Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 8676/1, fol. 152a–154a, Kop.

Sind bekanntlich nach Kassel gereist, weil ihnen der Ks. in seinem Kölner Schiedsspruch1die Kuratel über Landgf. Wilhelm d. Ä. übertragen hatte und sie diesen Auftrag erfüllen wollten. Dies war allerdings nicht möglich, weil der Landgf. sein Kommen verweigert und entgegen seiner Zusage auch keine Räte geschickt hat. Halten es deshalb für geraten, Kanzler (Herting Schenck) zum Ks. zu entsenden, diesen über das Geschehene zu informieren und darauf hinzuweisen, Landgf. Wilhelm habe erklärt, er könne seine Räte nicht nach Kassel schicken, weil er sie bei den Wormser Verhandlungen mit den Regenten benötige. Die sächsischen Hgg. seien bereit gewesen, gemäß ksl. Auftrag die Kuratel über den Landgf. zu übernehmen. So understunden sich doch diejenen, so bei im weren, solcher curacion, das und anders in seynem namen zu handeln und beschee nit unserm oheim, dem Landgf., sonder in selbs zu gut, dan sie hetten ytzo ain merklich summa bei XVIIm fl. schuld angezaigt, dy ir vom regiment von wegen unsers jungen oheim Landgf. Philipsen zaln solt. Darynen under anderm derselben geselln sold und pferdscheden berurt were, wiewol irer Mt. spruch nit weiter vermocht, dan das ir Landgf. Wilhelms zerung ausquiten; des ir auch urbutig. Solt aber dy suma, wie sie von disen gesellen gesucht, entricht werden, mocht an merklich nachtail unsers oheims Landgf. Philipsn nit wol bescheen, irer Mt. spruch vermocht das auch nit. Schenck soll dem Ks. darlegen, der Vollzug des Kölner Spruchs sei bislang nicht an den Hgg. von Sachsen oder den Regenten, sondern am Eigennutz der Vertrauten Landgf. Wilhelms gescheitert, und darum bitten, den Landgf. anzuweisen, sich zusammen mit seinen Beratern unverzüglich nach Hessen zu begeben, damit der Schiedsspruch vollzogen werden kann. Da es vermutlich länger dauern wird, bis Schenck Gehör erhält, ergeht gleichzeitig ein Schreiben an Gf. Hoyer von Mansfeld und Johann Renner mit der Bitte, dieses Gesuch beim Ks. zu unterstützen.2Schenck soll mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie um Hilfe bitten. Auch Kanzler Zyprian von Serntein wird noch um Fürsprache gebeten.

Anmerkungen

1
 Siehe Nr.137, Anm. 1.
2
 Hgg. von Sachsen an Gf. Hoyer von Mansfeld und Johann Renner, Eisenach, 17. Dezember 1512. Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 8676/1, fol. 155a u. b, Kop.