Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Konflikt der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg: Übergabe der Erklärung der Reichsstädte an die ksl. Kommissare.

/64/ (Vormittag, vor 7 Uhr). Die Deputierten der Reichsstädteaübergeben Gf. Ludwig von Löwenstein [als ksl. Kommissar] die am Vortag beschlossene Erklärung zum Konflikt um die Augsburger Teilnahme am SR1. Und wiewol ire Gn., solche schrifft anzunemmen, bedenckhens tragen und angezaigt, das sie, die commissarii, der stött mundtlicher und nit schrifftlicher antwort gewertig gewesen, und das die commission nit dahin gemaint und angestelt worden were, die partheyen in schrifften gegen einander wechßlen zulassen, so haben sie doch endtlich solche, gleichwol die nicht der ksl. Mt., sonder seinen mit commissarien fürzubringen, zu handen genommenb.

Anmerkungen

a
 Deputierten der Reichsstädte] Nürnberg (fol. 107) differenzierter: Regensburg, Nürnberg und Lübeck als deputierte Städte.
1
 Nr. 367.
b
 genommen] Augsburg B (fol. 61’ f.) zusätzlich: Um 16 Uhr unterrichten die ksl. Kommissare die Augsburger Gesandten darüber, dass sie die Reichsstädte nicht zum Vollzug des ksl. Dekrets [Nr. 360] veranlassen konnten, sondern dass diese eine Erklärung [Nr. 367] übergeben haben. Die Kommissare erbitten von den Augsburgern Auskünfte zur Genese, den Bedingungen und der Verfassung der Städtekorrespondenz [Städtetag] sowie zur Aussage der Reichsstädte, Augsburg habe beim RT bereits am SR teilgenommen, sich dann /61’/ aber selbst wider davon abgesöndert.Die Augsburger Gesandten erstatten dazu mündlichen Bericht in der Form, wie er den Kommissaren am nächsten Tag schriftlich vorgelegt wurde [vgl. Beilage 2 bei Nr. 369]. /62–63/ Sodann verlesen die Kommissare die Erklärung der Reichsstädte vor den Augsburger Gesandten, die daraufhin nochmals verdeutlichen, ohne vorausgehende Restitution ihrer Session keine weiteren Verhandlungen mit den Städten zu führen, gegenüber den Kommissaren aber kurz zur Erklärung Stellung nehmen.