Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Konflikt der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg: Keine Zulassung der Gesandten zum SR, bis Augsburg sich an Beratungen von Belangen der Reichsstädte beteiligt und am Städtetag teilnimmt. Ablehnung der Antwort unter Protest durch die katholischen Städte. Beratung des 1. HA (Türkenhilfe) im Plenum, da Augsburg am Ausschuss mitwirken würde.

/35’/ (Nachmittag, 14 Uhr) städterat[Regensburg, Köln, Nürnberg, Aachen, Ulm, Straßburg, Nördlingen, Worms, Überlingen, Lübeck, Rottweil, Speyer, Heilbronn, Frankfurt, Schwäbisch Gmünd, Hagenau, Colmar, Besançon, Aalen, Pfullendorf1].

Verlesung der Antwort der Reichsstädte an die Augsburger Gesandten2[zu deren Anfrage vom Vortag].

Umfrage. Beschluss: Mehrheitliche Billigungamit wenigen Korrekturen3. Allein Cölln, Uberlingen, Rottweil, Gmundt und Pfullendorf haben den inhalt deß concepts keinswegs gebillicht noch darfür gehalten, dz den erbarn stötten gebürn welle, Augspurg, als die ab imperatore ad comitia beschriebenb, auß dem /36/ stött rath zu schieben, sonder das es glimpflicher, bey ksl. Mt. verantworttlicher und sonst der stött correspondentz vil ehnlicher und gemäßer seye, das man sie nochmahlen in der güette behandelte und sehe, wie sie alls ein fürnemme und dem collegio civitatum imperialium wol anstendige stött zur urallten vertraulichait widerumb zu bringen sein mechte.

Als die katholischen Städte gesehen haben, dass trotz ihrer Einwände die Mehrheit auf dem Konzept beharrt und die Augsburger Gesandten für dessen Vortrag in den SR geladen werden, sind sie (alls die zuvor darbei sitzen blieben und eines jeden votum angehört) mitainander uffgestanden und mit ußtrucklicher protestation, das sie mit solchem concipiertem memorial nichts zu thun noch darein verwilligen haben wollten, abgedretten4,c.

Die Augsburger Gesandten kommen in den SR und nehmen dort ihre Session ein. Für sie bringt Dr. Philipp Tradel vor: Haben erwartet, dass entweder wie gestern eine Abordnung des SR zu ihnen vor das Sitzungszimmer kommen würde oder dass der gantz stöttrath, dern vil nit bey handen, beysamen geweßt sein[sollte]. Wüßten nit, wie es zuverstehnd.

Verlesung der Antwort des SR zur Anfrage der Augsburger Gesandten vom Vortag5.

Anschließend erklärt Tradel für Augsburg, dass sie das verlesene ‚Dekret‘ jetzt nit zu disputiern gedenckhen. Es solte solches billich in aller stött namen beschehen sein. Solch decret hette nit wol hefftiger oder spitziger gestelt werden könden, darumb sie die abweßende stött, das sie darvon abgedretten weren, nit verdenckhen könden. Begerten copey solches decrets, sich ihrer notturfft daruff haben vernemmen zu lassen.

/36’/ [Umfrage.] Beschlusse: Obwohl die Antwort lediglich pro memoriaschriftlich aufgezeichnet worden und man davon ausgegangen ist, der Augsburger Sekretär Johann Lutzenberger hätte sie während der Verlesung aufgezeichnet, wird die Abschrift bewilligt, weil die Städte der sachen kain scheuch, und sie dann nit anderst, dann sich die sachen verloffen, bey der ksl. Mt. angetragen werden möchten6,f.

Da die katholischen Städte bei der vorherigen Verhandlung anwesend waren, alle Voten gehört und den SR erst verlassen haben, als man nach den Augsburger Gesandten geschickt hat, wird beraten, ob inen solches nit zuverweisen sein möcht. Man hat aber darfür geacht, das es zu mehrer verbütterung geraichen und inen, sich den augspurgischen anzuhenckhen und die stött bey ksl. Mt. in ungnad zusetzen, ursach gegeben werden mechte. Derowegen es zu anderer gelegenheit verschoben.

