Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Die Schilderung der Reichsratssitzungen, in denen sich die Protestanten mit ihren Forderungen gegenüber den Altgläubigen nicht durchsetzten, sowie das Scheitern der Vermittlungsbemühungen des Königs dominieren die Berichterstattung der evangelischen Reichstagsgesandten. Die Altgläubigen versuchten, einzelne evangelische Stände, wie die Gesandten der Hgg. von Pommern, auf ihre Seite zu bringen und sie zur Teilnahme an Verhandlungen über die Türkenhilfe zu bewegen (Nr. 186), scheiterten aber am Festhalten der pommerschen Räte an der evangelischen Conditio sine qua non, nämlich vorherigen Verhandlungen zu Friede und Recht (Nr. 187). Die kursächsischen und hessischen Räte hofften auf eine Lösung der verfahrenen Situation in gesonderten Gesprächen und Verhandlungen mit Kg. Ferdinand, dem ksl. Orator Nicolas de Granvelle und dem ksl. Kommissar Naves (Nr. 188–190). Der Bericht über die Sitzung des Reichsrates am 12. März (Nr. 191) verdeutlicht, dass die Evangelischen nicht bereit waren, von ihren anfänglich aufgestellten Forderungen abzuweichen. Die Geschehnisse im Reichsrat zwischen 26. und 29. März 1543, die den Alleingang der Altgläubigen bei den Verhandlungen über die Türkenhilfe besiegelten, wurden von den städtischen Gesandten Straßburgs (Nr. 192) und Nördlingens (Nr. 194) sowie von dem pommerschen Gesandten Jakob von Zitzewitz (Nr. 193) ausführlich beschrieben. Kurz vor Ende des Reichstags wies Kf. Johann Friedrich von Sachsen seine Gesandten abermals an, auf den Forderungen zu Friede und Recht zu beharren und die ausdrückliche Erwähnung der ksl. Deklaration von Regensburg im Reichsabschied zu verlangen (Nr. 195). Auch nach dem Ende des Reichstags antworteten die Bundeshauptleute auf eine Werbung des kgl. Rates Dr. Andreas von Könneritz um nachträgliche Bewilligung der Türkenhilfe durch die Evangelischen mit Ablehnung und fassten ihre Einschätzung der erfolglosen Nürnberger Verhandlungen zu Friede und Recht nochmals zusammen (Nr. 196).

Nr. 186 Bericht Jakobs von Zitzewitz über die mündliche Aufforderung des Mainzer Kanzlers zur Teilnahme der pommerschen Gesandten an den Beratungen der Reichsstände – o.O., o.D. (Nürnberg, ad 1543 Febr. 14)

Nr. 187 Bericht Jakobs von Zitzewitz über die Antwort der pommerschen Gesandten auf die Aufforderung des Mainzer Kanzlers (Nr. ) und über die Verhandlungen der altgläubigen Reichsstände mit den pommerschen Gesandten im Reichsrat – o.O., o.D. (Nürnberg, ad 1543 Febr. 24)

Nr. 188 Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. Johann Friedrich über eine Unterredung mit Kg. Ferdinand und Nicolas de Granvelle betr. Friede und Recht und die Causa Jülich – Nürnberg, 1543 März 11

Nr. 189 Bericht der hessischen Gesandten Rudolf Schenk und Dr. Johann Fischer, gen. Walter, an Lgf. Philipp über eine Unterredung mit Kg. Ferdinand und Nicolas de Granvelle zu Friede und Recht – Nürnberg, 1543 März 11

Nr. 190 Bericht der hessischen Gesandten Rudolf Schenk und Dr. Johann Fischer, gen. Walter, an Lgf. Philipp über ihre Unterredungen zu Friede und Recht mit Granvelle bzw. mit Naves am 11. und 12. März 1543 – Nürnberg, 1543 März 12

Nr. 191 Protokoll der Verhandlungen im Reichsrat am 12. März 1543 – o.O., o.D. (Nürnberg, 1543 März 12)

Nr. 192 Zwei Berichte des Straßburger Gesandten Jakob Sturm an Bgm. und Rat von Straßburg über die Verhandlungen zu Friede und Recht von 20. bis 30. März 1543 – Nürnberg, 1543 März 20 und 1543 (März 31)

