Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

1. Ladungen und Vorbereitungen

Nr. 534 Instruktion Ks. Maximilians für ein Mitglied des Regiments zu Hagenau und seinen Sekretär Georg Mosbach zu einer Werbung bei ungenannten Reichsständen – ohne Ort, [wohl August 1515]

Nr. 535 Der ksl. Kanzler Zyprian von Serntein an Bf. Lorenz von Würzburg – Innsbruck, 8. September 1515

Nr. 536 Ladungsschreiben Ks. Maximilians an Reichsstände – Augsburg, 10. Januar 1516

Nr. 537 Ks. Maximilian an EB Christoph von Bremen – Augsburg, 20. Januar 1516

Nr. 538 Ks. Maximilian an Kf. Friedrich III. von Sachsen – [Augsburg], 21. Januar 1516

Nr. 539 Instruktion Ks. Maximilians für seinen Rat Gf. Bernhard von Eberstein zu einer Werbung bei Landgf.in Anna d. J. von Hessen und ihren zugeordneten Räten – Augsburg, 24. Januar 1516

Nr. 540 Kf. Ludwig V. von der Pfalz an Bf. Lorenz von Würzburg – Heidelberg, 10. Februar 1516 (montag nach invocavit)

Nr. 541 Bm. und Rat von Wesel an die Hgg. Johann II. von Kleve und Johann III. von Jülich-Kleve – Wesel, 14. Februar 1516 (donrsdaige nae dem sonnendach invocavit)

Nr. 542 Bm. und Rat von Köln an den ksl. Kanzler Zyprian von Serntein – Köln, 16. Februar 1516

Nr. 543 Instruktion Ks. Maximilians für seinen Rat Gf. Bernhard von Eberstein zu einer Werbung bei Kf. Ludwig V. von der Pfalz – Landeck, 20. Februar 1516

Nr. 544 Ks. Maximilian an Hg. Ludwig X. von Bayern – Landeck, 20. Februar 1516

Nr. 545 Ks. Maximilian an Rstt. – Landeck, 20. Februar 1516

Nr. 546 Bm. und Rat von Rottweil an Ks. Maximilian – Rottweil, 21. Februar 1516 (donrstags nach dem sonntag reminiscere)

Nr. 547 Die Ritterschaft mit St. Jörgenschild im Hegau an Ks. Maximilian – ohne Ort, 28. Februar 1516 (dornstag vor dem sonntag letare)

Nr. 548 Kf. Joachim I. von Brandenburg an Ks. Maximilian – Tangermünde, 2. März 1516 (sontags letare)

Nr. 549 Zyprian von Serntein (ksl. Kanzler) an Dr. jur. Johann Schmuck (Kölner Ratsgesandter) – Augsburg, 2. März 1516

Nr. 550 Pfalzgf.in Margarethe von Pfalz-Zweibrücken-Veldenz und ihre zugeordneten Räte an Pfalzgf. Johann II. von Pfalz-Simmern – Meisenheim, 6. März 1516 (dornstags nach letare)

Nr. 551 Dr. jur. Johann Schmuck (Kölner Ratsherr) an Bm. und Rat von Köln – Trient, 9. März 1516 (sontag judica)

Nr. 552 Kf. Friedrich III. von Sachsen an Hg. Johann von Sachsen – Wittenberg, 11. März 1516 (dinstag nach dem sontag judica)

Nr. 553 Hans von Berlepsch (kftl.-sächsischer Rat) an Ks. Maximilian – [Wittenberg, 11. März 1516]

Nr. 554 Beratungen des Speyerer Domkapitels über den Augsburger Reichstag – Speyer, 14. März – 19. April 1516

Nr. 555 EB Albrecht von Mainz an Kf. Friedrich III. von Sachsen – Moritzburg, 24. März 1516 (montags in den hl. ostern)

Nr. 556 Schriftliche Werbung des ksl. Gesandten Weigand von Dienheim bei Hg. Georg von Sachsen – [Zeven, 10. April 1516]

Nr. 557 Bm. und Rat von Nürnberg an die Bmm. und Räte von Goslar, Mühlhausen und Nordhausen – Nürnberg, 10. Juni 1516 (eritag nach St. Erasmustag)

2. Streitfälle und Schiedsverfahren

2.1 Erzbischof Albrecht von Mainz gegen Kurfürst Friedrich III. von Sachsen wegen Erfurt

Nr. 558 Entwurf einer Instruktion Ks. Maximilians für (ungenannte) Gesandte zu einer Werbung bei Kf. Friedrich III. von Sachsen – Augsburg, 19. Januar 1516

Nr. 559 Bm. und Rat von Erfurt an EB Albrecht von Mainz – Erfurt, 3. Februar 1516 (sontags nach purificationis Marie)

Nr. 560 Ladungsmandat Ks. Maximilians an Bm. und Rat von Erfurt – Landeck, 20. Februar 1516

Nr. 561 Bm. und Rat von Erfurt an Gf. Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen – Erfurt, 23. Februar 1516 (sonnabents nach reminiscere)

Nr. 562 Bm. und Rat von Erfurt an Kf. Friedrich III. und Hg. Johann von Sachsen – Erfurt, 27. Februar 1516 (mitwochens nach dem sontage oculi)

Nr. 563 Bm. und Rat von Erfurt an Ks. Maximilian – Erfurt, 29. Februar 1516 (freitags nach dem sontage oculi in der hl. fasten)

Nr. 564 Bm. und Rat von Erfurt an EB Albrecht von Mainz – Erfurt, 8. März 1516 (sonnabents nach dem sontage letare)

Nr. 565 Bm. und Rat von Erfurt an EB Albrecht von Mainz – Erfurt, 14. März 1516 (freitags nach dem sontag judica)

Nr. 566 Bm. und Rat von Erfurt an Mgf. Kasimir von Ansbach-Kulmbach – Erfurt, 4. April 1516 (freitags nach dem sontag quasimodogeniti)

Nr. 567 Ks. Maximilian an Kf. Friedrich III., Hg. Johann, Hg. Georg und Hg. Heinrich von Sachsen – Trient, 21. Mai 1516

