Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Vorbemerkung

Als Textvorlage der Dokumentation dient generell die im StadtA Ulm überlieferte Protokollierung für die Registratur der oberdeutschen Städtebank [Ulm]. Lediglich drei Sitzungen liegen andere Mitschriften zugrunde, die im Dokumentenkopf jeweils genannt werden; findet sich dort kein Nachweis, basiert das Stück auf Ulm. Das einzig aufgefundene Votenprotokoll Speyer A wird nicht als Textvorlage verwendet, weil zum einen der Textbestand aufgrund der problematischen, vielfach nicht eindeutigen Lesbarkeit nicht zuverlässig wiedergegeben werden kann. Zum anderen spiegeln Ulm[und Speyer] aufgrund ihrer Anfertigung für die Städteregistratur eine zumindest offiziöse Darstellung der reichsstädtischen Verhandlungen wieder, die auch in der Dokumentation zum Ausdruck gebracht werden soll.

Wohl aufgrund der nachträglichen Bearbeitung für die Ablage in der Städteregistratur stimmen Ulm und Speyer abgesehen von wenigen Sitzungen im Textbestand weitgehend überein, teilweise weichen nur einzelne Formulierungen ab. Dies lässt vermuten, dass beide Mitschriften auf einer gemeinsamen Vorlage beruhen, die entweder kopiert oder verlesen und anschließend bearbeitet wurde. Eindeutig trifft dies für die Schlussphase des RT zu, in der wegen der vorzeitigen Abreise vieler Gesandtschaften beispielsweise am 19. 8. nur noch Regensburg, Nürnberg, Köln, Augsburg und Memmingen vertreten waren. Die Stadt Speyer bat deshalb nach dem RT am 23. 11. 1594 den Rat der Stadt Regensburg, eine Kopie von dessen Protokoll zur Komplettierung der RTA 1594 in der Registratur für den Zeitraum ab 6. 8. (27. 7.), an dem die eigenen Vertreter den RT verlassen hatten, entweder dem Ulmer Registrator der schwäbischen Städtebank oder dem eigenen Registrator der rheinischen Bank nach Speyer zu schicken. Zuvor hatte der Nürnberger Rat eine diesbezügliche Anfrage der beiden Registratoren um eine Abschrift des Nürnberger Protokolls an das Regensburger Direktoralprotokoll verwiesen, das dafür verwendet werden sollte, um Einwänden der katholischen Städte gegen die Gültigkeit der Mitschrift in der Registratur vorzubeugen1. Die Zugrundelegung des nicht überlieferten Regensburger Protokolls zumindest für den Zeitraum vom 9. 8. (30. 7.) bis 29. 8. (19. 8.) bestätigt die Übereinstimmung von Ulm, Speyer und Speyer B. Bei letzterem Protokollauszug handelt es sich um die von Speyer erbetene Regensburger Ergänzung nur für den Zeitraum ab 6. 8.

Von diesen bearbeiteten Mitschriften zu unterscheiden sind die singulären Aufzeichnungen der Augsburger, Kölner und Nürnberger Gesandten, wobei Letztere für acht Tage der reichsstädtischen Verhandlungen und einige Sitzungen der protestantischen Stände ebenfalls auf die Regensburger Mitschrift zurückgriffen, ansonsten aber eigenständig protokollierten. Gleiches gilt für das singulär für die Stadt Speyer angefertigte Votenprotokoll (Speyer A).

Bei den Verhandlungen der Reichsstädte und desgleichen in den Protokollen wurde nicht differenziert zwischen den eigentlichen Gegenständen des RT und jenen des Städtetags, die beschränkt das Städtekorpus betrafen, sondern es kam zu vielfachen Überschneidungen beider Bereiche. So war beispielsweise die Aachener Frage nicht nur ein Thema des RT, sondern ebenso der Städtetage vor und während des RT. Auch andere städtische Beschwerden als Artikel des Städtetags fanden Eingang in die Gravamina der protestantischen Stände, kamen damit auf die Ebene des RT und wurden im SR kurial beraten. Da deshalb eine Trennung beider Bereiche kaum möglich ist und aufgrund der Vermischung wenig sinnvoll erscheint, werden in der Dokumentation des Protokolls neben den RT-Themen auch die Verhandlungen des Städtetags in knapper Form berücksichtigt.

Ebenfalls als problematisch erweist sich die Abgrenzung von Sitzungen des SR im Plenum aller und von Beratungen allein der protestantischen Städte ohne Beteiligung der wenigen katholischen Kommunen2: Zum einen tagte der SR wiederholt zunächst im Plenum, die katholischen Vertreter verließen sodann vorübergehend die Sitzung kurz und fanden sich anschließend wieder ein, zum anderen wurde in der Terminologie der protestantischen Gesandten zwischen beiden Ebenen nicht differenziert. So verwenden Nürnberg, Speyer und Ulm die Bezeichnung ‚Städterat‘, selbst wenn nur protestantische Städte anwesend waren und dezidiert protestantische Themen etwa im Rückbezug auf den Religionskonvent behandelten, und sie kennzeichnen nicht, wenn demgegenüber das Plenum zusammentrat3. So tagten am 10. 6. zunächst allein die protestantischen Städte, anschließend versammelte sich das Plenum, doch wird dies im Protokoll (Ulmund Speyer) nicht ausgewiesen, sondern die veränderte Besetzung ergibt sich allein anhand der Voten in der Umfrageliste in Speyer A. Auch thematisch ist eine Differenzierung problematisch, da nicht immer zu unterscheiden ist, ob es um Belange allein der protestantischen oder aller Reichsstädte ging. In der Schlussphase des RT versammelte sich wiederholt ausdrücklich der SR als Kurie, doch waren nur protestantische Städte anwesend, die den Protest gegen den RAb formulierten, der in engem Zusammenhang mit dem Protest aller protestantischen Stände stand. In der folgenden Dokumentation werden deshalb die Sitzungen allein der protestantischen Städte ins SR-Protokoll aufgenommen, falls es dabei um allgemeinpolitische Belange im weiteren Sinn ging. Nur Beratungen dezidiert von Religionssachen im unmittelbaren Kontext mit den protestantischen Religionsdebatten werden im Rahmen des Protokolls für die Verhandlungen der protestantischen Stände ausgewertet.

Nachgewiesene Protokolle:

1) Ulm4: Gutes Verlaufsprotokoll, nachträglich bearbeitet, angefertigt für die Registratur der schwäbischen Städtebank und damit eine offiziöse Dokumentation des RT aus Sicht der Reichsstädte. Aufgrund der Bearbeitung für die Städteregistratur ist die Mitschrift in vielen Passagen weitgehend textgleich oder zumindest ‑ähnlich mit Speyer. Sie beginnt mit der Sitzung des SR am 13. 5. (3. 5.) noch vor der Eröffnung des RT, endet mit der Billigung des Memoriales als Städtetagsabschied am 29. 8. (19. 8.) und enthält für diesen Zeitraum die Verhandlungen im SR, des Städtetags, der protestantischen Reichsstädte und der protestantischen Stände.

2) Speyer5: Gutes Verlaufsprotokoll, nachträglich bearbeitet, angefertigt für die Registratur der rheinischen Städtebank. Es entspricht bezüglich Inhalt und zeitlichem Rahmen Ulm, mit dem es über weite Strecken übereinstimmt.

3) Speyer A6: Votenprotokoll, verfasst vom Speyerer Ratsschreiber und Registrator der rheinischen Städtebank, Hermann Schießer7, als singuläres Protokoll für die Stadt Speyer. Im Zeitraum vom 20. 5. (10. 5.) bis 6. 8. (27. 7.) werden die Verhandlungen des SR, des Städtetags sowie der protestantischen Städte und Stände protokolliert.

4) Speyer B8: Verlaufsprotokoll nur für die Schlussphase des RT vom 6. 8. (27. 7.) bis 29. 8. (19. 8.) als Abschrift der Regensburger Mitschrift zur Ergänzung der Speyerer Protokollierung. Inhalt wie in Ulm und Speyer.

5) Nürnberg9: Gutes Verlaufsprotokoll der Nürnberger Gesandten, verfasst von David Frecht10; eingangs mit Hinweisen auf die Einberufung des RT, die Benennung der Nürnberger Gesandten und deren Akkreditierung. Es handelt sich weit überwiegend um ein singuläres Protokoll, das nur wenige Sitzungen aus anderen Mitschriften übernimmt und für den gesamten Zeitraum vom 12. 5. (2. 5.). bis 1. 9. (22. 8.) die Verhandlungen im SR, des Städtetags sowie der protestantischen Stände und Städte erfasst.

6) Köln11: Beschlussprotokoll der Kölner Gesandten, verfasst von zwei Hdd., umfassend den Zeitraum von deren Ankunft am 6. 5. bis 10. 8. Sie schildern zu Beginn ihre Verrichtungen in Kölner Angelegenheiten und protokollieren sodann die Verhandlungen im SR ab 13. 5., mehrere Beratungen der niederrheinisch-westfälischen Kreisstände, die Verhandlungen im Supplikationsrat sowie zwei Sitzungen der katholischen Stände.

7) Augsburg B12: Verlaufs- oder Berichtsprotokoll, das nach einleitenden Hinweisen auf die Benennung der Gesandten und deren Akkreditierung sowie Verrichtungen in Regensburg ab 4. 5. bis zur Eröffnung des RT am 2. 6. den Zeitraum bis 16. 8. umfasst, dabei aber aufgrund des Ausschlusses Augsburgs vom SR durch die protestantischen Reichsstädte insofern eine Sonderstellung einnimmt, als es abgesehen von den ersten Sitzungen am 6. 6. und 10. 6. nicht die Beratungen im SR protokolliert, sondern sich neben den Korrelationen im RR auf Separatverhandlungen außerhalb des SR um die Zulassung Augsburgs zur Session beschränkt. Einen Schwerpunkt bilden die Unterredungen der Gesandten mit den ksl. Geheimen Räten sowie die Verhandlungen zum Streit um die Session vor einer ksl. Kommission13, die in der Edition als Bestandteil des SR-Protokolls berücksichtigt werden.

8) Lübeck14: Beschlussprotokoll, verfasst von Calixt Schein. Fragment nur für wenige Tage von der Ankunft am 1. 6. (22. 5.) bis 4. 6. (25. 5.).

9) Auszug aus dem Protokoll einer protestantischen Reichsstadt15: Beschlussprotokoll für den Zeitraum vom 13. 5. (3. 5.) bis 10. 6. (31. 5.), beinhaltend auch Verhandlungen der protestantischen Stände.

Ergänzend zu den Protokollen wurden die RT-Korrespondenzen folgender Städte ausgewertet16: Augsburg17, Esslingen18, Frankfurt19, Goslar20, Köln21, Nördlingen22, Nürnberg23, Schweinfurt24, Straßburg25, Ulm26.

