Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
1. HA (Türkenhilfe): Beharren des SR auf der konditionierten Minderbewilligung von 68 Römermonaten. Bekräftigung der Minderbewilligung in einem Protest des SR oder im Anschluss an den Protest der höheren protestantischen Stände. Gratifikationen. Abschied des Städtetags als Memoriale. Etwaiger Ausschluss Augsburgs vom Deputationsstädtetag.
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Proponierte Punkte: [1] Soll man es beim 1. HA (Türkenhilfe) bei der konditionierten Steuerbewilligung gemäß der eigenen Resolution für die Quadruplik2belassen oder zusätzlich einen Protest übergeben? [2] Gratifikation für den Mainzer Kanzler und andere officierer.[3] Erstattung von Auslagen der Stadt Köln für die Reichsstädte. [4] Soll ein Abschied für den Städtetag formuliert werden?
/100 f./ [1] Zur konditionierten Steuerbewilligung beim 1. HA erklären Nürnberg und Ulm nochmals3, /
Dagegen Mehrheitsbeschluss mit den Voten der übrigen Städteb, es bey den conditionierten 68 monaten verbleiben[zu] laßen.Worms, Lübeck, Speyer, Frankfurt, Hagenau und Colmar haben jedoch anderst nit, dan cum ratificatione gewilligt.
Daneben Beschluss, dieweil die ksl. Mt. die 80 monatt allß für ein gemeinen Reichs schluß pure und absolute angenommen4, von der stett wegen sich mit einer protestation zuverwharen, und nachdem etliche der chur- und fürsten augspurgischer confeßion dergleichen zuthun vorhabens5, sich denselben zu adjungieren und anhengig zumachenc; und sonderlich bey derselben directorio zuvernemmen, d–ob es nicht zuthun, dz der augspurger sachen halb in der protestation verwharunng zuthun–d.
[2] Beschluss bezüglich der Gratifikationen, dz der meintzische cantzlere mit 100 cronenf, /
[3] Prüfung der Kölner Rechnung beim nächsten Städtetag.
[4] Beschluss zum Abschied des Städtetags, dz die directores einen uffs kürtzest begreiffen und allein pro memoria, waß sich der statt Augspurg halben verloffen, darein bringen sollen.
Daneben wird von etlichen angeregtg, dieweil sich Augspurg ohne alle ursach von den stetten abgesöndert, ob dieselben weiter zu den stettägen zubeschreiben oder ire stelle in der zahl der 12 deputierten7 mit einer andern statt jetzt allßbald widerumb zuersetzen etc. Dieweil es aber bedenckens wol werth und ein werckh, für gemeine stett, deren jetzt wenig vorhanden, gehörig, ist es dahin verschoben worden.