Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Konflikt der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg: Verhandlungen mit den Augsburger Gesandten um deren Mitwirkung am Städtetag, ansonsten Ausschluss von der Beratung der HAA des RT im SR. Session. Rücktritt des Registrators der schwäbischen Städtebank, Neubesetzung des Amtes. Vermittlung im Streit Aalens mit den Gff. von Oettingen.

/31/ (Vormittag) städterat[Regensburg, Köln, Nürnberg, Aachen, Straßburg, Ulm, Lübeck, Nördlingen, Worms, Rottweil, Speyer, Überlingen, Frankfurt, Heilbronn, Hagenau, Memmingen, Colmar, Schwäbisch Gmünd, Besançon, Pfullendorf; am Nachmittag auch Aalen1].

Regensburg als Direktor verliest ein Schreiben des Rates der Stadt Augsburg an die Reichsstädte: Bietet an, den Anteil an den Ausgaben der Reichsstädte für den Besuch von Visitations- und RDTT seit 1587 unter Abzug eigener Kosten mit der Bedingung zu erlegen, dass ein Kostenverzeichnis vorgelegt wird2,a.

Umfrage. Beschlussb: Da die Augsburger Gesandten auf die Frage hin, ob sie sich für ein membrum corporis civitatum imperialium erkenndten oder nit, /31 f./ am vergangenen Freitag angekündigt haben, eine Erklärung vorzulegen, dies aber bisher unterblieben ist, bietet dieses Schreiben die Gelegenheit, neuerlich /31’/ uff ein cathegoricam responsionem zuetringen. Dann alle dieweil sie nit integraliter zu den stötten tretten und mit denselben ein rechte, volkomene vertreulichait und verwandtnuß halten, neben und mit denselben so wol der erbarn stött particular obligen und geschefften alls Reichs sachen wurden tractiern helffen, allso lang köndte man sie im stött rath nit sitzen lassen, vil weniger mit inen ichzit communiciern.

Deshalb soll man den Augsburger Gesandten die Frage nochmals vorlegen, ihnen den Passus aus dem Städtetagsabschied 15913verlesen und dazu eine eindeutige Antwort einfordern mit der Ergänzung: Nachdem sie zu Beginn des RT an der Beratung von Städteanliegen mitgewirkt haben und in Anbetracht dessen in den Ausschuss zum 1. HA (Türkenhilfe) berufen worden sind4, erwarten die Städte umso mehr, sie einiche separation nit machen noch sich von der stött sachen absöndern, sonder derselben wolfarth nit weniger hinfüro, dann hiebevor beschehen, in allweg befürdern helffen. Und nachdem sie sich in ain oder den andern weg wurden erclern, allsdann hette man, was ferner zuthun, nachzugedenckhen.

Köln erklärt in der Umfrage unter Bezugnahme auf das Augsburger Schreiben, da inn der aachischen oder andern religions sachen uncosten uffgewendet werden sollten, das sie zu erlegung derselben unverbunden sein wollten.

/32/ In dieser Umfrage protestiert Besançon gegen den Vorrang von Colmar. Die Colmarer Gesandten erklären, nach Aussage der Protokolle sei Besançon 1570 und 1571 nur mit der Bedingung zur Session zugelassen worden, die Ausstände an der Städtekontribution zu erlegen, einen deutschsprachigen Rat zu den Städtetagen zu schicken und die Geheimhaltung der Städtebelange zu beschwören5. Keine der Bedingungen wurde bisher erfüllt. Zudem wurde 1576 berichtet, Besançon habe mit Spanien besondere Verträge abgeschlossen, auch habe der Kg. von Spanien dort eine Besatzung auf Kosten der Stadt eingerichtet, und also die yberhandt yber dieselb hette.Besançon schickte zwar einen Gesandten zum RT 1576, meldete sich dort aber nicht im SR an, auch ist es seither nicht zu den Städtetagen geladen worden; darzu er, der gesandt, zur session nit habilitiert were. Aber wie dem, so gedächte er, sich mit dem demselben in einiche disputation nit einzulassen, sonder möcht derselb, ob er wolte, seiner herrn ius an gebürenden orthen außfüren.Gegenerklärung des Gesandten von Besançon: Seine Herren werden die Ausstände begleichen. Sie erkennen als ihre Obrigkeit ausschließlich das Reich an. Daraufhin wird die Umfrage vorbehaltlich der Rechte beider Städte fortgesetzt, wobei Besançon die Session nach Colmar hat einnehmen müssen, jedoch repetita priori protestatione.

