Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

1. Editionsgrundsätze

1.1 Konzeption und Gliederung

Band 12 der Mittleren Reihe der Deutschen Reichstagsakten enthält neben den Akten der beiden Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 auch die Quellenüberlieferung weiterer geplanter, aber nicht zustande gekommener Reichsversammlungen in den Jahren 1513 bis 1516, des Reichskammergerichtsvisitationstages von 1514, der ersten jemals abgehaltenen Reichskreistage 1515 und 1517 sowie verschiedener Schwäbischer Bundestage im unmittelbaren Kontext der Reichstage. Die drei nicht realisierten Reichstagsprojekte belegen, dass der Reichstagsgedanke zwar auch in der Zeit von Herbst 1513 bis Sommer 1516 durchaus eine wichtige Rolle spielte, seine Konkretisierung jedoch mehrfach an der wachsenden Interessendivergenz zwischen Kaiser Maximilian und den Reichsständen scheiterte.

Das nach dem Reichstag zweitwichtigste Organ der Reichsverfassung, das Reichskammergericht, war in den ersten beiden Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts durch zahlreiche Probleme und interne Mängel stark beeinträchtigt. Zwar hatte der Konstanzer Reichstag 1507 seine Finanzierung geregelt und eine jährliche Überprüfung seiner Funktionsfähigkeit durch Visitationen beschlossen, doch beides gelang nur unzureichend. 1510 fand ein einziger Visitationstag statt. Entsprechend aufschlussreich sind die im vorliegenden Band edierten Akten zur Wormser Visitation von 1514, die ein authentisches Bild vom wenig zufrieden stellenden Zustand des Gerichts zu diesem Zeitpunkt zeichnen und etliche weiterführende Vorschläge zu seiner Verbesserung unterbreiten.

1515 und 1517 traten auch die Reichskreise erstmals deutlicher als bisher ins Rampenlicht der Reichspolitik. Auf dem Augsburger Reichstag 1500 als Wahlbezirke für ein Drittel der Beisitzer am Reichskammergericht geschaffen, entwickelten sie lange Zeit wenig Eigenleben. Vor dem Hintergrund der Fehde Franz von Sickingens gegen Worms fand dann im Juli 1515 zum ersten Mal ein Kreistag statt. Der Oberrheinische Kreis sollte auf Geheiß Kaiser Maximilians Vorschläge unterbreiten, wie den Gewalttaten Sickingens begegnet werden könne. Das völlige Scheitern dieses Versuchs führte dazu, dass Maximilian für Anfang Februar 1517 sämtliche zehn Kreise aufforderte, Vorbereitungen für einen gemeinsamen Feldzug gegen den Friedbrecher zu treffen. Die unzureichende Umsetzung dieses Vorhabens gab letztlich zwei Monate später den Anstoß zur Einberufung des Mainzer Reichstags. Die Präsentation der Akten zu den ersten Kreistagen der deutschen Geschichte trägt aber auch nicht unwesentlich dazu bei, etliche Wissenslücken zur Frühgeschichte der Reichskreise zu schließen und unzutreffende Annahmen zu berichtigen.1

Die Jahre von 1513 bis 1517 zählen nicht nur allgemein zu den vergleichsweise wenig beachteten Abschnitten der deutschen Geschichte, auch die Reichsversammlungen dieser Zeit sind ein unzureichend erforschtes Thema. Nur in einer kleinen Anzahl älterer und neuerer Publikationen sind sie überhaupt erwähnt. Leopold von Ranke, „Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation“, widmet ihnen einige Seiten2, ausführlicher behandelt werden sie in den beiden großen Maximilian-Biographien von Heinrich Ulmann3 und Hermann Wiesflecker4, knapper oder gar nur punktuell in den Lebensbildern des Monarchen aus der Feder von Manfred Hollegger5 und Wolf H. Birkenbihl6. Einige einschlägige ungedruckte Grazer Dissertationen verarbeiten zwar viel ungedrucktes Quellenmaterial aus der Sammlung der sogenannten Wiesflecker-Regesten, gehen aber dabei zu unkritisch vor.7 Einer der Hauptgründe für diese geringe Beschäftigung mit den Reichstagen von 1513–1517 besteht sicherlich darin, dass für sie nur wenige gedruckte Quellen vorliegen. Zu nennen ist in erster Linie der bereits 1871 erschienene, von Johannes Janssen bearbeitete Band „Frankfurts Reichscorrespondenz“, der die einschlägigen Akten des Stadtarchivs (heute: Institut für Stadtgeschichte) Frankfurt a. M. enthält, wobei allerdings die Volltexte teilweise stark gekürzt wiedergegeben und die Regesten oftmals unzureichend sind. Eine größere Anzahl weiterer Stücke mit Reichstagsbezug enthält die von Erich Joachim besorgte Edition „Die Politik des letzten Hochmeisters in Preußen Albrecht von Brandenburg“ sowie Hans Vircks „Politische Correspondenz der Stadt Straßburg im Zeitalter der Reformation“. Weitere Einzelquellen zu ganz unterschiedlichen Aspekten finden sich in diversen Briefeditionen, Protokollbänden, Regestenwerken, Urkundenbüchern, Chroniken und anderen zumeist älteren Werken.

Die vorliegende zweibändige Edition umfasst insgesamt 1050 Aktennummern. Hinzu kommen weitere 320 in den Fußnoten verarbeitete Stücke. Das Material stammt aus 32 Archiven und Bibliotheken in Deutschland, drei in Österreich (Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, Tiroler Landesarchiv Innsbruck, Landesarchiv Salzburg), zwei in Frankreich (Archives municipales Straßburg/Strasbourg, Archives municipales Hagenau/Haguenau) sowie jeweils einem in Italien (Staatsarchiv Bozen) und der Schweiz (Staatsarchiv Zürich).

Im Gegensatz zu den meisten früheren Reichstagen der Maximilianszeit, die aufgrund der europaweiten Politik des Habsburgers zahlreiche außerdeutsche Bezüge aufweisen, waren die Versammlungen 1513–1517 weitgehend auf innerreichische Themen ausgerichtet. Die maximilianeische Außenpolitik hingegen spielte mehrfach nur insofern eine mittelbare Rolle, als sie für den Kaiser das entscheidende Kriterium dafür war, ob er persönlich an einem Reichstag teilnahm oder nicht. Generell stellte er in dieser Zeit seine eigenen Interessen mehr und mehr über diejenigen des Reiches und seiner Glieder. Bezüglich der Quellen hat die Tatsache, dass auf den Reichsversammlungen über so gut wie keine außerdeutschen Themen diskutiert wurde, zur Folge, dass die Edition fast ausschließlich deutsch- und nur ganz wenige fremdsprachige Texte enthält.

Hinsichtlich der Quellenerfassung kam auch beim vorliegenden Band der Grundsatz der Mittleren Reihe zur Anwendung, die gesamte Überlieferung der jeweiligen Reichsversammlung zusammenzutragen und in geeigneter Weise editorisch darzubieten. Im zweiten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts ist die Menge der in Frage kommenden Quellen noch immer so überschaubar, dass eine Beschränkung des berücksichtigten Materials und ein damit verbundenes bewusstes Weglassen einzelner Texte oder gar ganzer Quellengruppen nicht erforderlich ist. Dadurch ist es möglich, die Reichsversammlungen der Jahre 1513–1517 so umfassend und detailliert wie nur irgend möglich zu dokumentieren. Dies erweitert naturgemäß auch die Bandbreite der Fragestellungen, die an die Edition herangetragen werden können, ganz erheblich. Insbesondere die individuellen Interessen, Hoffnungen und Erwartungen, die die zahlreichen reichsständischen Teilnehmer mit einem Reichstag verbanden, lassen sich auf diese Weise gut erkennen. Viele von ihnen hatten dort mehr ihre aktuellen eigenen Anliegen im Auge als diejenigen des Reichsganzen. Sie bestanden oftmals darin, in Streitigkeiten und Auseinandersetzungen mit benachbarten Territorialherren ihren Standpunkt zu behaupten und möglichst die Oberhand zu behalten. Nicht umsonst nahmen die Schieds- und Vermittlungsverhandlungen in interterritorialen Zwistigkeiten einen wachsenden Raum auf Reichstagen der späteren Maximilianszeit ein. Generell zeigt sich immer deutlicher, dass die Reichstagsakteneditionen eine wichtige, teilweise sogar unverzichtbare Fundgrube für die landesgeschichtliche Forschung darstellen und viele neue Fragestellungen ermöglichen.8

Das Kerngeschehen eines Reichstags spiegelt sich in der Regel in den sogenannten „Verhandlungsakten“ wider. Für die Wormser Versammlung 1513, auf der es nie zu einer offiziellen Verhandlungsaufnahme kam, liegen nur wenige (Abschnitt I.4), für den Tag zu Mainz 1517 hingegen relativ viele entsprechende Texte vor (Abschnitt VIII.2). Hauptsächlich handelt es sich um Vorlagen der kaiserlichen Kommissare, die Stellungnahmen der Reichsstände dazu sowie deren eigene Vorschläge und Resolutionen. Ein durchgehendes Verhandlungsprotokoll, wie es von den Reichstagen seit den 1530er Jahren her bekannt ist, gibt es zwar für 1517 nicht, aber immerhin zwei Aufzeichnungen für die Zeiträume 7.–28. Juli (Nr.759) bzw. 28./29. Juli (Nr.764), in denen das Beratungsgeschehen tageweise protokolliert ist. Die Mainzer Verhandlungsakten lassen allerdings, wie dies schon von allen früheren Reichstagen der Maximilianszeit her bekannt ist, nur in beschränktem Umfang Aussagen darüber zu, wie sich die einzelnen Teilnehmer zu einem bestimmten Thema stellten oder sich bei Abstimmungen verhielten. Auch über die Beratungen innerhalb der einzelnen Kurien oder im Plenum ist nur wenig bekannt. Die auf den späteren Reichstagen üblichen Votenprotokolle gibt es zu Beginn des 16. Jahrhunderts noch nicht.

Auch den zahlreichen Instruktionen und Weisungen für die kaiserlichen, fürstlichen und städtischen Gesandten sowie deren Berichte an ihre Auftraggeber kommt eine zentrale Bedeutung für die Rekonstruktion der Reichstagsverhandlungen zu. Sie sind meist in Briefform überliefert, entweder als Ausfertigung oder abschriftlich. Zum Wormser Reichstag 1513 liegen nicht weniger als 163, zum Tag in Mainz 1517 100, zu den geplanten Reichstagen und den meisten sonstigen Zusammenkünften immerhin noch einige entsprechende Texte vor. In ihrer Summe ergeben sie ein recht dichtes und anschauliches Bild vom Verlauf der Beratungen, sie verdeutlichen die Interessen der Beteiligten, bieten Einblicke in die Befindlichkeit und die private Lebenswelt der Gesandten und enthalten auch Neuigkeiten aus aller Welt, die den Tagungsteilnehmern zu Ohren kamen, die sogenannten „Neue Zeitungen“.

Die Supplikationen, die auch auf den Reichstagen 1513 (Nr.68, 161, 174, 207, 208) und 1517 (Nr.589, 800, 805, 866, 869, 873, 891, 893, 898, 900, 902906) in recht großer Zahl an den Kaiser und/oder die versammelten Reichsstände gerichtet wurden, belegen einmal mehr die wachsende Bedeutung, die diese Quellengattung seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert auf den Reichstagen spielte. Die Bittschriften stammten von Fürsten und Reichsstädten, die damit im Rahmen größerer Auseinandersetzungen ihre Sichtweise darstellen und Unterstützung erlangten wollten, aber auch von Privatpersonen, die sich in bisweilen geradezu existentiellen Notsituationen Hilfe und Entscheidungen zu ihren Gunsten erhofften.9

Vor allem für die zahlreichen auf den Reichstagen verhandelten interständischen Konflikte bzw. die entsprechenden Schiedsverfahren dokumentieren etliche Rats- und Bürgermeisterbücher sowie verschiedene Domkapitelprotokolle, wie vom Reichstag übermittelte Informationen von den Reichsstädten und Domkapiteln aufgenommen und welche Direktiven deren Gesandten für die weiteren Verhandlungen erteilt wurden.

Während für den Reichstag 1517 gleich zwei Teilnehmerverzeichnisse (Nr.1021, 1022) vorliegen, fehlt für die Wormser Versammlung von 1513 eine entsprechende Liste. Allerdings werden in einer ganzen Reihe von Aktenstücken, insbesondere Gesandtenberichten (Nr.27 [2.], 197 [3.], 257 [1.], 287 [13.], 308 [4.], 311 [6.], 329 [1.], 358 [2.], 360 [4.], 361 [4.], 371 [3.], 376 [1.]), die Namen der jeweils zu einem bestimmten Zeitpunkt in Worms anwesenden Personen genannt.

Mehrere Abrechnungen von Reichstagsteilnehmern (Nr.380, 381) sowie Auszüge aus Rechnungsbüchern (Nr.381, 382, 1023, 1024) geben Auskunft über die Kosten der Teilnahme an einer Reichsversammlung, teilweise enthalten sie auch Angaben zum An- und Heimreiseweg von Gesandten.

Das dargebotene Aktenmaterial wird ergänzt durch einzelne Urkunden sowie durch Informationen aus Chroniken, die sonst nirgends erwähnt werden. Allerdings ist die im Vergleich zu einigen großen Reichstagen der Maximilianszeit eher geringe Beachtung, die die Versammlungen der Jahre 1513 bis 1517 in der Chronistik fanden, ein Beleg dafür, dass ihnen im Bewusstsein und in der Erinnerung der Zeitgenossen keine allzu große Bedeutung beigemessen wurde.

Während der gesamten Maximilianszeit spielten einzelne Aspekte des 1488 gegründeten Schwäbischen Bundes eine auch für das Geschehen auf den Reichsversammlungen relevante Rolle. Daher ist es sinnvoll, die Quellenüberlieferung des Bundes für die jeweilige Reichstagsaktenedition zu berücksichtigen.10 Die Korrespondenzen der Bundesmitglieder im Vorfeld einer Reichsversammlung sowie die Abschiede der allgemeinen Bundestage und der Zusammenkünfte der Bundesstädte lassen die engen wechselseitigen Beziehungen zwischen den Reichstagen und dem wichtigsten politischen Zusammenschluss im oberdeutschen Raum erkennen. Da es für den Schwäbischen Bund stets wichtig war, über die Verhandlungen und Beschlüsse auf den Reichsversammlungen Bescheid zu wissen, beschickte er sie regelmäßig mit Gesandten, die von dort berichteten. Umgekehrt spielten die kurz vor dem Reichstag 1517 und während dessen Verlauf unter direkter Beteiligung des Kaisers abgehaltenen Bundesversammlungen eine zentrale Rolle in Maximilians Auseinandersetzung mit Herzog Ulrich von Württemberg, die zur selben Zeit auch in Mainz intensiv diskutiert wurde. Nur die Zusammenschau der Verhandlungen an diesen verschiedenen Schauplätzen ermöglicht ein zutreffendes Verständnis dieses schwierigen Komplexes.

Die allermeisten der für die Reichstagsaktenedition einschlägigen Quellentexte liegen in handschriftlicher Form vor, ein kleiner Teil hingegen als zeitgenössische Drucke. Bekanntlich bediente sich vor allem Kaiser Maximilian gerne und in wachsendem Umfang dieses modernen Publikationsmediums, um Verlautbarungen verschiedener Art rasch, in großer Stückzahl und oftmals auch in propagandistischer Form zu verbreiten. Dazu gehörten Ladungsschreiben zu Reichstagen, von denen jeweils mehrere Hundert Exemplare angefertigt wurden (Nr.469, 536, 613, 721, 732), sowie Mandate und andere kaiserliche Schreiben in verschiedenen Angelegenheiten (Nr.78, 209, 680a). Auch in der Kontroverse zwischen Kaiser Maximilian und Herzog Ulrich von Württemberg Mitte des Jahres 1517 ließen beide Kontrahenten jeweils eine umfangreiche Druckschrift anfertigen, um ihre jeweilige Sichtweise schnell und umfassend bekannt zu machen (Nr.823, 829).

1.2 Die editorische Darbietung der Quellen

Die Wiedergabe der Quellentexte im vorliegenden Band folgt den üblichen Editionsrichtlinien der Mittleren Reihe. Sie wurden bereits andernorts mehrfach detailliert beschrieben, sodass hier nur die wichtigsten Grundsätze nochmals aufgezeigt werden sollen.1 Ob ein Aktenstück im Volltext oder in Regestenform dargeboten wird, hängt in erster Linie von seinem Informationsgehalt und seiner Relevanz für das Tagungsgeschehen ab. So werden die Verhandlungsakten aufgrund ihrer zentralen Bedeutung durchgehend im vollen Wortlaut, allenfalls gekürzt um einige Formalien, abgedruckt. Dies gilt auch für den Großteil der Instruktionen und Weisungen für die Gesandten sowie für deren Berichte, da alle diese Dokumente die individuellen Ziele und Intentionen der Tagungsteilnehmer gut erkennen lassen, die Beratungen in authentischer und atmosphärisch dichter Form schildern und zahlreiche singuläre Details enthalten. Bei Quellen mit einfacherem Informationsgehalt genügt ein Regest. Bisweilen empfiehlt sich auch eine Mischform, bei der innerhalb eines Regests besonders wichtige oder markante Aussagen im originalen Wortlaut wiedergegeben werden. Um die Erfassung des Inhalts eines längeren Volltextes zu erleichtern, sind seine einzelnen Aspekte fortlaufend durchnummeriert ([1.], [2.] usw.) und im vorangestellten „Kopf“ des Aktenstückes in Kurzform zusammengefasst. Fehlt bei einem Text ein für das Verständnis erforderliches Wort oder eine Wortfolge, so wird beides in eckigen Klammern ergänzt. Nicht genannte Vornamen, Nachnamen oder Standesbezeichnungen von Personen werden ebenfalls hinzugefügt (Beispiele: [EB Uriel von] Mainz); H. Paul [von Liechtenstein]). Gleiches gilt, wenn nur die Funktion der betreffenden Person genannt ist (Beispiel: der canzler [Zyprian von Serntein]). Unbekannte oder nicht eindeutige Ortsnamen werden identifiziert (Beispiel: Bern [= Verona]), schwer verständliche Begriffe erklärt (Beispiel: webern [= reisen]). Sind ausführlichere Erläuterungen notwendig, geschieht dies in Fußnoten. Ist ein im Text erwähntes Quellenstück an anderer Stelle in der Edition vorhanden, wird die entsprechende Aktennummer oder Fußnote angegeben, ansonsten heißt es „[liegt nicht vor]“. Datumsangaben nach Fest- oder Heiligentagen werden in der heute gebräuchlichen Form aufgelöst und in eckigen Klammern hinzugefügt (Beispiele: fritags nach cantate 1513 [29.4.13]; dornstag nach Laurentii [13.8.17]).

