Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Konflikt der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg: Keine Zulassung der Gesandten zum SR, bis Augsburg sich an Beratungen von Belangen der Reichsstädte beteiligt und am Städtetag teilnimmt. Ablehnung der Antwort unter Protest durch die katholischen Städte. Beratung des 1. HA (Türkenhilfe) im Plenum, da Augsburg am Ausschuss mitwirken würde.
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Verlesung der Antwort der Reichsstädte an die Augsburger Gesandten2[zu deren Anfrage vom Vortag].
Umfrage. Beschluss: Mehrheitliche Billigungamit wenigen Korrekturen3. Allein Cölln, Uberlingen, Rottweil, Gmundt und Pfullendorf haben den inhalt deß concepts keinswegs gebillicht noch darfür gehalten, dz den erbarn stötten gebürn welle, Augspurg, als die ab imperatore ad comitia beschriebenb, auß dem /
Als die katholischen Städte gesehen haben, dass trotz ihrer Einwände die Mehrheit auf dem Konzept beharrt und die Augsburger Gesandten für dessen Vortrag in den SR geladen werden, sind sie (alls die zuvor darbei sitzen blieben und eines jeden votum angehört) mitainander uffgestanden und mit ußtrucklicher protestation, das sie mit solchem concipiertem memorial nichts zu thun noch darein verwilligen haben wollten, abgedretten4,c.
Die Augsburger Gesandten kommen in den SR und nehmen dort ihre Session ein. Für sie bringt Dr. Philipp Tradel vor: Haben erwartet, dass entweder wie gestern eine Abordnung des SR zu ihnen vor das Sitzungszimmer kommen würde oder dass der gantz stöttrath, dern vil nit bey handen, beysamen geweßt sein[sollte]. Wüßten nit, wie es zuverstehnd.
Verlesung der Antwort des SR zur Anfrage der Augsburger Gesandten vom Vortag5.
Anschließend erklärt Tradel für Augsburg, dass sie das verlesene ‚Dekret‘ jetzt nit zu disputiern gedenckhen. Es solte solches billich in aller stött namen beschehen sein. Solch decret hette nit wol hefftiger oder spitziger gestelt werden könden, darumb sie die abweßende stött, das sie darvon abgedretten weren, nit verdenckhen könden. Begerten copey solches decrets, sich ihrer notturfft daruff haben vernemmen zu lassen.
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Da die katholischen Städte bei der vorherigen Verhandlung anwesend waren, alle Voten gehört und den SR erst verlassen haben, als man nach den Augsburger Gesandten geschickt hat, wird beraten, ob inen solches nit zuverweisen sein möcht. Man hat aber darfür geacht, das es zu mehrer verbütterung geraichen und inen, sich den augspurgischen anzuhenckhen und die stött bey ksl. Mt. in ungnad zusetzen, ursach gegeben werden mechte. Derowegen es zu anderer gelegenheit verschoben.
Weiterer Beschluss, uff morgen von der contribution in pleno zuhandlen.