1. HA (Türkenhilfe): Übereinkunft zwischen KR und FR zur Erklärung des Ks. wegen der Revision der Söldnerbestallung. 2. HA (Landfriede und Niederlande): Regelung der Aufsicht über den Einsatz der Reichshilfe von drei Römermonaten. Ablehnung der namentlichen Nennung der an der Friedensvermittlung mitwirkenden Reichsstände im RAb; Teilnahmeabsagen.
/553’/ (Vormittag, 7 Uhr) Kurfürstenrat (nur Gesandte. Mainz: [Philipp] Cratz von Scharfenstein; Trier: von Schönenberg; Köln: von Fürstenberg; Pfalz: von Dohna; Sachsen: von Wildenfels; Brandenburg: Barth).
/554’/ Während der Beratung von Supplikationen wendet Brandenburg ein: In dem punct der moderation[5. HA, Reichsmatrikel] befinden sie, das anndere dinge mehr dem abschiede eingerucktt1. Erinnern, das wegen ires gnst. herren hiebevorn sie allerley nodturfft furgebracht2, und wollen, was die acta geben, hiermit nochmals und daneben dieses erinnert haben, ires gnst. herrn intereße – puta nomine exemptorum – in acht zunehmen, solches zu den prothocoln zubringena und kunfftig indeck zusein.
/555/ Verlesung des Konz. für die Replik der Reichsstände zur Erklärung des Ks. wegen der Revision der Söldnerbestallung im Zusammenhang mit dem 1. HA (Türkenhilfe). Einhelliger Beschluss: Billigung3.
Verlesung des Konz. für die Resolution4zur Anordnung der Aufsicht über die Reichshilfe von drei Römermonaten im Zusammenhang mit dem 2. HA (Landfriede und Niederlande).
1. Umfrage. /555’/ Trier: Erinnern die diesbezügliche Beratung5und billigen das Konz., wonach diß wergk der ksl. Mt. heimtzustellen.
Köln: Belassen es ebenfalls beim Konz.
Pfalz: Sie können ihr vorig votum nicht ändern6 und erinnern, das solche 3 monat eventualiter gewilliget. Wollen auch sehen, in was ordnung dieselbigen angewendet werden. Und bitten, alleine ingedenck zusein, das der westphalische kreis vor dem kfl. reinischen kreis den vortzugk haben wolle, do doch der kfl. reinische billich vor dem westphalischen kreiß stehen solle.
Sachsen: /556/ Sie wolten am liebsten, das die kreiß alhier eine abrehde gemacht und man sich vorgleichen können. Weil es aber nicht geschehen, haben sie ihre gedancken alleine zu fernerem nachdencken eröffnet, das die hulff alleine defensive antzuwenden. Was von inen wegen der 200 pferde und 2 fendlein knecht zur streiffenden rott, so wohl das die knecht in reutter vorwandelt werden köntten, angedeuttet7, sey nicht praecise, sonndern alleine exempels weise geschehen, und daneben angehengt, do die kreiß einer beßeren meinung sich vorgleichen köntten, das solches bei ihnen stünde. Und weil es, wie gemeldet, dergestaltt von inen erinnert worden, das die kreiß weitter davon rehden soltten, können sie solches nochmalß wohl geschehen laßen.
Brandenburg: Ihres gnst. herrn intent sey, das seine kfl. Gn. allen bedrangten gerne geholffen sehe. /556’/ Wie es aber geschehen möge, können sie nicht vormergken. Dis praesidium werde einen und den andern nicht helffen. Do auch das wergk praecise furgenommen, werde solches des Reichs eigen und dardurch die gefahr, dafur man bißhero sich gehüttet8, neher getzogen. Man obligire sich auch hierdurch zu der defension je lenger, je mehr. Wollen die gelegenheit ihrem gnst. herrn berichten. Do die kreiß der austeilung halben sich miteinander vorgleichen, habe es seine maß. Ihr gnst. herr werde disfalß sich weitter nicht einlaßen.
Mainz: Da die vier verordneten Kreise beim RT keine Anordnung treffen können, sey bedacht worden, das der wegk des commissarii mit rath der beschwerten furtzunehmen und dardurch dem ungemach abtzuhelffen. Do dann solche 3 monatliche hulff nicht praecise gesetzt werden soll, wollen sie sich vorgleichen.
/557/ 2. Umfrage. Trier: Do man in specie 200 pferde oder ettwas mehrers setzen will, laßen sie es dabei bewenden. Will man dann die antzahl dem commissario heimstellen, soll es ihnen auch nicht zuwieder sein.
Köln: Halten dafur, das der kfl. reinische und westphalische kreis sich wohl vorgleichen werden, wann sie einen commissarien haben, und das ihre daneben thuen, dann die drei monat seindt zu wenig, den plackereyen etc. zuwehren.
Pfalz: Wie im Votum zuvor.
Sachsen: Verweisen nochmals auf ihren Vorschlag bezüglich der 200 Reiter und zwei Fähnlein Fußknechte, stellen aber dahin, ob die kreiß eines andern und beßern sich vorgleichen wollen.