Nr. 568 Bm. und Rat von Erfurt an EB Albrecht von Mainz – Erfurt, 5. September 1516 (freitags nach St. Egidii)

Nr. 569 Bm. und Rat von Erfurt an EB Albrecht von Mainz – Erfurt, 17. September 1516 (mittwochen nach crucis exaltationis)

Nr. 570 Mandat Ks. Maximilians an Bm. und Rat sowie die ganze Gemeinde von Erfurt – Augsburg, 10. Oktober 1516

Nr. 571 Instruktion Ks. Maximilians für seinen Rat Wilhelm von Wolfstein, Reichsschultheiß zu Frankfurt, und Martin von Heusenstamm (Frankfurter Stadthauptmann) zu einer Werbung bei Bm. und Rat von Erfurt – Augsburg, 11. Oktober 1516

Nr. 572 Bm. und Rat von Erfurt an Kf. Friedrich III., Hg. Johann und Hg. Georg von Sachsen – Erfurt, 14. Oktober 1516 (dinstags am tage Calixti pape)

Nr. 573 Bm. und Rat von Erfurt an Ks. Maximilian – Erfurt, 24. Oktober 1516 (frytags nach Severi episcopi)

2.2 Herzöge von Sachsen gegen Herzog Johann III. von Jülich-Kleve wegen des territorialen Erbes Herzog Wilhelms IV. von Jülich-Berg

Nr. 574 Protokoll der Verhandlungen des ksl. Rats und obersten Feldzeugmeisters Adrian von Brembdt mit den Räten Hg. Johanns III. von Jülich-Kleve – Düsseldorf, 16. Mai 1516 (neisten vrydach na dem hl. pinxtage)

Nr. 575 Instruktion Ks. Maximilians für seinen Rat Adrian von Brembdt zu einer Werbung bei den Hgg. Johann II. von Kleve und Johann III. von Jülich-Kleve – Füssen, 17. Juli 1516

Nr. 576 Verschreibung Ks. Maximilians für Hg. Johann III. von Jülich-Kleve über die Abstellung der sächsischen Belehnungsansprüche auf die Ftt. Jülich und Berg – Füssen, 17. Juli 1516

Nr. 577 Protokoll Adrians von Brembdt über seine Verhandlungen mit Hg. Johann III. von Jülich-Kleve und den Jülicher Landständen – Düsseldorf, 2. Oktober 1516

2.3 Deutschordenshochmeister Albrecht von Brandenburg gegen König Sigismund von Polen

Nr. 578 Ratschlag Kf. Friedrichs III. von Sachsen für den Deutschordenshochmeister Albrecht von Brandenburg – ohne Ort, 11. Oktober 1515 (donnerstag nach Franciscus)

Nr. 579 Deutschordenshochmeister Albrecht von Brandenburg an Ks. Maximilian – ohne Ort, 10. November 1515 (am abent Martini)

Nr. 580 Ks. Maximilian an den Deutschordenshochmeister Albrecht von Brandenburg – Überlingen, 27. Juni 1516

2.4 Kammerer und Rat von Regensburg gegen den Regensburger Klerus

Nr. 581 Mandat Ks. Maximilians an Kammerer und Rat von Regensburg – Lambach, 21. August 1515

2.5 Kammerer und Rat von Regensburg gegen die Regensburger Judenschaft

Nr. 582 Mandat Ks. Maximilians an Kammerer und Rat von Regensburg – Stetten, 6. Februar 1516

Nr. 583 Ks. Maximilian an die Regensburger Judenschaft – Cavaion Veronese, 11. März 1516

Nr. 584 Kammerer und Rat von Regensburg an Bm. und Rat von Augsburg – Regensburg, 16. April 1516 (mitwochen nach sontag jubilate)

2.6 Reichskammergericht gegen Kurfürst Friedrich III. von Sachsen

Nr. 585 Mandat Ks. Maximilians an den Reichskammerrichter Gf. Sigmund zum Haag und die Beisitzer am Reichskammergericht – Augsburg, 24. Januar 1516

Nr. 586 Kf. Friedrich III. von Sachsen an den Reichskammerrichter Gf. Sigmund zum Haag und die Beisitzer am Reichskammergericht – Torgau, 18. April 1516

Nr. 587 Mandat Ks. Maximilians an den Reichskammerrichter Gf. Sigmund zum Haag und die Beisitzer am Reichskammergericht – Hagenau, 4. Dezember 1516

2.7 Reichskammergericht gegen Bürgermeister und Rat von Nördlingen

Nr. 588 Ks. Maximilian an Bm. und Rat von Nördlingen – Kufstein, 28. August 1515

3. Supplikation

Nr. 589 Supplikation Georg Liskirchers (Regensburger Ratsherr) an Ks. Maximilian – [Regensburg, wohl Januar 1516]

4. Instruktionen, Weisungen und Berichte

4.1 Kurfürst Friedrich III. und Hg. Johann von Sachsen

Nr. 590 Hans von Berlepsch (kftl.-sächsischer Rat) an Kf. Friedrich III. und Hg. (Johann) von Sachsen – Nürnberg, 7. März 1516 (fritag nach letare)

4.2 Deutschordenshochmeister Albrecht von Brandenburg

Nr. 591 Instruktion des Deutschordenshochmeisters Albrecht von Brandenburg für den obersten Marschall des Deutschen Ordens, Georg von Eltz – ohne Ort, 31. März 1516

4.3 Reichsstadt Nürnberg

Nr. 592 Die Älteren Hh. von Nürnberg an Christoph Kreß von Kressenstein (Nürnberger Ratsherr) – Nürnberg, 15. Januar 1516

Nr. 593 Die Älteren Hh. von Nürnberg an Christoph Kreß von Kressenstein – Nürnberg, 21. Januar 1516 (montag nach Sebastiani)

Nr. 594 Die Älteren Hh. von Nürnberg an Christoph Kreß von Kressenstein – Nürnberg, 23. Januar 1516 (mitwoch nach Vincenti)

Nr. 595 Die Älteren Hh. von Nürnberg an Christoph Kreß von Kressenstein – Nürnberg, 28. Januar 1516 (montag nach Pauli conversionis)

