Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Moderation des Reichsanschlags. An die Reichsstände.
Supplikation an die Reichsstände ([Nordhausen], 13. 4. {3. 4.} 1594; der Mainzer Kanzlei übergeben am 13. 5.; von den Reichsständen nicht kopiert)1, unterzeichnet von Bürgermeister und Rat der Stadt: N. hat seit jeher keine anderen Einkünfte als die auf einem Privileg Ks. Karls IV. beruhende Bierbrauerei. Bis vor wenigen Jahren mussten die Untertanen der benachbarten Gff. von Schwarzburg, Stolberg und Honstein in einem Umkreis von bis zu 5 Meilen das Bier in N. kaufen. Dagegen lassen die Gff. seit etwa 20 Jahren unter Verstoß gegen das Privileg eigene Brauhäuser errichten und zwingen ihre Untertanen, das Bier dort zu kaufen. Dies bedingt den Niedergang des Brauwesens in N. und damit verbunden die Halbierung des Einkommens. Das Rathaus, Stadttore, Schulen und Kirchen sind baufällig, die Bürgerschaft ist verarmt. Die Finanzmittel sind deshalb und infolge der seit vielen Jahren andauernden Reichs- und Kreisabgaben so weit erschöpft, dass N. künftig die Reichssteuern auch nicht nach dem moderierten Anschlag erlegen kann. Bitten deshalb um weitere Moderation des Reichsanschlags auf 10 zu Fuß und um entsprechende Verminderung des Kammerzielers. Falls der RT das Moderationsgesuch nicht erledigen kann, sondern prorogiert, bitten sie bis dahin um Verlängerung der ihnen 1577 zuerkannten Moderation2. Erklären unter Protest, die aktuelle Türkensteuer nur auf der Grundlage dieser Moderation bewilligen zu können.
Beratung im Supplikationsrat am 28. 6.3mit Beschluss der Resolution (dort gebilligt am 1. 7.4), die im RR am 22. 7.5verlesen wurde. Billigung durch FR und SR; KR: weitere Beratung. Nochmalige Verlesung im KR am 29. 7.6und Billigung als Dekret der Reichsstände (kopiert [als Resolution des Supplikationsrats] am 25. 7.)7: Da die Moderation nicht ohne ordentliche Prüfung erfolgen kann, wird die Supplikation an die Erledigung des 5. HA (Reichsmatrikel) verwiesen, wo N. seine Gravamina darlegen kann. Das Gesuch um die Verlängerung der 1577 zuerkannten Moderation, deren Beweggründe die Reichsstände anerkennen, kann N. dem Ks. vorbringen.