Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Bitte um Erlaubnis, dem Ks. die Belege für seine Rechtsansprüche gegenüber der Rst. Worms sowie die Akten des Verfahrens am Reichskammergericht auf den Reichstag übersenden zu dürfen.

ohne Ort, [Ende Januar 1512]

Worms, StadtA, I B 1929/1, o. Fol., Kop.

Druck: Harpprecht, Staatsarchiv, S. 278-280.

Antwortet auf das ksl. Mandat (Nr. 1255), daß er on furstellung und verhorung etlicher lebender kuntschafter, dero vil toids verfallen syn und teglich absterben, inhalt berurts euer Mt. mandats, hiebeygelegt, mit meiner gerechtigkeit etc. nit vollenkomlich erschinen noch derselben clare anzeige tun, auch die kuntschafter menge halb und sonst füglich ires altars, krankheit und anderer onbequemlichkeit halben uf den reichstag nit bringen mag, darzu euer ksl. Mt. on dieselben nichts austreglich und entlich handeln. Dardurch dann euer Mt. gn. gemüt und meynung, solich irtumb hienzulegen, verhindert würde. Damit er dennoch gemäß ksl. Mandat seine Rechte eindeutig vorbringen kann und ihm keine weitere Verzögerung unterstellt werden kann, bittet er, der Ks. möge camerrichter und bysitzern, itzt zu Worms, gnediglich tun befehlen, onverhindert bemeltes und aller anderen mandaten [zu] bewilligen, die lebende kuntschafter und alles anders, das ich zu anzeige meiner gerechtigkeit notdürftig bin, wie recht ist, zu verhoren und zu vernemen, den parteien, die solichs begern, copyen davon zu geben, auch die gemelten kuntschaft und sonst alle am ksl. camergericht ergangen handelung euer ksl. Mt. auf den nechstkunftigen reichstag verslossen zuzuschicken, damit ich, als notturft meins armen stiefts erfordert und inhalt euer ksl. Mt. gedachten mandats geschickt und bereit erschynen und zuvorderst euer ksl. Mt. zu hienlegung der gebrechen desto förderlicher, fruchtbar und austreglich handeln mogen, uns zu beiden teilen vor langer rechtfertigung, kosten, mühe und arbeit gnediglich zu verhüten.