Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Im Mittelpunkt der Reichstagsvorbereitung des Kaisers standen neben den Bemühungen um die persönliche Teilnahme der Kurfürsten und der wichtigeren Reichsfürsten1 in thematischer Hinsicht die Vorarbeiten für die Proposition, deren Formulierung man 1594 am kaiserlichen Hof größte Bedeutung zumaß: Seit dem Beschluss des Reichstags wurden im Geheimen Rat „bald alle Überlegungen auf die Ausgestaltung dieser Schrift gerichtet“2 mit dem Ziel, trotz der aktuellen reichspolitischen Situation den Beschluss einer Türkenhilfe durchzusetzen. Die Proposition sollte deshalb „ein Konzentrat aller denkbaren und politisch sinnvollen Überlegungen werden, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Bewilligung einer Hilfe des Reiches gegen die Türken sprachen“. Sie musste die Unabdingbarkeit einer Türkensteuer klarmachen und dafür neben der Verwendung rationaler Argumente darauf abzielen, „ein Maximum an emotionalen Reaktionen hervorzurufen, deren Intensität ausreichen sollte, um innenpolitisch orientiertes Handeln der protestantischen Stände zu überlagern“3.
Die Vorarbeiten beschränkten sich nicht nur auf die Hofbehörden, sondern der Kaiser bezog im Zuge der Reichstagswerbung 15944 auch Reichsstände ein, die ihm und seinem Haus nahestanden, indem er die Instruktionen für seine Gesandten an Kurmainz, Kursachsen, Kurbrandenburg, Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, Bayern, Salzburg und Würzburg um die Bitte ergänzte, ein Gutachten zur Frage abzugeben, wie die Forderung um eine Türkenhilfe beim Reichstag am besten vorzubringen sei, um eine möglichst problemlose Bewilligung zu erhalten5. Die Stellungnahmen der Adressaten waren allerdings wenig weiterführend: Kurfürst Wolfgang von Mainz verwies auf die Argumente in der Proposition Kaiser Maximilians II. beim Reichstag 1566 vor dem Hintergrund des damaligen Türkenkriegs, wollte aber zu Höhe und Modus der jetzigen Forderung dem Kaiser keine Vorgaben machen6. Ebenso lehnte Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen als noch unerfahrener Fürst eine diesbezügliche Stellungnahme ab, er wiederholte aber sein Erbieten, den Beschluss zusammen mit anderen Ständen zu befördern7. Johann Georg von Brandenburg beschränkte sich auf den Rat, die seit 1582 ungeklärten Gravamina so weit wie möglich zu bereinigen: Falls die [protestantischen] Stände beim Reichstag zumindest „eine gewiße hoffnung zur erleichterung bekommen und die folgendts unfeilbar erlangen konnen“, würden sie die Steuer wesentlich bereitwilliger zusagen8. Bischof Julius von Würzburg erbat für ein konkreteres Gutachten die Information, ob der Kaiser eine Geld- oder eine Truppenhilfe beantragen wolle, und empfahl ansonsten, eine Steuer in entsprechender Höhe mit Nachdruck anzustreben, um nicht zu einem ungünstigen Friedensschluss mit dem Sultan gezwungen zu werden9. Herzog Wilhelm V. von Bayern sowie Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg sagten lediglich zu, in Regensburg den Beschluss einer möglichst hohen Steuer zu unterstützen10.
Schon zuvor hatte Kardinal Andreas von Österreich, Bischof von Konstanz, eigeninitiativ ein Gutachten für die Proposition eines künftigen Reichstags formuliert11. Demnach sollte der Kaiser selbst ins Feld ziehen und den Türkenkrieg zumindest zehn Jahre lang führen, verbunden mit der Bildung einer Türkenliga zusammen mit dem Papst, Spanien, Venedig, allen anderen italienischen Fürsten sowie Persien, um so die osmanische Bedrohung nachhaltig zu bereinigen und die jährlichen Ehrengeschenke einzusparen. Eine entsprechende Türkensteuer für zehn oder mehr Jahre sollten die Reichsstände gegen das Entgegenkommen bewilligen, die Steuerkontrolle selbst zu übernehmen. Gegen die Gewährung der Freistellung als Bedingung könne der Kaiser anbieten, beim Papst um ein Nationalkonzil in Deutschland anzuhalten, um dort die Glaubensspaltung gänzlich beizulegen.