Nr. 596 Die Älteren Hh. von Nürnberg an Christoph Kreß von Kressenstein – Nürnberg, 4. Februar 1516 (montag nach Blasii)

Nr. 597 Die Älteren Hh. von Nürnberg an Christoph Kreß von Kressenstein – Nürnberg, 11. Februar 1516 (montag nach invocavit)

Nr. 598 Die Älteren Hh. von Nürnberg an Christoph Kreß von Kressenstein – Nürnberg, 23. Februar 1516

4.4 Stadt Erfurt

Nr. 599 Bm. und Rat von Erfurt an ihre Gesandten zum Augsburger Reichstag – Erfurt, 29. März 1516

Nr. 600 Bm. und Rat von Erfurt an ihre Gesandten zum Augsburger Reichstag – Erfurt, 30. März 1516

5. Versammlungen des Schwäbischen Bundes im Zusammenhang mit dem geplanten Augsburger Reichstag

5.1 Die Versammlung der Bundesstädte am 26. Februar 1516 in Augsburg

Nr. 601 Bm. und Rat von Nürnberg an Bm. und Rat von Windsheim – Nürnberg, 11. Februar 1516 (montag nach invocavit)

Nr. 602 Hans Ungelter d. Ä. (Esslinger Ratsherr) an Bm. und Rat von Esslingen – [Augsburg], 22. Februar 1516 (samstag vor oculi)

Nr. 603 Bm. und Rat von Nördlingen an Bm. Ulrich Strauß – Nördlingen, 23. Februar 1516

Nr. 604 Abschied der Versammlung der Städte im Schwäbischen Bund – Augsburg, 26. Februar 1516

5.2 Die Versammlung des Schwäbischen Bundes am 8. Juli 1516 in Augsburg

Nr. 605 Abschied der Versammlung des Schwäbischen Bundes – Augsburg, 8. Juli 1516

5.3 Die Versammlung des Schwäbischen Bundes am 13. September 1516 in Augsburg

Nr. 606 Abschied der Versammlung des Schwäbischen Bundes – Augsburg, 13. September 1516

6. Kaiserliche Pläne zur erneuten Erhebung des Gemeinen Pfennigs

Nr. 607 Ersuchen Ks. Maximilians wohl an EB Albrecht von Mainz – ohne Ort, [wohl Ende 1515]

Nr. 608 Antwort Mgf. Kasimirs von Ansbach-Kulmbach auf Ks. Maximilians Ersuchen in Sachen Gemeiner Pfennig – ohne Ort, [wohl vor 10. Januar 1516]

Nr. 609 Ratschlag Bf. Christophs von Brixen für Ks. Maximilian – [wohl Augsburg, September/Oktober 1516]

Nr. 610 Weiterer Ratschlag Bf. Christophs von Brixen für Ks. Maximilian – ohne Ort, [wohl September/Oktober 1516]

Nr. 611 Ersuchen Ks. Maximilians an die Reichsstände wegen des Gemeinen Pfennigs – ohne Ort, [wohl September/Oktober 1516]

Nr. 612 Entwurf für ein Ansuchen Ks. Maximilians an Reichsfürsten in Sachen Gemeiner Pfennig – ohne Ort, [wohl September/Oktober 1516]