Weiterer Beschluss, uff morgen von der contribution in pleno zuhandlen.

Anmerkungen

1
 Teilnehmer gemäß Umfrageliste in Speyer A, fol. 335’.
2
 Vgl. die vorausgehende Verlesung vor den Gesandten nur der protestantischen Städte: Nr. 193, Anm. g.
a
 Mehrheitliche Billigung] Speyer A (fol. 335’) differenzierter und zusätzlich: Einhellige Billigung mit Ausnahme der oben genannten katholischen Städte, von denen Überlingen neben einem weiteren Gespräch mit den Augsburger Gesandten auch ein Schreiben an den Rat anregt. Erst wenn dieser sich nit finden lassen wirdt, alßdann sie zu excludieren.Billigung des Konz. durch Colmar und Besançon unter Anschluss an die Mehrheit. Regensburg stellt zur Debatte, ob und wie der Ausschuss des SR [zum 1. HA (Türkenhilfe)] ergänzt werden soll, falls Augsburg ausscheidet. /336/ Umfrage: Zur Sprache kommt die Besetzung mit 7 oder nur 6 Mitgliedern. Speyer und Heilbronn: Etwaige Beratung im Plenum. Rottweil: Wollen keinen neuen Ausschuss bewilligen. Nürnberg (fol. 62) zur Beschlussfassung: Falls Augsburg aus dem Ausschuss ausscheiden muss, soll indifferenterentweder eine andere Stadt der schwäbischen Bank mitwirken oder eine Stadt der rheinischen Bank verzichten, auch könnte man es bei 7 Mitgliedern belassen oder aber den 1. HA im Plenum beraten.
3
 Vgl. die Ausfertigung [Nr. 358].
b
 beschrieben] Nürnberg (fol. 61) zusätzlich mit weiteren Argumenten: Augsburg ist bereits in den Ausschuss des SR [zum 1. HA (Türkenhilfe)] berufen worden, es wird kein andere statt sich gern an ihre stell subrogiren lassen.Die Klärung des Streits kann bis zum nächsten Städtetag aufgeschoben werden.
4
 Vgl. Bergerhausen, Köln, 176 f.
c
 abgedretten] Augsburg B (fol. 44) zusätzlich: Die Augsburger Gesandten, die für 16 Uhr ins Rathaus zum SR berufen werden, treffen dort zunächst auf die Verordneten von Köln, Überlingen, Schwäbisch Gmünd und Pfullendorf, die mitteilen, sie hätten die Sitzung verlassen, weil den Augsburgern eine Vorhaltung verlesen werden soll, die sie unter Protest abgelehnt haben.
d
 zuverstehn] Nürnberg (fol. 62’) zusätzlich: Regensburg repliziert: Falls die Augsburger sich uff gestrige handlung eines guten bedacht und jetzo besser alß zuvor erclären, wolten die stett sich dessen erfreuen; wo nicht, sey ein memorial verfast, daß solt ihnen uff ihr begern vorgelesen werden.Augsburg: Haben gestern gar keinen bedacht, sonder allein ein antwortt begert; wolten auch deren jetzo gewertig sein, es sey gleich ja oder nein.
5
 Nr. 358. In Nürnberg (fol. 59’–60’) wird die Antwort im Wortlaut wiedergegeben.
e
 [Umfrage.] Beschluss] Speyer A (fol. 336’ f.) differenzierter mit Einzelvoten: Beschluss gemäß Votum Straßburg, während die zuvor votierenden Gesandten Aachens und Nürnbergs die Abschrift ablehnen.
6
 Gemeint: Anbringen beim Ks. durch die Augsburger Gesandten.
f
 möchten] Augsburg B (fol. 45) zusätzlich: Die Abschrift wird den Augsburger Gesandten noch an diesem Abend übergeben. Diese ändern daraufhin die Supplikation an den Ks., wie sie ihrer Instruktion beilag, indem sie sich darin diser usschliessung zum höchsten beschweren.[Vgl. Nr. 359.]