Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Wien HHStA, RK RA i.g. 13f/Konv. 3, fol. 16v–18r (Kop.); AV fol. 18r: Praes. [Nürnberg], den 18. Aprilis anno etc. 43.

Beilage: ebd., fol. 18v–20r, Verzeichnis der Ausgaben Lgf. Philipps von Hessen für Reiter und Fußknechte im Türkenzug 1542.

Bestätigt Empfang des Schreibens der oberrheinischen Kreisstände von 1543 März 81.

Und sovil anfenglich belangt, das ir unsere itzt zu Nurnberg wesende rethe zu euch erfordert habt, mit euch von den ob- und anligenden beschwerten und sachen des reinischen kreis, so sich in vergangenem nechst bewilligtem thurckenzugkh, auch des reinischen kreis kriegsfolck, so zu Hungern gewesen, ustendigen besoldung halben zutragen, zu reden und zu ratschlagen, ist es an dem, das sie, unsere rethe, bis anher von uns, dieweil wir von eurem zusamenkommen nit gewist, keinen bevelch gehabt, sich mit euch in handelung zu begeben. Wier haben inen itzunder derowegen bevelch zugefertigt; die wollen euch unser gmud und weiter bericht[mitteilen].

Als ir auch uns anmanet umb weiter erlegung unsers gemeinen pfenings in den kreiskasten, mogen wir euch nit bergen, das wir uf den vorbemelten thurckenzug ein statliche und dapfer summa ausgericht, wie wir euch des einligend ein vertzeichnus schicken2. Daruß zu befinden, das wir ein dapfere summa dargelegt und dartzu ein stattliche summa unsers gemeinen pfenings ghein Franckfurt in den kreiskasten erlegt und mehr mit dem, so wir unsern reutern und knechten gegeben, dann unser gemeiner pfennig ertregt, erlegt hetten und deßhalb uns billich gepuren will, das der reinisch kreis uns an deme mehr erlegt erstattung thun.

Der von den Kreisgesandten geforderte Geldbetrag in Höhe von 1302 fl., den der hessische Hauptmann über das Fußvolk, Hans Ber, aus der Kreistruhe entlehnte, ist nicht zurückzuerstatten, da dem Landgrafen im Türkenzug mehr Kosten entstanden, als die Erträgnisse aus dem Gemeinen Pfennig ausmachten, und auch sonderlich darumb, das unserm kriegsfolck aus deme gemeinen reinischen kasten, wie andern stenden gescheen, nichts geben worden, sonder wir solchs selbst erlegt haben und nichtsdestoweniger ein statlichs in kreiskasten erlegt. Darumb wir uns in betzalung solcher 1302 fl. nicht eintzulassen wissen, sonder es dunckt uns billich sein, und ist auch unser gnedigs, gunstigs gesinnen und begern, ir wollet, in ansehung unser bewisenen gutwilligen darstreckung, das uns solche ubermas, so wir weiter dan sich unser gemeiner pfening erstreckt dargelegt haben, widerumb herauß gegeben werden. Das kompt uns von euch zusampt der billicheit zu gefallen.

Und halten ungetzweiffenlich darvor, wan einer yder stant des Reichs nach seinem vermogen sovil als wir geleist, auch sein hulf und gelt so gutwillig als wir geschickt und dargestreckt und uber solche seine auslegung und betzalung so lautern und claren bericht gethan hette, es solt weniger unrichtigkeit furgefallen und auch weniger clage sein. Und mochten warlich gern wissen, was andere stende des Reichs von irem gemeinen pfening erlegt, dannoch wol etliche fursten sein, die iren gemeinen pfening nit in gemeinen noch ihres betzircks kasten erlegt noch geworfen haben.

Der hessische Pfennigmeister im Türkenzug 1542, Johann Kreuter, wurde von Lgf. Philipp nach Nürnberg abgefertigt, um den Kreisständen dort Rede und Antwort zu stehen. Findet ir ine im grund und mit warheit unrecht, so sein wir wol zufriden, das ir gegen seinem leib und gut handeln und ine an einem baum hencken, doch wo andere leuth auch unrecht befunden wurden, das ir inen dergleichen thun. Seind aber seine sachen gerecht, so genieße ers billich und haben auch, uf den vahl, do er im grund recht hat, unsern rethen ab ime zu halten bevolhen.

Anmerkungen

1
Im vorliegenden Aktenbestand nicht erhalten.
2
Siehe die Beilage zu obigem Stück. Insgesamt betrugen die Ausgaben Lgf. Philipps: 32 171 fl. 23 albus 4 d. 1 h., yden fl. fur 26 albus gerechent.