Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Korrekturen zur übersandten Ordnung für den Reichstag; Auftrag zu deren Bekanntmachung; [2.] Suspension der Zehrungsordnung.

Wien, HHStA, RK, Maximiliana 28 (alt 22) Jan.-Feb. 1513, fol. 95a u. b, Konz.

[1.] /95a/ Hat die von ihnen gemeinsam mit dem Rat von Worms erstellte (nicht vorliegende) Ordnung der herberg, zerung und wesens halben, wie es damit auf gegenwürtigem reichstag zu Worms gehalten werden sol1,sowie das zugehörige (nicht vorliegende) Schreiben erhalten. Und lassen uns dieselb ordnung, nemlichen in den artikeln betreffend die herbergen und wesen, auch wie es am vischmarkt und zu vischtagen gehalten werden solle, durch euer weisheit beslossen, gevallen, dann allein in etlichen worten, die wir davon und darzu gesetzt, wie ir dann hiemit zu vernemen haben. Und ist unser meinung und bevelh, daz ir solh ordnung durch unser herold und trumeter,/95b/ die wir eu auf eur anzaigen hinuberschiken und verordnen wollen, daselbs zu Worms offenlichen ausrichten und verkunden lasset.

[2.] Dann auf die ordnung berürend die zerung, wie die by den wirten und sunst zu Worms sein sulle, empfehlen wir eu, das ir dieselb dieser zeit also ruen lasset, angesehen, das uns dieselb etwas zu hoch angeslagen bedünkt. Wollten wir eu nicht verhalten, und ir tut darin unser ernstliche maynung. Geben zu Weissenberg am 3. Februari Ao. 13.

Anmerkungen

1
 Zu den Ordnungen Ks. Maximilians für verschiedene Reichstage vgl. Heil, Reichstagsinstruktionen, S. 52.