/32 f./ In dieser Sitzungcdes SR legt Ludwig Dieminger, jetzt Stadtschreiber zu Ulm, sein Amt als Registrator der schwäbischen Städtebank nieder. Das Städtekollegium nimmt den Rücktritt an und leistet 40 fl.dals Abschiedsgratifikation an Dieminger. Die Ulmer Gesandten schlagen sodann Johann Wörz, Fünferschreibereder Stadt, als neuen Registrator vorf.

/32’/ Während dieser Verhandlungen fragen die Augsburger Gesandten beim Direktorium des SR nach, ob und wann die Beratungen zur Nebenproposition des Ks.6im Ausschuss des SR zum 1. HA (Türkenhilfe), für den sie benannt worden sind7, aufgenommen werden und ob man sie zur deliberation desselben zulassen wolt oder nit8.

/32’ f./ gDaraufhin werden Regensburg, Straßburg und Nürnberg verordnet, um den Augsburger Gesandten vor der Ratsstube des SR die Gründe für die Verzögerung der Beratung des 1. HA (Türkenhilfe) darzulegen und gemäß dem vorherigen Beschluss ihre Erklärung anzufordern–g,h. Die Deputierten berichten nach der Unterredung mit den Augsburger Gesandten im SR: Haben diesen verdeutlicht, falls sie /33/ sich von der erbarn stött correspondentz selbst ußschliessen wurden, was es bey den obern stenden für ein seltzsams ansehen gewynnen mecht, item ob auch sie, die von Augspurg, vor khünfftigem unfall dermassen gesichert, das sie nit etwa auch einmahl der stött hilff und raths bedörffen und derselben so fro, alls man irer sein mag, werden könden etc., und gebetten, sich von der stött correspondentz nit zuthun, sonder dieselbig befurdern und handthaben zuhelffen. Es hetten aber die von Augspurg die sach ab ovo erholt und sonderlich fürgeben, alls solt man inen in nöthen bey zeit nit zugesprungen sein oder etlicher irer burger nutzen mehr dann die wolfarth deß gemeinen wesens angesehen, denselben nit allein underschlaf[!] geben, sonder auch allen furschub gethan haben. Item das die deputierte von Straßburg und Nördlingen sie, die von Augspurg, vil eines andern verwenet9, dann sie hernach befunden hetten; izudem auch im abschidt anno 91 mehr, dann ir prothocoll ußweißt, kommen were–i,10.Die Deputierten des SRjhaben diese Argumente zwar abgelehnt, bei den Augsburger Gesandten aber nichts erreicht. Deshalb haben sie inen endlich die frag, ob sie sich dann für ein membrum integrale der erbarn stött societet erkenneten oder nit, fürgelegt und ir runde antwort mit ja oder nein begert.Die Augsburger Gesandten haben sich zunächst auf fehlende Weisung berufen und sodann auf weiteres Insistieren der Deputiertenkhin erklärt11, das sie sich für ein membrum der stött, sovil Reichs sachen anlangt, /33’/ aber in particulari der stött sachen halber gar nit darfür erkenneten; mit angehefftem gegenbegern, dieweil sie sich nunmehr rundt erclert, das auch die erbarn stött sich gegen inen mit ja oder nein vernemmen lassen wollten, ob sie sich[!] bei deliberation der Reichs sachen bey inen sitzen und dulden wolltenl.

Da in der Augsburger Argumentation der Rat der Stadt Ulm principaliter und etwas unfreundtlichsbezichtigt wird und einige Gesandte im SR die Umstände des Streits nicht kennen, schildern die Ulmer Räte dessen Verlauf seit 1584, beginnend mit dem Kalenderstreit in Augsburg und der folgenden Ausschaffung von Bürgern und Predigern12bis hin zu den Vermittlungsversuchen durch Straßburg und Nördlingen im Auftrag der Reichsstädte13.

