Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Konflikt der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg: Weigerung Augsburgs, an der Beratung spezifischer Themen nur des Städtekorpus mitzuwirken. Vorlage von Partikularbeschwerden der Städte Köln, Lübeck und Reutlingen. Einsetzung eines Beratungsausschusses für die Gravamina. Weigerung von Köln und Überlingen, an der Beratung von Religionsgravamina mitzuwirken.

/16’/ (Nachmittag, 14 Uhra) Städterat [bRegensburg, Köln, Nürnberg, Aachen, Ulm, Straßburg, Esslingen, Lübeck, Reutlingen, Speyer, Nördlingen, Frankfurt, Überlingen, Hagenau, Heilbronn, Colmar, Memmingen, Donauwörth, Weil der Stadt, Aalen1,–b].

Die Einberufungcerfolgt zur Vorlage von Partikularbeschwerden und zur Beratung bereits übergebener Gravamina.

Obwohl auch den Augsburger Gesandten angesagt worden ist, haben diese sich beim Regensburger Kämmerer entschuldigen /17/ und dahin vernemmen lassen, wover die stött Reichs sachen tractiern würden, das sie erscheinen wolten; zu stött sachen wüßten sie sich nit einzustellen.

1. Umfrage. Köln: Ihre Herren wünschten nichts lieber, als dass Augsburg in der stött correspondentz widerumb gebracht und andern zu ebenmessiger absönderung nit ursach gegeben werden möchte. Darumb alle ursachen zur trennung auß den wegen zuraumen, sie, von Augspurg, widerumb in der stött consortio zu bringen, damit derselben obligende nothurfft mit mehrer vertreulicheit tractiert werden möcht.Eigene Kölner Gravamina, die mündlich vorgebracht werden: [1] Obwohl der Ks. auf eine Kölner Beschwerde gegen den brabantischen Gerichtszwang hin eine Gesandtschaft und Mandate an die Regierung in Brüssel und an [Anton von] Harff veranlasst hat, werden die Prozesse fortgesetzt und Kölner Bürger mit ihrem Hab und Gut arrestiert2. Der Kölner Rat hat sich deshalb bereits an die ausschreibenden Städte um Hilfe gewandt. [2] Kölner Bürger werden von der Stadt ´s-Hertogenbosch wegen ihrer dortigen Zinsen und Gülten, von anderen niederländischen Ständen, vom Hg. von Jülich wegen des Hauses Montjoie jenseits des Rheins sowie vom Hst. Lüttich unter Berufung auf eine Goldene Bulle vor fremde Gerichte zitiert3. /17 f./ [3] Beschwerde gegen die vom Kf. von Köln und dem Hg. von Jülich ausgebrachten Lizenten und Ungelder4. Da dies alle Stände, besonders aber Wirtschaft und Handel der Städte beeinträchtigt, bittet Köln, die Beschwerden beim Ks. und den Reichsständen zu unterstützend.

/17’/ Lübeck: Erinnern an die Beschlüsse in den vergangenen Jahren zu den Beschwerden der Hansestädte gegen die Kgn. von England wegen der Merchant Adventurers. Da auf ihre Bitten um den Vollzug des ksl. Dekrets [von 1582] hin bisher nichts erfolgt ist, übergeben sie ihre Beschwerde schriftlich und bitten um Interzession5.

Reutlingen: Wiederholen die Beschwerde wegen der Provisioner6und bitten um Erklärung des SR, ob diese so schwerwiegend ist, dass sie in die allgemeinen Gravamina aufgenommen werden soll; falls nicht, wollen sie auf das Vorbringen beim RT verzichtene.

Beschluss [nach 2. Umfragef]: Alle Gravamina sollen schriftlich vorgelegt und in einem Ausschuss geprüft werden. In diesen Ausschuss werden berufen: Von der rheinischen Bank Köln, Straßburg, Lübeck und Speyer; von der schwäbischen Bank Regensburg, Nürnberg, Ulm und Nördlingen. /18/ gDer Ausschuss soll seine Beratungen im Plenum referieren–g; die Gravamina sollen zur Abschrift gegeben werden.

Beschluss [nach 2. Umfrageh] bezüglich der Augsburger Absonderung: Wiewol es den erbarn stetten frembdt fürkomen, nachdem sich dieselben hiebevor durch Straßburg und Nördlingen sover behandlen lassen, das sie anno 92[!] widerumb zu den stetten gedretten7, das sie sich jetzt von neuem und kainer andern bewüßten ursach willen, dann das sie seidhero in den schwebischen craißtägen in dem usschuß umbgangen worden, abtrennen, und etliche darfür gehallten, das zwo stett zu inen zu schicken und sie darunder zu hörn sein sollten, so hat es doch andere, dieweil es bey den stetten nit herkommen, nit fur rathsam angesehen werden wöllen, sonder das mehrer worden, das man sie, von Augspurg, zu erhaltung der stett reputation fur den stett rath beschickheni, inen die absönderung und trennung fürhalten undt ursach derselben von inen vernemmen, alls dann pro re nata und nachdem sie sich erclern wurden, verrer handlen sollt etc.

