Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

1. HA (Türkenhilfe): Resolution des SR mit Bewilligung von 20 Römermonaten eilender und 30 Römermonaten beharrlicher Hilfe. Keine Interzession für eine Steuerbefreiung der Stadt Köln. Abweichender Beschluss von KR und FR zur Steuerbewilligung.

/45’/ (Vormittag) städterat[Regensburg, Köln, Straßburg, Nürnberg, Worms, Ulm, Lübeck, Nördlingen, Speyer, Überlingen, Frankfurt, Rottweil, Hagenau, Heilbronn, Colmar, Schwäbisch Gmünd, Memmingen, Pfullendorf1].

Nochmalige Verlesung und endgültige Billigungades Konz. für die Resolution des SR zur Höhe der Bewilligung beim 1. HA (Türkenhilfe)2.

Köln: bInsistieren nochmals darauf, die sach dahin zu richten, damit sie mit der generalitet, alls ob sie solche mit bewilligen helffen und dahero ungeacht ires unvermögens die hilff zu laisten schuldig weren, nit noch verrer beschwerdt werden möchten–b.Bitten nochmals um die Durchführung der ihnen am 15. 6. (5. 6.) in Aussicht gestellten Interzession3und verlassen daraufhin die Sitzung.

Umfrage zum Kölner Vorbringen. Beschluss: Weil unnder den stötten sonderlich im Elsäss, Lübegkh und andere, die nit weniger beschwerdt furzubringen und fur die contribution zu bitten hetten, und sich gleichwol mit der generalitet „doch einer jeden ire notturfft bei der ksl. Mt., mit deren mann es zuthun, zu suchen vorbehaltlich“4 /46/ müeßen begnüegen lassen, das sichs nit schickhen wölte, für sie zu intercediern und dardurch der ksl. Mt. ungnadt uff sich zu laden. Darumb man inen ir pith füeglich abschlagen und ir notturfft bey der ksl. Mt., welche nachlaß zuthun und einem standt die contribution gar zu schenckhen hetten, zu suechen weisen sollt.

Bekanntgabe des Beschlusses an die Kölner Gesandten, die damit, weil sie sich der stött correspondentz nach einer bessern und zutreglichern antwort versehen gehabt, nit wol zufriden gewesen, sonder ire protestationes repetiert, die, den prothocollen einzuverleiben und inen dessen schein mitzuthailen, gebetten5.

/46’/ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 172–175.]

Anmerkungen

1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 352’ f.
a
 endgültige Billigung] Speyer A (fol. 352’ f.) differenzierter mit Einzelvoten: Einhellige Billigung. Die Anregung Lübecks, das /352’/ wort „beharrlich“ zu umbgehen,wird nicht aufgenommen. Die Forderung Straßburgs, man sollte /352’/ sunderlich der muntz halben darinnen meldung thun,wird in 2. Umfrage gebilligt, indem in der Resolution hinzugefügt wird: Erlegung mit Münzen, wie sie /353/ jedes orts geng und gebe. [Die Ergänzung fehlt jedoch in der Ausfertigung der Resolution.]
2
 Vgl. die Ausfertigung [Nr. 267].
b
–bInsistieren … möchten] Köln (fol. 57) differenzierter: Wiederholen die gestrigen Einwände und bringen weiter vor: Ob woll die erbare stedt sich erklerten, daß sie unsere herrnn unnd obern under der generalitet nit gemeint, so wurden doch ire ksl. Mt. uf die generalitatem verborum viell mher sehen alß die angebene meinungh der stedt, so den worten zugegen, sonderlich dieweill ire Mt. erpetten wurden, daß sey[= sie] unangesehen der stedt erschepfungh gleichheitt verfugen sollen; welchs in specie uf unsere herrn applicirt werden khond./57 f./ Beharren auf der Interzession des SR für Köln oder auf einer Korrektur des Konz.
3
 Vgl. Ulm, fol. 38 f. [Nr. 107].
4
 Die Klausel ist in der Ausfertigung der Resolution [Nr. 267] nicht enthalten.
5
 Vgl. Bericht der Kölner Gesandten an den Rat vom 27. 6. 1594: Konnten nicht durchsetzen, dass SR für die Steuerbefreiung interzediert. Protestierten deshalb und wollen nicht an der Relation zum 1. HA im RR mitwirken, damit die verbindungh so viell moglich gescheuet werdenn magh.Wollen sich weiterhin um den Steuererlass bemühen, da aber einerseits die Stände des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises erklärt haben, sich der Türkenhilfe nicht zu entziehen, falls sie eine Defensionshilfe erhalten, und andererseits die Reichsstädte /58’/ hartt daruff dringen, daß ire Mt. gleicheit haltenn solle,wird der gesamte Erlass nicht zu erreichen sein. Empfehlen deshalb Verhandlungen direkt mit dem Ks. a parttund erbitten dafür Weisung, welchen Betrag sie dem Ks. zusagen sollen (HASt Köln, K+R A 193/2, fol. 57–59’, hier 58 f. Or.). Unabhängig von diesem Bericht gab der Kölner Rat in der Weisung vom 27. 6. 1594 vor: Da der Gesamterlass nicht durchzusetzen sein wird, sollen die Gesandten versuchen, beim Ks. eine Minderung auf ein Drittel der bewilligten Höhe oder einen Gesamtbetrag von höchstens 10 000 fl. (zusätzlich zu den bereits geleisteten 10 000 fl.) durchzusetzen (ebd., fol. 48–51’, hier 48 f. Or.). In der Weisung vom 15. 7. (als Reaktion auf den Bericht vom 27. 6.) bedauerte der Rat die Haltung des SR und schilderte nochmals die finanzielle Notlage: /1’/ In barschafft ist daßelb […] nitt vorhanden,Geldaufnahme ist nicht ratsam, wie imgleichen das gelt von gemeinem man wie auff andern ortern einzusamblen oder zuextorquiren, dweil dasselb hie nitt breuchlich noch herpracht und sonderlich bei gegenwurtigen sorglichen leuffen nitt zupractizieren.Daneben: Schwindende Finanzkraft der Kaufleute, Behinderung der Wirtschaft durch den niederländischen Krieg. Dennoch sollen die Gesandten über die vorherige Weisung hinaus dem Ks. als Beitrag zur eilenden Hilfe 10 000 fl. sowie zur beharrlichen Hilfe 5000 fl. oder allenfalls ebenso 10 000 fl. anbieten (HASt Köln, K+R A 189/2, fol. 1–4’, hier 1’–2’. Or.). Vgl. Bergerhausen, Köln, 271, 274.