(Nachmittagm) städterat. Fortsetzung der Beratung zur letzten Erklärung der Augsburger Gesandten. nObwohl viele Mitglieder des SR, besonders die katholischen Städte Kölno, Überlingen, Rottweil, Schwäbisch Gmünd und Pfullendorf, wünschen, nochmals mit den Augsburgern zu verhandeln, um sie zum Anschluss an die Städtekorrespondenz zu bewegen, der hoffnung, da mit gueten, sitsamen und freundtlichen worthen inen entgegen gangen wurden, sie mechten leichtlich zu gewynnen und in allte /34/ der stött vertraulichait zubringen sein, jedoch dieweil von denselben alberait sovil vermerckht worden, das sie nit gemaint, sich zur stött correspondentz widerumb zubegeben, man macht inen, was man wolt, item das sie auch nit gedechten, derowegen an ire obern zu schreiben, die stött möchten, ob sie wolten, selbst schreiben, hat man darfür geacht, es sey nit allain vergebenlich, sondern auch den erbarn stötten an dero reputation verklainerlich, inen weiter zuflehen oder sich in verrere unnöttige handlung mit inen einzulassen; es were dann, das etlich der gesandten dieselben für sich selbst behandlen könden, das sie sich eines bessern erclern möchten, welchs mann dann hertzlich gern sehen und wüntschen möcht. Da aber solches nit were und daruff die augspurgischen gesandten auch ainer runden antwort, ob man sie nemblich bey den stötten in Reichs sachen sitzen lassen wolt oder nit, begerten, hat man yberkommen, das sich gegen inen lautter zuerklern, palls dieweil und so lang die stött von inen die runde erclerung nit hetten, das sie zu denselben widerumb integraliter tretten wollten, das man sie auch bey inen nit gedulden konde–p; und diß iuvandae memoriae causa ex charta oder in scriptis inen für- und abzulesen–n.

/34 f./ Anschließend berichten Straßburg und Nürnberg über ihre Interzession im Auftrag des SR für die Stadt Aalen14bei Gf. Wilhelm von Oettingen und bei Dr. Heyner, dem Gesandten Gf. Gottfrieds von Oettingen: Haben den Inhalt der Aalener Supplikation referiert15und gebeten, die Stadt nicht weiter unter Verstoß gegen den Landfrieden zu bedrängen, die gütliche Vermittlung zuzulassen und bis dahin alle Tätlichkeiten einzustellen. Gf. Wilhelm forderte eine schriftliche Vorlage der Bitte, um sie Gf. Gottfried schicken und sich dazu erklären zu können. Daraufhin Übergabe in schriftlicher Form und Wiederholung der Bitte, alle Tätlichkeiten gegen Aalen zu unterbinden. Gf. Wilhelm sagte dies für seine Person zu, konnte aber kein Versprechen für Gf. Gottfried abgeben.

/34’/ Der Gesandte Aalens wird gemäß seiner Bitte die Antwort des Gf. schriftlich erhalten. Seine weitere Bitte um Beistand der Reichsstädte bei einer künftigen gütlichen Vermittlung qwird aufgeschoben, bis die Antwort der Gff. vorliegt–q.

