Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

München, HStA, KÄA 1970, fol. 57a–58b, Konz.

Übersendet ein Schreiben Gf. Sigmunds zum Haag und Wilhelms von Rappoltstein (Nr.125). Wird Hg. Ludwig 600 oder 800 fl. auszahlen lassen, was seines Erachtens der vom Ks. genannten tapferen und erberenSumme entspricht. Mehr ist nicht möglich, da er derzeit über keinerlei Bargeld verfügt. Vom Landshuter Erbfolgekrieg herrührend, muss er Hg. Ulrich von Württemberg am 6. März (mitvasten) 6000 fl. und Mgf. Friedrich d. Ä. von Ansbach-Kulmbach aus dem vergangenen Jahr noch 6000 fl., schließlich am 20. März (negstkünftigen palmtag) weitere 10000 fl. zahlen. Für seine Mutter (Ehg.in Kunigunde) werden am 23. April (Georii negstkunftig) gemäß ksl. Verschreibung 7000 fl. ausstehende Morgengabe fällig. Heute ist ein Schreiben (seines Onkels) Hg. Wolfgang von Bayern eingetroffen, in dem dieser mit unerwarteter Schärfe 3500 fl. seines ausstehenden Deputats verlangt. Weitere Belastungen stellen die Kosten der Hofhaltung, die verschriebenen Zinsgelder und Pensionen für Hg. Friedrich von der Pfalz und andere Personen sowie die Ausgaben für die Gesandtschaften zu den Reichstagen und den Versammlungen des Schwäbischen Bundes dar. Und das allermaist, das wir besorgen, auf künftigen sumer der ksl. Mt., auch dem pund zu den kriegsleufen, so sich empören, hilf zuzeschicken, der wir gar nit vermögen. Zu solichen ausgaben allen wir ganz kein vorgeend parschaft haben und wissen die on gros, beswarlich und gar nachtailig versatzung nit auszerichten. Unter diesen Umständen sind die genannten 600 bis 800 fl. eine sehr angemessene Summe. Weist seine Räte an, Gf. Sigmund zum Haag und Wilhelm von Rappoltstein zu veranlassen, Hg. Ludwig zur Annahme der Summe zu bewegen.

Was das Ersuchen der ksl. Räte, Hg. Ludwig verschiedene Silbergefäße zur Verfügung zu stellen, betrifft, sollen sie erklären, er wäre dazu bereit, verfüge aber nurmehr über das, was er selbst für seinen täglichen Bedarf benötige. Alles andere habe er vertragsgemäß seinem Bruder Hg. Wolfgang bzw. seinen beiden Schwestern Pfalzgf.in(Sibylle) und (Sabine) von Württemberg ausgehändigt.

Das von den ksl. Räten gewünschte Zehrgeld für Hg. Ludwig ist bereits vor dem Eintreffen ihres Schreibens an diesen ausgezahlt worden.

Ersucht darum, Hg. Ludwig aufzufordern, seine Bedürfnisse anzuerkennen und nicht mehr zu verlangen, als in seinen Kräften steht.