Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Konflikt der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg: Erklärung der Reichsstädte zum weiteren Ausschluss Augsburgs von den Beratungen. Gegenforderung der Augsburger Gesandten. 1. HA (Türkenhilfe): Resolution des SR mit Bewilligung von 20 Römermonaten eilender und 30 Römermonaten beharrlicher Hilfe. Verordnete für den Supplikationsrat.

/44/ (Vormittag, 8 Uhr) /44’/ SR-Ausschuss zum Konflikt mit Augsburg [Straßburg, Worms, Speyer, Regensburg, Nürnberg, Nördlingen]. Die Einberufung erfolgt, weil die Augsburger Gesandten am Vortag vormittags zweimal vor die Ratsstube des SR gekommen sind und unter Berufung auf das ksl. Dekret1Einlass begehrt haben, der ihnen verweigert worden ist, und am nachmittag selbst unerfordert sich in den stött rath eingetrungen und nidergesetzt.

Der Ausschuss berät, was den Augsburger Gesandten zu entgegnen ist, falls sie neuerlich die Mitwirkung im SR fordern. Beschluss einer schriftlichen Erklärung. Diese sollen die Reichsstädte den Augsburgern als Erwiderung verlesen und anschließend geschlossen die Sitzung verlassena.

(Nachmittag, 14 Uhr) bstädterat, ohne Teilnahme der katholischen Städte–b. In einer Nebenstube wird die am Vormittag im Ausschuss konzipierte Erklärung des SR an die Augsburger Gesandten verlesen und gebilligt. Wenngleich man erwartet hat, diese würden neuerlich die Session im SR einnehmen, so seind sie doch ungezweifelt von etlichen avisiert, damit inen der schimpf und spott im stött rath nit begegnen meg, vor der thür blieben, die directores zu sich erfordert und inen angezeigt, das sie vermeg ksl. decrets begerten, den stetten in Reichs geschefften beizuwohnen, und wann man in puncto contributionis verfarn würde, sie auch zur deliberation zuzulassen.

/44’ f./ Daraufhin wird vom SR die zuvor gebilligte Erklärung etwas modifiziert und Regensburg beauftragt, sie in Anwesenheit der Gesandten von Lübeck und Heilbronn den Augsburgern vor der Tür des SR zu verlesen2.

/45/ Im Anschluss daran haben die Augsburger Gesandtencetwas trutzig und mit bewegtem gemüet angezaigt, das sie nit gestendig weren, das sie das ksl. decret sub- et obrepticie erlangt, sonder was sie bey ksl. Mt. fürbracht, das were der grundt und die wahrhait. So hetten sie es bey niemandt anderm dann bey ksl. Mt. alls irem obern herrn billich suchen sollen und müessen. Darzu dann die stött inen ursach gegeben, aber gantz on daß sie die stött in despect gesetzt, sonder sie weren von den stötten in despect und veracht gezogen worden. Hetten sich jederzeit erclert und erclerten sie noch, das sie den stötten in Reichs sachen beyzuwohnen erbittig; item hetten ehe und lenger stim und session im Reichs rath gehabt, dann der stött correspondentz geweret.Sie fordern die deputierten Städte auf, dies dem Plenum des SR vorzutragen und ihnen eine Abschrift der Erklärung zu übergeben, damit sie diese dem Augsburger Rat für eine etwaige Stellungnahme schicken können.

Die Abschrift wird daraufhin im SR gebilligtd.

städterat, in Anwesenheit der katholischen Städte. Verlesung des Konz. für die Resolution des SR zur Höhe der Bewilligung beim 1. HA (Türkenhilfe). Beschluss: Billigung mit wenigen Korrekturen3,e. Die Kölner Gesandten bitten nochmals, ihre Erklärung [zur Notlage der Stadt4] in die Resolution aufzunehmen oder sie mündlich vorzubringenf.

/45 f./ Nachdem der Mainzer Kanzler von Regensburg als Direktion des SR die Benennung der Verordneten für den Supplikationsrat gefordert hat, wird dazu beraten. /45’/ Beschluss: Abordnung von Köln und Ulm.

Anmerkungen

1
 Nr. 360.
a
 verlassen] Speyer (fol. 51’) zusätzlich: Daneben konzipiert der Ausschuss eine Resolution zur Höhe der Bewilligung beim 1. HA (Türkenhilfe), die ebenfalls dem Plenum zur Billigung vorgelegt werden soll.
b
–b städterat … Städte] Köln (fol. 55’ f.) mit abweichender Beratungsabfolge: Zunächst im Plenum des SR Festlegung der Verordneten für den Supplikationsrat [vgl. oben, fol. 45]. Dann proponiert Regensburg: Die Augsburger Gesandten warten vor der Tür, um unter Berufung auf das ksl. Dekret an der jetzt anstehenden Beratung des 1. HA teilzunehmen. /56/ Umfrage. Köln: Vollzug des ksl. Dekrets und demnach Zulassung Augsburgs. Dagegen fordern andere Städte, das wir wegen voriger absonderungh[vgl. Nr. 106] billigen abtretten unnd die vota solten libera sein lassen haben.Daraufhin verlassen Köln und die anderen katholischen Städte die Sitzung. [Entsprechende Abfolge auch in Speyer A (fol. 349’ f.), Nürnberg (fol. 72’ f.).]
2
 Vgl. die Erklärung [Nr. 361].
c
 die Augsburger Gesandten] Nürnberg (fol. 73’) differenzierter: der Gesandte Dr. Tradel d. J. [Philipp].
d
 gebilligt] Augsburg B (fol. 50) zusätzlich: und den Augsburger Gesandten zugestellt. Diese verfassen daraufhin eine weitere Eingabe an den Ks., in der sie starckh uf die restitution irer session getrungen.[Nr. 362.]
3
 Vgl. die Ausfertigung [Nr. 267].
e
Korrekturen] Speyer (fol. 52’) zusätzlich: Weiterer Beschluss, den Vortrag der Resolution zu verzögern, bis man den Beschluss von KR und FR erfährt. /52’ f./ Nochmalige Umfrage zur Höhe der Bewilligung. Mehrheitsbeschluss für 20 Römermonate eilende und 30 Römermonate beharrliche Hilfe gemäß der Resolution. /53/ Votum Speyer [vgl. auch Nr. 112]: Können die eilende Hilfe zum baldigen 1. Termin nicht erlegen. Zusatzklausel: Erlegung mit Reichsmünzen, wie sie an eim jeden ort gang und gebe. Speyer A (fol. 350’–352) protokolliert erst an dieser Stelle die entscheidende Umfrage mit der Beschlussfassung zur Höhe der Bewilligung [vgl. Nr. 112, Anm. a] sowie die anschließende Billigung der Resolution.
4
 Vgl. Nr. 296, Nr. 450, Nr. 467 mit Beilage C.
f
 vorzubringen] Köln (fol. 57) zusätzlich: oder das Konz. so zu ändern, daß unsere herrn unnd obern darunder[Steuerbewilligung] nit verbindtlich begriffen weren.Antwort durch Regensburg: SR beabsichtigt nicht, dass Köln durch diese generalitet eingeschlossen oder darunder verstanden sein solle.Nach weiteren Debatten gesteht Regensburg zu, das Konz. nochmals zu verbessern und zu verlesen.