Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Weisung zur Kontaktaufnahme mit Ludwig von Hutten; [2.] Entsendung Sigmunds von Thüngen zum Ks.; ksl. Erlaubnis für seinen Badeaufenthalt; bevorstehende Reise dorthin; [3.] Treffen mit Aufseß in Mainz; [4.] Mögliche Entsendung eines anderen Gesandten zum Reichstag; [5.] Auftrag zur Mithilfe in der hessischen Streitsache.

Würzburg, StA, Würzburger RTA 4, fol. 136–137, Orig. Pap. m. S. (Vermerk: [Zu eigen] handen).

[1.] /136a/ Gruß. Wirdiger, lb. andechtiger, wir haben euwer jungstes schreiben [Nr.243] alles inhalts vernommen. […] Des zuschreibens halben [Hg. Ulrich von] Wirtenberg belangend, ist bei euch Ludwig von Hutten, ritter. Mit dem woldet darin zum vleissigsten handeln, damit die sachen leidlich und nützlich gemacht werd, sovil muglich ist.

[2.] Wir haben Sigmund von Thüngen, ritter, bei ksl. Mt. gehabt. Hat euch on zweivel Ludwig von Hutten, ritter, nit verhalten die neu zeitung, so gemelter von Thüngen gesagt hat. Wiewol wir uns, ins bad zu zyhen, laub [= Erlaubnis] zu bitten, fur ursach genommen, haben wir in doch, umb ander ding mehr zu erfaren, dahin geschigkt, wie ir dan wol von uns vernemen werdet, so ir zu uns kompt. Ksl. Mt. hat uns, in das bad zu zyhen, gnediglich erlaubt. /136b/ Derhalb haben wir botschaft aussen. Wo uns die unsers gevallens kompt, werden wir auf nehst dinstag [10.5.13] hie auszyhen zu schiff und auf donnerstag [12.5.13] zu nacht nehst zu Aschaffenburg sein. Darumb, wo Ludwig von Hutten abgefertigt wurd, mocht er aufs nehst zu Aschenburg zuzyhen, daselbst alsdann auf gemelten donnerstag auf uns zu warten.

[3.] Werden wir auch zyhen, so wollen [wir] euch durch einen andern boten, zu uns auf pfingstabend [14.5.13] ghen Menz zu kommen, bescheiden.

[4.] Es ist uns auch nit ubel gemeint, ein andern alsdann an euwer stat ghein Worms zu schigken und euch heimzyhen zu lassen, dann wir konen wol abnemen, das ir nutzer daheimen weret dan zu Wormbs. […]

[5.] /137a/ Kont ir den Hessen etwas zu gut handeln, sehen wir in sonderheit gerne. […] Das alles haben wir euch nicht wollen verhalten und zu gnaden habt ir uns gnaigt. Geben in unser stat Wirzburg am donnerstag unsers Herrn auffart tag Ao. etc. XIII.