Nr. 98 Mai 13 (Mai 3), Freitag

Nr. 99 Mai 16 (Mai 6), Montag

Nr. 100 Mai 21 (Mai 11), Samstag

Nr. 101 Juni 1 (Mai 22), Mittwoch

Nr. 102 Juni 2 (Mai 23), Donnerstag

Nr. 103 Juni 6 (Mai 27), Montag

Nr. 104 Juni 10 (Mai 31), Freitag

Nr. 105 Juni 13 (Juni 3), Montag

Nr. 106 Juni 14 (Juni 4), Dienstag

Nr. 107 Juni 15 (Juni 5), Mittwoch

Nr. 108 Juni 16 (Juni 6), Donnerstag

Nr. 109 Juni 17 (Juni 7), Freitag

Nr. 110 Juni 18 (Juni 8), Samstag

Nr. 111 Juni 20 (Juni 10), Montag

Nr. 112 Juni 21 (Juni 11), Dienstag

Nr. 113 Juni 22 (Juni 12), Mittwoch

Nr. 114 Juni 23 (Juni 13), Donnerstag

Nr. 115 Juni 25 (Juni 15), Samstag

Nr. 116 Juni 27 (Juni 17), Montag

Nr. 117 Juni 29 (Juni 19), Mittwoch

Nr. 118 Juni 30 (Juni 20), Donnerstag

Nr. 119 Juli 1 (Juni 21), Freitag

Nr. 120 Juli 6 (Juni 26), Mittwoch

Nr. 121 Juli 7 (Juni 27), Donnerstag

Nr. 122 Juli 8 (Juni 28), Freitag

Nr. 123 Juli 13 (Juli 3), Mittwoch

Nr. 124 Juli 16 (Juli 6), Samstag

Nr. 125 Juli 19 (Juli 9), Dienstag

Nr. 126 Juli 20 (Juli 10), Mittwoch

Nr. 127 Juli 21 (Juli 11), Donnerstag

Nr. 128 Juli 22 (Juli 12), Freitag

Nr. 129 Juli 23 (Juli 13), Samstag

Nr. 130 Juli 25 (Juli 15), Montag

Nr. 131 Juli 26 (Juli 16), Dienstag

Nr. 132 Juli 27 (Juli 17), Mittwoch

Nr. 133 Juli 28 (Juli 18), Donnerstag

Nr. 134 Juli 29 (Juli 19), Freitag

Nr. 135 Juli 30 (Juli 20), Samstag

Nr. 136 Juli 31 (Juli 21), Sonntag

Nr. 137 August 1 (Juli 22), Montag

Nr. 138 August 2 (Juli 23), Dienstag

Nr. 139 August 3 (Juli 24), Mittwoch

Nr. 140 August 4 (Juli 25), Donnerstag

Nr. 141 August 5 (Juli 26), Freitag

Nr. 142 August 6 (Juli 27), Samstag

Nr. 143 August 9 (Juli 30), Dienstag

Nr. 144 August 10 (Juli 31), Mittwoch

Nr. 145 August 16 (August 6), Dienstag

Nr. 146 August 18 (August 8), Donnerstag

Nr. 147 August 19 (August 9), Freitag

Nr. 148 August 20 (August 10), Samstag

Nr. 149 August 27 (August 17), Samstag

Nr. 150 August 28 (August 18), Sonntag

Nr. 151 August 29 (August 19), Montag

Anmerkungen

1
 Speyer an den Rat zu Regensburg (23. 11. {13. 11.} 1594): StadtA Speyer, 1 B Nr. 323, fol. 460’ f. Kop.
2
 Köln, Rottweil, Besançon, Überlingen, Schwäbisch Gmünd, Pfullendorf. Augsburg konnte nur an wenigen Sitzungen teilnehmen.
3
 Die wohl gezielt eingesetzte, undifferenzierte Terminologie ist auch bei der Unterzeichnung von Aktenstücken erkennbar. So wurden etwa die Interzessionen für den protestantischen Aachener Rat im Konflikt mit dem katholischen Exilregiment [Nr. 383, 384] von den ‚Gesandten der Reichsstädte beim RT‘ unterzeichnet, wenngleich sich die Vertreter der katholischen Städte an den Beratungen zum Konflikt in Aachen und zu anderen konfessionspolitischen Themen generell nicht beteiligten und die Interzessionen demnach nicht billigten (vgl. Ulm, fol. 9, fol. 18 [Nr. 100, 101]).
4
 StadtA Ulm, A 645, fol. 1–127’. Bearbeitete Reinschr. mit gliedernden Randvermerken. Überschr.: Protocoll des zu Regenspurg anno 94 gehaltnen reichstag.Vgl. eine Teilabschrift von Ulm, thematisch beschränkt auf die Verhandlungen der ksl. Kommissare mit den protestantischen Reichsstädten in deren Konflikt mit Augsburg am 19. 7. (9. 7. [in den Abschriften wie in ULM falsch: 6. 7.]), 20. 7. (10. 7.), 25. 7. (15. 7.), 26. 7. (16. 7.) und 27. 7. (17. 7.): StadtA Esslingen, RTA 12a, Prod. 61. HStA München, KÄA 4256, fol. 305–331’.
5
 StadtA Speyer, 1 B Nr. 348, fol. 1–114’. Bearbeitete Reinschr. Überschr.: Protocollum des zu Regenspurg anno 94 gehaltenen Reichs tags, was im Reichs-, religion- und stett rhat furgangen unnd gehandlet worden.
6
 StadtA Speyer, 1 A Nr. 237, fol. 275–418. Rap. (halbbrüchig) als Mitschrift während der Sitzungen; viele willkürliche Abkürzungen, Streichungen und nicht eindeutig lesbare Passagen. Überschr.: Protocollum manuale des zu Regenspurg anno 94 beneben dem Reichs tag gehaltenen stettags.[Enthält jedoch ebenso die Verhandlungen des SR zur RT-Thematik].
7
 Speyerer Stadtschreiber, 1578–1606 Registrator der rheinischen Städtebank (Huber, Städtearchiv, 109, 112).
8
 StadtA Speyer, 1 A Nr. 237, fol. 529–552’. Reinschr. Es handelt sich um die im Speyerer Schreiben vom 23. 11. 1594 (vgl. Anm. 1) erbetene Abschrift des Regensburger Protokolls.
9
 StA Nürnberg, NRTA 113, fol. 1–183. Teils Rap., in wenigen Passagen nachträglich bearbeitete Reinschr. wohl mit Übernahmen aus dem Regensburger Protokoll. Randvermerke mit Nummernverweisen auf die angesprochenen Aktenstücke. Überschr.: Prothocollum der reichstags handlung anno 1594 zu Regenspurg.Vgl. eine Teilabschrift von Nürnberg, thematisch beschränkt auf Verhandlungen mit den ksl. Kommissaren um die SR-Teilnahme Augsburgs am 19. 7. (9. 7.), 25. 7. (15. 7.), 26. 7. (16. 7.): ISG Frankfurt, RTA 88, fol. 243–255.
10
 Vgl. eine Kostenabrechnung (StA Nürnberg, Reichsstadt Nürnberg, Losungamt Akten S I L 150 Nr. 8, unfol.): Am 11. 9. (1. 9.) 1594 Zahlung einer Gratifikation von 12 fl. an David Frecht, der beim RT das prothocol gehaltten und alle sachen in unnser cantzley versehen.
11
 HASt Köln, K+R A 199, fol. 1–152. Reinschr. mit Korrekturen sowie mit Nummern am Rand, die auf die angesprochenen Akten verweisen. Überschr.: Protocollum actorum auff dem anno 1594 prima Maii zu Regenßburgh außgeschriebenen Reichs tags.[Auf dem Sicherungsfilm sind viele Seiten ausgebleicht und daher nicht lesbar].
12
 StadtA Augsburg, RTA 56, fol. 32–76. Reinschr. mit vereinzelten Einfügungen. Überschr.: Prothocollum deß auf 2. Junii anno 94 zuo Regenspurg angefangnen Reichß tagß.
13
 Bei Protokollabschnitten in StadtA Augsburg, RTA 53 Fasz. 1, fol. 159–163’ (19. 7.), fol. 189–190’ (9. 8.), handelt es sich um überarbeitete Auszüge aus Augsburg B, beschränkt auf Einträge zu diesen Verhandlungen. Gleiches gilt für den Auszug (10. 6.–11. 7.) ebd., RTA 56, fol. 281–284’ (Reinschr.; Rap.: Ebd., RTA 53 Fasz. 1, fol. 123–125. Abschriften: HStA München, KÄA 3231, fol. 151–155a’. StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 653–658. Aufschr.: Augspurgisch prothocoll, so man an einem vertrauten ortt in geheim bekommen.).
14
 StadtA Lübeck, ASA RTA XIV, fol. 69–70’. Or.-Reinschr. (sehr eng beschrieben) von C. Schein. Überschr.: Protocollum, auff dem Reichs tage zu Regenßburg anno 1594 gehalten.
15
 HStA München, K. schwarz 14466, unfol., Reinschr. Dorsv.: Protocollum deß gehalltenen stätt raths auf dem Reichs tag zue Regenspurg anno 94.Die Provenienz ist nicht zu klären.
16
 Auf die Erfassung weiterer Überlieferungen wurde verzichtet, ebenso auf die Auswertung eines RT-Berichts im Erzbischöflichen Archiv Freiburg (Best. Ha 543), den wahrscheinlich der Überlinger Gesandte Jakob Reutlinger verfasste (vgl. Enderle, Konfessionsbildung, 193, Anm. 199).
17
 StadtA Augsburg, RTA, unverz. Akten, Kart. 1591–1640, Fasz. 1590–98, unfol.: Berichte an die Stadtpfleger (Orr.) und deren Weisungen (Konzz. oder Orr.). Zeitraum: 3. 5.–19. 8. Inhaltlicher Schwerpunkt: Streit um die Zulassung in SR. Anderweitige Korrespondenzen: Ebd., Reichsstadt, Kalenderstreit 18 (fol. 240–244’); ebd., KTA 33 (fol. 102–127’; Kreisangelegenheiten).
18
 StadtA Esslingen, RTA 12b, unfol.: 2 Berichte und Weisungen: 27. 4. (17. 4.) – 7. 6. (28. 5.).
19
 ISG Frankfurt, RTA 86, fol. 18–55: Orr. der Berichte und wenige Weisungen im Konz. Zeitraum: 19. 5. (9. 5.) – 29. 7. (19. 7.).
20
 StadtA Goslar, Alte Akten Best. B, unverz. Teil, Reichssachen 1594, unfol.: Nur 1 Bericht des Frankfurter Gesandten Christoph Kellner, der Goslar vertrat, vom 29. 8. (19. 8.; aus Frankfurt) zum Verlauf des RT sowie 1 späteres Schreiben vom 8. 1. 1595 (29. 12. 1594).
21
 HASt Köln, K+R A 193/2, fol. 21–80: Orr. der Berichte (unvollständig überliefert) sowie Orr., teils Konzz. der Weisungen (unvollständig; Weisungen vollständig in Kop.: Ebd., Brb. A 108, fol. 107–157’ passim). 1 Weisung (Or.) in K+R A 189/2, fol. 1–4’. Zeitraum: 19. 5.–17. 8.
22
 StA Augsburg, Reichsstadt Nördlingen MüB 80, Prod. 1–15: Berichte im Or. (dabei auch 2 Schreiben von Reichspfennigmeister Geizkofler). Zeitraum: 10. 5. (30. 4.) – 19. 7. (9. 7.). Weisungen fehlen.
23
 StA Nürnberg, NRTA 108, unfol.: Berichte (durchnummeriert 1–52) im Or. (Konzz./Kopp.: Ebd., NRTA 109, fol. 1–109: „Briefbuch“ der Gesandten). Ebd., NRTA 107, unfol.: Weisungen von Bürgermeister und Rat sowie der Herren Älteren im Or. (Kopp.: Ebd., BBdR 211, fol. 127–340 passim). Einträge zur Verlesung der Berichte und Konzipierung der Weisungen: Ebd., RB 53 passim; RV 1632–1637 passim. Zeitraum: 9. 5. (29. 4.) – 25. 8. (15. 8.). Dichte Berichterstattung für Nürnberger Privatsachen; für RT-Belange meist nur die Beschlussfassung.
24
 Schweinfurt wurde von Nürnberg vertreten. Vgl. einen Bericht des Nürnberger Gesandten Johann Herel vom 30. 7. (20. 7.): StA Würzburg, SRTA 8, unfol. Or. Ansonsten unterrichtete Christoph Heberer, am RT anwesend als Gesandter Gf. Wolfgang Jakobs von Schwarzenberg-Hohenlandsberg, den Schweinfurter Rat sowie den Syndikus Nikodemus Schön in 2 Berichten über die RT-Vorgänge (ebd., fol. 85–86’ und unfol. Orr.).
25
 AVCU Strasbourg, AA 846, fol. 2–57’ (Weisungen, Orr.); fol. 58–120’ (Berichte, Orr.); 26. 4. (16. 4.) – 29. 7. (19. 7.). Daneben 2 Schreiben des Rates an Paul Hochfelder (beim RT im Kurpfälzer Dienst) als Antwort auf dessen nicht überlieferte Berichte (ebd., AA 843, fol. 37–44’).
26
 StadtA Ulm, A 28, Prod. 262–282 passim. Konzz. weniger Berichte und Orr. der Weisungen. Zeitraum: 11. 5. (1. 5.) – 2. 8. (23. 7.). Nur Privatbelange, keine Aussagen zu den Verhandlungen des RT.
a
–a Köln … Aalen] Nürnberg (fol. 5 f.) differenzierter anhand der Sessionsabfolge bei der 1. Umfrage: Köln mit Vollmacht für Dortmund, Augsburg mit Vollmacht für Dinkelsbühl, Aachen, Nürnberg mit Vollmacht für Windsheim, Schweinfurt und Weißenburg im Nordgau, Straßburg, Ulm mit Vollmacht für Lindau, Ravensburg, Biberach, Giengen, Kempten, Kaufbeuren, Isny, Wimpfen und Buchau am Federsee, Frankfurt mit Vollmacht für Goslar, Friedberg und Wetzlar, Esslingen, Hagenau, Reutlingen, Colmar, Nördlingen mit Vollmacht für Bopfingen, Rottweil, Überlingen mit Vollmacht für Buchhorn und Wangen, Heilbronn, Memmingen mit Vollmacht für Leutkirch, Donauwörth, Weil der Stadt, Pfullendorf, Regensburg [Aalen fehlt].
b
 Regensburg] Nürnberg (fol. 2) differenzierter: Vortrag durch [Syndikus] Dr. Diemar.
1
 Zitationsschreiben Kf. Wolfgangs von Mainz an die Stadt Frankfurt (Aschaffenburg, 13. 4. 1594): StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 971–972. StadtA Ulm, A 647, fol. 1134–1135. StadtA Speyer, 1 B Nr. 349, fol. 290 f. Kopp. Anordnung der Kommission durch den Ks. (Prag, 8. 2. 1594): StadtA Ulm, A 647, fol. 1113–1114. Kop. Zum Zusammenhang vgl. Seiler, Reichshofratsprozesse, 146–149 (Lit.): Asyl des Täters im Juli 1593 im Frankfurter Deutschordenshaus. Da dessen Komtur die Überstellung an das städtische Gericht verweigerte, ließ der Rat den Täter gewaltsam in seinen Gewahrsam bringen. Deutschmeister Ehg. Maximilian erreichte daraufhin beim Ks. die Einsetzung der erwähnten Kommission, die der Rat abzuweisen versuchte. Vgl. knapp: Demel, Orden, 242.
2
 Vgl. Einleitung, Kap. 4.3 mit Anm. 517. In Nürnberg (fol. 3’–4’) und Köln (fol. 5 f.) werden beide Schreiben referiert.
c
 dessen Drohungen] Nürnberg (fol. 4’) differenzierter: Drohung, das Provisionaldekret [vom 17. 9. 1582] zu exekutieren. [Nachweis des ksl. Dekrets in den RTA 1594: StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 953–955’; StadtA Ulm, A 647, fol. 940–943’. Kopp. Druck: Leeb, RTA RV 1582, Nr. 306 S. 1101–1108.]
d
 zu schwachist] Köln (fol. 5) differenzierter: auff den fall, de facto ichtz attentiert wurde […], sonderlich diweill sie mitt keiner guardien unnd fill weiniger bei der burgerschafft also versehen weren, daß sie den kfl. sachsischen unnd dem marschalck widerstandt thun kondten.
e
 Umfrage] Nürnberg (fol. 6’) zusätzlich: Zu Beginn der Umfrage protestiert Aachen gegen den Vorrang Kölns; Gegenprotest Kölns.
3
 Vgl. die Akten mit Verweisen auf die Protokolle: Leeb, RTA RV 1582, Nr. 284–312 S. 1052–1117, sowie Einleitung, 219–226.
4
 Die weiteren Verhandlungen Augsburgs mit K. von Pappenheim wurden einer ksl. Kommission (Hg. Wilhelm V. von Bayern, Hg. Ludwig von Württemberg) übertragen, die im März 1584 in Friedberg (bei Augsburg) stattfand und im ‚Kompromiss‘ vom 22. 3./12. 3. 1584 die schriftliche Vorlage der beiderseitigen Klagen und Ansprüche, deren jeweilige Erwiderung durch die Gegenseite sowie im Anschluss daran weitere kommissarische Verhandlungen oder gerichtlichen Entscheid vorsah. Vgl. die Akten zum Vergleichstag (Auswahl): StadtA Augsburg, STTA 12, unfol.; StA Nürnberg, Hft. Pappenheim REMA Akten 32, unfol.; StadtA Ulm, A 566, Prod. 1–16; HStA Dresden, GA Loc. 8020/7, fol. 1–155. Vergleichstag knapp erwähnt bei Häberlin XII, 36 f.; Moser, Staatsrecht XLV, 377; von Stetten, Geschichte, 681 (falsche Verortung nach München).
f
 Kompromiss] Nürnberg (fol. 6 f.) differenzierter: Der nicht publizierte Kompromiss besagt gemäß dem Protokoll des Vergleichstags, dass der Reichserbmarschall einer Suspension des ksl. Provisionaldekrets bis zur Klärung des Streits zustimmt.
5
 Vgl. die diesbezügliche Supplikation beim RT [Nr. 476].
g
 Beschluss] Nürnberg (fol. 7’) zusätzlich vor dem Folgenden: Regensburg soll auf kein Recht verzichten, sondern den Reichserbmarschall und die kursächsischen Gesandten auf die Zusage an die ksl. Kommissare beim Vergleichstag 1584 verweisen.
6
 Die Erklärung des SR vom 3. 5./13. 5. ist gerichtet an die kursächsischen Gesandten (vorgebracht am 14. 5. {4. 5.}): Regensburg hat deren und die Vorhaltung Pappenheims im SR /6/ allß in einer gemeinen aller erbarn stätt sachangezeigt. SR erklärt dazu, bei den Verhandlungen in Friedberg sei am 12. 3. 1584 laut Protokoll die Suspension des ksl. Provisionaldekrets von 1582 vereinbart worden, und erwartet deshalb, dass die Gesandten Pappenheim dessen Forderungen verweisen und ihn veranlassen, Regensburg und die Reichsstädte insgesamt /6’/ bey ihrm der frembden krämer, ihrer buden unndt der statt Regenspurg jurisdiction halber uber dieselben weiter unbetrubt unndt uhnangefochtenzu lassen (HStA Dresden, GA Loc. 10202/6, fol. 6 f. StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 958 f. StadtA Speyer, 1 B Nr. 349, fol. 178 f. StadtA Ulm, A 28, Prod. 151. Kopp.).
h
 zitiert worden] Nürnberg (fol. 8’) differenzierter: Zitationstermin ist Montag, 23. 5. 1594. Köln (fol. 6’) abweichend: 25. 5.
i
–i Städtetagsabschied … kann] Köln (fol. 7’) anders: Damit der Beschluss der ksl. Mt. nicht zu verdruß gereichen und daß ansehens[!] gewinnen mochte, alß ob derselben concurrens iurisdictio cum camera von den stetten in ein disputat getzogen werden wolte, soll derselb dem abschiedt in specie nicht einverleibt, sonder davon allein in genere anregung geschehen, und kundte durch die abgesandten gleichwoll in notam genhomen und zu ihrer anhaimkumpft iren hern und obern referiert werden.
j
 kann] Nürnberg (fol. 9’) zusätzlich zur Begründung: da gemäß Aussage von Ulm, Straßburg, Heilbronn, Donauwörth und Weil der Stadt auch andernorts vielfach Konflikte, die ans RKG gehören, zur Entscheidung an den ksl. Hof gezogen werden.
k
 den Reichserbmarschall] Nürnberg (fol. 10) abweichend: Beschwerden der Stadt Aachen. Speyer (fol. 3’) wie Textvorlage. Köln (fol. 7’) dagegen wie Nürnberg: Beratung zur Aachener Beschwerde wird aus Zeitmangel verschoben. Und weren wir[= die Kölner Gesandten] ohn das crafft bevelchs entschloßen, von derselben unnß abzusondern.
a
 Verabschiedung] Nürnberg (fol. 14’ f.) differenzierter: Beschluss, mit dem Beistand der höheren Stände gegen das in der Aachener Sache ergangene Endurteil an Ks. und Reichsstände zu appellieren.
1
 Vgl. Protokoll des Städtetags (StadtA Ulm, A 580, Prod. 90. Rap.; GLA Karlsruhe, Abt. 225 Fasz. 1274, unfol. Rap.). Abschied vom 9. 9. (30. 8.) 1593 (StadtA Ulm, A 580, Prod. 1. Or.; ISG Frankfurt, Reichssachen II 1360, fol. 3–19’; HStA Köln, K+R A 196, fol. 4–18’; GLA Karlsruhe, Abt. 225 Fasz. 1274, unfol. Kopp.). Beilagen zum Abschied bezüglich Aachens: a) Städtetag an Aachen (6. 9. {27. 8.} 1593); b) Interzessionsschreiben des Städtetags an den Ks. (vgl. unten, Anm. 10) und c) an den Hg. von Jülich (jeweils 9. 9. {30. 8.} 1593); d) Städtetag an die Räte der kfl. und f. Häuser Brandenburg und Pfalz beim Landtag in Jülich sowie e) an Gf. Peter Ernst von Mansfeld als Statthalter der Niederlande (jeweils 9. 9. {30. 8.} 1593): StadtA Ulm, A 580, a) Prod. 54, c) 58, d) 59, e) 60. Konzz.; ISG Frankfurt, Reichssachen II 1360, a) fol. 44–46’, c) 58–61’, d) 62–63’, e) 64–65’; StA Augsburg, Reichsstadt Nördlingen MüB 818, Prod. 5, 9–11. Kopp. Instruktion des Städtetags für eine Werbung bei den protestantischen Kff. und weiteren Ff. (Ulm, 11. 9. {1. 9.} 1593): StadtA Ulm, A 580, Prod. 82. ISG Frankfurt, Reichssachen II 1361, fol. 73–79’. HStA Stuttgart, A 152 Bü. 5, unfol. Kopp.
2
 Bericht der Verordneten Straßburgs und Frankfurts über ihre Gesandtschaft an die protestantischen Kff. und Ff. (Darmstadt, 21. 11. {11. 11.} 1593): StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 672–700’. StadtA Ulm, A 647, fol. 748–777. StadtA Speyer, 1 B Nr. 349, fol. 2–25. ISG Frankfurt, Reichssachen II 1361, fol. 94–124’. Kopp.
b
 dieses Berichts] Nürnberg (fol. 15) zusätzlich: Neben dem Bericht legen die Aachener Gesandten auch die von der Städtegesandtschaft veranlasste Korrespondenz vor. [Vgl. gemäß Aktenverweisen im Nürnberger Protokoll: Kf. Friedrich von der Pfalz an Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg und Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Heidelberg, 2. 12. {22. 11.} 1593); Letztere an Hg. Friedrich von Württemberg (o. O., 13. 12. {3. 12.} 1593); Kf. Friedrich von der Pfalz an Stadt Straßburg (Heidelberg, 22. 12. {12. 12.} 1593); Hg. Friedrich von Württemberg an Stadt Ulm (Stuttgart, 22. 12. {12. 12.} 1593): StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 705–706; 707–708; 709–710; 711–711’. Kopp. Vgl. auch Nachweise in Anm. 7 bei Nr. 25.]
3
 Notariatsinstrument vom 20. 9. (10. 9.) 1593. Vgl. Anm. 12 bei Nr. 380.
4
 Schreiben vom 16. 10. (6. 10.) 1593. Vgl. Anm. 10 bei Nr. 382.
5
 Schreiben der am ksl. Hof anwesenden Gesandten der genannten Häuser an den Aachener Rat mit der Aufforderung, mündlich beim Ks. vorstellig zu werden (Prag, 30. 1. {20. 1.} 1594): StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 721–722. StadtA Ulm, A 647, fol. 819–820’. ISG Frankfurt, RTA 89, fol. 86 f., 93 f. StadtA Speyer, 1 B Nr. 349, fol. 52 f. StadtA Esslingen, RTA 12b, Prod. 5. HStA Stuttgart, A 152 Bü. 5, unfol. Kopp.
6
 Erklärungen, mit denen die Bürger den amtierenden Aachener Rat anerkennen und die Appellation gegen das ksl. Endurteil unterstützen: HHStA Wien, RHR Decisa 3 Fasz. 1, unfol. Or. StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 723–733. StadtA Ulm, A 647, fol. 802–818’. ISG Frankfurt, Reichssachen II 1361, fol. 42–51’. StadtA Speyer, 1 B Nr. 349, fol. 53–64. HStA Dresden, GA Loc. 10148/4, fol. 60–69’. Kopp.
7
 Schreiben vom 21. 1. (11. 1.) 1594 mit Bitte, die Exekution des Endurteils im Hinblick auf das Exekutorialmandat unter Berufung auf die interponierte Appellation und die Interzessionen vieler CA-Stände einzustellen: HHStA Wien, RHR Decisa 3 Fasz. 1, unfol. Or. StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 735–738’. StadtA Ulm, A 647, fol. 822–825. ISG Frankfurt, Reichssachen II 1361, fol. 167–170’. StadtA Speyer, 1 B Nr. 349, fol. 65–68. HStA Dresden, GA Loc. 10148/4, fol. 72–74a’. Kopp. Vgl. Schmitz, Verfassung, 176, Anm. 2.
8
 Umfangreiches Rechtsgutachten zur causa Aachen, das vor dem RT verschickt wurde: StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 741–846’ (Kop.). StadtA Augsburg, RTA 55, fol. 247–336’ (Kop.). GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Ww, fol. 394–491’ (Kop. Überschr.: Consultatio iuris wegen der aachischen sache, dem churfursten zu Brandenburgk, unserm gnst. herrn, ihm Aprili anno 1594 zukommen.Überschickt mit Schreiben des Aachener Rates vom 9. 4. {30. 3.} 1594: Ebd., fol. 391–393’. Or.). HStA Dresden, GA Loc. 10148/4, fol. 216–286 (Kop.; Begleitschreiben: Ebd., fol. 214–215a’. Or.). HStA München, K. blau 333/13, fol. 117–203 (Kop., an Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg; Begleitschreiben: Ebd., fol. 113–115’. Or.). StA Marburg, 4f Nr. 27, unfol. (Kop., an Lgf. Ludwig von Hessen). Vgl. Begleitschreiben vom 9. 4. (30. 3.) 1594 auch an Lgf. Moritz von Hessen (ebd., 4f Nr. 14, unfol. Or.) und Hg. Ulrich von Mecklenburg (LHA Schwerin, RTA I GstR 31a, fol. 122–124’. Or.). Vgl. Kirchner, Katholiken, 39, Anm. 90, 150.
9
 Nr. 380.
10
 Schreiben des Städtetags an den Ks. vom 9. 9. (30. 8.) 1593 mit der Bitte, die Exekution des Endurteils einzustellen, da Ks. und RHR nicht ausreichend über die Verhältnisse in Aachen informiert worden seien (HHStA Wien, RHR Decisa 3 Fasz. 1, unfol. Or. StadtA Ulm, A 580, Prod. 55. Konz. ISG Frankfurt, Reichssachen II 1360, fol. 48–51’. Kop. Vgl. Schmitz, Verfassung, 173 f.). Im Heilbronner Abschied der ausschreibenden Städte Straßburg, Nürnberg, Frankfurt und Ulm vom 2. 1. 1594 (23. 12. 1593) wurde eine weitere Interzession nunmehr wegen des ksl. Exekutorialmandats aufgrund der zwischenzeitlichen Wendungen der höheren protestantischen Stände an den Ks. (vgl. Anm. 9 bei Nr. 382) abgelehnt (ISG Frankfurt, Reichssachen II 1361, fol. 60–63’. Kop.).