Nr. 193 Bericht Jakobs von Zitzewitz, Gesandter Hg. Philipps von Pommern-Wolgast, über die Verhandlungen der altgläubigen und der evangelischen Reichsstände zu Friede und Recht – o.O., o.D. (Nürnberg, ad 1543 März 29/30)

Nr. 194 Bericht des Gesandten der Stadt Nördlingen über die Verhandlungen zu Friede und Recht im Reichsrat von 29. bis 31. März 1543 – o.O., o.D. (Nürnberg, 1543 Anfang April)

Nr. 195 Weisung Kf. Johann Friedrichs von Sachsen an seine Räte betr. die Verhandlungen zu Friede und Recht und andere Reichstagsmaterien – Torgau, 1543 Sonnabend nach Misericordia Domini (April 14)

Nr. 196 Antwort Kf. Johann Friedrichs von Sachsen und Lgf. Philipps von Hessen auf die Werbung von Dr. Andreas von Könneritz: Beharren auf den Forderungen zu Friede und Recht, abermalige Ablehnung der Türkenhilfe – Kassel, 1543 freytags nach pfingsten (Mai 18)

Anmerkungen

1
Zum Verhalten Jakobs von Zitzewitz gegenüber den Schmalkaldenern und zu seiner laut Instruktion der Hgg. von Pommern (Nr. 63d) nur unter bestimmten Bedingungen vorgesehenen Teilnahme an den Verhandlungen der Schmalkaldener siehe Nr. 293, Anm. 2 und 3.
2
Es handelt sich um eine Zusammenfassung der Rede des Mainzer Kanzlers durch Zitzewitz.
3
D.h. die Gesandten der Hgg. von Pommern.
a
Marg. v.d.Hd. Zitzewitz’: Hie haben sie verswigen das, szo ich angezeigt habe von dem, szo euer fstl. Gnn. dennoch geleistet und gethan hetten.
4
Zur Anwendung des Mehrheitsprinzips und zur unterschiedlichen Gewichtung der einzelnen Stimmen siehe: T. F. Hartmann, Die Reichstage unter Karl V., S. 210–213.
1
Siehe die Instruktion der Hgg. von Pommern für ihre Gesandten zum RT und zu den Sitzungen der Schmalkaldener (Nr. 63c–d).
2
Ab hier folgt der Text der Überlieferung C, fol. 312r; AB om.
3
Abschied des Speyerer RT, 1542 April 14, in: RTA JR Bd. XII, Nr. 285, § 119, S. 1198.
4
Abschied des obersächsischen Kreistages, Zerbst, 1542 Mai 22, in: Dresden HStA, 10024, GA, Loc. 7873/5, fol. 1r–14v (Kop.).
a
–aDieser Absatz lautet in AB: Diß haben wir euern fstl. Gnn. und Gg. undertheniger und freuntlicher meynung antzutzeigen nicht wissen zu underlassen, und stehen in ungetzweivelter hofung, es werden euer fstl. Gnn. und Gg. diese unsere antwurt gnediglich und freuntlich vermercken, in bedenckung, das dennoch unsere antzeigung allein im furstenrath, vil anderer gestalt dan sie jungst durch den mentzischen cantzler erholet, zu der zeit berichtsweise und das der sachen halb zu seiner zeit weiter und mehr gruntliche antzeigung und furderung bescheen wirt.
5
In C endet hier die Wiedergabe der Rede der pommerschen Gesandten im Fürstenrat.
6
Ab hier folgt in C (AB om.) der Bericht Jakobs von Zitzewitz über die Verhandlungen der pommerschen Gesandten mit den altgläubigen Reichsständen, die am 24. Febr. in Anschluss an den pommerschen Vortrag im Fürstenrat stattfanden. Ein ähnlich lautender, nicht datierter Bericht Zitzewitz’ zeigt die schwierige Stellung der pommerschen Gesandten im Fürstenrat, die sowohl von den altgläubigen Reichsständen als von den Schmalkaldenern unter Druck gesetzt wurden, sich für deren Interessen einzusetzen. In: Stettin AP, AKW Sign. 95, fol. 215r–220r, 1543 Febr. 24 bis 1543 März, Ausf. eighd.
b
In einem ähnlich lautenden Bericht Zitzewitz’ über die Verhandlungen im Reichsrat am 24. Febr. 1543 (in Stettin AP, AKW Sign. 95, hier fol. 215r) heißt es stattdessen: Bf. zu Saltzburch.
1