Wichtiger als diese Stellungnahmen waren die am kaiserlichen Hof eingeleiteten Maßnahmen: Am 13. 1. 1594 forderte Rudolf die Hofkammer auf, ein Gutachten zur Frage abzugeben, auf welche Weise die Türkenhilfe beim Reichstag am besten zu erlangen sei, „warauf ungeverlich solch ir Mt. begern am fuglichsten zustellen, was namen demselben zugeben und mit was dienlichen persuasionen und außfürung der bißhero verloffener türckischen handlung und grenitzwesens und darauf ergangener außgaben und nochmals obligender augenscheinlicher gefahr und untreglichen lassts das alles den stenden fürzutragen und zuproponiren“12. Eine entsprechende Anfrage richtete Rudolf II. ebenfalls am 13. 1. an Erzherzog Matthias, der dazu ein Gutachten des Hofkriegsrates veranlassen sollte, hier ergänzt um eine Stellungnahme zum Bedarf an Söldnern und Kriegsgerät für die Grenzsicherung sowie die jährlichen Kosten dafür, um dies in die Proposition zu inserieren13. Beide Gutachten mahnte der Kaiser am 26. 2. 1594 an14, jenes des Hofkriegsrats sodann nochmals am 12. 3. 159415 und letztmalig am 26. 3. 1594 mit dem Hinweis, dass aufgrund der ausstehenden Stellungnahme „die proposition füeglich nit gestelt werden mag“16.
Das bereits vor der letzten Anmahnung angefertigte Gutachten des Hofkriegsrates vom 23. 3. 159417 richtete sich an Erzherzog Matthias und behandelte die Grundfragen: Was soll der Kaiser im Einzelnen zum Türkenkrieg proponieren? 2) Wie ist das Gesuch zur Türkenhilfe vorzubringen, um eine möglichst hohe Zusage zu erreichen? Erzherzog Matthias kommentierte die Erörterungen des Hofkriegsrates bei deren Übersendung an den Kaiser in seinem Begleitschreiben in wenigen Punkten und steuerte damit eine später am kaiserlichen Hof als eigenes Gutachten interpretierte Empfehlung bei18. Die kaiserliche Hofkammer hatte ihrerseits als Grundlage ihrer Stellungnahme ein Gutachten von Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler beauftragt, das dieser mit Datum Prag, 25. 3. 1594, an den Kaiser adressiert vorlegte19. Die sehr umfangreichen und detaillierten Ausführungen Geizkoflers wurden anschließend zusammen mit jenen des Hofkriegsrates in gekürzter Form in die Expertise der Hofkammer vom 13. 4. 1594 übernommen20, die somit eine Synthese aus beiden Gutachten darstellt. Aufgrund der zahlreichen inhaltlichen Parallelen in den Gutachten werden sie im Folgenden nicht als Einzelreferate, sondern in Form einer zusammenfassenden Synopse dokumentiert.
Der Hofkriegsrat und Geizkofler stellten an den Beginn der Ausführungen in der Proposition eine umfassende Schilderung der Entwicklung an der Grenze in Ungarn und Kroatien insbesondere in den letzten beiden Jahren, die den Ständen nochmals eindringlich vor Augen geführt werden sollte. Die detaillierte Darstellung des Hofkriegsrats wurde nachfolgend in dieser Form weitgehend in die Proposition übernommen. Anschließend führte Geizkofler eher knapp, der Hofkriegsrat sehr ausführlich aus, der Kaiser sei aufgrund der eigenen unzureichenden Widerstandsmöglichkeiten gegen den mächtigen Feind zum Friedenschluss mit dem Sultan gezwungen worden, habe diesen danach stets beachtet und keinerlei Anlass für Verstöße dagegen gegeben, sondern war vielmehr seit 1592 um eine Verlängerung in Konstantinopel bemüht. Dagegen sprach sich die Hofkammer anders als der Hofkriegsrat gegen eine zu