Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
2. HA (Landfriede und Niederlande): Verordnete des SR für die Vermittlungsgesandtschaften an die Parteien im niederländischen Krieg. Reichsjustiz [3. HA]: Ausschreiben einer Revision am RKG, an der Kurmainz als Partei beteiligt ist. Themen des Städtetags. Differenzen wegen der Absonderung der katholischen Städte vom SR im Konflikt mit Augsburg. Einstellung der Kommission im Konflikt Frankfurts mit dem Deutschordenshaus. Konflikt der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg: Bitte an KR und FR, ihre Stellungnahme zum Streit aufzuschieben.
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Zusammenkunft, um im Rahmen des Städtetags mit der Durchsicht des Städtetagsabschieds 1593 fortzufahren. Noch vor Beratungsaufnahme b–gibt der Mainzer Kanzler SR bekannt–b, dass KR und FR nunmehr die Verhandlungen zum 2. HA (Landfriede und Niederlande) fortsetzen, nachdem der Ks. Vorschläge für die Zuordnung von Reichsständen in die Gesandtschaften an beide Parteien im niederländischen Krieg gefordert hat2. /93 f./ Daneben beraten KR und FR die Mainzer Eingabe wegen des Ausschreibens einer Revision am RKG, an der Mainz als Partei beteiligt ist3[3. HA, Reichsjustiz]. Aufforderung, dass SR ebenfalls diese Themen vornehmen möge /
c–Beschluss: Beim 2. HA (Landfriede und Niederlande) benennt SR die Städte Köln und Nürnberg für die Vermittlungsgesandtschaft.
Ausschreiben einer Revision am RKG, an der Kurmainz als Partei beteiligt ist: Einige Städte votieren, dass entweder Kurköln oder Kurtrier nach ordnung der guldin bull oder aber der Chur Pfaltz alls verwesern deß vicariat ambts4 im Heiligen Reichd dz directorium zubevehlen sein sollte.Dagegen aber Beschluss, da die stett in diser sachen nicht intereßiert, dz den obern stenden nicht fürzugreiffen noch einem oder dem andern churfursten das usschreiben der revision ufzutragen, sonder den stenden solches simpliciter heimzustellen sein sollt–c.
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Straßburg bringt in diesem Zusammenhang vor, dz es nit allein unfreundtlich, sonder auch, wie er vernommen, wider herkommen und bey den stetten nie der brauch gewesen, wan im stett rath einem der andern vota nit gefallen, dz er darumb aufgestanden, abgetretten und sich von andern stetten abgesöndert hette; /
Erwiderung der Kölner Gesandten, dz sie nichts ohne bevelch irer herrn gethon hetten und dz inen frey gestanden und noch, bey dem jenigen, so iren herrn praejudicierlich, zu sitzen oder abzutretten etc.
Der Rottweiler Gesandte hat mit großer unbescheidenheit und trutz geantwort, waß er votiert, dessen trege er keinen scheu; hette auch bevelch, waß in religione den catholischen zum praeiudicio geraichen wollt, sich darzu nicht astringieren zulaßen noch darbey zusitzen. Item Augspurg were nicht von stetten, sonder von ksl. Mt. zum reichstag beschriben, darumb dieselben von den deliberationen nicht ußzuschließen etc.f
Wie dann nit weniger Pfullendorff auch gethon.
Erwiderung durch Straßburg, dz zu der zeit, allß sie, die catholische, abgetretten, von der religion weder disputiert, geredt noch gehandlet wordeng.
Nürnberg: Dieweil sie, die catholische, sich denen von Augspurg, allß die mit den stetten nichts zuthun haben wollten, anhengig gemacht und derselben wegen abgetretten7, theten /
Replik des Kölner Syndikus, dz Nürmberg mer assumierte, den von ime geredt worden. Dann diß weren seine wort gewesen, dz sie bey religions sachen zusitzen keinen bevelch noch ire herrn darzu verbunden haben wollten etc. In allen andern pollitischen sachen gedechten sie sich von den stetten nit abzusondern, hetten auch dessen keinen bevelch; sich ufs prothocoll referierendt.
Speyer: Wanß die mainung gehabt, dz sich die adhaerenten denen von Augspurg zu gefallen trennen wollen, sollten sie nicht bey den sachen sitzen blieben und eines jeden votum gehört haben, sonder allßbalden abgetretten seinh.
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Umfrage. Beschluss: Köln wird an die Stände im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis verwiesen, dieweil es in den creisen ungleich gehallten und schwerlich ein anders und merers, dan herkommen, zuerhallten sein wurde.
Die Frankfurter Gesandten übergeben Konzz. für zwei Schreiben an den Ks. und an den Kf. von Mainz, betreffend die Bitte um Einstellung der kommissarischen Verhandlungen im Konflikt mit dem Deutschordenshaus. Verlesung und Billigung beider Schreiben mit wenigen Korrekturen8.
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Deshalb erfolgt unmittelbar die Einberufung des Städterats. /