Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Vorlage der Nebenproposition des Ks. im Zusammenhang mit dem 1. HA (Türkenhilfe) und Aufnahme der Beratung dazu: Bewilligung einer Geldhilfe auf der Grundlage der Reichsmatrikel. Vorrangige Einbringung von Steuerrestanten. Klärung der reichsstädtischen Gravamina als Bedingung der Steuerbewilligung. Angestrebte Steuerermäßigungen oder -befreiungen.

/36’/ städterata[Regensburg, Köln, Nürnberg, Straßburg, Ulm, Lübeck, Nördlingen, Worms, Überlingen, Speyer, Rottweil, Frankfurt, Heilbronn, Hagenau, Schwäbisch Gmünd, Colmar, Memmingen, Besançon, Pfullendorf, Aalen1].

Aufnahme der Beratung zum 1. HA (Türkenhilfe), zunächst zur Nebenproposition des Ks.2

Umfrage. Beschlussb: Beratung im Zusammenhang mit den zentralen Punkten des 1. HAc.

/36’ f./ Der Gesandte Besançons protestiert in der Umfrage, dass die Stadt /37/ ex speciali privilegiovon allen Reichssteuern befreit ist3, wiederholt den Protest wegen der Session4, bittet um Aufnahme in das Protokoll und verlässt den SR.

Umfrage zum 1. HA (Türkenhilfe), ob, wie und in was form und maß in quantitate und qualitate die hilff zulaisten.

dBeschlüsse gemäß der Umfrage–d: Zum ersten Unterpunkt, ob dem Ks. eine Hilfe zu leisten ist, haben die Gesandten insgemain und ein jeder insonderhait unzweifenlich darfür gehalten, es wurde kain standt so unchristlich sein oder darfür achten, das irer Mt. die hilff zuversagen, sonder das vilmehr derselben umb vorsteender grosser noth willen gleichwol nit alls eim keyser oder könig und uß schuldigkait, sonder umb deß Hl. Reichs hohe notturfft und umb erhaltung desselben vormaur in Hungern willen mit einer zimblichen hilff mitleidenlich entgegen zugehn sein, seittemahl vil leichter und besser, krieg in frömbden landen dann dahaim zufiern.

Beschluss zum zweiten Unterpunkt, Leistungsform der Hilfe mit Truppen oder Geld sowie Erhebungsform: Da die ksl. Mt. mit volckh alberait zu veldt versehen, das derselben mit gelt am besten geholffen. Und obwol ir Mt. in dero proposition uff den gemeinen pfenning andeüttung gehton5, das man sich doch uß allten Reichs handlungen /37’/ und abschiden zuerinnern, wie beschwerlich und langsam es etwan hiebevor bey dem armen man, der derselben zeit in besserm friden und rueh gesessen, jetzt aber durch die inhaimische krieg und andern unfäll verarmet und vast zu grundt und boden gericht, zugangen seye, biß derselb gmain pfenning einbracht worden, also das der ksl. Mt. damit nit allain nit gedient, sondern derselben auch an den mitteln manglen wirdt, zu denselben zu komene. Derohalben vil fueglicher, der ksl. Mt. furtreglicher und dem armen man erschwinglicher, die hilf nach dem romzug uff form und maß, wie ungefehrlich anno 76 beschehen6, zu laisten.

Beim dritten Unterpunkt, Höhe der Bewilligung sowie Erlegungszeitraum und -ziele, haben die erbarn stött ins gmain darfür gehalten, das in disem uff die höhere stendt zu sehenf. Und dieweil die alten retardaten noch etlich hundert taussendt gulden im rest: Damit dann der gehorsame standt seines fleiß nit zuentgelten, der ungehorsame seines unfleiß in erlegung der hilff nit zu geniessen und also einer vor dem andern nit beschwert werde, gsolte von der ksl. Mt. ein designation solcher retardaten zu begern–g und uff die mittel und weg zu gedenckhen sein, wie solche einzubringen sein mochtenh. Das auch die hilffen zu distinquireni und in eilende und beharrliche hilff der gestalt abzuthailen sein, jdas, wo mit dem türgkhen ein fridstandt getroffen wirt, der stendt mit solcher hilffen verschonet, oder allsbaldt und so lang die ksl. Mt. mit dem feindt zu veldt ligen, die hilffen mitleidenlich folgen–j; doch anderer gestalt nit bewilligt wurden, kdie ksl. Mt. wolten /38/ dann der stött gravaminibus7 noch bei werender Reichs versamblung wa müglich ir erledigung geben–k.

In der Umfrage legen die Kölner Gesandten ausführlich dar, in was armuet und unvermogen die statt Colln wie vast der mehr theil der stendt deß niderwestphalischen craiß nun in den 26 jaren durch die niderlendische krieg, spörrung der commertien, anrichtung und erstaigerung der neuen licenten und allten zöll, item durch langwirige theürung und dergleichen beschwerlichen zustandt gerathen weren8, also das inen unmüglich, dem Reich etwas zu contribuirn.Wollen deshalb zusammen mit anderen Ständen des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises den Ks. ersuchen, ihnen die Reichssteuern zu erlassen, solange der Krieg andauert9, und bitten dafür um eine unterstützende Interzession des SR.