c
–c das … Beratung] Nürnberg (fol. 16 f.) differenzierter: das Gutachten soll bereits am kommenden Tag im Plenum des SR den katholischen und evangelischen Städten vorgelegt werden, /16’/ dieweil dise sach mehrern theils daß politische und regiments wesen betreffe und dardurch nicht gesucht wurde, die römisch religion underzudrucken, sonder allein dz liebe vatterlandt wider zu vorigem wolstandt zubringen und dabei zuerhalten.
11
 Vgl. Einleitung, Kap. 4.3 mit Anm. 521.
12
 Vgl. die Ausfertigung, die als Antwort der Reichsstädte den kursächsischen Gesandten am 18. 5. übergeben wurde: SR ist befremdet darüber, dass der Reichserbmarschall die Beschlüsse von 1584 nicht mehr anerkennt, und beruft sich für seine Aussage [1584 Suspendierung des Provisionaldekrets von 1582; dagegen Behauptung der kursächsischen Gesandten und Pappenheims, dies entspreche nicht den Tatsachen] auf das von Bayern als ksl. Kommissar 1584 geführte Hauptprotokoll. Falls die kursächsischen Gesandten dies bestreiten, will SR das Protokoll bei Bayern anfordern. SR beansprucht für Regensburg nicht nur das Standgeld der fremden Krämer, sondern auch die Jurisdiktion über diese (HStA Dresden, GA Loc. 10202/6, fol. 7–8. StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 966 f. StadtA Ulm, A 28, Prod. 150. StadtA Augsburg, Reichsstadt Akten II Serie 2 Nr. 3527, unfol. Kopp.).
13
 Übergabe am 18. 5. (8. 5.) 1594 durch den Regensburger Stadtschreiber (Protokoll der kursächsischen Gesandten: HStA Dresden, GA Loc. 10202/6, fol. 1–4, hier 4).
a
 Vormittag] Speyer A (fol. 282’) differenzierter: 7 Uhr.
1
 Vgl. zur Haltung Kölns in der Aachener Frage beim RT 1594: Bergerhausen, Köln, 173.
2
 Vgl. Anm. 8 bei Nr. 99.
b
 Reichsstädte] Speyer A (fol. 283) zusätzlich: Haben keine Einwände gegen die Übergabe von Kopp., jedoch nicht an die katholischen Reichsstädte.
3
 Beschluss der Stellungnahme in der Versammlung nur der protestantischen Städte am 20. 5.: Ulm, fol. 9 [Nr. 172, Abschnitt D].
a
 Nachmittag, 14 Uhr] Korr. nach Köln (fol. 23’), Speyer (fol. 18’). In der Textvorlage verschrieben: Mane.
b
–b Regensburg … Aalen] Nürnberg (fol. 30’) zusammenfassend: Mit Ausnahme von Augsburg und Rottweil erscheinen fast alle der erbarn stett anwesende gesandten.
1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 295–298’.
c
 Einberufung] Lübeck (fol. 69) differenzierter und zusätzlich: Die Städte werden von den Regensburger Räten alß dieses reichstags directoribusin das Rathaus berufen, wo Dr. Diemar für Regensburg proponiert.
2
 Vgl. Nr. 467, Beilage C.
3
 Vgl. dagegen die Darstellung in der Supplikation des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises [Nr. 467].
4
 Vgl. die dazu übergebene Supplikation [Nr. 450].
d
 unterstützen] Speyer A (fol. 296 f.) zusätzlich mit weiteren Voten. Nürnberg: Aufnahme der Beratung zu den Gravamina. Augsburg hat bei der Beratung zum Streit mit dem Reichserbmarschall bereits am SR teilgenommen [vgl. Nr. 98]. Konten nit gedencken, warumb sie sich jetzo absentiren wolten.Aachen: Wie Nürnberg. Ulm: Verweis auf ihre Beschwerde wegen des Lehnseides [Nr. 171, Abschnitt A]. Die Städte kennen die Ursachen für die Absonderung Augsburgs seit 1586. Die letzten Städtetagsabschiede zeigen, dass Ulm daran keine Schuld trägt. Straßburg: Beratung der Gravamina in einem Ausschuss. Anhörung der Augsburger Gesandten. Esslingen: Gravamina im Ausschuss. Zur Absonderung Augsburgs wie obiger Beschluss.
5
 Vgl. die dazu übergebene Supplikation [Nr. 457].
6
 Vgl. Ulm, fol. 12 f. [Nr. 175, Abschnitt A].
e
 verzichten] Speyer A (fol. 297’) zusätzlich: Augsburg sollte wieder zum consortiogebracht werden. Speyer: Verweisen auf ihre Supplikation gegen das RKG [Nr. 501]. Nördlingen: Beratung der Gravamina in einem Ausschuss. Die Absonderung Augsburgs ist befremdlich, weil die Gesandten doch nit wusten, wovon[heute] zutractiren.Frankfurt: Zu Augsburg entsprechend Nördlingen. Gravamina im Ausschuss. Überlingen: Ebenso. Wollen an der Beratung der Gravamina mitwirken. Aber in religions sachen hetten sie bevelch, denselben nit beizuwonen.Zu Augsburg wie Straßburg. Hagenau: Ebenso. Heilbronn: Wie Nördlingen. Colmar: Gravamina im Ausschuss. Zu Augsburg wie Straßburg. /298’/ Memmingen: Ebenso. Donauwörth: In beiden Punkten wie Nördlingen. Weil der Stadt: Ebenso; mit anzeig, dieweil ire hern der religion halben strittig, musten sie es bei dem jenigen pleiben laßen, weß sich churfursten, fursten, stendt und stett miteinander vergleichen thetten.Aalen: Wie Nördlingen. Bitten um Beförderung ihrer Anliegen [vgl. Nr. 175, Abschnitt A].
f
 Beschluss nach 2. Umfrage] Speyer A (fol. 298’–300’) differenzierter: Nach 1. Umfrage resümiert Regensburg als Mehrheitsbeschluss, die Gravamina einem Ausschuss zu übergeben, und proponiert für die 2. Umfrage: Soll dies der bisherige [vgl. Nr. 99] oder ein neuer Ausschuss übernehmen? In der 2. Umfrage votieren nur Aachen und Esslingen für die Übergabe an den bisherigen Ausschuss, während die Mehrheit für die Neukonstituierung stimmt. Die Benennung der Mitglieder erfolgt im Anschluss an die 2. Umfrage.
g
–g Der … referieren] Nürnberg (fol. 31’) differenzierter: Welche[Gravamina] alß civil- und prophan sachen in pleno referirt und mitt hilff aller stett zusamen getragen und vortgesetzt, oder welche alß religions beschwerden allein durch den ausschuß tractirt und in namen der evangelischen stett bey ksl. Mt. besonders angebracht werden solten.
h
 Beschluss nach 2. Umfrage] Speyer A (fol. 298’–300’) differenzierter: Regensburg proponiert nach der 1. Umfrage: Wer soll die soeben befürwortete Nachfrage bei den Augsburger Gesandten wegen der Teilnahme am SR übernehmen? In der 2. Umfrage löst das Votum Nürnbergs für die Vorladung der Augsburger Gesandten vor SR, dem sich alle folgenden Städte anschließen, die geänderte Beschlussfassung aus.
7
 Zu den Verhandlungen von Gesandten Straßburgs und Nördlingens mit dem Augsburger Rat zuletzt 1590 vgl. Anm. 23 bei Nr. 369; zur Teilnahme Augsburgs am Städtetag 1591 [!]: Anm. 5 bei Nr. 104.
i
 beschickhen] Köln (fol. 25) zusätzlich: Die Nachfrage sollen Frankfurt und Nördlingen vornehmen.
j
 protestando] Köln (fol. 24’) zusätzlich: Daraufhin hat sich der Aachener Verordnete, Bürgermeister Colyn, understanden, bericht zuthun, daß ire beschwerden politische unnd keinne relligions sachen betreffen theten:/24’ f./ Beschwerde 1) gegen das kgl. spanische Edikt [vgl. Anm. 97 bei Nr. 390] wie auf den letzten Städtetagen: 2) gegen den Ausschluss Aachens von KTT wegen der Religion und der strittigen Jülicher Rechte in der Stadt; 3) gegen die Rechtsverweigerung am RKG im Konflikt mit Jülich. Bitte an SR, /25/ daß mann sich ob disen alß politischen hendlen nit absonderen wolten.
8
 Vgl. auch das Votum in Anm. e. Zum Anschluss Überlingens an die anderen katholischen Städte und deren Absprachen u. a. beim RT 1594 vgl. Enderle, Konfessionsbildung, 195–197.
k
 gebetten] Nürnberg (fol. 32 f.) zusätzlich: Überlingen wiederholt den Protest auch namens [der von ihnen beim RT vertretenen] Städte Wangen und Buchhorn, wonach /32’/ sie sich der aachischen so wenig alß anderer evangelischen beschwerden nicht theilhafftig machen.
9
 Vgl. dazu die Supplikationen der protestantischen Bürger in Weil der Stadt [Nr. 410, 411].
l
 chur- und fursten] Speyer (fol. 20’) eindeutig: chur- und fursten augspurgischer confession.
10
 Vgl. auch das Votum in Anm. e.
m
 Umfrage] Speyer A (fol. 301) differenzierter: Auslösung der Umfrage durch die Anfrage des Reutlinger Gesandten, ob folgende Beschwerde in die allgemeinen Gravamina aufgenommen werden soll. Köln (fol. 25’) zusätzlich: sowie Anfrage des Gesandten, wie eß bei andern stedten herkommen unnd waß mann irer Mt. hierinnen zuleisten schuldigh sein solle.
n
 es mehr Städte gibt] Köln (fol. 25’) differenzierter: Lübeck, Frankfurt, Memmingen, Donauwörth, Biberach [! wurde vertreten von Ulm], Straßburg, Esslingen, Nördlingen und Überlingen bestätigen derlei ksl. Ansprüche bei ihnen, auch der ksl. Mt. darinn gewilfartt worden. Dagegen die andere stedt ahngezeigt, daß ire Mt. dessen bei inen in keinem herkommen.
o
–o beschließt … umbzugehn] Köln (fol. 25’ f.) abweichend: Da keine einheitliche Rechtspraxis festzustellen ist, wird Reutlingen geraten, den Ks. nochmals um den Verzicht auf den Unterhalt der Provisioner zu bitten. Daneben will man den ksl. Befehl einsehen. Weil der Reutlinger Gesandte diesen aber /26/ dißmalß nit uflegen kondte, ist eß darbei verplieben.
1
 Vgl. die Vollmacht der Nürnberger Gesandten (2. 6. {23. 5.} 1594), ausgestellt für Hans Hanoldt und Christoph Resch. Vermerk: Es wurde sodann je Stand nur ein Schreiber zugelassen (Vollmacht im Protokoll: Nürnberg, fol. 33’. Kop.).Vollmacht der Speyerer Gesandten (2. 6. {23. 5.} 1594), ausgestellt für einen Schreiber (Vollmacht eingelegt ins Protokoll: Speyer A, fol. 303. Kop.).
2
 Vgl. den Wortlaut des Ansagezettels in Kurmainz, fol. 14’ [Nr. 2].
a
–a Die … sie] Köln (fol. 31’) differenzierter: Regensburg stellt zur Debatte, ob man die publica gravamina oder die privata erstlich furnhemen solte; mitt dem anhangk, daß undter den publicis gravaminibus ettliche, die religion betreffendt, erfindtlich unnd derowegen denen, so dabei nicht zu sein begerten, ires gefallens abzutretten frei gesteltt wurde.Daraufhin bringen die Kölner Gesandten vor, dass sie an der Beratung von Religionsbeschwerden nicht teilnehmen wollen. Weil sie aber vernommen haben, dass von den colnischen burgern oder sunst/31’ f./ Klagen an die Stände gerichtet worden sind, bitten sie um deren Übergabe an sie.
b
 Kölner Gesandten] Korr. nach Speyer (fol. 27). In der Textvorlage verschrieben: Ulmer Gesandten.
c
 sie] Nürnberg (fol. 38’) zusätzlich: Die Kölner Gesandten verlassen vor der Beratung das Sitzungszimmer.
1
 Vgl. Nr. 414.
d
–d so … vorkommen] Nürnberg (fol. 39) abweichend und zusätzlich: Im Anschluss an die Anfrage der Kölner Gesandten werden die von den dortigen evangelischen Bürgern gegen den Magistrat gerichteten Beschwerden im Ausschuss mehr alß zum halben thail abgehört.Sodann Umfrage, ob man den Kölner Gesandten eine Abschrift übergeben soll. Beschluss: Nachdem man befunden, das solche schrifft den erbarn stetten neben den gemainen gravaminibus alß ein beylag auß dem religionsrath communicirt worden, alß hat man die cölnische dahin verabschiedt, die stett köndten sich nicht erinnern, dz wider den rath zu Colln diß orts bey den erbarn stetten ohne mittel etwas einkommen; derowegen ihnen auch nichts zu communiciren etc.Die Kölner Gesandten wenden ein, sie hätten vom Regensburger Advokaten Dr. Stemper vernommen, das ein supplication vor der handt. Dieselb sey nun gleich mit oder ohne mittel an die erbarn stett gelangt, und ob auch schon etwas bei den höhern stenden einkommen, wer es dannocht gebürlich, das ihnen solches offenbart wurde. Aber uff weiter zusprechen und erinnern haben sies letzlich geschehen lassen.
2
 Die Beschwerden waren zuvor am 23. 5. in der Versammlung nur der protestantischen Städte vorgelegt und dort als politische Belange an das Plenum des SR verwiesen worden [Nr. 175, Abschnitt A]. Nachweis der Beschwerden, gerichtet an die Reichsstädte insgesamt (o. O., 12. 5. {2. 5.} 1594), mit 2 Beilagen: StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 581–587. StadtA Ulm, A 647, fol. 912–917. ISG Frankfurt, RTA 89, fol. 119–123’, 132–133’. StadtA Speyer, 1 A Nr. 237, fol. 564–572’. HASt Köln, K+R A 197, fol. 146–153. Kopp.
e
 Wilhelm von Oettingen] Nürnberg (fol. 38) zusätzlich: sowie bei den Gesandten des nicht anwesenden Gf. Gottfried von Oettingen.
f
 Nürnbergs] Köln (fol. 31’) abweichend: Ulms. Nürnberg (fol. 38) wie Textvorlage.
g
gedulden] Nürnberg (fol. 39’) zusätzlich zur Begründung: Da man zuletzt beschlossen hat, von den Augsburger Gesandten die Gründe für ihre Absonderung zu erfragen [Nr. 101], wird jetzt befürwortet, sie in stett rath zulassen und nichts desto weniger mit tractation der stett hendel vortzufahren. Wurden sie nun aufstehen und sich davon absöndern, so hett man ursach und gelegenhait, sie deßhalben anzusprechen.Die Augsburger Gesandten sind anschließend im SR aber nicht außgedretten,sondern haben an der Beratung zu den Beschwerden Aalens und zum Sessionsantrag Besançons mitgewirkt.
3
 Vgl. dazu Anm. g.
4
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 314–315.
5
 Gesuch in schriftlicher Form, gerichtet an die Reichsstädte beim RT, verbunden mit dem Protest, dass der überlassene Sessionsrang die Rechte und Ansprüche der Stadt nicht präjudiziert, unterzeichnet vom Gesandten Nardinus: StadtA Ulm, A 647, fol. 971 f. Kop. (lat.). Überschr.: Bisuntinum scriptum de sessione.Von anderer Hd.: Praesentatum im ersten Reichs rath 27. Maii[6. 6.] anno 94. StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 1021 f. Kop.
h
 Beschluss] Speyer A (fol. 314–315) mit den Voten der Umfrage: Einhelliger Beschluss [auch zur Session Besançons].
6
 Beschluss des Städtetags Esslingen 1571: Zulassung Besançons mit obigen Argumenten, Session nach Hagenau (Fels, Zweyter Beytrag, 239). Vgl. auch die Debatte im SR beim RT 1570: Lanzinner, RTA RV 1570, Nr. 222 S. 581, Nr. 246 S. 595 f., Nr. 261 S. 604, Nr. 274 S. 611 f., Nr. 280 S. 615 f. Nr. 384 S. 953 f.
i
 Gesandten] Speyer A (fol. 315) mit Randvermerk: Dr. Thomas Nardinus, ad comitia legatus.
j
 nach Hagenau und Colmar] Augsburg B (fol. 36’) differenzierter: Der Gesandte Besançons bittet um die Session nach Hagenau. Da Colmar dagegen Widerspruch einlegt, erhält er jene nach Colmar.
k
 zugewiesen] Augsburg B (fol. 37) zusätzlich: Bekanntgabe des vorherigen Beschlusses an die Gesandten Aalens, die dafür in SR gebeten werden.
l
 in den RR abordnen] Speyer (fol. 28’) differenzierter: in KR abordnen, um dessen Beschluss zum Verhandlungsmodus beim RT anzuhören.
m
 Einige votieren] Speyer A (fol. 315’) mit den Voten: Frankfurt, Nördlingen, Memmingen, Schwäbisch Gmünd, Donauwörth, Pfullendorf und Aalen geben oben folgendes Minderheitsvotum ab. Alle anderen sprechen sich direkt oder im Anschluss an die Mehrheit für das Beharren auf dem alten Herkommen aus.
7
 = einem Ausschuss des SR.
8
 Vgl. dazu den Randvermerk in der Textvorlage: Der meintzisch cantzler kombt per indirectum zue seinen willen, darzu er directe nit kommen könden.
n
 Beschluss im SR] Speyer A (fol. 316) mit den Voten der Umfrage: Einhelliger Beschluss. Lübeck ergänzt, dass bei der Beratung des 1. HA der gravamina nit vergessen, sondern darbey ubergeben werden.
o
–o sollen … einsehen] Nürnberg (fol. 41) differenzierter: die Mitglieder des SR-Ausschusses sollen die Protokolle der RTT 1542, 1544 und 1559 einsehen und beraten, weß es für ein gelegenheit und underschid hett zwischen der hilff uff den ainfachen römerzug und dem gemainen pfenning und wie es in contribuendo mit abrechnung und erledigung der schulden zuhalten.
9
 Die ksl. Geheimen Räte beriefen vor und nach dieser Sitzung Gesandte mehrerer Städte, nachweislich jene Augsburgs und Nürnbergs (am 5. 6.) sowie Kölns (am 7. 6.), zu sich und baten sie (ebenso wie anderer Reichsstände: vgl. Anm. 6 bei Nr. 15; Anm. 17 bei Nr. 57) namens des Ks., bei den Beratungen zum 1. HA (Türkenhilfe) die Belange des Ks. und der gesamten Christenheit zu unterstützen. Die Augsburger Gesandten beriefen sich auf ihre Instruktion und wollten befördern, was /35’/ der gantzen christenheit zu trost und hochstgedachter ksl. Mt. zu allergnedigstem gefallen reichen mag(Augsburg B, fol. 34’–35’). Ebenso sagten die Nürnberger Verordneten zu, an der begerten befürderung keinen mangel erscheinen zulassen(Bericht an Bürgermeister und Rat vom 6. 6. {27. 5.} 1594: StA Nürnberg, NRTA 108, Prod. 11. Or.). Die entsprechende Bitte an Köln wiesen die Gesandten unter Verweis auf die Schädigung der Stadt durch den Kölner und den niederländischen Krieg zurück, vielmehr seien sie instruiert, den Ks. um den Erlass der Steuer zu bitten. W. Rumpf dagegen bestritt die Notlage und beharrte darauf, benachbarte Stände /35/ beneideten den wollstandt viel mehr alß daß sie mittleiden hetten(Köln, fol. 33–35).
1
 Die Sitzung schließt lückenlos an die vorausgehende Beratung nur der protestantischen Städte an [Nr. 189]. Die Protokolle weisen die veränderte Zusammensetzung des Gremiums nicht aus; diese ergibt sich lediglich anhand der Umfragelisten in Speyer A (fol. 320’ f.).
2
 Vgl. auch Bericht der Nürnberger Gesandten an Bürgermeister und Rat vom 12. 6. (2. 6.) 1594: Am 8. 6. (29. 5.) suchten Petz und Geizkofler die Gesandten Nürnbergs sowie anderer Städte auf und baten sie namens des Ks., das Ansuchen um einen Vorschuss zu unterstützen, weil in dem veldtleger gar kein geldt vorhanden und also, da nicht alßbaldt der sachen rath geschafft würde, die belegerung der vesstung Gran wider abgestellt werden muest(StA Nürnberg, NRTA 108, Prod. 13. Or.). Entsprechende Nachfrage bei den Straßburger Gesandten mit der Bitte, sie mögen /92/ das beste thun, damit yetzo in diser höchsten noht irer Mt. mit einem ergibigen furschuß geholffen werden möchte,da andernfalls das gesamte Kriegswesen /92’/ zerfallen unnd gemeine christenheit in eüserste gefahr und schaden gerahten möchte(Bericht der Gesandten an Meister und Rat vom 12. 6. {2. 6.} 1594: AVCU Strasbourg, AA 846, fol. 92–94’, hier 92–93. Or.). Vgl. auch Anm. 1 bei Nr. 263.
3
 Nebenproposition des Ks. zum 1. HA (Türkenhilfe) [Nr. 263].
a
 Beschluss] Speyer A (fol. 321) differenzierter mit ausgewählten Voten: Einhelliger Beschluss gemäß den Voten von Köln, Nürnberg und Straßburg. [Speyer A zeichnet diese Umfrage erst nach der oben folgenden Beratung zur Anfrage beim Mainzer Kanzler auf; ebenso die Abfolge in Augsburg B, fol. 37’ f.]
b
–b Die … Protokollen] Speyer A (fol. 320’) differenzierter: Regensburg proponiert: Da es von alter der brauch, den Mainzer Kanzler um die Unterrichtung des SR über anfallende Themen zu bitten, wird angeregt, dies auch jetzt zu tun. Umfrage. Beschluss: Billigung.
c
 haben] Nürnberg (fol. 42’) zusätzlich: auch den stetten, waß von ihrentwegen fürkommen und gehandelt werden möcht, vertreuliche anzaig und anlaittung geben. Augsburg B (fol. 38) zusätzlich: Da an der Beratung Gesandte der Stadt Aachen, die wegen ires ungehorsams gegen der ksl. Mt. zu disem reichstag nit beschriben,mitwirken, bemängeln dies die Augsburger Verordneten, weil billich die jenige, so zum reichstag nit beschriben, in disem rat nit sitzen und der consultation beywonen sollen. Es hat aber solche andung nichts verfangen wellen.
4
 Vgl. Ulm, fol. 16’ f. [Nr. 101].
d
 man] Augsburg B (fol. 38) differenzierter: Regensburg [als Direktor des SR].
5
 Gemäß der Zusage von 1590 gegenüber den Reichsstädten (vgl. Anm. 23 bei Nr. 369) und wohl auch aufgrund der Beilegung des internen verfassungsrechtlichen Konflikts zwischen dem mehrheitlich katholischen Rat und der protestantischen Bürgerschaft im Frühjahr 1591 mit einem Kompromiss im Vokationsstreit für protestantische Prediger (vgl. Anm. 14 bei Nr. 408) sowie mit der Wiederaufnahme der ausgewiesenen Bürger (nicht der Prediger) beteiligte sich Augsburg 1591 in Ulm erstmals seit 1586 wieder am Städtetag (vgl. von Stetten, Geschichte, 723. Augsburger Instruktion; 31. 8. 1591: StadtA Augsburg, STTA 17, fol. 514–519’. Kop. Weitere Akten zum Städtetag: Ebd., fol. 520–626’). Vgl. auch Anm. 10 bei Nr. 105.
e
 helffen] Speyer (fol. 32’) eindeutig: gemaine der stett sachen berhatschlagen helffen.
6
 Vgl. Anm. 4 bei Nr. 364.
f
 ließen] Augsburg B (fol. 38’) zusätzlich: können somit nur an der Beratung der Reichs sachenteilnehmen.
7
 Beim schwäbischen KT wurden für die Reichsstädte bis 1584 regelmäßig Augsburg und Ulm sowie eine 3. Stadt in die Ausschüsse abgeordnet (Jäger, Reichsstadt, 57–59, 63). Dagegen wurde Augsburg nach dem Ausbruch des Kalenderstreits nicht mehr gewählt, häufig blockiert von Ulm. Auch beim KT im November 1591 verordneten die Städte Lindau anstelle Augsburgs (ebd., 307 f.). Augsburg nahm das Faktum, dass die Gesandten beim letzten KT vom ausschuß mit der mehrern stymen abermalln außgeschlossen, zum Anlass, die Teilnahme am Deputationsstädtetag im Juni 1592 (Speyer) abzusagen. Hauptargument blieb jedoch, dass Ulm sich weiterhin weigerte, die Unterstützung der Augsburger Exulanten (vgl. unten, Anm. 10) aufzugeben. Augsburg werde Städtetage erst wieder besuchen, wenn es cum dignitate pristinateilnehmen könne (Schreiben der Augsburger Stadtpfleger und Räte an den Deputationsstädtetag; 30. 5. 1592: StadtA Augsburg, STTA 17, fol. 687. Konzeptkop. StadtA Ulm, A 579, Prod. 131. Kop. Vgl. von Stetten, Geschichte, 725; zu den Auswirkungen des Augsburger Konflikts auf den schwäbischen KT vgl. auch Laufs, Kreis, 401–403).
8