Der Kommentar zu den in der Edition dargebotenen Aktenstücken erfüllt drei verschiedene Funktionen. Der Variantenapparat bei Ganztextwiedergaben (a, b, a-a, b-b usw.) enthält inhaltlich relevante Abweichungen von der Vorlage A in den Exemplaren B, C usw. Der Sachkommentar (1, 2, 3 usw.) beinhaltet zum einen Material von weniger zentraler Bedeutung, aber mit interessanten inhaltlichen Ergänzungen zu den nummerierten Hauptaktenstücken, zum zweiten werden bestimmte Aussagen in den Quellentexten unter Verwendung einschlägiger Hilfsmittel und der Forschungsliteratur erläutert.

Das Chronologische Aktenverzeichnis listet alle in der Edition enthaltenen Aktenstücke, auch die in den Fußnoten verarbeiteten, auf. Genannt werden jeweils das angegebene bzw. erschlossene Abfassungsdatum, der Entstehungsort, ein Kurztitel und die Stücknummer. Die Liste ermöglicht es unter anderem, Briefe, deren Datum bekannt ist, innerhalb der Edition rasch aufzufinden. Auch die Maximiliansforschung bekommt mit dem Verzeichnis ein nützliches Hilfsmittel an die Hand, da sie mit seiner Hilfe beispielsweise das Itinerar, also die weit gespannten Reisewege, des Kaisers nachvollziehen und so seine bevorzugten Aufenthaltsorte und andere Konstanten seiner Herrschaft ermitteln kann.

2. Der Reichstag zu Worms 1513

2.1 Vorbereitung und äußerer Ablauf des Reichstags

Der Wormser Reichstag 1513 ging fast nahtlos aus dem nur wenige Monate vorher zu Ende gegangenen Kölner Reichstag hervor. In der dort beschlossenen Reichsordnung vom 26. August 15121 hatten sich Kaiser Maximilian und die Reichsstände darauf geeinigt, künftig alljährlich in Frankfurt a. M. oder Worms eine weitere, nicht länger als einen Monat dauernde Reichsversammlung abzuhalten. Die erste dieser regelmäßigen Zusammenkünfte sollte bereits ab dem 6. Januar 1513 in Worms stattfinden. Ihre Aufgabe bestand im Vollzug der neuen Reichsordnung sowie in der „betrachtung und versehung des hl. Reichs notturft“.2 Diese recht vage Aufgabenstellung wurde durch den am selben Tag erlassenen Reichsabschied3 konkretisiert. In Worms sollten die Klagen einzelner Reichsstände gegen die Höhe ihres Beitrags zu der in Köln beschlossenen Hilfe für den Geldernkrieg behandelt sowie strittige Fälle der Einbeziehung mittelbarer Stände in den Anschlag reichsunmittelbarer diskutiert werden. Außerdem galt es, über verschiedene in Köln nicht mehr geklärte interständische Konflikte, die Beschwerden der Grafen und Herren gegen ihre Heranziehung zum Unterhalt des Reichskammergerichts, die Pfahlbürgerproblematik, die Vergrößerung der in Köln beschlossenen Truppe zum Schutz des Landfriedens sowie das bereits im Mai 1512 in Trier vorgetragene, aber immer noch unbeantwortete Ersuchen des Deutschordenshochmeisters Albrecht von Brandenburg um Hilfe gegen Polen zu sprechen. Hinzu kamen verschiedene kleinere Themen, die in Köln ebenfalls nicht mehr hatten zum Abschluss gebracht werden können.4 Die Ladung der Reichsstände zum neuen Reichstag erfolgte durch ein bereits am 1. Oktober 1512 in Köln ausgestelltes kaiserliches Mandat.5 Es beinhaltete neben der Aufforderung zur Teilnahme an der neuen Zusammenkunft die Weisung, die beigefügte Reichsordnung und den Kölner Reichsabschied bekanntzumachen, den in Köln beschlossenen Gemeinen Pfennig einzusammeln und die Eilende Hilfe für den Geldernkrieg zu bezahlen.

Die Liste der in Köln nicht mehr zum Abschluss gebrachten Themen zeigt, dass es für den Wormser Reichstag eigentlich reichlich Beratungsbedarf gegeben hätte. Dennoch kam dort keine vollwertige Reichsversammlung zustande, denn es gab keine kaiserliche Proposition, die Beratungen wurden nie förmlich eröffnet und es wurde auch kein Reichsabschied formuliert. Die Gründe dafür lagen sowohl beim Kaiser als auch bei den Reichsständen. Wie man es von ihm von vielen früheren Reichstagen her gewohnt war, erschien Maximilian zum Anfangstermin 6. Januar 1513 nicht in Worms. Auch den von ihm selbst genannten Ankunftstermin 15. Februar ließ er verstreichen (Nr.221 [2.]), die Bitte seiner Kommissare vom 9. März, endlich zum Reichstag zu kommen, ignorierte er (Nr.225). Stattdessen reiste er von Dezember 1512 bis März 1513 unstet in der Pfalz und im Elsass umher, hielt sich jeweils für einige Tage oder Wochen in Landau, Speyer, Weißenburg im Elsass und Ingweiler auf und begab sich schließlich nach Augsburg, wo er Mitte März eintraf. Dort konnte er den ihm im Kontext seiner Außenpolitik wichtigen Vorgängen in Italien (Konflikt mit Venedig, Verhältnis zu Frankreich, Wahl eines neuen Papstes) näher sein als in Worms. Währenddessen verfolgte er jedoch genau, wie viele und welche Reichsstände zum Reichstag eintrafen. Später erklärte er, weil zu wenig Teilnehmer gekommen seien, sei auch er nicht erschienen (Nr.43). In Worms ließ sich Maximilian durch einige Räte, darunter seinen Hofmeister Wilhelm von Rappoltstein, vertreten, die anfänglich nicht kaiserliche Kommissare genannt wurden. Als solche bezeichneten sich erstmals Anfang März Pfalzgraf Friedrich (der Bruder Kurfürst Ludwigs von der Pfalz), Graf Bernhard von Solms, Eitelwolf vom Stein und Dr. Johann von Dalheim (Nr.225). Durch fortlaufende briefliche Kommunikation mit ihnen wusste der Kaiser trotz Abwesenheit gut über das Reichstagsgeschehen Bescheid und konnte mittels Weisungen an seine Vertreter direkten Einfluss darauf nehmen.

Die Reichsstände beteiligten sich von Anfang an nur zögerlich am Reichstag, offenkundig vor allem deshalb, weil man die persönliche Anwesenheit des Kaisers nach wie vor als wichtige Voraussetzung für effektive Beratungen ansah. Die zeitweise geringe Anzahl anwesender Stände führte zu viel Leerlauf und längeren Unterbrechungen, sodass sich der Reichstag bis Mitte Juli hinzog. Einen nicht zu unterschätzenden Störfaktor stellten wohl auch die Auseinandersetzungen zwischen dem Rat und der Gemeinde von Worms dar, die Anfang 1513 begannen und bis ins Jahr 1514 hinein andauerten. Sie erzeugten ein Klima der Unruhe und dürften dafür gesorgt haben, dass sich die hochgestellten Tagungsgäste in der Stadt nicht sehr wohl fühlten. Nur wenige Reichsfürsten wie der allzeit pflichtbewusste Mainzer Erzbischof und Reichserzkanzler Uriel von Gemmingen blieben längere Zeit in Worms. Kurfürst Ludwig von der Pfalz reiste nach einiger Zeit wieder ab, Kurfürst Joachim von Brandenburg ließ sich durch einen Gesandten vertreten. Die beiden Erzbischöfe Richard von Trier und Philipp von Köln blieben trotz mehrfachen Drängens Maximilians der Zusammenkunft konsequent fern. Von den Reichsfürsten erschien zeitweilig Kurfürst Ludwigs Bruder Friedrich. Erst in der Schlussphase des Reichstags kamen Bischof Georg von Bamberg, Herzog Ulrich von Württemberg, Markgraf Friedrich von Ansbach-Kulmbach sowie die Markgrafen Christoph und Philipp von Baden, wohl in Erwartung einer persönlichen Begegnung mit dem Kaiser (Nr.196 [1.], 197 [3.]). Demgegenüber war die Zahl der anwesenden Gesandtschaften durchaus stattlich. Einziger ausländischer Delegierter war Robert Wingfield, der im Auftrag König Heinrichs VIII. von England mit Maximilian sprechen sollte. Von den deutschen Reichsfürsten schickten Erzbischof Richard von Trier, Kurfürst Friedrich von Sachsen, Erzbischof Leonhard von Salzburg, Bischof Lorenz von Würzburg, Bischof Georg von Bamberg, der Deutschordenshochmeister Albrecht von Brandenburg, Herzog Wilhelm von Bayern, Herzog Johann von Jülich-Kleve, Herzog Georg von Sachsen sowie das hessische Regiment Vertreter, ebenso der Schwäbische Bund. Städtische Abordnungen kamen aus Augsburg, Frankfurt a. M., Köln, Nördlingen, Nürnberg, Regensburg, Schwäbisch Hall und Straßburg (Nr.27 [2.]). Sie alle hielten sich jedoch keineswegs ständig, sondern nur für mehr oder weniger lange Zeitabschnitte in Worms auf.

Seit Maximilians Ankunft in Augsburg wurde in Worms über eine Verlegung des Reichstags in die vom Kaiser so sehr geschätzte Stadt am Lech spekuliert, doch standen manche schon zu diesem Zeitpunkt einem Ortswechsel skeptisch gegenüber (Nr.236 [1.], 238 [1.]). Als dann Maximilian Anfang Mai tatsächlich dazu aufforderte, zu ihm nach Augsburg zu kommen (Nr.40, 42), lehnten die reichsständischen Gesandtschaften dies strikt ab. Zum einen seien sie nur zu Verhandlungen in Worms beauftragt, zum anderen verfügten sie aktuell über keinerlei Pferde und sonstige Reiseausstattung. All dies müssten sie sich erst zuhause beschaffen. Sie seien aber bereit, das kaiserliche Ersuchen an ihre Obrigkeiten weiterzuleiten (Nr.191). Offenkundig war es diese klare Aussage, die bei Maximilian einen Sinneswandel auslöste, denn am 4. Juni teilte er den Reichsständen mit, er mache sich nun nach Worms auf, um dort „unser und des hl. Reichs notturft nach dem abschid zu Collen zu handeln“ (Nr.43). Im Gegensatz zu dieser erneut vage gehaltenen Ankündigung sprach der kaiserliche Kanzler Zyprian von Serntein deutlich aus, was der Kaiser in Worms plante: Er versuche, die Reichsstände zu „bewegen, damit sy seiner ksl. Mt. wider irer Mt. widerwertigen, die Venediger und ander, hilf teten“, werde allerdings nicht lange bleiben (Nr.44 [2.]). Tatsächlich traf Maximilian am 18. Juni in Worms ein (Nr.252 [1.]), reiste aber dann, ohne eingehendere Verhandlungen geführt zu haben, bereits am 25. Juni wieder in Richtung Frankfurt a. M. ab (Nr.254 [1.]). Die Reichsstände erwarteten seine Rückkehr (Nr.196), wurden jedoch am 14. Juli durch die Reichstagskommissare, wenig später dann nochmals durch kaiserliche Gesandte aufgefordert, zu Maximilian nach Koblenz zu kommen und dort gemeinsam mit ihm die Reichstagsverhandlungen zum Abschluss zu bringen (Nr.197 [2.], 197 [4.], 199). Die Reichsstände lehnten zwar dieses Ersuchen am 18. Juli unmissverständlich ab, empfahlen aber zugleich, zum 29. September einen neuen Reichstag nach Worms oder Frankfurt a. M. auszuschreiben. Die beiden Kurfürsten Uriel von Mainz und Ludwig von der Pfalz wurden bevollmächtigt, vorbehaltlich der Zustimmung des Kaisers ebenfalls zur Teilnahme an der geplanten Reichsversammlung aufzufordern (Nr.201). Unmittelbar darauf begannen die Tagungsteilnehmer abzureisen, am 21. Juli hielt sich kein Reichsstand mehr in Worms auf (Nr.202204).

2.2 Streitfälle und Schiedsverfahren

Trotz Maximilians Abwesenheit fanden auf dem Wormser Reichstag erstaunlich intensive Verhandlungen über eine ganze Reihe von Themen statt. Im Mittelpunkt standen dabei einmal mehr etliche interständische Konflikte, die in Köln nicht mehr entschieden und zur Weiterberatung auf den nächsten Reichstag verschoben worden waren. Auch wenn die Vermittlungsbemühungen in diesen und anderen Streitfällen letztlich nur teilweise erfolgreich waren, so belegen sie doch, welche Bedeutung die Reichstage am Beginn des 16. Jahrhunderts als Schieds- und Friedenswahrungsinstanz für das Reich erlangten. Zudem bewies gerade die Versammlung von 1513, dass der Reichstag dieser Aufgabe auch in Abwesenheit des Reichsoberhaupts gerecht werden konnte.

Dies gilt insbesondere für das erfolgreich durchgeführte Vermittlungsverfahren zum innerhessischen Konflikt. Kaiser Maximilian hatte im September 1512 die Kölner Schiedsverhandlungen zwischen Landgraf Wilhelm d. Ä. von Hessen und dessen Gemahlin Anna, geborene Herzogin von Braunschweig, einerseits und dem hessischen Regiment andererseits durch einen Schiedsspruch beendet, doch wollte das Regiment einige darin enthaltene Bestimmungen nicht umsetzen. Insbesondere ging es um die Modalitäten der Rückführung Wilhelms und Annas nach Hessen, um frühere Verschreibungen des Landgrafenpaares sowie um unbezahlte Unterhaltskosten, die die beiden während ihres monatelangen Exilaufenthalts in Worms und Oppenheim hinterlassen hatten. Während Maximilian auf der uneingeschränkten Akzeptanz seiner Entscheidung beharrte und die Streitparteien nach Worms lud, damit dort unter Leitung kaiserlicher Räte der Konflikt endgültig bereinigt werden konnte (Nr.139), knüpfte das hessische Regiment die Übernahme der Schulden Landgraf Wilhelms und Annas an deren Rückkehr nach Hessen (Nr.141). Da es sich mit seiner Forderung nicht durchsetzen konnte, reisten seine Vertreter aus Worms ab (Nr.147 [1.]), kehrten aber schließlich auf Druck Maximilians doch wieder zurück (Nr.148). Ab Mitte April fanden vor kaiserlichen Kommissaren und einer Reihe namhafter reichsständischer Räte erneute Verhandlungen statt, bei denen die Regimentsvertreter von den sächsischen Gesandten unterstützt wurden (Nr.153155). Am 31. Mai konnte endlich ein Schiedsspruch verkündet werden, der klare Vereinbarungen über die Bezahlung der Schulden des Landgrafenpaares enthielt und dessen Rückführung nach Hessen durch Vertreter des Kaisers regelte (Nr.156).

Während diese Einigung zweifellos als der größte Schiedserfolg des Wormser Reichstags bezeichnet werden kann, verliefen die Moderationsverhandlungen zu anderen Streitfällen wesentlich weniger positiv. Der Zwist zwischen den Brüdern Herzog Wilhelm und Herzog Ludwig von Bayern betraf zwar in erster Linie das Haus Wittelsbach, doch war darin auch Kaiser Maximilian als Onkel der beiden Herzöge maßgeblich involviert. Auch seine Schwester Erzherzogin Kunigunde, die Mutter von Wilhelm und Ludwig, machte ihren Einfluss geltend. Ihr Gatte Herzog Albrecht IV. von Bayern hatte in seiner Primogeniturordnung vom 8. Juli 1506 bestimmt, dass künftig immer nur der älteste Sohn des Landesherrn, sofern er weltlichen Standes war, die Regierung ausüben solle. Nachgeborene Söhne hatten nur Anspruch auf eine jährliche Apanage von 4000 fl., durften nicht den Fürsten-, sondern nur den Grafentitel führen und waren den Weisungen ihres regierenden Bruders unterworfen. Nach Albrechts Tod am 18. März 1508 lagen die Amtsgeschäfte zunächst in Händen eines Vormundschaftsrates, bis der älteste Sohn Wilhelm am 13. November 1511 volljährig wurde und die Herrschaft übernahm. Während er auf Einhaltung der väterlichen Ordnung pochte, forderte der jüngere Ludwig ein Drittel des Herzogtums Bayern und Verbesserungen seines Status.

Angesichts des sich anbahnenden Konflikts unter seinen Neffen fürchtete Kaiser Maximilian um die Einigkeit im bayerischen Herzogshaus, doch befand er sich in einer schwierigen Situation. Zwar hatte er Albrechts Primogeniturordnung schon bald nach ihrem Erlass förmlich bestätigt, doch wollte er sich jetzt nicht offen gegen Ludwig stellen, zumal dieser sich seit einiger Zeit am kaiserlichen Hof aufhielt und Maximilian immer wieder Dienste leistete. Hinzu kam, dass auch Erzherzogin Kunigunde Ludwigs Verlangen unterstützte. Deshalb wollte der Kaiser in der heiklen Angelegenheit nicht selbst entscheiden, sondern beauftragte den Reichskammerrichter Graf Sigmund zum Haag und den kaiserlichen Hofmeister Wilhelm von Rappoltstein, auf dem Wormser Reichstag 1513 gemeinsam mit den anwesenden Reichsständen zwischen dem Brüderpaar zu vermitteln und einen Ausgleich herbeizuführen. Während Herzog Ludwig seine Interessen dort persönlich und mit großem Nachdruck vertrat, entsandte Herzog Wilhelm seine Räte Dr. Sebastian Ilsung, Hieronymus von Stauff und Dr. Dietrich von Plieningen. Deren ausführliche Berichte (Abschnitt I.8.5) zeichnen ein detailliertes Bild von den Verhandlungen in der bayerischen Streitsache. Zwar gestand Herzog Wilhelm seinem Bruder nach einiger Zeit den geforderten Fürstentitel zu, zahlte ihm auch einen maßvollen Betrag zur Bestreitung seiner Ausgaben am kaiserlichen Hof, lehnte jedoch höhere und vor allem längerfristige Geldforderungen unter Verweis auf die schwierige finanzielle Lage des Herzogtums Bayern ab. Auch eine Regierungsbeteiligung Ludwigs verweigerte er. Hingegen empfahlen die bayerischen Gesandten, auch gleich Wilhelms zweiten Bruder Ernst, der eigentlich für die geistliche Laufbahn vorgesehen war, in die angestrebte brüderliche Einigung einzubeziehen, um zu verhindern, dass auch er später einmal schwer zu befriedigende Forderungen erheben konnte.

Trotz intensiver Bemühungen gelang es den Vermittlern in Worms nicht, eine Verständigung zwischen den streitenden Brüdern herbeizuführen. Eine Beteiligung der Reichsstände an den Schiedsverhandlungen hatten die bayerischen Gesandten abgelehnt aus Furcht, die pfälzischen Wittelsbacher oder Mitglieder des Schwäbischen Bundes könnten sich auf die Seite Herzog Ludwigs stellen. Der innerbayerische Bruderzwist und seine Behandlung auf dem Wormser Reichstag ist ein gutes Beispiel dafür, welch wichtigen, ja bisweilen entscheidenden Beitrag die Reichstagsakten zur Klärung landesgeschichtlicher Fragestellungen leisten können. Die Verhandlungen über den Konflikt auf dem Reichstag 1513 und insbesondere die Rolle Kaiser Maximilians in dieser Angelegenheit, die in der bisherigen Forschung nur sehr knapp und unzureichend behandelt wurden, können nunmehr anhand des neuen Aktenmaterials im vorliegenden Band detailliert untersucht werden.