Der Colmarer Gesandte klagt für die Städte Colmar, Schlettstadt, Oberehnheim, Münster in St. Gregoriental und Rosheim, das sie alls fronthier stett am lottringischen boden durch die ußfäll und im straßburgischen krieg vil schaden erlittenl und daher auch bey der ksl. Mt. umb milterung anzusuechen bevelch hetten.

In der Umfrage bewilligen Kölnmfür sich, Regensburg für Nordhausen, Frankfurt für Goslar10und Rottweil für Gengenbach die künftige Reichssteuer anderst nit, dann uff erlangte moderationn.

Da die von Köln gewünschte Interzession in der Umfrage nicht angesprochen worden ist, bitten die Gesandten nochmals darum.

/38’/ [Umfrageo.] Beschlussp: qDa die Stände des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises beim Ks. umb nachlaß anzuhallten vorhabens, rdas es darbey zu lassen–r, doch inen, von Cölln, sovil zu gratificiern und irer in der stött antwort gegen den obern stenden eingedenckh zu sein–q,s, und diß der stett bedenckhen uffs papier zu bringen.

Beschluss zu dem von Besançon vorgelegten Exemtionsprivileg: Der Gesandte ist damit an die ksl. Mt. zu weisen und zu sagen, das er sich in puncto contributionis der berathschlagungen zuenthalten wissen werde.

