Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

A Nürnberg StA, Reichsstadt Nürnberg, Kreistagsakten 2, fol. 194r–204r (Kop.).

B Würzburg StA, Wzbg. Kreisakten 3, unfol. (Konz.)2; AS: Des frenckischen reichskhraiß abschid des gehaltenen andern khraystags zu Nurmberg uff Mittwochen nach Reminiscere, den 21. Februarij anno etc. 1543.

Regest: F. Hartung, Geschichte des fränkischen Kreises, Bd. 1, Nr. 66, S. 340–3423.

Der für 21. Febr. 1543 ausgeschriebene Kreistag fasste folgende Beschlüsse:

1. Rechnungen des Kriegsrats über den vierten bis sechsten Monat abgehört. Überschuss von 1172 fl. 7 kr. Verwendung des Überschusses zum Teil zu Bezahlung der Zehrung für Gf. Georg Ernst von Henneberg auf den beiden letzten fränkischen Kreistagen. Den Rest des Überschusses (940 fl. 7 kr.) hat Gf. Georg Ernst den Obereinnehmern ausgehändigt. Quittung für den Kriegsrat und die Gegenschreiber (datum 1543 Febr. 23) über den Empfang ihrer Besoldung. Sie erklären keine Anforderungen mehr an den Fränkischen Kreis zu haben. Dem Gegenschreiber Sebastian West werden als Ersatz für auf der Reise erlittenen Schaden 40 fl. gegeben.

2. Rechnung der Obereinnehmer: Überschuss von 13 707 fl.lb. 23 d. Entschädigungsansprüche einiger Kreisstände. Den Obereinnehmern wird Quittung erteilt (1543 Febr. 25). Verehrung des Kreises an die Obereinnehmer und den Schreiber.

3. Der nach Abzug der Zehrung der Obereinnehmer verbleibende Rest der Kreistruhe wird pro rata verteilt. Übersicht, welche Beträge auf die einzelnen Kreisstände entfallen. Den Obereinnehmern wird Quittung erteilt (1543 Febr. 25).

4. Die Protestationen der letzten Kreisabschiede behalten ihre Gültigkeit.

Zu urkundt haben wir, vorgedachte rethe und gesandte, zu bekreftigung und bekanndtnus aller disser handlung uns zu ende mit unsern aignen handen underschriben.

Geben und geschehen zu Nurmberg, am Montag nach vorbemeltem Suntag Oculi anno ut supra.

Von wegen meines gnedigen herrn von Bambergs: Paulus Neidecker qui supra manu propria subscripsit. Von wegen Wirtzburg: Haintz Truchseß, hoffmaister. Matheus Luchs, der rechten doctor, eistettischer cantzler und zu disem khreißtags verordenter khraißrath. Von wegen Mgf. Georgen: Lenhart Keller, probst und cammermeister zu Onoltzpach. Von wegen Mgf. Albrechten: Wilwaldt von Wirßberg, amptman zum Rauen und Schlechten Khulm. Von wegen teutschen meisters Wolffgang Schutzbars, gen. Milchling, landtcomenthur zu Marpurg, ist durch mich, Reinharden von Haußen Dr., underschriben. Von wegen Rineck: Christoff Spradler, mit bevelh Wertheim. Von wegen H. Georgen und H. Eberharts, bede Gff. zu Erppach gebrueder: Joachim Haß, secretari, doch anderst nit, dan sover meine gnedigen herrn der prelaten halben auf irem furnemen, wie ich vor den stenden angezeigt, beharren wurden, alsdan soll diese handlung und abschiede ir Gn. gantz nit leiden. Von wegen H. Friderichs Frh. zu Schwartzenberg etc.: Melchior Scherer, secretari. Von wegen Nurmberg: Sebaldt Haller, mit bevelh Johann Hornburgers, der statt Rottenburg gesanten. Windshaim: Endresß Vockh. Weissenburg: Hans Wolff.

Anmerkungen

1
Die fränkischen Kreisstände waren in Nürnberg bereits am 19. und 20. Jan. 1543 zusammengetreten, wobei es nur zur Anhörung der vom fränkischen Kriegsrat Georg von Henneberg vorgelegten Abrechnung des Türkenzuges 1542 kam. Sämtliche Beschlussfassungen der Kreisstände wurden auf den nächsten, für Febr. 1543 angesetzten Kreistag verschoben: siehe Nr. 115. Konrad Junge, der Gesandte des Bf. von Speyer, berichtete am 23. Febr. 1543 über die im Febr. 1543 in Nürnberg stattfindenden Versammlungen der einzelnen Reichskreise: [...] Es seint vil krais, namblich der frenckisch, bayerisch, schwabisch und rynisch krais, wie vorgemelt, disse tag alwegen beieinander gewest und rechnung von innemern und gegenschribern ingenommen. So das nhun zusamengetragen, wurdt man sehen, wie ein jeder krais standt; volgt alßdan gute vergleichung, so wurdt man es wole sehen. Ich besorg aber, es sy nit bei allen die meynung, dan die churfursten und der saxisch krais sollen sich vernemen haben lassen, sie haben allain mit iren kraissen zu thun, keren sich an die andere nit. Das alles muß man nhun alrerst sehen. [...] In: Straßburg AM, AA 503, fol. 109r–112v, hier fol. 111r (Ausf. v.d.Hd. Junges).
2
Es handelt sich um eine ältere Fassung des Kreisabschieds, die laut marg. AV am 25. Febr. 1543 verlesen wurde.
3
Bei F. Hartungweitere Akten zum fränkischen Kreistag von Febr. 1543: Nr. 63–65, Nr. 67, S. 333ff.