Konflikt der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg: Verhandlungen mit den Augsburger Gesandten um deren Mitwirkung am Städtetag, ansonsten Ausschluss von der Beratung der HAA des RT im SR. Session. Rücktritt des Registrators der schwäbischen Städtebank, Neubesetzung des Amtes. Vermittlung im Streit Aalens mit den Gff. von Oettingen.
/31/ (Vormittag) städterat[Regensburg, Köln, Nürnberg, Aachen, Straßburg, Ulm, Lübeck, Nördlingen, Worms, Rottweil, Speyer, Überlingen, Frankfurt, Heilbronn, Hagenau, Memmingen, Colmar, Schwäbisch Gmünd, Besançon, Pfullendorf; am Nachmittag auch Aalen1].
Regensburg als Direktor verliest ein Schreiben des Rates der Stadt Augsburg an die Reichsstädte: Bietet an, den Anteil an den Ausgaben der Reichsstädte für den Besuch von Visitations- und RDTT seit 1587 unter Abzug eigener Kosten mit der Bedingung zu erlegen, dass ein Kostenverzeichnis vorgelegt wird2,a.
Umfrage. Beschlussb: Da die Augsburger Gesandten auf die Frage hin, ob sie sich für ein membrum corporis civitatum imperialium erkenndten oder nit, /31 f./ am vergangenen Freitag angekündigt haben, eine Erklärung vorzulegen, dies aber bisher unterblieben ist, bietet dieses Schreiben die Gelegenheit, neuerlich /31’/ uff ein cathegoricam responsionem zuetringen. Dann alle dieweil sie nit integraliter zu den stötten tretten und mit denselben ein rechte, volkomene vertreulichait und verwandtnuß halten, neben und mit denselben so wol der erbarn stött particular obligen und geschefften alls Reichs sachen wurden tractiern helffen, allso lang köndte man sie im stött rath nit sitzen lassen, vil weniger mit inen ichzit communiciern.
Deshalb soll man den Augsburger Gesandten die Frage nochmals vorlegen, ihnen den Passus aus dem Städtetagsabschied 15913verlesen und dazu eine eindeutige Antwort einfordern mit der Ergänzung: Nachdem sie zu Beginn des RT an der Beratung von Städteanliegen mitgewirkt haben und in Anbetracht dessen in den Ausschuss zum 1. HA (Türkenhilfe) berufen worden sind4, erwarten die Städte umso mehr, sie einiche separation nit machen noch sich von der stött sachen absöndern, sonder derselben wolfarth nit weniger hinfüro, dann hiebevor beschehen, in allweg befürdern helffen. Und nachdem sie sich in ain oder den andern weg wurden erclern, allsdann hette man, was ferner zuthun, nachzugedenckhen.
Köln erklärt in der Umfrage unter Bezugnahme auf das Augsburger Schreiben, da inn der aachischen oder andern religions sachen uncosten uffgewendet werden sollten, das sie zu erlegung derselben unverbunden sein wollten.
/32/ In dieser Umfrage protestiert Besançon gegen den Vorrang von Colmar. Die Colmarer Gesandten erklären, nach Aussage der Protokolle sei Besançon 1570 und 1571 nur mit der Bedingung zur Session zugelassen worden, die Ausstände an der Städtekontribution zu erlegen, einen deutschsprachigen Rat zu den Städtetagen zu schicken und die Geheimhaltung der Städtebelange zu beschwören5. Keine der Bedingungen wurde bisher erfüllt. Zudem wurde 1576 berichtet, Besançon habe mit Spanien besondere Verträge abgeschlossen, auch habe der Kg. von Spanien dort eine Besatzung auf Kosten der Stadt eingerichtet, und also die yberhandt yber dieselb hette.Besançon schickte zwar einen Gesandten zum RT 1576, meldete sich dort aber nicht im SR an, auch ist es seither nicht zu den Städtetagen geladen worden; darzu er, der gesandt, zur session nit habilitiert were. Aber wie dem, so gedächte er, sich mit dem demselben in einiche disputation nit einzulassen, sonder möcht derselb, ob er wolte, seiner herrn ius an gebürenden orthen außfüren.Gegenerklärung des Gesandten von Besançon: Seine Herren werden die Ausstände begleichen. Sie erkennen als ihre Obrigkeit ausschließlich das Reich an. Daraufhin wird die Umfrage vorbehaltlich der Rechte beider Städte fortgesetzt, wobei Besançon die Session nach Colmar hat einnehmen müssen, jedoch repetita priori protestatione.
/32 f./ In dieser Sitzungcdes SR legt Ludwig Dieminger, jetzt Stadtschreiber zu Ulm, sein Amt als Registrator der schwäbischen Städtebank nieder. Das Städtekollegium nimmt den Rücktritt an und leistet 40 fl.dals Abschiedsgratifikation an Dieminger. Die Ulmer Gesandten schlagen sodann Johann Wörz, Fünferschreibereder Stadt, als neuen Registrator vorf.
/32’/ Während dieser Verhandlungen fragen die Augsburger Gesandten beim Direktorium des SR nach, ob und wann die Beratungen zur Nebenproposition des Ks.6im Ausschuss des SR zum 1. HA (Türkenhilfe), für den sie benannt worden sind7, aufgenommen werden und ob man sie zur deliberation desselben zulassen wolt oder nit8.
