Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Erfurt, StadtA, 1–1/XXI-1a-1c vol. 1/2, fol. 64a–65a, Konz.

Erachten die übersandte Antwort (Nr.105) Kf. Friedrichs von Sachsen auf das ksl. Ersuchen der pillicheit ganz ungemeß und zu seinem forteil,weshalb es für EB Uriel und sie selbst gänzlich inakzeptabel ist. Stimmen deshalb der in seinem und ihrem Namen darauf ergangenen Erwiderung (Nr.106) vollkommen zu. Gehen zudem davon aus, der Ks. werde der Ff. von Sachsen bitt kein stat noch volge geben, sondern uns bei angefengtem rechten und getonem erbyten pleiben lassen und gnediglich schirmen, als pillich beschicht. Außerdem hat Kf. Friedrich nach seiner Heimkehr am 15. Juli (freitag nach Margarethe) wieder die Wälder sperren und geheime Aufgebote erlassen, mit Hg. Georg, Hg. Johann und anderen Ff. sowie den Gff. und der Ritterschaft seines Landes vermutlich gegen Erfurt gerichtete Geheimgespräche geführt. Darüber hinaus soll er vom Ks. eine erneute Bestätigung der gegen Erfurt verhängten Acht erlangt haben. Etliche Leute, die mit ihm in Frankfurt a. M. gewesen sind, sagen zudem, das Hg. Friderich erlangt habe, unser landschaft von wegen der schuldiger, so in irer ftl. Gn. Ft. sytzen, einzunehmen und dieselben domit zu bezalen. Darzu wirdet geredt, inwendig 14 tagen sollen die stat zu sturmen furgenomen und mit vier hehren uberzogen werden. Hierfür soll es im Ft. Sachsen entsprechende militärische Vorbereitungen geben. Der Hg. von Braunschweig hat ebenfalls ein Aufgebot mit unbekanntem Ziel erlassen. Obwohl nun ihr Verhältnis zu den sächsischen Hgg. vor den stenden des Reichs im rechten swebt und sie deshalb eigentlich keine Angst vor Gewalttätigkeiten haben sollten, so sind sie doch in Sorge, dass die genannten umfangreichen Rüstungen gegen sie gerichtet sein könnten und sie sich entsprechend vorsehen müssen. Bitten EB Uriel, sie hierbei tatkräftig zu unterstützen, u. a. durch ein rasches Aufgebot im Eichsfeld. Sie selbst haben Mangel an Leuten, die in der Lage sind, entsprechende Abwehrmaßnahmen zu organisieren. Vertrauen diesbezüglich auf die Hilfe Gottes und EB Uriels.1

Anmerkungen

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 Mit Schreiben aus Aschaffenburg vom 4. August 1513 (dornstag nach inventionis Stephani) antwortete EB Uriel, der ksl. Hofmeister (Wilhelm) von Rappoltstein habe dem Ks. die Antwort übersandt, so wir und eur gesandten uf ksl. Mt. oder warer Hg. Friderichs [von Sachsen] furslag getan. Hat keinen Zweifel, der Ks. und jeder verständige Mensch werde sie für billig, gerecht und ehrbar erachten. Es stehen auch sunst unser und eur sachen by ksl. Mt. und den stenden des Reichs in guten fellen und ansehen, das wir ungezwivelt hoffen, uns und uch zu allem guten erspriessen soll. Ist über die Mitteilung, Kf. Friedrich habe nach seiner Heimkehr die Wälder verwüstet, ein heimliches Aufgebot ergehen lassen und sich insgeheim mit seinem Bruder (Hg. Johann), seinen Vettern (Hg. Georg und Hg. Heinrich) sowie seinen Gff. und der Ritterschaft beraten, nicht wirklich besorgt, sondern glaubt, der Kf. wolle dadurch nur den Eindruck erwecken, er habe sich vollständig durchgesetzt und versuche durch seine grausame Handlungsweise Angst und Schrecken zu verbreiten, damit man seinem Willen gehorche. Kann auch nicht glauben, dass der Ks. wieder die Acht (gegen Erfurt) gestattet habe, vor allem deshalb, weil doch die Sache zwischen Kf. Friedrich und Erfurt noch immer vor dem Ks. und den Reichsständen rechtlich anhängig ist. Gleiches gilt für die Annahme, dass er zu eroberung der glaubiger schuld als ein richter oder executor, von ksl. Mt. gesetzt, erlangt haben soll, eur sloss und lantschaft inzunemen und davon den glaubigern im land bezalung zu tun. Erfurt, StadtA, 1–0/A IX 370 vol. II, Prod. 34, Orig. Pap. m. S.