Verschiedene weitere in Worms verhandelte Streitfälle hatten schon den vorausgegangenen Reichstag von 1512 eingehend beschäftigt. Im Konflikt um das territoriale Erbe des 1511 verstorbenen Herzogs Wilhelm IV. von Jülich-Berg, auf das infolge widersprüchlicher Verschreibungen Kaiser Friedrichs III. und seines Sohnes Maximilian sowohl die Herzöge von Sachsen als auch Herzog Johann III. von Jülich-Kleve Anspruch erhoben, hatte sich angedeutet, dass Maximilian nicht gewillt war, die Lande ohne weiteres an eine der beiden Parteien zu vergeben, sondern entschlossen war, die Reichsbelehnung als Druckmittel zur Durchsetzung eigener politischer und finanzieller Interessen in der Hand zu behalten.1 Dennoch bekam der jülich-klevische Rat Friedrich von Brambach durch Herzog Johann III. den Auftrag, auf dem Wormser Reichstag 1513 erneut um die Belehnung mit den Fürstentümern Jülich und Berg nachzusuchen. Doch auch dieses Mal blieb er erfolglos, da Maximilian nicht nach Worms kam. Stattdessen riet er Herzog Johann, die konkurrierenden sächsischen Ansprüche gegen Zahlung von 200000 fl. abzulösen (Nr.85) – ein Ansinnen, das angesichts der prekären Finanzlage des Herzogs völlig unrealistisch war.

Beinhaltete schon der Konflikt um das Jülicher Erbe hohes Gefahrenpotential für den Reichsfrieden, so galt dies in fast noch größerem Maße für die Differenzen der sächsischen Herzöge mit Erzbischof Uriel von Mainz wegen Erfurt. 1510 hatte Kurfürst Friedrich von Sachsen versucht, die von kursächsischem Gebiet umgebene Kurmainzer Landstadt unter seine Herrschaft zu bringen. Außerdem hatte er oppositionelle Erfurter Bürger unterstützt, die ihre Stadt verlassen hatten. Über diese Konflikte sollte ein Ausschuss des Trier-Kölner Reichstags 1512 entscheiden, doch zogen sich die Verhandlungen aufgrund juristischer Verfahrensdiskussionen derart in die Länge, dass man gar nicht mehr zum inhaltlichen Kern des Streits gelangte.2 Sie wurden abgebrochen und sollten ab dem 14. Januar 1513 in Worms fortgesetzt werden (Nr.91). Zu einer Verhandlungsaufnahme kam es jedoch nicht, da weder der Kaiser noch genügend Reichsstände anwesend waren (Nr.97, 98). Äußerungen beider Streitparteien zeigen allerdings, dass sie weiter auf ihren bekannten Positionen beharrten. Während Erzbischof Uriel nach wie vor eine juristische Entscheidung anstrebte, plädierte Kurfürst Friedrich im Bewusstsein seiner angreifbaren Rechtsposition weiterhin für eine gütliche Lösung.

Bereits die Akten zum Jülicher Erbstreit und zum Konflikt um Erfurt 1512 haben gezeigt, dass der machtbewusste sächsische Kurfürst entschlossen war, seine auf Machterweiterung und territoriale Expansion abzielenden Pläne notfalls auch mit Waffengewalt durchzusetzen. Auch in den Jahren ab 1513 verfolgte er diese Vorhaben mit Hartnäckigkeit und Aggressivität weiter. Bezieht man diesen bestens belegten Teil seiner Politik in die Betrachtung ein, so erweist sich das bisher von ihm gezeichnete Bild eines „weisen“, weil friedfertigen Fürsten als nicht länger stimmig und bedarf einer deutlichen Korrektur.3

Auch der Streit um den hessischen Güldenweinzoll sollte 1513 in Worms erneut verhandelt werden. Auf dem Augsburger Reichstag 1510 hatten die Wetterauer Grafen geklagt, dass der Zoll, den König Maximilian Landgraf Wilhelm d. M. für dessen vielfältige Dienste verliehen hatte, hessischerseits auch in ihren Bereichen erhoben wurde.4 Auf dem Reichstag 1512 schlossen sich die Kurfürsten von Mainz, Trier und der Pfalz dem Protest an, doch kam keine Einigung zustande.5 Daraufhin beauftragte Kaiser Maximilian im April 1513 die in Worms versammelten Reichsstände, die Streitparteien erneut vorzuladen und einen Ausgleich herbeizuführen (Nr.77, 79). Dass es in dieser Angelegenheit zu keinen Verhandlungen kam, lag wohl daran, dass zu diesem Zeitpunkt nicht mehr genügend Reichsfürsten und Gesandte in Worms anwesend waren, die sich mit der Sache hätten beschäftigen können.

Bereits 1512 hatte sich Kaiser Maximilian in die Differenzen zwischen Herzog Georg von Sachsen und Graf Edzard von Emden, der mit Waffengewalt gegen die sächsische Statthalterschaft in Friesland opponierte, eingeschaltet und den Grafen zu einem Gerichtstag im Rahmen des Kölner Reichstags geladen.6 Da dort aus Zeitgründen keine Entscheidung mehr getroffen werden konnte, forderte Maximilian den Grafen erneut auf, am 14. Februar 1513 persönlich in Worms zu erscheinen (Nr.135). Allem Anschein nach folgte er der Ladung nicht, jedenfalls gibt es in den Akten des Wormser Reichstags keinen einzigen Hinweis auf irgendwelche Verhandlungen in der friesischen Streitsache.

Ähnliches ist für den ebenfalls schon seit langem anhängigen Konflikt zwischen dem Bischof Reinhard von Worms und der Reichsstadt Worms festzustellen.7 Kaiser Maximilian ersuchte zwar beide Parteien, am 13. April vor seinem Hofmeister Wilhelm von Rappoltstein und einigen kaiserlichen Räte zu erscheinen (Nr.112), doch augenscheinlich kam es auch in dieser Angelegenheit zu keiner Schiedstätigkeit. Wie groß zu diesem Zeitpunkt das gegenseitige Misstrauen in Worms war, zeigt sich daran, dass die Stadtführung Bischof Reinhard unterstellte, er habe die Wormser Gemeinde zum Widerstand aufgestachelt und sei daher mitverantwortlich für ihren Aufstand gegen den Rat (Nr.113 [4.]).

Nicht zuletzt waren die Jahre von 1510 bis 1514 gekennzeichnet durch eine markante Häufung weiterer Konflikte in Reichsstädten.8 Einige davon waren auch auf dem Wormser Reichstag ein Beratungsthema oder spielten zumindest am Rande eine gewisse Rolle. So tangierten die Auseinandersetzungen zwischen dem Rat und der Gemeinde von Worms zwar die Beratungen des Reichstags nicht unmittelbar, dennoch stellten sie für die Beteiligten einen unerfreulichen Störfaktor dar, zumal Worms in dieser Zeit auch noch Sitz des Reichskammergerichts war. Als Kaiser Maximilian Mitte Juni nach Worms kam, beauftragte er Bischof Wilhelm von Straßburg und einige andere kaiserliche Räte, eine Verständigung zwischen den Konfliktparteien herbeizuführen, was jedoch nicht gelang (Nr.377 [1.]). Vielmehr brachen gegen Ende des Reichstags erneute Unruhen aus. Jede Nacht waren laut Beobachtungen des kaiserlichen Rats Vinzenz Rogkner 300 bis 400 Bewaffnete unterwegs. Es sei, so schrieb er, zu befürchten, „wo die Hh. verrücken, so noch hie ligen, es werde ain rumor“ (Nr.204 [7.]). Letztlich dauerten die Auseinandersetzungen bis ins Jahr 1514 fort.

Interne Zwistigkeiten gab es 1513 auch in Speyer. Dort hatten sich in den letzten Tagen des Vorjahres die Weber gegen die Stadtführung erhoben. Beide Seiten versuchten vergeblich, die in Worms versammelten Reichsstände und kaiserlichen Kommissare durch Abgesandte und Supplikationen von ihrem jeweiligen Standpunkt zu überzeugen (Nr.182, 183). Anfang Juli teilte Kaiser Maximilian den Webern und anderen Speyerer Zünften, die zwischenzeitlich ebenfalls opponiert hatten, mit, er werde gemeinsam mit den Reichsständen ihre Forderungen prüfen. Bis dahin sollten sie sich ruhig verhalten (Nr.184). Auch zwischen der Speyerer Bürgerschaft und dem dortigen Klerus kam es Anfang 1513 zu Differenzen. Die Bürger wollten die sogen. Konradinische Rachtung von 1420, die dem Bischof und der Geistlichkeit erhebliche Vorteile eingebracht hatte, nicht länger anerkennen. Eine von den kaiserlichen Kommissaren in Worms versuchte Vermittlung führte zwar zu keiner Verständigung (Nr.185, 186), doch einigte man sich schließlich darauf, weitere Schiedsverhandlungen zu führen. Im Falle ihres Scheiterns sollte sich der Kaiser des Streitfalls annehmen (Nr.187189).

In Aachen war der regierende Rat unter dem Vorwurf von Misswirtschaft und anderen Verfehlungen gestürzt und durch eine neue Stadtführung ersetzt worden. Kaiser Maximilian verurteilte den gewaltsamen Aufstand streng und wies gleichzeitig seine Hofräte in Worms an, Vertreter des alten und des aktuellen Rates sowie der Gemeinde zu einer Anhörung vorzuladen. Diese fand Ende April im Rahmen des Reichstags statt, erbrachte aber offenkundig kein abschließendes Ergebnis (Nr.174, 175).

Ein ähnlicher Vorfall trug sich Ende 1512 in der Reichsstadt Köln zu, die kurz vorher noch Schauplatz eines wichtigen Reichstags gewesen war. Einige Gaffeln hatten wegen Bestechlichkeit, Vetternwirtschaft und schlechter Finanzverwaltung gegen den amtierenden Kölner Rat revoltiert. In der zweiten Januarwoche 1513 wurden zehn an den Unruhen Beteiligte enthauptet, weitere fünfzehn Personen mit hohen Geldstrafen oder Verbannung belegt. Zwar waren die Kölner Wirren kein Beratungsthema auf dem Reichstag, dennoch wurden die Informationen darüber allseits aufmerksam verfolgt und eingehend diskutiert (Nr.19, 236 [11.], 358 [7.], 359 [3.]).

3. Die Reichstagsprojekte und Versammlungen von 1513 bis 1516

3.1 Der zum 1. November 1513 in Worms geplante und dann nach Frankfurt a. M. verlegte Reichstag

Hatte schon der zum 6. Januar 1513 nach Worms ausgeschriebene Reichstag nur eine unzureichende Bilanz aufzuweisen, so setzte sich in den folgenden Jahren die Serie der letztlich gescheiterten Reichstagsprojekte fort. Wie erwähnt, hatte Kaiser Maximilian die Wormser Reichsversammlung am 25. Juni verlassen und sich, ohne die Reichsstände über seine Absichten zu informieren, einem ganz neuen Ziel zugewandt. Über Frankfurt a. M. reiste er Mosel aufwärts in die Niederlande, um sich dort gemeinsam mit König Heinrich VIII. von England gegen seinen großen Widersacher König Ludwig XII. von Frankreich zu stellen. Am 25. August konnte er in einer reichsweit verbreiteten Schrift stolz die Einnahme der nordfranzösischen Stadt Thérouanne bekannt geben (Nr.396). Fünf Tage zuvor war er im nur unweit gelegenen Aire-sur-la-Lys überraschenderweise der Empfehlung der Reichsstände gefolgt und hatte zum 1. November einen neuen Reichstag nach Worms ausgeschrieben. Dorthin sollte auch der auf dem Reichstag 1512 beschlossene Gemeine Pfennig mitgebracht oder ein Grund genannt werden, warum seine Einsammlung nicht funktioniert hatte. Er selbst würde allerdings, so Maximilian in weiser Voraussicht, wegen anderweitiger kriegsbedingter Verpflichtungen eventuell nur Kommissare schicken können (Nr.394). Wie zwei Monate zuvor in Worms bereits angekündigt worden war, erklärten die beiden ranghöchsten Kurfürsten Uriel von Mainz und Ludwig von der Pfalz in einem gedruckten Ausschreiben vom 12. September, der vergangene Wormser Reichstag sei wegen unzureichender Beteiligung nicht erfolgreich gewesen. Daher sei es dringend erforderlich, „des hl. Reichs sambt der cristenlichen kirchen nottürften und geprechen“ auf der vom Kaiser einberufenen neuen Zusammenkunft am 1. November gemeinsam zu erörtern (Nr.397). Alle Reichsstände sollten sich daran beteiligen. Dieser Appell ist insofern bemerkenswert, weil damit erstmals in der Geschichte der Reichstage der Maximilianszeit neben das traditionell dem Kaiser obliegende Ladungsschreiben ein zweites, kurfürstliches hinzutritt. Es ist ein Indiz für das neue Selbstverständnis der Reichsstände, die sich angesichts der zunehmend reichsabgewandten, eigennützigen Politik des Kaisers dafür verantwortlich fühlten, notfalls auch ohne ihn nach Lösungen für die vielfältigen Probleme und Bedürfnisse des Reiches zu suchen.1

Wie berechtigt dieses Vorhaben war, zeigte sich bereits wenige Tage nach dem Aufruf der beiden Kurfürsten, als Maximilian mitteilte, die kriegerischen Auseinandersetzungen an der Seite König Heinrichs von England mit dem französischen König und in Italien mit den Venezianern machten ihm die persönliche Teilnahme am Wormser Reichstag unmöglich. Er werde sich deshalb dort durch „treffenlich räte“ vertreten lassen. Ungeachtet dessen befehle er die pflichtgemäße Teilnahme am Reichstag (Nr.398 [4.]). In der Folgezeit hatte es dann zwar kurzzeitig den Anschein, als wolle Maximilian doch nach Worms kommen, doch gab er Ende Oktober während eines Aufenthalts in Frankfurt a. M. bekannt, dass angesichts der noch immer nicht beigelegten Konflikte in Worms der Reichstag in die Stadt am Main verlegt werden müsse (Nr.410). Er selbst blieb dort nicht lange, sondern reiste unter Zurücklassung Herzog Ludwigs von Bayern und einiger anderer Kommissare über Aschaffenburg, Miltenberg, Dinkelsbühl und Donauwörth nach Augsburg, wo er am 9. November eintraf (Nr.417).

Als dies bekannt wurde, erschienen nur Erzbischof Uriel von Mainz und einige wenige Gesandtschaften in Frankfurt, sodass an eine Verhandlungsaufnahme nicht zu denken war. Vor allem bei denjenigen Ständen, denen der Kaiser eine erneute Beschäftigung mit ihren dringenden Anliegen in Aussicht gestellt hatte, war die Enttäuschung groß. Sowohl die sächsischen Herzöge als auch die Herzöge von Kleve bzw. Jülich-Kleve hatten Vertreter geschickt, um Maximilian einmal mehr um die Belehnung mit Jülich-Berg zu bitten (Nr.432, 434, 455 [2.]), das Brüderpaar Wilhelm und Ludwig von Bayern waren von ihrem kaiserlichen Onkel aufgefordert worden, persönlich nach Frankfurt zu kommen und sich an den erneuten Schiedsverhandlungen über ihren Zwist zu beteiligen (Nr.442 [4.]), während Deutschordenshochmeister Albrecht von Brandenburg einmal mehr hoffte, endlich die lang ersehnte Unterstützung in seinem Konflikt mit Polen zu bekommen (Nr.439, 440). Doch alle diese Fragen blieben ungeklärt. Dass sich Maximilian über die Tatsache, dass der Erfolg eines Reichstags nach wie vor in hohem Maße von der Präsenz des Reichsoberhaupts abhing, durchaus im Klaren war, zeigt sein Schreiben an Kurfürst Friedrich von Sachsen vom 2. Dezember 1513. Darin betonte er, ihm sei an dem Frankfurter Reichstag „merklichs und vil gelegen“, doch befürchte er, dass ohne sein „persondlich beywesen auf demselben reichstag nichts entlichs noch fruchtbarlichs ausgericht wird, wie dan hivor zu etlichen malen auch bescheen ist.“ Weil er jedoch wegen des Krieges gegen Venedig nicht nach Frankfurt kommen könne, verlege er die dortige Reichsversammlung an seinen derzeitigen Aufenthaltsort Augsburg und wolle dort ab dem 1. Februar 1514 mit Kurfürst Friedrich und den anderen Reichsständen verhandeln (Nr.447 [2.]). Dass die Reichsstände bereits einige Monate zuvor eine Verlegung des Reichstags nach Augsburg abgelehnt hatten, wurde Maximilian offensichtlich erst später bewusst, denn der geplante Ortswechsel wird nur in dem genannten Brief an den sächsischen Kurfürsten erwähnt. Ein offizielles neues Ladungsschreiben an die Reichsstände ist nirgends überliefert.

Das Nichtzustandekommen des Reichstags in Worms bzw. Frankfurt hatte aber auch für den Kaiser durchaus negative Folgen, denn die dringend benötigten Gelder aus dem Gemeinen Pfennig, die auf dem Reichstag hätten abgeliefert werden sollen, bekam er nun nicht. Allerdings hatten schon im Vorfeld die Landstände verschiedener Territorien, insbesondere in den sächsischen Gebieten sowie in Jülich-Berg, ihren Widerstand gegen die ungeliebte Steuer deutlich bekundet. Sie verwiesen im Rahmen von Verhandlungen mit den Landesherren auf die schwierige ökonomische Lage der Untertanen, denen eine weitere Belastung nicht zugemutet werden könne (Nr.424, 454). Insgesamt betrachtet gibt es aus den Jahren 1513 und 1514 keinen einzigen Beleg dafür, dass der Gemeine Pfennig von 1512 in irgendeiner Region des Reiches tatsächlich gezahlt wurde. Damit kann die Frage nach der Realisierung dieses Steuerprojekts als geklärt gelten.2

3.2 Der zum 17. Januar 1515 in Freiburg im Breisgau geplante Reichstag

Der Misserfolg des Gemeinen Pfennigs von 1512 dürfte für Kaiser Maximilian der Hauptgrund dafür gewesen sein, im Oktober 1514 einen weiteren Reichstag einzuberufen. Durch ihn hoffte er doch noch die dringend benötigte finanzielle Unterstützung für seine Kriegsvorhaben zu erlangen. Sein Ladungsschreiben liest sich denn auch wie ein emotionaler, ja fast dramatischer Appell an die Reichsstände. Seit dem nicht zustande gekommenen Reichstag zu Worms bzw. Frankfurt habe er sie „nit bemüen wollen, sonder sie in ruhe gelassen, die purd und den last und sonderlich die kriegscosten und darlegen des hl. Reichs in denselben obligenden sachen alain getragen.“ Nunmehr aber verfolgten die Widersacher des Reiches Pläne, die geradezu „wider die natur sein und nit alain uns und dem hl. Reich teutscher und italischer nacion, sonder ganzer cristenhayt zu schimpf und abnemen raychen, mer, treffenlicher und scherpfer, dan by zeiten unser und unser vorfordern regirung ye vor augen gewest.“ Da es sein kaiserliches Amt gebiete, „solch genötig hendl an Kff., Ff. und stende des Reichs on verzug gelangen zu lassen und darin ir schuldig, getreu rat und hulf zu suechen“, berufe er zum 17. Januar 1515 einen Reichstag nach Freiburg im Breisgau ein. Dieser – eigentlich eher ungewöhnliche – Tagungsort erscheine ihm deshalb besonders geeignet, weil er nicht allzu weit von Mailand entfernt sei, wohin der französische König an Ostern kommenden Jahres ziehen wolle, um Italien zu erobern, aber auch nahe an der Eidgenossenschaft liege, mit der er begonnene Verhandlungen zu einem positiven Abschluss bringen wolle (Nr.469). Die Korrespondenzen der Reichsstände in den folgenden Monaten sind geprägt durch Unklarheit über das Zustandekommen des Reichstags. Einige von ihnen schickten tatsächlich Gesandte nach Freiburg, die meisten warteten hingegen ab. Der kaiserliche Hof in Innsbruck ließ mehrfach verlauten, Maximilian werde sich bald auf den Weg zum Tagungsort machen, doch nichts dergleichen geschah. Anfang April 1515 ließ er dann die Reichsstände wissen, er habe den Freiburger Reichstag bislang „aus treffenlichen ursachen, so uns und dem hl. Reich furgefallen sein“, nicht durchführen können, doch sollten sie auf sein erneutes Ersuchen hin an den Ort kommen, an den er sie berufen werde (Nr.487).

