Konflikt der protestantischen Reichsstädte mit Augsburg: Vergebliche Vergleichsverhandlungen mit der ksl. Kommission um die Teilnahme Augsburgs am SR. Neuerliches ksl. Dekret mit Befehl, Augsburg zuzulassen. Reichsjustiz [3. HA]: Resolution der Reichsstände zur Ergänzung der RKGO wegen des Ausschreibens einer Revision, an der Mainz als Partei beteiligt ist. 2. HA (Landfriede und Niederlande): Duplik der Reichsstände. Vorschläge für die Besetzung der Gesandtschaften an die Parteien im niederländischen Krieg. 1. HA (Türkenhilfe): Erklärung des Ks. zur Revision der Söldnerbestallung. Protest der protestantischen Reichsstädte gegen den RAb.
/102/ (Vormittag, 7 Uhr). Die Städte werden zeitgleich in eine Sitzung des RR sowie vor die ksl. Kommissare im Konflikt um die Zulassung Augsburgs zum SR berufen. Gegen den von Regensburg überbrachten Einwand, man könne auf einmal und zu einer stund nicht an zweyen ortten sein,verweisen die Kommissare auf den ausdrücklichen Befehl des Ks. für ihr Vorbringen und darauf, dass die sachen, so jetzo im Reichs rhat tractiert wurden, ires wissens so wichtig nicht, das die stett so eben darbey sein müessten. Sollten demnach erscheinen. Wollten sie1 die sach beforderen, damit die ge- /102’/ sandten nicht lanng uffgehallten, sonder noch wol in Reichs rhat kommen könten.
Städterat. Für Regensburg referiert Jonas Paul Wolf die Forderung der ksl. Kommissare. Vor Aufnahme der Umfrage verlassen die Kölner Gesandten das Sitzungszimmer.
Umfrage. Beschluss mit den Voten [der noch anwesenden Städte] Regensburg, Straßburg, Nürnberg, Lübeck, Frankfurt und Memmingen, vor der Kommission zu erscheinen, weil solches so ernstlich begert werde und sich die commissarii deßhalben uf ksl. bevelch ziehen theten etc. Dann besser, dorthin zugehen, weder zuerwartten, das villeicht die commissarii uf dz rathhauß kommen und die augspurger in stettrath einsetzen möchten. Sollt nun eintweder schrifftlich oder mundtlich /103/ etwaß fürbracht werden, stunde den stettgesanndten, weil sie nur in so geringer anzal noch vor der handt, bevor, einen bedacht zunemmen und sich kürtzlich zuercleren, solches iren obern zu referieren, welche dann die notturfft darauf wurden zubedenckhen wißen.
Reichsstädte und ksl. Kommissare. /103 f./ Die Kommissare rekapitulieren den Konflikt beim RT um die berechtigte und althergebrachte Teilnahme Augsburgs am SR, verweisen auf das ksl. Dekret, die folgende Einsetzung der ksl. Vermittlungskommission, ihren, der Kommissare, Bericht zum Scheitern dieser Verhandlungen mit den Städten, die Einschaltung von KR und FR sowie deren Resolution2. Unter Berufung auf diese Ständeresolution3ist /103’/ nochmalen irer Mt. bevelch und mainung, die augspurger nunmer zu wolhergebrachter session inn Reichs stett rath kommen zulaßen etc. Ersuchen und begeren demnach sie, die commissarii, man wollte der ksl. Mt. bevelch deßfalls in acht nemmen, dann do die stett uf iren außreden be- /104/ harren sollten, konnten sie nicht bergen, dz sie uf solchen fall fernern bevelch, den stetten, waß irer Mt. mainung, allßdan zueröffnen und anzuzeigen.
Antwort der Reichsstädte nach separater Beratung: Haben erwartet, Ks. würde sie bey gethoner entschuldigung4 bleiben laßen. Weil mann aber vermerckht, das ir Mt. ernstlicher will, auch der commissariorum begeren seye, die von /104’/ Augspurg wie mit allters im stettrath sitzen zulaßen, so thetten die gesandte, sovil deren noch allhier zur stell, sich hiemit ercleren, dz sie für ire persohn nicht die jenigen sein wollten, so irer Mt. sich zu widersetzen gemeinet. Kondten jedoch, weil sie in so geringer anzaal und nur 6 stett vor der handt, iren herrn und obern, auch den andern abwesenden stetten hierdurch nichts praejudicieren, allß von denen sie keinen gewallt oder bevelch; verhoffentlich, die ksl. Mt. so wol auch ire Gnn. und Gunsten wurden darmit allergnedigist, gnedig und günstig zufriden sein.