Die Deutschkenntnisse des ksl. Generalorators Nicolas de Granvelle reichten offensichtlich nicht aus, um solchen Verhandlungen folgen zu können.
2
Zusätzlich zu den am 6. und 7. März 1543 verlesenen „Neuen Zeitungen“ und Kundschafterberichten über des persönliche Herannahen des Sultans (Nr. 135) trafen offensichtlich laufend weitere Schreckensmeldungen über den Vormarsch der Türken in Nürnberg ein.
3
Die im Speyerer RAb für 16. Juni 1542 angesetzte Visitation des RKG, zu welcher die Visitatoren bereits in Speyer erschienen waren, wurde von Karl V. am 7. Mai 1542 bis zu seiner Rückkehr ins Reich suspendiert.
a
–aMarg. nachgetr.
4
Die Rekusation wurde vom RKG nicht anerkannt.
b
–bMarg. nachgetr.
c
–cMarg. korr. aus: als ein hochverstendiger wurden.
5
Sibylle von Jülich-Kleve-Berg, Schwester Hg. Wilhelms von Jülich und Ehefrau Kf. Johann Friedrichs von Sachsen (1512-1544)..
d
–dMarg. nachgetr.
e
Danach folgt gestr.: wie seine kfl. Gn. berichtet worden.
f
Danach folgt gestr.: dan das die gulchische sache zu friden gericht und also zwischen.
g
–gMarg. nachgetr.
6
In Gent fand am 13. April 1540 ein persönliches Gespräch des Kaisers mit dem jungen Hg. von Jülich-Kleve-Berg statt, in dem Karl V. Hg. Wilhelm für die Abtretung Gelderns und Zutphens das Herzogtum Limburg, die Heirat mit seiner Nichte Christina von Dänemark und Ansprüche auf den dänischen Thron anbot, allerdings unter der Bedingung, dass nach Wilhelms Tod Geldern wieder an Habsburg fallen sollte. In den weiteren Verhandlungen betr. den Besitz Gelderns (Gent, 16. bis 25. April 1540) ließ sich der Kaiser durch seinen Bruder Ferdinand und Hg. Wilhelm durch Hg. Heinrich von Braunschweig vertreten. Die Ermahnungen Kg. Ferdinands an Hg. Wilhelm, er möge sich dem Willen des Kaisers fügen, blieben fruchtlos, denn der Herzog berief sich auf seine Mutter als eigentlich Berechtigte sowie auf das Mitspracherecht der Landstände und entschied sich für eine Allianz mit Frankreich. Die auf Wunsch Kg. Ferdinands für 28. Mai 1540 einberufene Versammlung der Landstände von Jülich-Berg, bei der ein Abgesandter Kg. Ferdinands auftrat, führte zu keiner Lösung des Konflikts um Geldern. Siehe W. Crecelius, Der Geldrische Erbfolgestreit, S. 52; G. E. Bers, Die Allianz Frankreich-Kleve, S. 23 und S. 339f, Anm. 43 und 45; P. Heidrich, Der geldrische Erbfolgestreit, S. 43; G. Mentz, Johann Friedrich der Großmütige, 2. Teil, S. 267, Anm. 4.
h
–hMarg. nachgetr.
7
Angesichts der Vorhaltungen des Königs gaben die kursächsischen Räte dem Kf. von Sachsen einen Tag nach der Unterredung zu bedenken, ob ein striktes Festhalten an einer Taktik der Verweigerung sich nicht zum Schaden des Hg. von Jülich auswirken würde. Siehe dazu das Schreiben der kursächsischen Gesandten an Kf. Johann Friedrich, Nürnberg, 1543 März 12: [...] Wir besorgen aber, dieweil gemeine dißteils stende sich wie oben berurt verglichen und darauf ungeachtet alles anhaltens uff irer meinung beruhen und sich in keine gemeine beratschlagung und handlung vor erledigung der gebettenen puncten einlassen werden, das solchs hochgemeltem unserm gnedigen herrn, dem Hg. zu Gulch, schwer fallen wollen. Dann die andern stende werden sagen, sie konnten an [= ohne] dieser stende beisein und semtliche beratschlagung in dieser sachen nicht wolh zu entlichem beschaid kommen, und also allen unglimpf auf diese stende legen. So haben uns die hesssischen rethe heut abermals angetzeigt, daß sie sonderlichen bevelh, des fridens und rechtens halben uff voriger meinung zu beruhen, dergleichen die andern stende unsers versehens auch thuen werden. [...]. In: Weimar HStA, Reg. E 149, fol. 94r–99v, hier fol. 95v–96r (Ausf.).
