Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

2. HA (Landfriede und Niederlande): Verordnete des SR für die Vermittlungsgesandtschaften an die Parteien im niederländischen Krieg. Reichsjustiz [3. HA]: Ausschreiben einer Revision am RKG, an der Kurmainz als Partei beteiligt ist. Themen des Städtetags. Differenzen wegen der Absonderung der katholischen Städte vom SR im Konflikt mit Augsburg. Einstellung der Kommission im Konflikt Frankfurts mit dem Deutschordenshaus. Konflikt der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg: Bitte an KR und FR, ihre Stellungnahme zum Streit aufzuschieben.

/93/ Städterata[Regensburg, Köln, Nürnberg, Aachen, Ulm, Straßburg, Rottweil, Worms, Memmingen, Lübeck, Pfullendorf, Speyer, Frankfurt, Hagenau, Colmar1].

Zusammenkunft, um im Rahmen des Städtetags mit der Durchsicht des Städtetagsabschieds 1593 fortzufahren. Noch vor Beratungsaufnahme bgibt der Mainzer Kanzler SR bekannt–b, dass KR und FR nunmehr die Verhandlungen zum 2. HA (Landfriede und Niederlande) fortsetzen, nachdem der Ks. Vorschläge für die Zuordnung von Reichsständen in die Gesandtschaften an beide Parteien im niederländischen Krieg gefordert hat2. /93 f./ Daneben beraten KR und FR die Mainzer Eingabe wegen des Ausschreibens einer Revision am RKG, an der Mainz als Partei beteiligt ist3[3. HA, Reichsjustiz]. Aufforderung, dass SR ebenfalls diese Themen vornehmen möge /93’/ und sonderlich zur pacifications handlung von stetten ordnen wollten, die nit allein andern stenden leidlich, sondern auch, denen dz niderlendisch kriegs wesen und die gelegenheit des orts bekannt were.

cBeschluss: Beim 2. HA (Landfriede und Niederlande) benennt SR die Städte Köln und Nürnberg für die Vermittlungsgesandtschaft.

Ausschreiben einer Revision am RKG, an der Kurmainz als Partei beteiligt ist: Einige Städte votieren, dass entweder Kurköln oder Kurtrier nach ordnung der guldin bull oder aber der Chur Pfaltz alls verwesern deß vicariat ambts4 im Heiligen Reichd dz directorium zubevehlen sein sollte.Dagegen aber Beschluss, da die stett in diser sachen nicht intereßiert, dz den obern stenden nicht fürzugreiffen noch einem oder dem andern churfursten das usschreiben der revision ufzutragen, sonder den stenden solches simpliciter heimzustellen sein sollt–c.

/94/ Fortsetzung der Verlesung des Städtetagsabschieds 1593 im Rahmen des Städtetags. Es bleibt bei den Verabschiedungen von 15935, auch was die Absonderung Augsburgs vom Städtetag betrifft.

Straßburg bringt in diesem Zusammenhang vor, dz es nit allein unfreundtlich, sonder auch, wie er vernommen, wider herkommen und bey den stetten nie der brauch gewesen, wan im stett rath einem der andern vota nit gefallen, dz er darumb aufgestanden, abgetretten und sich von andern stetten abgesöndert hette; /94’/ ewie mann gesehen, dz bey diser handlung geschehen were etc.–e,6

Erwiderung der Kölner Gesandten, dz sie nichts ohne bevelch irer herrn gethon hetten und dz inen frey gestanden und noch, bey dem jenigen, so iren herrn praejudicierlich, zu sitzen oder abzutretten etc.

Der Rottweiler Gesandte hat mit großer unbescheidenheit und trutz geantwort, waß er votiert, dessen trege er keinen scheu; hette auch bevelch, waß in religione den catholischen zum praeiudicio geraichen wollt, sich darzu nicht astringieren zulaßen noch darbey zusitzen. Item Augspurg were nicht von stetten, sonder von ksl. Mt. zum reichstag beschriben, darumb dieselben von den deliberationen nicht ußzuschließen etc.f

Wie dann nit weniger Pfullendorff auch gethon.