Separate Beratung der Kommissare, anschließend Vortrag vor den Städten: Obwohl diese /105/ ire entschuldigung und außreden dahin gestellt, allß hetten sie von den abgeraißten und anndern abwesenden stetten keinen gewallt, so wiß mann sich doch zuberichten, dz auf reichstägen gebreuchlich, wovern eine statt nicht erscheinen kent oder hinweg raisen müesst, dz sie einer anderen gewallt zugeben pflege. Versehen sich demnach, es werden die anwesende gesandten für sich und ire mitbanckhsgenoßen sich der sachen mechtigen. Wo nicht, so müessen sie irer Mt. bevelch eröffnen.
/105 f./ Die Städtegesandten verlassen das Sitzungszimmer, um sich zu beraten. Als sie zurückkommen, finden sie die a–Augsburger Verordneten Matthäus Welser, Dr. Tradel d. Ä., Dr. Tradel d. J. und Hans Lutzenberger bei den ksl. Kommissaren vor–a. Die Städtegesandten bringen vorb: Sie entnehmen dem letzten Vortrag der Kommissare, dass diese ihre, der Gesandten, Einlassung dahingehend verstanden haben, /105’/ allß wollten sie nicht allein für ir persohn, sondern auch an statt irer herrn und obern der ksl. Mt. decret parieren, und dz auf reichstag[en] gebreuchlich, dz die abgeraißten gewallt hinderließen. Sie köndten aber den herrn commissariis nicht bergen, das sie von iren herrn und obern weder zu disem actu noch andern dergleichen sachen jemalen gewallt gehabt hetten, auch die abgeraißten keinen hinderlaßen, /106/ c–sintemal in Reichs- und stett sachen nun mer alles richtig und nichts mer zuthun–c; und das sie allein, sovil ir persohn belangt, sich erclert und ire obern noch andern stetten nichts praejudiciert hetten. Hetten5 [!] gleich die eröffnung des ksl. decrets nicht verhinderen, wolltens aber doch iren obern zuschreiben oder auf ir ankunfft referieren und deßhalben berichts erholen.
Die Kommissare lassen diese Erklärung auf sich beruhen, fordern aber, dass die Gesandten das Dekret, das sie mit Befehl des Ks. eröffnen, ihren Obrigkeiten zukommen lassend.
Verlesungedes ksl. Dekrets6. /106’ f./ Danach wiederholen die Städtegesandten ihre vorherige Erklärung und bitten um Abschrift des Dekrets, um es ihren Obrigkeiten vorzubringen.
/106’/ Für die Augsburger Gesandten erklärt Dr. Tradel d. Ä.: Haben das ksl. Dekret vernommen. Danken dem Ks. sowie den Kommissaren und verhoffen, die sach sey nunmer so weit hingelegt, dz es keines streittens mer bedürffe. Bitten derowegen, die herrn commissarii wollten gnedig und günstig befürdern, /107/ damit inen ein glaubwürdiger scheinf (deßen sich ire obern hinfüro zugebrauchen) mitgeteillt werden möcht.
Ksl. Kommissare: Wollen alles dem Ks. referieren und zweifeln nicht, dieser werde den stett gesandten die gebettene abschrifft bewilligen und volgen laßen. Dabey es verbliben, und ist mann allerseits abgangen etc.
Noch vor dem Abschluss der Verhandlungen mit den ksl. Kommissaren wird SR neuerlich in RR berufen. Um die Teilnahme an beiden Sitzungen zu ermöglichen, ordnen Regensburg, Nürnberg und Frankfurt jeweils einen Gesandten in RR ab.
/107–108’/ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 488–489.]
/108’/ (Nachmittag, 15 Uhr) Städterat. /109/ Regensburg proponiert: Sie haben vernommen, dass die höheren CA-Stände einen Protest gegen den RAb übergeben wollen, falls dieser der stendt erclerung ungemeß befunden werden sollt.Regensburg hat trotz wiederholter Nachfragen bei Kurpfalz keine Abschrift des jüngst vor den protestantischen Ständen verlesenen Protests7erhalten, ebenso wenig ist dieser bisher den Gesandten von Württemberg, Pfalz-Zweibrücken und Hessen übergeben worden. Da nun die höheren CA-Stände sich erbotten, do die stett sich auch einer protestation vergleichen8, die- /109’/ selbig in schrifften verfaßen, underschreiben und inen zustellen wurden, dz sie sollche der irigen beibringen und einverleiben wollten, allß ist den herrn directorn uffgetragen worden, sich noch heut uberzusetzen, die substantialia, so auß den erclerungen zunemmen, in formam protestationis zubringen und morgen früe zuvor revidieren und abhören zulaßen etc.