Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Anmerkungen

1
Die benediktinische Reichspropstei Comburg/Camberg stand seit 1541 unter der Hoheit des Bf. von Würzburg, der auch das Recht der Steuereinhebung für sich in Anspruch nahm. Der ksl. Fiskal hingegen betrachtete Stift Comburg als reichsunmittelbaren Stand, der zur Zahlung von Reichsanlagen verpflichtet war. Bereits auf den Reichstagen des Jahres 1542 wurde die Stellung Comburgs als von Würzburg „ausgezogener Stand“ thematisiert. Siehe dazu RTA JR Bd. XII, Nr. 262, S. 1134, Anm. 1; RTA JR Bd. XIII, Nr. 33, S. 227f.; Nr. 57, S. 403, Anm. 8.
1
In den einschlägigen Beständen des AP Stettin zum Nürnberger RT 1543 ist keine Supplikation betr. die Reichsstandschaft Cammins überliefert. In der RT-Instruktion der Hgg. von Pommern (Nr. 63c, ad 4., 5., 6.) werden die Gesandten angewiesen, die auf dem Speyerer RT 1542 übergebenen Supplikationen (RTA JR Bd. XII, Nr. 240, Nr. 245a–b) nochmals in Nürnberg einzureichen. Nähere Erläuterungen zur Mediatisierungspolitik der Hgg. von Pommern in RTA JR Bd. XII, Nr. 245a–b (siehe vor allem die Anmerkungen) und bei: E. Wolgast, Hochstift und Reformation, S. 208–218; H. Waterstraat, Der Caminer Bistumsstreit im Reformationszeitalter, S. 586–602.