Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Zusicherung, binnen zwei Jahren einen Verzicht der Hgg. von Sachsen auf die Belehnung mit den Ftt. Jülich und Berg zu erlangen.

Spätere beglaubigte Kop.: Berlin, GStAPrK, I. HA, Repos. 11 Staatsverträge Nr. 568, o. Fol.; Duisburg, LandesA, Kleve-Mark Akten Nr. 66, fol. 97a u. b.

Ks. Maximilian erklärt: Als wir gnädiglich bewilliget haben, daß wir den hochgebohrnen Johansen dem jüngern, Hg. zu Cleve, unsern lb. oheimb und F., von sein und der hochgebohrnen Margarethen [recte: Maria], weyland Hg. Wilhelms von Gülich und Berg [Tochter], unserer muhmen und F.in, seiner gemahl, wegen mit deßselben Hg. Wilhelms verlaßenen Ftt. und landen belehnen und gegen bezahlung fünfzigtausend gold-fl. lehengeld, auch überantwortung seiner schwester [Hg.in Anna] die hochgebohrne, unsere lb. oheimb Kf. und Ff., die Hgg. zu Sachsen, umb ihre forderung und gerechtigkeit, so sie zu denselben Ftt. und landen zu haben vermeinen, zufriedenstellen und dieselbe seine schwester ehrlichen verheyraten wollen, alles ohn sein und seiner lande entgeltnus, und wir aber dieser zeit der schweren kriegsläufen und anderer merklicher geschäft halber mit den genanten Hgg. zu Sachsen nicht endlichen handeln mögen, daß wir demnach dem gemelten Hg. Johansen von Cleve zugesagt haben und tun das wißentlich in kraft dies briefs, daß wir dieselben Hgg. zu Sachsen in zweyen jahren demnechst umb ihrer obberührte forderung und gerechtigkeit zufriedenstellen sollen und wollen, also daß sie sich derer genzlichen verzeihen und begeben, alles ohn unser und unsers lb. oheimb Hg. Johansen von Cleve und seiner land und leute schaden und entgeltnus. Mit urkund dieses briefs, versiegelt mit unserm ksl. anhangenden insiegel, gegeben Füeßen am 17. tag des monats Julii Ao. decimo sexto, unsers reichs des röm. im 31. und des hungerischen im 27. jare.