 Dies war auch eines der Argumente im Antwortschreiben des Deputationsstädtetags 1592 an Augsburg, verbunden mit der Forderung, sich im Interesse des gesamten Städtekorpus dem Städtetag künftig anzuschließen (Speyer, 3. 7. {23. 6.} 1592: StadtA Augsburg, STTA 17, fol. 733–734’. Or. StadtA Ulm, A 579, Prod. 103. Kop.). Dennoch nahm Augsburg am Städtetag im August 1593 (Ulm), dem letzten vor dem RT 1594, neuerlich nicht teil. Der Abschied vom 9. 9. (30. 8.) 1593 stellte lediglich fest, der das Ausschreiben nach Augsburg überbringende Bote habe keine Antwort erhalten, auch sei kein Gesandter erschienen. Man lässt es dabei bewenden und hofft, Augsburg werde sich der Zusage von 1591 zufolge der Städtekorrespondenz wieder anschließen (StadtA Ulm, A 580, Prod. 1. Or. StadtA Augsburg, STTA 17, fol. 842–859’. Kop.).
g
–g Deshalb … beschlossen] Speyer A (fol. 322–323) differenzierter: 1. Umfrage noch in Abwesenheit der katholischen Städte. Beschluss gemäß Votum Ulm: Zuziehung der katholischen Städte, da das Problem das Städtekorpus insgesamt betrifft. 2. Umfrage in Anwesenheit der katholischen Städte. Einhelliger Beschluss auch Letzterer im Anschluss an das Votum Nürnbergs wie oben folgend.
h
 zumachen] Korr. nach Speyer (fol. 33). In der Textvorlage verschrieben: zuverachten.
i
 wo nit, sich] Korr. nach Speyer (fol. 33’). In der Textvorlage verschrieben: wehe mit sie.
j
 nit] Nürnberg (fol. 43’) zusätzlich: Augsburg kann sich von solchem corpore /44/ nicht selbsten trennen und ausschließen. Dann sie ja im stett rath anderer gestallt nichtt sein noch zugelassen werden köndten, alß ein Reichs statt. Wolten sie aber höher sein und im chur- oder furstenrath ein session zuerlangen sich understehen, hett man ihnen solches haimzusetzen.
9
 Die Nürnberger Gesandten schilderten im Bericht vom 12. 6. (wie Anm. 2) diese Verhandlungen um die kategorische Erklärung. Sie selbst verstanden solche absönderung aus nichts anders angesehen zu sein, dann das sie in der perplexitet stecken, ob sie, wann von deren von Aach oder andern religions sachen tractirt würdt, im stett rath alß evangelisch sitzen pleiben oder aber als catholisch abdretten sollen.Die Augsburger sind bisher nicht in den evangelischen Religionskonvent geladen worden, haben sich gegen die Teilnahme Aachens am SR ausgesprochen und ihren catholischen secretarium Lutzenberger für einen gesanndten eingeschoben.Andererseits befürchten sie sicherlich, falls sie vom SR bei der Beratung von Religionssachen alß catholisch abdretten solten (do sie sich doch vor dem in ihrer statt entstandenem tumult auff allen Reichs- und stettägen allzeit für einen standt der augspurgischen confession angeben), das es bey ihrer burgerschafft ein seltzams ansehen haben würde. Welchem man mit gentzlicher absentirung von der berathschlagung aller stettsachen in gemain zubegegnen vermaint.
k
 beschriben] Augsburg B (fol. 39) zusätzlich: derwegen kundt man sy als derselben abgesandten von der deliberation der Reichs sachen mit einichem fug nit ausschliessen.
l
 lassen] Speyer A (fol. 323’) zusätzlich: Anschließend 3. Umfrage [in Abwesenheit der Augsburger Gesandten] mit Mehrheitsbeschluss, wie oben folgend. Das Nürnberger Votum, eine kategorische Erklärung einzufordern, ergänzt Straßburg um die vorausgehende Verlesung des Abschieds von 1591. Das abweichende Votum Kölns gegen den Ausschluss Augsburgs [vgl. oben, fol. 30’] übernehmen die anderen katholischen Städte. Hagenau schließt sich der Mehrheit an.
10
 Der Abschied (Ulm, 11. 9. {1. 9.} 1591) hält eingangs fest, Augsburg habe sich dem Städtetag nur unter gewissen Bedingungen im Hinblick auf die Ursachen der bisherigen Absonderung angeschlossen. Deshalb wird beschlossen: 1) Ausgleich von Differenzen zwischen Rat und Bürgerschaft in einer Stadt durch benachbarte Städte. 2) Scheitert dies, wird der Deputationsstädtetag einberufen, um zu vermitteln. 3) Keine Wendung an höhere Reichsstände bei innerstädtischen Konflikten. 4) Keine Aufnahme und Unterstützung von Bürgern, die den Rat anfechten und die Stadt verlassen, durch andere Städte. 5) Zusammenhalt der Städte ungeachtet der verschiedenen Religion sowie Gleichbehandlung der Bürger in den Städten ohne Ansehen der Religion. Augsburg hat diese Bedingungen bekräftigt und sich erboten, /542/ allen consultationibus wie hievor allwegen beyzuwonen und ipso facto vor dißmal erwisen(StadtA Augsburg, STTA 17, fol. 537–549. StA Würzburg, SSTTA 6, fol. 48–61’. Kopp. StadtA Ulm, A 578, Prod. ad 1. Or. Referiert bei von Stetten, Geschichte, 723; Bergerhausen, Köln, 178 f. Kritische Auswertung sowie Kölner Protest gegen den Abschied: Ebd., 179 f.). Zur strittigen Formulierung und der fraglichen Annahme des Abschieds durch Augsburg vgl. Nr. 105 mit Anm. 10.
m
 des versehens] Eingefügt nach Speyer (fol. 34). Fehlt in der Textvorlage.
n
 man wurde sie] Eingefügt nach Speyer (fol. 34). Fehlt in der Textvorlage.
o
 nochmals beschließen] Speyer A (fol. 323’) differenzierter: Beschluss in 4. Umfrage [in Abwesenheit der Augsburger Gesandten] mit Wiederholung der vorherigen Voten.
11
 Vgl. Nr. 98, Nr. 103.
p
–p so … nit] Speyer (fol. 34) deutlicher: hatt doch solchs wegen der directorn unrichtigkeit nit geschehen konnen. Nürnberg (fol. 44’): Der Regensburger Advokat Stemper hat den statum quaestionis etwas geendert.
12
 = 3. Umfrage. Vgl. Anm. l.
q
–q Köln … außzuschließen] Nürnberg (fol. 44) differenzierter: Köln, Rottweil, Überlingen, Schwäbisch Gmünd und Pfullendorf votieren, wann gleich die augspurgischen bei tractation der stett hendel /44’/ nicht sein wolten, das sie dannocht in Reichs sachen von dem stett rath nicht außzuschliessen, sonder ihnen spacium deliberandi zu geben, weil sie zu disem Reichs tag von ksl. Mt. allein und gar nicht von den stetten beschriben worden; mit dem anhang, das hergegen andere abgeschafft werden solten, welche nicht beschrieben etc.[Dazu am Rand: Ach.] Köln (fol. 39’ f.) mit dem eigenen Votum: Kein Ausschluss Augsburgs, /40/ sinthemaln wir darfur hielten, daß stedt- unnd Reichs sachen separatim unnd die jhenigen, welche vonn der ksl. Mt. beschriben, im Reichs stet rath, unangesehen ob sie gleich den privatis negotiis nit beiwhonen wolten, dannoch zuzulassen weren unnd in der stedt macht nitt sei, dieselbigen außzuschliessen. [Vgl. Bergerhausen, Köln, 176.]
r
 Kölner Votum] Korr. nach Speyer (fol. 34’). In der Textvorlage verschrieben: Ulmer Votum.
13
 Nachfolgende Passage wurde in Ulm bei der Bearbeitung des Protokolls wohl falsch zugeordnet, da sie in allen anderen Mitschriften im Anschluss an den oben protokollierten Abschnitt folgt.
14
 Beschwerden: Nr. 414. Erste Bitte um deren Übergabe am 6. 6.: Ulm, fol. 23’ [Nr. 103].
15
 Beschwerden: Nr. 415.
s
 Gravamina] Speyer A (fol. 321’) zusätzlich: Köln, Überlingen, Pfullendorf, Rottweil und Schwäbisch Gmünd sowie anschließend auch Hagenau verlassen das Sitzungszimmer.
t
–t Umfrage … beschlossen] Speyer A (fol. 322 f.) differenzierter: Einhelliger Beschluss gemäß den Voten von Nürnberg und Straßburg. Die Übergabe der Kopie in Anbetracht der Städtekorrespondenz spricht Straßburg nur als Überlegung an. Der Beschluss gilt für Köln und für Schwäbisch Gmünd.
16
 Vgl. die hier eingeschobene Beratung zu einer Ergänzung der protestantischen Gravamina: Nr. 189, Anm. d.
17
 Wie Anm. 14.
u
–u inen … zuweisen] Nürnberg (fol. 45) differenzierter: Antwort des SR an Köln und Schwäbisch Gmünd: Es sey von den evangelischen burgern wider den rath beeder ortten an die erbarn stett kein clag gelangt. Do sie aber nachrichtung hetten, das etwas dergleichen an andern orten angebracht, stuendt ihnen bevohr, die communication daselbst zu suchen.
v
 zuweisen] Nürnberg (fol. 45’) zusätzlich: Der Gesandte Hagenaus gibt bekannt: Er hett zwar so woln von den catholischen alß evangelischen in die landtvogtey Hagenau gehörigen stetten bevelch, wann in religion sachen etwas furkommen und tractirt würde, daß er es bey der augspurgischen confession und darauff ervolgtem religion friden bewenden lassen, aber sich der calvinischen und zwinglischen hendel nicht annemen solt.
w
 einfinden] Speyer (fol. 35’) zusätzlich: Nachmittag, 15 Uhr. SR sowie der Kurmainzer und der Kurpfälzer Kanzler warten bis 17 Uhr vergeblich auf eine Abordnung des FR, da sich die dortigen Beratungen verzögern.
1
 Teilnehmer gemäß Umfragelisten in Speyer A, fol. 324’–327, 329–332.
2
 Vgl. das Schreiben [Nr. 357]. Kommentierender Randvermerk in Speyer (fol. 36): Augspurg wollen zur stett privat sachen nichts mehr contribuiren.
a
 wird] Nürnberg (fol. 51) zusätzlich: da sie nur mit RVV und RKG-Visitationen, aber durchaus mit stett sachen nichts mehr zuthon haben noch zu abhelffung derselben oblignußen contribuiren wolten.
b
 Umfrage. Beschluss] Speyer A (fol. 324’–326) differenzierter mit Einzelvoten: Köln und Schwäbisch Gmünd wollen die Augsburger Erklärung zum Anschluss an das Städtekorpus abwarten, die Mehrheit votiert dagegen im Anschluss an Nürnberg und Straßburg gemäß obigem Beschluss für die Nachfrage bei den Gesandten.
3
 Vgl. Anm. 10 bei Nr. 104.
4
 Vgl. Ulm, fol. 25’ f. [Nr. 103].
5
 Vgl. dazu auch Ulm, fol. 24’ [Nr. 103 mit Anm. 6].
c
 In dieser Sitzung] Speyer A (fol. 326) differenzierter: Nach den Umfragen zum Augsburger Schreiben.
d
 40 fl.] Speyer (fol. 37) differenzierter: zwei jargelt, nemlich 40 fl.
e
 Fünferschreiber] Nürnberg (fol. 53) anders: Notar und Sekretär des Geheimen Rates.
f
 vor] Speyer (fol. 37) zusätzlich: Dieser ist sogleich communibus votis angenommen unnd beaidigt worden.[Vgl. die Eidesformel bei Huber, Städtearchiv, 111 f., Anm. 55.]
6
 Nr. 263.
7
 Wie Anm. 4.
8
 Vgl. auch Bericht der Augsburger Gesandten an Stadtpfleger und Geheime Räte vom 15. 6. 1594: Nachfrage bei den Regensburger Verordneten als directoribusmit der Bitte um eine schriftliche Resolution des SR, ob sie unnß bey der berathschlagung der Reichs sachen und den von irer Mt. proponierten puncten gedenckhen sitzen zuelassen oder nicht(StadtA Augsburg, RTA, unverz. Akten, Kart. 1591–1640, Fasz. 1590–98, unfol. Or.).
g
–g Daraufhin … anzufordern] Speyer A (fol. 326’ f.) differenzierter: 1. Umfrage mit einhelligem Beschluss, die Augsburger Anfrage zu nutzen, um die Einforderung einer definitiven Erklärung vorzubringen. Beschluss nach 2. Umfrage gemäß Votum Ulm, dies mündlich vor dem Sitzungszimmer zu verrichten und nicht, wie Straßburg und Nürnberg anregen, den Augsburgern im SR in schriftlicher Form vorzulegen.
h
 Erklärung anzufordern] Speyer (fol. 37’) differenzierter: kategorische Erklärung, ob ire herrn, die statt Augspurg, sich fur ein integrale membrum des corporis der stett correspondentz erkenten oder nit.
9
 Vgl. die Querverweise unten in Anm. 12, 13.
i
–i zudem … were] Nürnberg (fol. 53’) deutlicher als Vorwurf an Ulm: dass der Abschied 1591 gleichsam nicht bona fide noch ihrem, der augspurger, prothocoll und handlung gemeß verfast, und das man in denselben abschid hette setzen mögen, waß man gewolt.Die Ulmer Gesandten weisen dies mit dem Argument zurück, dass bei diesem Städtetag /54/ nicht sie, sonder die von Speyr damals daß directorium gehabt.
10
 Augsburger Protokoll: StadtA Augsburg, STTA 17, fol. 525–535’ (Reinschr.); Ulmer Protokoll: StadtA Ulm, A 578, Prod. 110 (Rap.). Augsburg billigte beim Städtetag 1591 die im Abschied festgehaltenen Bedingungen (vgl. Anm. 10 bei Nr. 104), verlangte aber unter Berufung auf Punkt 4 (keine Unterstützung aufständischer oder ausgetretener Bürger durch andere Städte), Ulm dürfe die dortigen Augsburger Exulanten nicht länger dulden. Da die Ulmer Gesandten dies ablehnten, indem sie die Bestimmung nur auf künftige Fälle bezogen, verließen die Augsburger Verordneten den Städtetag vorzeitig (sind aber in der Subskription des Abschieds enthalten: Matthäus Welser, Georg und Philipp Tradel, Sekretär Johann Lutzenberger). Die folgenden Städtetage besuchte Augsburg wie vor 1591 erneut nicht (vgl. von Stetten, Geschichte, 723; Stieve, Geschichte, 157 f.).
j
 Die Deputierten des SR] Augsburg B (fol. 43) differenzierter: Besonders der Nürnberger Gesandte Herel ist mit sonderer hitz und sehr vielen unbeschaidnen, verbitterten, giftigen worten herfur gebrochen.
k
 Insistieren der Deputierten] Augsburg B (fol. 43) differenzierter: Herel erklärt, im gemeinen Reichs rat mechten meiner herrn[Augsburg] gesandten ir session einnemen, wa sy wolten, bey churfürsten, fürsten, unden oder oben an, aber da sy sich /43’/ […] fur kein membrum integrale diser der erbarn stett corporis erclern wolten, wurde es der stett gelegenheit nit sein, sy in irem stettrat bey der beratschlagung zuzulassen, dan man seye so kindisch nicht, dz man nicht verstehe, wz durch unß mit disem begeren gesuecht werde.
11
 Vgl. auch Bericht der Augsburger Gesandten vom 15. 6. (wie Anm. 8): Zur Frage, ob wir[Augsburg] ein integrale membrum der erbarn stett in omnibus et per omnia sein unnd bleiben wöllen, darauf haben wir, dieweil es ein captiosa interrogatio gewesen, cum distinctioneFolgendes erklärt.
l
 wollten] Augsburg B (fol. 44) zusätzlich: Am Nachmittag lässt der ksl. Obersthofmeister Rumpf bei den Augsburger Gesandten wegen der Differenzen mit SR nachfragen. Diese erstatten ausführlich Bericht.
12
 Vgl. Anm. 4 bei Nr. 364.
13
 Vgl. die Erklärung der protestantischen Reichsstädte an den Ks. [Nr. 363 mit Anm. 9].
m
 Nachmittag] Speyer (fol. 38) differenzierter: 14 Uhr.
n
–n Obwohl … abzulesen] Speyer A (fol. 329–332) differenzierter: Beschluss nach 2 Umfragen. Dem Kölner Votum für nochmalige Verhandlungen mit den Augsburger Gesandten und für deren Beteiligung am SR auch ohne Einigung schließt sich neben den oben genannten katholischen Städten Colmar an. In der 2. Umfrage folgt die Mehrheit dem Votum Straßburgs, Gespräche mit den Augsburgern nur noch auf inoffizieller Ebene ad partemzu führen und sie ansonsten aus dem SR auszuschließen, falls sie auf ihrem Standpunkt beharren.
o
 Köln] Köln (fol. 43’ f.) differenzierter mit eigenem Votum: Befürworten, dass Augsburg auf gütliche Weise zur Städtekorrespondenz gebracht und den Gesandten der Aufschub eingeräumt wird, damit sie Weisung anfordern können. Argumentieren für die Zulassung zum SR, u. a.: Ausschluss ist nicht zu rechtfertigen, weil er aufgrund der Ladung Augsburgs zum RT durch den Ks. /44/ daß ansehen haben mochte, alß ob die stett der ksl. Mt. sich opponieren unnd die jenigen propria authoritate außschaffen wolten, die ire Mt. zu den Reichs sachen vociert unnd beschrieben.Bestreiten zudem, dass die stett eine sulche jurisdiction und imperiumgegenüber ihren Mitgliedern haben. [Vgl. Bergerhausen, Köln, 176.]
p
–p alls … konde] Nürnberg (fol. 54’) differenzierter: so sie nur particulariter und nicht integraliter und ex toto corde im stettrath sein wolten, so solten sie totaliter davon bleiben und ihr session anderstwa im chur-, fürsten- oder gravenrath suchen. Dann so lang sie nicht wider zu den erbarn stetten mit solchem gantzen vertrauen dretten würden, wie mans gern sehen und gedulden möcht, so lang köndt man sie auch nicht stucks weiß sitzen lassen und mit ihnen vertreulich handlen. Doch begeret man ihnen, wie gemelt, an session und stimm im /55/ Reichs rath nichts zubenemen noch sie außzuschließen, wann sie nur selbsten kein naigung darzu truegen.
14
 Vgl. die Beschlussfassung am 6. 6.: Ulm, fol. 24 [Nr. 103].
15
 Vgl. Nr. 103, Anm. 2.
q
–q wird … vorliegt] Speyer A (fol. 332’ f.) abweichend: wird bewilligt mit der Zuordnung von Nürnberg und Dinkelsbühl. [Randvermerk in Nürnberg (fol. 56’):] Da Dinkelsbühl seinerseits diverse Differenzen mit den Gff. von Oettingen hat, wird es nachträglich durch Heilbronn ersetzt. [Vgl. Nr. 112.]
1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 335’.
2
 Vgl. die vorausgehende Verlesung vor den Gesandten nur der protestantischen Städte: Nr. 193, Anm. g.
a
 Mehrheitliche Billigung] Speyer A (fol. 335’) differenzierter und zusätzlich: Einhellige Billigung mit Ausnahme der oben genannten katholischen Städte, von denen Überlingen neben einem weiteren Gespräch mit den Augsburger Gesandten auch ein Schreiben an den Rat anregt. Erst wenn dieser sich nit finden lassen wirdt, alßdann sie zu excludieren.Billigung des Konz. durch Colmar und Besançon unter Anschluss an die Mehrheit. Regensburg stellt zur Debatte, ob und wie der Ausschuss des SR [zum 1. HA (Türkenhilfe)] ergänzt werden soll, falls Augsburg ausscheidet. /336/ Umfrage: Zur Sprache kommt die Besetzung mit 7 oder nur 6 Mitgliedern. Speyer und Heilbronn: Etwaige Beratung im Plenum. Rottweil: Wollen keinen neuen Ausschuss bewilligen. Nürnberg (fol. 62) zur Beschlussfassung: Falls Augsburg aus dem Ausschuss ausscheiden muss, soll indifferenterentweder eine andere Stadt der schwäbischen Bank mitwirken oder eine Stadt der rheinischen Bank verzichten, auch könnte man es bei 7 Mitgliedern belassen oder aber den 1. HA im Plenum beraten.
3
 Vgl. die Ausfertigung [Nr. 358].
b
 beschrieben] Nürnberg (fol. 61) zusätzlich mit weiteren Argumenten: Augsburg ist bereits in den Ausschuss des SR [zum 1. HA (Türkenhilfe)] berufen worden, es wird kein andere statt sich gern an ihre stell subrogiren lassen.Die Klärung des Streits kann bis zum nächsten Städtetag aufgeschoben werden.
4
 Vgl. Bergerhausen, Köln, 176 f.
c
 abgedretten] Augsburg B (fol. 44) zusätzlich: Die Augsburger Gesandten, die für 16 Uhr ins Rathaus zum SR berufen werden, treffen dort zunächst auf die Verordneten von Köln, Überlingen, Schwäbisch Gmünd und Pfullendorf, die mitteilen, sie hätten die Sitzung verlassen, weil den Augsburgern eine Vorhaltung verlesen werden soll, die sie unter Protest abgelehnt haben.
d
 zuverstehn] Nürnberg (fol. 62’) zusätzlich: Regensburg repliziert: Falls die Augsburger sich uff gestrige handlung eines guten bedacht und jetzo besser alß zuvor erclären, wolten die stett sich dessen erfreuen; wo nicht, sey ein memorial verfast, daß solt ihnen uff ihr begern vorgelesen werden.Augsburg: Haben gestern gar keinen bedacht, sonder allein ein antwortt begert; wolten auch deren jetzo gewertig sein, es sey gleich ja oder nein.
5
 Nr. 358. In Nürnberg (fol. 59’–60’) wird die Antwort im Wortlaut wiedergegeben.
e
 [Umfrage.] Beschluss] Speyer A (fol. 336’ f.) differenzierter mit Einzelvoten: Beschluss gemäß Votum Straßburg, während die zuvor votierenden Gesandten Aachens und Nürnbergs die Abschrift ablehnen.
6
 Gemeint: Anbringen beim Ks. durch die Augsburger Gesandten.
f
 möchten] Augsburg B (fol. 45) zusätzlich: Die Abschrift wird den Augsburger Gesandten noch an diesem Abend übergeben. Diese ändern daraufhin die Supplikation an den Ks., wie sie ihrer Instruktion beilag, indem sie sich darin diser usschliessung zum höchsten beschweren.[Vgl. Nr. 359.]
a
 städterat] Speyer (fol. 41’) zum Sitzungszeitraum: Morgens/Vormittag.
1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 337’ f. Augsburg wurde nicht einberufen. Vgl. auch Augsburg B, fol. 46: Weil die Reichsstädte den Augsburger Gesandten zu disem stettrat nit ansagen lassen, ist daraus zusechen, dz sy dieselben mit der that irer session entsetzt.
2
 Nr. 263.
b
 Umfrage. Beschluss] Speyer A (fol. 337’ f.) differenzierter mit Einzelvoten: Einhellige Beschlussfassung, basierend auf den Voten von Köln, Straßburg, Nürnberg und Ulm. Besançon votiert nicht, gibt oben folgende Erklärung ab und /338/ dritt dann ab.
c
 HA] Speyer A (fol. 338) zusätzlich: und zudem Orientierung am Beschluss von KR und FR zur Nebenproposition. /338 f./ Regensburg proponiert: Reaktion, falls Ks. um Resolution des SR vorrangig zur Nebenproposition nachfragen lässt? /338’/ Umfrage. Einhelliger Beschluss gemäß Votum Köln und Nürnberg: SR wartet den Beschluss von KR sowie FR ab und wird sich anschließend erklären.
3
 Protest, gerichtet nur an die Gesandten der Reichsstädte, dass die Session beim RT, gleichwohl wegen der Steuerbefreiung unter Verzicht auf die Teilnahme an den Beratungen zur Türkenhilfe, die ksl. Privilegien und Exemtionen nicht präjudiziere: StadtA Ulm, A 647, fol. 972–973. Kop. (lat.). Aufschr.: Des abgesandten von Bisantz erclerung und protestation wegen eximierung der Reichs contributionen. Ubergeben ihm stettrath den 5. Junii[15. 6.] anno 94. StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 1023 f. Kop. (lat.). Vgl. auch den an die Reichsstände gerichteten Protest [Nr. 433].
4
 Vgl. den ersten Protest am 13. 6.: Ulm, fol. 32 [Nr. 105].
d
–d Beschlüsse … Umfrage] Speyer A (fol. 339–341) differenzierter mit Einzelvoten: Die Stellungnahme zu allen proponierten Unterpunkten erfolgt in einer Umfrage. Zu den oben nachfolgend dokumentierten Festlegungen jeweils einhellige Beschlussfassung gemäß den Voten von Köln, Nürnberg, Straßburg und Ulm.
5
 Vgl. Proposition [Nr. 1], fol. 33.
e
 komen] Nürnberg (fol. 64) zusätzlich: weil sonderlich die fiscalische proceß in einem solchen fall nicht richtig noch furderlich, auch sonst alle umbstendt so erheblich und wichtig, das von anno 42 und 44 hero der anschlag uff den gemainen pfening underlassen worden.
6
 Steuerhebung auf Grundlage der Reichsmatrikel gemäß RAb 1576, §§ 7 f.; Modalitäten: §§ 9–25 (Neue Sammlung III, 354–357). Zu den Verhandlungen 1576 um die Erhebungsform vgl. Anm. 23 bei Nr. 5.
f
 sehen] Nürnberg (fol. 65) zusätzlich: es ist zu beachten, dass der geforderte Vorschuss (Nebenproposition) nicht etwa ihnen aufgeseilet würde, dann bey den stetten solches schwerlich so baldt ufzubringen.Auch hat man keine Versicherung, wie man iure retentionis deßelben wider habhafft werden möcht.
g
–g solte … begern] Speyer A (fol. 339’) differenzierter: Anregung dieser Forderung im Votum Nürnbergs.