i
–iMarg. nachgetr.
a
–aMarg. nachgetr.
b
–bKorr. aus: nuhnmaln in etlichen schriften uns unsere ursachen fridens und rechtens halber und warumb wir uns biß hieher mit andern stenden zu berathschlagung der händel nit einlassen, widerlegt, one not dasselb widerumb zu erholen.
c
–cMarg. nachgetr.
d
Korr. aus: erefert.
e
Danach folgt gestr.: das wir auch irer Mt. nit pergen wollten.
f
–fMarg. korr. aus: aller gepur und dahin geneigt, sich irer Mt. gefallens zu erzeigen.
g
Danach folgt gestr.: der proceß.
h
–hMarg. nachgetr.
i
–iMarg. nachgetr.
j
–jMarg. nachgetr.
1
Kg. Ferdinand an Lgf. Philipp: er bittet, der Landgraf möge dem Bericht seiner Räte über die Verhandlungen des 11. März 1543 Glauben schenken und sich entsprechend dem ksl. und kgl. Willen verhalten, Nürnberg, 1543 März 11, in: Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 525–529, Nr. 176, fol. 260r–261v (Kop.).
1
Prozess der Familie Vrentz gegen die Stadt Maastricht am RKG. Siehe dazu die Supplikation der burgundischen Gesandten im Namen Kgn. Marias gegen die Vrentzen: Nr. 302a.
2
Die evangelischen Stände hatten in ihrer Replik vom am 26. Febr. 1543 die Bildung eines Ausschusses zur Behandlung der offenen Fragen betr. Friede und Recht vorgeschlagen (Nr. 157). Kf. Johann Friedrich von Sachsen hatte seine Räte bereits vor Beginn des RT (Lochau, 1542 Dez. 14) angewiesen, bei Kg. Ferdinand die Bildung eines Ausschusses anzuregen, der sich zu gleichen Teilen aus Alt- und Neugläubigen zusammensetzen sollte: [...] Nachdem sich aber in den beratschlagungen des uberstymens halben hievor grosse unrichtikeiten, ungleichheiten und beschwerungen zugetragen, so stellete man zu kgl. Mt. gefallen, wolte auch darumb undterthenigist gebeten haben, ainen ausschus in gleicher antzal aus beiden teilen zu solcher, auch anderer beratschlagung zu verordenen, uff das berurte unrichtikeiten und ungleichheiten hinfurder verhutet und verkommen und also die beratschlagungen und hendele gefurdert mochten werden. Wo nun solches erlanget, so where es sehr gut, so hette man sich auch uff diesem teil derhalben keiner trennunge zu befaren. Wo aber nit, wie wir uns dan wol besorgen, nachdeme der ander hauffe grosser ist dan unser teil und sie sich zum ausschus in gleicher antzal schwerlich werden vormugen lassen, so hett man sich uff den vhal laut der instruction dieses teils zusammenzuhalten und vor einen man zu stehen etc. Und ist unser begeren, ir wollet muglichen vleis hierinnen furwenden, die stende dieses teils zu berurter wege einem auch zu vermugen, wie wir uns dan wollen vorsehen, sie werden nach aller gelegenheit dartzu nit ungeneigt sein. In: Weimar HStA, EGA, Reg. E 149, fol. 500r–504v, hier fol. 501v–502v (Ausf.).
3
Gemeint ist eine Nebenversicherung zum RAb für die evangelischen Stände in der Art der Regensburger (RTA JR Bd. XI, Nr. 949) bzw. Speyerer Deklaration (RTA JR Bd. XII, Nr. 148).
1
Es ist nicht klar, von welchem Reichsstand die nachträglich zusammengestellten protokollartigen Notizen stammen. Ähnlich lautende, weniger ausführliche Schilderungen finden sich in einigen Protokollen unter dem entsprechenden Datum: RT-Protokoll Lambs (Nr. 86a, fol. 275r-277v), Esslinger Protokoll (Nr. 85, fol. 10v), pfalz-neuburgisches Protokoll (Nr. 82, fol. 15rv), Tetleben-Protokoll (Nr. 80, fol. 780r–781r), württembergisches Protokoll über die Beratungen der Schmalkaldener (Nr. 84b, fol. 13r–14v). Siehe auch zwei Berichte von Dr. Johann Marquardt an Mgf. Ernst von Baden über die Vorgänge im Reichsrat am 12. und 13. März, in: Karlsruhe GLA, 50/59, Nr. 6und Nr. 7, unfol. (Ausf. v.d.Hd. Dr. Marquardts).
