Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Keine Übergabe der Gravamina der protestantischen Kölner Bürger an die Gesandten der Stadt. Unterstützung der Gravamina Aalens. Teilnahme Augsburgs am SR. Zulassung der Stadt Besançon zur Session im SR. Strittiges Verfahren bei der Bekanntgabe von Beschlüssen der höheren Stände an SR. Vorrangige Vorlage des 1. HA (Türkenhilfe) und Konstituierung eines Beratungsausschusses.

/23’/ (Vormittag) SR-Ausschuss zu den allgemeinenGravamina[Köln, Straßburg, Lübeck, Speyer, Regensburg, Nürnberg, Ulm, Nördlingen].

aDie Kölner Gesandtenbbringen vor: Haben vernommen, dass einige Kölner Bürger eine Supplikation an SR gereicht haben. Bitten um deren Verlesung und die Übergabe von Abschriften an sie–a,c.

Feststellung: Zwar hat Kurpfalz dem Direktorium des SR als Beilage zu den Gravamina der CA-Stände schriftliche Beschwerden einiger evangelischer Kölner Bürger1übergeben, dso gleichwol den stetten noch nit vorkommen–d.

/24/ Verlesung der Beschwerden Aalens [gegen die Gff. von Oettingen]2. Beschluss: Obwohl die bisher an die Gff. von Oettingen gerichteten Interzessionen wenig Erfolg gezeigt haben, wird der Bitte Aalens gemäß eine Stadt jeder Bank verordnet, deren Gesandte bei [dem am RT anwesenden] Gf. Wilhelm von Oettingenenamens der Reichsstädte vorsprechen und ihn auffordern sollen, die Stadt Aalen bei ihren Rechten und Freiheiten zu belassen, den Prozess am RKG nicht zu behindern und sie nicht weiter unter Verstoß gegen die Reichsgesetze zu bedrängen. Sollte daraufhin keine willfährige Antwort erfolgen, will SR sich in einer Interzession an den Ks. wenden mit der Bitte, Aalen als Reichsstadt in ihren Rechten zu schützen. Für die Vorsprache beim Gf. werden die Gesandten Straßburgs und Nürnbergsfbenannt.

Während der Ausschusssitzung lassen sich die Gesandten Augsburgs anmelden, da sie für 7 Uhr ins Rathaus bestellt worden seien, bereits einige Zeit vor der Ratsstube warten und die Ursache ihrer usschließung erfahren möchten. Daraufhin wird ihnen mitgeteilt, derzeit tage lediglich der Ausschuss des SR, das Plenum trete aber bald zusammen. Bis dahin mögen sie sich geduldeng.

städterat[Regensburg, Köln, Augsburg3, Straßburg, Nürnberg, Lübeck, Ulm, Speyer, Esslingen, Frankfurt, Reutlingen, Hagenau, Nördlingen, Colmar, Rottweil, Überlingen, Heilbronn, Memmingen, Schwäbisch Gmünd, Donauwörth, Pfullendorf; nach der Umfrage auch Aalen4].

/24 f./ Regensburg als Direktorium teilt mit: Der Reichserbmarschall hat den Städten für heute, 7 Uhr, zur Beratung ansagen lassen. Aufgrund einer Verzögerung hat zunächst der Ausschuss des SR getagt und die Beschwerden Aalens beraten. Referat des dort gefassten Beschlusses. Daneben hat der Gesandte der Stadt Besançon um Sitz und Stimme im SR angesucht5.

/24’/ Beschlussh: Billigung des Ausschussbedenkens zu den Beschwerden Aalens.