h
 mochten] Nürnberg (fol. 64’) zusätzlich: Und obwol der papst und andere welsche fürsten auch contribuiren, geschehe doch solches nicht nach gelegenheit ihrer landt und frontiren, dann sie in grösserer gefahr stuenden alß die teutschen und derowegen billich etwas mehrers theten. Auch solte Burgundt, Lottringen, Sophoyen (welche schon /65/ lange zeit nichts bewilligt) neben andern außlendischen fürsten durch ihr ksl. Mt. zu gleichmessiger hulff ersucht werden.
i
 hilffen zu distinquiren] Speyer A (fol. 339’) differenzierter: Anregung dieser Forderung im Votum Nürnbergs.
j
–j das … folgen] Speyer (fol. 42’) differenzierter: das sie tempore belli etwas stercker zuthun als tempore pacis, da man allein die hungerische grenitz ab hostium incursionibus zu defendiren.
k
–k die … geben] Speyer (fol. 43) deutlicher: dz man wissen und dessen assecurirt sein mög, dz ire Mt. der stende unnd bevorab der stett gravaminibus abhelffen welle.
7
 Bezugnahme wohl auf die beim RT 1582 vorgelegten Gravamina (Leeb, RTA RV 1582, Nr. 247 S. 939–943; Folgeakten bis Nr. 270) sowie die aktuell ergänzten Beschwerden einzelner Städte.
8
 Vgl. die Supplikation des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises [Nr. 467].
9
 Vgl. die Supplikation an den Ks. [Nr. 288] sowie die internen Beratungen der Kreisstände am 8. 6. und 17. 6. mit der Vereinbarung des Votums zum 1. HA (Türkenhilfe): Anm. 13 bei Nr. 57.
l
 erlitten] Speyer A (fol. 341) zusätzlich: den burgern alle handtirungen darnider gelegen, item dz sie sich der kreyshilffen nit zuerfreuen, irer Mt. hievor auch zur hand gangen, mit mißwachsenden jaren und theürung beladen.
m
 Köln] Speyer A (fol. 341) zusätzlich: und Pfullendorf im eigenen Votum: Bewilligung einer Steuer nur vorbehaltlich der 1577 zugesprochenen Moderation.
10
 Vgl. Schreiben des mit der Goslarer Vertretung beauftragten Frankfurter Gesandten Kellner an die Stadt (Frankfurt, 29. 8. {19. 8.} 1594): Hat bei der Beratung des 1. HA erklärt, Goslar könne die Türkenhilfe nur salva moderationisbewilligen (StadtA Goslar, Alte Akten Best. B, unverz. Teil, Reichssachen 1594, unfol. Or.). Für Nordhausen vgl. auch den Protest bei der Supplikation um Moderation [Nr. 470].
n
 moderation] Nürnberg (fol. 65’) zusätzlich mit weiterem Beschluss: Um eine Doppeleinforderung zu vermeiden, sollen die underthonen in loco domicilii und nicht, ubi bona sita sunt, mit steur belegt werden.
o
 Umfrage] Köln (fol. 48’) differenzierter: Während der Umfrage verlassen die Kölner Gesandten den SR.
p
 Umfrage. Beschluss] Speyer A (fol. 341’) differenzierter: Umfrage zur Kölner Bitte sowie auch zum Exemtionsprivileg der Stadt Besançon. Einhelliger Beschluss zu Letzterem wie oben. Kölner Bitte: Straßburg stellt die Notlage in Köln infrage, erklärt sich aber zur Interzession bereit. Dagegen Nürnberg und Ulm: Ablehnung der Bitte gemäß Beschluss (vgl. Anm. q). Alle Folgenden schließen sich dem an.
q
–q Da … sein] Köln (fol. 48’) differenzierter: Da der Niederrheinisch-Westfälische Kreis ohnehin um Steuerbefreiung bittet, hielten sie darfur, daß das gemein mher alß dise particular intercession verfangen mochte.Erklären sich aber bereit, der Interzession in der Resolution des SR zum 1. HA mit ingedechtigh zu sein.
r
–r das … lassen] Nürnberg (fol. 66’) differenzierter: Weil die erbarn stett der contribution halben fürnemlich hiehero beschriben, wurde es bey ksl. Mt. ein seltzams ansehen haben, wann sie für andere pitten theten, und köndt man ihnen derohalben kein assistentz oder beystandt leisten.
s
 sein] Speyer (fol. 43’) zusätzlich: welchs aber hernacher aus allerhanndt ursachen verplieben.[Vgl. Nr. 266.]
1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 342.
a
–a Da … Verbesserungen] Speyer A (fol. 342) differenzierter mit Einzelvoten: Köln fordert die Aufnahme der eigenen Notlage. Nürnberg und Ulm lehnen dies ab, da die Ausführung der Beschwerden einer Stadt in einer allgemeinen Resolution dem Herkommen widerspreche und es für Köln vercleinerlich, sich selbst vor denn gantzen Reichs stenden auszuschreien.Ulm und Worms fordern Kürzung des Konz., alle Folgenden schließen sich dem an.
2
 Vgl. die Ausfertigung [Nr. 266].
b
 verglichen] Speyer A (fol. 342’) zusätzlich: Nachfrage des Mainzer Sekretärs im SR, ob dieser seinen Beschluss zum 1. HA vortragen kann, da KR und FR jetzt referieren. Der Regensburger Kämmerer [Jonas Paul Wolf] unterrichtet über die nochmalige Vorsprache von Dr. Bartholomäus Petz im Auftrag des Ks. mit der Forderung, SR möge sich wegen der akuten Notlage unverzüglich zur Nebenproposition [Nr. 263] erklären. Sobald die Städte die gestern erhaltenen Nachrichten lesen, wurden inen die haar ghen berg stehen.
1
 A) Gegenbericht Gf. Wilhelms von Oettingen und des RT-Gesandten Gf. Gottfrieds von Oettingen; B) Erwiderung des Aalener Stadtschreibers und Gesandten Johann Preu (mit Beilage): StA Nürnberg, NRTA 112, A) fol. 590–594’; B) fol. 595–599’ (Kopp.). StadtA Ulm, A 647, A) fol. 920–925’; B) fol. 931–934 (Beilage: fol. 918–919; Kopp.). ISG Frankfurt, RTA 89, A) fol. 139–144’; B) fol. 148–151’ (Beilage: fol. 134–136’; Kopp.).
a
 Daraufhin] Nürnberg (fol. 70) zusätzlich: Bekanntgabe an den anwesenden Aalener Gesandten.
b
 wenden] Nürnberg (fol. 70) zusätzlich: Der Gesandte Pfullendorfs bringt incidentervor, die Stadt werde von Gf. Karl von Hohenzollern in gleicher Weise angefochten, dann sie 14 underschidlicher rechtfertigungen /70’/ wider ihne am camergericht hetten. Gebe aber uff kein mandat nichts: Greiff biß in ihr vorstatt hinein, fang, schetz und beschwer ihr arme leut; daß sie wol ursach hetten, solches bei disem Reichs tag auch zuclagen.
a
 anderer ksl. Verordneter] Augsburg B (fol. 46) differenzierter: Hannewald ist aufgrund einer Sitzung des RHR nicht abkömmlich und schickt deshalb Albrecht Mechtel, Konzipist der Reichshofkanzlei.
1
 Nr. 359, 360.
b
–b Da … verglichen] Speyer A (fol. 344–345) differenzierter mit Einzelvoten: Köln: Bestehen auf ihrer Aussage gegen den Ausschluss Augsburgs und votieren, das ksl. Dekret zu vollziehen. Nürnberg: Wollen im Beisein der katholischen Städte nicht votieren, da diese sich /344’/ nechst abgesondert[Nr. 106].Straßburg: Bekräftigt das Nürnberger Votum. Daraufhin verlassen die katholischen Städte die Sitzung. Oben folgende Beschlussfassung durch die evangelischen Städte, basierend auf den Voten von Straßburg und Nürnberg.
2
 Vgl. Nr. 360, fol. 720[im fall … massen beschaffen].
c
 Nördlingen] Speyer A (fol. 345’) zusätzlich: Ulm berichtet, der Ausschuss des FR zum 1. HA (Türkenhilfe) wolle 64, KR 40 Römermonate bewilligen. Dagegen berichtet Speyer, KR wolle 50 Römermonate zusagen. Die Ulmer Gesandten bieten daneben an, zur Entwicklung des Konflikts mit Augsburg zu berichten, sie bitten aber, sie von der Teilnahme am Ausschuss und sonstigen diesbezüglichen Beratungen zu entbinden.
1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 346–347’.
a
–a Obwohl … könden] Speyer A (fol. 346–348, 350’–352) differenzierter und mit abweichender Datierung der Beschlussfassung [22. 6.]: /346–348/ Am 21. 6. (11. 6.) 2 Umfragen, in denen man kein Einvernehmen erreicht. Nürnberg und im Anschluss daran Ulm, Nördlingen, Rottweil und Aalen votieren für eine eilende Hilfe von 20 Römermonaten und die vorrangige Einbringung der Steuerrückstände. Straßburg votiert für eine eilende Hilfe von nur 12 Römermonaten: /346’/ Es sey die not nit so groß; so hab ir Mt. die gelegenheit, 500 000 fl. uffzubringen. Wan solchs beschehen, konte dz kriegs volck, bis die uberige ziel noch gefielen, desto besser ufgehalten werden.Köln, Worms, Lübeck: Wie Votum oben. Die Mehrheit macht keine Aussage zur Steuerhöhe, bevor man die Resolutionen von KR und FR kennt. /350’–352/ Fortsetzung der Beratung am 22. 6. (12. 6.), nachdem die Beschlüsse von KR (50 Römermonate) und FR (64 Römermonate) bekannt sind. Beschlüsse wie oben, basierend auf den Voten von Nürnberg und Straßburg. Ulm regt zusätzlich die Kreditaufnahme zur eilenden Hilfe an, Speyer die Erlegung in gangbarer Münze.
b
–b KR … 50 Römermonate] Speyer A (fol. 350’) [Beratung am 22. 6. (12. 6.)] abweichend und korrekt: KR 20 Römermonate eilende und 30 Römermonate beharrliche Hilfe, FR insgesamt 64 Römermonate.
2
 = 10. 8. und 1.11.1594.
3
 Vgl. Anm. 7 bei Nr. 107.
4
 = 4. Fastensonntag und 8. 9.
5
 Vgl. Nr. 296, Nr. 450, Nr. 467 mit Beilage C.
c
 könden] Augsburg B (fol. 46’–47’) zusätzlich: Da die Augsburger Gesandten auf dem Weg zur Sitzung des RR sehen, dass der SR tagt, und einen Regensburger Vertreter zu sich vor das Sitzungszimmer bitten, kommt der Regensburger Sekretär und vertröstet sie bis zum Abschluss der laufenden Umfrage. Da sich dies länger als eine Stunde verzögert, klopfen die Augsburger wiederholt an die Tür. Daraufhin kommt [H. N.] Flettacher und bittet sie erneut um Geduld. Dagegen beschwert sich [M.] Welser über die lange Wartezeit und fordert unter Berufung auf das gestern übergebene ksl. Dekret [Nr. 360] die sofortige Zulassung zum SR. Flettacher will die Augsburger Forderung im SR vorbringen. Noch vor einer Antwort werden die Reichsstädte aber in den RR berufen, wohin auch die Augsburger zusammen mit den anderen Städtegesandten gehen.
6
 Schreiben (Regensburg, 21. 6. {11. 6.} 1594), unterzeichnet von den Gesandten der Reichsstädte beim RT, zu den Verhandlungen mit den Gff. von Oettingen in Regensburg und zum weiteren Verfahren nach dem RT: StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 604–605’. ISG Frankfurt, RTA 89, fol. 137 f., 146 f. Kopp.
7
 Vgl. Nr. 110, Anm. 1.
8
 Vgl. Nr. 105, Anm. q.
d
–d benennt … Heilbronn] Speyer A (fol. 348’) differenzierter: Heilbronn lehnt anfänglich ab und bittet um die Verordnung von Ulm umb mehrer ansehens willen, doch beharrt die Mehrheit auf Heilbronn.
1
 Nr. 360.
a
 verlassen] Speyer (fol. 51’) zusätzlich: Daneben konzipiert der Ausschuss eine Resolution zur Höhe der Bewilligung beim 1. HA (Türkenhilfe), die ebenfalls dem Plenum zur Billigung vorgelegt werden soll.
b
–b städterat … Städte] Köln (fol. 55’ f.) mit abweichender Beratungsabfolge: Zunächst im Plenum des SR Festlegung der Verordneten für den Supplikationsrat [vgl. oben, fol. 45]. Dann proponiert Regensburg: Die Augsburger Gesandten warten vor der Tür, um unter Berufung auf das ksl. Dekret an der jetzt anstehenden Beratung des 1. HA teilzunehmen. /56/ Umfrage. Köln: Vollzug des ksl. Dekrets und demnach Zulassung Augsburgs. Dagegen fordern andere Städte, das wir wegen voriger absonderungh[vgl. Nr. 106] billigen abtretten unnd die vota solten libera sein lassen haben.Daraufhin verlassen Köln und die anderen katholischen Städte die Sitzung. [Entsprechende Abfolge auch in Speyer A (fol. 349’ f.), Nürnberg (fol. 72’ f.).]
2
 Vgl. die Erklärung [Nr. 361].
c
 die Augsburger Gesandten] Nürnberg (fol. 73’) differenzierter: der Gesandte Dr. Tradel d. J. [Philipp].
d
 gebilligt] Augsburg B (fol. 50) zusätzlich: und den Augsburger Gesandten zugestellt. Diese verfassen daraufhin eine weitere Eingabe an den Ks., in der sie starckh uf die restitution irer session getrungen.[Nr. 362.]
3
 Vgl. die Ausfertigung [Nr. 267].
e
Korrekturen] Speyer (fol. 52’) zusätzlich: Weiterer Beschluss, den Vortrag der Resolution zu verzögern, bis man den Beschluss von KR und FR erfährt. /52’ f./ Nochmalige Umfrage zur Höhe der Bewilligung. Mehrheitsbeschluss für 20 Römermonate eilende und 30 Römermonate beharrliche Hilfe gemäß der Resolution. /53/ Votum Speyer [vgl. auch Nr. 112]: Können die eilende Hilfe zum baldigen 1. Termin nicht erlegen. Zusatzklausel: Erlegung mit Reichsmünzen, wie sie an eim jeden ort gang und gebe. Speyer A (fol. 350’–352) protokolliert erst an dieser Stelle die entscheidende Umfrage mit der Beschlussfassung zur Höhe der Bewilligung [vgl. Nr. 112, Anm. a] sowie die anschließende Billigung der Resolution.
4
 Vgl. Nr. 296, Nr. 450, Nr. 467 mit Beilage C.
f
 vorzubringen] Köln (fol. 57) zusätzlich: oder das Konz. so zu ändern, daß unsere herrn unnd obern darunder[Steuerbewilligung] nit verbindtlich begriffen weren.Antwort durch Regensburg: SR beabsichtigt nicht, dass Köln durch diese generalitet eingeschlossen oder darunder verstanden sein solle.Nach weiteren Debatten gesteht Regensburg zu, das Konz. nochmals zu verbessern und zu verlesen.
1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 352’ f.
a
 endgültige Billigung] Speyer A (fol. 352’ f.) differenzierter mit Einzelvoten: Einhellige Billigung. Die Anregung Lübecks, das /352’/ wort „beharrlich“ zu umbgehen,wird nicht aufgenommen. Die Forderung Straßburgs, man sollte /352’/ sunderlich der muntz halben darinnen meldung thun,wird in 2. Umfrage gebilligt, indem in der Resolution hinzugefügt wird: Erlegung mit Münzen, wie sie /353/ jedes orts geng und gebe. [Die Ergänzung fehlt jedoch in der Ausfertigung der Resolution.]
2
 Vgl. die Ausfertigung [Nr. 267].
b
–bInsistieren … möchten] Köln (fol. 57) differenzierter: Wiederholen die gestrigen Einwände und bringen weiter vor: Ob woll die erbare stedt sich erklerten, daß sie unsere herrnn unnd obern under der generalitet nit gemeint, so wurden doch ire ksl. Mt. uf die generalitatem verborum viell mher sehen alß die angebene meinungh der stedt, so den worten zugegen, sonderlich dieweill ire Mt. erpetten wurden, daß sey[= sie] unangesehen der stedt erschepfungh gleichheitt verfugen sollen; welchs in specie uf unsere herrn applicirt werden khond./57 f./ Beharren auf der Interzession des SR für Köln oder auf einer Korrektur des Konz.
3
 Vgl. Ulm, fol. 38 f. [Nr. 107].
4
 Die Klausel ist in der Ausfertigung der Resolution [Nr. 267] nicht enthalten.
5
 Vgl. Bericht der Kölner Gesandten an den Rat vom 27. 6. 1594: Konnten nicht durchsetzen, dass SR für die Steuerbefreiung interzediert. Protestierten deshalb und wollen nicht an der Relation zum 1. HA im RR mitwirken, damit die verbindungh so viell moglich gescheuet werdenn magh.Wollen sich weiterhin um den Steuererlass bemühen, da aber einerseits die Stände des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises erklärt haben, sich der Türkenhilfe nicht zu entziehen, falls sie eine Defensionshilfe erhalten, und andererseits die Reichsstädte /58’/ hartt daruff dringen, daß ire Mt. gleicheit haltenn solle,wird der gesamte Erlass nicht zu erreichen sein. Empfehlen deshalb Verhandlungen direkt mit dem Ks. a parttund erbitten dafür Weisung, welchen Betrag sie dem Ks. zusagen sollen (HASt Köln, K+R A 193/2, fol. 57–59’, hier 58 f. Or.). Unabhängig von diesem Bericht gab der Kölner Rat in der Weisung vom 27. 6. 1594 vor: Da der Gesamterlass nicht durchzusetzen sein wird, sollen die Gesandten versuchen, beim Ks. eine Minderung auf ein Drittel der bewilligten Höhe oder einen Gesamtbetrag von höchstens 10 000 fl. (zusätzlich zu den bereits geleisteten 10 000 fl.) durchzusetzen (ebd., fol. 48–51’, hier 48 f. Or.). In der Weisung vom 15. 7. (als Reaktion auf den Bericht vom 27. 6.) bedauerte der Rat die Haltung des SR und schilderte nochmals die finanzielle Notlage: /1’/ In barschafft ist daßelb […] nitt vorhanden,Geldaufnahme ist nicht ratsam, wie imgleichen das gelt von gemeinem man wie auff andern ortern einzusamblen oder zuextorquiren, dweil dasselb hie nitt breuchlich noch herpracht und sonderlich bei gegenwurtigen sorglichen leuffen nitt zupractizieren.Daneben: Schwindende Finanzkraft der Kaufleute, Behinderung der Wirtschaft durch den niederländischen Krieg. Dennoch sollen die Gesandten über die vorherige Weisung hinaus dem Ks. als Beitrag zur eilenden Hilfe 10 000 fl. sowie zur beharrlichen Hilfe 5000 fl. oder allenfalls ebenso 10 000 fl. anbieten (HASt Köln, K+R A 189/2, fol. 1–4’, hier 1’–2’. Or.). Vgl. Bergerhausen, Köln, 271, 274.
1
 Vgl. die Resolution des SR in der Ausfertigung der Antwort [Nr. 249], fol. 490: ahn guetten, groben müntz sorten und in dem werth, wie diese yedes orts gangkbar.
1
 Beschlussfassung der protestantischen Reichsstädte am 25. 6.: Ulm, fol. 47 [Nr. 200]. Dekret des Ks.: Nr. 360. Gegenbericht der Reichsstädte: Nr. 363.
a
–a ein … erlangt] Nürnberg (fol. 78’) differenzierter: ein neues Dekret, das SR heute übergeben werden soll. Weil im ersten Dekret [Nr. 360] clausula salvatoria begriffen und die stett sich deren zubehelffen, sonder weiln daß letzere decret gleichsfals glimpfflich gestellt,[möge SR …].
2
 Die modifizierte Fassung wurde nicht übergeben (vgl. Anm. e).
3
 Gf. Gottfried von Oettingen an Johann Philipp von Kettenheim, Christoph Fürer, „N.“ [Georg Christoph] Greiß und Johann Herel, Gesandte der Städte Straßburg und Nürnberg (Oettingen, 14. 6. 1594), unterzeichnet vom Gf.: StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 606 f. Vermerk: Empfangen am 26. 6. (16. 6.) 1594. StadtA Ulm, A 647, fol. 935–936. ISG Frankfurt, RTA 89, fol. 147 f.’, 152 f. StadtA Speyer, 1 A Nr. 237, fol. 555–556’. Kopp.
b
 Beschluss] Nürnberg (fol. 79) differenzierter: Nachfolgende Beschlussfassung, weil über die Zusage im Schreiben Gf. Gottfrieds hinaus, die Exekution gegen Aalen bis zum Vergleichstag zu moderiren, der Oettinger Rat Dr. Heyner a parte die vertröstung gethon, daß die von Aalen sich nichts beschwerlichs zu besorgen.
4
 Vgl. unten, Anm. 8.
5
 Vollmacht und Promotoriale Ehg. Maximilians von Österreich für die Gesandten der Hgtt. Steiermark, Kärnten und Krain (Wiener Neustadt, 20. 3. 1594): Vgl. Anm. 20 bei Nr. 14.
6
 Vgl. Kursachsen, fol. 145’, 152 [Nr. 14].
c
–c orientiert … FR] Nürnberg (fol. 80) differenzierter: Orientierung an KR und FR wie bereits beim RT 1582, als man die Hilfsbitte der Landstände an die Gesamtbewilligung für den Ks. verwiesen hat.
7
 Nr. 282.
d
 zu dieser Problematik] Nürnberg (fol. 80’) differenzierter: zu den Beschwerden des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises [Nr. 467] und anderer betroffener Reichsstände.
8
 Antwortschreiben an Gf. Gottfried von Oettingen (Regensburg, 27. 6. {17. 6.} 1594), unterzeichnet von den Gesandten der Reichsstädte: StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 608. StadtA Ulm, A 647, fol. 937 f. ISG Frankfurt, RTA 89, fol. 138 f. StadtA Speyer, 1 B Nr. 349, fol. 149. Kopp.
e
 annehmen] Augsburg B (fol. 50’) zusätzlich: Da die Augsburger Gesandten am Vortag erfahren haben, dass ein neuerliches ksl. Dekret an SR wegen ihrer Restitution formuliert worden ist, dieses aber alternative sy, die gesandten, zu irer session komen zulassen oder, da sy[die Reichsstädte] dessen nochmaln bedenckhen, daruber furderlichen bericht zuthun, gestelt worden,und ihnen deshalb damit nicht geholfen ist, ersuchen sie am Morgen den ksl. Geheimen Rat, das Dekret zu ändern und den Städten die Restitution ihrer Session simpliciter ufzuerlegen. Der Geheime Rat berät daraufhin nochmals und lädt für 16 Uhr eine Abordnung des SR vor. /50’ f./ Es erscheinen Regensburg, Nürnberg und Lübeck. Diese werden aufgefordert, /51/ die augspurgische gesandten in Reichs sachen zu irer session und stim wider zurestituirn.Die Städteverordneten dagegen legen eine schriftliche Stellungnahme [Nr. 363] zum jüngst übergebenen ksl. Dekret [Nr. 360] vor, in der sye sich der parition abermaln verweigert.Noch am Abend wird die Stellungnahme den Augsburger Gesandten zugestellt, die jedoch vor der Zuerkennung der Session weitere Verhandlungen mit den Städten ablehnen und eine neuerliche Supplikation an den Ks. richten, in der sie bitten, sy ante omnia zurestituirn.[Nr. 364. Die Übergabe eines gegenüber Nr. 360 modifizierten ksl. Dekrets wird nicht erwähnt; sie unterblieb: Vgl. Bericht der Augsburger Gesandten vom 28. 6.: Beschluss des ksl. Geheimen Rates am Vormittag des 27. 6., dass nach ihren Einwänden den stetten dz begriffen decret nit zugestelt, sondern eine Abordnung vorgeladen wird (StadtA Augsburg, RTA, unverz. Akten, Kart. 1591–1640, Fasz. 1590–98, unfol. Or.).]
1
 Ulm und Nürnberg zeichnen diese Sitzung nicht auf. Auch die Textvorlage protokolliert keine Einzelheiten zur Beratung.
a
 Vormittag] Speyer A (fol. 356) differenzierter: Vormittag, 7 Uhr.
1
 Vgl. die Supplikation [Nr. 467], die der Mainzer Kanzlei am 6. 6. übergeben, jedoch erst am 1. 7. im Supplikationsrat vorgelegt wurde.
2
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 357 f.
3
 Vgl. die Ausfertigung [Nr. 291].
4
 Nr. 467 mit den Beilagen, Nr. 468 sowie Nr. 450. Die Übergabe am 28. 6. (Dienstag) widerspricht anderweitigen Aussagen. Gemäß Protokoll des KR wurde am 28. 6. das Gutachten des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises zum 2. HA [Nr. 290] vorgelegt.
b
 Umfrage] Speyer A (fol. 357 f.) differenzierter: Umfrage sowohl zum Konz. für die Resolution des SR beim 2. HA (Landfriede und Niederlande) als auch zum Vorbringen der Kölner Gesandten. Zu beiden Punkten jeweils einhellige Beschlussfassung.
1
 Nr. 205, Abschnitt A.
2
 Nr. 494.
1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 361–362’.
2
 Nr. 250.
a