Welches aber vielleicht auß vergess der herrn directorn verbliben ist.

In der 2. Umfrage, die zu dieser Beschlussfassung führt, bringen die Kölner Gesandten vor, das sie den lauttern bevelch hetten, sich in religions sachen nit einzulassen, aber sonst in politicis alles das beratschlagen zu helffen, was zu der erbarn stött uffnemmen und wolfarth geraichen thete; de super protestandoj.

Überlingen protestando[Gleiches] auch gethon8, und solche protestationes prothocollo zu inseriern gebettenk.

Weil der Stadt: Obwol ire herrn /18’/ in religione ungleich9, liessen sie es doch bey dem, was durch chur- und furstenl beschlossen wurde, verbleiben10.

Umfragemzur Beschwerde Reutlingens wegen der Provisioner. Beschluss: Zunächst wird befürwortet, vom Reutlinger Gesandten das ksl. Reskript anzufordern, um daraus die Motive des Ks. und daneben in Erfahrung zu bringen, ob dieser dergleichen Rechte in allen Reichsstädten beansprucht. Da der Gesandte die Klausel mit dem Wortlaut „angesehen unserer habenden gerechtsame gegen euch und auch zugleich gegen etlichen andern stetten“aus dem Reskript sogleich vorträgt und es mehr Städte gibtn, in denen der Ks. über die primarias precesbezüglich der Provisioner verfügt, diese sich aber einer Aufnahme nicht widersetzen würden, obeschließt man, sollich gravamen gar umbzugehn–o.

Bekanntgabe des Beschlusses an den Reutlinger Gesandten, der ihn mit Dank annimmt.

