Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Regensburg, 3. August 1512 (erichtags nach St. Peterstag ketenfeyr)

München, HStA, Gemeiners Nachlaß 29, o. Fol., Kop.

Nach dem Abschied, den die Regensburger Gesandten in Trier erhalten hatten, schickte der Ks. seine Räte zusammen mit dem in Aussicht genommenen Reichshauptmann Thomas Fuchs nach Regensburg. Sie erschienen am 27. Juli (erichtag nach Jacobi) vor Kammerer und Rat sowie dem Ausschuß der Gemeinde und verlangten im Namen des Ks. und gemäß ihrer ksl. Instruktion, Fuchs als Hauptmann anzunehmen, ihm wie seinem verstorbenen Vorgänger Sigmund von Rorbach Gehorsam zu leisten, ihm jährlich 400 rh. fl. als Sold zu geben und sich ansonsten gegenüber dem Ks. gehorsam zu zeigen, damit dieser nicht veranlaßt werde, Regensburg zu bestrafen. Die Gesandten wurden daraufhin gebeten, die Hauptmannschaft ruhen zu lassen, da diese äußerst beschwerlich sei und die Stadt sich aufgrund ihrer Armut und Verschuldung außer Stande sehe, einen Hauptmann zu besolden. Die Räte beharrten jedoch auf der Annahme der Hauptmannschaft und erklärten, strikt nach dem Buchstaben ihrer Instruktion handeln zu wollen. Schließlich übergaben sie drei ksl. Mandate (Nr. 1490-1492) mit Ladungen und der Androhung schwerer Strafen. Diese Schreiben wurden, so rasch es ging, der Gemeinde vorgetragen. Da die Räte auf eine schnelle Antwort drängten und ihre Abreise ankündigten, wurde aufgrund der angedrohten Strafen beschlossen, schriftlich festgehalten und den ksl. Räten mitgeteilt, daß man Thomas Fuchs als Hauptmann annehme mit der maß, doch on alle besoldung. Daraufhin verabschiedeten sich die Räte sichtlich verärgert, wohl in dem Glauben, Regensburg wolle in solchem eur ksl. Mt. oder ime, dem houptman Thoman Fuchs, sondere maß geben.1 Diese Vermutung trifft jedoch keinesfalls zu, vielmehr will Regensburg Fuchs Gehorsam leisten gemäß jenen Artikeln, die Sigmund von Rorbach bei seinem Amtsantritt den ksl. Räten Wilhelm von Pappenheim, Dr. Heinrich Hayden und anderen geschworen hat und von ihnen unterschrieben worden sind. Den ksl. Räten wurde angeboten, ihnen besagte Artikel vorzutragen, doch gingen sie nicht darauf ein. Regensburg möchte deshalb dem Ks. auf diesem direkten Weg versichern, daß es Thomas Fuchs als Hauptmann ohne Besoldung annimmt und bereit ist, ihm wie seinem Vorgänger Sigmund von Rorbach zu gehorchen. Falls es in der Lage ist, den Hauptmann zu besolden, wolten wir uns in dem auch aller gebüre erzaigen und beweysen. Der Ks. möge daher Regensburg keinesfalls Ungehorsam unterstellen, vielmehr so rasch wie möglich die Finanzen der Stadt durch Verordnete überprüfen lassen, damit sie wieder vorankommt, sich ihre Einnahmen vermehren und ihre Schulden verringern. Er möge sich nicht ungnädig zeigen, keine Strafen verhängen und nicht mit dem Reichskammergericht gegen Regensburg vorgehen, damit es nicht in noch größeres Verderben gerät. Die Regensburger betrachten ihn als ihren alleinigen, rechten und natürlichen Herrn und sich als seine gehorsamen Untertanen.

Anmerkungen

1
 Zu den Verhandlungen der ksl. Kommissare mit dem Regensburger Rat vgl. auch Angermeier, Regensburgische Chronik, S. 186-188; Löwenkamp, Regensburg, S. 374.