Anmerkungen

1
 Die Datierung ergibt sich aus Nr.535, wo ebenfalls von einem ksl. Darlehensgesuch die Rede ist.
2
 Zum Einfall des frz. Heeres in die Lombardei, der mit einer schweren Niederlage der Eidgenossen in der Schlacht von Marignano am 13./14. September 1515 endete und zum erneuten Anfall Mailands an Frankreich führte, vgl. Wiesflecker, Kaiser Maximilian 4, S. 235–237.
1
 Beschreibungen der Festlichkeiten anlässlich der habsburgisch-jagiellonischen Doppelhochzeit am 22. Juli 1515 in Wien bei Metzig, Kommunikation, S. 310–317; Wiesflecker, Kaiser Maximilian 4, S. 195–200.
2
 Anna (1503–1547) wurde gemäß den Wiener Verträgen ihres Vaters Kg. Wladislaw von Ungarn-Böhmen und ihres Onkels Kg. Sigismund von Polen mit Ks. Maximilian als Stellvertreter einer seiner Enkel vermählt. Sie lebte anschließend in Wien, bevor sie am 20. Juli 1516 durch Ferntrauung mit Ehg. Ferdinand verheiratet wurde. Vgl. Wiesflecker, Kaiser Maximilian, S. 220.
a
 Jeweils handschriftlich in eine freigelassene Lücke eingetragen. Im Folgenden sind die sich aus den unterschiedlichen Anredeformen ergebenden grammatikalischen Konsequenzen bei der Kollationierung nicht berücksichtigt.
1
 Reichsordnung, Köln, 26. August 1512. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1011 [17.].
2
 Ebd., Nr.1011 [34.].
3
 Am 27. Dezember 1515 hatten die Franzosen angesichts eines herannahenden ksl. Heeres die Belagerung Brescias aufgegeben und sich zurückgezogen. Vgl. Wiesflecker, Kaiser Maximilian 4, S. 238.
1
 Mit Schreiben vom 16. Februar 1516 (sonabents nach invocavit) antwortete EB Christoph, er habe das ksl. Ladungsschreiben zum Reichstag in Augsburg am 4. Februar (montag nach esto michi) [recte: 24. Februar] erhalten. Nun were ich von herzen begierig und wol geneigt, euer ksl. Mt. auf solich ir begern als der untertenig und gehorsam willig zu erscheinen, wüsste auch auf erden niemand, darbey ich williglicher und lieber sein und alle mogliche dinste erzeigen wellte dann euer ksl. Mt. als meinem allergnst. H. Aber es begybt sich in der warheit, das ich itzundes meiner eigen land und leute, auch ander obligenden sachen halben mit schwern gescheften beladen bin, daraus mir, mein landen und leuten gedeyge oder eewig verderbe erwachsen mochte. Dann als ich am jüngsten in euer ksl. Mt. dinste, wiewol williglich und gern, was, hat mir der Gf. [Edzard] von Friesland nicht wenig irtomb und aufruer in meinem styfte Bremen zugerycht. Zudem ist dem Ks. sicherlich noch sein Hinweis in Erinnerung, das in meinem vermogen nicht sey, euer ksl. Mt. oder dem hl. Reich auf mein costen, als ich doch gern tete, ersprießlich ze dienen. Kann aus diesen Gründen nicht zum Ks. kommen. Bittet darum, seine Entschuldigung als wahrheitsgemäß zu akzeptieren und ihm gewogen zu bleiben, bis er die Konflikte in seinem Erzstift beigelegt hat. Wien, HHStA, RK, Maximiliana 35 (alt 28) Feb. 1516, fol. 46a u. b, Kop.
1
 Worum es bei dieser letztgenannten Angelegenheit geht, ist nicht zu ermitteln.
2
 Mit Schreiben aus Altenburg vom 29. Februar 1516 (freitag nach oculi) antwortete Kf. Friedrich, er danke für das eigenhändige Schreiben des Ks. Seine Antwort auf die Werbung Sigmunds von Herberstein werde dieser schriftlich mitteilen. Der Ks. möge nicht daran zweifeln, dass er sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen werde, den Ks. gehorsam zu sein. Zudem sei Hans von Berlepsch beauftragt, dem Ks. in den sachen antwort und bericht zu übermitteln. Bittet, sein Fernbleiben zu entschuldigen und dem Abgesandten Glauben zu schenken, Weimar, HStA, EGA, Reg. E Nr. 62, fol. 4a, Konz.
1
 Gemeint ist das Begleitschreiben des Ks. aus Augsburg vom selben Tag, mit dem er die Instruktion an Gf. Bernhard von Eberstein übersandte und ihn anwies, mit Landgf.in Anna d. J. von Hessen und ihren Räten entsprechend zu verhandeln. Wien, HHStA, RK, Maximiliana 34 (alt 28) Jan. 1516 Mappe 2, fol. 156a, Konz.
2
 Zu den anhaltenden Auseinandersetzungen im Jahr 1515 zwischen Landgf.in Anna d. J. von Hessen und den Mitgliedern des ehemaligen hessischen Regiments, in die sich der Ks. mehrfach schlichtend einzuschalten versuchte, vgl. Scheepers, S. 192–207.
1
 Gleichfalls am 20. Februar 1516 wurde in Landeck das Kredenzschreiben für Gf. Bernhard von Eberstein ausgefertigt, mit dem der Ks. Kf. Ludwig von der Pfalz ersuchte, seinem Gesandten Glauben zu schenken und sich in der von ihm vorgetragenen Angelegenheit gutwillig und gehorsam zu zeigen. München, HStA, Kasten blau 103/4d, fol. 30, Orig. Pap. m. S. (p.r.p.s.; a.m.c.m.p.; Gegenzeichnung: [Zyprian von] Serntein).
2
 Am 17. März 1516 (montags nach palmarum) schrieb Kf. Ludwig an Gf. Bernhard von Eberstein, er habe diesem nach seiner Werbung zugesagt, ihm seine Antwort durch eine eigene Gesandtschaft und auf schriftlichem Weg nachzuschicken. Demgemäß teile er mit, dass es ihm zwar derzeit merglicher unser obligenden notsachen halb sehr ungelegen komme, sein Ft. zu verlassen, er aber dennoch nach dem 23. März (ostern) auf den Reichstag kommen werde. München, HStA, Kasten blau 103/4d, fol. 33a, Konz.
1
 Mit Schreiben aus Augsburg vom 17. Januar 1516 hatte Ks. Maximilian mitgeteilt, er habe seinen Rat Sigmund von Herberstein und seinen Sekretär Sixt Ölhafen zu einer Unterredung mit Kf. Joachim entsandt. Da ihm und dem Reich viel an der Angelegenheit liege, möge der Kf. den beiden Gesandten Glauben schenken und sich gutwillig zeigen. Berlin, GStAPrK, Repos. 10, Nr. 2 Q, fol. 1, Orig. Pap. m. S. (p.r.p.s.; a.m.c.m.p.; Gegenzeichnung: [Zyprian von] Serntein).
1