ausführliche Darlegung der kaiserlichen Friedensbestrebungen aus, um den Eindruck bei den Reichsständen zu vermeiden, Rudolf II. ziele eher auf einen neuerlichen Friedensschluss als auf die Fortsetzung des Kriegs ab und wolle die vom Reichstag bewilligte Hilfe danach für andere Zwecke verwenden. Ergänzend brachte die Hofkammer an dieser Stelle ein, die Proposition sollte darauf hinweisen, dass die osmanischen Einfälle 1592 nicht durch das Ausbleiben der kaiserlichen Ehrengeschenke provoziert worden seien, da die Übergriffe vor deren Fälligkeitstermin stattfanden, um dem Vorwurf seitens der Reichsstände vorzubeugen, der zu spät gezahlte Tribut habe den Sultan zum Friedbruch veranlasst. Die folgenden Ausführungen im Gutachten Geizkoflers und sehr faktenreich in jenem des Hofkriegsrats zu den osmanischen Verstößen gegen den Frieden mit den Einfällen in Ungarn und Kroatien wurden mit der Nennung der eroberten Festungen ebenso weitgehend unverändert in die Proposition übernommen wie die türkische Niederlage bei Sisak und die Kriegsproklamation des Sultans trotz des kaiserlichen Angebots des doppelten Tributs. Das Gutachten der Hofkammer fasste die bisherigen Punkte zur Entwicklung an der Grenze und zu den osmanischen Friedensverstößen nur knapp zusammen und hielt fest, dies gebe „gnuegsambe uberflüssige materi und motiven, solches alles nach lengs […] den stendten beweglich vor augen zustellen“21. Auf diese im Vergleich zur durchgehend faktenorientierten Empfehlung des Hofkriegsrates sehr viel emotionalere Ebene hob die Hofkammer insbesondere beim osmanischen Verhalten gegenüber dem kaiserlichen Orator Friedrich von Kreckwitz und dessen Begleitpersonal ab: Zwar verurteilten auch Geizkofler und der Hofkriegsrat dessen Inhaftierung als Verstoß gegen ‚aller Völker Recht‘, die Hofkammer plädierte aber für eine ausführlichere Beschreibung der Wegführung seiner Gefolgschaft auf Galeeren, der Gefangenschaft Kreckwitz’ und dessen dortigen Todes, da diese Darstellung einen „sonndern durchtringenden affect unnd bewegnus“22 auslösen könne. Bei der Schilderung der Erfolge des kaiserlichen Heeres seit 1593 mit der Rückeroberung von Festungen empfahlen Geizkofler eigenständig und Erzherzog Matthias im Bezug auf das Gutachten des Hofkriegsrates eine stärkere Betonung in der Proposition, die sich bietende Gelegenheit für weitere Siege zu nutzen und sich den ‚Vorstreich‘ zu sichern. Im Zusammenhang mit dem erwarteten osmanischen Gegenschlag und den Rüstungen dafür verwies Geizkofler explizit darauf, dass der Sultan bereits eine große Anzahl „der unmenschlichen tartarn wider die christenheit aufgemahnt hab“23. Deshalb sei es unumgänglich, wolle man nicht in die türkische „servitut“ geraten, dass die Reichsstände über Mittel und Wege beraten, wie ein Heer aufzubringen ist, das dem Feind kontinuierlichen Widerstand leisten kann. Geizkofler betonte damit neben der kollektiven Türkenfurcht die religiöse Dimension des Konflikts24, auf die nachfolgend ebenso der Hofkriegsrat anspielte, indem er als Beleg für die Nutzlosigkeit weiterer Friedensverhandlungen eine Aussage von Großwesir Sinan Pascha gegenüber dem kaiserlichen Orator Bartholomäus Petz zitierte, „der musulmannen oder türggen religions decreta vermöchten unnd gäben zue“, sie seien gegenüber Ungläubigen nicht an die Beachtung von Friedensverträgen gebunden25.