Beschluss zur Session Besançons: 1571 wurde in Esslingen verabschiedet6, die Stadt zur Session zuzulassen, da sie allein Ks. und Reich als Obrigkeit anerkenne, der Rat von und aus der Gemeinde gewählt und sie dem Kg. von Spanien nur mit Schutz und Schirm zugetan sei. Falls zwischenzeitlich keine anderweitigen Hindernisse eingetreten sind und die Stadt ihre Rückstände an der Städtekontribution erlegt, wird ihr jetzt die Session im SR mit der Bedingung zuerkannt, dass sie die künftigen Städtetage mit Gesandten beschickt, die der deutschen Sprache mächtig sind.

Bekanntgabe des Beschlusses an den Gesandteni der Stadt, der gleichwol nit so gar guett teutsch, doch die notturfft verstehn und reden könden. [Der Gesandte antwortet in lat. Sprache:] Qui nomine senatus bisuntini se ad praestationem quicquid esse observantiae obsequi et fidelitatis obtulit et petit, ut assignaretur illi locus conveniens etc. Daraufhin wird ihm die Session nach Hagenau und Colmarjzugewiesenk.

/25/ (Nachmittag, 14 Uhr) städterat (Besetzung wie am Vormittag; zusätzlich nehmen Besançon und Aalen teil). Der Mainzer Sekretär bittet [außerhalb des Sitzungszimmers] die Vertreter Regensburgs, SR möge Gesandte in den RR abordnenl. Da es aber dem Herkommen nach so gehalten wird, dass bei Bekanntmachungen an SR der Mainzer Kanzler und ein Kurpfälzer Rat dorthin kommen, werden die Regensburger Verordneten beauftragt, Kurmainz darauf hinzuweisen. Der Mainzer Sekretär erklärt daraufhin gegenüber Regensburg, auch FR würde in diesem Fall einen Ausschuss zum KR abordnen, da es lediglich um Präparatoria zu tun sei. Sonsten wüßte man sich in andern fällen und relationibus deß herkomens wol zu berichten.

Regensburg bringt dies im SR vor. Umfrage. Einige votierenm, es könnte SR zur incivilitet zugemessen werden, falls man keine Verordnung zum KR schickte.Deshalb sollen vier Städte abgeordnet werden, um den Beschluss des KR unter Protest anzuhören. Dagegen beschließt die Mehrheit, auf dem alten Verfahren zu beharren und dies dem Mainzer Kanzler durch Regensburg zu verdeutlichen.

/25 f./ Regensburg berichtet anschließend im SR, der Mainzer Kanzler habe erklärt, er kenne das alte Herkommen. Da die Angelegenheit aber /25’/ keinen verzug erleiden wolt, hetten sich die churfursten und dann die im fürsten rath durch ein usschuß vernemmen lassen, das sie den ersten puncten contributionis zu tractiern vorhabens. Welches er, cantzler, darumb angezaigt haben wolt, damit sich die stött darnach hetten zurichten. Und hat also der cantzler für dißmahl seinen willen in dem sovil mehr erhalten, das er allain Regenspurg angemeldt und sie von im uffgenommen, was dem usschuß7 von chur- und fürsten wegen angezaigt werden sollen8.

Beschluss im SRn: Man lässt das Verfahren für diesmal auf sich beruhen; und überkommen, sich nach der chur- und fürsten beschluß zu reguliern und eo ordine wie sie zu procediern. Doch darbey in allweg in acht zunemmen, das die stött zuvorderst der obern stendt mainung hören und sich nit überreden lassen; darbei auch irer gravaminum nit vergessen sollen.

Zur Vorbereitung der Beratung des 1. HA (Türkenhilfe) osollen die Gesandten ältere Akten und Protokolle einsehen–osowie bei kfl. und f. Räten vertraulich in Erfahrung bringen, was KR und FR beschließen wollen, und dies dem Direktorium des SR mitteilen. /25’ f./ Für die Beratung des 1. HA wird ein Ausschuss gebildet, in den Köln, Straßburg, Lübeck und Speyer von der rheinischen Bank sowie Augsburg, Nürnberg9, Ulm und Regensburg von der schwäbischen Bank berufen werden.