 Pfalzgf.in Margarethe war die Witwe des 1514 verstorbenen Pfalzgf. Alexander. – In seiner undatierten, jedoch wohl ca. am 9. März 1516 in Simmern verfassten Antwort erklärte Pfalzgf. Johann, er habe ebenfalls ein entsprechendes ksl. Mandat erhalten. Da er jedoch nicht wisse, ob irgendjemand den Reichstag besuchen wolle und der schatzpfennig [= Gemeiner Pfennig] eingesammelt werde, könne er derzeit keine sichere Auskunft über seine eigenen Absichten geben. München, HStA, Kasten blau 103/2c/3, fol. 130a, Konz. Am 31. März 1516 (montag nach quasimodogeniti) schrieben Pfalzgf.in Margarethe und ihre Räte aus Meisenheim, falls Pfalzgf. Johann zwischenzeitlich neue Informationen erhalten und sich eventuell auch bereits für oder gegen die Beschickung des Reichstags entschieden habe, möge er sie hierüber in Kenntnis setzen.Sollte er einen Vertreter entsenden, würden sie diesem gerne gegen Übernahme der halben Kosten ihre Vollmacht mitgeben oder ihm ihren eigenen Abgesandten beiordnen. Ebd., fol. 128, Orig. Pap. m. S. Mit Schreiben aus Simmern vom 1. April 1516 (dinstags nach quasimodogeniti) antwortete Pfalzgf. Johann, er habe immer noch nicht gehört, dass die Ff. den Augsburger Reichstag besuchen und den schatzpfennig geben wollten, und deshalb auch für sich selbst noch keine Entscheidung getroffen. Sollte er sich zur Beschickung des Reichstags entschließen, werde er dies mitteilen, zudem sei er gerne zu einer Teilung der Kosten der Reichstagsgesandtschaft bereit. Ebd., fol. 129a, Konz.
1
 Der Ks. bereitete zu diesem Zeitpunkt einen von ihm persönlich geleiteten Feldzug vor, um gemeinsam mit den Eidgenossen Mailand zurückzuerobern, das in der Schlacht von Marignano Mitte September 1515 in die Hände der Franzosen gefallen war. Vgl. Wiesflecker, Kaiser Maximilian 4, S. 240–243.
1
 Bf. Georgs Vorgänger Bf. Philipp von Rosenberg hatte sich bereits auf dem Trierer Reichstag 1512 vergeblich um eine Rückgewinnung der Stadt Landau bemüht, die lange Zeit an das Hst. Speyer verpfändet gewesen, jedoch 1511 vom Ks. aus der Pfandherrschaft gelöst worden war. Vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Abschnitt IV.5.5.
2
 Vermutlich sind hier die Differenzen des Speyerer Klerus mit der Rst. Speyer gemeint. Vgl. Abschnitt I.3.16.
1
 Am 24. April 1516 ersuchte EB Albrecht das Mainzer Domkapitel um Zustimmung zur Aufnahme von 4000–6000 fl. für den Besuch des (Augsburger) Reichstags. Regest: Herrmann, Protokolle, S. 74.
2
 Mit Schreiben aus Wittenberg vom 29. März 1516 (sambstag in der hl. osterwochen) antwortete Kf. Friedrich, er sei durch den Ks. zuvor schriftlich und durch eine Gesandtschaft aufgefordert worden, persönlich oder durch Vertreter am Augsburger Reichstag teilzunehmen. Er und sein Bruder Hg. Johann hätten daraufhin eine bevollmächtigte Gesandtschaft abgefertigt, da sie keinesfalls wollten, dass durch sie die Dinge, die dem Wohl von Ks. und Reich dienten, behindert würden. Weimar, HStA, EGA, Reg. E Nr. 62, fol. 13a, Kop.
1
 Mit Schreiben aus Zeven von diesem Tag teilte Weigand von Dienheim Hg. Georg von Sachsen mit, er sei vom Ks. beauftragt worden, dem Hg. persönlich eine Werbung gemäß seiner Instruktion vorzutragen. Also bin ich von wegen irer ksl. Mt. von andern mer Kff. und Ff. bis in das styft Bremen in ein closter, Seven genant, komen, von meinem gnst. H. [EB Christoph] von Bremen knechte gehapt, mich zu eur ftl. Gn. ze bringen. Hat mich in der nacht tumb zehen uhr ein krangkeit angestossen und so schwyntlichen mit frost und nachvolgender hytze angehangen, damit ich mich nicht erfynde, mir moglich, eylents ze reyten. Da ihm vom Ks. aufgetragen sei, sich zu beeilen, er aber nicht selbst kommen könne, übersende er hiermit durch den Boten des EB von Bremen seinen Kredenzbrief sowie seine schriftliche Werbung mit der Bitte, Hg. Georg möge seine Antwort darauf ebenfalls schriftlich nach Augsburg in das Haus des ksl. Schatzmeisters Jakob Villinger schicken, der sie unverzüglich an den Ks. weiterleiten werde. Dresden, Geheimer Rat (Geheimes Achiv), Loc. 10181/6, fol. 3, Orig. Pap. m. S. – Der am 20. Februar 1516 in Landeck ausgestellte und an Hg. Georg von Sachsen adressierte ksl. Kredenzbrief für Weigand von Dienheim ebd., fol. 2, Orig. Pap. m. S. (p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: [Zyprian von] Serntein).
1
 Einer von ihnen dürfte, wie der Schlussabsatz nahelegt, der ksl. Sekretär Sixt Ölhafen gewesen sein.
a
 Am Rand daneben von einer zweiten Hand und durchgestrichen: Der hat sich nie erpoten zu kommen, darumb dasselb herauszulassen; darunter: Und das er nit ausbleib, sonder auf den reichstag komm, dan im die statt Augspurg wol gelegen sey, und daz er wol komenlich [= bequem] darauf kommen möge, das auch ksl. Mt. in sonderhait disen reichstag von seinen wegen und seiner gelegenhait auch her angesetzt haben, damit er persondlichen darauf erschein.
b
–b Am Rand von der zweiten Hand korrigiert aus: Und haben aber.
2
 Zu den Vorbereitungen des Ks. für den Feldzug nach Mailand vgl. Nr.551, Anm. 1.
c
–c Am Rand von der zweiten Hand hinzugefügt.
3
 Im Mai 1515 fanden am ksl. Hof in Augsburg Verhandlungen über den hessischen Vormundschaftsstreit statt. Am 24. Mai gab der Ks. bekannt, dass die Entscheidung darüber auf den 10. Juli in Gelnhausen vertagt werde, wo nochmals ein gütlicher Ausgleich versucht werden solle. Vgl. Scheepers, Regentin, S. 198–202.
4
 Am 17. Juli zog der Ks. gemeinsam mit den beiden Jagiellonenkönigen in Wien ein, sieben Tage später erfolgte die Bekanntmachung des Vertrags zur habsburgisch-jagiellonischen Doppelheirat. Vgl. Metzig, Kommunikation, S. 306–309.
d
–d Am Rand von der zweiten Hand korrigiert aus: Und sollen unser rete darauf an sein lieb begern.
5
 Es muss offen bleiben, ob dieser Schiedstag im Rahmen des geplanten Augsburger Reichstags oder an einem anderen Ort hätte stattfinden sollen.