Erwiderung durch Straßburg, dz zu der zeit, allß sie, die catholische, abgetretten, von der religion weder disputiert, geredt noch gehandlet wordeng.

Nürnberg: Dieweil sie, die catholische, sich denen von Augspurg, allß die mit den stetten nichts zuthun haben wollten, anhengig gemacht und derselben wegen abgetretten7, theten /95/ sie eo ipso sovil zuverstehen geben, dz auch sie mit der stett sachen nichts zu thun haben wollten.

Replik des Kölner Syndikus, dz Nürmberg mer assumierte, den von ime geredt worden. Dann diß weren seine wort gewesen, dz sie bey religions sachen zusitzen keinen bevelch noch ire herrn darzu verbunden haben wollten etc. In allen andern pollitischen sachen gedechten sie sich von den stetten nit abzusondern, hetten auch dessen keinen bevelch; sich ufs prothocoll referierendt.

Speyer: Wanß die mainung gehabt, dz sich die adhaerenten denen von Augspurg zu gefallen trennen wollen, sollten sie nicht bey den sachen sitzen blieben und eines jeden votum gehört haben, sonder allßbalden abgetretten seinh.

/95–96/ Verlesung der weiteren Punkte des Städtetagsabschieds 1593. Es bleibt bei der Verabschiedung.

/96/ Köln teilt in diesem Zusammenhang mit, dass die Städte im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis vom Präsentationsrecht für RKG-Assessoren ausgeschlossen werden und diese allein Jülich und Münster als ausschreibende Kreisstände stellen.

Umfrage. Beschluss: Köln wird an die Stände im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis verwiesen, dieweil es in den creisen ungleich gehallten und schwerlich ein anders und merers, dan herkommen, zuerhallten sein wurde.

Die Frankfurter Gesandten übergeben Konzz. für zwei Schreiben an den Ks. und an den Kf. von Mainz, betreffend die Bitte um Einstellung der kommissarischen Verhandlungen im Konflikt mit dem Deutschordenshaus. Verlesung und Billigung beider Schreiben mit wenigen Korrekturen8.

/96’/ (Nachmittag). Im Anschluss an die Sitzung der protestantischen Stände erfahren die Reichsstädte von einigen Mitgliedern des FR, dass der Ks. den Konflikt um die Augsburger Teilnahme am SR nunmehr an KR und FR mit der Bitte um eine Entscheidung oder zumindest Stellungnahme gebracht habe. KR und FR haben dafür den Bericht der ksl. Kommissare zum Konflikt und die anderweitigen Akten erhalten9.

Deshalb erfolgt unmittelbar die Einberufung des Städterats. /97/ Beschlussi: Bitte an KR und FR, die Entscheidung in dieser Sache aufzuschieben. Dafür wird eine schriftliche Bitte formuliertj, die beiden Kurien am nächsten Morgen übergeben werden soll10. Da der Bericht der ksl. Kommissare nit alles, wie es ergangen, enthalten soll, wird zudem beschlossen, einen Auszug aus dem Protokoll der Reichsstädte anzufertigen, um diesen an Kurpfalz und einige Mitglieder des FR mit der Bitte zu geben, ihn innerhalb ihrer Kurie weiterzureichen11. Speyer übernimmt die Übergabe des Auszugs an die Kurpfälzer und die Pfalz-Zweibrückener Gesandten.