Anmerkungen

a
 städterat] Speyer (fol. 41’) zum Sitzungszeitraum: Morgens/Vormittag.
1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 337’ f. Augsburg wurde nicht einberufen. Vgl. auch Augsburg B, fol. 46: Weil die Reichsstädte den Augsburger Gesandten zu disem stettrat nit ansagen lassen, ist daraus zusechen, dz sy dieselben mit der that irer session entsetzt.
2
 Nr. 263.
b
 Umfrage. Beschluss] Speyer A (fol. 337’ f.) differenzierter mit Einzelvoten: Einhellige Beschlussfassung, basierend auf den Voten von Köln, Straßburg, Nürnberg und Ulm. Besançon votiert nicht, gibt oben folgende Erklärung ab und /338/ dritt dann ab.
c
 HA] Speyer A (fol. 338) zusätzlich: und zudem Orientierung am Beschluss von KR und FR zur Nebenproposition. /338 f./ Regensburg proponiert: Reaktion, falls Ks. um Resolution des SR vorrangig zur Nebenproposition nachfragen lässt? /338’/ Umfrage. Einhelliger Beschluss gemäß Votum Köln und Nürnberg: SR wartet den Beschluss von KR sowie FR ab und wird sich anschließend erklären.
3
 Protest, gerichtet nur an die Gesandten der Reichsstädte, dass die Session beim RT, gleichwohl wegen der Steuerbefreiung unter Verzicht auf die Teilnahme an den Beratungen zur Türkenhilfe, die ksl. Privilegien und Exemtionen nicht präjudiziere: StadtA Ulm, A 647, fol. 972–973. Kop. (lat.). Aufschr.: Des abgesandten von Bisantz erclerung und protestation wegen eximierung der Reichs contributionen. Ubergeben ihm stettrath den 5. Junii[15. 6.] anno 94. StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 1023 f. Kop. (lat.). Vgl. auch den an die Reichsstände gerichteten Protest [Nr. 433].
4
 Vgl. den ersten Protest am 13. 6.: Ulm, fol. 32 [Nr. 105].
d
–d Beschlüsse … Umfrage] Speyer A (fol. 339–341) differenzierter mit Einzelvoten: Die Stellungnahme zu allen proponierten Unterpunkten erfolgt in einer Umfrage. Zu den oben nachfolgend dokumentierten Festlegungen jeweils einhellige Beschlussfassung gemäß den Voten von Köln, Nürnberg, Straßburg und Ulm.
5
 Vgl. Proposition [Nr. 1], fol. 33.
e
 komen] Nürnberg (fol. 64) zusätzlich: weil sonderlich die fiscalische proceß in einem solchen fall nicht richtig noch furderlich, auch sonst alle umbstendt so erheblich und wichtig, das von anno 42 und 44 hero der anschlag uff den gemainen pfening underlassen worden.
6
 Steuerhebung auf Grundlage der Reichsmatrikel gemäß RAb 1576, §§ 7 f.; Modalitäten: §§ 9–25 (Neue Sammlung III, 354–357). Zu den Verhandlungen 1576 um die Erhebungsform vgl. Anm. 23 bei Nr. 5.
f
 sehen] Nürnberg (fol. 65) zusätzlich: es ist zu beachten, dass der geforderte Vorschuss (Nebenproposition) nicht etwa ihnen aufgeseilet würde, dann bey den stetten solches schwerlich so baldt ufzubringen.Auch hat man keine Versicherung, wie man iure retentionis deßelben wider habhafft werden möcht.
g
–g solte … begern] Speyer A (fol. 339’) differenzierter: Anregung dieser Forderung im Votum Nürnbergs.
h
 mochten] Nürnberg (fol. 64’) zusätzlich: Und obwol der papst und andere welsche fürsten auch contribuiren, geschehe doch solches nicht nach gelegenheit ihrer landt und frontiren, dann sie in grösserer gefahr stuenden alß die teutschen und derowegen billich etwas mehrers theten. Auch solte Burgundt, Lottringen, Sophoyen (welche schon /65/ lange zeit nichts bewilligt) neben andern außlendischen fürsten durch ihr ksl. Mt. zu gleichmessiger hulff ersucht werden.
i
 hilffen zu distinquiren] Speyer A (fol. 339’) differenzierter: Anregung dieser Forderung im Votum Nürnbergs.
j
–j das … folgen] Speyer (fol. 42’) differenzierter: das sie tempore belli etwas stercker zuthun als tempore pacis, da man allein die hungerische grenitz ab hostium incursionibus zu defendiren.
k
–k die … geben] Speyer (fol. 43) deutlicher: dz man wissen und dessen assecurirt sein mög, dz ire Mt. der stende unnd bevorab der stett gravaminibus abhelffen welle.
7
 Bezugnahme wohl auf die beim RT 1582 vorgelegten Gravamina (Leeb, RTA RV 1582, Nr. 247 S. 939–943; Folgeakten bis Nr. 270) sowie die aktuell ergänzten Beschwerden einzelner Städte.
8
 Vgl. die Supplikation des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises [Nr. 467].
9
 Vgl. die Supplikation an den Ks. [Nr. 288] sowie die internen Beratungen der Kreisstände am 8. 6. und 17. 6. mit der Vereinbarung des Votums zum 1. HA (Türkenhilfe): Anm. 13 bei Nr. 57.
l
 erlitten] Speyer A (fol. 341) zusätzlich: den burgern alle handtirungen darnider gelegen, item dz sie sich der kreyshilffen nit zuerfreuen, irer Mt. hievor auch zur hand gangen, mit mißwachsenden jaren und theürung beladen.
m
 Köln] Speyer A (fol. 341) zusätzlich: und Pfullendorf im eigenen Votum: Bewilligung einer Steuer nur vorbehaltlich der 1577 zugesprochenen Moderation.
10
 Vgl. Schreiben des mit der Goslarer Vertretung beauftragten Frankfurter Gesandten Kellner an die Stadt (Frankfurt, 29. 8. {19. 8.} 1594): Hat bei der Beratung des 1. HA erklärt, Goslar könne die Türkenhilfe nur salva moderationisbewilligen (StadtA Goslar, Alte Akten Best. B, unverz. Teil, Reichssachen 1594, unfol. Or.). Für Nordhausen vgl. auch den Protest bei der Supplikation um Moderation [Nr. 470].
n
 moderation] Nürnberg (fol. 65’) zusätzlich mit weiterem Beschluss: Um eine Doppeleinforderung zu vermeiden, sollen die underthonen in loco domicilii und nicht, ubi bona sita sunt, mit steur belegt werden.
o
 Umfrage] Köln (fol. 48’) differenzierter: Während der Umfrage verlassen die Kölner Gesandten den SR.
p
 Umfrage. Beschluss] Speyer A (fol. 341’) differenzierter: Umfrage zur Kölner Bitte sowie auch zum Exemtionsprivileg der Stadt Besançon. Einhelliger Beschluss zu Letzterem wie oben. Kölner Bitte: Straßburg stellt die Notlage in Köln infrage, erklärt sich aber zur Interzession bereit. Dagegen Nürnberg und Ulm: Ablehnung der Bitte gemäß Beschluss (vgl. Anm. q). Alle Folgenden schließen sich dem an.
q
–q Da … sein] Köln (fol. 48’) differenzierter: Da der Niederrheinisch-Westfälische Kreis ohnehin um Steuerbefreiung bittet, hielten sie darfur, daß das gemein mher alß dise particular intercession verfangen mochte.Erklären sich aber bereit, der Interzession in der Resolution des SR zum 1. HA mit ingedechtigh zu sein.
r
–r das … lassen] Nürnberg (fol. 66’) differenzierter: Weil die erbarn stett der contribution halben fürnemlich hiehero beschriben, wurde es bey ksl. Mt. ein seltzams ansehen haben, wann sie für andere pitten theten, und köndt man ihnen derohalben kein assistentz oder beystandt leisten.
s
 sein] Speyer (fol. 43’) zusätzlich: welchs aber hernacher aus allerhanndt ursachen verplieben.[Vgl. Nr. 266.]