e
–e Am Rand von der zweiten Hand hinzugefügt.
f
–f Am Rand von der zweiten Hand hinzugefügt.
g
 Folgt gestrichen: Darnach sollen unser rete seiner lieb anzaigen die merglichen kriegsleuf und beschwerung, so uns in Italien obligen und mit was schweren costen und darlegen wir Bressa erret und entschut und wieviel kriegsfolk wir zu Bern [= Verona], Bressa und andern enden halten muessen. Darumb wir dann an gelt merglichen entploest und geursacht sein, allenthalben gelt aufzupringen. Und daruf aus dem gn. und fruntlichem willen und vertrauen, so wir zu seiner lieb fur ander tragen, begern, das uns sein lieb zu solher notdurft 6000 fl. rh. ytzo gegen unser obligation leihen und antwurten. So wollen wir sein lieb derselben auf dem obbestimpten reichstag genzlich vergnugen und zufridenstellen und das uns sein lieb das nit abschlahen oder verzeihen, in massen wir uns des und anders zu ime fur andern versehen und verlassen. Und was inen begegent, das sollen sy uns eylends berichten.
1
 Mit Schreiben aus Halle vom 7. Februar 1516 (donnerstag nach dem sontag esto michi) antwortete EB Albrecht, da am 11. Februar (montag nach invocavit) eine Versammlung des Schwäbischen Bundes in Augsburg stattfinden werde, zu der er seine Räte geschickt habe, könnten diese zwar nicht zusammen mit den Erfurter Delegierten reisen, doch habe er sie angewiesen, die Vertreter Erfurts zu beraten, diesen außerdem einen ksl. Geleitbrief zu verschaffen und ihn an sie zu übersenden. Er selbst habe die Hgg. von Sachsen um Geleit für die Delegierten aus Erfurt ersucht, obwohl er nicht glaube, dass sie es benötigten, da sie ja vom Ks. geladen seien. Nachdem in der ksl. Zitation kein Ort angegeben sei, an dem die Anhörung stattfinden solle, könne er dazu keine eindeutige Aussage machen, gehe aber davon aus, dass sie in Augsburg erfolgen werde, wo sich der Ks. aufhalte und weil dorthin sowohl eine Versammlung des Schwäbischen Bundes als auch ein Reichstag ausgeschrieben seien. Die Erfurter Gesandten sollten deshalb ebenfalls nach Augsburg kommen. Dr. Hartmann von Windeck habe er angewiesen, die Vertreter Erfurts auf dem Gerichtstag zu unterstützen. Erfurt, StadtA, 1–0/A IX-6a vol. 5, Orig. Pap. m. S. Hierauf antworteten Bm. und Rat von Erfurt am 13. Februar 1516 (mitwochen nach invocavit), da der Termin des anberaumten Gerichtstages nahe, sie aber in Ermangelung eines Geleits nicht sicher reisen könnten, bäten sie EB Albrecht flehentlich, ihnen sowohl bei den Ff. von Sachsen als auch beim Ks. einen Geleitbrief zu verschaffen. Letzterer solle ihnen durch einen ksl. Herold oder eine andere zuverlässige Person zugebracht werden, wie dies bereits früher geschehen sei. Beilage: Nachdem sie bei niemandem sonst Beistand erwarten können, bitten sie darum, in Augsburg durch führende Kurmainzer Räte unterstützt zu werden. Ebd., 1–1/XXI-1a-1c vol. 1/1, fol. 164b–165a, Konz.
1
 Ein entsprechendes Bittschreiben richteten Bm. und Rat von Erfurt am 10. März 1516 (montags nach dem sontage judica) auch direkt an Bf. Georg von Bamberg. Erfurt, StadtA, 1–1/XXI-1a-1c vol. 1/2, fol. 198b–199b, Konz.
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 In einem Schreiben an Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen vom selben Tag (sonnabents nach dem sontage letare) erklärten Bm. und Rat von Erfurt, die beiden Hgg. hätten in der Vergangenheit den Erfurter Verordneten zum Reichstag dankenswerterweise Geleit gewährt. Sie bäten nunmehr darum, auch ihren derzeitigen Gesandten (zum ksl. Gerichtstag in Augsburg) für ihren Rückweg von Bamberg über Coburg bis nach Erfurt einen Geleitbrief auszustellen und ihn direkt an sie zu übersenden. Erfurt, StadtA, 1–1/XXI-1a-1c vol. 1/1, fol. 176b–177a, Kop.
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 In diesem am 12. März 1516 (mittwoch nach dem sonntag [im Archivale fälschlich: freitag] judica) ausgestellten Geleitbrief gewährt Hg. Johann von Sachsen, auch im Namen seines Bruders Kf. Friedrich, der Erfurter Delegation zum (Augsburger) Reichstag bis zu einer Gesamtzahl von 18 Personen freies Geleit für die Heimreise und weist alle seine Amtsinhaber an, die Reisenden entsprechend zu schützen. Erfurt, StadtA, 1–1/Ia-11g vol. II, Prod. 9, spätere Kop.
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 Laut Beyer/Biereye, Geschichte, S. 344 nahmen einige Mitglieder des Erfurter Rats das ksl. Mandat (Nr.570) aus der Hand eines ksl. Abgesandten (ob es sich um Wilhelm von Wolfstein oder Martin von Heusenstamm handelte, wird nicht gesagt) entgegen, erklärten jedoch, wegen der späten Stunde könnten sie die Gemeinde nicht mehr zusammenrufen. Eine weitergehende Antwort erfolgte nicht mehr.
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 Am 25. Oktober 1516 schlossen die Hgg. von Sachsen in Naumburg mit Erfurt einen Vertrag, in dem sie auf die Nachzahlung des Schutzgeldes, das die Stadt ihnen in den letzten Jahren nicht mehr entrichtet hatte, verzichteten und den Betrag für die kommenden zehn Jahre auf die Hälfte reduzierten. Im Gegenzug versprachen die Erfurter, die 1509 vertriebenen Bürger wieder aufzunehmen und ihnen ihren konfiszierten Besitz zurückzugeben. Mit dem Naumburger Vertrag kehrte Erfurt „in das kursächsische Schutzverhältnis von 1483 zurück.“ Press, Zwischen Kurmainz, Kursachsen und dem Kaiser, S. 391. Zum Zustandekommen, zum Ergebnis und zur Bewertung der Schiedsverhandlungen und des Vertrags vgl. auch Beyer/Biereye, Geschichte, S. 342–346; U. Weißs, Das tolle Jahr, S. 35f.; Ders., Erwartung und Enttäuschung, S. 168f.; Bünz, Wettiner und Erfurt, S. 256.
