Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Vollmacht und Weisung für die kursächsischen Reichstagsgesandten; [2.] Eventuelle Erteilung einer entsprechenden Vollmacht Hg. Georgs; [3.] Diskussion über den Gemeinen Pfennig mit den kursächsischen und hgl.-sächsischen Landständen; Übermittlung des gemeinsamen Standpunkts an ihre Reichstagsgesandten.

Orig. Pap. m. S.: Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10181/3, fol. 3.

Konz.: Weimar, HStA, EGA, Reg.A Nr. 201, fol. 7a–8b (Datum 21. Oktober 1513 (freitags der XIm junkfrauen tag)).

[1.] Teilt Hg. Georg nach dem kürzlich in Wurzen erfolgten Gespräch ihrer Räte über den Besuch des Wormser Reichstags mit, dass er Dr. Johann Lupfdich sowie den hessischen Kanzler Herting Schenck, der vermutlich ohnehin Landgf. Philipp von Hessen vertreten wird, auf den Reichstag geschickt und für den Fall, dass Dr. Lupfdich verhindert ist und der Kanzler für ihn einspringen muss, seine Vollmacht für beide Gesandten gemeinsam ausgestellt hat, domit uns derhalb kain unglimpf oder ungehorsam mocht zugemessen werden mocht. Hat beiden befohlen, sich beim Ks. oder bei dessen Verordneten dafür zu entschuldigen, dass er den Reichstag aus furfallenden verhinderungen nicht persönlich besuchen kann, wie er dies dem Ks. auch noch selbst mitteilen wird. Wir haben auch den gewalt auf dieselbn geschickten sembtlich und sonderlich dermassen stellen lassen, ob sachen furfallen, darzu man unser bedürftig sein wurd, das sie dieselben neben andern stenden von unsern wegen treulich und zum besten handeln und, was fur gut angesehen, beschliessen helfen sollen.

[2.] Wo nu euer lieb gefellig, iren gewalt auch auf dieselben zwen, wie angezaigt, zu stellen und die ursachen irs aussenbleibens in massen wir oder nach euer lieb gelegenhait ksl. Mt. oder den iren anzaigen zu lassen, welchs wir in euer lieb bedenken und gefallen wellen gestalt haben, das mogen euer lieb tun, auch denselbn gewalt und instruction Fridrichen Thun, unserm haubtman zu Weymar, oder sein abwesens unserm schosser daselbs hinubersenden. Die haben bevelh, solichs anzunemen und furder unverzuglich nach Wormbs zu verordnen.

[3.] In sachen den gemeynen pfennyng belangent wellen unser bruder [Hg. Johann] und wir dem abschid nach zu Wurzen mit unser landschaft handeln, desgleichn eur lieb mit den iren unsers versehens auch tun werden. Wo sich dan die antwurt, so wir allerseits darauf erlangen, miteinander vergleichen, wellen eur lieb und wir uns alsdan derhalb ainer aynmütigen antwurt entschliessen und solichs den verordentn nach Worms zuschicken.1

Anmerkungen

1
 Mit Schreiben aus Leipzig vom 26. Oktober 1513 (mitwoch nach Crispini und Crispiniani) antwortete Hg. Georg, er habe gemäß dem Angebot Kf. Friedrichs, die zum Reichstag verordneten kursächsischen Räte ebenfalls zu bevollmächtigen, eine entsprechende Vollmacht für Dr. Johann Lupfdich und den hessischen Kanzler (Herting Schenck) ausfertigen und sie dem Hauptmann zu Weimar (Friedrich von Thun) zusenden lassen. Ist zudem bereit, die Hälfte der Kosten der Reichstagsgesandtschaft zu übernehmen. Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10181/3, fol. 4a, Konz.