Auch diese Äußerungen waren bewusst vage und hinhaltend formuliert, denn genau zu diesem Zeitpunkt begannen in Pressburg Vorverhandlungen über eine Doppelheirat und ein Freundschaftsabkommen des Hauses Habsburg mit den beiden Jagiellonenkönigen Sigismund von Polen und seinem Bruder Wladislaw von Ungarn und Böhmen. Am 20. Mai kamen die entsprechenden Verträge zustande. Am 22. Juli 1515 fand im Wiener Stephansdom die berühmte habsburgisch-jagiellonische Doppelhochzeit statt, bei der sich der 56 Jahre alte Maximilian als Stellvertreter seiner beiden Enkel Karl und Ferdinand mit der zwölfjährigen Anna von Ungarn sowie Wladislaws neunjähriger Sohn Ludwig mit der gleichaltrigen Kaiserenkelin Maria vermählte. Zweifellos waren diese Eheverbindungen für den Kaiser ein großer Erfolg, auch wenn zu diesem Zeitpunkt natürlich noch nicht absehbar war, dass sie dem Haus Habsburg dereinst die Nachfolge in Ungarn und Böhmen bescheren würden.

Für einen Anderen hingegen kam die Einigung Maximilians mit den Jagiellonenkönigen nahezu einer Katastrophe gleich. Deutschordenshochmeister Albrecht von Brandenburg hatte seit 1512 immer wieder vergeblich versucht, in seiner Auseinandersetzung mit König Sigismund von Polen die Unterstützung des Reiches und vor allem des Kaisers zu erlangen. Im April 1515 ging man auf Seiten des Ordens erneut davon aus, Maximilian werde auf dem Freiburger Reichstag zwischen den Konfliktparteien vermitteln (Nr.498), doch kam diese Versammlung nicht zustande. Wenig später zerstoben endgültig alle Hoffnungen, als der Kaiser in Pressburg mit König Sigismund von Polen vertraglich vereinbarte, dass Hochmeister Albrecht den Thorner Frieden beschwören und der Deutsche Orden sich der polnischen Krone unterwerfen solle.

Enttäuscht wurde auch Herzog Georg von Sachsen. Er befand sich Ende 1514/Anfang 1515 in einer massiven bewaffneten Auseinandersetzung mit Graf Edzard von Emden und musste ernsthaft befürchten, Friesland, das sein Vater Albrecht 1498 von Maximilian erhalten hatte, zu verlieren. Als er den Kaiser um Unterstützung bat, versprach dieser für den Fall, dass die Reichsstände auf dem Freiburger Reichstag eine Kriegshilfe bewilligten, ihm einen Teil davon für den Kampf mit Graf Edzard zu überlassen (Nr.499 [2.]). Doch auch diese Zusage blieb letztlich unerfüllt. Am Ende blieb Georg nichts anderes übrig, als das sächsische Engagement in Friesland zu beenden und das Land mit Vertrag vom 15. Mai 1515 für 100000 fl. an Erzherzog Karl von Österreich zu verkaufen (Nr.510).

3.3 Der zum 25. Februar 1516 in Augsburg geplante Reichstag

Schon bald nach der glanzvollen Wiener Doppelheirat und dem damit verbundenen politischen Erfolg sah sich Kaiser Maximilian vor eine erneute große Herausforderung gestellt. Franz I., seit Ende Januar 1515 neuer französischer König, war bestrebt, das unter seinem Vorgänger Ludwig XII. an die Eidgenossen verloren gegangene Herzogtum Mailand zurück zu gewinnen. Am 13./14. September brachte er den Eidgenossen in der Schlacht bei Marignano eine schwere Niederlage bei. Kaiser Maximilian, der Mailand immer als Reichslehen betrachtet hatte und nun den Verlust des Herzogtums an den Dauerrivalen Frankreich fürchten musste, versuchte die Eidgenossen zu unterstützen, verfügte jedoch nicht über ausreichende Mittel. Er wandte sich deshalb an ihm besonders nahe stehende Reichsstände, darunter Bischof Lorenz von Würzburg, mit der Bitte um ein Darlehen (Nr.534, 535). Außerdem kündigte er für den 11. November 1515 einen neuen Reichstag in Augsburg an und sicherte zu, er werde das geliehene Geld binnen Jahresfrist zurückzahlen oder vom bewilligten Reichsanschlag abziehen (Nr.535).

Dass das Ersuchen augenscheinlich nicht auf die gewünschte Resonanz stieß, lässt das kaiserliche Ladungsschreiben vom 10. Januar 1516 zu einer weiteren Reichsversammlung in Augsburg ab dem 25. Februar vermuten (Nr.536). Von einem Darlehen und einer neuen Reichshilfe ist darin nicht die Rede, vielmehr kam Maximilian einmal mehr auf den vom Trier-Kölner Reichstag 1512 beschlossenen Gemeinen Pfennig zurück. Die Reichsstände sollten ihn endlich bei ihren Untertanen einsammeln, die entsprechenden Beträge nach Augsburg mitbringen und sich an Sanktionen gegen Zahlungsunwillige beteiligen (Nr.607). Dieses ständige Wiederaufgreifen früherer, aber oftmals gescheiterter Pläne und Vorhaben gehörte ebenfalls zu den vielen Eigenwilligkeiten von Maximilians Regierungsstil. Außerdem verlangte er im Ausschreiben, der geplante Reichstag solle über nichts anderes beraten, „dann was zu volziehung der obestimbten abschid zu Trier und Coelen dient und weiter des hl. Reichs, teutscher nacion und gemainer christenhayt eehaft sachen und nodturf[t] erfordert.“ Angelegenheiten, die nur einzelne Parteien beträfen, sollten von „etlichen tapfern personen“ am Rande oder nach Beendigung des für eine Dauer von maximal vier Wochen geplanten Reichstags beraten werden, „damit ander treffentlich sachen nit verhindert werden, als auf vordern reichstegen alzeit beschehen, daraus dem Reich nit clainer nachtail erwachsen ist.“ Maximilian meinte damit offensichtlich vor allem die zahlreichen Schieds- und Vermittlungsverfahren auf den Reichsversammlungen, die in der Tat mit hohem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden waren und die Tagungsdauer nicht selten erheblich verlängerten. Dies beeinträchtigte die aus Sicht des Kaisers primär wichtigen Beratungen über Finanzhilfen für seine kriegerischen Auseinandersetzungen. Er ignorierte damit aber, dass die Konfliktmoderation längst zu einer der wichtigsten Aufgaben der Reichstage geworden war. Diese Schwerpunktverschiebung wollte er weder einsehen noch anerkennen.

Angesichts der rigorosen Vorgaben und Beschränkungen seitens des Kaisers hatten die Reichsstände nur geringes Interesse an der Augsburger Zusammenkunft, es kam auch zu keiner Verhandlungseröffnung. Maximilian hatte zwar einmal mehr seine persönliche Teilnahme zugesichert, verließ dann aber Augsburg vor dem genannten Anfangstermin und begab sich über Landeck und Rovereto nach Oberitalien. Anfang März reisten auch die zurückgelassenen kaiserlichen Kommissare aus Augsburg ab.

Letztlich verwundert es nicht, dass im weiteren Verlauf des Jahres 1516 die schwierige Lage im italienischen Krieg in Maximilian nochmals den Gedanken an den Gemeinen Pfennig weckte. Konkret ging es um die Beschaffung von Geld für die Entsetzung der von französischen und italienischen Truppen belagerten Festung Verona. Der erfahrene kaiserliche Rat Bischof Christoph von Brixen empfahl, die Steuerabgabe nicht für diesen ausschließlich kaiserlichen Zweck, sondern für die im Interesse des ganzen Reiches liegende Türkenabwehr zu verlangen. Die Erfolgsaussichten des neuen Gemeinen Pfennigs könnten auch dadurch vergrößert werden, dass der Kaiser nicht mit den wenigen derzeit in Augsburg anwesenden Reichsständen über die Steuer berate oder sie gar einfach einfordere, sondern einen allgemeinen Reichstag einberufe, weil eine „ervordrung des gemainen pfennigs unfruchtbar und euer ksl. Mt. unersprieslich mocht sein, auch euer ksl. Mt. und dem hl. Reich mer versaumbnus und nachtail dann nutz oder hilf bringen mocht.“ (Nr.609, 610) Maximilians Reaktion auf diese Empfehlung offenbart zum einen, wie beratungsresistent er mittlerweile geworden war, zum anderen seine generelle Abneigung gegen die Institution Reichstag. Er erklärte, dass er es für „unfruchtpar und unnützlich achtet, ainen reichstag zu halten“, da dieser für die Reichsstände stets mit hohen Kosten verbunden sei, seine Einberufung und Durchführung lange dauere und zwischenzeitlich etliche andere dringende Reichsangelegenheiten nicht vorangebracht werden könnten. „Daraus der ksl. Mt. und dem hl. Reiche unüberwindlicher schad entsteen würde.“ Es wäre daher besser, wenn die Reichsstände binnen sechs Wochen je einen Rat schickten, um mit ihm über die Einbringung des Gemeinen Pfennigs zu beraten. Letztlich kam es jedoch weder im Jahr 1516 noch in Maximilians verbleibender Regierungszeit zu weiteren Verhandlungen über die im ganzen Reich so ungeliebte Steuer.

3.4 Der zum 15. Oktober 1514 nach Worms einberufene Tag zur Visitation des Reichskammergerichts

Trotz der Entscheidung des Konstanzer Reichstags 1507, jährlich eine Visitation des Reichskammergerichts durchzuführen1, hatte eine solche nur Ende Juni 1510 auf Beschluss des vorhergehenden Augsburger Reichstags stattgefunden.2 Seither hatten sich jedoch beim obersten Reichsgericht vor allem im Zusammenhang mit seiner Finanzierung und Organisation sowie mit der fachlichen Qualität des Gerichtspersonals etliche Probleme angehäuft. Zu ihrer Erörterung fand ab dem 15. Oktober 1514 ein neuer Visitationstag am herkömmlichen Sitz des Gerichts in Worms statt. Das in der Edition im Volltext wiedergegebene Protokoll der Zusammenkunft bietet aufschlussreiche Einblicke in den problematischen Zustand des Reichskammergerichts am Ende des zweiten Jahrzehnts seines Bestehens (Nr.466). Zwar konnten in Worms etliche Finanzierungs- und Personalfragen geklärt werden, weitere schwierige Probleme hingegen wurden zur Weiterberatung auf den nächsten Reichstag verschoben. Da ein solcher allerdings in den beiden folgenden Jahren nicht stattfand und auch auf der Mainzer Versammlung 1517 keine Verbesserungen beim Reichskammergericht erfolgten, blieben die damit zusammenhängenden Fragen weiterhin ungelöst.

3.5. Der zum 8. Juli 1515 nach Landau in der Pfalz einberufene Oberrheinische Kreistag zur Beratung über die Fehde Franz von Sickingens gegen Worms

Die Ende 1514 begonnene Fehde Franz von Sickingens gegen die Reichsstadt Worms stellte das Reich auf Jahre hinaus vor eine große Belastungsprobe. Sie machte deutlich, dass dem über erhebliche Ressourcen verfügenden, durch viele adelige Standesgenossen unterstützten und auch von fürstlicher Seite gedeckten Sickingen mit den im Reichslandfrieden von 1495 vorgesehenen Mitteln nicht beizukommen war. Nach dem Eintreffen von Sickingens Fehdebrief in Worms verhängte der Kaiser am 16. April 1515 die Reichsacht gegen ihn und erneuerte sie einige Wochen später, doch blieb dieses Vorgehen gänzlich wirkungslos. Maximilian griff deshalb zu einem Exekutionsinstrument, das zwar bereits der Augsburger Reichsabschied des Jahres 1500 zur Ahndung von Friedbrüchen eingeplant hatte, das aber seither noch nie konkret eingesetzt worden war: die Reichskreise. Durch Beschluss des Reichstags von 1512 waren die in Augsburg 1500 geschaffenen sechs Kreise um weitere vier ergänzt worden. Maximilian hielt es allerdings für ausreichend, zunächst nur den von dem Fehdegeschehen am unmittelbarsten betroffenen Oberrheinischen Kreis gegen Franz von Sickingen aufzubieten. Hierzu berief er die Kreisstände für den 8. Juli zu einer Zusammenkunft nach Landau in der Pfalz ein (Nr.526) und ersuchte sie um Mithilfe bei der Bestrafung des Friedbrechers. Diesem selbst sprach er aufgrund seiner Taten die adlige Qualität ab, indem er ihn ab sofort in allen öffentlichen Verlautbarungen stets nur als „Franz, der sich nennt von Sickingen“ bezeichnete. Die allererste Kreisversammlung seit Schaffung der Reichskreise zeigte hingegen wenig Neigung, auf sich allein gestellt dem in der Region bestens vernetzten und auch in Landau von vielen Verwandten und Freunden nachdrücklich unterstützten Sickingen energisch entgegenzutreten. Sie empfahl vielmehr dem Kaiser, alle zehn Kreise zur Hilfeleistung aufzurufen (Nr.527). Es sollte über ein Jahr dauern, bevor Maximilian dieser Aufforderung nachkam und so die Sanktionen gegen Sickingen auf eine wesentlich breitere Basis stellte.

Im Rahmen dieses Komplexes sind auch einige im vorliegenden Reichstagsaktenband enthaltene, bislang gänzlich unbekannte Belege für Sickingens Tätigkeit vor Beginn seiner Fehde gegen Worms von Interesse. Sie zeigen, dass er zu den vom Kölner Reichstag 1512 berufenen acht ständischen Reichsräten gehörte, deren Aufgabe laut Reichsabschied darin bestand, die Reichshilfe für den Geldernkrieg einzusammeln, bei der Beilegung der zahlreichen an den Kaiser herangetragenen Streitfälle mitzuwirken und ihn bei etwaigen Vertragsabschlüssen mit auswärtigen Mächten zu beraten.1 Dafür erhielt Sickingen Ende März 1513 zusammen mit einigen anderen Personen eine abschlagsweise Soldzahlung (Nr.210; vgl. auch Nr.219 [2.]). Außerdem beteiligte er sich auf dem Wormser Reichstag 1513 zusammen mit kaiserlichen und reichsständischen Räten an den Schiedsverhandlungen in der hessischen Streitsache (Nr.156 [1.]). Angesichts der durchaus herausgehobenen und vor allem seriösen Ämter und Tätigkeiten, die Franz von Sickingen in den Jahren 1512 und 1513 ausübte, erscheint sein späterer Wandel zum berüchtigten Raubunternehmer umso bemerkenswerter.

4. Die zum 3. Februar 1517 einberufenen Kreistage zur Vorbereitung des Feldzuges gegen Franz von Sickingen

Sickingens unkontrollierbares Vorgehen im Rahmen seiner Fehde gegen Worms und die endlich erfolgte Befreiung von eigenen Kriegsaufgaben bewogen Kaiser Maximilian gegen Ende des Jahres 1516, nun doch der Empfehlung des Oberrheinischen Kreises zu folgen, sämtliche Reichskreise gegen den Friedbrecher aufzubieten. Er berief daher am 6. Dezember 1516 für den 3. Februar 1517 zeitgleiche Kreistage ein, auf denen über ein konzertiertes militärisches Vorgehen gegen Sickingen und die Aufstellung entsprechender Truppenkontingente beraten werden sollte. Diese sollten sich anschließend am 12. März bei Worms sammeln und unter dem Oberbefehl des obersten Reichshauptmanns Freiherr Gangolf d. J. von Hohengeroldseck gegen Sickingen zu Feld ziehen. Er selbst, so versprach Maximilian, werde für den Österreichischen und den Burgundischen Kreis vierhundert Berittene und ebenso viele Fußknechte sowie Geschütze und anderes Kriegsmaterial als Äquivalent für weitere 2000 Bewaffnete stellen (Nr.613). Für alle acht dieser vom Kaiser einberufenen Kreistage enthält die Reichstagsaktenedition eine mehr oder minder umfangreiche Aktenüberlieferung. Sie macht deutlich, dass die meisten Reichskreise zögerten, sich tatkräftig an dem vom Kaiser angestrebten Feldzug gegen Sickingen zu beteiligen. Allein der Fränkische Kreistag in Schweinfurt erstellte einen Truppenanschlag (Nr.617), doch in der Folgezeit setzte nur ein Teil der fränkischen Kreisstände seine Kontingente tatsächlich nach Worms in Marsch. Auf dem Schwäbischen Kreistag in Ulm fehlten etliche Kreisstände, darunter mit Herzog Ulrich von Württemberg die einflussreichste politische Kraft. Die Anwesenden zögerten deshalb den Beginn der Verhandlungen mit den kaiserlichen Vertretern immer wieder hinaus und erreichten schließlich, dass der Kaiser für den 20. April eine weitere Zusammenkunft einberief, zu der die nicht anwesenden Stände erneut geladen wurden (Nr.629, 630). Die in Hagenau zusammenkommenden Angehörigen des Oberrheinischen Kreises wollten sich, wie bereits 1515, nur ungern auf ein Vorgehen gegen Franz von Sickingen einlassen und erklärten, für ein derartiges Unternehmen sollten sämtliche Stände des Reiches aufgeboten und zur Vorberatung eine reichsweite Versammlung, d. h. ein Reichstag, einberufen werden (Nr.637, 638). Jenen zahlreichen Kreisständen, die nur Gesandte nach Hagenau geschickt hatten, wurde schließlich gestattet, ihre jeweilige Antwort auf das kaiserliche Ersuchen innerhalb einer vorgegebenen Frist zu erteilen (Nr.639 [4.], 641). Im Bayerischen und im Westfälischen Kreis dürften die angeordneten Zusammenkünfte in Regensburg bzw. Dortmund wohl stattgefunden haben, doch lassen die spärlichen Belege nicht erkennen, ob und gegebenenfalls welche Beschlüsse zustande kamen (Nr.628, 654). Der Obersächsische und der Niedersächsische Kreistag in Leipzig bzw. Lübeck wurden ebenfalls einberufen, scheiterten aber daran, dass die angekündigten kaiserlichen Kommissare nicht rechtzeitig erschienen (Nr.653, 654, 667 [2.], 670672). Die Zusammenkunft des wichtigen Kurrheinischen Kreises fand in Oberwesel statt. Maximilian hatte den Kurfürsten von Mainz und der Pfalz die persönliche Teilnahme erlassen, um, wie er versicherte, ihre Lande und Untertanen nicht einer Gefährdung durch Racheakte Franz von Sickingens auszusetzen (Nr.655, 656). Erzbischof Albrecht von Mainz erschien aber trotzdem und trug die bewilligte moderate Hilfe von dreißig Berittenen und fünfzig Fußsoldaten für den Feldzug gegen Sickingen mit (Nr.657 [6.]).