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 Mit zwei Schreiben aus Füssen, jeweils vom 16. Juli 1516, teilte der Ks. Hg. Johann II. bzw. dessen Sohn Hg. Johann III. mit, Adrian von Brembdt werde mit ihnen über die Belehnung mit den Ftt. Jülich und Berg sprechen. Sie sollten dem Abgesandten Glauben schenken und sich gutwillig zeigen.Duisburg, LandesA, Jülich-Berg II Nr. 5120, fol. 101, 103, Orig. Pap. m. S. (p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: N. Ziegler).
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 Gemeint ist der Zweite Thorner Friede von 1466.
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 Nach Metzig, Kommunikation, S. 335 kamen die Vereinbarungen, die der Ks. und Kg. Sigismund von Polen in ihrem Pressburg-Wiener Friedens- und Freundschaftsvertrag vom 22. Juli 1515 bzgl. des Deutschen Ordens getroffen hatten, für diesen „einer wirklichen politischen Katastrophe gleich“. Zur teilweise sehr kontroversen Beurteilung dieser Beschlüsse in der Forschung vgl. ebd., S. 332–334; Wiesflecker, Kaiser Maximilian 4, S. 192–195; Hubatsch, Albrecht von Brandenburg-Ansbach, S. 52f.
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 Bereits auf den Reichstagen in Augsburg 1510 und Trier 1512 hatten Kammerer und Rat von Regensburg Klagen über den dortigen Klerus geäußert, u.a. wegen dessen Befreiung vom Ungeld bei der Einfuhr von Wein in die Stadt. Vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.296 [3.], 561 [9.], 587 [9.]. Zu den Differenzen um die Besteuerung des Regensburger Klerus vgl. T. Beck, Kaiser und Reichsstadt, S. 111–113; Manke, Kampf, bes. S. 68–75.
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 Mit Schreiben vom selben Tag wies der Ks. das Innsbrucker Regiment an, die Parteien anzuhören und einen Ausgleich zwischen ihnen herbeizuführen, erforderlichenfalls ihm die Angelegenheit zur Entscheidung vorzulegen. Regest: Straus, Urkunden, S. 289, Nr.828. In einem weiteren ksl. Schreiben aus Cavaion Veronese vom 19. März 1516 erging der Befehl an das Regiment, den Beginn des Schiedstages um drei Wochen auf den 2. Mai zu verschieben, da der ursprüngliche Termin für die Parteien zu kurzfristig sei. München, HStA, Gemeiners Nachlass 32, o. Fol. Kop. (p.r.p.s.; c.d.i.p.; Gegenzeichnung: [Johann] Ferenberger). Regest: Straus, Urkunden, S. 290, Nr.832. Zu dem mehrere Jahre dauernden Innsbrucker Prozess vgl. vor allem Nickel, Widerstand, S. 189–290, außerdem Battenberg, Maximilian I. und die Juden, S. 55–57; T. Beck, Kaiser und Reichsstadt, S. 117–120.
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 Zur Verweigerungshaltung Kf. Friedrichs gegenüber dem Reichskammergericht vgl. Nicklas, Macht und Recht, S. 56.
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 Zu den ähnlichen Bemühungen Speyers, dauerhafter Sitz des Reichskammergerichts zu werden, vgl. Nr.474.
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 Liskircher war sein enges Verhältnis zum ehemaligen Regensburger Reichshauptmann Sigmund von Rorbach sowie seine kaisertreue Haltung vor und nach der Übergabe Regensburgs an Hg. Albrecht IV. von Bayern 1486 vorgeworfen worden. Am 12. März 1513 war er inhaftiert und am 4. April hingerichtet worden. Vgl. Leonhart Widmann’s Chronik, S. 18–20; T. Beck, Kaiser und Reichsstadt, S. 102f.
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 Gemeint ist die Teilnahme der beiden Kgg. an den Beratungen mit Ks. Maximilian im Juli 1515, die zur habsburgisch-jagiellonischen Doppelhochzeit führten. Vgl. Nr.535, Anm. 1.
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 Gemeint ist höchstwahrscheinlich der zum 25. Februar 1516 nach Augsburg einberufene Reichstag.
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 In ihrer am 28. Februar 1516 (donnerstag nach dem suntag oculi) in Altenburg ausgestellten Vollmacht für Berlepsch und Dr. Johann Lupfdich erklärten Kf. Friedrich und Hg. Johann, sie seien durch den Ks. aufgefordert worden, zum 25. Februar (montag nach dem suntag oculi) persönlich auf dem Augsburger Reichstag zu erscheinen, wären auch dazu bereit, würden aber aus manigfeldigen beswerungen und gescheften, so uns dieser zeit obligen, auch der eyl halben daran gehindert. Da jedoch, wie dem ksl. Ladungsschreiben (Nr.536) zu entnehmen sei, die Angelegenheiten von Ks. und Reich unverzüglicher Behandlung bedürften und ihretwegen nicht verzögert werden sollten, entsendeten sie Hans von Berlepsch und Dr. Johann Lupfdich zum Reichstag und ermächtigten beide, zusammen mit anderen Reichsständen in den Angelegenheiten von Ks. und Reich getreulich zu handeln. Was von ihnen mitbeschlossen werde, dem würden sie Folge leisten und es vollziehen. Weimar, HStA, EGA, Reg. E Nr. 62, fol. 3, Orig. Pap. m. S.
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 Zu dem vom Ks. persönlich angeführten Feldzug zur Befreiung Mailands aus frz. Hand vgl. Wiesflecker, Kaiser Maximilian 4, S. 242f.; Dierauer, Geschichte 2, S. 551f.
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 Gemeint ist der zweite Thorner Friede von 1466.