/557’/ Brandenburg, Mainz: Wie im Votum zuvor.
Mainz proponiert: Die kursächsischen Gesandten haben zur Problematik der geschenkten Handwerke eine schriftliche Ergänzung wegen der neuen innungen9mit der Bitte übergeben, sie ebenfalls in den RAb aufzunehmen10. Umfrage. Beschluss: Billigung und Aufnahme in den RAb.
Die ‚Offiziere‘ des Reichserbmarschalls bitten um eine Gratifikation für die Tätigkeit beim RT11. Beschluss: Gratifikation wie auf früheren RTT.
/558/ Beschluss weiterer Gratifikationen des KR für Tätigkeiten beim RT: Mainzer Kanzler 300 Taler; Mainzer Sekretär 60 Taler, ex fisco camerae; der Türhüter vor der kfl. Ratsstube erhält kein Geld, da er dies mit dem Regensburger Rat vorrechnen müste. Darumb hat man ime ein kleidt machen laßen.Für Wein und Zucker bezahlt jeder Kf. 10 Taler, insgesamt also 60 Taler; die Diener des Reichserbmarschalls erhalten für das Ansagen der Sitzungen je Kf. 6 Taler, also 36 Taler.
/558’/ (9 Uhr) Kurfürstenrat und Fürstenrat. Mainz verliest die Beschlüsse des KR zur Direktion über die Hilfe für den Niederrheinisch-Westfälischen Kreis und zur Replik für die Revision der Söldnerbestallung12aus den Resolutionskonzz.
/559/ FR (G. Hager für Österreich) zur Direktion über die Reichshilfe: Dieweil befunden, das die direction uff vier kreiße gestellet, aber jedoch der ober reinische und nieder säxische pure sich nicht einlaßen wollen, solten die sachen dahin zurichten sein, das der kfl. reinische und westphalische kreis sich etzlicher personen vorgleichen und dieselben der ksl. Mt. furschlagen, daraus einen zum commissario zuvorordenen, welcher neben dem westphalischen kreiß diß wergk dirigiren soltte.
/559’/ FR zur Söldnerbestallung: Die vom Ks. angeforderte Stellungnahme zur Besoldung der Befehlshaber ist an die zuvorn deputirte kriegß erfahrene13 zuweisen, welche jedes orts nach derselben gutachten die soldt zubestimmen; welches kunfftig den bestallungen einvorleibet und in den abschiedt gebracht werden soll.
/559’ f./ Abtritt des FR zur gesonderten Beratung14.
/560/ Erneut Kurfürstenrat und Fürstenrat. FR (Hager für Österreich) referiert zum Beschluss des KR: Da man zur Direktion der Reichshilfe für den Niederrheinisch-Westfälischen Kreis grundsätzlich einig ist, allein im churfursten rath ettwas mehr ad speciem gangen worden, so thue der furstenrath, jedoch durch das mehrer, in dem ubrigen mit dem churfursten rath sich vorgleichen15.Da KR zur Söldnerbestallung es bei voriger vorordnung bleiben zulaßen und der solde halben nichts ferner zuspecificiren bedacht, soltt es dabei gelaßen werden16.
/561’/ Mainz referiert den Beschluss des KR zur Benennung der Mitglieder für die Gesandtschaften an die Parteien im niederländischen Krieg beim 2. HA17: Ks. benennt aus KR Mainz und Sachsen. Dazu erklären die Mainzer Gesandten, dass sie one vorwißen ires gnst. herrn in benendtliche und schlüssige deputation sich nicht einlaßen noch solches one befelich uff sich nehmen können.Der Administrator von Kursachsen hat seine Gesandten angewiesen, ihn disfals etzlicher ursachen halben bei dem kfl. collegio zuendtschuldigen. So habe man solches zur wissenschafft dem furstenrathe hiermit vormelden wollen.
/562/ Salzburg (Höflinger): Auch der Ebf. ist für die Gesandtschaft nominiert worden. Dieweil aber inen hoch bedencklich, außer befelichs sich eintzulaßen, und one zweifel seine f. Gn. dero ertzstiffts nodturfft und annderer ursachen halben sich endtschuldigen möchten, so können sie aus mangel befelichs weitter nichts eingehen, b–sonndern es soltte bei dem buchstablichem inhaldt des abschiedts18 zulaßen sein–c.
Pfalz-Neuburg: Der Gesandte bringt vor, auch Pfgf. Philipp Ludwig sei für die Teilnahme furgeschlagen worden. Dieweil aber seine f. Gn. ursachen angetzogen, /562’/ warumb derselben so wohl bedencklich als nicht thuenlich, sich diesem wergk zu untergeben19, so wolle er solches hiermit repetiret und one vorwissen seiner f. Gn. in weitters nicht sich eingelaßen haben.
Die Reichsstädte sind zu dieser Sitzung nicht erschienen, haben aber sich erkleret, das sie in prioribus punctis zufrieden wehren.