Anfang 1517 machte sich Kaiser Maximilian auf den Weg in die Niederlande, um sich dort von seinem Enkel Karl vor dessen Abreise nach Spanien zu verabschieden. Da das widrige Wetter den jungen König lange Zeit daran hinderte, die Fahrt über das Meer anzutreten, blieb auch sein Großvater in den Niederlanden und versuchte von dort aus, durch schriftliche Anweisungen den Feldzug gegen Franz von Sickingen in Gang zu bringen und zu steuern. Die Reichsstände erhielten die Möglichkeit, entweder ihre zahlenmäßig festgelegten Truppenkontingente zum Sammelplatz bei Worms zu schicken oder einen entsprechenden Geldbetrag zu zahlen, mit dem vor Ort Bewaffnete angeworben und besoldet werden sollten. Die Vorbereitungen für den Zug gegen Sickingen funktionierten allerdings nicht so, wie vom Kaiser erwartet. Mehrere Kreistage waren überhaupt nicht zustande gekommen, zudem setzten nicht wenige Reichsstände ihre Truppenkontingente, die eigentlich schon zum 12. März am Sammelplatz bei Worms hätten sein sollen, nur zögerlich in Marsch.

5. Der Reichstag zu Mainz 1517

5.1 Vorbereitung und äußerer Ablauf des Reichstags

Franz von Sickingen nutzte diese mühsamen Vorbereitungen, um weiter bedenkenlos zu agieren. Am 25. März überfiel er mit fünfhundert Helfern bei Weisenau nahe Mainz einen Warenzug von Kaufleuten aus Augsburg, Straßburg, Ravensburg, Nürnberg und anderen Reichsstädten, die sich auf dem Weg zur Frühjahrsmesse nach Frankfurt a. M. befanden (Nr.882). Es war offenkundig diese weitere Gewalttat, die Kaiser Maximilian bewog, das Vorgehen gegen den Friedbrecher auf eine neue, breitere Grundlage zu stellen. In einem Schreiben an die Reichsstände aus Antwerpen vom 23. April umriss er die Notwendigkeit, Sickingen energischer als bisher entgegenzutreten. Zu diesem Zweck habe er selbst mit dem französischen König Frieden geschlossen, noch heute werde er zur Verabschiedung seines Enkels Karl nach Seeland reisen, anschließend nach Worms aufbrechen und sich ab dem 15. Juni persönlich am Feldzug gegen Sickingen beteiligen. Die Reichsstände sollten daher ebenfalls unverzüglich ihre Truppenkontingente in Marsch setzen. Außerdem wies er sie an, zu diesem Termin persönlich oder durch eine Gesandtschaft in Mainz zu erscheinen, um „in unsern und des hl. Reichs, teutscher nation und gemainer cristenhait sachen zu ratslagen“ (Nr.721). Nähere Angaben, worüber in Mainz verhandelt werden sollte, machte er einmal mehr nicht, auch ist in dem Ladungsschreiben bemerkenswerter Weise nicht explizit von einem Reichstag die Rede. Ständischerseits wurde die geplante Zusammenkunft dennoch so verstanden.

Die Entscheidung für Mainz als Reichstagsort war zweifellos ungewöhnlich, hatte doch hier seit dem Hoftag von 1184 nie mehr eine große politische Versammlung in der Kurmainzer Land- und Residenzstadt stattgefunden. An ihrer Stelle wäre wohl eher das nicht weit entfernte Frankfurt a. M. zu erwarten gewesen, das eine lange Tradition als Austragungsort von Reichsversammlungen und viel Erfahrung mit der Organisation derartiger Großveranstaltungen aufzuweisen hatte. Doch Maximilian hatte in der Vergangenheit schon mehrfach eher ungewöhnliche Schauplätze für einen Reichstag ausgesucht, die jeweils seinen aktuellen Interessen entsprachen, z. B. 1497 Lindau, 1498 Freiburg im Breisgau und 1512 Trier. Für seine Wahl von 1517 nannte er keine Begründung, doch darf vermutet werden, dass die Lage von Mainz am Rhein, dem Anreiseweg des Kaisers aus den Niederlanden, und die relative Nähe der Stadt zu Worms, dem von ihm benannten Sammelplatz der reichsständischen Truppenkontingente für den Feldzug gegen Sickingen, eine Rolle gespielt haben dürften. Möglicherweise wollte der Monarch auch den Mainzer Kurfürsten Albrecht von Brandenburg für die geplanten Sondierungsgespräche über die Wahl eines römischen Königs günstig stimmen, indem er ihm die ehrenvolle Rolle als Gastgeber eines Reichstags übertrug. Von Seiten der Reichsstände ist im Übrigen keine einzige erstaunte oder gar kritische Äußerung über den ungewöhnlichen Reichstagsort bekannt.

Obwohl Mainz über keinerlei Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung eines Reichstags verfügte, hatte es damit augenscheinlich keinerlei Probleme. Im Vorfeld wurden vom Domkapitel, dem Klerus und den Bürgern ausreichend Quartiere und Stallungen für die zahlreich erwarteten Gäste und ihre Pferde bereitgestellt und deren Verteilung schriftlich exakt festgehalten (Nr.1018, 1019). Dabei dürfte es von Vorteil gewesen sein, dass am Reichstag 1517 bei weitem nicht so viele Fürsten und keinerlei ausländische Delegationen teilnahmen wie an den meisten anderen Reichsversammlungen der Maximilianszeit. Dies lag sicherlich vor allem an der Abwesenheit des Reichsoberhaupts. Während die Kurfürsten Albrecht von Mainz, Richard von Trier, Hermann von Köln, Ludwig von der Pfalz und Joachim von Brandenburg zumindest zeitweilig selbst anwesend waren, hielt sich Friedrich von Sachsen, wie schon 1512 in Trier/Köln und 1513 in Worms, erneut fern und entsandte Graf Philipp von Solms, der Friedrichs Bruder Johann mit vertrat (Nr.1022). Von den geistlichen Fürsten erschienen nur die Bischöfe Reinhard von Worms und Georg von Speyer persönlich, während Christoph von Augsburg, Erich von Münster, Philipp von Freising, Lorenz von Würzburg, Georg von Bamberg, Wilhelm von Straßburg, der Deutschmeister Dietrich von Cleen und der Deutschordenshochmeister Albrecht von Brandenburg Gesandte schickten. Zwar kam kein einziger weltlicher Fürst selbst zum Reichstag, doch immerhin entsandten Pfalzgraf Johann II. von Pfalz-Simmern, Herzog Wilhelm von Bayern, Markgraf Kasimir von Ansbach-Kulmbach, Markgraf Philipp von Baden, Herzog Johann III. von Jülich-Kleve, Herzog Georg von Sachsen, Herzog Anton von Lothringen und Landgräfin Anna d. J. von Hessen Vertreter. Nach Mainz kamen auch mehrere Grafen, zum Teil mit Vollmachten weiterer Standesgenossen, sowie die Bevollmächtigten etlicher Prälaten und Äbte. Von den Reichsstädten hatten etwa ein Dutzend, darunter die großen Kommunen Nürnberg, Augsburg, Ulm, Frankfurt a. M., Straßburg, Köln und Lübeck, ebenfalls Abgesandte geschickt, die zum Teil mit Vollmachten kleinerer Städte ausgestattet waren. Die zwei erfahrenen Frankfurter Ratsmitglieder Philipp Fürstenberger und Klaus von Rückingen hielten sich praktisch vom Anfang bis zum Ende des Reichstags in Mainz auf, weshalb ihre regelmäßigen Berichte eine besonders wichtige und aussagekräftige Quelle darstellen.

Das Mainzer Domkapitel kümmerte sich nicht nur um die Unterbringung der Tagungsteilnehmer, sondern auch um die innere Sicherheit in der Stadt während des Reichstags (Nr.1020). Was auf dem Reichstag 1517 völlig fehlte, waren die von manch anderen Versammlungen der Maximilianszeit her bekannten Festlichkeiten, Turniere, Wettschießen, musikalischen Darbietungen und anderen Zerstreuungen, die den Teilnehmern stets eine willkommene Abwechslung zu den monatelangen anstrengenden Beratungen boten. Grund dafür war wohl auch hier das Fehlen Kaiser Maximilians, der gern selbst an solchen Aktivitäten teilnahm und dessen Hof einen attraktiven gesellschaftlichen Mittelpunkt bildete. Aber auch die anwesenden Fürsten hatten immer wieder zu geselligen Veranstaltungen eingeladen. Den Gesandtschaften war dies nicht möglich, sodass der Mainzer Reichstag weitgehend durch eine eher nüchterne Arbeitsatmosphäre geprägt war.

Im Vorfeld des für den 15. Juni terminierten Reichstags zeigte sich einmal mehr die Unberechenbarkeit Kaiser Maximilians. Forderte er die Reichsstände noch Ende Mai erneut nachdrücklich auf, unbedingt nach Mainz zu kommen, wohin er sich auch selbst begeben werde (Nr.732), so gab es Mitte Juni erste Mutmaßungen seitens der Reichsstände, der Reichstag werde wohl nicht in Mainz, sondern in Frankfurt oder andernorts stattfinden (Nr.740, 744). Der einflussreiche kaiserliche Kanzler Zyprian von Serntein überlegte sogar bereits, „ob man weg möchte vinden, das der reichstag von Mainz gen Augspurg möchte verruckt werden.“ (Nr.731 [2.]) Tatsächlich wurde während eines Aufenthalts Maximilians in Lahnstein am 9. Juni bekannt, dass er sich nicht nach Mainz, sondern nach Frankfurt begeben werde ([Nr.932 [2.]). Dort traf er am 13. Juni in Begleitung seines Neffen Herzog Wilhelm von Bayern sowie Markgraf Kasimirs von Ansbach-Kulmbach, eines der kaisertreuesten Reichsfürsten überhaupt, ein. In den folgenden Tagen kamen auch Erzbischof Albrecht von Mainz und dessen Bruder Kurfürst Joachim von Brandenburg an. Die Frankfurter Stadtregierung besaß genug organisatorische Erfahrung und Flexibilität, um sich rasch auf die kurzfristig veränderten Pläne des Monarchen einzustellen und die üblichen Vorbereitungen für seinen Besuch zu treffen (Nr.743, Anm. 1).

Während seines gut einwöchigen Aufenthalts in Frankfurt führte Maximilian mit einigen ihm nahe stehenden Fürsten vertrauliche Gespräche. Über ihren Inhalt gibt es nur wenige und zudem nicht völlig eindeutige Hinweise. Dass eines der zentralen Themen die Wahl eines römischen Königs war, geht aus den Berichten des kursächsischen Gesandten Hans von Berlepsch hervor, der zusammen mit dem Vertreter Herzog Georgs von Sachsen, Dietrich von Werthern, schon seit Jahresbeginn dem kaiserlichen Hof gefolgt war und auch Maximilians Reise aus den Niederlanden bis nach Frankfurt mitgemacht hatte. Mit Schreiben aus Bonn vom 7. Juni informierte Berlepsch Kurfürst Friedrich von Sachsen unter Berufung auf Erzbischof Hermann von Köln, dass auf dem Mainzer Reichstag „etwas gros gehandelt werden sült“ (Nr.931 [4.]). Um was es dabei ging, teilte er am 20. Juni aus Frankfurt mit. Kaiser Maximilian selbst habe ihm gesagt, dass der Reichstag auf alle Fälle stattfinden werde und er die Kurfürsten Richard von Trier und Ludwig von der Pfalz erneut dazu geladen habe. Wie es nun weitergehe, wisse er allerdings nicht, es sei denn, „das dy zwen Kff. [Albrecht von] Menz und [Joachim von] Brandemburg in dem ansuchn, ainen röm. Kg. betreffend, etwas gewilligt hetten, dan es hat ksl. Mt. itzt etlich tag in aigner person, auch durch etlich unterhendler, Mgf. Casimirus und andere, ganz frolich mit iren kftl. Gn. gehandelt und handeln lassen“ (Nr.934 [1.]). Die offensichtlich in entspannter Atmosphäre geführten Sondierungsgespräche Maximilians mit dem hohenzollerischen Brüderpaar Albrecht von Mainz und Joachim von Brandenburg über eine Königswahl konnten jedoch in Frankfurt allein schon deshalb noch nicht zum Erfolg führen, weil mit Hermann von Köln, Richard von Trier und Ludwig von der Pfalz drei weitere Königswähler nicht anwesend waren. Das eigentliche Problem stellte aber Kurfürst Friedrich von Sachsen dar, dem Berlepsch schrieb: „Man get myt sachen itzt umb, darby man euer kftl. Gn. durch fürcht eyner verhynderung nycht hat haben wellen, nemlich eyn röm. Kg. zu machen, und darin wüllen ander leut auch nycht geheln und haltens darvor, sye sullen selbst byllich den cranz haben.“ (Nr.935 [2.]) Hintergrund des von Maximilian befürchteten Widerstands Friedrichs gegen eine Königswahl war ihr seit langem stark getrübtes persönliches Verhältnis. Berlepsch musste erfahren, dass der Kaiser es dem Sachsen noch immer sehr verübelte, dass dieser auf dem Wormser Reichstag 1509 die Bewilligung der dringend benötigten Hilfe für den Venezianerkrieg verhindert hatte. Bei einer persönlichen Unterredung auf der gemeinsamen Reise zum Mainzer Reichstag sagte Maximilian zu Berlepsch: „Dyn H. hat myr myn begern abgeschlagen, wilches ich mych in kayn wek versehen het. […] Ich hab myn blut und gut zu dem man wollen setzen und wyderfert myr nu das.“ (Nr.931 [2.]) Andererseits grollte auch der Kurfürst dem Kaiser, weil dieser die Belehnung der sächsischen Herzöge mit Jülich-Berg immer wieder abgelehnt und sich auch in der Auseinandersetzung mit Kurmainz um Erfurt nicht auf seine Seite gestellt hatte. Zum Zeichen seiner Verärgerung weigerte er sich Jahre lang, seinen vom Reichstag festgesetzten Beitrag zum Unterhalt des Reichskammergerichts zu bezahlen (Nr.466 [14c.], 585–587).1

Mit Maximilians Abreise aus Frankfurt endeten vorläufig seine Versuche, die Kurfürsten für die Wahlsache zu gewinnen. Drei Jahre später behauptete der an den Gesprächen beteiligte Kurfürst Joachim von Brandenburg, der Kaiser habe als römischen König Heinrich VIII. von England oder Ludwig von Ungarn und Böhmen vorgeschlagen – obwohl letzterer zu diesem Zeitpunkt erst elf Jahre alt war. Einen Kandidaten aus seinem eigenen Hause habe der Habsburger abgelehnt, sogar seinen durch die Kurfürsten von Mainz und Brandenburg ins Spiel gebrachten Enkel Karl von Spanien (Nr.934, Anm. 2). Die Behauptung erscheint ungewöhnlich, ist aber nicht völlig von der Hand zu weisen.2

5.2 Der geplante Feldzug gegen Franz von Sickingen und die Auseinandersetzung Kaiser Maximilians mit Herzog Ulrich von Württemberg

Unmittelbar nach Ende der Frankfurter Gespräche begab sich Maximilian am 21. Juni über Aschaffenburg, Miltenberg, Rothenburg o. d. Tauber, Nördlingen und Donauwörth nach Augsburg, wo er am 6. Juli eintraf. Auf der Zwischenstation in Rothenburg fertigte er eine Instruktion für seine Gesandten zu den in Mainz versammelten Reichsständen, den Fuldaer Abt Hartmann von Kirchberg und seinen Hofmarschall Leonhard Rauber, Freiherr zu Planckenstein, an (Nr.757). Beide Kommissare waren zwar nicht besonders hochrangig, vor allem keine Reichsfürsten, besaßen aber immerhin einige Erfahrung im diplomatischen Dienst Maximilians. Im Juli 1510 gehörte Abt Hartmann, damals noch Koadjutor in Fulda, der kaiserlichen Delegation an, die in Posen Verhandlungen mit polnischen Vertretern über den Deutschen Orden führte1, während Rauber sich 1507 an einer königlichen Gesandtschaft nach Venedig beteiligte.2 In der Instruktion verwies Maximilian zunächst auf seine bisherigen Bemühungen, den eines Adeligen unwürdigen Gewalttaten Franz von Sickingens durch ein allgemeines Reichsaufgebot Einhalt zu gebieten und ihm die Unterstützung durch seine Standesgenossen zu entziehen. Auf dem Mainzer Reichstag solle darüber und über eine zusätzliche Hilfe seitens der Reichsstände beraten werden. Maximilian versicherte, er hätte an diesen Gesprächen gerne von Anfang an teilgenommen, sei aber nun doch zu der Auffassung gelangt, dass dafür zunächst seine beiden Kommissare ausreichten. Später werde er dann auch persönlich nach Mainz kommen.