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 Über die Beratung Hochmeister Albrechts mit seinen Räten liegt folgendes Protokoll vor: Am dornstag nach judica [13.3.16] hat meyn gn. H. seiner Gn. reten die schryft, so H. Jorg von Eltz seinen ftl. Gn. getan, verlesen lassen. Darauf ist beratschlagt, das mein gn. H. dieselbigen meinem gn. H. [Bf. Hiob] von Riesenburg [= Pomesanien] zuschicken soll, seiner lieb rat als ayns verstendigen zu gebrauchen, denselbigen alzo begreifen, damit, was zu antwort zu geben von noten, das solchs in ain instruction gestalt wird und furter den reten widerumb furgetragen. Des reichstags halben ist fur gut angesehen, das man denselbigen mit aynem schweigen ubergeen. Aber in der haubtsach meinen gn. H. und die kron von Polen belangend ist beratschlagt, das man bey ksl. Mt. arbaite, das dieselbig dieser gestalt anhengig gemacht wird, damit mein gn. H. kayns uberfals, auch den ewigen fried zu schweren von kgl. irleuchtigkeit von Polen gewarten dorf. Wo auch die Kff. und Ff. des Reichs uf diesen reichstag personlich erscheinen, soll nach laut Mgf. Casimirs [von Ansbach-Kulmbach] rat denselbigen dieser handel aufgeton werden, iren rat bietten, was mein gn. H. und der orden furnemen sollen und sonderlich, das sie in ayner gemeyn ksl. Mt. personlich ansuchen, alzo in des ordens sach zu sehen,damit deutscher nation kain abruch von der kron von Polen begegen etc., auch nicht vergessen, das Gott verhuet, wo ain todlicher fall an ksl. Mt. geschee, wie diese sach, ehe sie vertragen, beygelegt mocht werden etc. Berlin, GStAPrK, OBA Nr. 20791, Orig. Pap.
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 Anton Tetzel, ein überaus einflussreicher Nürnberger Ratsherr und Inhaber zahlreicher städtischer Ämter, war am 14. November 1514 unter dem Vorwurf, seine hohe Position für persönliche Zwecke missbraucht und zudem Ratsgeheimnisse verraten zu haben, verhaftet und unter strikter Geheimhaltung gefangengehalten worden. In der Folgezeit bemühten sich seine Familienangehörigen und andere Fürsprecher bei Ks. Maximilian und befreundeten Städten intensiv um seine Freilassung, während im Gegenzug der Nürnberger Rat versuchte, durch Abgesandte an den ksl. Hof die aus der Affäre entstehenden Verwicklungen einzudämmen. Ende Januar 1515 wurde Tetzel in ein eigens für ihn umgebautes Gefängnis im Fünfeckigen Turm verlegt, wo er am 27. Januar 1518 starb, ohne die Freiheit wiedererlangt zu haben. Vgl. Groebner, Patrizische Konflikte, S. 295–299.
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 Das im Archivale angegebene Datum samstag nach Petri ad vincula [2.8.16] ist zweifellos falsch. Richtig heißen muss es, wie im unmittelbar vorausgehenden Schreiben, samstag nach cathedra Petri [23.2.16].
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 Evtl. Dr. Veit Meller, 1495 Domherr in Augsburg, 1511 Domherr in Freising, gest. 1517.
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 In südlichen Ländern verbreitete Weinsorte.
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 Wein aus Bassano (del Grappa) in Venetien.
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 Diese Datierung erschließt sich aus dem mutmaßlichen Datum der Antwort Mgf. Kasimirs von Ansbach-Kulmbach auf das ksl. Ersuchen, Nr.608.
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 Wohl EB Uriel von Mainz (gest. 9. Februar 1514). In keinem anderen Kft. fand zwischen 1512 und 1515 ein Regierungswechsel statt.
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 Reichsordnung, Köln, 26. August 1512. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1011 [13.] – [19.].
1
 Mgf. Friedrich d. Ä. von Ansbach-Kulmbach wurde am 26. Februar 1515 von einigen seiner Söhne abgesetzt, die danach die Regierung übernahmen. Dieses Datum ist höchstwahrscheinlich der terminus post quem. Terminus ante quem könnte das Ladungsschreiben vom 10. Januar 1516 (Nr.536) sein, mit dem der Ks. für den 24. Februar einen Reichstag nach Augsburg einberief, auf dem u. a. über die Einsammlung des Gemeinen Pfennigs beraten werden sollte.
a
–a Am Rand hinzugefügt.
2
 Gemeint ist die Reichsordnung vom 26. August 1512. Druck: Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1011.
3
 Diese Aussage trifft nicht zu, da Mgf. Friedrich d. Ä. im August 1513 und im August 1514 sehr wohl zwei Landtage im Ft. Ansbach einberief. Vgl. Seyboth, Markgraftümer, S. 421–423.
b
–b Am Rand hinzugefügt.
4
 Ab dem 13. März 1516 fand in Heilsbronn ein gemeinsamer Ausschusslandtag des Ft. Ansbach und des Ft. Kulmbach statt. Dort kam man allerdings überein, dass wegen „des geltz, so der tyerolischen hilff halbenn auffgelegt unnd undter unnser lanndtschafft auffgebracht worden sein sollt, […] dismals nit zuhanndeln […] sey, dann es unns zu grossem nachtail raichenn möchte.“ Schaupp, Landstände, S. 189f. Ob mit der Tiroler Hilfe der Gemeine Pfennig gemeint ist, lässt sich nicht eindeutig entscheiden.
1
 Der Ratschlag entstand wohl während des Augsburger Treffens Ks. Maximilians mit verschiedenen Reichsständen, auf dem über das Rechtsverfahren gegen Hg. Ulrich von Württemberg beraten wurde. Vgl. Nr.823, Anm. 2.
2
 Im September 1516 wurde Verona von den Franzosen und Venezianern belagert. Zur Entsetzung der Stadt rüstete Ks. Maximilian ein Hilfskontingent aus, das Ende September/Anfang Oktober den Sperrgürtel um die Stadt durchbrach und die Festung vorübergehend verstärkte und verpflegte. Vgl. Wiesflecker, Kaiser Maximilian 4, S. 250.
3
 Seit Mai 1516 führte Kg. Karl von Spanien Friedensverhandlungen mit Kg. Franz von Frankreich, die mit dem Vertrag von Noyon vom 13. August 1516 endeten. Vgl. ebd., S. 252.
1
 Dieser Ratschlag dürfte, wie der vorhergehende, ebenfalls im Rahmen der ksl. Bemühungen zur Entsetzung Veronas entstanden sein. Vgl. Nr.609, Anm. 2.
1
 Die Datierung ergibt sich aus derjenigen von Nr.609 und 610.
2
 Gemeint sind wohl in erster Linie die beiden Ratschläge Bf. Christophs von Brixen (Nr.609, 610) und Mgf. Kasimirs von Ansbach-Kulmbach (Nr.608), auf die das ksl. Ersuchen Bezug nimmt.
a
–a Am Rand hinzugefügt.
1
 Die Datierung ergibt sich aus derjenigen von Nr.609611 sowie aus Anm. 2.
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 Vertrag von Noyon vom 13. August 1516. Siehe Nr.733, Anm. 3.