2
Kg. Ferdinand ließ die Reichsstände am 12. März zeitig in der Früh einberufen und ritt zu Mgf. Georg von Brandenburg-Ansbach nach Cadolzburg für Besprechungen. Die Reichsratssitzung wurde von den drei ksl. Kommissaren geleitet. Siehe dazu das Schreiben Gregor von Nallingens an Heinrich Steindecker, Nürnberg, 1543 März 13 (Nr. 376).
a
–aIn A v.a.Hd. nachgetr.
3
Gemeint sind die altgläubigen Reichsstände.
4
Gesandter Mgf. Johanns von Brandenburg: Hans von Minckwitz.
5
D.h. an den altgläubigen Reichsständen.
6
D.h. die evangelischen Reichsstände.
7
Dr. Johann Marquardt berichtete am 12. März 1543 über das Misstrauen unter den Reichsständen: [...] Das misvertrauen under allen stenden wirt jhe lenger jhe grösser, nit alleyn gegen kgl. Mt., sonder auch gegen inen selbs undereinandern. Des Bf. von Munster, Hg. Ottheynrichs, des Hg. von Gulchs bottschaften, retth und gesandten bliben in des gemeyne Reychs ratth sitzen; horen und sehen alle sachen, helfen beratthschlagen und beschliessen nach irer mainung, unangesehen das kuntlich und offenbar, welcher parthy sie anhengig. Dazwischen bringt ieder theyl synes herrn sachen zu synem vortheyl in des Reychs ratth, macht innen freund, sucht hilf und bystand, erlernet die hertzen und gemuter aller theyln, darnach er sich hab zu richten, wie der welt und weltkinder gebrauch ; sollich lasset man geschehen. Ob wol imanths dawider reden wolte, der wurd wenig gelten und ime selbs mehr zu schaden, dann gemeynem nutz zu gutem reychen. Diser versamlungstag ist ein erfarnustag, damit ieder theyl zu weyterm zusamenkomen gefasset machen und sich in synen vortheyl schicken konde. [...]. In: Karlsruhe GLA, 50/59, Nr. 6, unfol. (Ausf. v.d.Hd. Dr. Marquardts.).
8
Dr. Melchior von Ossa.
9
Die Altgläubigen standen der Bildung eines von beiden Konfessionen beschickten gemeinsamen Ausschusses zur Beratung über Friede und Recht ablehnend gegenüber. Dr. Marquardt berichtete dazu in seinem Schreiben an Mgf. Ernst von Baden vom 13. März 1543: [...] Als dise meynung in gemeynem reychsrath zu berathschlagen furbracht in abwesen der confesssionverwanten, ist hin und wider disputiret und berathschlagt worden und, wie ich ausserhalb rath vernomen, ist durch die mher stimen beschlossen, das sollicher ausschutz nit zuzelassen, were auch nit wol zu finden, mechte zu keynem friden, wol zu weyterung dienen und viel unraths daraus volgen, wo zwo widerwertig parthien von obgemelten stritigen puncten under inen selbs one einichen richter und obman solten disputiren. Zudeme wer es im Hl. Reych nit also herbracht, das von zween parthien, sonder were von einem und gemeynem reychsratth allemal im anfang des reychstags ein gemeyner ausschutz von geystlichen und weltlichen in glicher anzal gemacht worden. Das itzig begern were ein unzulessige neuerung etc. [...]. In: Karlsruhe GLA, 50/59, Nr. 7, unfol. (Ausf. v.d.Hd. Dr. Marquardts).
10
