Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Vorlage der Nebenproposition des Ks. im Zusammenhang mit dem 1. HA (Türkenhilfe) und Aufnahme der Beratung dazu: Bewilligung einer Geldhilfe auf der Grundlage der Reichsmatrikel. Vorrangige Einbringung von Steuerrestanten. Klärung der reichsstädtischen Gravamina als Bedingung der Steuerbewilligung. Angestrebte Steuerermäßigungen oder -befreiungen.
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Aufnahme der Beratung zum 1. HA (Türkenhilfe), zunächst zur Nebenproposition des Ks.2
Umfrage. Beschlussb: Beratung im Zusammenhang mit den zentralen Punkten des 1. HAc.
/36’ f./ Der Gesandte Besançons protestiert in der Umfrage, dass die Stadt /
Umfrage zum 1. HA (Türkenhilfe), ob, wie und in was form und maß in quantitate und qualitate die hilff zulaisten.
d–Beschlüsse gemäß der Umfrage–d: Zum ersten Unterpunkt, ob dem Ks. eine Hilfe zu leisten ist, haben die Gesandten insgemain und ein jeder insonderhait unzweifenlich darfür gehalten, es wurde kain standt so unchristlich sein oder darfür achten, das irer Mt. die hilff zuversagen, sonder das vilmehr derselben umb vorsteender grosser noth willen gleichwol nit alls eim keyser oder könig und uß schuldigkait, sonder umb deß Hl. Reichs hohe notturfft und umb erhaltung desselben vormaur in Hungern willen mit einer zimblichen hilff mitleidenlich entgegen zugehn sein, seittemahl vil leichter und besser, krieg in frömbden landen dann dahaim zufiern.
Beschluss zum zweiten Unterpunkt, Leistungsform der Hilfe mit Truppen oder Geld sowie Erhebungsform: Da die ksl. Mt. mit volckh alberait zu veldt versehen, das derselben mit gelt am besten geholffen. Und obwol ir Mt. in dero proposition uff den gemeinen pfenning andeüttung gehton5, das man sich doch uß allten Reichs handlungen /
Beim dritten Unterpunkt, Höhe der Bewilligung sowie Erlegungszeitraum und -ziele, haben die erbarn stött ins gmain darfür gehalten, das in disem uff die höhere stendt zu sehenf. Und dieweil die alten retardaten noch etlich hundert taussendt gulden im rest: Damit dann der gehorsame standt seines fleiß nit zuentgelten, der ungehorsame seines unfleiß in erlegung der hilff nit zu geniessen und also einer vor dem andern nit beschwert werde, g–solte von der ksl. Mt. ein designation solcher retardaten zu begern–g und uff die mittel und weg zu gedenckhen sein, wie solche einzubringen sein mochtenh. Das auch die hilffen zu distinquireni und in eilende und beharrliche hilff der gestalt abzuthailen sein, j–das, wo mit dem türgkhen ein fridstandt getroffen wirt, der stendt mit solcher hilffen verschonet, oder allsbaldt und so lang die ksl. Mt. mit dem feindt zu veldt ligen, die hilffen mitleidenlich folgen–j; doch anderer gestalt nit bewilligt wurden, k–die ksl. Mt. wolten /
In der Umfrage legen die Kölner Gesandten ausführlich dar, in was armuet und unvermogen die statt Colln wie vast der mehr theil der stendt deß niderwestphalischen craiß nun in den 26 jaren durch die niderlendische krieg, spörrung der commertien, anrichtung und erstaigerung der neuen licenten und allten zöll, item durch langwirige theürung und dergleichen beschwerlichen zustandt gerathen weren8, also das inen unmüglich, dem Reich etwas zu contribuirn.Wollen deshalb zusammen mit anderen Ständen des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises den Ks. ersuchen, ihnen die Reichssteuern zu erlassen, solange der Krieg andauert9, und bitten dafür um eine unterstützende Interzession des SR.
Der Colmarer Gesandte klagt für die Städte Colmar, Schlettstadt, Oberehnheim, Münster in St. Gregoriental und Rosheim, das sie alls fronthier stett am lottringischen boden durch die ußfäll und im straßburgischen krieg vil schaden erlittenl und daher auch bey der ksl. Mt. umb milterung anzusuechen bevelch hetten.
In der Umfrage bewilligen Kölnmfür sich, Regensburg für Nordhausen, Frankfurt für Goslar10und Rottweil für Gengenbach die künftige Reichssteuer anderst nit, dann uff erlangte moderationn.
Da die von Köln gewünschte Interzession in der Umfrage nicht angesprochen worden ist, bitten die Gesandten nochmals darum.
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Beschluss zu dem von Besançon vorgelegten Exemtionsprivileg: Der Gesandte ist damit an die ksl. Mt. zu weisen und zu sagen, das er sich in puncto contributionis der berathschlagungen zuenthalten wissen werde.