Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

1. HA (Türkenhilfe): Beharren des SR auf der konditionierten Minderbewilligung von 68 Römermonaten. Bekräftigung der Minderbewilligung in einem Protest des SR oder im Anschluss an den Protest der höheren protestantischen Stände. Gratifikationen. Abschied des Städtetags als Memoriale. Etwaiger Ausschluss Augsburgs vom Deputationsstädtetag.

/100/ (Nachmittaga) Städterat[Regensburg, Worms, Nürnberg, Lübeck, Ulm, Speyer, Memmingen, Frankfurt, Hagenau, Colmar1].

Proponierte Punkte: [1] Soll man es beim 1. HA (Türkenhilfe) bei der konditionierten Steuerbewilligung gemäß der eigenen Resolution für die Quadruplik2belassen oder zusätzlich einen Protest übergeben? [2] Gratifikation für den Mainzer Kanzler und andere officierer.[3] Erstattung von Auslagen der Stadt Köln für die Reichsstädte. [4] Soll ein Abschied für den Städtetag formuliert werden?

/100 f./ [1] Zur konditionierten Steuerbewilligung beim 1. HA erklären Nürnberg und Ulm nochmals3, /100’/ dz sie den lauttern bevelch hetten, mit den höhern stenden in quantitate zuschließen. Wie sie dan hiemit, doch ohne der andern stett praejudiz, gethon haben und ires theills gern sehen wollten, dz die stett protestando ein geringers erhallten möchten.

Dagegen Mehrheitsbeschluss mit den Voten der übrigen Städteb, es bey den conditionierten 68 monaten verbleiben[zu] laßen.Worms, Lübeck, Speyer, Frankfurt, Hagenau und Colmar haben jedoch anderst nit, dan cum ratificatione gewilligt.

Daneben Beschluss, dieweil die ksl. Mt. die 80 monatt allß für ein gemeinen Reichs schluß pure und absolute angenommen4, von der stett wegen sich mit einer protestation zuverwharen, und nachdem etliche der chur- und fürsten augspurgischer confeßion dergleichen zuthun vorhabens5, sich denselben zu adjungieren und anhengig zumachenc; und sonderlich bey derselben directorio zuvernemmen, dob es nicht zuthun, dz der augspurger sachen halb in der protestation verwharunng zuthun–d.

[2] Beschluss bezüglich der Gratifikationen, dz der meintzische cantzlere mit 100 cronenf, /101/ die cantzley und officierer wie hiebevor und sonderlich bey negstem reichstag beschehen6, zuverehren, und dz Regenspurg von der stett wegen dz darleyhen thun sollt.

[3] Prüfung der Kölner Rechnung beim nächsten Städtetag.

[4] Beschluss zum Abschied des Städtetags, dz die directores einen uffs kürtzest begreiffen und allein pro memoria, waß sich der statt Augspurg halben verloffen, darein bringen sollen.

Daneben wird von etlichen angeregtg, dieweil sich Augspurg ohne alle ursach von den stetten abgesöndert, ob dieselben weiter zu den stettägen zubeschreiben oder ire stelle in der zahl der 12 deputierten7 mit einer andern statt jetzt allßbald widerumb zuersetzen etc. Dieweil es aber bedenckens wol werth und ein werckh, für gemeine stett, deren jetzt wenig vorhanden, gehörig, ist es dahin verschoben worden.

Anmerkungen

a
 Nachmittag] Speyer B (fol. 530) differenzierter: 15 Uhr.
1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 412–414.
2
 Nr. 275.
3
 Vgl. zuletzt am 23. 7.: Ulm, fol. 66’ [Nr. 129].
b
 der übrigen Städte] Speyer A (fol. 412–414) differenzierter: von Worms, Lübeck, Speyer, Memmingen, Frankfurt, Hagenau, Colmar und Regensburg.
4
 Vgl. Schlussschrift des Ks. zum 1. HA [Nr. 254].
5
 Vgl. Nr. 220; dort auch Verlesung eines ersten Konzepts für den Protest der Reichsstädte [Nr. 509; dort Vorstufe in Nachweis B].
c
 anhengig zumachen] Nürnberg (fol. 161’) zusätzlich: indem diese in den Gesamtprotest explizit für die Städte aufnehmen, 1) das sie allein 68 monat bewilligt; 2) daß die anticipirt hilff defalcirt werden soll; 3) daß die gravamina und deren abhelffung uff die beharrlich hilff modificirt und conditionirt; 4) die muntz in dem werth und valor erlegt werden, wie sie an jedem ortt geng und geb; 5) die beharrlich hilff nur so lang weren solt, so lang ein offner krieg gefuert werd; 6) ein unpartheyschen deputation tag verordnen; /162/ 7) die niderlendisch legation den stetten ohne gefahr sein, dann ihnen bedencklich, do sich die pacification und guete zerschlagen solt, dem widerspenstigen theil einen offnen krieg zu denunciren; 8) die execution wider Aach suspendirt; 9) das straßburgisch wesen bey dem pacifications abschidt pleiben; 10) und deß gaistlichen vorbehalts halben in altem standt gelassen; 11) daß die westphalisch hilff allein uff ratification bewilligt; 12) den stetten nicht praejudicirlich sein solt, daß die im fürstenrath den stetten mit der wahl zur niderlendischen legation vorgegriffen[vgl. Nr. 140]; 13) dz der augspurger einsatzs halben auch möchte gedacht werden etc.
d
–d ob … zuthun] Speyer A (fol. 413) differenzierter: Anregung dieser Ergänzung im Votum Ulms.
e
 cantzler] Nürnberg (fol. 162) zusätzlich: obwohl er bey den stetten nicht vil gethon, denselben weder in aigner person, wie zuvor gebrauchlich gewesen, im stettrath referirt und angezaigt, waß die hohern stende jedesmals zutractiren fürgenommen, noch ihnen sonsten, was man notwendig für schrifften bedürfft und begertt, communiciren wollen, den stetten ihr gebürlichen praedicat nicht gegeben, sonder sie darzu noch wol scharpff angefahren etc.
f
 cronen] Nürnberg (fol. 162’) anders: goldtgulden. Speyer B (fol. 531) wie Textvorlage.
6
 = Gratifikationen des SR beim RT 1582 für die Mainzer Kanzlei, die Registratoren beider reichsstädtischen Bänke, Ratsdiener und Stubenheizer. Vgl. Leeb, RTA RV 1582, Nr. 163 S. 683 f.
g
 von etlichen angeregt] Speyer A (fol. 412’ f.) differenzierter: Anregung im Votum Nürnbergs.
7
 = die Mitwirkung am Deputationsstädtetag.