Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Befremden über die Nichtausnehmung des Ks. durch einige Angehörige des Schwäbischen Bundes; [2.] Weisung, gegen eine eventuelle Reichsbelehnung Kf. Ludwigs von der Pfalz die ksl. Begnadung Nürnbergs ins Feld zu führen.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates Nr. 70, fol. 92a u. b, Kop.

[1.] /92a/ Lb. Nutzel, dein schreyben am datum donerstag nach dem sontag oculi nachstvergangen [3.3.13, liegt nicht vor] berurend allerlay sachen, dir durch Dr. [Sebastian] Ylsung entdeckt, haben wir [erhalten] und gleichwol mit befrembden vernomen, das die verwandten des schwebischen punds, in deiner schrift ernent, den Ks. nit sollen ausgenomen haben, konnen dem auch aus tapfern, ansehlichen ursachen noch derzeyt kainen glauben geben, dann derselb bund, wo dem also wer, an im selbs nichts, unpundig und untuglich und allen seinen verwandten uneerlich und beschwerlich. Aber wie dem, so lassen wir dieselben sachen steen, als sie steen.

[2.] Als du aber anzaigung tust, das aus allerlay erfarung, dir eroffent, dem Pfalzgf. [Ludwig] uf disem reichstag durch den Ks. gelihen werde, ist dir on zweyfel unverporgen, welcher gestalt uns die ksl. Mt. derhalben laut habender begnadung, davon wir dir hierin verwart copi [liegt nicht vor] zusenden, verschriben ist.1 Darumb unser bevelh, so du ksl. Mt. d[ie] 4000 fl. zusagen [wirst], du wollest ir Mt. derselben begnadung erinnern und dabey eroffnen, das wir bericht, als ob ir Mt. des gemüts sey, den Pfalzgf. /92b/ on vorgeenden gnugsamen verzyg unser flecken zu belehenen, und sein Mt. undertaniglich ersuchen, sich zu solchem on den verschriben verzyg nit bewegen zu lassen etc. Sollte dann ir Mt. an dich gesynnen, das er uns mit dem Pfalzgf. derhalben vertragen wollt, das magst du nachvolgend widerumb an uns gelangen lassen, verrers unsers beschaids zu erwarten. […] Datum freytag nach letare 1513.

Anmerkungen

1
 Gemeint sind wahrscheinlich zwei Urkunden Kg. Maximilians für Nürnberg vom 7. Juli 1504. In der einen hatte er der Rst. eine Reihe kurpfälzischer Besitzungen in ihrem Umkreis überschrieben, in der zweiten bestätigt, dass sie die beiden zur Kurpfalz gehörigen Städte Lauf und Altdorf sowie alle übrigen im Vollzug der Reichsacht gegen Kf. Philipp gemachten Eroberungen behalten dürfe. Vgl. Heil, Reichstagsakten 10, S.677, Anm. 3.