 zur Replik] Nürnberg (fol. 90) differenzierter: zur Frage, ob und in welchem Umfang die Steuerzusage erhöht werden soll. Speyer A (fol. 361) mit weiteren Voten: Köln: Wie bei den bisherigen Beratungen. Nürnberg: Wie oben. Straßburg: Keine Erhöhung der Bewilligung und deren Limitierung auf die Kriegsdauer. /361 f./ Ulm: Wie oben. /361’/ Lübeck: Anschluss an die Mehrheit. Nördlingen: Erwarten Weisung. Worms: Anschluss an die Städte, die am wenigsten bewilligen. Beharren auf der Zusage von nur 50 Römermonaten. Rottweil: Anschluss an KR und FR, jedoch Limitierung der beharrlichen Hilfe auf die Kriegsdauer. Speyer: Türkenhilfe kann als mitleidenliche hilff niemants ex debito verbünden.Aufgrund der allgemeinen Verarmung keine höhere Bewilligung als 50 Römermonate. /362/ Überlingen: Höhere Bewilligung wie Nürnberg. Frankfurt: Anschluss an die Mehrheit. Heilbronn: Anschluss an KR und FR. Hagenau: Keine Höherbewilligung. Schwäbisch Gmünd: Anschluss an KR und FR. Colmar: Wie Speyer. Memmingen: Keine Höherbewilligung. Pfullendorf: Wie Speyer. Eigene Steuerleistung nur vorbehaltlich der Moderation. /362’/ Regensburg: Zwar Bereitschaft zu einer höheren Bewilligung, aber Anschluss an die Mehrheit im Beharren auf 50 Römermonaten.
3
 So die Zusage in der zweiten Resolution des SR zum 1. HA [Nr. 267].
b
 2. Umfrage] Köln (fol. 79) zusätzlich vor dem Folgenden: Regensburg proponiert als weitere Unterpunkte: 1) Soll SR die Klärung der reichsstädtischen Gravamina als Vorbedingung der Hilfe wiederholen? Regensburg befürwortet dies, weil der Mainzer Kanzler im Konz. für die Antwort der Reichsstände zum 1. HA angeregte condition hette außgelassen.2) Fragliche Reaktion auf weitere Punkte der ksl. Replik: Münzsorten für die Erlegung der Steuer, Restanten, Söldnerbestallung. Speyer A (fol. 362’) differenzierter mit Einzelvoten: Köln: Wie Nachtrag oben. Nürnberg: Wie oben. /363/ Straßburg: Den stetten nit zuthun, uff die hohere[Stände] zusehen, sünder ein jeder in seins herrn beutel.Deshalb Beharren auf der vorherigen Resolution. Ulm: Belassen es bei 20 Römermonaten eilender Hilfe; zu beharrlicher hilff 44 monat in 4 jaren, jedes jars 11 monat.Lübeck: Wie die Mehrheit für Beharren auf 50 Römermonaten. /363’/ Nördlingen: Wie Nürnberg. Worms: Wie in 1. Umfrage. Rottweil: Entsprechend Nürnberg. Speyer: Vgl. oben. Überlingen: Wie Nürnberg. Frankfurt: Vgl. oben. Heilbronn: Wie Nürnberg. /364/ Hagenau: Wie zuvor. Schwäbisch Gmünd: Wie Nürnberg. Colmar: Wie Speyer. Memmingen: Wie Nürnberg. Nachtrag durch Lübeck: Wann sich die stett entlich mit einander vergleichen, mehr nicht dann wie Nurmberg thun und daruber bestendig verhalten wolten, dz er disem voto sich […] auch beipflichtig machen wolte.Pfullendorf: Wie in 1. Umfrage. Regensburg: Entsprechend Nürnberg.
c
 wurde] Nürnberg (fol. 91) zusätzlich mit weiteren Bedingungen: Befristung der beharrlichen Hilfe auf die Dauer des Kriegs, Abzug der bei den Reichskreisen antizipierten Gelder von der Steuer [Köln (fol. 79 f.) differenzierter: Nürnberg hat mehr als 30 Römermonate an Antizipationen geleistet. Beharren auf deren Abzug von den 48 Römermonaten beharrlicher Hilfe]. Der vom Ks. in der Replik angesprochene Vorteil der Reichsstädte mit dem Handel nach Ungarn und Österreich [vgl. Nr. 250, fol. 315] ist zurückzuweisen, dann die stett keinen so hohen genieß davon hetten, inmassen ihrer Mt. eingebildt worden, dann die fürgangene fallimenten dz widerspül clarlich an tag legen. Köln (fol. 79’) zusätzlich: Obwohl Nürnberg bereits erfahren hat, dass KR die Zusage auf 80 Römermonate erhöhen wird, soll SR sich dem nicht anschließen, auch weil die Kff. von Köln, Trier, Pfalz und Brandenburg woll bewilligen hulffen, aber doch nichtzt[!] geben wurden.
4
 Das Votum der Straßburger Gesandten (vgl. Anm. a, b) entsprach in den Grundzügen einer verspäteten Weisung des Rates vom 11. 7. (1. 7.) 1594: Anschluss an jene Städte, /47/ die zum wenigsten sich zu dergleichen übermaß und unerschwinglichen anlag werden bewegen lassen.Beharren auf der Bindung an die Gravamina (AVCU Strasbourg, AA 846, fol. 47–48’, hier 47 f. Or.; präs. 18. 7. {8. 7.}).
1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 366–367’.
a
–a beharren … Römermonaten] Speyer A (fol. 366–367’) differenzierter: In 1. Umfrage votieren Nürnberg, Ulm, Nördlingen, Überlingen, Heilbronn wie oben. Straßburg: Gegen KR und FR beharren auf der eigenen Resolution. Hagenau entsprechend Straßburg. Der Mehrheit wollen sich Worms, Lübeck, Speyer, Frankfurt und Colmar anschließen. Memmingen: 20 Römermonate eilende und in den folgenden Jahren jeweils 10 oder 11 beharrliche Hilfe. Regensburg resümiert: Jene Städte, die gestern für 50 Monate votiert haben, erklären jetzt, /367’/ wo uff etwas entlichs und schließlichs geschlossen wurdt, sich demselben auch beizupflichten.
b
–b dann … haben] Speyer A (fol. 367’–368’) differenzierter: Im Anschluss an die Verlesung des Konz. für die Resolution folgt eine 2. Umfrage, in der Straßburg bereit ist, zunächst /367’/ 60 monat zu bewilligen, und do ir Mt. ferner urgiern wurden, alsdann uff die 68 oder[jährlich] 12 monat vollendt zugehen. Ulm regt für die Zusage der höheren Summe die Klausel an, dz ir Mt. damit zufriden sein, und in sie[!] weitter nit treiben lassen.Auf dieser Grundlage kommt nachfolgend die Mehrheit zustande, ergänzt um die genannten Bedingungen für die Erlegung, darunter die Klärung der Gravamina noch beim RT. Dagegen votiert Heilbronn im Anschluss an das Nürnberger Votum vom Vortag, es sei ausreichend, /368/ wofern dieselben ante 1. termin nit erledigt, dz man zu fernern contributionen unverbunden sein wolt.Lediglich Worms und Speyer beharren auf 60 Römermonaten.
c
 gangen] Nürnberg (fol. 95) zusätzlich: item Straßburg, Hagenau und Colmar anderst nit, dann cum ratificatione.
2
 Vgl. die Ausfertigung der Resolution [Nr. 271].
a
 Vormittag] Nürnberg (fol. 96’) differenzierter: 7 Uhr.
1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 370 f.
2
 Vgl. Ulm, fol. 49, 50 [Nr. 118].
3
 Vgl. Nr. 291, Erstfassung gemäß Nachweis D.
4
Nr. 467.
b
 nach mehreren Umfragen] Speyer A (fol. 370–371) differenzierter: 1. Umfrage zur Modifizierung der bisherigen Resolution beim 2. HA und zur Supplikation des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises. Einhelliger Beschluss zur Ergänzung der EO wie oben, beruhend auf dem Votum Nürnbergs. Beschluss zur Supplikation gemäß Votum Straßburg. Eine Regensburger Ergänzung zur EO wurde nicht in die Resolution übernommen: /370’/ Item dz, wan 2 kraiß wider einander weren, dz der drit nechstgesessen kraiß darzwischen gutlich handle, oder zu rechtlichem austrag zu weisen.2. Umfrage zum Verhalten gegenüber dem Mainzer Kanzler. Beschluss wie oben folgend (gemäß Votum Straßburg). Köln (fol. 82’ f.) zusätzlich: Köln verweist auf das Gutachten des Westfälischen Kreises zum 2. HA [Nr. 290] und fordert die Aufnahme der Supplikationen gegen die Brabanter Jurisdiktion [Nr. 467, Beilage C] sowie gegen die Lizenten [Nr. 450] in die Beratung zum 2. HA.
c
 allain dieweil] Nürnberg (fol. 97’) zusätzlich: Folgende Ergänzung beruht auf dem Nürnberger Votum.
5
 Bezugnahme auf EO im RAb 1555, § 77 (Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3129 f.).
6
 Hier keine Bezugnahme auf die EO 1555, sondern auf die am 30. 6. beschlossene Erstfassung der Resolution des SR [Nr. 291 in der revidierten Fassung, fol. 441 f.: Ausserhalb das gleichwol deß falls …].
7
 Gemeint: Die am 30. 6. beschlossene Erstfassung der Resolution des SR.
8
 Vgl. die Korrelation im RR am 7. 7.: Kursachsen, fol. 256’ f. mit Anm. a [Nr. 25].
d
 verweisen] Nürnberg (fol. 97’ f.) zusätzlich: Dagegen soll der Beschluss zur Haftentlassung Hg. Johann Friedrichs von Sachsen in der Resolution verbleiben.
9
 Vgl. das am 6. 7. im Supplikationsrat gebilligte Dekret bei der Supplikation [Nr. 467].
e
 directores] Nürnberg (fol. 98) zusätzlich: zu erhaltung der stett reputation, recht und gerechtigkeit etc.
a
 Städterat] Nürnberg (fol. 101) zum Sitzungszeitpunkt: Vormittag, 7 Uhr.
1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 372’–374.
b
–b Beratungsthemen … HA] Speyer (fol. 72’) differenzierter: Zwar hat FR aufgrund des Streits um die Magdeburger Session seit 13. 7. (3. 7.) die Beratungen eingestellt, doch führt KR die Verhandlungen fort. Deshalb kommt auch SR zusammen, um die Triplik des Ks. zum 1. HA, ob sie wol im Reichs rhat vorgemelter verhinderung halben nit verlesen, doch ad describendum gegeben worden, zu beraten.
2
 Nr. 252.
3
 Vgl. Beratung am 8. 7.: Ulm, fol. 58 f. [Nr. 122].
4
 Nr. 286.
5
 Die Beratung im KR zur Triplik wurde am 14. 7. zwar aufgenommen (vgl. Kursachsen, fol. 289’–294 [Nr. 30]), dann aber wegen des Magdeburger Sessionsstreits bis 22. 7. aufgeschoben (Kurmainz, unfol. [Nr. 32]).
6
 Vgl. Beratung am 7. 7.: Ulm, fol. 56–57’ [Nr. 121].
7
 Vgl. die Triplik [Nr. 252], fol. 357 [Dann sovil … nach erledigen.].
8
 = die Bewilligung durch KR und FR in der Duplik, deren Übernahme durch SR der Ks. in der Triplik forderte.
c
 Rottweil] Nürnberg (fol. 102) abweichend: Rottweil votiert wie Nürnberg und Ulm. Speyer A (fol. 373’): Wie Nordlingen.
d
–d sonderlich … erclert] Speyer (fol. 72 f.) differenzierter: insbesondere die Städte der rheinischen Bank beharren /72’/ alle sampt unnd sonders darauf, die Kontribution nur mit grober muntz in dem werth, wie das gelt allenthalb geng unnd gebe,erlegen zu können. Berufen sich dafür auf die am 8. 7. (28. 6.) im RR unter Protest vorgebrachte Erklärung (vgl. Anm. 9). Unnd konte man nit darfur, dz das muntz edict am Reinstrom nit wie an andern orten gehandthabt wurde. Wann caesar et status Imperii, bei denen es stunde, dz muntz edict zu renoviren unnd handtzuhaben, eine durchgehende gleichheit wurden anordnen, alßdann wurde ein jeder auch wissen, wie er sich mit erlegung der schatzung zuverhalten.
9
 Vgl. RR am 8. 7.: Kursachsen, fol. 268 f. [Nr. 26]; Ulm, fol. 58’ f. [Nr. 122].
e
 Nördlingen] Speyer A (fol. 373’) differenzierter zum Votum: Muss man mehr als 68 Römermonate bewilligen, so solte man es uff die termin wie Nurmberg[stellen]. Aber sein gesell[= der zweite Nördlinger Gesandte], der wolt pure nit weitter, dann wie nechst geschlossen. Denn wan die stett den obern[Ständen] volgen musten, plieben sie wol daheim etc.
10
 = Zehrung, Unterhaltskosten.
f
 wurden] Speyer (fol. 72) zusätzlich: Demnach Mehrheitsbeschluss, es bei 68 Römermonaten zu belassen, auch um den Eindruck zu vermeiden, als seien die Reichsstädte zum Anschluss an KR und FR verpflichtet. In diesem Sinn habe das Direktorium [Regensburg] bereits bei der Korrelation zum 1. HA am 7. 7. (27. 6.) gegen den Beschluss von KR und FR für SR auf dessen abweichender Resolution bestanden. [Vgl. Kursachsen, fol. 257 f. (Nr. 25).] /72’/ Beschluss: Regensburg formuliert das Konz. für eine entsprechende Resolution des SR.
g
 Umfrage. Beschluss] Speyer A (fol. 374 f.) differenzierter: Mehrheitsbeschluss gemäß Votum Straßburg.
11
 Nr. 286.
h
 Umfrage. Beschluss] Speyer A (fol. 374’) differenzierter: Einhelliger Beschluss gemäß Votum Straßburg.
i
–i hilff … bewilligen] Speyer (fol. 73) eindeutig: hilff laistung zu bewegen, unnd dann die hilff der ksl. Mt. furnemlich der cron Hungern halben alberait bewilligt.
1
 Datum in der Textvorlage verschrieben: Zynstags, den 6. Julii anno 94.
a
–a der … Pfullendorf] Nürnberg (fol. 103) eindeutig: aller noch beim RT vertretenen Reichsstädte ausserhalb allein deren von Straßburg. Augsburg B (fol. 59’) zusätzlich: Nachdem die ksl. Kommissare Regensburg als Direktorium zuvor befohlen hatten, die Gesandten aller Städte einzuberufen, haben sie überlegt, ob sy die von Augspurg insonderheit solten erfordern. Aber doch dahin geschlossen worden, damit nit schein, dz sy ein absönderung under den stetten machen wolten, solte obvermelter bevelch den directoribus gegeben werden.Regensburg hat aber zum einen Augsburg nicht und zum anderen Köln, Rottweil, Überlingen und Pfullendorf ohne Angabe der Thematik ansagen lassen.
b
 Überlingen] Speyer (fol. 73) abweichend: Memmingen. Speyer A (fol. 375): Memmingen [als nachträgliche Einfügung] und Überlingen.
2
 Nr. 360.
c
–c an … Gesandten] Augsburg B (fol. 59’) differenzierter zur Augsburger Präsenz: Zu Beginn der Sitzung fragen die Kommissare nach, ob auch die Augsburger Gesandten anwesend seien. Da dies verneint wird, wollen sie wissen, warum ihnen nicht angesagt worden ist. Dazu erklärt Regensburg, sy hettens /60/ fur unnöttig gehalten und vermeint, sy wurden der handlung selbsten bericht haben, auch sich von selbst erzeigen.Da dies nicht der Fall ist, werden die Augsburger auf Befehl der ksl. Kommissare hin in die Sitzung berufen.
3
 Nr. 363.
d
 erkenneten] Nürnberg (fol. 104) zusätzlich: Fordert eine Erklärung, ob die Städte darauf beharren oder aber dem ksl. Dekret Folge leisten.
4
 In der Textvorlage Randvermerk zum bisherigen Referat Diemars: Dessen hat Demar kein bevelch gehabt.
e
 ein usschuß] Nürnberg (fol. 105) zusätzlich: dem Regensburg, Nürnberg und Lübeck angehören.
f
 worden] Nürnberg (fol. 105’ f.) zusätzlich: Als der Großteil der Städtegesandten das Rathaus bereits verlassen hat, will Sekretär Hannewald die Verbliebenen nochmals in das Sitzungszimmer zurückholen, um den Verhandlungsstand schriftlich festzuhalten. Zwar hat er von den Kommissaren vernommen, dass die Städte einen Beratungsaufschub gefordert haben, da aber /106/ solches das ansehen, alß woll es in infinitum hinauß lauffen, beger demnach ein interim erclärung, wann die stett sich aigentlich vernemen lassen wolten.Daraufhin wiederholt der Regensburger Kämmerer die Terminierung durch die Kommissare und versichert, dass kein geferliche verlengerung gespürt werden solt.
1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 376’–377’.
a
 beraten] Nürnberg (fol. 106’) zusätzlich: Regensburg referiert dafür einleitend die Forderung der ksl. Kommissare vom Vortag, dem ksl. decret zu pariren.
2
 Vgl. die Ausfertigung [Nr. 367].
a
 Deputierten der Reichsstädte] Nürnberg (fol. 107) differenzierter: Regensburg, Nürnberg und Lübeck als deputierte Städte.
1
 Nr. 367.
b
 genommen] Augsburg B (fol. 61’ f.) zusätzlich: Um 16 Uhr unterrichten die ksl. Kommissare die Augsburger Gesandten darüber, dass sie die Reichsstädte nicht zum Vollzug des ksl. Dekrets [Nr. 360] veranlassen konnten, sondern dass diese eine Erklärung [Nr. 367] übergeben haben. Die Kommissare erbitten von den Augsburgern Auskünfte zur Genese, den Bedingungen und der Verfassung der Städtekorrespondenz [Städtetag] sowie zur Aussage der Reichsstädte, Augsburg habe beim RT bereits am SR teilgenommen, sich dann /61’/ aber selbst wider davon abgesöndert.Die Augsburger Gesandten erstatten dazu mündlichen Bericht in der Form, wie er den Kommissaren am nächsten Tag schriftlich vorgelegt wurde [vgl. Beilage 2 bei Nr. 369]. /62–63/ Sodann verlesen die Kommissare die Erklärung der Reichsstädte vor den Augsburger Gesandten, die daraufhin nochmals verdeutlichen, ohne vorausgehende Restitution ihrer Session keine weiteren Verhandlungen mit den Städten zu führen, gegenüber den Kommissaren aber kurz zur Erklärung Stellung nehmen.
a
 16 Uhr] Speyer A (fol. 379’) abweichend: 15 Uhr.
1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 379’–381.
2
 Nr. 252.
3
 Vgl. Ulm, fol. 60’–61’ [Nr. 124].
4
 Nach dem Beschluss der abweichenden Quadruplik des SR [Nr. 275] kritisierte die Nürnberger Stadtobrigkeit in der Weisung vom 3. 8. (24. 7.) 1594 die Minderbewilligung des SR nachdrücklich: Und ist wol sich zu verwundern, das etliche der erbern stett sich in dießem punct der durch die höhern stände bewilligten 80 monat halben ungeacht der hochst obligenden noth so hart widersetzen und dardurch so wol bey der ksl. Mt. als auch chur- und fursten ein solche ungnadt auf sich laden, deren etwo wir und andere, die es lieber beßer gesehen heten, auch entgelten mueßen(StA Nürnberg, NRTA 107, Prod. 31. Or.; präs. 5. 8. {26. 7.}). Zur Position Nürnbergs in dieser Frage vgl. auch Franz, Nürnberg, 233 f.
a
 Da] Nürnberg (fol. 114) zusätzlich vor dem Folgenden: Folgende Ergänzung wird angeregt von Nürnberg.
5
 Die entsprechende Aussage des Ks. ist enthalten in dessen Replik zum 1. HA [Nr. 250], fol. 315.
b
–b sunder … ging] Ergänzt aus dem weitgehend gleichlautenden Protokoll dieses Tages in Speyer (fol. 76). Fehlt in der Textvorlage irrtümlich.
c
–c dz … gelangte] Nürnberg (fol. 114) deutlicher: daß den ochsenhendlern nicht gestattet werde, selbsten in Ungern zu kauffen, sonder mueste man das vich von den österreichern nemen, die dann den gewin hetten.
6
 Leerstelle in der Textvorlage; aus anderen Überlieferungen nicht zu ergänzen.
d
 einzustellen] Speyer A (fol. 380) zusätzlich: Letztere Bitte wird ebenso im Votum Straßburgs ergänzt wie die Klärung der Gravamina insgesamt. Nürnberg (fol. 114) zusätzlich: Im Konz. soll der Zeitraum für die Bereinigung der Gravamina der Reichsstädte biß uff das erste zil beharrlicher hilff gesetzt werden./114’/ Köln bittet unter Protest um Aufnahme in das Protokoll, daß sie sich denen gravaminibus nicht beypflichtig gemacht, so die religion betreffen möchten. Speyer A (fol. 381) zusätzlich: Colmar fordert den Zusatz, dass die Städte in der Landvogtei Hagenau der infell aus Lottringen halben kriegsvolck schwerlich erhalten musten, item dz grosse licenten und zoll, […] und dz er noch keinen bevelch, in die 68 monat zubewilligen; wolte auch darein anderer gestalt nit, dann uff abhelffung etc. verwilligt haben.
7
 Vgl. Bericht der Straßburger Gesandten an Meister und Rat vom 26. 7. (16. 7.) 1594: Bei der Beratung zur Quadruplik /115/ haben wir /115’/ allein uff der statt Aach relevamen getrungen unnd den ubrigen gravaminibus abzuhelffen noch zeit, biß das erste ziel der beharlicher contribution erscheinen möchte, bewilligt. Wir müßen aber darüber großer ungnad von solchen aachischen gescheffts wegen bey irer Mt. gewertig sein unnd, wie zu besorgen, doch nichts außrichten,weil trotz aller Bemühungen die Tendenz auf Ständeseite dahin geht, dass der Ks. mit den executions proceßen volnfahren möchte(AVCU Strasbourg, AA 846, fol. 114–118’, hier 115 f. Or.).
8
 Vgl. die Ausfertigung [Nr. 275].
a
 Im Auftrag] Nürnberg (fol. 114’ f.) zusätzlich vor dem Folgenden: Hannewald fragt zunächst bei den Regensburger Verordneten um Audienz im SR an. Nach Umfrage Antwort an Hannewald: Aufgrund des gestrigen Sonntags und des heutigen Feiertags [15. 7.: Divisio apostolorum] haben einige Gesandte den RT recreationis gratiafür kurze Zeit verlassen. Man stellt ihm anheim, seine Werbung dennoch vorzubringen. Replik Hannewald: Er weiß ohnehin, dass Straßburg und Nürnberg abwesend sind, doch ist dies kein Hindernis.
1
 Nach der Aufgabe der Belagerung Grans [Esztergom, HUN] durch Ehg. Matthias Ende Juni 1594 nahm Großwesir Sinan Pascha Totis [Tata, HUN] ein, sodann das befestigte Kloster St. Martinsberg [Pannonhalma, HUN] und belagerte ab Ende Juli Raab [Győr, HUN]; Einnahme am 29. 9. 1594. Der vom Sultan angeforderte Krimkhan Ghazi II. Giray (zum Zuzug durch Polen vgl. Anm. 24 bei Nr. 4) stieß im Juli 1594 mit ca. 30 000–40 000 Reitern zu den Truppen Sinan Paschas auf dessen Zug nach Raab. Zu den Befehlshabern des Großwesirs gehörte auch Hasan Pascha von Ofen (vgl. Hammer-Purgstall, Geschichte IV, 222–224; Huber, Geschichte IV, 479 f. Zur Teilnahme der Tataren und deren Bedeutung im Krieg: Finkel, Administration, 97–107).
2
 = Türken und Tataren.
3
 = des 1. HA (Türkenhilfe).
4
 Die Beratungen des Ausschusses sind nicht protokolliert, auch liegt die Ausschussresolution nicht vor. Sie wurde gemäß Randvermerk in Nürnberg (fol. 117) nit ad describendum geben.
5
 Vgl. die Supplikation [Nr. 467] sowie die dortige Resolution des Supplikationsrats vom 6. 7.
b
–b Beschluss … bevelch] Speyer A (fol. 382’) differenzierter: Umfrage (nur Lübeck, Ulm, Worms, Nördlingen, Speyer, Überlingen, Frankfurt, Hagenau, Memmingen, Colmar). Einhelliger Beschluss, eine Reichshilfe gemäß Resolution des Ausschusses abzulehnen; ansonsten wie Resolution des Supplikationsrats.
6
 Die Straßburger Gesandten waren in der Weisung des Rates vom 11. 7. (1. 7.) 1594 beauftragt worden, eine Reichshilfe abzulehnen, weil die Stände im Oberrheinischen Kreis /47’/ mit krieg, brandt, blündern und verhergen nicht weniger als der niderlendisch-westphalische zum eüssersten angefochten und betrangt werden und nicht desto weniger zur contribution[beim 1. HA] neben andern, so dergleichen nicht außgestanden, mit angehaltten, da im gegenfall dises und anderer kreisen aus solchen ursachen verschont würdt(AVCU Strasbourg, AA 846, fol. 47–48’, hier 47’. Or.; präs. 18. 7. {8. 7.}). Noch vor dem Erhalt der Weisung berichteten die Gesandten am 15. 7. (5. 7.) 1594, sie hätten sich gegen die Reichshilfe ausgesprochen, weil /112/ der westphalisch kraiß und sonderlich die papisten inen solchen krieg und beschwerdten selbs zugezogen, in dem sie den evangelischen zu widerstandt das spanisch kriegßvolckh in dem cöllnischen werckh herauff gelockt, viel christen und auch die statt Aach mit derselbigen hilff angefochten und verfolgt(ebd., fol. 110–113’, hier 112. Or.).
c
 Hg. von Württemberg persönlich] Nürnberg (fol. 118) abweichend: der Württemberger Gesandte Enzlin im Auftrag des Hg.
7
 Nr. 275.
d
 Rottweil] Nürnberg (fol. 118) zusätzlich: sowie Dr. Tradel [Augsburger Gesandter]. Augsburg B (fol. 66) summarisch: die catholische stett.
8
 = ‚Angehör‘.
e
 hette] Speyer (fol. 78) zusätzlich: und solche[Urteile] zu retractiern der ksl. Mt. nit zuzumuten were. Augsburg B (fol. 66 f.) zusätzlich: Forderung, KR und FR /66’/ von der catholischen stett wegen anzuzeigen, dz sy mit der aachischen sach irer vilfeltigen erclerung gemes nichts wolten zuthun haben.