/32’ f./ g–Daraufhin werden Regensburg, Straßburg und Nürnberg verordnet, um den Augsburger Gesandten vor der Ratsstube des SR die Gründe für die Verzögerung der Beratung des 1. HA (Türkenhilfe) darzulegen und gemäß dem vorherigen Beschluss ihre Erklärung anzufordern–g,h. Die Deputierten berichten nach der Unterredung mit den Augsburger Gesandten im SR: Haben diesen verdeutlicht, falls sie /33/ sich von der erbarn stött correspondentz selbst ußschliessen wurden, was es bey den obern stenden für ein seltzsams ansehen gewynnen mecht, item ob auch sie, die von Augspurg, vor khünfftigem unfall dermassen gesichert, das sie nit etwa auch einmahl der stött hilff und raths bedörffen und derselben so fro, alls man irer sein mag, werden könden etc., und gebetten, sich von der stött correspondentz nit zuthun, sonder dieselbig befurdern und handthaben zuhelffen. Es hetten aber die von Augspurg die sach ab ovo erholt und sonderlich fürgeben, alls solt man inen in nöthen bey zeit nit zugesprungen sein oder etlicher irer burger nutzen mehr dann die wolfarth deß gemeinen wesens angesehen, denselben nit allein underschlaf[!] geben, sonder auch allen furschub gethan haben. Item das die deputierte von Straßburg und Nördlingen sie, die von Augspurg, vil eines andern verwenet9, dann sie hernach befunden hetten; i–zudem auch im abschidt anno 91 mehr, dann ir prothocoll ußweißt, kommen were–i,10.Die Deputierten des SRjhaben diese Argumente zwar abgelehnt, bei den Augsburger Gesandten aber nichts erreicht. Deshalb haben sie inen endlich die frag, ob sie sich dann für ein membrum integrale der erbarn stött societet erkenneten oder nit, fürgelegt und ir runde antwort mit ja oder nein begert.Die Augsburger Gesandten haben sich zunächst auf fehlende Weisung berufen und sodann auf weiteres Insistieren der Deputiertenkhin erklärt11, das sie sich für ein membrum der stött, sovil Reichs sachen anlangt, /33’/ aber in particulari der stött sachen halber gar nit darfür erkenneten; mit angehefftem gegenbegern, dieweil sie sich nunmehr rundt erclert, das auch die erbarn stött sich gegen inen mit ja oder nein vernemmen lassen wollten, ob sie sich[!] bei deliberation der Reichs sachen bey inen sitzen und dulden wolltenl.
Da in der Augsburger Argumentation der Rat der Stadt Ulm principaliter und etwas unfreundtlichsbezichtigt wird und einige Gesandte im SR die Umstände des Streits nicht kennen, schildern die Ulmer Räte dessen Verlauf seit 1584, beginnend mit dem Kalenderstreit in Augsburg und der folgenden Ausschaffung von Bürgern und Predigern12bis hin zu den Vermittlungsversuchen durch Straßburg und Nördlingen im Auftrag der Reichsstädte13.
(Nachmittagm) städterat. Fortsetzung der Beratung zur letzten Erklärung der Augsburger Gesandten. n–Obwohl viele Mitglieder des SR, besonders die katholischen Städte Kölno, Überlingen, Rottweil, Schwäbisch Gmünd und Pfullendorf, wünschen, nochmals mit den Augsburgern zu verhandeln, um sie zum Anschluss an die Städtekorrespondenz zu bewegen, der hoffnung, da mit gueten, sitsamen und freundtlichen worthen inen entgegen gangen wurden, sie mechten leichtlich zu gewynnen und in allte /34/ der stött vertraulichait zubringen sein, jedoch dieweil von denselben alberait sovil vermerckht worden, das sie nit gemaint, sich zur stött correspondentz widerumb zubegeben, man macht inen, was man wolt, item das sie auch nit gedechten, derowegen an ire obern zu schreiben, die stött möchten, ob sie wolten, selbst schreiben, hat man darfür geacht, es sey nit allain vergebenlich, sondern auch den erbarn stötten an dero reputation verklainerlich, inen weiter zuflehen oder sich in verrere unnöttige handlung mit inen einzulassen; es were dann, das etlich der gesandten dieselben für sich selbst behandlen könden, das sie sich eines bessern erclern möchten, welchs mann dann hertzlich gern sehen und wüntschen möcht. Da aber solches nit were und daruff die augspurgischen gesandten auch ainer runden antwort, ob man sie nemblich bey den stötten in Reichs sachen sitzen lassen wolt oder nit, begerten, hat man yberkommen, das sich gegen inen lautter zuerklern, p–alls dieweil und so lang die stött von inen die runde erclerung nit hetten, das sie zu denselben widerumb integraliter tretten wollten, das man sie auch bey inen nit gedulden konde–p; und diß iuvandae memoriae causa ex charta oder in scriptis inen für- und abzulesen–n.
/34 f./ Anschließend berichten Straßburg und Nürnberg über ihre Interzession im Auftrag des SR für die Stadt Aalen14bei Gf. Wilhelm von Oettingen und bei Dr. Heyner, dem Gesandten Gf. Gottfrieds von Oettingen: Haben den Inhalt der Aalener Supplikation referiert15und gebeten, die Stadt nicht weiter unter Verstoß gegen den Landfrieden zu bedrängen, die gütliche Vermittlung zuzulassen und bis dahin alle Tätlichkeiten einzustellen. Gf. Wilhelm forderte eine schriftliche Vorlage der Bitte, um sie Gf. Gottfried schicken und sich dazu erklären zu können. Daraufhin Übergabe in schriftlicher Form und Wiederholung der Bitte, alle Tätlichkeiten gegen Aalen zu unterbinden. Gf. Wilhelm sagte dies für seine Person zu, konnte aber kein Versprechen für Gf. Gottfried abgeben.
/34’/ Der Gesandte Aalens wird gemäß seiner Bitte die Antwort des Gf. schriftlich erhalten. Seine weitere Bitte um Beistand der Reichsstädte bei einer künftigen gütlichen Vermittlung q–wird aufgeschoben, bis die Antwort der Gff. vorliegt–q.