Über die Demarche der altgläubigen Reichsstände bei Kg. Ferdinand am folgenden Tag berichtete Dr. Johann Marquardt am 13. März 1543 an Mgf. Ernst von Baden: [...] Uff heuth dato [1543 März 13] hat die röm. kgl. Mt. durch iren hoffmeyster, den von Madrutz, in gemeynem rath in abwesen der confessionverwanten furbringen lassen, wie ir Mt. angelangt, syent etlich der gehorsamen stende und bottschaften, denen nit zuwider sein solte, durch einen ausschutz mit den confessionanhengigen zu handlen. Wan dem also, sy ir Mt. gmuth, mit gemeynen stenden rathsweys davon wieter reden zu lassen. Daruber haben gemeyne stende etlich aus inen zu kgl. Mt. verordnet, dem anzuzeigen, wie durch die mher stimen beschlossen, das in sollichen zwispaltigen ausschutz nit zu bewilligen sey aus erzelten ursachen. Nun ist wol zu vermuthen, die röm. kgl. Mt. werde nit bald – one erlangt der turckenhilf – abweychen, sonder alle mittel und weg suchen, darzu dienstlich. Wo nichts wieters zu erhalten, das doch die sachen uffgezogen werden bitz zu ksl. Mt. selbs ankunft in Teuthsland. Und wiewol die stende, auch der abwesenden bottschaften durchaus unlustig und gern verreyten wolten, so wartet [= achtet] doch ein parthy uff die andern, hoffiren und prangen um den vordrith. Es wil keyner der bösest seyn; falsch und untreu ist hie gar wolfeyl. Sunst synth alle ding gantz theur etc. [...] In: Karlsruhe GLA, 50/59, Nr. 7, unfol. (Ausf. v.d.Hd. Dr. Marquardts).
1
Jakob Sturm berichtete nicht nur an Bgm. und Rat von Straßburg, sondern auch an die mit Straßburg in enger Verbindung stehende Stadt Basel über den Verlauf des RT und im Speziellen über den Schriftwechsel zwischen dem König und den protestantischen Ständen zu Friede und Recht. Ein solches, an Bgm. und Rat von Basel adressiertes Resümee der RT-Verhandlungen von Jakob Sturm in: Basel StA, Fremde Staaten Deutschland B 1, unfol. (Kop.); ÜS: Ungeverliche handlung des reichstags zu Nuermberg.
2
Das Postskriptum gehört laut Datum zu einem Schreiben Sturms vom 20. März 1543, das nicht erhalten ist. Eine inhaltliche Vorstellung von den zum größten Teil verloren gegangenen Berichten Sturms von Jan. bis April 1543, die im Straßburger Rat verlesen wurden, vermitteln die Straßburger Ratsprotokolle. In: Straßburg AM, 1 R 5, 1543 (= Ratsprotokolle 1543); gedr. bei: O. Winckelmann, Politische Correspondenz, Bd. 3, Nr. 331, S. 343–348.
3
Das Datum (1543 März 31) ergibt sich aus dem letzten Absatz des Schreibens, das als einziges von Sturms Berichten aus Nürnberg vollständig erhalten ist.
4
Zwei altgläubige Fürsten waren laut dem Schreiben Sturms in der Reichsversammlung persönlich anwesend: Bf. Hieronymus von Chiemsee als Vertreter des Ebf. von Salzburg und Bf. Valentin von Hildesheim.
1
Bgm. Wolf Graff unterzeichnete für Nördlingen den Abschied der Reichsstädte von 1543 April 24 (Nr. 417). Es ist nicht klar, ob er auch diesen nicht unterzeichneten Bericht verfasste.
1
In: Weimar HStA, EGA, Reg. E 149, fol. 7r–16v (Ausf.).
1
Kg. Ferdinand bemühte sich nach dem RT noch einmal um die Zustimmung der evangelischen Reichsstände zur Türkenhilfe und sandte zu diesem Zweck seinen Rat Dr. Andreas von Könneritz zu den Bundeshauptleuten Kursachsen und Hessen. In ihrer ablehnenden Antwort an Könneritz brachten die beiden Fürsten noch einmal ihre Gründe für die Verweigerung der Türkenhilfe vor und fassten alle Argumente zusammen, die während des RT von den evangelischen Ständen zu Friede und Recht erfolglos vorgebracht worden waren. Die Antwort an Könneritz wird deshalb als Schlussbetrachtung zu Kap. V.B abgedruckt.
a
–aAus B, A om.
2
Siehe diese Ergänzung in der Zusammenstellung der Artikel zu Friede und Recht für den RAb, 1543 April 18 (Nr. 179, Art. 2).