Anmerkungen

a
 Städterat] Nürnberg (fol. 152) zum Sitzungszeitpunkt: Vormittag, 7 Uhr.
1
 Teilnehmer gemäß Umfragelisten in Speyer A, fol. 401 f.
b
–b gibt … bekannt] Nürnberg (fol. 152) differenzierter: Regensburg proponiert, der Mainzer Kanzler habe ihnen, den Regensburger Verordneten, mitgeteilt.
2
 Vgl. die Replik des Ks. [Nr. 256].
3
 Vgl. Nr. 306.
c
–c Beschluss … sollt] Speyer A (fol. 401 f.) differenzierter: Umfrage. Einhelliger Beschluss zur Abordnung in die Vermittlungsgesandtschaft. Beschlussfassung zur Revision wie oben. Zuvor votieren Köln und Regensburg für Kurköln oder Kurtrier wegen der Goldenen Bulle, Nürnberg und im Anschluss daran Ulm sowie weitere Städte allein für Trier (vgl. Anm. d), Straßburg und im Anschluss daran mehrere andere Städte für Kurpfalz wegen des Reichsvikariats oder für den an der jeweiligen Visitation teilnehmenden F.
4
 Vgl. Goldene Bulle, §§ III, IV/2, V/1 (Fritz, Bulle, 56–59).
d
 Reich] Nürnberg (fol. 152’) zusätzlich: oder aber dem F., der in diesem Jahr an der RKG-Visitation teilnimmt; andere votieren allein für Trier, weil bißhero in andern sachen, so Meintz in proprio betroffen, Tryer allwegen seccedirt und das directorium gehabt.
5
 Vgl. Nachweis in Anm. 3 bei Nr. 138. Zum Augsburg betreffenden Inhalt vgl. Anm. 8 bei Nr. 104.
e
–ewie … etc.] Nürnberg (fol. 153) eindeutig: wie jüngsten Cöln und ettlich andere papistische stett gethon. Ob sie nun dessen bevelch, geb man ihnen zu treffen[!].
6
 Vgl. im Streit der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg zuerst am 14. 6.: Ulm, fol. 35’ f. [Nr. 106].
f
 etc.] Speyer A (fol. 402) zusätzlich: Worms, Memmingen, Lübeck: Wie Straßburg.
g
 worden] Nürnberg (fol. 153’) zusätzlich: Einwand der katholischen Städte, es habe SR nicht gebürt, die von Augspurg in Reichs sachen außzuschliessen, dann par in parem kein imperium haben köndt.Dazu erwidert Nürnberg [wie oben folgend].
7
 Wie Anm. 6. Vgl. zum Vorwurf Nürnbergs mit der Kölner Erwiderung: Bergerhausen, Köln, 177.
h
 sein] Speyer A (fol. 402’) zusätzlich: Frankfurt, Hagenau, Colmar: Wie Straßburg.
8
 Schreiben der Stadt Frankfurt an den Ks. (26. 7. {16. 7.} 1594): StA Nürnberg, NRTA 112, fol. 975–978’ (Kop.). Schreiben der Stadt Frankfurt an Kf. Wolfgang von Mainz (27. 7. {17. 7.} 1594): Ebd., fol. 979–980 (Kop.). Vgl. Seiler, Reichshofratsprozesse, 159. Zum Zusammenhang vgl. Ulm, fol. 1 f. [Nr. 98 mit Anm. 1].
9
 Vgl. Dekret des Ks. an KR und FR [Nr. 368] mit dem Bericht der Kommissare [Nr. 369]. Vorlage in KR/FR: Kursachsen, fol. 466, fol. 468 f. [Nr. 44].
i
 Beschluss] Speyer A (fol. 405 f.) differenzierter: Umfrage. Beschluss, basierend auf dem Votum Straßburgs.
j
 Bitte formuliert] Speyer A (fol. 405’) differenzierter: Formulierung des Konz. durch die Ulmer Gesandten.
10
 Vgl. die Ausfertigung [Nr. 370].
11
 Es handelt sich dabei wohl um den Protokollauszug zu den Verhandlungen der Reichsstädte mit den ksl. Kommissaren am 27. 7. (17. 7.). Vgl. als Einzelnachweis aus der Pfalz-Neuburger Überlieferung: HStA München, K. blau 275/3, fol. 165–175’ (Kop.). Die Neuburger Gesandten hatten den Auszug gemäß Bericht vom 7. 8. (28. 7.) 1594 an Pfgf. Philipp Ludwig von den Ulmer Verordneten erhalten (ebd., fol. 150 f. Kop.). Weiterer Nachweis: AVCU Strasbourg, AA 843, fol. 110–119’ (Kop.). Der Auszug entspricht inhaltlich gänzlich in teils wörtlicher Übereinstimmung der Protokollierung in Ulm, fol. 72’ ff. [Nr. 132].