f
 etc.] Nürnberg (fol. 118’) zusätzlich: Diemar weist den Vorwurf mit dem Argument zurück, daß sie wol wissen solten, do gleich 2 oder 3 stett einer sondern meinung, solches doch den gemeinen und mehrern schluß nicht sperren köndt; sich derhalben uff die prothocolla ziehendt.Die weitere Debatte dazu wird vertagt, weil die Gesandten von Straßburg und Nürnberg nicht anwesend sind. Augsburg B (fol. 66’) anders: Da Regensburg die Forderung der katholischen Städte ablehnt, haben sy sich entschlossen, ir entschuldigung deßwegen irer Mt. selbsten furzubringen.
g
–g Reichsstädte … Kommissare] Nürnberg (fol. 118’) differenzierter: Vorladung nur der evangelischen Reichsstädte vor die ksl. Kommission in die Trinkstube [des Rathauses].
9
 Nr. 367.
10
 Nr. 363.
11
 Nr. 360.
12
 Vorrangig Bezugnahme auf die abwesenden Nürnberger Gesandten. Vgl. Anm. 3 bei Nr. 131.
13
 Die Städtegesandten kritisierten, dass die Augsburger Delegierten mit eröffnung der erbarn stett registratur und andern gehaimen sachen in die herrn commißarien allerley getragen, so sich sehr ubel gebürt hat, insonderheit aber ihnen eröffnet, zu welcher zeit die correspondentz der erbarn stett angefangen(Bericht der Nürnberger Gesandten vom 29. 7. {19. 7.} 1594: StA Nürnberg, NRTA 108, Prod. 38. Or.; präs. Nürnberg, 31. 7. {21. 7.}). Vgl. auch Anm. e bei Nr. 133.
14
 Bezugnahme auf einen Zusammenschluss 1471 gegen Angriffe Gf. Ulrichs V. von Württemberg. Vgl. Anm. 14 bei Nr. 132 und Anm. 15 bei Nr. 369.
15
 = das Reichsregiment.
16
 Fragliche Bezugnahme auf das Reformprogramm des RT Worms 1495. Vgl. Angermeier, Reichsreform, 164–184, mit Verweisen auf die Akten in Angermeier, RTA MR V.
17
Bezugnahme auf die Gesandtschaft Ehg. Ferdinands als Reichsstatthalter zum Städtetag 1525. Vgl. Anm. 17 bei Nr. 369.
18
 Vgl. zuletzt die Reichspoliceyordnung 1577: Weber, Reichspolizeiordnungen, 215–271.
h
–h Wollen … zugelassen] Nürnberg (fol. 121 f.) differenzierter: Bitten um Aufschub wegen der temporären Abwesenheit Nürnbergs, Straßburgs und anderer Städte. Das heutige Vorbringen im RR [zum 1.HA] ist zuvor im SR noch in deren Anwesenheit gebilligt worden. Die Kommissare lehnen den Aufschub ab und betonen, /121’/ dz ksl. Mt. an dero hochheit und reputation ihr nit werde eingreiffen lassen.Falls Augsburg weiterhin nicht zur Session kommt, wird Ks. KR und FR einschalten. Wohin und zu was weitterung es nun gedeyen möchte, hetten die stett selbst zugedencken./121’ f./ Die Abordnung der Städte beharrt auf Aufschub zumindest bis morgen. Die Kommissare bewilligen dies widerwillig, wollen aber /122/ gleichwol den stetten in vertrauen nicht bergen, wann ihr Mt. die ursach deren von Augspurg absönderung wüste, das sie kein gefallen daran tragen wurden.
i
 zugelassen] Augsburg B (fol. 66’ f.) zusätzlich: Anschließend unterrichten die Kommissare die Augsburger Verordneten über diese Verhandlungen. Gf. Ludwig von Löwenstein stellt zur Debatte, ob Augsburg sich nach der Restitution der Session der Städtekorrespondenz wieder anschließen würde. /67/ Antwort der Augsburger: Lehnen Verhandlungen dazu vor der Zuerkennung der Session ebenso ab wie eine Restitution mit der Bedingung, sich nachher der Korrespondenz anzuschließen. Falls sie die Session one einichen anhangerhalten, sind sie bereit, ein etwaiges Vorbringen des SR zur Städtekorrespondenz anzuhören. Bitten daneben um die offizielle Übergabe einer Kopie der letzten Erklärung der Reichsstädte [Nr. 367] durch die Kommissare, wenngleich sie eine Abschrift informell bereits von anderer Seite erhalten haben, sowie um Auskunft dazu, wer von den Städten sich zu berurter schrifft bekenne, weil in derselben allerlei anzügigs begriffen.
a
 Städterat] Speyer A (fol. 383’) zum Sitzungszeitpunkt: Vormittag, 7 Uhr.
1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 384’–385’.
b
 Referat] Speyer A (fol. 383’ f.) differenzierter: Ausführliches Referat durch Regensburg.
c
–c Und … sollte] Speyer A (fol. 384’) differenzierter: Umfrage. Einwand und Argumentation vorgebracht von Straßburg.
d
–d so … geschlossen] Speyer A (fol. 384’–385’) differenzierter: Umfrage. Beschluss basierend auf dem Votum Ulms, das die Einrichtung und Instruierung der Abordnung anregt, Hauptverhandlungen aber wie Straßburg ablehnt. Die folgenden Städte schließen sich dem an.
2
 = zur Berechtigung und Gestaltung der Städtekorrespondenz bzw. des Städtetags.
3
 Die Nürnberger Gesandten hatten sich nach dem Beginn der Kommissionsverhandlungen eins theils eben diser augspurgischen sachen halben dritt halben tag, darunder zwen feyrtag gewesen, von hinnen absentirt, damit uns destoweniger zugemessen werden möcht, als ob wir solche sachen vor andern triben(Bericht vom 29. 7. {19. 7.} 1594: StA Nürnberg, NRTA 108, Prod. 38. Or.). Vgl. auch Anm. 16 bei Nr. 132.
a
 Nördlingen] Augsburg B (fol. 67’) zusätzlich: und Regensburg. Die Augsburger Gesandten sind zunächst anwesend, treten aber vor den folgenden Verhandlungen der Kommissare mit der Städteabordnung ab.
b
 Ausstehende Erklärung] Augsburg B (fol. 67 f.) differenzierter: Die Einberufung der Städte vor die Kommission erfolgt, weil die für den Vortag zugesagte Erklärung im Anschluss an die Verhandlungen am 25. 7. noch nicht übergeben worden ist.
1
 Vgl. Ulm, fol. 69–71’ [Nr. 130].
2
 Nr. 367.
3
 Bezugnahme auf die wiederholten Vermittlungsversuche von Gesandten Straßburgs und Nördlingens im Auftrag der Reichsstädte in Augsburg. Vgl. die Erklärung der protestantischen Reichsstädte an den Ks. [Nr. 363 mit Anm. 9] sowie Anm. 23 bei Nr. 369.
4
 Vgl. Nr. 369 mit Anm. zur Erläuterung.
5
 Vgl. Anm. 5 bei Nr. 104.
6
 Vgl. die Argumentation der Kommissare am 25. 7. (wie Anm. 1).
7
 Bezugnahme auf die Gesandtschaft Ehg. Ferdinands zum Städtetag in Speyer 1525. Vgl. Anm. 17 bei Nr. 369.
8
 Die Bezugnahme konnte nicht geklärt werden.
9
Vgl. Anm. 3 bei Nr. 98.
10
 Vgl. unten, Anm. 14.
11
 Vgl. dagegen unten, Anm. 13.
12
 Vgl. Anm. 5 bei Nr. 104 und Anm. 10 bei Nr. 105.
13
 Formulierung weitgehend wie in der Städteregistratur für den Städtetag Speyer 1525 (Fels, Zweyter Beytrag, 207). Ferdinand bot den Städten Unterstützung gegen andere Reichsstände an, doch sollten sie nichts beschließen, was Ks. und Reich nicht zu eeren, wolfart, fride und eynigkaitdiene (Abschied zit. bei Schmidt, Städtetag, 157). Vgl. auch Anm. 17 bei Nr. 369.
14
 = Angriffe auf Reutlingen und Esslingen durch Gf. Ulrich V. von Württemberg (vgl. Aussage der ksl. Kommissare am 25. 7.: Ulm, fol. 70’ [Nr. 130]). Konflikt Gf. Ulrichs V. mit Esslingen um 1470 erwähnt bei Pfaff, Geschichte, 354. Vgl. dagegen zu den Hintergründen der Einberufung des ersten allgemeinen Städtetags 1471: Anm. 15 bei Nr. 369.
15
 Vgl. Nr. 360.
16
 A) Schreiben des Augsburger Rates an die Herren Älteren der Stadt Nürnberg (5. 7. 1594): Beklagen die prononcierten Aktivitäten des Nürnberger Gesandten Herel beim Ausschluss Augsburgs aus dem SR und bieten dabei die Fortsetzung der althergebrachten vertraulichen Korrespondenz an. B) Nürnberger Antwort (16. 7. {6. 7.} 1594): Ihre Gesandten konnten sich von den anderen evangelischen Städten nicht absondern. Bitte an Augsburg, sich beim RT den Städten in allen Belangen wieder /668’/ zuadjungiren, deren ohne ainige /669/ unns bewuste erhebliche ursach unterfangenen separation und trennung abzustehen und zu der erbarn freyen Reichs stetten correspondentz in solidum et integraliter wider zutretten(StA Nürnberg, NRTA 112, A) fol. 666–667’; B) fol. 668–669’. Kopp. StadtA Augsburg, RTA, unverz. Akten, Kart. 1591–1640, Fasz. 1590–98, unfol. Konz. für A) und Or. von B). StadtA Ulm, A 28, A) Prod. 195; B) Prod. 196. Kopp.).
c
 Auftrag] Augsburg B (fol. 67’–68’) zusätzlich: Nach dem Abtritt der Städteabordnung werden die Augsburger Gesandten von der Kommission über den Standpunkt der Städte informiert: Diese beharren auf ihrer bisherigen Haltung, insbesondere auf der Untrennbarkeit von Reichs- und Städtebelangen, und haben auf ein Augsburger Schreiben vom 6. 7. 1594 [!] an Nürnberg sowie die Antwort verwiesen. Verlesung beider Schreiben [vgl. Anm. 16]. Die Augsburger Gesandten stellen dazu klar, dass die im Schreiben an Nürnberg angebotene Fortsetzung der Korrespondenz sich lediglich auf das Verhältnis zu Nürnberg bezieht. Sie bitten die Kommission, die unfruchtbaren Verhandlungen abzubrechen und den Ks. zu ersuchen, ihre Session /68’/ propria authoritate unverlengtzu restituieren. /68’ f./ Die Kommissare referieren die weiteren vergeblichen Verhandlungen mit der Städteabordnung, die Augsburger Gesandten bitten nochmals um eine Kopie der zuletzt von den Reichsstädten vorgelegten Erklärung [Nr. 367] und die Bekanntgabe der Städte, die diese befürwortet haben. Es erfolgt jedoch kein Bescheid der Kommission.
d
–d nachdem … ist] Speyer (fol. 80) differenzierter: Einberufung des RR wegen des Korreferats zum 2. HA. SR wartet von 15 bis 17 Uhr ab und wird sodann vom Mainzer Sekretär unterrichtet, dass KR und FR sich noch nicht geeinigt hätten. Die Sitzung des RR werde deshalb bis morgen, 7 Uhr, aufgeschoben.
17
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 386’ f.
18
 Vgl. die Ausfertigung [Nr. 291]. Letzte Beratung dazu am 8. 7.: Ulm, fol. 57’–58’ [Nr. 122].
e
–e Umfrage … Korrekturen] Speyer A (fol. 386’ f.) differenzierter mit Einzelvoten: Einwände Köln wie oben. Billigung mit den Korrekturen, die Straßburg und Ulm vorbringen.
19
 Verschrieben für „heimgegeben“unter Bezugnahme auf die Überlassung weiterer Maßnahmen im niederländischen Krieg an den Ks. in der Resolution des SR [Nr. 291, fol. 441’ f.] oder Bezugnahme auf das Gutachten der Stände des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises [Nr. 290].
20
 Vgl. zum Zusammenhang die Supplikation mit den Beilagen [Nr. 467].
21
 Vgl. die Kölner Supplikation [Nr. 450].
22
 Vgl. die Resolution des Supplikationsrats bei der Supplikation [Nr. 467].
1
 Nr. 291
2
 Das Memoriale liegt nicht vor. Vgl. die Kölner Supplikation [Nr. 450].
a
 Resolution] Speyer A (fol. 387’) zusätzlich: Regensburg verliest nochmals das gestern gebilligte Konz. für die Resolution zum 2. HA, in der nunmehr die Kölner Bitte ergänzt wird, dass die Lizenzgelder zumindest uff des Reichs boden, als Coln und Gulch, mogen abgeschafft werden./387’ f./ Umfrage. Beschluss gemäß Votum Straßburg: Billigung, falls die Rücknahme nur auf Reichsgebiet gefordert wird. [Vgl. Nr. 291, fol. 442: Aber wegen geclagter …]
3
 Teilnehmer gemäß Umfragelisten in Speyer A, fol. 389–390’.
4
 Vgl. Ulm, fol. 72’–80’ [Nr. 132].
b
 Ein Teil der SR] Speyer A (fol. 389–390’) differenzierter: In diesem Sinn votieren in 1. Umfrage Straßburg, Nürnberg, Ulm, Memmingen, Speyer, Hagenau, Colmar, Regensburg. In 2. Umfrage gemäß Votum Straßburg und Nürnberg dahingehend modifiziert, nur eine erläuternde Schrift [vgl. Anm. d] zu übergeben.
c
 Andere wenden ein] Speyer A (fol. 389’ f.) differenzierter: In diesem Sinn votieren in 1. Umfrage Lübeck, Worms, Frankfurt.
d
 uf ein solch schreiben] Nürnberg (fol. 137’) differenzierter: dass der Bericht nicht den namen einer recapitulation haben, auch der mainung nicht verfast werden solt, alß wolt man ein mißtrauen in die commissarien setzen, sonder allein zu dem effect, im fall sie ettwas uberhört, solches repetirt und daneben, was man für andere und bessere argumenta und fundamenta in iure et facto het, deren sich der ausschuß nicht alßbalden erinnern können, der ksl. Mt. pro meliori informatione auch fürgebracht und angezaigt würden.
e
–e und … gehn] Nürnberg (fol. 138) anders und zusätzlich: sowie Regensburg und Worms [nicht Nürnberg; vgl. auch Anm. 5] erklären, dass sie, falls Ks. die Augsburger proprio motu und mit gewalt in den stett rath einschieben wolt, […] bedenckens truegen, neben ihnen zu sitzen, sonder entschlossen weren, ufzustehen und ihren weg anheimbs zunemen. Dann die alhie anwesende augspurgische gesandten sich nicht geschembt noch scheuen getragen, der erbarn stett vertraute gehaim aus der registratur und alten actis herfür zuklauben, an tag zugeben und in die commissarien zutragen. Wie sie auch die erbarn stett uberal nicht allein verunglimpfft, sonder den commissarien eröffnet, zu welcher zeit die correspondentz der erbarn stett angefangen. Darbey sie auch fürgeben dürffen, alß wann der stett zusamenkunfften und täg durch die röm. kaiser improbirt worden./138 f./ Augsburg kann nicht behaupten, Ulm habe die Übernahme der Städteregistratur mit Intrigen erstrebt, da die Augsburger /138’/ ihren secretarium Lutzenberger selbst für einen stett verräther angeben und andeuttung gethon, die registratur gen Ulm zu legen, damit sie ermelts Lutzenbergers mit fueg abkommen köndten.[Der Entzug des Archivs der oberdeutschen Städtebank bildete für Augsburg einen zentralen Faktor im Konflikt: Beim Städtetag im Herbst 1585 (Ulm) erbat Ulm die Vorlage der Registratur, um den Bericht des Augsburger Registrators Lutzenberger überprüfen zu können. Augsburg sah dies als Versuch, der Stadt das Archiv zu entziehen, und bewilligte lediglich, es zum nächsten Städtetag 1586 nach Speyer zu senden. Die dortige Prüfung ergab keine Mängel, doch wurde dennoch beschlossen, es nach Ulm zu verlegen, nachdem die Städtetage künftig dort stattfänden. Augsburg nahm dies zum Anlass, noch 1586 die Beratungen zu verlassen und künftig keine Städtetage mehr zu besuchen (vgl. Anm. 4 bei Nr. 364). Der Verlegungsbeschluss wurde beim Städtetag 1587 (Ulm) wiederholt und 1588 (Speyer) endgültig bestätigt. 1587 wurde zudem anstelle des Augsburgers Lutzenberger der Ulmer Sekretär Ludwig Dieminger als Registrator der schwäbischen Städtebank berufen (Huber, Städtearchiv, 110 f.; Schulze, Augsburg, 442; Jäger, Reichsstadt, 305 f.).]
5
 Der Nürnberger Rat hatte seine Gesandten am 26. 7. (16. 7.) 1594 angewiesen, sie sollten sich diser sachen nichts hefftigers vor andern stetten annemmen, damit euch nicht der unglimpff allain möchte zugezogen werden; wie ir sehet, das man dasselbig alberait gern thon wollt(StA Nürnberg, NRTA 107, Prod. 26. Or.). Zur letzten Bezugnahme vgl. Anm. 16 bei Nr. 132. Die Gesandten berichteten am 29. 7. (19. 7.) 1594 zu obiger Beratung: Straßburg unnd alle andere evangelische stett haltten noch starck wider Augspurg zusamen, der gestallt […], woferrn die ksl. Mt. die von Augspurg in den stett rath ernstlichen einschieben würden, daß sie bey unnd neben ihnen nicht sitzen, sonder ihren weg anhaimbs nemen wolten. Darzu wir gleichwol unsers theils nichts vermeldt.Deshalb müssen Bürgermeister und Rat sich gar nicht befahren, das wir uns diser sachen hefftiger dann andere annemen werden(ebd., NRTA 108, Prod. 38. Or.; präs. Nürnberg, 31. 7. {21. 7.}).
1
 Teilnehmer gemäß Umfragelisten in Speyer A, fol. 391–393’.
a
 Aufnahme] Speyer A (fol. 391) zusätzlich vor dem Folgenden: Regensburg proponiert.
2
 DAb 1586, § 27, Abschnitt: Inn fellen aber … erkennt werden (Fröschl, RTA RV 1586, Nr. 38 S. 878).
3
 Nachweis der Schreiben der Städte in Anm. 5 bei Nr. 305.
b
–b Und …mitwirken] Speyer A (fol. 391–393’) differenzierter: Weitgehend einhellige Beschlussfassung. Straßburg regt zunächst die Einrichtung eines Ausschusses an, Nürnberg die Prorogation vieler Punkte an einen RDT, um dort RKG-Personal in die Beratung einzubeziehen. Ulm bringt die Fortführung der RKG-Visitation sowie die Schritte gegen den DAb 1586 wegen der neu gefassten Vorgaben für Pfändungen und Arreste vor, auch Köln fordert weitere Maßnahmen dazu noch beim RT, während die Dubia des RKG an einen RDT prorogiert werden sollen. Daneben wird vielfach votiert, für die weitere Beratung des Ausschusses die Beschlussfassung von KR und FR abzuwarten.
c
 ksl. commissionen] Nürnberg (fol. 139’) anders: ksl. extraordinari commissionen.
4
 Nr. 303.
5
 Vgl. das Memoriale, unterzeichnet von den Frankfurter Gesandten: ISG Frankfurt, Reichssachen II 2020, unfol. StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 973 f. StadtA Ulm, A 647, fol. 1136 f. StadtA Speyer, 1 B Nr. 349, fol. 161 f. StadtA Lübeck, ASA RTA XIV, fol. 674–675’. Kopp. Zum Zusammenhang vgl. Ulm, fol. 1 f. [Nr. 98 mit Anm. 1].
1
 In Ulm fehlen einige Aspekte der Beratung dieses Tages.
2
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 395–396.
a
 beraten] Speyer A (fol. 395) zusätzlich zu der von Regensburg vorgetragenen Proposition: und die Tendenz dahin geht, dass sie diese HAA uff ein deputation tag uf kunfftigen fruling verschieben werden.
b
 der Ausschuss des SR] Ulm (fol. 86) abweichend: Beschluss des gesamten SR. Köln (fol. 114 f.) eindeutig: Da den Reichsstädten an einer Klärung der fraglichen Restriktionen bei Pfändungen und Arrestierungen noch beim RT viel gelegen ist, weil es bei einer Prorogierung an den RDT beim DAb 1586 verbleiben würde, ist der Ausschuss des SR beauftragt worden, dazu zu beraten. Beschluss des Ausschusses, der hier vorgetragen wird: Verweisung der Dubia des RKG an den RDT, dagegen beim RT [wie oben folgend.]
c
–c eine … authentisiren] Speyer A (fol. 395–396) differenzierter mit Einzelvoten: Einvernehmen, den 4. und 5. HA an den RDT zu prorogieren. 3. HA (Reichsjustiz): Köln beharrt auf dem gestrigen Beschluss, die dort angesprochenen Punkte noch beim RT zu klären. Nürnberg: Ebenso, denn auf dem RDT werden bezüglich der Pfändungen /395/ die stende nit balt weichen von dem, wz in Wormbs constituirt.Straßburg drängt daneben auf Maßnahmen zur Fortführung der RKG-Visitation. Ulm: Entsprechend Köln, auch damit KR und FR sehen, /395’/ dz die stett gern dz irig thetten zu befurderung der justici.Die übrigen Städte schließen sich dem an.
d
 14. 1. 1587] Köln (fol. 114’) zusätzlich: und 29. 8. [1588].
3
 Vgl. Anm. 5 bei Nr. 305.
e
–e Dieweil … mitbegriffen] Wird in Speyer A (fol. 395–396) nicht angesprochen und fehlt auch in Köln.
4
 Laufs, RKGO, 148. Vgl. auch die Supplikation der Stadt Speyer beim RT [Nr. 501] sowie RAb [Nr. 511], Anm. cx bei § 96.
5
 DAb 1586, §§ 51 f. (Fröschl, RTA RV 1586, Nr. 38 S. 884 f.).
6
 Vgl. die Ausfertigung [Nr. 304]. Trotz der Billigung nochmalige Verlesung und weitere Beratung des Konz. am 1. 8.: Ulm, fol. 87 f. [Nr. 137].
1
 Vgl. die Ausfertigungen [Nr. 305; Nr. 384]. Die Protokolle enthalten keine Angaben zur Besetzung des SR bei dieser Beratung. Die Billigung der Anmahnung für Aachen erfolgte wohl nur durch die Gesandten der protestantischen Städte, da die katholischen Verordneten sich an den diesbezüglichen Verhandlungen seit Beginn des RT nicht beteiligten (vgl. Ulm, fol. 9, fol. 18 [Nr. 100, 101]).
a
 Städterat] Nürnberg (fol. 143’) differenzierter: Zusammentritt des SR wegen der Anberaumung einer Sitzung des RR für 8 Uhr. SR versammelt sich in seiner Ratsstube, bis er um 11 Uhr in RR berufen wird.
1
 Vgl. die Verlesung und Billigung des Konz. bereits am 30. 7.: Speyer, fol. 85’ [Nr. 135].
2
 = Dölpeltaler bzw. Tölpeltaler: Bezeichnung für die spanischen Philippstaler (Grimm, Wörterbuch XXI, 670; zum Philippstaler vgl. Schrötter, Wörterbuch, 89 f.).
b
 25 fl.] Speyer (fol. 86), Speyer A (fol. 397) und Nürnberg (fol. 144) abweichend: 52 fl.
c
 Städte der rheinischen Bank] Speyer A (fol. 397) differenzierter: mit den Voten von Straßburg, Worms, Lübeck, Speyer, Frankfurt, Hagenau, Colmar und Köln.
3
 Vgl. die Ausfertigung der Resolution [Nr. 304], fol. 369’ [Yedoch ermeßen … zu procedirn].
4
 Nr. 305. Vgl. DAb 1586, § 27, Abschnitt: Inn fellen … erkennt werden (Fröschl, RTA RV 1586, Nr. 38 S. 878).
1
 In der Textvorlage verschrieben: Donnerstags, den 23. Julii.
2
 Teilnehmer gemäß Umfragelisten in Speyer A, fol. 397’–399’.
a
 Alltem herkommen nach] Nürnberg (fol. 148) differenzierter: Regensburg proponiert: Demnach mitt alter herkommen und gebreuchlich gewesen, das, wo Reichs täg /148’/ gehalten worden, man zugleich von stett sachen gehandelt und tractirt.
3
 Abschied vom 9. 9. (30. 8.) 1593: StadtA Ulm, A 580, Prod. 1. Or. ISG Frankfurt, Reichssachen II 1360, fol. 3–19’. StadtA Augsburg, STTA 17, fol. 842–859’. HStA Köln, K+R A 196, fol. 4–18’. Kopp.
4
 Zu den Klagen gegen Burgund und Jülich vgl. die Aachener Supplikation [Nr. 430] sowie Beilage B zu den protestantischen Gravamina [Nr. 390]. Zur Appellation und deren Übergabe zunächst an Kurmainz und Kurpfalz vgl. die Aachener Deduktion [Nr. 380 mit Anm. 10–12] sowie die Interzessionen an KR um Anhörung zur Appellation [Nr. 383, 384]. Die Resolution des KR dazu sowie zu den Klagen gegen Burgund und Jülich erging erst am 17. 8. [Nr. 385].
5
 Schreiben des Städtetags in Ulm (9. 9. {30. 8.} 1593) an den Gf.: StadtA Ulm, A 580, Prod. 60. Konz. ISG Frankfurt, Reichssachen II 1360, fol. 64–65’. StA Augsburg, Reichsstadt Nördlingen MüB 818, Prod. 11. Kopp. Ehg. Ernst dagegen hatte während des RT auf ein Gesuch des katholischen Exilregiments hin eine Interzession an den Ks. mit der Bitte gerichtet, die Exekution gegen den amtierenden Rat nicht länger zu verzögern und den katholischen Rat zu restituieren (Antwerpen, 27. 6. 1594: HHStA Wien, RHR Decisa 3 Fasz. 1, unfol. Or. Vgl. Arndt, Reich, 198).
6
 Zuletzt Schreiben des Städtetags (Ulm, 9. 9. {30. 8.} 1593) an den Hg. von Jülich: StadtA Ulm, A 580, Prod. 58. Konz. ISG Frankfurt, Reichssachen II 1360, fol. 58–61’. StA Augsburg, Reichsstadt Nördlingen MüB 818, Prod. 9. Kopp.
