Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
2. HA (Landfriede und Niederlande): Geringfügige Revidierung der bisherigen Resolution des SR. 1. HA (Türkenhilfe): Billigung des Resolutionskonzepts für die Duplik der Reichsstände.
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Regensburg proponiert: Unter Verstoß gegen das alte Herkommen hat der Mainzer Kanzler SR nicht über die aktuelle Verhandlungsthematik in KR und FR unterrichtet. Deshalb ist nicht bekannt, ob diese den 2. HA (Landfriede und Niederlande), zu dem SR schon einen Beschluss gefasst hat2, bereits beraten haben. Demnach ist zu entscheiden, ob man den Mainzer Kanzler zur Rede stellen, es bei der zuvor beschlossenen Resolution3belassen und die Supplikation des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises4in die Beratung einbeziehen soll.
Beschlussfassungen nach mehreren Umfragenb:
1) Bisheriges Konz. für die Resolution des SR zum 2. HA (Landfriede und Niederlande): Es ist bei der EO gemäß RAb 1555 zu belassen, allain dieweilc gleichwol im eingang desselben deß craiß obristen halb casus offensionis, aber in dispositione casus negligentiae exprimiert5, das in dem puncten oder § „Wover ein craiß obrister etc.“6 solcher mangel erstattet und dem verleßnen voto7 nach erleitterung gethan werde[und] dise nachfolgende worth: „dieweil in dem anno 55 uffgerichten Reichs abschidt in dispositivis deß craiß obristen halb allein casus negligentiae und nit offensionis propriae, wie sichs ansehen laßt, exprimirt worden“, zugesetzt wurde. /58 f./ Dagegen soll die in der bisherigen Fassung der Resolution enthaltene Reaktion auf die innerösterreichische Werbung beim 1. HA (Türkenhilfe) gestrichen werden, nachdem inzwischen beschlossen worden ist, die Hilfsbitte an die Bewilligung von 80 Römermonaten für den Ks. zu verweisen8,d.
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[3] Mainzer Kanzler: Da noch zur zeit kain sonderlicher mangel geweßen, darumb man ursach hette, zu demselben zu schickhen und vil mit ime zu expostuliern, sollen gleichwol die directorese denselben mit gueter gelegenhait ad partem deß herkomens erinnern unndt bitthen, den stetten zeitlich aviso zuthun, was die obern stendt beratschlagen vorhabens, damit auch sie, die stött, sich desto zeitlicher mit irem bedenckhen gefaßt machen köndten.
(9 Uhr) /58’ f./ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 267–268’. Deutlicher zur Replik des SR bezüglich der Münzsorten für die Steuererlegung:] /