Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

1. HA (Türkenhilfe): Beharren auf der abweichenden Resolution des SR mit der Minderbewilligung. Kein Anschluss an die Quadruplik von KR und FR. 2. HA (Landfriede und Niederlande): Dekret des Supplikationsrats und Resolution des SR-Ausschusses zur Supplikation des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises. Konflikt der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg: Erfolglose Verhandlungen zur nochmaligen Forderung der ksl. Kommissare, Augsburg gemäß ksl. Dekret zur Session zuzulassen.

/67/ (Vormittag, 7 Uhr) Städterat. Im Auftragades Ks. kommen dessen Rat Dr. Coraduz und Sekretär Hannewald in SR. Hannewald referiert: /67 f./ Ks. hat in der Proposition dargelegt, in welch großer Gefahr sich nicht nur Ungarn und die anderen ksl. Kgrr. und Lande, sondern auch das Reich aufgrund der türkischen Bedrohung befinden. Da nun derzeit von Ehg. Matthias /67’/ ein schreiben, ein zeittung nach der andern stundtlich einköme,wonach Sinan Pascha mit einem Heer von einigen 100 000 Mann in Ungarn eingefallen ist und die Festung Totis angreift, während der Pascha von Ofen vor Kanizsa rückt und die Tataren in Richtung der Walachei ziehen, um dort alles zu verheeren1, also wohe irer Mt. die eilende hilffliche handt nit gebotten wirdt, ir Mt. Ungern vor dem grausamen gewalt der tirckhen undt tarttern2 nit allein lenger nit uffhallten, sonder auch solchem einbruch (der hernach mit guet und bluet nit wider zuerholen) nit mehr wurde begegnet werden könden. Welches ir Mt. den stötten sowol alls andern stenden zu gemiet füren lassen wolt; mit allergnedigstem gesynnen und begern, solchen beschwerdten zustandt undt höchste gefahr uß christlichem, mitleidenlichen gemüet zuerwegen und die consultation deß ersten puncten3 befurdern und sich eintweder irer ksl. Mt. allergnst. begern gemeß erzaigen oder sich sonsten mit[den] andern stenden dermassen vergleichen, damit die vorschwebende höchste noth und gefahr abgewendt werden mechte.

/68/ Antwort der Reichsstädte: Haben den Wunsch des Ks. vernommen, entweder die von ihm erbetene Türkenhilfe zu bewilligen oder sich KR und FR anzuschließen. Sie bedauern die Notlage der ksl. Lande, aber dieweil sie es nit wenden konden, müeßten sie es Gott bevehlen.Da zu dieser Stunde ohnehin das Korreferat mit KR und FR zum 1. HA (Türkenhilfe) ansteht, wollen sie sich dort dermassen erclern, das die ksl. Mt. ungezweifelt damit allergnedigst wurde zufriden sein.

Replik der ksl. Räte: Erwarten, dass die Reichsstädte dem soeben vorgetragenen erbiethen gehorsame volg thun und sich dermassen verhallten, das sich ire Mt. dessen zuerfreuen. Weren ires thails urbittig, solche der stött gehorsambst erbiethen der ksl. Mt. underthenigst zu referiern.

Fortsetzung der Beratung zum 2. HA (Landfriede und Niederlande): Verlesung der vom SR-Ausschuss zum 2. HA entworfenen Resolution4zur Supplikation des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises um eine Reichshilfe und gegen die brabantische Jurisdiktion sowie der diesbezüglichen Resolution des Supplikationsrats5.

bBeschluss: Billigung beider Resolutionen, insbesondere weil die Städtegesandten in ihren Instruktionen bevorab etwas zu bewilligen, nit bevelch–b,6.