Maximilian sprach allerdings in der Instruktion noch ein weiteres Problem an, das er in den vergangenen Monaten gegenüber den Reichsständen mit keinem Wort erwähnt hatte, welches aber bald zum zentralen Thema seines politischen Handelns werden sollte: die Auseinandersetzung mit Herzog Ulrich von Württemberg. Dieser hatte 1511 Herzogin Sabine von Bayern, Tochter Herzog Albrechts IV. von Bayern und damit Nichte Kaiser Maximilians, im Rahmen einer pompösen Hochzeitsfeier geheiratet. Die Ehe wurde jedoch nicht glücklich. Zudem erschlug Ulrich 1515 Hans von Hutten, den Ehemann seiner Geliebten, gegen seine Gemahlin wurde er gewalttätig, sodass diese zu ihren bayerischen Verwandten nach München flüchtete. Im September 1516 musste er sich deswegen in Augsburg vor dem kaiserlichen Hofgericht verantworten, war aber nicht bereit, Maximilians Spruch zu akzeptieren, weshalb dieser am 11. Oktober die Reichsacht gegen ihn verhängte.Ungeachtet dessen kam es wenig später zu erneuten Verhandlungen, die am 22. Oktober mit dem Blaubeurer Vertrag endeten. Er stellte einen Kompromiss zwischen den kaiserlichen Forderungen und den Einwänden Herzog Ulrichs dar, der daraufhin aus der Acht gelöst wurde. Dennoch verübte er schon bald neue Gewalttaten. Noch auf der Heimreise von Blaubeuren ließ er das Schloss Hiltenburg Graf Ulrichs von Helfenstein niederbrennen, einige Zeit später mehrere führende Vertreter der württembergischen Ehrbarkeit wegen angeblichen Hochverrats foltern und hinrichten. Anfang April 1517 folgte ein weiteres Vergehen: Aus purer Rache brandschatzte er die Besitzungen Dietrich Späts, der früher einer seiner Vertrauten gewesen, nach dem Mord an seinem Verwandten Hans von Hutten aber zum Feind Ulrichs geworden war.

Mit diesem letzten Gewaltakt brachte Herzog Ulrich Kaiser Maximilian endgültig gegen sich auf. Dieser warf ihm in der Instruktion für die Reichstagskommissare vor, er habe während seiner eigenen kriegsbedingten Abwesenheit in Italien den Blaubeurer Vertrag massiv verletzt, plane mit Unterstützung der Aufständischen des Armen Konrads einen Angriff auf die habsburgischen Erblande, wolle dazu Knechte des kaiserlichen Widersachers Herzog Karl von Geldern in Dienst nehmen, bereite zusammen mit König Franz von Frankreich eine Attacke gegen das Reich vor und versuche dafür auch die Unterstützung der Eidgenossen zu gewinnen. Da dem zu erwartenden gemeinsamen Angriff des Herzogs und des Armen Konrads nicht ohne starke militärische Kräfte entgegengetreten werden könne, sollten die Reichsstände in ihren Territorien jeweils den 50. Mann aufbieten und diese Hilfe im Bedarfsfall zur Verfügung stellen.

Wenige Tage vor Abfassung der Instruktion hatte Kaiser Maximilian während seines Aufenthalts in Frankfurt den Kurfürsten Albrecht von Mainz, Ludwig von der Pfalz und Joachim von Brandenburg ebenfalls einen bemerkenswerten Auftrag erteilt (Nr.788). Franz von Sickingen habe, so behauptete er, darum gebeten, ihn für sein Vorgehen gegen Worms „zu begnaden und derhalben sein entschuldigung zu horen“. Wann und wo diese Bitte ergangen sein sollte, sagte Maximilian, der sich ja seit Januar 1517 in den Niederlanden aufgehalten hatte, nicht, es liegt auch kein schriftlicher Nachweis darüber vor. Obwohl er, so Maximilian weiter, eigentlich vorgehabt habe, Sickingen für sein Verhalten „mit dem schwert zu strafen“, so habe er sich nunmehr „Got zu eren“ doch entschlossen, ihm eine Chance zu geben. Die drei Kurfürsten sollten deshalb Sickingen zu einer Anhörung nach Mainz vorladen. Dieser möge sich zudem verpflichten, in den acht Tagen nach seiner Abreise aus Mainz gegenüber Worms stillzuhalten. Je nachdem, wie das Ergebnis der Anhörung ausfalle, werde er entscheiden, ob weitere Gespräche mit Sickingen geführt werden sollten oder wie geplant gegen ihn vorgegangen werde.

Maximilian war sich aber auch darüber im Klaren, dass es zur Abstellung der von Franz von Sickingen ausgehenden Gewalt nicht ausreichte, diesen allein zu befrieden, hatte er doch viele adelige Verwandte und Freunde und zudem Rückhalt bei großen Teilen der Ritterschaft im Reich. Der Kaiser teilte deshalb den in Frankfurt anwesenden Reichsständen mit, er habe alle diesseits des Rheins und am Main ansässigen Adeligen, „so in tat oder in rat wider ir Mt. und das hl. Reich gewesen sin, dem Sigkinger anhengig“, nach Gelnhausen, Friedberg und Mergentheim geladen. Da sich offenkundig viele von ihnen als „fogelfrey“ betrachteten, glaubten sie tun zu können, „was sie wollen wider Got, Babst, Ks., Kg. und das hl. Reich.“ Diese Unbotmäßigkeit könne und wolle er nicht mehr tolerieren. Aus diesem Grund sollten sich künftig alle achtzehn Jahre alten Adeligen eidlich gegenüber Kaiser und Reich verpflichten, keine Friedbrecher mehr zu unterstützen. Wer den Eid nicht leiste, „sol lib und gut verwurkt haben“, wer weiterhin „heckenreutery oder straßreubery“ betreibe, werde bestraft. Außerdem sei ihm bekannt, wie lange es oft dauere, bis Adelige in Gerichtsverfahren mit Kurfürsten, Fürsten, Prälaten, Grafen und Städten zu ihrem Recht kämen. Um hier Abhilfe zu schaffen, solle ein neues – im Einzelnen näher beschriebenes – Ritterrecht geschaffen und künftig angewandt werden (Nr.772).

Wenig später schickte der Kaiser Kommissare zu den rechts und links des Rheins, im Westrich, auf dem Hunsrück, im Wasgau, an der Lahn, in der Wetterau, im Odenwald, am Obermain und andernorts ansässigen Adligen, um ihnen seine Pläne vorzutragen. Zusätzlich zu den genannten Punkten sollten die Kommissare „zu eren und wolfart des frommen, loblichen adls und zu vermeidung lasters und ubltaten im hl. Reich“ eine Reform der Turniergesellschaften ankündigen, „so vor zeiten im hl. Reich umb aller geborner leut, mann und frauen, zucht und eer willen in übung gewest und aus hinlässigkait und andern ursachen ain gute zeit her nit gepraucht worden“ seien. Ihre zum 17. Februar 1518 vorgesehene Wiederaufrichtung diene dem Ziel, „damit under dem adel gut sitten und erbarkait, darauf er dann gestift ist, gehalten und das ubel verhuet werde“ (Nr.774). Die Verhandlungen der kaiserlichen Kommissare mit den in Friedberg und auf der Burg Gelnhausen versammelten Vertretern zahlreicher hessischer Ganerbschaften verliefen allerdings aus Sicht Maximilians nur bedingt erfolgreich. Die Adeligen baten zwar darum, das neue Ritterrecht auf dem Mainzer Reichstag aufzurichten, erklärten sich auch bereit, an den Beratungen über die Reform der alten Turniergesellschaften teilzunehmen, lehnten jedoch den verlangten Eid gegenüber Kaiser und Reich in der ihnen vorgelegten Form ab. Mit ihm würden sie sich „selbs schmach und unere, als ob sie sich verwurkt hetten, uflegen“ (Nr.775, 777). Maximilian beauftragte daraufhin die Reichsstände, die begonnenen Gespräche mit den Ganerben und Rittern auf dem Mainzer Reichstag fortzusetzen (Nr.779, 781, 782), wozu es jedoch nicht mehr kam. Verhandlungen kaiserlicher Kommissare mit dem Ritterkanton Odenwald scheiterten daran, dass auf zwei Versammlungen in Wimpfen und Mergentheim jeweils zu wenige Adelsvertreter anwesend waren (Nr.783786). Diejenigen, die erschienen, erklärten sich zwar mit den Wiederbelebung der Turniergesellschaften einverstanden, lehnten jedoch die Eidesleistung ebenfalls ab und bezeichneten das neue Ritterrecht als unzureichend (Nr.787). Damit war Maximilians Versuch, vor dem Hintergrund der akuten Sickingen-Problematik die Ritterschaft im Reich stärker an sich zu binden, ihre Unzufriedenheit mit bestimmten Rechtszuständen zu mindern, ihre latente Gewaltbereitschaft einzudämmen und eine Rückbesinnung auf die traditionellen Werte des Adelsstandes anzustoßen, gescheitert. Seine Bereitschaft, diese interessante und durchaus wegweisende Initiative fortzusetzen, dürfte jedoch nicht zuletzt auch deshalb erloschen sein, weil er sich – wie noch zu zeigen sein wird – im August 1517 mit Franz von Sickingen, einem der fragwürdigsten Vertreter des Niederadels seiner Zeit, verständigt und sogar versucht hatte, ihn für seine Zwecke, den geplanten Feldzug gegen Herzog Ulrich von Württemberg, zu instrumentalisieren.

Die beiden genannten kaiserlichen Instruktionen markieren nicht nur einen signifikanten Wendepunkt im Ablauf des Mainzer Reichstags, sondern auch einen für Maximilian typischen abrupten Wechsel in seinen politischen Zielsetzungen. Hatte er seit der Mobilisierung der Reichskreise Anfang Dezember 1516, dem damit verbundenen Aufgebot des gesamten Reiches und dem Reichstagsausschreiben vom 23. April alles auf ein umfassendes militärisches Vorgehen gegen Sickingen ausgerichtet, so änderte er Ende Juni seine Absichten innerhalb weniger Tage grundlegend. Anstatt gegen Sickingen plante er nunmehr offenkundig, mit Unterstützung der Reichsstände gegen den neuen Widersacher Herzog Ulrich von Württemberg vorzugehen. Dieses neue Ziel war für ihn augenscheinlich auch das maßgebliche Motiv dafür, nicht am Mainzer Reichstag teilzunehmen, sondern sich in seine Lieblingsstadt Augsburg zu begeben, um von dort aus unbeeinflusst durch die Reichsstände das weitere Vorgehen gegen den Württemberger planen zu können.

Währenddessen fand in Mainz vom 26.–28. Juni die von Maximilian gewünschte Anhörung Franz von Sickingens durch die Kurfürsten von Mainz, der Pfalz und Brandenburg statt. Der Befragte zeigte sich dabei wenig einsichtig oder gar schuldbewusst (Nr.791). Vielmehr legte er in einer ausführlichen Denkschrift (Nr.792) nochmals die Gründe für seine Fehde gegen Worms dar, erklärte diese für legitim und allein durch das schändliche Verhalten der Reichsstadt gegenüber seinem Schützling, dem damaligen bischöflich-Wormser Notar Balthasar Schlör, veranlasst. Gegen Kaiser und Reich habe sie sich nie gerichtet. Wenn sie beendet werden sollte, müsse Worms zuvor fünf klar formulierte Bedingungen erfüllen (Nr.793). Deshalb könne und wolle er auch den vom Kaiser verlangten und von den Kurfürsten dringend empfohlenen Stillstand nicht akzeptieren.

Das Ergebnis der Mainzer Anhörung wurde umgehend dem Kaiser nach Augsburg übermittelt. Man hätte erwarten können, dass es ihn zu einer scharfen Reaktion gegen Sickingen veranlasste, doch das Gegenteil trat ein: Am 17. Juli fertigte er ein Mandat aus, in dem er behauptete, „durch etliche unser und des Reichs Kff., Ff., Gff. und ander vom adel hoichlich und mit undertenigem fleis ersucht und gebeten worden“ zu sein, Franz von Sickingen wieder zu „begnaden“, ihn zusammen mit seinen Helfern und Anhängern aus der Reichsacht zu lösen und allen ihre früheren Ehren und Rechte zurückzugeben. Er entspreche hiermit dieser Bitte und gebiete allen Reichsuntertanen, seine Verfügung zu beachten (Nr.801). Der tatsächliche Grund für die bemerkenswerte Begnadigung des Friedbrechers war hingegen ein ganz anderer, denn nur einen Tag später beauftragte Maximilian Reichserbmarschall Ulrich von Pappenheim und Heinrich Drosch, Sickingen die Achtlösung zu überbringen und mit ihm Verhandlungen über seine Indienstnahme gegen Herzog Ulrich von Württemberg aufzunehmen. Ihm müsse allerdings geboten werden, seine Absolution „in grosser gehaim zu halten“, denn wenn sie zu früh bekannt würde, „so würde von stund des Reichs hilf, so angezogen ist, wider haimziehen und mochten wir uns hernach derselben, wann wir die geprauchen woltn, nit behelfen.“ (Nr.803) Der Verschreibungsentwurf (Nr.804), den die beiden Abgesandten Sickingen überbrachten, nannte auch bereits konkrete Modalitäten für seine Indienstnahme: Er sollte dem Kaiser mit 1500 Berittenen einen Monat lang auf eigene Kosten gegen Herzog Ulrich dienen. Der Gewinn, der dem bis eben noch geächteten Raubunternehmer in Aussicht gestellt wurde, mutet vor dem Hintergrund Jahrzehnte langer Bemühungen um den Friedensschutz im Reich fast skandalös an: „Was ich mit prandschatzung, raub und nam auf dem land zu Wirtemberg gewynnen mag, das sol mir zusten.“ Nach Ablauf des einen Monats sollte Sickingen dem Kaiser gegen Herzog Ulrich „bis zu end des kriegs“ weiter dienen „und mich meiner person gelegenhait und vermogen nach dermassen halten, darab sein ksl. Mt. ungezweyfelt ain gn. gefallen von mir haben wirdet.“ Dass das schon zuvor große Selbstbewusstsein Sickingens durch die überraschende kaiserliche Begnadigung noch weiter gestärkt wurde, zeigte sich in den anschließenden Verhandlungen mit den kaiserlichen Abgesandten, lehnte er es doch rundweg ab, mit 1500 Berittenen einen Monat lang in kaiserliche Dienste gegen Herzog Ulrich zu treten. Angesichts dessen blieb Maximilian nichts anderes übrig, als eine wesentlich unkonkretere Vereinbarung mit ihm zu treffen. In seiner Verschreibung vom 16. August sagte Sickingen schließlich nur zu, „ain dinst und hilf wider Hg. Ulrichen von Wirtemberg und seine helfer und anhenger“ zu leisten. Die entsprechenden Einzelheiten werde er mit kaiserlichen Vertretern besprechen (Nr.809). Noch vorteilhafter für ihn war eine zweite Abmachung, in der er erklärte, er habe mit Maximilians Abgesandten einen „anstant“, also eine vorläufige Pause in seiner Fehde gegen Worms, vereinbart. Wenn einer der beiden Kontrahenten diese nicht mehr aufrechterhalten wolle, könne er sie der Gegenseite „14 tag vor taitlicher handelong zuvor abkunden“ (Nr.807). Faktisch hatte Sickingen damit vom Kaiser das Recht erhalten, die bewaffneten Attacken gegen Worms mit zweiwöchiger Vorlaufzeit jederzeit wieder aufzunehmen. Dass er diese für ihn so überaus vorteilhafte Abmachung den in Mainz versammelten Reichsständen mitteilen konnte, bereitete ihm sicherlich große Genugtuung (Nr.808).

Zwischenzeitlich hatte Herzog Ulrich von Württemberg auf die Vorwürfe, die die Reichstagskommissare im Auftrag Maximilians in Mainz gegen ihn erhoben hatten, rasch reagiert. In einem Schreiben an die versammelten Reichsstände vom 5. Juli betonte er seine ungebrochene Gehorsams- und Dienstbereitschaft gegenüber dem Kaiser, bat sie, den auf „ungestüm anhalten und unwarhaftig inbildunge unserer widerwertigen“ basierenden Anschuldigungen gegen seine Person keinen Glauben zu schenken, und bot an, seine Unschuld zu beweisen (Nr.813). Die sichtlich um eine Entschärfung des sich immer mehr aufbauenden Konflikts bemühten Reichsstände teilten dem Kaiser mit, da ihnen das Erbieten Ulrichs, der ja immerhin ein Reichsfürst sei, „nit unzimlich“ erscheine, bäten sie darum, ihm eine Anhörung zu gewähren (Nr.816). Doch Maximilian war längst zu keiner Verständigung mehr bereit. Gegenüber einer Abordnung der württembergischen Landstände, die zu ihm nach Augsburg gekommen war, wiederholte er nicht nur die Vorwürfe gegen Herzog Ulrich, sondern forderte sie sogar auf, die Einsetzung eines Regiments in Württemberg, also faktisch die Absetzung ihres Landesherrn, zu erwägen (Nr.818). Die Gesandten wiesen jedoch diese „anmutungen […] ern und pflicht halb“ strikt zurück, habe doch Ulrich „bisher ftl. und erlich regiert und regiert uf disen tag so ftl., eerlich und wol, das wir siner ftl. Gn., ouch irer ret kain beswerung noch mangel, sonder ganz undertenig und gut wolgevallen haben“ (Nr.819 [4.]). Für Maximilian hingegen kam, wie er den Reichsständen antwortete, eine Anhörung des Herzogs nur in Frage, wenn dieser dabei den Bruch des Blaubeurer Vertrag und seine nachfolgenden Gewalttaten vorbehaltlos eingestand (Nr.821). Doch dazu war Ulrich keinesfalls bereit. In einer öffentlichen Protestation, die seine Gesandten Heinrich von Liebenstein und Dr. Johann Henninger den Reichsständen in Mainz überbrachten, äußerte er sein Befremden über die kaiserlichen Anschuldigungen, entkräftete sie Punkt für Punkt, erklärte die vom Kaiser geforderte Bewilligung des 50. Mannes für eine Strafexpedition gegen ihn für nicht erforderlich und erbot sich zu Recht vor den Reichsständen, dem Schwäbischen Bund oder den Eidgenossen (Nr.823).

Diese Verlautbarung empörte Maximilians zutiefst und zementierte endgültig seinen Entschluss, mit aller Härte gegen den Herzog vorzugehen. Zunächst verfasste er am 28./31. Juli eine umfangreiche gedruckte „justification“, die im ganzen Reich verbreitet wurde. Darin wies er nicht nur alle Aussagen Ulrichs als unwahr zurück, sondern erinnerte auch nochmals an dessen Bruch des Blaubeurer Vertrags, die Ermordung Hans von Huttens sowie die massive Verletzung der Reichsordnung durch die Gewaltakte gegen die Besitzungen Ludwig Späts und Graf Ulrichs von Helfenstein. Außerdem habe Ulrich Anführer der Aufstandsbewegung des Armen Konrads an seinem Hof in Dienst genommen, seine Kontakte zu Herzog Karl von Geldern, König Franz von Frankreich und den Eidgenossen seien flagrante Verletzungen seiner Lehnspflicht, ja Teil eines geplanten Angriffs auf Kaiser und Reich. Das Angebot eines Ausgleichs mit dem Württemberger gelte zwar weiterhin, jedoch nur unter den von ihm, dem Kaiser, genannten Bedingungen. Den Eintritt in ein Rechtsverfahren lehne er strikt ab (Nr.829). Gleich darauf wandte Maximilian sich erneut an die in Mainz versammelten Reichsstände. In einer Instruktion für seine Reichstagskommissare vom 1. August äußerte er sich empört über Ulrichs „beschönung seiner übeltaten“. Er habe ihn deswegen an seinen Hof zitiert, „an ime zu volziehen die strafen, darein er gevallen ist“, doch sei zu erwarten, dass er nicht erscheinen werde. Daher bleibe nichts anderes übrig, als „den krieg wider ine zu fuern“. Alle Reichsstände seien aufgefordert, dazu den 50. Mann zu stellen. Die in Mainz versammelten Kurfürsten und Fürsten könnten zwar nach Hause reisen, doch sollten sie je einen ihrer Räte zu ihm nach Augsburg schicken, um dort weiter über „des hl. Reichs, deutscher nation und gemeiner christenhait sachen und notturften zu ratslagen, zu handlen und zu besliessen“ (Nr.923). Einige Zeit später wiederholte Maximilian dieses Ersuchen, das praktisch einer Auflösung des Mainzer Reichstags gleichgekommen wäre, noch bevor dieser mit seiner Arbeit richtig hatte beginnen können. Die Reichsstände wiesen das selbstherrliche Ansinnen mit gemessenen, aber klaren Worten zurück. Sie seien „als „diejenigen, die röm. ksl. Mt., des hl. röm. Reichs und teutzscher nation ehr, nutz und wolfart gern sehen und, sovil an ine, ires vermogens ungesparts vleiß furdern wollten“, gewillt, in Mainz zu bleiben, um über die gegenwärtige „notturft und schwer obligend“ des Reiches zu beraten und nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen (Nr.766 [1.], 767 [2.]). Ihre Aussage ließ sich durchaus als subtile Kritik am Kaiser verstehen, der nicht zum Reichstag erschienen war, sondern stattdessen in Augsburg seine ganz eigenen Ziele verfolgte. Die zahlreich in Mainz anwesenden Gesandtschaften erklärten ihrerseits, dass sie „weder mit cleidong, zerung noch in andere wege“ so ausgestattet seien, dass sie einen kurzfristigen Ortswechsel vornehmen könnten. Zudem hätten sie „von iren Hftt. des keinen besondern gewalt noch bevelch“ (Nr.766 [2.]).

