Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Frankfurt ISG, RTA 53, fol. 73rv (Konz. v.d.Hd. Lambs).

Die Gesandten ersuchen, dass der König den Einwänden des altgläubigen Klerus der drei Stifter gegen die Ablöse der Ewigzinsen kein Gehör schenken möge, da Bgm. und Rat von Frankfurt ihr Vorgehen auf ein entsprechendes ksl. Privileg2 gründen.

Wo dan dem also, so langt an euer kgl. Mt. unsere underthenigst, hochvleyssig bith, die wollen sich dardurch zu nichten, das ermelten unseren obern an berurter irer habenden ksl. freyheyt nachtheilig oder vorhinderlich sein mochte, onverhoret derselben bewegen lassen, sonder uns copey desienen, so dergestalt an euer kgl. Mt. gelangt sein mochte, gnedigst mitthailen, unsere obern dessen haben zu verstendigen und volgens euer kgl. Mt. deren notturft nach daruff widerum underthenigst zu berichten.

Schlussformel und US der Räte Dr. Hieronymus zum Lamb und Ogier von Melem.

[AV: v.d.Hd. Lambs am Ende des Aktenstücks] Dise supplication hab ich der kgl. Mt. vicecantzler Dr. Giengern den 14. Februarij anno etc. 43 uberantwurt, der sie gutlich von mir angenommen, an die kgl. Mt. zu pringen, mit dem erpieten, auch sonst bey der sachen das best zu thun.

Anmerkungen

1
Bgm. und Rat von Frankfurt waren bereits vor der Reformation bestrebt, die materiellen Vergünstigungen des Klerus in der Stadt einzuschränken und die städtische Steuerhoheit auf alle Geistlichen auszudehnen. Eine Ausnahme bildeten dabei die drei reichsunmittelbaren Stifter (Bartholomäus-, Leonhard- und Liebfrauenstift), deren altgläubiger Klerus im Besitz diverser Renten, Gefälle und unablöslicher Erbzinsen (= Ewigzinsen) verblieb. Auf dem Augsburger RT von 1530 wandten sich Beauftragte der drei Stifter an Karl V. um Hilfe gegen das reformatorische Vorgehen des Frankfurter Rates und erwirkten ein ksl. Privileg (1530 Sept. 15), in welchem der Kaiser den Stiftsangehörigen und ihren Nachkommen sämtliche Privilegien bestätigte und sie in seinen Schutz nahm. Siehe dazu: S. Jahns, Frankfurt, Reformation und Schmalkaldischer Bund, S. 166–169. Auf dem Regensburger RT von 1541 nahmen die Frankfurter Gesandten erneut den Kampf gegen die Privilegien der Geistlichkeit auf und beantragten in einer Petition am 5. Juli 1541 in consilio imperiali die Umwandlung der Ewigzinsen, auch die der Stiftsgeistlichkeit, in wiederkäufliche Zinsen unter bestimmten Bedingungen: Siehe dazu RTA JR Bd. XI, Nr. 369. In Nürnberg 1543 befürchteten die Frankfurter Gesandten, dass die altgläubigen Stiftsgeistlichen bei Kg. Ferdinand und den Reichsständen Stimmung gegen sie machen könnten, weshalb sie sich in obiger Supplikation an Kg. Ferdinand wandten. Zum Kampf um die Ewigzinsen siehe: I. Haas, Reformation – Konfession – Tradition, S. 260–276.
2
Gemeint ist die auf dem Regensburger RT auf Grund der Frankfurter Petition (siehe oben Anm. 1) ausgestellte ksl. Urkunde vom 12. Juli 1541.