Anmerkungen

1
 Teilnehmer gemäß Umfragelisten in Speyer A, fol. 324’–327, 329–332.
2
 Vgl. das Schreiben [Nr. 357]. Kommentierender Randvermerk in Speyer (fol. 36): Augspurg wollen zur stett privat sachen nichts mehr contribuiren.
a
 wird] Nürnberg (fol. 51) zusätzlich: da sie nur mit RVV und RKG-Visitationen, aber durchaus mit stett sachen nichts mehr zuthon haben noch zu abhelffung derselben oblignußen contribuiren wolten.
b
 Umfrage. Beschluss] Speyer A (fol. 324’–326) differenzierter mit Einzelvoten: Köln und Schwäbisch Gmünd wollen die Augsburger Erklärung zum Anschluss an das Städtekorpus abwarten, die Mehrheit votiert dagegen im Anschluss an Nürnberg und Straßburg gemäß obigem Beschluss für die Nachfrage bei den Gesandten.
3
 Vgl. Anm. 10 bei Nr. 104.
4
 Vgl. Ulm, fol. 25’ f. [Nr. 103].
5
 Vgl. dazu auch Ulm, fol. 24’ [Nr. 103 mit Anm. 6].
c
 In dieser Sitzung] Speyer A (fol. 326) differenzierter: Nach den Umfragen zum Augsburger Schreiben.
d
 40 fl.] Speyer (fol. 37) differenzierter: zwei jargelt, nemlich 40 fl.
e
 Fünferschreiber] Nürnberg (fol. 53) anders: Notar und Sekretär des Geheimen Rates.
f
 vor] Speyer (fol. 37) zusätzlich: Dieser ist sogleich communibus votis angenommen unnd beaidigt worden.[Vgl. die Eidesformel bei Huber, Städtearchiv, 111 f., Anm. 55.]
6
 Nr. 263.
7
 Wie Anm. 4.
8
 Vgl. auch Bericht der Augsburger Gesandten an Stadtpfleger und Geheime Räte vom 15. 6. 1594: Nachfrage bei den Regensburger Verordneten als directoribusmit der Bitte um eine schriftliche Resolution des SR, ob sie unnß bey der berathschlagung der Reichs sachen und den von irer Mt. proponierten puncten gedenckhen sitzen zuelassen oder nicht(StadtA Augsburg, RTA, unverz. Akten, Kart. 1591–1640, Fasz. 1590–98, unfol. Or.).
g
–g Daraufhin … anzufordern] Speyer A (fol. 326’ f.) differenzierter: 1. Umfrage mit einhelligem Beschluss, die Augsburger Anfrage zu nutzen, um die Einforderung einer definitiven Erklärung vorzubringen. Beschluss nach 2. Umfrage gemäß Votum Ulm, dies mündlich vor dem Sitzungszimmer zu verrichten und nicht, wie Straßburg und Nürnberg anregen, den Augsburgern im SR in schriftlicher Form vorzulegen.
h
 Erklärung anzufordern] Speyer (fol. 37’) differenzierter: kategorische Erklärung, ob ire herrn, die statt Augspurg, sich fur ein integrale membrum des corporis der stett correspondentz erkenten oder nit.
9
 Vgl. die Querverweise unten in Anm. 12, 13.
i
–i zudem … were] Nürnberg (fol. 53’) deutlicher als Vorwurf an Ulm: dass der Abschied 1591 gleichsam nicht bona fide noch ihrem, der augspurger, prothocoll und handlung gemeß verfast, und das man in denselben abschid hette setzen mögen, waß man gewolt.Die Ulmer Gesandten weisen dies mit dem Argument zurück, dass bei diesem Städtetag /54/ nicht sie, sonder die von Speyr damals daß directorium gehabt.
10
 Augsburger Protokoll: StadtA Augsburg, STTA 17, fol. 525–535’ (Reinschr.); Ulmer Protokoll: StadtA Ulm, A 578, Prod. 110 (Rap.). Augsburg billigte beim Städtetag 1591 die im Abschied festgehaltenen Bedingungen (vgl. Anm. 10 bei Nr. 104), verlangte aber unter Berufung auf Punkt 4 (keine Unterstützung aufständischer oder ausgetretener Bürger durch andere Städte), Ulm dürfe die dortigen Augsburger Exulanten nicht länger dulden. Da die Ulmer Gesandten dies ablehnten, indem sie die Bestimmung nur auf künftige Fälle bezogen, verließen die Augsburger Verordneten den Städtetag vorzeitig (sind aber in der Subskription des Abschieds enthalten: Matthäus Welser, Georg und Philipp Tradel, Sekretär Johann Lutzenberger). Die folgenden Städtetage besuchte Augsburg wie vor 1591 erneut nicht (vgl. von Stetten, Geschichte, 723; Stieve, Geschichte, 157 f.).
j