Um die finanzielle Überlastung des Kaisers und der Erblande mit der Türkenabwehr selbst während der vom Feind freilich nicht beachteten Friedenszeiten zu veranschaulichen, regte Geizkofler an, ein Verzeichnis mit den Ausgaben Rudolfs II. und der österreichischen Länder insgesamt zu erstellen, während der Hofkriegsrat dies bereits aufgegriffen hatte und als Beilage zur Proposition eine diesbezügliche Aufstellung zum Söldnerbedarf an allen Grenzen mit den jährlichen Kosten formulieren wollte, um damit die Unabdingbarkeit einer Reichshilfe besonders nach dem Auslaufen der Türkensteuer von 1582 im Jahr 1587 zu belegen. Zwar wurde diese Aufstellung der Proposition später nicht beigegeben, doch kam die ebenfalls vom Hofkriegsrat erstellte Auflistung der wesentlich höheren monatlichen Kosten von mehr als 600 000 fl., die während des offenen Kriegs für Reiter, Fußknechte, Führungspersonal, Munition und sonstigen Bedarf anfielen, als Beilage B der Proposition beim Reichstag zur Vorlage26. Ganz ähnlich empfahl Geizkofler in seinem Gutachten, den Reichsständen konkret vorzutragen, wie viele Reiter und Fußknechte für wie viele Jahre benötigt würden. Die anhand einer weiteren Beilage mit der Auflistung der osmanischen Einfälle in den vergangenen zehn Jahren belegten Verstöße des Sultans gegen geltende Friedensverträge27 sollten die Reichsstände davon überzeugen, dass nur eine über mehrere Jahre hinweg kontinuierte, auf einen beharrlichen Krieg ausgelegte Unterstützung den gewünschten Erfolg erzielen könne. Die Hofkammer dagegen lehnte es ab, eine sehr lange andauernde Finanzierung des Kriegs anzusprechen, weil die Reichsstände in diesem Fall umso geringere Steuern für das erste Jahr und den jetzt beginnenden Feldzug bewilligen würden, und plädierte ihrerseits dafür, um eine „ordinari hilf“ für etwa fünf Jahre und eine zusätzliche „extraordinari“ Hilfe für den aktuellen Kriegszug zu bitten28. Alle erwähnten Gutachten bemühten sich, in Anbetracht der grundsätzlichen Freiwilligkeit der Türkensteuern dennoch aufgrund der akuten Gefahrenlage eine möglichst weitgehende Verpflichtung der Reichsstände für die Unterstützung des Kaisers zu konstruieren: Einerseits mit dem Argument der direkten Bedrohung des Reichs bei einem osmanischen Vorstoß durch Ungarn nach Österreich und dem daraus resultierenden Eigenschutz der Reichsstände für sich und ihre Untertanen, andererseits als weitere religiöse Komponente des Türkenkriegs mit der Verpflichtung vor Gott, alle bedrängten Mitglieder der Christenheit, „ja deß christlichen namen und glaubenß“29 vor der ‚tyrannischen Gewalt’ zu schützen.
Die wichtige Frage des Steuererhebungsmodus ließ der Hofkriegsrat offen, er sprach nur eine allgemeine ‚Schatzung’ wie 152630, den Gemeinen Pfennig oder ein anderweitiges Verfahren an. Erzherzog Matthias empfahl eindeutiger als der Hofkriegsrat den Gemeinen Pfennig, während Geizkofler davon abriet, in der Proposition den Romzug gemäß der Reichsmatrikel, den Gemeinen Pfennig oder andere Wege zu explizieren, sondern die Forderung „auf die generalitet und continuation, jedoch von mehrer richttigkheit willen in geltt“ zu stellen31. Die Hofkammer übernahm den Vorschlag Geizkoflers wörtlich, sie verband damit aber die Erwartung, die Reichsstände würden in den Verhandlungen aufgrund der dabei zu thematisierenden Unzulänglichkeit der matrikelbasierten Steuer eigenständig für den Gemeinen Pfennig stimmen. Eine konkrete Steuerhöhe gab keines der Gutachten vor.
Reichspfennigmeister Geizkofler verband mit dem Problem des Erhebungsmodus umfassende Erörterungen zu den Vor- und Nachteilen der Steuersysteme, gedacht als Richtschnur für die österreichischen Delegierten, die damit im Fürstenrat gegen die von vielen Reichsständen bevorzugte Matrikelsteuer argumentieren sollten: Die Matrikelsteuer sei trotz ihrer wiederholten Praktizierung „dem Reich beschwerlich, etlichen ständten und dem armen maan [!] untreglich“32 sowie für den Kaiser schon „zu fridenß zeitten nit erkleckhlich“, also für einen offenen Krieg völlig unzureichend. Sie erfasse viele wichtige Bestandteile des Reichs wie etwa Mediatinstitutionen oder die Reichsritterschaft nicht und trage grundsätzlich „ein große ungleicheit auf sich, betrifft allein den armen mann. Der wirdt dardurch gantz unnd gar erschöpfft und außgesogen, und ist den churfürsten, fürsten, graven und herrn nuzlich, den praelaten aber und den städten