/68’/ (Vormittag, 9 Uhr) Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 350’–354. Ferner:] Als die Städte den RR verlassen, spricht der Hg. von Württemberg persönlichcden Ulmer Gesandten Dr. Leo Kraft an und fordert ihn auf, die Reichsstädte zu ermahnen: Da die Absonderung des SR von der höheren Steuerbewilligung durch KR und FR beim Ks. ein seltzsam ansehen gewynnen und den stetten unzweifenlich von irer Mt. zu sondern ungnaden geraichen mechte, so wollten ire f. Gn. die stött im besten vermanet haben, sich nach den obern stenden zu conformiren.Kraft bringt dies den Städten vor. Dennoch haben sie es doch fur dißmal bey irem ubergebnen bedenckhen verbleiben lassen.

/69/ Nachtrag zur Sitzung des RR: Als bei der Verlesung der Resolution des SR7am Ende die Bitte vorgetragen wird, Ks. möge die Exekution gegen Aachen suspendieren, haben die Gesandten von Überlingen und Rottweildden directorn, Dr. Diemarn, mit unbeschaidenhait herumb gezogen und in angeher8 der herumb sitzenden und stehenden der stendt pottschafften zu sondern schimpf, hon und spott so wol gemeiner erbarn stett alls sein, Dr. Demars, mit ungestim verwiesen, das weder angezogner appendix noch die schrifft selbst (quod erat falsissimum) im stött rath abgelesen, sonder mehrer referiert, dann uberkommen worden, und dah[!] man sie zuvor abgelesen, wollten sie darein nit verwilligt, sonder solche widersprochen[haben]. Wie sie dann hiemit iren dissens protestando zuerclern gethon haben wollten, dann einmahl die aachisch sach ein werckh, so bey ksl. Mt. alberait decidiert und entscheidt hettee etc.f

(Nachmittag, 14 Uhr) gReichsstädte und ksl. Kommissare–g. /69 f./ Der Kommissar Gf. Ludwig von Löwenstein bringt vor: Die Reichsstädte haben zur Vorhaltung der Kommission im Streit um die Teilnahme der Stadt Augsburg am SR eine schriftliche Erklärung übergeben9. Da diese aber nur wiederholt, was Ks. bereits zuvor vorgebracht worden ist10, lassen die Kommissare /69’/ sollche uff sich bestehn und wolten verhoffen, die erbarn stett wurden nochmahls der ksl. Mt. decret11 gehorsame volziehung laisten. Es müeßten einmahl die stött die distinction zwischen Reichs geschefften und gemeiner privat sachen zulassen und jetzt allain dahin sehen, wie deß Reichs reputation zuerhallten, und das es nicht bey den stetten, sonder bey der ksl. Mt. stiende, jemandt session zu geben oder zunemmen: Als wolten sie der hofnung sein, die stett wurden ohne einiche exception die von Augspurg zu voriger irer session widerumb komen lassen.Die Kommissare könnten die Argumente in der Erklärung der Reichsstädte zwar widerlegen, doch wollen sie die Debatte nicht ausweiten, sondern sie erwarten, es wurden die stett zu verhietung verrer weitleuffigkait die von Augspurg widerumb zur session kommen lassen und also bey einander in guottem friden und mehrer vertreulicheit bey und miteinander heben und legen.

/69’ f./ Beratung der Städte und Antwort an die Kommissare: Haben erwartet, der Ks. und die Kommissare würden ihre Erklärung /70/ dahin erwogen haben, damit die stett bey irem herkomen gelassen, sie, vonn Augspurg, in die vorige fueßstapfen getretten, und also das gantz corpus mehr dann sie, von Augspurg, respectiert worden sein, sonderlich da sie noch uff dise stundt kein erhöbliche ursachen irer absönderung beygebracht, vil weniger darthon könden.Da jetzt die Gesandten von wichtigen Städten nicht anwesend sind12, will man sich auf keine weitere Debatte einlassen. Bitten um Aufschub, bis die verreisten Gesandten zurückgekehrt sind.

