Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

2. HA (Landfriede und Niederlande): Geringfügige Revidierung der bisherigen Resolution des SR. 1. HA (Türkenhilfe): Billigung des Resolutionskonzepts für die Duplik der Reichsstände.

/57’/ (Vormittaga) /58/ städterat[Regensburg, Köln, Nürnberg, Straßburg, Ulm, Lübeck, Nördlingen, Worms, Überlingen, Speyer, Rottweil, Frankfurt, Heilbronn, Hagenau, Colmar, Memmingen, Besançon, Pfullendorf1].

Regensburg proponiert: Unter Verstoß gegen das alte Herkommen hat der Mainzer Kanzler SR nicht über die aktuelle Verhandlungsthematik in KR und FR unterrichtet. Deshalb ist nicht bekannt, ob diese den 2. HA (Landfriede und Niederlande), zu dem SR schon einen Beschluss gefasst hat2, bereits beraten haben. Demnach ist zu entscheiden, ob man den Mainzer Kanzler zur Rede stellen, es bei der zuvor beschlossenen Resolution3belassen und die Supplikation des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises4in die Beratung einbeziehen soll.

Beschlussfassungen nach mehreren Umfragenb:

1) Bisheriges Konz. für die Resolution des SR zum 2. HA (Landfriede und Niederlande): Es ist bei der EO gemäß RAb 1555 zu belassen, allain dieweilc gleichwol im eingang desselben deß craiß obristen halb casus offensionis, aber in dispositione casus negligentiae exprimiert5, das in dem puncten oder § „Wover ein craiß obrister etc.“6 solcher mangel erstattet und dem verleßnen voto7 nach erleitterung gethan werde[und] dise nachfolgende worth: „dieweil in dem anno 55 uffgerichten Reichs abschidt in dispositivis deß craiß obristen halb allein casus negligentiae und nit offensionis propriae, wie sichs ansehen laßt, exprimirt worden“, zugesetzt wurde. /58 f./ Dagegen soll die in der bisherigen Fassung der Resolution enthaltene Reaktion auf die innerösterreichische Werbung beim 1. HA (Türkenhilfe) gestrichen werden, nachdem inzwischen beschlossen worden ist, die Hilfsbitte an die Bewilligung von 80 Römermonaten für den Ks. zu verweisen8,d.

/58’/ [2] Da zur Supplikation des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises der Supplikationsrat bereits einen Beschluss gefasst hat9, sollen diesen die beiden dort mitwirkenden Städte zur Hand bringen, um ihn im Ausschuss des SR zum 2. HA weiter zu beraten.

[3] Mainzer Kanzler: Da noch zur zeit kain sonderlicher mangel geweßen, darumb man ursach hette, zu demselben zu schickhen und vil mit ime zu expostuliern, sollen gleichwol die directorese denselben mit gueter gelegenhait ad partem deß herkomens erinnern unndt bitthen, den stetten zeitlich aviso zuthun, was die obern stendt beratschlagen vorhabens, damit auch sie, die stött, sich desto zeitlicher mit irem bedenckhen gefaßt machen köndten.

(9 Uhr) /58’ f./ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 267–268’. Deutlicher zur Replik des SR bezüglich der Münzsorten für die Steuererlegung:] /59/ Aber der müntz halb allsbaldt sich offentlich bezeügt und bedingt, das sie die hilff anderer gestallt nit, dann an muntzen, wie sie jedes orths geng und gebe, laisten köndten oder wißten.

Anmerkungen

a
 Vormittag] Nürnberg (fol. 96’) differenzierter: 7 Uhr.
1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 370 f.
2
 Vgl. Ulm, fol. 49, 50 [Nr. 118].
3
 Vgl. Nr. 291, Erstfassung gemäß Nachweis D.
4
Nr. 467.
b
 nach mehreren Umfragen] Speyer A (fol. 370–371) differenzierter: 1. Umfrage zur Modifizierung der bisherigen Resolution beim 2. HA und zur Supplikation des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises. Einhelliger Beschluss zur Ergänzung der EO wie oben, beruhend auf dem Votum Nürnbergs. Beschluss zur Supplikation gemäß Votum Straßburg. Eine Regensburger Ergänzung zur EO wurde nicht in die Resolution übernommen: /370’/ Item dz, wan 2 kraiß wider einander weren, dz der drit nechstgesessen kraiß darzwischen gutlich handle, oder zu rechtlichem austrag zu weisen.2. Umfrage zum Verhalten gegenüber dem Mainzer Kanzler. Beschluss wie oben folgend (gemäß Votum Straßburg). Köln (fol. 82’ f.) zusätzlich: Köln verweist auf das Gutachten des Westfälischen Kreises zum 2. HA [Nr. 290] und fordert die Aufnahme der Supplikationen gegen die Brabanter Jurisdiktion [Nr. 467, Beilage C] sowie gegen die Lizenten [Nr. 450] in die Beratung zum 2. HA.
c
 allain dieweil] Nürnberg (fol. 97’) zusätzlich: Folgende Ergänzung beruht auf dem Nürnberger Votum.
5
 Bezugnahme auf EO im RAb 1555, § 77 (Aulinger/Eltz/Machoczek, RTA JR XX, Nr. 390 S. 3129 f.).
6
 Hier keine Bezugnahme auf die EO 1555, sondern auf die am 30. 6. beschlossene Erstfassung der Resolution des SR [Nr. 291 in der revidierten Fassung, fol. 441 f.: Ausserhalb das gleichwol deß falls …].
7
 Gemeint: Die am 30. 6. beschlossene Erstfassung der Resolution des SR.
8
 Vgl. die Korrelation im RR am 7. 7.: Kursachsen, fol. 256’ f. mit Anm. a [Nr. 25].
d
 verweisen] Nürnberg (fol. 97’ f.) zusätzlich: Dagegen soll der Beschluss zur Haftentlassung Hg. Johann Friedrichs von Sachsen in der Resolution verbleiben.
9
 Vgl. das am 6. 7. im Supplikationsrat gebilligte Dekret bei der Supplikation [Nr. 467].
e
 directores] Nürnberg (fol. 98) zusätzlich: zu erhaltung der stett reputation, recht und gerechtigkeit etc.