Angesichts der sich augenscheinlich immer mehr verhärtenden Fronten zwischen Maximilian und Herzog Ulrich und der unabsehbaren Folgen eines Krieges zeigten sich die in Mainz versammelten Reichsstände tief besorgt. Gegenüber dem Kaiser verwiesen sie auf „der undertanen und gemeins mans unruigkeit, elend und armut, teurung, mißwachs, auch der seltzamen, schwinden leuft und ingrieff, so sich allenthalben im hl. Reich ytzt mehr dan in vergangner zeit ereugen“, warnten vor „aufrur und krieg im hl. röm. Reich, auch der Teutschen blutvergiessen“, die sämtliche Reichsterritorien und insbesondere das Herzogtum Württemberg schwer treffen würden, und boten ihre Vermittlung an (Nr.836). Den Schwäbischen Bund sowie Erzherzogin Kunigunde als Schwester Maximilians und Schwiegermutter Herzog Ulrichs baten sie um Unterstützung ihres Schiedsangebots (Nr.837, 838). Als es dann aber an dessen Konkretisierung ging, kamen den Kurfürsten plötzlich Bedenken. Ursprünglich sollten dem kurienübergreifenden Moderatorenteam ein oder zwei Kurfürsten, zwei Fürsten und je ein Vertreter der Grafen, der Prälaten und der Reichsstädte angehören, doch erklärten Albrecht von Mainz, Hermann von Köln, Richard von Trier und Ludwig von der Pfalz nunmehr einmütig, sie könnten sich wegen anderer Verpflichtungen nicht beteiligen. Schließlich wurden Markgraf Philipp von Baden für die weltlichen und Bischof Wilhelm von Straßburg für die geistlichen Fürsten gebeten, die Aufgabe zu übernehmen (Nr.840, 841).

Am 21. Juni war der Kaiser aus Frankfurt a. M. in Richtung Augsburg abgereist, wo ab dem 24. Juni eine Versammlung des Schwäbischen Bundes stattfand. Mit ganz ähnlichem Wortlaut wie in der Instruktion für seine Reichstagskommissare teilte Maximilian den Bundesmitgliedern mit, dass die von den Reichskreisen bereitgestellte Hilfe zusammen mit der vom Mainzer Reichstag noch zu bewilligenden Unterstützung wohl nicht ausreichen werde, um die doppelte Bedrohung des Reiches durch Franz von Sickingen und Herzog Ulrich von Württemberg abzuwenden. Deshalb fordere er auch sie, wie bereits die in Mainz versammelten Reichsstände, auf, den 50. Mann zu stellen und ihre Truppen mit denjenigen des Reiches zu vereinigen. Er selbst werde für das Haus Österreich 1000 Berittene und 4000 Fußsoldaten beisteuern (Nr.1027). Daraufhin wurde zur Beratung über das kaiserliche Ersuchen für den 25. Juli eine weitere Bundesversammlung nach Augsburg einberufen. Dorthin hatte Maximilian mit seinen beiden Neffen Wilhelm und Ludwig von Bayern sowie dem loyalen Markgrafen Kasimir von Ansbach-Kulmbach auch drei ihm besonders nahe stehende Fürsten bestellt, ihnen in einer nicht weniger als achtzehn Punkte umfassenden Auflistung sämtliche bisherigen Vergehen Herzog Ulrichs von Württemberg vor Augen geführt und sie ersucht, ihn in seinem notwendigen bewaffneten Kampf gegen den Übeltäter zu unterstützen. „Wo wir darin stillstuenden, wurden zulest wir und daz hl. Reich von im übereylt. […] Darumb ist itz die recht zeit, in zu strafen.“ Auf die ihn nicht zufrieden stellende Antwort reagierte Maximilian mit „hitzig wort gegen obberurte Ff., villeicht aus bewegtem zorn“, doch letztlich musste er sie akzeptieren (Nr.1035).

Die Reaktion des Schwäbischen Bundes entsprach ebenfalls nicht seinen Erwartungen. Wie schon die Reichsstände in Mainz boten auch die Bundesmitglieder eine Vermittlung im Konflikt mit Herzog Ulrich an, die Maximilian jedoch ebenfalls ablehnte. Da er nach dem Prinzip handle „Si vis habere pacem, prepara bellum. Ob ainer frid haben will, der berait den krieg“, kämen für ihn Schiedsverhandlungen erst nach der Bewilligung einer Bundeshilfe in Frage (Nr.1036, 1037). Sie zu leisten, sei der Bund vertraglich verpflichtet, da es sich bei den Taten des Württembergers um einen Angriff auf die kaiserliche Ehre und Würde handle. Schließlich drohte er, wenn ihm jetzt Hilfe verweigert werde, sehe er sich, „so dem bund samet oder sonderlich not begegnen würd“, veranlasst, „irer Mt. hilf auch an sich zu halten“ (Nr.1038). Fürchte der Bund die Macht des württembergischen Herzogs, werde er ihm weitere 1500 Berittene und 5000 Fußsoldaten, also insgesamt 2500 Reiter und 9000 Kämpfer zu Fuß zuschicken (Nr.1039 [4.]). Doch auch diese den realen Möglichkeiten des Kaisers in keiner Weise entsprechende Zusage bewegte den Schwäbischen Bund zu keiner Hilfeleistung.

Maximilians Enttäuschung darüber, dass nach den Reichsständen in Mainz nunmehr auch der Schwäbische Bund, dessen Oberherr er doch war, die geforderte Kriegshilfe verweigerte, war groß. Eine Teilnahme am Mainzer Reichstag, die er noch einige Wochen zuvor in Aussicht gestellt hatte, kam für ihn unter diesen Umständen nicht mehr in Frage. Als das Scheitern der Verhandlungen mit dem Schwäbischen Bund deutlich wurde, beschloss er, aus Augsburg abzureisen. Dafür lieh ihm der reiche Jakob Fugger, der ihn in der Vergangenheit schon so oft mit stattlichen Summen aus finanziellen Notlagen gerettet hatte, ohne „alle verweisung und indresse“ weitere 8000 Gulden. Maximilian wollte sich damit laut eigener Aussage nach Innsbruck begeben (Nr.1045). Am 20. August verließ er Augsburg, reiste dann aber doch nicht nach Tirol, sondern Donau abwärts nach Oberösterreich.

Ab Mitte August ging auch der Mainzer Reichstag allmählich seinem Abschluss entgegen. Als die beiden Reichstagskommissare am 17. August die reichsständischen Gesandtschaften erneut aufforderten, zum Kaiser nach Augsburg zu kommen, erklärten diese am folgenden Tag, da sie derzeit keine weiteren Weisungen von ihrer Herren hätten, würden sie ihren Abschied nehmen und aus Mainz abreisen (Nr.770). Am 20. August berichtete der Augsburger Gesandte Hieronymus Imhoff, der Reichstag sei beendet (Nr.1047).3

5.3 Gerichtsreform, Gewaltprävention und Friedensschutz als Themen des Mainzer Reichstags

Während Maximilians Hauptinteresse spätestens seit seiner Abreise aus Frankfurt der Auseinandersetzung mit Ulrich von Württemberg galt, beschäftigte sich die von ihm im Stich gelassene Mainzer Reichsversammlung mit einer ganzen Reihe wichtiger Themen. Dazu gehörte in erster Linie die Frage, wie etliche gravierende Missstände im Reich abgestellt werden konnten und sich der von vielen als desolat empfundene Gesamtzustand des Reiches verbessern ließ. Am 23. Juli wurde ein Ausschuss eingerichtet (Nr.759 [18.]), der bereits wenig später feststellte, aus den akuten Problemen um Herzog Ulrich von Württemberg und Franz von Sickingen, dem Konflikt zwischen dem Bischof und der Stadt Worms, verschiedenen an den Reichstag gerichteten Supplikationen und anderen Vorkommnissen sei ersichtlich, dass „solich und andere clagen, beschwerung und erlitens gewalts, im hl. Reich schwebend, alle von einer oder zweien namhaftigen mengeln ursprunglich herefliessen, sich mehren und also inwurzeln.“ Wenn die versammelten Reichsstände sich dieser Probleme nicht annähmen, sei zu befürchten, dass sie „sich noch weiter denen und dermassen usbreiten, das nichts guts volgen, sondern röm. ksl. Mt., dem hl. röm. Reich und allen stenden desselben merglicher unrate, unüberwindlicher nachteil und schaden derhalben entsten und zuwachsen“ (Nr.762). Daraufhin beschloss die Reichsversammlung am 28. Juli, einen „tapfern usschoß zu orden, zu betrachten die mengel und beswerung, so allenthalben im Reych sich ereygen, wie solichs zu verkomen, frid, recht, gut ordenong auf[zu]richten und zu machen sey“ (Nr.764 [1.]). Über die personelle Zusammensetzung des Ausschusses ist nur bekannt, dass ihm Dr. Matthäus Neithart aus Ulm als Vertreter der oberdeutschen und schwäbischen Städte sowie der Frankfurter Gesandte Philipp Fürstenberger für die rheinischen Städte angehörte (Nr.983 [2.]). Um für seine Arbeit göttlichen Beistand zu erbitten, wurde im Dom eine Messe zum Heiligen Geist gefeiert (Nr.988 [4.]).

Der Ratschlag, den der Ausschuss am 1. August vorlegte, kann als das wichtigste Ergebnis des Mainzer Reichstags von 1517 gelten. Als Hauptursachen aller gegenwärtigen Probleme im Reich wurde die „geprechlichkeyt des rechten und landfriedens, das die baide nit volzogen, gehalten noch gehanthabt, sonder zerrüt, versmehet, verachtet lange weil gewest sein und noch werden“, benannt. Im Mittelpunkt der Kritik stand das Reichskammergericht, das nach Meinung des Ausschusses nicht weniger als siebzehn einzeln aufgelistete Defizite aufwies. Sie reichten von unzureichender Qualifikation des Gerichtspersonals, überlanger Dauer von Verfahren, mangelhafter Exekution von Urteilen bis hin zu ungenügender Wirksamkeit der Reichsacht. Die Missstände im Gerichtswesen hätten gravierende negative Folgen für den Frieden, die innere Sicherheit sowie die Tätigkeit der Handel- und Gewerbetreibenden und vieler anderer Personen. Das Reich leide Not, sei „schwach und krank, schreyt und ruft umb hilf und rate zu Got, zu irem heupt und H., ksl. Mt., zu Kff., Ff. und ander stende und gliedern“. Werde ihm nicht geholfen, so drohe ihm derselbe Untergang wie vielen großen Reichen in der Vergangenheit. Da die Mitwirkung des Kaisers an den Rettungsmaßnahmen unverzichtbar sei, sollte ihm dieser Ratschlag zugesandt und seine Unterstützung erbeten werden. Zwischenzeitlich könnten die in Mainz anwesenden Reichsstände bereits ihrerseits Verbesserungsvorschläge ausarbeiten. Am 7. August übermittelte der Reichstag den Mängelkatalog in modifizierter Form an Maximilian (Nr.765/II). Zu den bereits angesprochenen Problemen waren drei weitere hinzugefügt worden, darunter der Hinweis auf die negativen Folgen von Vermögenstransfers ins Ausland und auf notwendige Maßnahmen gegen heimkehrende Kriegsknechte. Die zugespitzte Behauptung, der aktuelle Zustand der Deutschen Nation lasse für diese ein ähnliches Schicksal befürchten, wie es frühere Reiche erlitten hatten, war wohl aus Rücksicht auf den Kaiser unterblieben, da dieser sie womöglich als provokante Kritik an seiner bisherigen Regierungsführung aufgefasst und jegliche Mitwirkung an Reformmaßnahmen verweigert hätte. Stattdessen verwiesen die Reichsstände auf die Maximilian zur Verfügung stehenden Machtmittel, die er so rasch wie möglich einsetzen solle. Wenn er nicht am Mainzer Reichstag teilnehmen könne, möge er zumindest Räte schicken. Die Reichsstände seien zur Kooperation mit ihnen bereit.

Wenig später griffen auch die Reichsstädte das Thema der allgemeinen Gewalttätigkeit und Friedlosigkeit im Reich auf. In einer Supplikation beklagten sie, der Mainzer Reichstag sei nicht zuletzt wegen der „landkundigen, offenbaren, ungepurlichen ingrieff und beschedigung halb, so gar noch allenthalben im röm. Reich und besunderlich den stetten widerfaren,“ einberufen worden. Gehe er nun auseinander, ohne in dieser Sache etwas unternommen zu haben, gereiche dies zu „verderplichem unrat, nachteil, geverlicheit und zerrütung des hl. Reichs und gemeynen nutzes.“ Die Reichsstände sollten darüber nachdenken und entsprechend handeln (Nr.898). Die dergestalt in die Pflicht genommenen Versammlungsteilnehmer sahen allerdings keine Möglichkeit, sich in Abwesenheit des Kaisers noch eingehender mit der Problematik zu beschäftigten. Sie wandten sich deshalb kurz vor Tagungsende brieflich an Maximilian und verwiesen ebenfalls auf die zahllosen „ingriffe, plackerey und beschedigong, […] so sich allenthalben ereugen, der keyn aufhören und teglichs mern.“ Werde ihnen nicht Einhalt geboten, so entstünde daraus „beswerlichheit, nachteyl und schaden nit allein den hantirer, kaufs- und gewerbsleuten, stetten und andern, so die straßen brauchen, sonder euer ksl. Mt. zuvor, allen stenden und oberkeyten.“ Maximilian möge hier geeignete Abhilfe schaffen (Nr.769).

Hatten die in Mainz versammelten Reichsstände unter dem Eindruck der Taten Franz von Sickingens die drängenden Probleme bei der obersten Gerichtsbarkeit im Reich, der Gewaltprävention und beim Friedensschutz immerhin deutlich angesprochen und aufgezeigt, dass das herkömmliche Instrumentarium der Landfriedensgesetzgebung zu ihrer Lösung nicht ausreichte, so konnten diese Themen doch wegen des Endes des Reichstags und der aktuell andersartigen Ausrichtung der kaiserlichen Interessen in den nächsten Monaten nicht mehr weiter erörtert werden. Erst der Reichstag zu Augsburg 1518 griff sie wieder auf und diskutierte sie auf der Grundlage der in Mainz vorgetragenen ständischen Überlegungen erneut.1

5.4 Streitfälle und Schiedsverfahren

Zu den wichtigen Leistungen des Mainzer Reichstags in Abwesenheit des Kaisers gehörte auch eine erneute intensive Schieds- und Vermittlungstätigkeit in einer ganzen Reihe interständischer Konflikte. Die Mehrzahl von ihnen bestanden schon seit etlichen Jahren, ohne dass entsprechende Ausgleichsbemühungen jemals zum Ziel führten. So hätte der Streit zwischen den Kurfürsten von Mainz, Trier und der Pfalz sowie den Wetterauer Grafen einerseits und den Landgrafen von Hessen andererseits über den hessischen Güldenweinzoll zuletzt auf dem Wormser Reichstag 1513 verhandelt werden sollen, doch war es dazu nicht gekommen. Für den 5. Juni 1517 war nun in dieser Angelegenheit ein erneuter Schiedstag nach Kitzingen anberaumt worden, doch einigte man sich schließlich darauf, ihn ab dem 15. Juli im Rahmen des Mainzer Reichstags abzuhalten (Nr.852, 853). Zunächst übernahmen Wolfgang von Bibra und Karl von Heßberg im Auftrag Markgraf Kasimirs von Ansbach-Kulmbach die Leitung der Vermittlungsgespräche, scheiterten jedoch an verfahrenstechnischen Einwänden der hessischen Seite. Nachdem zwei Schiedsvorschläge der versammelten Reichsstände ebenfalls nicht akzeptiert worden waren (Nr.854 [14.], 855, 856) und damit der Mainzer Ausgleichsversuch als Ganzes gescheitert war, beauftragte Kaiser Maximilian am 16. August Kurfürst Joachim von Brandenburg und Markgraf Kasimir von Ansbach-Kulmbach, die Parteien vorzuladen und eine gütliche Einigung herbeizuführen (Nr.859).

Noch älter als der Streit um den Güldenweinzoll war der Konflikt zwischen dem Bischof von Worms und der Reichsstadt Worms, der die Reichsversammlungen bereits seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert beschäftigte. 1517 wurde er erneut akut, nachdem Bischof Reinhard von Rüppurr persönlich nach Mainz gekommen war und den versammelten Reichsständen eine umfangreiche Supplikation übergeben hatte. Darin stellte er die lange Geschichte des Wormser Konflikts nochmals ausführlich aus seiner Sicht dar, beklagte einmal mehr die anhaltende Verletzung seiner Rechte durch die Reichsstadt und bat darum, sein Ersuchen um ein Rechtsverfahren beim Kaiser zu unterstützen (Nr.869). Die Reichsstände übersandten die Bittschrift an Maximilian, ohne selbst zu der Angelegenheit klar Stellung zu beziehen (Nr.870). Drei Wochen später reichte auch der Wormser Klerus eine Bittschrift beim Reichstag ein, in der er die Verletzung der Rachtung von 1509 durch die Wormser Stadtregierung kritisierte und ebenfalls bat, seine Bemühungen um Abstellung der damit verbundenen Belastungen beim Kaiser mit zu tragen (Nr.873). Dieser antwortete, wenn er, wie geplant, persönlich zum Reichstag komme, werde er sich der Wormser Konflikte annehmen und versuchen, einen Ausgleich herbeizuführen (Nr.759 [15.], 763 [2.], 872 [1.]). Da Maximilian bekanntlich doch nicht in Mainz erschien, blieben die Differenzen ein weiteres Mal unverglichen.