Replik der ksl. Kommissare: Lehnen den Aufschub ab, weil unverborgen, das sie, die anwesende, ohne die abwesende anheut auch votiert undt /70’/ geschlossen hetten. Daher sie sich umb sovil desto mehr versehen gehabt, sie wurden dise ire entschuldigung eingestellt und underlassen haben.Zur Behauptung in der Erklärung der Städte, ihre vorherige Eingabe sei nicht widerlegt worden: Dafür reicht aus, under gemeiner stött sachen ein underschidt zu machen: die Reichs geschefft in acht zuhaben und der stött sachen billich in ein orth zu setzen. Item das die angegebene der stött correspondentz nit von den stötten, sonder von ksl. Mt. und dem Reich herrüere, also das die stött niemandts außzuschliessen, seitmahl par in parem kein jurisdiction oder superioritet hette. Und in disem billich die ksl. Mt. und das Reich zu respectiern. So stüende es in eines jeden freyen will, bei der stött bundtnuß zu bleiben. Und wüßte man sich guetter massen zu berichten, was es mit der erbarn stött correspondentz fur ein gelegenhait und wann die angefangen13, namblich zu der zeit, alls krieg und empörungen im Reich gewesen, Esslingen und Reüttlingen belegert worden und die stött gesehen, das die furnembsten[!] einer und der andern zugesetzt und die an sich zu reißen understanden14. Alls aber die ksl. Mt. befunden, das der sachen uff andere weg rath geschafft werden müeßen, hetten sie erstlich das kgl. regiment15 undt /71/ fürtters das ksl. camergericht und den landtfriden angeordnet und uffgericht und dardurch alle verbündtnuß uffgehaben16. Und kayßer Ferdinandt sonderlich an der stött zusamenkhunfft undt correspondentz mißfallen gehabt und die improbiert17. Und obwol die stött sagen möchten, es were ir correspondentz umb guotter pollicey willen angerichtet, so hetten sich doch ksl. Mt. sambt chur- und fürsten einer polliceiordnung verglichen18, deren sich meniglich zuerfreuen, und der stött sonderbarer pollicei nit bedurfftig weren. Und wurde die ksl. Mt. iren potestat hierinn von den stötten nit entziehen lassen. Ks. fordert deshalb nochmals den Vollzug seines Dekrets und die Beteiligung Augsburgs am SR. Andernfalls billigen die Kommissare, dass die Städte eine Abordnung von bis zu fünf Personen benennen, um mit diesen weiter zu verhandeln.

/71 f./ Separate Beratung der Städte und Erwiderung an die Kommissare: hWollen die Abordnung benennen, bitten aber aufgrund der Abwesenheit der Gesandten vornehmer Städte vorerst um Aufschub bis morgen.

/71’/ Obwohl die ksl. Kommissare den begerten bedacht zur ungedult vermerckht und dahin verstanden, alls ob der allain zu gefarlichem uffzug und so lang, biß der Reichs tag ausgienge, gesuecht, so haben sie doch letstlich denselben zugelassen–h,i.