 Die Deputierten des SR] Augsburg B (fol. 43) differenzierter: Besonders der Nürnberger Gesandte Herel ist mit sonderer hitz und sehr vielen unbeschaidnen, verbitterten, giftigen worten herfur gebrochen.
k
 Insistieren der Deputierten] Augsburg B (fol. 43) differenzierter: Herel erklärt, im gemeinen Reichs rat mechten meiner herrn[Augsburg] gesandten ir session einnemen, wa sy wolten, bey churfürsten, fürsten, unden oder oben an, aber da sy sich /43’/ […] fur kein membrum integrale diser der erbarn stett corporis erclern wolten, wurde es der stett gelegenheit nit sein, sy in irem stettrat bey der beratschlagung zuzulassen, dan man seye so kindisch nicht, dz man nicht verstehe, wz durch unß mit disem begeren gesuecht werde.
11
 Vgl. auch Bericht der Augsburger Gesandten vom 15. 6. (wie Anm. 8): Zur Frage, ob wir[Augsburg] ein integrale membrum der erbarn stett in omnibus et per omnia sein unnd bleiben wöllen, darauf haben wir, dieweil es ein captiosa interrogatio gewesen, cum distinctioneFolgendes erklärt.
l
 wollten] Augsburg B (fol. 44) zusätzlich: Am Nachmittag lässt der ksl. Obersthofmeister Rumpf bei den Augsburger Gesandten wegen der Differenzen mit SR nachfragen. Diese erstatten ausführlich Bericht.
12
 Vgl. Anm. 4 bei Nr. 364.
13
 Vgl. die Erklärung der protestantischen Reichsstädte an den Ks. [Nr. 363 mit Anm. 9].
m
 Nachmittag] Speyer (fol. 38) differenzierter: 14 Uhr.
n
–n Obwohl … abzulesen] Speyer A (fol. 329–332) differenzierter: Beschluss nach 2 Umfragen. Dem Kölner Votum für nochmalige Verhandlungen mit den Augsburger Gesandten und für deren Beteiligung am SR auch ohne Einigung schließt sich neben den oben genannten katholischen Städten Colmar an. In der 2. Umfrage folgt die Mehrheit dem Votum Straßburgs, Gespräche mit den Augsburgern nur noch auf inoffizieller Ebene ad partemzu führen und sie ansonsten aus dem SR auszuschließen, falls sie auf ihrem Standpunkt beharren.
o
 Köln] Köln (fol. 43’ f.) differenzierter mit eigenem Votum: Befürworten, dass Augsburg auf gütliche Weise zur Städtekorrespondenz gebracht und den Gesandten der Aufschub eingeräumt wird, damit sie Weisung anfordern können. Argumentieren für die Zulassung zum SR, u. a.: Ausschluss ist nicht zu rechtfertigen, weil er aufgrund der Ladung Augsburgs zum RT durch den Ks. /44/ daß ansehen haben mochte, alß ob die stett der ksl. Mt. sich opponieren unnd die jenigen propria authoritate außschaffen wolten, die ire Mt. zu den Reichs sachen vociert unnd beschrieben.Bestreiten zudem, dass die stett eine sulche jurisdiction und imperiumgegenüber ihren Mitgliedern haben. [Vgl. Bergerhausen, Köln, 176.]
p
–p alls … konde] Nürnberg (fol. 54’) differenzierter: so sie nur particulariter und nicht integraliter und ex toto corde im stettrath sein wolten, so solten sie totaliter davon bleiben und ihr session anderstwa im chur-, fürsten- oder gravenrath suchen. Dann so lang sie nicht wider zu den erbarn stetten mit solchem gantzen vertrauen dretten würden, wie mans gern sehen und gedulden möcht, so lang köndt man sie auch nicht stucks weiß sitzen lassen und mit ihnen vertreulich handlen. Doch begeret man ihnen, wie gemelt, an session und stimm im /55/ Reichs rath nichts zubenemen noch sie außzuschließen, wann sie nur selbsten kein naigung darzu truegen.
14
 Vgl. die Beschlussfassung am 6. 6.: Ulm, fol. 24 [Nr. 103].
15
 Vgl. Nr. 103, Anm. 2.
q
–q wird … vorliegt] Speyer A (fol. 332’ f.) abweichend: wird bewilligt mit der Zuordnung von Nürnberg und Dinkelsbühl. [Randvermerk in Nürnberg (fol. 56’):] Da Dinkelsbühl seinerseits diverse Differenzen mit den Gff. von Oettingen hat, wird es nachträglich durch Heilbronn ersetzt. [Vgl. Nr. 112.]