Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Rechtfertigung für das Fernbleiben Bf. Lorenz’ von Würzburg vom Reichstag; [2.] Bitte, möglichen Verunglimpfungen des Bf. keinen Glauben zu schenken.

Würzburg, StA, Würzburger RTA 4, fol. 118a–119a, Kop. (Beilage zu Nr.250).

[1.] /118a/ Ist am 11. März nach Worms gekommen in der Hoffnung, in der Nähe den Ks. anzutreffen. Wollt ich mich zu irer ksl. Mt. gefügt und dero meins gn. H. [Bf. Lorenz] von Würzburgs gelegenheyt und entschuldigung angezeygt haben, das fürware sein Gn. leybs halben gare beswerlichen hiehere het konnen komen, zudem, das seinen Gn. mündlich durch [Georg] Kirchmüllern, secretarien, angesagt, auch geschryeben worden ist, das sein Gn. uf meinen gnst. H. [EB Philipp] von Collen anheyms verharren wollte. So sein Gn. hierhere zühe, das sollt seinen Gn. zu wissen getan werden, sich alsdan auch hiehere zu fügen. Und wiewol es sein Gn. gare beswerlichen hett tun mogen, so wollt doch sein Gn. ye geren das beste ytzo abermals, wie allzeyt hievor, getan haben. Dieweyl aber so wenig stende und sonderlich der Ff. persone hye weren, hat es gleych sein Gn. in zweyfel gesetzt, wie es sich dan itzo anlesst, ob der tag furgang alhye gewynne oder nit. Darumb were seinen Gn. noch mere beswerlicher, das sein Gn. vorgebenlichs leybs halben vil webern [= reisen] sollt. Aus diesem Grund hat er ihn (Aufseß) hierher beordert mit dem Auftrag, ihn beim Ks. für sein Fernbleiben zu entschuldigen und um Erlaubnis zu bitten, zuhause bleiben zu dürfen. /118b/ Später wird er zusätzlich auch noch Sigmund (von Thüngen) herschicken. Falls der Ks. ihm wider Erwarten die Reise nicht erlässt, so hat sein Gn. sich ye alzeyt gehorsam und vor anderen williglich erzeygt. Das wollt sein Gn. noch alles vermogens tun. Er (Aufseß) hat sich zwischenzeitlich weisungsgemäß beim ksl. Hofmeister (Wilhelm von Rappoltstein) und EB (Uriel) von Mainz angemeldet. Bittet Serntein um Unterstützung, dass Bf. (Lorenz) die Teilnahme (am Reichstag) erlassen wird. Tut als ein freund, als meins gn. H. vertrauen zu euch steet.

[2.] Ob auch ichts vom haubtman [Fh. Gangolf d. J. von Hohengeroldseck1] oder den Bambergischen an ksl. hove gelanget, darin mein gn. H. vorunglympft würde, des ich mich doch nit versyehe, auch nit ursach haben, so horet dannoch ander leut auch. Werdt ir nichts unpillichs horen, das glaubt. Man hat wol etlich ding begert. Sollt man das tun, wir westen nit, ob wir herren in unserm stift weren oder das wir damit in anderer gnaden wüchsen. Aber alles, das leydlich und pillich ist, auch wess ksl. Mt. meinen gn. H. nach gehapter unterrichtung nit erlassen will, des ist mein gn. H. zu tun urbütig und willig. Damit so lige ich also hye als absolvirter von euch und /119a/ bit euch in allen treuen, so ich zu euch trage, ir wollet mir bey negster post uf dis mein schreyben antworten und sonderlich gute antwort geben. Das will ich alles meins vermogens umb euch vordyenen. Datum Worms mein hantschrift auf sonntag XIII. Marcii Ao. 1513.

Anmerkungen

1
 Er war Hauptmann der vom Kölner Reichstag 1512 bewilligten Reiterhilfe für Bf. Georg von Bamberg. Vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Abschnitt IV.19.2.