Anmerkungen

a
 Im Auftrag] Nürnberg (fol. 114’ f.) zusätzlich vor dem Folgenden: Hannewald fragt zunächst bei den Regensburger Verordneten um Audienz im SR an. Nach Umfrage Antwort an Hannewald: Aufgrund des gestrigen Sonntags und des heutigen Feiertags [15. 7.: Divisio apostolorum] haben einige Gesandte den RT recreationis gratiafür kurze Zeit verlassen. Man stellt ihm anheim, seine Werbung dennoch vorzubringen. Replik Hannewald: Er weiß ohnehin, dass Straßburg und Nürnberg abwesend sind, doch ist dies kein Hindernis.
1
 Nach der Aufgabe der Belagerung Grans [Esztergom, HUN] durch Ehg. Matthias Ende Juni 1594 nahm Großwesir Sinan Pascha Totis [Tata, HUN] ein, sodann das befestigte Kloster St. Martinsberg [Pannonhalma, HUN] und belagerte ab Ende Juli Raab [Győr, HUN]; Einnahme am 29. 9. 1594. Der vom Sultan angeforderte Krimkhan Ghazi II. Giray (zum Zuzug durch Polen vgl. Anm. 24 bei Nr. 4) stieß im Juli 1594 mit ca. 30 000–40 000 Reitern zu den Truppen Sinan Paschas auf dessen Zug nach Raab. Zu den Befehlshabern des Großwesirs gehörte auch Hasan Pascha von Ofen (vgl. Hammer-Purgstall, Geschichte IV, 222–224; Huber, Geschichte IV, 479 f. Zur Teilnahme der Tataren und deren Bedeutung im Krieg: Finkel, Administration, 97–107).
2
 = Türken und Tataren.
3
 = des 1. HA (Türkenhilfe).
4
 Die Beratungen des Ausschusses sind nicht protokolliert, auch liegt die Ausschussresolution nicht vor. Sie wurde gemäß Randvermerk in Nürnberg (fol. 117) nit ad describendum geben.
5
 Vgl. die Supplikation [Nr. 467] sowie die dortige Resolution des Supplikationsrats vom 6. 7.
b
–b Beschluss … bevelch] Speyer A (fol. 382’) differenzierter: Umfrage (nur Lübeck, Ulm, Worms, Nördlingen, Speyer, Überlingen, Frankfurt, Hagenau, Memmingen, Colmar). Einhelliger Beschluss, eine Reichshilfe gemäß Resolution des Ausschusses abzulehnen; ansonsten wie Resolution des Supplikationsrats.
6
 Die Straßburger Gesandten waren in der Weisung des Rates vom 11. 7. (1. 7.) 1594 beauftragt worden, eine Reichshilfe abzulehnen, weil die Stände im Oberrheinischen Kreis /47’/ mit krieg, brandt, blündern und verhergen nicht weniger als der niderlendisch-westphalische zum eüssersten angefochten und betrangt werden und nicht desto weniger zur contribution[beim 1. HA] neben andern, so dergleichen nicht außgestanden, mit angehaltten, da im gegenfall dises und anderer kreisen aus solchen ursachen verschont würdt(AVCU Strasbourg, AA 846, fol. 47–48’, hier 47’. Or.; präs. 18. 7. {8. 7.}). Noch vor dem Erhalt der Weisung berichteten die Gesandten am 15. 7. (5. 7.) 1594, sie hätten sich gegen die Reichshilfe ausgesprochen, weil /112/ der westphalisch kraiß und sonderlich die papisten inen solchen krieg und beschwerdten selbs zugezogen, in dem sie den evangelischen zu widerstandt das spanisch kriegßvolckh in dem cöllnischen werckh herauff gelockt, viel christen und auch die statt Aach mit derselbigen hilff angefochten und verfolgt(ebd., fol. 110–113’, hier 112. Or.).
c
 Hg. von Württemberg persönlich] Nürnberg (fol. 118) abweichend: der Württemberger Gesandte Enzlin im Auftrag des Hg.
7
 Nr. 275.
d
 Rottweil] Nürnberg (fol. 118) zusätzlich: sowie Dr. Tradel [Augsburger Gesandter]. Augsburg B (fol. 66) summarisch: die catholische stett.
8
 = ‚Angehör‘.
e
 hette] Speyer (fol. 78) zusätzlich: und solche[Urteile] zu retractiern der ksl. Mt. nit zuzumuten were. Augsburg B (fol. 66 f.) zusätzlich: Forderung, KR und FR /66’/ von der catholischen stett wegen anzuzeigen, dz sy mit der aachischen sach irer vilfeltigen erclerung gemes nichts wolten zuthun haben.
f