Anmerkungen

a
 Nachmittag, 14 Uhr] Korr. nach Köln (fol. 23’), Speyer (fol. 18’). In der Textvorlage verschrieben: Mane.
b
–b Regensburg … Aalen] Nürnberg (fol. 30’) zusammenfassend: Mit Ausnahme von Augsburg und Rottweil erscheinen fast alle der erbarn stett anwesende gesandten.
1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 295–298’.
c
 Einberufung] Lübeck (fol. 69) differenzierter und zusätzlich: Die Städte werden von den Regensburger Räten alß dieses reichstags directoribusin das Rathaus berufen, wo Dr. Diemar für Regensburg proponiert.
2
 Vgl. Nr. 467, Beilage C.
3
 Vgl. dagegen die Darstellung in der Supplikation des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises [Nr. 467].
4
 Vgl. die dazu übergebene Supplikation [Nr. 450].
d
 unterstützen] Speyer A (fol. 296 f.) zusätzlich mit weiteren Voten. Nürnberg: Aufnahme der Beratung zu den Gravamina. Augsburg hat bei der Beratung zum Streit mit dem Reichserbmarschall bereits am SR teilgenommen [vgl. Nr. 98]. Konten nit gedencken, warumb sie sich jetzo absentiren wolten.Aachen: Wie Nürnberg. Ulm: Verweis auf ihre Beschwerde wegen des Lehnseides [Nr. 171, Abschnitt A]. Die Städte kennen die Ursachen für die Absonderung Augsburgs seit 1586. Die letzten Städtetagsabschiede zeigen, dass Ulm daran keine Schuld trägt. Straßburg: Beratung der Gravamina in einem Ausschuss. Anhörung der Augsburger Gesandten. Esslingen: Gravamina im Ausschuss. Zur Absonderung Augsburgs wie obiger Beschluss.
5
 Vgl. die dazu übergebene Supplikation [Nr. 457].
6
 Vgl. Ulm, fol. 12 f. [Nr. 175, Abschnitt A].
e
 verzichten] Speyer A (fol. 297’) zusätzlich: Augsburg sollte wieder zum consortiogebracht werden. Speyer: Verweisen auf ihre Supplikation gegen das RKG [Nr. 501]. Nördlingen: Beratung der Gravamina in einem Ausschuss. Die Absonderung Augsburgs ist befremdlich, weil die Gesandten doch nit wusten, wovon[heute] zutractiren.Frankfurt: Zu Augsburg entsprechend Nördlingen. Gravamina im Ausschuss. Überlingen: Ebenso. Wollen an der Beratung der Gravamina mitwirken. Aber in religions sachen hetten sie bevelch, denselben nit beizuwonen.Zu Augsburg wie Straßburg. Hagenau: Ebenso. Heilbronn: Wie Nördlingen. Colmar: Gravamina im Ausschuss. Zu Augsburg wie Straßburg. /298’/ Memmingen: Ebenso. Donauwörth: In beiden Punkten wie Nördlingen. Weil der Stadt: Ebenso; mit anzeig, dieweil ire hern der religion halben strittig, musten sie es bei dem jenigen pleiben laßen, weß sich churfursten, fursten, stendt und stett miteinander vergleichen thetten.Aalen: Wie Nördlingen. Bitten um Beförderung ihrer Anliegen [vgl. Nr. 175, Abschnitt A].
f
 Beschluss nach 2. Umfrage] Speyer A (fol. 298’–300’) differenzierter: Nach 1. Umfrage resümiert Regensburg als Mehrheitsbeschluss, die Gravamina einem Ausschuss zu übergeben, und proponiert für die 2. Umfrage: Soll dies der bisherige [vgl. Nr. 99] oder ein neuer Ausschuss übernehmen? In der 2. Umfrage votieren nur Aachen und Esslingen für die Übergabe an den bisherigen Ausschuss, während die Mehrheit für die Neukonstituierung stimmt. Die Benennung der Mitglieder erfolgt im Anschluss an die 2. Umfrage.
g
–g Der … referieren] Nürnberg (fol. 31’) differenzierter: Welche[Gravamina] alß civil- und prophan sachen in pleno referirt und mitt hilff aller stett zusamen getragen und vortgesetzt, oder welche alß religions beschwerden allein durch den ausschuß tractirt und in namen der evangelischen stett bey ksl. Mt. besonders angebracht werden solten.
h
 Beschluss nach 2. Umfrage] Speyer A (fol. 298’–300’) differenzierter: Regensburg proponiert nach der 1. Umfrage: Wer soll die soeben befürwortete Nachfrage bei den Augsburger Gesandten wegen der Teilnahme am SR übernehmen? In der 2. Umfrage löst das Votum Nürnbergs für die Vorladung der Augsburger Gesandten vor SR, dem sich alle folgenden Städte anschließen, die geänderte Beschlussfassung aus.
7
 Zu den Verhandlungen von Gesandten Straßburgs und Nördlingens mit dem Augsburger Rat zuletzt 1590 vgl. Anm. 23 bei Nr. 369; zur Teilnahme Augsburgs am Städtetag 1591 [!]: Anm. 5 bei Nr. 104.
i
 beschickhen] Köln (fol. 25) zusätzlich: Die Nachfrage sollen Frankfurt und Nördlingen vornehmen.
j
 protestando] Köln (fol. 24’) zusätzlich: Daraufhin hat sich der Aachener Verordnete, Bürgermeister Colyn, understanden, bericht zuthun, daß ire beschwerden politische unnd keinne relligions sachen betreffen theten:/24’ f./ Beschwerde 1) gegen das kgl. spanische Edikt [vgl. Anm. 97 bei Nr. 390] wie auf den letzten Städtetagen: 2) gegen den Ausschluss Aachens von KTT wegen der Religion und der strittigen Jülicher Rechte in der Stadt; 3) gegen die Rechtsverweigerung am RKG im Konflikt mit Jülich. Bitte an SR, /25/ daß mann sich ob disen alß politischen hendlen nit absonderen wolten.
8
 Vgl. auch das Votum in Anm. e. Zum Anschluss Überlingens an die anderen katholischen Städte und deren Absprachen u. a. beim RT 1594 vgl. Enderle, Konfessionsbildung, 195–197.
k
 gebetten] Nürnberg (fol. 32 f.) zusätzlich: Überlingen wiederholt den Protest auch namens [der von ihnen beim RT vertretenen] Städte Wangen und Buchhorn, wonach /32’/ sie sich der aachischen so wenig alß anderer evangelischen beschwerden nicht theilhafftig machen.
9
 Vgl. dazu die Supplikationen der protestantischen Bürger in Weil der Stadt [Nr. 410, 411].
l
 chur- und fursten] Speyer (fol. 20’) eindeutig: chur- und fursten augspurgischer confession.
10
 Vgl. auch das Votum in Anm. e.
m
 Umfrage] Speyer A (fol. 301) differenzierter: Auslösung der Umfrage durch die Anfrage des Reutlinger Gesandten, ob folgende Beschwerde in die allgemeinen Gravamina aufgenommen werden soll. Köln (fol. 25’) zusätzlich: sowie Anfrage des Gesandten, wie eß bei andern stedten herkommen unnd waß mann irer Mt. hierinnen zuleisten schuldigh sein solle.
n
 es mehr Städte gibt] Köln (fol. 25’) differenzierter: Lübeck, Frankfurt, Memmingen, Donauwörth, Biberach [! wurde vertreten von Ulm], Straßburg, Esslingen, Nördlingen und Überlingen bestätigen derlei ksl. Ansprüche bei ihnen, auch der ksl. Mt. darinn gewilfartt worden. Dagegen die andere stedt ahngezeigt, daß ire Mt. dessen bei inen in keinem herkommen.
o
–o beschließt … umbzugehn] Köln (fol. 25’ f.) abweichend: Da keine einheitliche Rechtspraxis festzustellen ist, wird Reutlingen geraten, den Ks. nochmals um den Verzicht auf den Unterhalt der Provisioner zu bitten. Daneben will man den ksl. Befehl einsehen. Weil der Reutlinger Gesandte diesen aber /26/ dißmalß nit uflegen kondte, ist eß darbei verplieben.