Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Weitere Befreiung von Reichssteuern ohne Beeinträchtigung des Sessionsanspruchs. An die Reichsstände.

Supplikation und Protest an die Reichsstände (der Mainzer Kanzlei übergeben am 13. 6.; von den Reichsständen nicht kopiert)1, unterzeichnet vom Gesandten Thomas Nardinus; mit 3 Belegdokumenten2(Steuerbefreiungen 1545 und 1487): Legt dar, dass B. seit Langem von allen Reichssteuern frei und exemt ist und deshalb an den diesbezüglichen Beratungen auf RVV nicht teilgenommen hat. Die bei der Befreiung von der Steuerleistung angeführten Gründe gelten bis heute: Hohe Ausgaben und geringe Einkünfte, seit Langem anhaltende Notlage, kostenaufwendige Erneuerung der verfallenen Stadtmauer. Kriege in der Nachbarschaft B.s bringen den Wirtschaftsverkehr zum Erliegen und haben die Stadt gezwungen, zur eigenen Sicherung und für die Erhaltung beim Reich eine Schutztruppe einzurichten, deren Finanzierung die ohnehin nur geringen Einkünfte aufbraucht. Die Stadt verfügt außerhalb der Stadtmauern über kein nennenswertes Territorium. B. ist deshalb weiterhin von Reichssteuern befreit und nimmt nicht an den Beratungen des RT zur Reichskontribution teil. Bittet, dass dies die ksl. Freiheiten und Privilegien nicht beeinträchtigt, und verbindet damit den Protest, dass sein, des Gesandten, Erscheinen beim RT mit dem Anspruch auf die Session die Freistellung von den Reichskontributionen nicht präjudiziert. Bittet um Aufnahme des Protests in die Reichsakten und um Verzeichnung im Protokoll.

[Keine Beratung protokolliert.]

Anmerkungen

1
 HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 176, 179’. Lat. Or. Regest: Gross/Lacroix, Urkunden II, Nr. 770 S. 381 f. Vgl. die inhaltlich übereinstimmende Eingabe nur an die Reichsstädte, verbunden ebenfalls mit dem Protest: Anm. 3 bei Nr. 107.
2
 HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 177–178. Kopp. mit notarieller Beglaubigung.