 etc.] Nürnberg (fol. 118’) zusätzlich: Diemar weist den Vorwurf mit dem Argument zurück, daß sie wol wissen solten, do gleich 2 oder 3 stett einer sondern meinung, solches doch den gemeinen und mehrern schluß nicht sperren köndt; sich derhalben uff die prothocolla ziehendt.Die weitere Debatte dazu wird vertagt, weil die Gesandten von Straßburg und Nürnberg nicht anwesend sind. Augsburg B (fol. 66’) anders: Da Regensburg die Forderung der katholischen Städte ablehnt, haben sy sich entschlossen, ir entschuldigung deßwegen irer Mt. selbsten furzubringen.
g
–g Reichsstädte … Kommissare] Nürnberg (fol. 118’) differenzierter: Vorladung nur der evangelischen Reichsstädte vor die ksl. Kommission in die Trinkstube [des Rathauses].
9
 Nr. 367.
10
 Nr. 363.
11
 Nr. 360.
12
 Vorrangig Bezugnahme auf die abwesenden Nürnberger Gesandten. Vgl. Anm. 3 bei Nr. 131.
13
 Die Städtegesandten kritisierten, dass die Augsburger Delegierten mit eröffnung der erbarn stett registratur und andern gehaimen sachen in die herrn commißarien allerley getragen, so sich sehr ubel gebürt hat, insonderheit aber ihnen eröffnet, zu welcher zeit die correspondentz der erbarn stett angefangen(Bericht der Nürnberger Gesandten vom 29. 7. {19. 7.} 1594: StA Nürnberg, NRTA 108, Prod. 38. Or.; präs. Nürnberg, 31. 7. {21. 7.}). Vgl. auch Anm. e bei Nr. 133.
14
 Bezugnahme auf einen Zusammenschluss 1471 gegen Angriffe Gf. Ulrichs V. von Württemberg. Vgl. Anm. 14 bei Nr. 132 und Anm. 15 bei Nr. 369.
15
 = das Reichsregiment.
16
 Fragliche Bezugnahme auf das Reformprogramm des RT Worms 1495. Vgl. Angermeier, Reichsreform, 164–184, mit Verweisen auf die Akten in Angermeier, RTA MR V.
17
Bezugnahme auf die Gesandtschaft Ehg. Ferdinands als Reichsstatthalter zum Städtetag 1525. Vgl. Anm. 17 bei Nr. 369.
18
 Vgl. zuletzt die Reichspoliceyordnung 1577: Weber, Reichspolizeiordnungen, 215–271.
h
–h Wollen … zugelassen] Nürnberg (fol. 121 f.) differenzierter: Bitten um Aufschub wegen der temporären Abwesenheit Nürnbergs, Straßburgs und anderer Städte. Das heutige Vorbringen im RR [zum 1.HA] ist zuvor im SR noch in deren Anwesenheit gebilligt worden. Die Kommissare lehnen den Aufschub ab und betonen, /121’/ dz ksl. Mt. an dero hochheit und reputation ihr nit werde eingreiffen lassen.Falls Augsburg weiterhin nicht zur Session kommt, wird Ks. KR und FR einschalten. Wohin und zu was weitterung es nun gedeyen möchte, hetten die stett selbst zugedencken./121’ f./ Die Abordnung der Städte beharrt auf Aufschub zumindest bis morgen. Die Kommissare bewilligen dies widerwillig, wollen aber /122/ gleichwol den stetten in vertrauen nicht bergen, wann ihr Mt. die ursach deren von Augspurg absönderung wüste, das sie kein gefallen daran tragen wurden.
i
 zugelassen] Augsburg B (fol. 66’ f.) zusätzlich: Anschließend unterrichten die Kommissare die Augsburger Verordneten über diese Verhandlungen. Gf. Ludwig von Löwenstein stellt zur Debatte, ob Augsburg sich nach der Restitution der Session der Städtekorrespondenz wieder anschließen würde. /67/ Antwort der Augsburger: Lehnen Verhandlungen dazu vor der Zuerkennung der Session ebenso ab wie eine Restitution mit der Bedingung, sich nachher der Korrespondenz anzuschließen. Falls sie die Session one einichen anhangerhalten, sind sie bereit, ein etwaiges Vorbringen des SR zur Städtekorrespondenz anzuhören. Bitten daneben um die offizielle Übergabe einer Kopie der letzten Erklärung der Reichsstädte [Nr. 367] durch die Kommissare, wenngleich sie eine Abschrift informell bereits von anderer Seite erhalten haben, sowie um Auskunft dazu, wer von den Städten sich zu berurter schrifft bekenne, weil in derselben allerlei anzügigs begriffen.