Auch im Kampf um Erfurt standen sich mit Erzbischof Albrecht von Mainz und Kurfürst Friedrich von Sachsen noch immer zwei erbitterte Kontrahenten gegenüber. Der Mainzer wollte den Naumburger Vertrag vom 25. Oktober 1516, der ein Schirmbündnis zwischen Kursachsen und Erfurt beinhaltete (Nr.573, Anm. 1), nicht akzeptieren, und auch Kaiser Maximilian war mit dieser ohne ihn zustande gekommenen Abmachung nicht einverstanden (Nr.570, 571). Im November 1516 ordnete er deshalb zunächst an, dass in der Streitsache ein Rechtsverfahren durchzuführen sei, stimmte aber dann nach sächsischem Widerspruch erneuten Verhandlungen zu. Am 7. Februar 1517 fand im Antwerpener Kloster St. Michael, wo sich zu diesem Zeitpunkt der kaiserliche Hof aufhielt, eine Anhörung durch kaiserliche Räte statt, bei der die Kurmainzer Räte sich für, die Vertreter Friedrichs von Sachsen hingegen energisch gegen ein rechtliches Verfahren aussprachen (Nr.860, 861). Fast sechs Wochen lang mussten die Abgesandten beider Seiten warten, bis Maximilian am 19. März im niederländischen Dendermonde verkündete, durch ein Rechtsverfahren würden beide Parteien „zu mererm unwillen und neytlichem und hesslichem handlungen gegeneinander beweget, auch durch die umbswaif und auszug, so im rechten zugelassen werden muessen, in menigfeltig merer costen und scheden gefurt.“ Um dies zu vermeiden, wolle er die Streitsache „von der strenge des rechtens in austreglich, gutlich mittel und wege“bringen. Wenn er in Kürze wieder ins Reich komme, werde er die Kontrahenten zu sich laden und alles daransetzen, einen Ausgleich zwischen ihnen zustande zu bringen (Nr.862). Auch diese Zusage erfüllte er nicht, sodass der Streit um Erfurt bis Ende August weder auf dem Mainzer Reichstag noch am kaiserlichen Hof weiter verhandelt, geschweige denn endgültig beigelegt wurde.

Im Konflikt um die Neuvergabe der territorialen Hinterlassenschaft des 1511 verstorbenen Herzogs Wilhelm IV. von Jülich-Berg hatte Maximilian trotz ständigen Drängens der konkurrierenden Herzöge von Sachsen und von Kleve bzw. Jülich-Kleve die Belehnungsoption jahrelang als Druckmittel zum eigenen Vorteil in der Hand behalten. Als der Kaiser sich im März 1517 in den nahe gelegenen Niederlanden aufhielt, ließ Herzog Johann III. von Jülich-Kleve durch eine Gesandtschaft erneut um die Belehnung bitten (Nr.863). Maximilian verlangte jedoch dafür, dass er zuvor seine Schwester Anna, die eigentlich mit Maximilians Feind Herzog Karl von Geldern hätte verheiratet werden sollen, an den burgundischen Hof überstelle und ihr zusätzlich 50000 fl. mitgebe. Johanns Bitte, angesichts seiner finanziellen Schwierigkeiten die Geldforderung zu reduzieren, wurde strikt zurückgewiesen (Nr.864). Deshalb ließ der Herzog die Gelegenheit, dem rheinaufwärts reisenden Kaiser bei einem Zwischenstopp in Köln die Belehnungsbitte nochmals persönlich zu unterbreiten, verstreichen (Nr.865). Auch seinem Abgesandten zum Mainzer Reichstag, Friedrich von Brambach, bot sich dort keine Gelegenheit, mit dem Kaiser in Kontakt zu treten (Nr.947).

Der Ausgangspunkt der in Mainz zur Sprache gekommenen Differenzen zwischen den beiden Landgräfinnen Anna d. Ä. und Anna d. J. von Hessen lag ebenfalls schon mehrere Jahre zurück. Kaiser Maximilians Schiedsspruch vom Kölner Reichstag 1512, der den Konflikt zwischen Landgraf Wilhelm d. Ä. und seiner Gemahlin Anna d. Ä. einerseits und dem hessischen Regiment andererseits beendet hatte, enthielt auch eine Reihe von Bestimmungen, die die künftige materielle Existenz des Landgrafenpaares und ihrer Kinder absichern sollten. Sie wurden jedoch von Landgräfin Anna d. J., die zusammen mit einem Rätegremium die Regierung für ihren noch unmündigen Sohn Philipp ausübte, nur zum Teil umgesetzt, sodass Anna d. Ä., vor allem nach dem Tod ihres Ehemannes 1515, zunehmend in Schwierigkeiten geriet. Ein Ende 1516/Anfang 1517 unternommener Vermittlungsversuch Erzbischof Albrechts von Mainz und Herzog Erichs von Braunschweig-Calenberg scheiterte, eine Entscheidung des Reichskammergerichts kam ebenfalls nicht zustande (Nr.866868). In ihrer Not wandte sich Anna d. Ä., die schon in Köln 1512 unerschrocken ihre Interessen und die ihres Ehemannes vertreten hatte, erneut an den Reichstag. Am 29. Juli trat sie persönlich vor die versammelten Reichsstände und klagte, dass sie dem Kaiser, dem Reichskammergericht und anderen Instanzen wie ein „arm zegeuner“ nachziehen müsse, ohne zu ihrem Recht zu kommen. Dadurch sei sie gezwungen worden, „ire silber, kleynod, kleyder und was sie guts hab, under juden und cristen“ zu versetzen, mittlerweile sei sie völlig verarmt. Wenn man Landgräfin Anna d. J. weiterhin ihre Hinhaltetaktik gestatte, müsse sie bald „betteln gan“. Deshalb bitte sie die Reichsstände „als beschirmer witwen und weysen“, ihr zu helfen, das zu bekommen, was ihr „von recht und natur gebure“ (Nr.993 [2.]). Leider gibt es keine Nachweise darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Weise der Reichstag auf diese flehentliche Bitte reagierte und ob in Mainz eventuell doch Verhandlungen in der Angelegenheit stattfanden.

Ein weiterer in Mainz verhandelter Streitfall betraf die Reichsabtei Fulda. Dort war es bereits 1513 aufgrund der kostenträchtigen Bestrebungen des Abtes Hartmann von Kirchberg, das Stift Hersfeld in die Reichsabtei zu inkorporieren, zum Zerwürfnis mit dem Kapitel gekommen. Abt Hartmann musste flüchten, bemühte sich aber in den folgenden Jahren unter Ausnützung seiner guten Beziehungen zu Kaiser Maximilian mit allem Nachdruck, aber letztlich vergeblich um seine Wiedereinsetzung. In dieser Streitsache berief Erzbischof Albrecht von Mainz für Anfang August einen Schiedstag nach Mainz ein, auf dem die unterschiedlichen Standpunkte hart aufeinander prallten. Das Fuldaer Kapitel schlug vor, entweder einen Koadjutor oder ein Statthaltergremium im Stift einzusetzen, was Abt Hartmann jedoch beides strikt ablehnte (Nr.878). Auch wegen Ansprüchen auf Hammelburg, Kloster Holzkirchen sowie Schloss und Amt Saaleck kam es zu unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten, an denen die Mainzer Schiedsverhandlungen letztlich scheiterten. Unmittelbar darauf reisten die Vertreter des Kapitels ab (Nr.881). Kurz vor Ende des Reichstags bot Landgräfin Anna d. J. von Hessen nochmals einen Vermittlungsversuch an unter der Voraussetzung, dass überhaupt Bereitschaft zu einer Einigung bestehe (Nr.880).

5.5 Supplikationen

Einen speziellen Aspekt des Reichstags 1517 bilden die Supplikationen, die von verschiedenen Einzelpersonen an die in Mainz versammelten Reichsstände ergingen (Abschnitt VII.5.2). Die meisten der Supplikanten waren in der einen oder anderen Weise betroffen von den vielen Konflikten, die im zweiten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts das Reich in ständiger Unruhe hielten. Ihre Bittschriften schilderten mit sehr eindringlichen Worten die schwierige, teilweise sogar existenzbedrohende Lage, in die die Verfasser durch ihre Dienste für verschiedene Auftraggeber oder durch andere Umstände geraten waren, und baten die Reichsversammlung um Hilfe. Die beiden Juristen Dr. Ludwig Sachs und der Lizentiat Johann Diefenbeck hatten 1513 auf Weisung Kaiser Maximilians der Wormser Gemeinde in ihrer Auseinandersetzung mit dem dortigen Rat rechtlichen Beistand geleistet, der Vater Philipps und Bechtolds von Flersheim war in Worms Opfer einer Einquartierung der gegen Franz von Sickingen aufgebotenen Truppen geworden, Wolf Gotzmann von Thurn und Jost Merkle hatten im Kontext der Differenzen zwischen Landgraf Wilhelm d. Ä. und Anna d. Ä. von Hessen mit dem dortigen Regiment schwere finanzielle Einbußen erlitten, Katharina von Reide schließlich, die Witwe des einstmals einflussreichen Kölner Ratsherrn Johann Reide, beklagte sich, dass ihr nach der Hinrichtung ihres Ehemannes vom Rat der Stadt übel mitgespielt worden sei. Nur mit dieser letztgenannten Supplikation beschäftigte sich der Mainzer Reichstag näher, bevor er auch sie, wie alle anderen Bittschriften, dem Kaiser nach Augsburg übersandte mit der Ersuchen, darüber zu befinden. Im Fall Reide berief Maximilian eine Schiedskommission ein, alle anderen Klagen blieben bis auf weiteres liegen.

Ein anderes Gesuch an den Mainzer Reichstag besaß nicht geringe politische Brisanz. 1497 verhängte König Maximilian auf Klage Thomas Jodecks gegen die Bewohner von Danzig und Elbing die Reichsacht. Nach Jodecks Tod übernahm sein Anwalt Sigmund Zwiekopf dessen Forderungen, konnte sie aber nicht durchsetzen, u. a. deshalb, weil die Geächteten Unterstützung aus anderen großen Handelsstädten wie Augsburg, Nürnberg, Köln, Lübeck und Hamburg erhielten. Im Juli 1517 wandte sich Zwiekopf daher mit zwei Supplikationen an den Mainzer Reichstag, beklagte die großen Einbußen, die er durch seine bisherigen vergeblichen Bemühungen bereits erlitten hatte, und bat um Unterstützung (Nr.891893). Brisanz erlangte die Sache dadurch, dass sich ausgerechnet Franz von Sickingen zum verbalen Helfer Zwiekopfs aufschwang (Nr.890). Dadurch bestand die Gefahr, dass zu den bereits jetzt von Sickingen ausgehenden Risiken noch ein weiteres hinzukam. Kaiser Maximilian, dem die beiden Supplikationen vom Reichstag übersandt worden waren, befand sich in einer schwierigen Lage, da er gerade im Begriff war, sich mit Sickingen zu verständigen und ihn für den Feldzug gegen Herzog Ulrich von Württemberg zu gewinnen. Er suchte sich daher juristischen Rat (Nr.895, 896) und verschob schließlich auch in diesem Fall seine Entscheidung, indem er kurz vor seiner Abreise aus Augsburg Zwiekopf anwies, vor ihm, seinen Räten oder Bischof Christoph von Augsburg zu erscheinen und die Rechtmäßigkeit seiner Forderungen zu belegen (Nr.897).

Anmerkungen

1
 So wird beispielsweise in der maßgeblichen Arbeit von P. C. Hartmann über den Bayerischen Kreis dessen erste Einberufung nach Regensburg nicht erwähnt. Laufs, Der Schwäbische Kreis, ist der Schwäbische Kreistag am 3. Februar 1517 unbekannt. Er setzt die Anfänge des Schwäbischen Kreises mit dem Esslinger Kreistag 1532 an.
2
 Ranke, Deutsche Geschichte, S. 165f. (zum Wormser Reichstag 1513), 166–169 (zum Mainzer Reichstag 1517).
3
 Ulmann, Kaiser Maximilian, S. 568–570 (zum Reichstag 1513), 650–656 (zum Reichstag 1517).
4
 Wiesflecker, Kaiser Maximilian 4, S. 277–280 (zum Reichstag 1513), 280–288 (zum Reichstag 1517); Ders., Kaiser Maximilian 5, S. 146f. (zum Reichstag 1517).
5
 Hollegger, Maximilian I., S. 233 (zu den Reichstagen 1513 und 1517).
6
 Birkenbihl, Kaiser Maximilian, S. 127 (zum Reichstag 1517).
7
 Freidl, Kaiser Maximilian I. (zu den Reichstagen 1511 bis 1518); Wolfbauer-Heimlich, Kaiser Maximilian I. (zum Jahr 1513); Kokalij, Kaiser Maximilian I. (zum Jahr 1516); Mur, Ostpolitik (zur Politik Kaiser Maximilians gegenüber Russland und den in Polen, Böhmen und Ungarn regierenden Jagiellonen). Friedrich Hermann Schubert geht in seiner generell wichtigen Studie zu den Reichstagen der Maximilianszeit auf die Jahre 1512 bis 1517 und speziell auf den Mainzer Reichstag nur mit wenigen Sätzen ein. Schubert, Reichstage, S. 192.
8
 Einige Beispiele für die Behandlung territorialer Themen und Konflikte auf Reichstagen der Maximilianszeit beiRöpcke, Kölner Reichstag 1505 (zu den Herzögen von Mecklenburg im Kontext des Reichstags 1505); Heil, Wormser Reichstag von 1509 (u. a. zu den Verhandlungen über den Konflikt zwischen Bischof Reinhard von Worms und der Reichsstadt Worms auf dem Reichstag 1509); Laux, Doppelreichstag (u. a. zur Rolle der Stadt Trier im Rahmen des dortigen Reichstags 1512); Kaiser, Das Reich zu Gast in Köln(niederrheinische und Kölner Themen auf der Reichsversammlung von 1512); Seyboth, Die frühneuzeitlichen Reichstagsakten (verschiedene landesgeschichtliche Aspekte der Reichstage unter Maximilian I.).
9
 2006 stellte Helmut Neuhaus noch fest, dass die Reichstagsaktenbände zu den Versammlungen von 1486 bis 1498 „Supplikationen nicht besonders hervorheben“ und ihnen erst seit der Edition zum Regensburger Reichstag 1532 „eigene Abschnitte in den Einleitungen und eigene Kapitel bei den Quellenpräsentationen gewidmet“ sind. Neuhaus, Supplikationen, S. 152. Tatsächlich ist jedoch die Anzahl der auf Reichstagen an Kaiser und Reichsstände herangetragenen Supplikationen bereits seit der Augsburger Versammlung 1510 so groß, dass es sinnvoll ist, sie zusammengefasst zu präsentieren. Vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Abschnitte I.10 (Reichstag 1510) und IV.10 (Reichstag 1512).
10
 Auf die Relevanz des Schwäbischen Bundes für das Verhandlungsgeschehen auf Reichstagen machte vor allem Horst Carl mehrfach aufmerksam. Vgl. Carl, Der Schwäbische Bund; Ders., Identische Akteure; Ders., Reichstage – Bundestage – Landtage.
1
 Vgl. Heil, Reichstagsakten 8, S. 74–76; Ders., Reichstagsakten 9, S.69; Ders., Reichstagsakten 10, S.72f.; Ders.,Per aspera ad astra, S. 28–38; Seyboth, Reichstagsakten 11, S.7880.
1
 Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1011.
2
 Ebd., Nr.1011 [34.].
3
 Ebd., Nr.1592.
4
 Ebd., Nr.1592 [3.], [5.], [13.], [15.], [17.][24.].
5
 Ebd., Nr.1849.
1
 Vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Abschnitt IV.5.2.2.
2
 Vgl. ebd., Abschnitt IV.5.1.2.
3
 In der ausführlichen Biographie zu Kurfürst Friedrich von Sachsen von Ingetraut Ludolphy werden die jahrelangen komplexen Auseinandersetzungen um Jülich und Erfurt nur ganz punktuell bzw. auf wenigen Seiten behandelt. Vgl. Ludolphy, Friedrich der Weise, S. 273f., 252–256.
4
 Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.259.
5
 Vgl. ebd., Abschnitt IV.5.3.
6
 Vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Abschnitt IV.5.8.
7
 Zu den intensiven Schiedsverhandlungen in dieser Auseinandersetzung auf dem Reichstag 1512 vgl. ebd., Abschnitt IV.5.6.
8
 Einen gerafften Überblick über die städtischen Unruhen im Reich am Beginn des 16. Jahrhunderts gibtWiesflecker, Kaiser Maximilian 5, S. 104–109.
1
 Zu den umfassenden Veränderungen, die der Reichstag an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert erfuhr, vgl. allgemeinSeyboth, Gestalt und Wandel des Reichstages; Ders., Reichsreform und Reichstag; Ders., Kaiser Maximilian I. und die Reichstage.
2
 Maximilian Lanzinner verweist darauf,dass die Beschlüsse zum Gemeinen Pfennig von 1495, 1542 und 1544 tatsächlich vollzogen wurden, die Erhebung der 1512 beschlossenen Steuer in den folgenden Jahren jedoch unsicher ist. Lanzinner, Der Gemeine Pfennig, S. 267.
1
 Vgl. Heil, Reichstagsakten 9, Nr.268 [23.].
2
 Vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Abschnitt I.19.3.
1
 Vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1592 [6.] – [7.].
1
 Hingegen vertritt Armin Kohnle die Auffassung,, es sei „unzutreffend, eine Distanz oder gar Opposition Friedrichs zu Maximilian allzu sehr zu betonen.“ Sein Versuch, „Loyalität zum König mit Wahrung reichsständischer und eigener Interessen zu verbinden“, sei „offensichtlich gut gelungen, denn das Verhältnis zu Maximilian I. blieb freundlich.“Kohnle, Friedrich der Weise, S. 19.
2
 Dietmar Heil geht davon aus, dass die Wahlwerbung Maximilians für Heinrich VIII. „bei einigen vermeintlich Frankreich zuneigenden Kurfürsten im Sommer und Herbst 1517 […] nur taktischer Natur“ gewesen sei. Er habe damit Druck auf König Karl ausüben wollen, „der bei einem Treffen in Lier zu Beginn des Jahres 1517 eine erneute direkte Regierung der Niederlande durch Maximilian brüsk abgelehnt und sich auch in der Wahlfrage zögerlich gezeigt hatte.“Heil, Scheitern Kaiser Maximilians, S. 654f.
1
 Vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.212.
2
 Vgl. Heil, Reichstagsakten 9, Nr.43.
3
 Laut dem Vertreter Herzog Georgs von Sachsen, Dr. Christoph von Gablenz, war der Mainzer Reichstag sogar schon am 15. August zu Ende. Vgl. Nr.955.
1
 Vgl. Janssen, Frankfurts Reichscorrespondenz, Nr. 1193, 1194, 1198. Das vollständige Quellenmaterial zu dem Reformprojekt wird der in Vorbereitung befindliche Band zum Augsburger Reichstag enthalten.