Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Billigung des Protests der protestantischen Reichsstädte gegen den RAb. Modalitäten für die Übergabe. Kein eigener Protest Aachens beim 1. HA (Türkenhilfe). Ablehnung einer Geldhilfe der Reichsstädte für Aachen. Beistand für Frankfurt im Streit um die Kommission wegen des Konflikts mit dem dortigen Deutschordenshaus.

/110/ (Vormittag, 7 Uhr) Städterat[nur protestantische Städte]. Verlesung des von Regensburg konzipierten Protests [gegen den RAb]. Beschluss: Billigung1und Unterzeichnung durch die Gesandten der noch vertretenen [protestantischen] Städte. Der Protest soll der Kurpfälzer Kanzlei übergeben werden mit der Bitte, ihn der höheren protestantischen Stände protestation einzuverleiben und auß den beeden ein corpus zumachen2; dagegen einen schrifftlichen schein und urkundt zubegeren, das bemellte der stett protestation den hohe[r]n stenden ubergeben und zugestellt worden etc.

Falls die Kurpfälzer Kanzlei die Annahme wider Erwarten ablehnt, und weil ja zubesorgen, das sich nicht /110’/ leichtlich ein notarius, dieselbig zu instrumentieren und zu insinuieren, understehen und gebrauchen lassen möcht, werden Regensburg und Straßburg damit beauftragt, den Inhalt des RAb im Ausschuss zu dessen Prüfung3 vleißig in acht zunemmen, damit die protestation darnach dirigieret unnd man allßdann de modo insinuationis et praesentationis ferner räthig werden konne etc.

/110’ f./ Die Aachener Gesandten fragen an, ob sie beim 1. HA (Türkenhilfe) einen eigenen Protest einreichen sollen oder ob das bekannte Unvermögen der Stadt im Protest des SR angesprochen wird. Außerdem bitten sie darum, dass die Reichsstädte ihnen /111/ zu nottwendigem widerstandt, bestellung und erhalttung der garnisonen und auch verwharung irer statt monatlich mit 1000 goldtgullden, und solches ein jar lang, thut 12 000 goldgullden, verholffen sein wöllen.

Beschluss und Antwort an die Aachener Gesandten zum 1. Punkt: Es seie nicht rathsam, irer contribution halber etwas weder in der stett protestation zubringen noch eine sonderbare protestation derowegen anzustellen etc. Weil sie aber zu disem reichstag nicht /111’/ beschriben, sonndern sich der Reichs räth enthallten müeßten, auch ohne dz in westphalischen craiß geseßen, welcher creiß umb enthebung oder erlaßung der Reichs contribution alhie angehallten und gebetten4, so hetten sie zuerwarten, ob der fiscal inn sie tringen und etwas fordern würt, allßdann diser entschuldigung[und] außflucht, dz sie nicht beschriben und gleich andern westphalischen creiß stenden erarmbt, wol zubehelffen.

Antwort auf die Bitte um eine Geldhilfe: Weil die Reichsstädte nur noch so in geringer anzahl allhie, konten sie sich nicht mechtigen, in praeiudicium der andern etwz zubewilligen. /112/ Betten derowegen, in rhue und gedullt zustehen biß auf negste der stett zusamenkhonfft; welche dann uf ir weiter ansuchen fürderlich angestellt, und solches nicht allein der statt Ullm durch die herrn directores in einem schreiben, sondern auch den vier usschreibenden stetten abschidts weiß angedeüttet und der abschidt allso gefertigt werden sollt5.

/112 f./ Anschließend werden die Kölner Gesandten, die bis dahin nicht anwesend waren, um die Teilnahme an der Sitzung gebeten. Die sodann von den Frankfurter Gesandten vorgebrachten Argumente gegen die vom dortigen Deutschordenshaus gegen den Rat erwirkte Kommission sollen von Regensburg in eine Instruktion für die Städte Worms und Heilbronn, die vom SR deputierten Beistände für Frankfurt6, eingebracht werdena,7. Daneben Ausfertigung und Verlesung eines Schreibens der Reichsstädte an Heilbronn mit der Bitte, Frankfurt gemäß der Instruktion Beistand zu leisten. Besiegelung des Schreibens durch Straßburg, Nürnberg und Regensburg8.

Anmerkungen

1
 Vgl. die Ausfertigung [Nr. 509].
2
 Vgl. Nr. 510, fol. 229 mit Anm. v-v; fol. 232 f.
3
 Vgl. Nr. 153.
4
 Vgl. Nr. 467, Nr. 288, Nr. 295, Nr. 298.
5
 Vgl. das spätere Memoriale anstelle eines Städetagsabschieds [Nr. 374], Punkt 8.
6
 Vgl. Ulm, fol. 85’ f. [Nr. 134].
a
 werden] Nürnberg (fol. 171) zusätzlich als Randvermerk: Die Instruktion ist ausgefertigt und am Freitag, 12. 8. (2. 8.), von den noch anwesenden Gesandten der Städte Köln, Nürnberg, Straßburg, Lübeck, Hagenau, Colmar und Memmingen unterzeichnet worden.
7
 Vgl. die Ausfertigung: Instruktion der auf dem RT versammelten Reichsstädte in der Frankfurter Kommissionssache wegen des dortigen Deutschordenshauses, ausgestellt für Worms und Heilbronn als Beistände für Frankfurt: StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 981–982. StadtA Ulm, A 647, fol. 1139–1141’. StadtA Speyer, 1 A Nr. 237, fol. 558–560’. Kopp.
8
 Vgl. die Ausfertigung (in den Kopp. o. D.): StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 983 f. StadtA Ulm, A 647, fol. 1137–1138. Kopp. Vermerk im Schreiben: Die Wormser Gesandten haben den Beistand bereits beim RT zugesagt.