7
 Interventionen des Oberrheinischen Kreises bei Jülich für Aachen gemäß KAbb vom 21. 5. (11. 5.) 1591 (HHStA Wien, MEA Oberrheinische Kreisakten 1 Fasz. 4, fol. 39–54. Kop.) und vom 21. 5. (11. 5.) 1592 (StA Marburg, 4e Nr. 3127, unfol. Kop.). Vgl. Malzan, Geschichte, 150, 153 f.; Schmitz, Verfassung, 159 f., Anm. 4; 161, Anm. 2; Ehrenpreis, Gerichtsbarkeit, 190.
b
 Offenburg und Schwäbisch Gmünd] Speyer (fol. 88) zusätzlich: Offenburg sowie Überlingen und Schwäbisch Gmünd, deren Gesandte den RT bereits verlassen haben.
c
 an] Nürnberg (fol. 149) zusätzlich: Köln, Rottweil und Pfullendorf verlassen daraufhin das Sitzungszimmer.
8
 Vgl. die Resolution des Supplikationsrats vom 1. 8. bei der Aachener Supplikation [Nr. 430].
9
 Zum Endurteil vom 27. 8. 1593 vgl. Anm. 9 bei Nr. 380.
d
 Mehrheitsbeschluss] Speyer A (fol. 398’) differenzierter: mit den Voten von Worms, Speyer, Memmingen, Frankfurt, Hagenau und Colmar.
10
 Bezugnahme auf Vertrag zwischen Aachen und Burgund vom 20. 6. 1469 (Gent) mit Betonung der obervogteilichen Rechte Karls des Kühnen von Burgund als Hg. von Brabant. Vgl. Kolewa, Reichsstadt, 43.
11
Vgl. die Kölner Supplikation gegen Jülich wegen der Lizenten [Nr. 450].
12
 Vgl. die Aachener Supplikation mit dem Jülicher Gegenbericht [Nr. 430].
e
 Mehrheitsbeschluss] Speyer A (fol. 399–400) differenzierter: Mehrheitsbeschluss in 2 Umfragen, basierend auf den Voten von Ulm und Straßburg.
13
 Vgl. Nr. 390, Punkt 4, sowie Beilage B.
14
 Wie Anm. 8.
a
 Städterat] Nürnberg (fol. 152) zum Sitzungszeitpunkt: Vormittag, 7 Uhr.
1
 Teilnehmer gemäß Umfragelisten in Speyer A, fol. 401 f.
b
–b gibt … bekannt] Nürnberg (fol. 152) differenzierter: Regensburg proponiert, der Mainzer Kanzler habe ihnen, den Regensburger Verordneten, mitgeteilt.
2
 Vgl. die Replik des Ks. [Nr. 256].
3
 Vgl. Nr. 306.
c
–c Beschluss … sollt] Speyer A (fol. 401 f.) differenzierter: Umfrage. Einhelliger Beschluss zur Abordnung in die Vermittlungsgesandtschaft. Beschlussfassung zur Revision wie oben. Zuvor votieren Köln und Regensburg für Kurköln oder Kurtrier wegen der Goldenen Bulle, Nürnberg und im Anschluss daran Ulm sowie weitere Städte allein für Trier (vgl. Anm. d), Straßburg und im Anschluss daran mehrere andere Städte für Kurpfalz wegen des Reichsvikariats oder für den an der jeweiligen Visitation teilnehmenden F.
4
 Vgl. Goldene Bulle, §§ III, IV/2, V/1 (Fritz, Bulle, 56–59).
d
 Reich] Nürnberg (fol. 152’) zusätzlich: oder aber dem F., der in diesem Jahr an der RKG-Visitation teilnimmt; andere votieren allein für Trier, weil bißhero in andern sachen, so Meintz in proprio betroffen, Tryer allwegen seccedirt und das directorium gehabt.
5
 Vgl. Nachweis in Anm. 3 bei Nr. 138. Zum Augsburg betreffenden Inhalt vgl. Anm. 8 bei Nr. 104.
e
–ewie … etc.] Nürnberg (fol. 153) eindeutig: wie jüngsten Cöln und ettlich andere papistische stett gethon. Ob sie nun dessen bevelch, geb man ihnen zu treffen[!].
6
 Vgl. im Streit der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg zuerst am 14. 6.: Ulm, fol. 35’ f. [Nr. 106].
f
 etc.] Speyer A (fol. 402) zusätzlich: Worms, Memmingen, Lübeck: Wie Straßburg.
g
 worden] Nürnberg (fol. 153’) zusätzlich: Einwand der katholischen Städte, es habe SR nicht gebürt, die von Augspurg in Reichs sachen außzuschliessen, dann par in parem kein imperium haben köndt.Dazu erwidert Nürnberg [wie oben folgend].
7
 Wie Anm. 6. Vgl. zum Vorwurf Nürnbergs mit der Kölner Erwiderung: Bergerhausen, Köln, 177.
h
 sein] Speyer A (fol. 402’) zusätzlich: Frankfurt, Hagenau, Colmar: Wie Straßburg.
8
 Schreiben der Stadt Frankfurt an den Ks. (26. 7. {16. 7.} 1594): StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 975–978’ (Kop.). Schreiben der Stadt Frankfurt an Kf. Wolfgang von Mainz (27. 7. {17. 7.} 1594): Ebd., fol. 979–980 (Kop.). Vgl. Seiler, Reichshofratsprozesse, 159. Zum Zusammenhang vgl. Ulm, fol. 1 f. [Nr. 98 mit Anm. 1].
9
 Vgl. Dekret des Ks. an KR und FR [Nr. 368] mit dem Bericht der Kommissare [Nr. 369]. Vorlage in KR/FR: Kursachsen, fol. 466, fol. 468 f. [Nr. 44].
i
 Beschluss] Speyer A (fol. 405 f.) differenzierter: Umfrage. Beschluss, basierend auf dem Votum Straßburgs.
j
 Bitte formuliert] Speyer A (fol. 405’) differenzierter: Formulierung des Konz. durch die Ulmer Gesandten.
10
 Vgl. die Ausfertigung [Nr. 370].
11
 Es handelt sich dabei wohl um den Protokollauszug zu den Verhandlungen der Reichsstädte mit den ksl. Kommissaren am 27. 7. (17. 7.). Vgl. als Einzelnachweis aus der Pfalz-Neuburger Überlieferung: HStA München, K. blau 275/3, fol. 165–175’ (Kop.). Die Neuburger Gesandten hatten den Auszug gemäß Bericht vom 7. 8. (28. 7.) 1594 an Pfgf. Philipp Ludwig von den Ulmer Verordneten erhalten (ebd., fol. 150 f. Kop.). Weiterer Nachweis: AVCU Strasbourg, AA 843, fol. 110–119’ (Kop.). Der Auszug entspricht inhaltlich gänzlich in teils wörtlicher Übereinstimmung der Protokollierung in Ulm, fol. 72’ ff. [Nr. 132].
1
 Replik des Ks.: Nr. 260. Eingabe des SR: Nr. 305.
a
 Dieser erklärt] Nürnberg (fol. 158) differenzierter: Nachfolgender Vortrag der Erklärung durch Regensburg und Straßburg im SR.
2
 Teilnehmer gemäß Umfragelisten in Speyer A, fol. 407–408’.
3
 Nr. 369. Vgl. dazu in Nürnberg (fol. 158’) als Randvermerk: Die im Bericht erwähnte Beilage Nr. 2 hat der Mainzer Kanzler auf die Ulmer Anfrage hin nicht heraußgeben wollen, sonder sich vernemen lassen, daß solche in gehaim gehalten werden must.
b
 ist] Nürnberg (fol. 158’) zusätzlich: und ebenso das zugehörige Dekret des Ks. [Nr. 368], das im SR zusammen mit dem Bericht verlesen wird.
c
 Beschluss] Speyer A (fol. 407–409) differenzierter: Beschlussfassung in 2 Umfragen. Straßburg regt an, KR und FR um einen Aufschub zu bitten, Ulm und Nürnberg legen die Fehler im Bericht der ksl. Kommissare offen und drängen auf eine Richtigstellung durch SR, die in 2. Umfrage beschlossen wird.
a
 Städterat] Nürnberg (fol. 159’) zum Sitzungszeitpunkt: Vormittag.
1
 Nr. 360.
2
 Vgl. Österreich, fol. 92 f., 81–83 [Nr. 92]; Kursachsen, fol. 475’–481 [Nr. 46].
b
 ersitzen bliben] Nürnberg (fol. 159’) differenzierter: Dise schrifft alß zu spatt gefertigt hat ihren effect nicht erlangt und derowegen nicht ad describendum geben worden.
3
 Vgl. das Ulmer Konz. für die Eingabe: StadtA Ulm, A 28, Prod. 197. Vermerk auf dem Konz.: Soll nit furganngen sein.
4
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 410–411.
c
 mehreren Umfragen] Speyer A (fol. 410–411’) differenzierter: 2 Umfragen. Straßburg: Keine ausreichende rechtliche Basis, um die Städtekorrespondenz zu verteidigen. Da einerseits kein Widerstand gegen ein ksl. Dekret, das die Augsburger Session restituiert, ratsam ist, man aber andererseits nicht dulden kann, dass die Augsburger /410/ zu schimpff und spot bei andern sitzen, soll man die noch ausstehenden Aufgaben sofort erledigen, um sodann /411’/ von dannen zutrachten.Protest gegen den RAb, falls er für SR untragbare Vorgaben enthält. Entsprechend Straßburg votieren Worms, Lübeck, Speyer, Hagenau und Regensburg. Nürnberg und Ulm wollen das ksl. Dekret abwarten. Memmingen, Frankfurt und Colmar schließen sich an.
d
 Nachdem] Nürnberg (fol. 160) zusätzlich vor dem Folgenden: Da die Städte sich uff solchen fall[der Restitution] nicht wol würden widersetzen noch solcher massen uffstehen können, wie man hiebevor entschlossen gewesen, do man besorgt, das ksl. Mt. proprio motu und ohne zuthon chur- und fursten daß einsetzen fürnemen; dagegen aber disem schimpff und spott glimpfflich zuentfliehen, ein weg sein möcht, […].
5
 Gemeint: Die Beratung zur eigentlichen RT-Thematik ist ohnehin bereits abgeschlossen.
e
 dan] Nürnberg (fol. 160) zusätzlich: unerwartt deß ksl. decrets.
6
 Auch die Nürnberger Gesandten baten im Bericht an Bürgermeister und Rat vom 7. 8. (28. 7.) 1594 um die Bereitstellung einer Kutsche für ihre Abreise, nachdem die Vertreter von Speyer und Worms bereits am Morgen dieses Tages aufgebrochen waren und jene anderer Städte bald folgen wollten, weil sie des schimpffs und spotts nicht erwartten wöllen, das die von Augspurg, wie zubesorgen, durch die ksl. Mt. in stett rath wider eingesetzt werden möchten; do dann bedencklich sein würde, sich uff solchen fall zu widersetzen und von ihnen auffzuestehen oder aber bey und neben ihnen sitzendt zu bleiben(StA Nürnberg, NRTA 108, Prod. 47. Or.). Der Nürnberger Rat wies die Gesandten an, bis zur Verlesung des RAb in Regensburg zu bleiben, damit beim Ks. nicht ein ungnad verdient werde(9. 8. {30. 7.}: Ebd., NRTA 107, Prod. 32. Or.).
a
 Nachmittag] Speyer B (fol. 530) differenzierter: 15 Uhr.
1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 412–414.
2
 Nr. 275.
3
 Vgl. zuletzt am 23. 7.: Ulm, fol. 66’ [Nr. 129].
b
 der übrigen Städte] Speyer A (fol. 412–414) differenzierter: von Worms, Lübeck, Speyer, Memmingen, Frankfurt, Hagenau, Colmar und Regensburg.
4
 Vgl. Schlussschrift des Ks. zum 1. HA [Nr. 254].
5
 Vgl. Nr. 220; dort auch Verlesung eines ersten Konzepts für den Protest der Reichsstädte [Nr. 509; dort Vorstufe in Nachweis B].
c
 anhengig zumachen] Nürnberg (fol. 161’) zusätzlich: indem diese in den Gesamtprotest explizit für die Städte aufnehmen, 1) das sie allein 68 monat bewilligt; 2) daß die anticipirt hilff defalcirt werden soll; 3) daß die gravamina und deren abhelffung uff die beharrlich hilff modificirt und conditionirt; 4) die muntz in dem werth und valor erlegt werden, wie sie an jedem ortt geng und geb; 5) die beharrlich hilff nur so lang weren solt, so lang ein offner krieg gefuert werd; 6) ein unpartheyschen deputation tag verordnen; /162/ 7) die niderlendisch legation den stetten ohne gefahr sein, dann ihnen bedencklich, do sich die pacification und guete zerschlagen solt, dem widerspenstigen theil einen offnen krieg zu denunciren; 8) die execution wider Aach suspendirt; 9) das straßburgisch wesen bey dem pacifications abschidt pleiben; 10) und deß gaistlichen vorbehalts halben in altem standt gelassen; 11) daß die westphalisch hilff allein uff ratification bewilligt; 12) den stetten nicht praejudicirlich sein solt, daß die im fürstenrath den stetten mit der wahl zur niderlendischen legation vorgegriffen[vgl. Nr. 140]; 13) dz der augspurger einsatzs halben auch möchte gedacht werden etc.
d
–d ob … zuthun] Speyer A (fol. 413) differenzierter: Anregung dieser Ergänzung im Votum Ulms.
e
 cantzler] Nürnberg (fol. 162) zusätzlich: obwohl er bey den stetten nicht vil gethon, denselben weder in aigner person, wie zuvor gebrauchlich gewesen, im stettrath referirt und angezaigt, waß die hohern stende jedesmals zutractiren fürgenommen, noch ihnen sonsten, was man notwendig für schrifften bedürfft und begertt, communiciren wollen, den stetten ihr gebürlichen praedicat nicht gegeben, sonder sie darzu noch wol scharpff angefahren etc.
f
 cronen] Nürnberg (fol. 162’) anders: goldtgulden. Speyer B (fol. 531) wie Textvorlage.
6
 = Gratifikationen des SR beim RT 1582 für die Mainzer Kanzlei, die Registratoren beider reichsstädtischen Bänke, Ratsdiener und Stubenheizer. Vgl. Leeb, RTA RV 1582, Nr. 163 S. 683 f.
g
 von etlichen angeregt] Speyer A (fol. 412’ f.) differenzierter: Anregung im Votum Nürnbergs.
7
 = die Mitwirkung am Deputationsstädtetag.
1
 = die ksl. Kommissare.
2
 Vgl. Nr. 360, 366, 368, 369, 371.
3
 Nr. 371.
4
 Vgl. Nr. 363.
a
–a Augsburger … vor] Augsburg B (fol. 74 f.) differenzierter: Gf. von Löwenstein referiert für die Kommissare den Augsburger Gesandten: Ks. hat sich wegen der bestrittenen Session eines entlichen austrags unnd decrets entschlossen, doch will er vor dessen Erlass die anderen Städte zum Vollzug des vorherigen Dekrets [Nr. 360] veranlassen. Falls sie dies ablehnen, soll ihnen das neuerliche Dekret [Nr. 372] eröffnet werden. Die Kommissare haben diese Verhandlung soeben geführt und erwarten die Erklärung der Städte. Haben sie, die Augsburger Gesandten, jetzt beigezogen, damit sie /74’/ der publication und execution ermelts ksl. decrets beywonen mugen.Als die Gesandten der anderen Städte in die Ratsstube treten wollen, der Regensburger Kämmerer dort aber die Augsburger sieht, sind sy wider zu rugg gewichen und so lang daussen[!] bliben, bis die herrn commissarii sy hinein fordern lassen.
b
 bringen vor] Augsburg B (fol. 74’) differenzierter: Vortrag durch einen Straßburger Gesandten.
c
–c sintemal … zuthun] Augsburg B (fol. 75) differenzierter: weil bisher auf RTT nie gebreuchlich gewesen, dz die stett bis zu volendung desselben solten beisamen bleiben, sonderlich wann zuvor alle proponirte puncten erledigt.Da dies jetzt der Fall ist, sind die Gesandten mehrerer Städte abgereist und haben keine Vollmacht hinterlassen, weil sy sich keiner zusamenkunfft mer besorgt.
5
 = Könnten.
d
 lassen] Augsburg B (fol. 75) zusätzlich: Interim aber versechen sy sich, sy werden dem ksl. decret gehorsamlich /75’/ parirn und ein genuegen thun.
e
 Verlesung] Augsburg B (fol. 75’) differenzierter: Verlesung durch den ksl. Kanzleischreiber Mechtel.
6
 Nr. 372.
f
 ein glaubwürdiger schein] Augsburg B (fol. 75’) deutlicher: authenticum documentum in forma probante von solchem decret.
7
 Verlesung am 6. 8. [Nr. 220]. Vgl. die spätere Ausfertigung des Protests [Nr. 510] sowie die Vorstufe für den Protest der protestantischen Reichsstädte [Nr. 509, Nachweis B].
8
 Dessen ungeachtet war vor den protestantischen Ständen am 6. 8. bereits ein Konz. für den Protest der Reichsstädte verlesen worden [Nr. 220].
1
 Vgl. die Ausfertigung [Nr. 509].
2
 Vgl. Nr. 510, fol. 229 mit Anm. v-v; fol. 232 f.
3
 Vgl. Nr. 153.
4
 Vgl. Nr. 467, Nr. 288, Nr. 295, Nr. 298.
5
 Vgl. das spätere Memoriale anstelle eines Städetagsabschieds [Nr. 374], Punkt 8.
6
 Vgl. Ulm, fol. 85’ f. [Nr. 134].
a
 werden] Nürnberg (fol. 171) zusätzlich als Randvermerk: Die Instruktion ist ausgefertigt und am Freitag, 12. 8. (2. 8.), von den noch anwesenden Gesandten der Städte Köln, Nürnberg, Straßburg, Lübeck, Hagenau, Colmar und Memmingen unterzeichnet worden.
7
 Vgl. die Ausfertigung: Instruktion der auf dem RT versammelten Reichsstädte in der Frankfurter Kommissionssache wegen des dortigen Deutschordenshauses, ausgestellt für Worms und Heilbronn als Beistände für Frankfurt: StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 981–982. StadtA Ulm, A 647, fol. 1139–1141’. StadtA Speyer, 1 A Nr. 237, fol. 558–560’. Kopp.
8
 Vgl. die Ausfertigung (in den Kopp. o. D.): StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 983 f. StadtA Ulm, A 647, fol. 1137–1138. Kopp. Vermerk im Schreiben: Die Wormser Gesandten haben den Beistand bereits beim RT zugesagt.
1
 Ulm (fol. 118’) und die damit gleichlautenden Speyer (fol. 108’ f.) und Speyer B (fol. 545) enthalten nur die Bekanntgabe des Mainzer Sekretärs, nicht aber das folgende Vorbringen Kölns und Augsburgs.
a
–a die … SR] Ulm (fol. 118’) abweichend: die Gesandten der noch neun anwesenden stettwarten über 2 Stunden vor der Ratsstube [des RR], wo sich auch die Augsburger Verordneten einfinden. Augsburg B (fol. 76) abweichend: Anwesend sind Gesandte von Köln, Überlingen, Regensburg und Augsburg.
2
 Zuvor wollten die Augsburger Gesandten bereits am 12. 8. an den Beratungen teilnehmen: Infolge der Ansage in RR am 12. 8. erschienen sie um 8 Uhr morgens. M. Welser, P. Tradel und J. Lutzenberger blieben vor der städtischen Ratsstube, während G. Tradel die Session einnahm. Die Räte der anderen Städte dagegen setzten sich nicht, sondern verließen die Ratsstube und begaben sich zur anberaumten Sitzung des RR. Indes wurde der RR abgesagt, auch fand an diesem Tag keine Beratung im SR statt. Seither ist mit den augspurgern nichts fürgeloffen, und ihrethalben nuhnmehr still worden(Bericht der Nürnberger Gesandten an die Herren Älteren vom 15. 8. (5. 8.) 1594: StA Nürnberg, NRTA 108, Prod. 49. Or.).
3
 Vgl. die Verhandlungen von KR und FR: Kursachsen, fol. 558’–562’ [Nr. 52].
4
 Resolution zur Anwendung der Reichshilfe für den Niederrheinisch-Westfälischen Kreis im Zusammenhang mit dem 2. HA (Landfriede und Niederlande) [Nr. 300] und daneben die oben nicht erwähnte Replik zur Revision der Söldnerbestallung [Nr. 280].
b
 werden] Ulm (fol. 118’) zusätzlich: Vorlage einer Supplikation der Offiziere des Reichserbmarschalls um eine Gratifikation. [Vgl. Nr. 489.]
5
 Vgl. Bericht der Kölner Gesandten an den Rat vom 17. 8. 1594: Mit Ausnahme von ihnen, Augsburg, Nürnberg und Memmingen sind die Gesandten aller anderen Städte /79/ des abschiedts unerwartet abgezogen(HASt Köln, K+R A 193/2, fol. 79–80, hier 79 f. Konz.).
6
 Die Augsburger Gesandten hatten die ksl. Geheimen Räte bereits am 6. 8. gebeten, Ks. möge den vorzeitigen Abzug vieler Städte noch vor dem RAb unterbinden. Sie vermuteten, viele Gesandte würden abreisen, weil sie bei unserer restitution nit sein wellen(StadtA Augsburg, RTA, unverz. Akten, Kart. 1591–1640, Fasz. 1590–98, unfol. Or.). Am 8. 8. wiederholten sie die Bitte, nachdem im Gefolge der Resolution von KR und FR [Nr. 371] mit der Zuerkennung ihrer Session Speyer, Worms und Ulm den RT verlassen hatten und sie damit, so die Interpretation der Augsburger, ihre restitution zue verhindern vermainen(Bericht vom 8. 8. 1594: Ebd., unfol. Or.). Zu obiger Sitzung am 16. 8. stellten sie fest, es seien nur 4 Städte erschienen; aber diß alles verursacht allein unser restitution, die sticht sy inn den augen(Bericht vom 16. 8. 1594: Ebd., unfol. Or.).
7
 Vgl. Ulm, fol. 41 [Nr. 110].
8
 = das letzte ksl. Dekret, das die Zulassung Augsburgs zum SR anordnete [Nr. 372].
9
 Zu Anteil und Bedeutung der Calvinisten (vorwiegend niederländische Exulanten) in der Stadt und im Rat vgl. Schilling, Exulanten, 72–76, 96–109; Kirchner, Katholiken, 117–119, 162–167, 241 f., 252–255 (Besetzung des Rates mit mehrheitlich reformierten Mitgliedern), 311–325, 395–400 (Entwicklung der reformierten Kirche in Aachen).
10
 Das ksl. Endurteil vom 27. 8. 1593 (vgl. Anm. 9 bei Nr. 380) erging auf der Grundlage von Gutachten des ksl. Geheimen und des RHR (vgl. Anm. 8 bei Nr. 380) ohne Einbeziehung der Kff.
11
 Dies trifft so nicht zu. Vgl. die Aachener Bitte um unparteiische kommissarische oder gerichtliche Klärung (Leeb, RTA RV 1582, Nr. 276 S. 1034–1036) sowie die Verwahrung der höheren CA-Stände auch im Interesse Aachens gegen die Feststellung, dem Ks. sei die Entscheidung anheimgestellt worden (ebd., Nr. 365 S. 1285).
1
 Vgl. Ulm, fol. 100’ f. [Nr. 142].
2
 Hans Nikolaus Flettacher, Regensburger Ratsmitglied und RT-Verordneter.
3
 Bei Fleischmann, Beschreibung [J3], als Mag. Adam Stirn.
a
 Mainzer Kanzlist Adam Sturm] Speyer (fol. 110’) abweichend: die Mainzer Kanzlei [als solche].
a
 SR] Nürnberg (fol. 180), Speyer (fol. 110’) differenzierter: für SR erscheinen die noch am RT anwesenden Gesandten von Regensburg, Nürnberg, Köln, Augsburg und Memmingen.
b
 im Quartier des Ks.] Nürnberg (fol. 180) differenzierter: Die Reichsstände finden sich zwischen 7 und 8 Uhr in der Ritterstube des ksl. Quartiers ein.
c
 nidergeseßen] Nürnberg (fol. 180) differenzierter: under einem gelben damascaten himmel nidergesetzt.
1
 Nr. 511.
d
 gewert] Nürnberg (fol. 180) zusätzlich: von 8 biß nach 10 uhrn.Dabei ist der Reichserbmarschall neben 4 ehrenholden uff der seiten gestanden und dz plosse schwerdt, so lang man gelesen, in der handt gehalten.
1
 Vgl. Anm. 2 bei Nr. 146.
2
 Vgl. Nr. 510.
1
 Vgl. dazu die Ausfertigung des Memoriales [Nr. 374].
2
 Die Anhänge fehlen in der Ausfertigung des Memoriales.
3
 Vgl. Nr. 138.
4
 Vgl. Nr. 98, Anm. e.
5
 Vgl. Nr. 105.
6
 Vgl. die Beratung am 2. 8.: Ulm, fol. 89 f., 91’ [Nr. 138].
a
 noch anwesenden Städte] Nürnberg (fol. 181) differenzierter: wie am 27. 8. (17. 8.) sind neben Regensburg noch Aachen, Nürnberg und Memmingen vertreten.
1
 Bezugnahme auf den Abschied des Tages der 4 ausschreibenden Städte Straßburg, Nürnberg, Frankfurt und Ulm in Heilbronn am 2. 1. 1594 (23. 12. 1593) zur causa Aachen: StadtA Speyer, 1 A Nr. 235(1593), fol. 4–6’. Or. ISG Frankfurt, Reichssachen II 1361, fol. 60–63’. Kop.
b
 Konzept] Nürnberg (fol. 181’) differenzierter mit dessen Wortlaut: Gemäß Abschied von Heilbronn hat Aachen [beim RT] seine Notlage veranschaulicht und um weitere Hilfe gebeten. Die Gesandten der Reichsstädte hätten diese Bitte nach vermögen gern befürdert gesehen. Dieweil aber deßhalben sie, die gesandten, nicht instruirt, auch ettliche beraitt verraist, so ist diser punct biß uff nechste der erbarn stett general- oder particular zusamenkunfft, welche uff weitter ansuchen berürter von Aach den ausschreibenden stetten zubefürdern haimbgestellt, verschoben worden etc.
2
 = dem ksl. Exekutorialmandat.
3
 = auf der Reise von Regensburg nach Aachen.
c
–c Nota … 30 fl.] Nürnberg (fol. 182 f.) differenzierter: Regensburg informiert über Honorare und Gratifikationen des SR: /182’/ Bereits bezahlt: Mainzer Kanzler 100 Goldgulden, Mainzer Kanzlei 20 fl. Noch zu bezahlen: Diener des Reichserbmarschalls 10 fl.; ksl. Trabanten sowie ksl. Saal- und Kammerhüter insgesamt 8 fl.; dem Regensburger Protokollanten 25 fl.; den Regensburger Boten und Aufwartern 30 fl.
4
 = Diener des Reichserbmarschalls.
5
 = von Tür zu Tür, von Haus zu Haus.