gantz beschwerlich“. Geizkofler bezog sich im Gutachten auf die weit verbreitete Praxis von Reichsständen, bei der Umlage der Reichssteuern auf ihre Untertanen einen wesentlich höheren Betrag von bis zum Achtfachen ihres Anteils zu erheben und für eigene Belange zu verwenden oder Reichssteuern auszuschreiben, ohne dass sie auf Reichsebene beschlossen worden wären. Deshalb würden die höheren Reichsstände und Grafen auf der Matrikelsteuer beharren, während Stände mit wenigen oder keinen Untertanen wie die Reichsstädte sie aus der eigenen Kasse entrichten müssten. Zum anderen sei der Steuerertrag unzureichend: Die in der Reichsmatrikel veranschlagten 4000 Reiter und 20 000 Fußknechte reduzierten sich unter Abzug der verlorenen und eximierten Stände auf 3000 und 13 000, faktisch aber aufgrund der ausbleibenden Zahlungen durch Burgund, Savoyen, Lothringen, Metz, Toul, Verdun und weitere Stände sowie mehrere Mitglieder des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises auf nicht mehr als 2000 Reiter und 10 000 Fußknechte oder einen monatlichen Realwert von nur 64 000 fl. Mit einer eilenden Hilfe von 24 Römermonaten, wie sie der Reichstag 1566 beschlossen hatte, könne man 12 000 zu Fuß und 7000–8000 Reiter lediglich für vier Monate finanzieren. Dazu kämen Verluste durch Moderationen und infolge der Zahlungspraxis mit minderwertigen Münzsorten. Geizkofler empfahl dem Kaiser, den Reichsständen den geringen Ertrag der Matrikel konkret zu verdeutlichen, weil viele von einem zu hohen Betrag ausgingen. Im Gutachten folgte die Ablehnung weiterer Systeme wie Haussteuer, Kopfsteuer, Standsteuer und einer freiwilligen Selbsttaxierung unter Berufung auf die fehlende Steuergerechtigkeit, den großen organisatorischen Aufwand oder den zu geringen Ertrag. Letztlich plädierte Geizkofler für den Gemeinen Pfennig als die gerechteste Steuerform, die niemanden über Gebühr belaste und dennoch kontinuierlich gesicherte Erträge in einer Höhe garantiere, mit der man ein „continuum exercitum“ finanzieren könne. Er legte im Gutachten fixe Steuersätze für einzelne Bevölkerungs- bzw. Ständegruppen sowie Vorgaben für die Entrichtungspraxis fest und führte die Beiträge der einzelnen Gruppen von den Kurfürsten über Fürsten und weitere Reichsstände, Domkapitel, Mediatstände und Pfarreien bis hin zum Gemeinen Mann sowie Juden und Hausierern in einer wohl dem Gutachten zuzuordnenden Auflistung mit dem Titel: „Ungeverlicher uberschlag und bericht, was fur eine summa gelts im Reich zuerhandlen sein möchte“33, weiter aus. Demgemäß stand ein Gesamtertrag von 5 677 000 fl. zu erwarten.
Die Hofkammer stützte sich in ihrem Gutachten explizit auf die Ausführungen Geizkoflers und lehnte die Matrikelsteuer als „gar unergibig unnd gering“ ab34, merkte aber zum Gemeinen Pfennig an, dieser sei seit vielen Jahren nicht mehr praktiziert und in der Vergangenheit von vielen Ständen abgelehnt worden. Wohl auch deshalb wollte die Hofkammer die Steuerform in der Proposition offenlassen.
Ansonsten sprach sich Geizkofler insbesondere wegen der organisatorischen Probleme und anderer Unzulänglichkeiten gegen eine Truppenhilfe anstatt der Reichssteuer aus und riet dem Kaiser daneben, den Reichsständen die Notwendigkeit der Antizipationen für die Vorbereitung sowie Führung des bisherigen Feldzugs zu verdeutlichen und sie um eine Stellungnahme zu bitten, wie diese Gelder ohne Schmälerung der neuen Steuer erstattet werden könnten. Des Weiteren thematisierten die Gutachten des Hofkriegsrates bzw. Geizkoflers die weiteren, später in der Proposition ausgeführten Punkte: Freiwilliger Kriegsdienst junger Adeliger und vermögender Bürger auf eigene Kosten; Anmahnung von Beiträgen der Reichsritterschaft, der Hanse und der Eidgenossenschaft sowie der Beteiligung auswärtiger Potentaten am Türkenkrieg; Einrichtung eines Ritterordens in Ungarn; Aufstellung von Opferstöcken in den Pfarrkirchen und Anmahnung von Spenden in den Predigten. Der Hofkriegsrat wollte außerdem in Anbetracht des erwarteten türkischen Angriffs im Sommer die Reichstagsverhandlungen auf die Türkenhilfe beschränken und alle anderen Punkte an einen künftigen Reichstag oder einen Reichsdeputationstag verschieben.
Alle vorliegenden Gutachten zur Türkenhilfsfrage, angefangen von den wenig aussagekräftigen Empfehlungen der angesprochenen Reichsfürsten bis hin zur Expertise der Hofkammer und der dieser zugrunde liegenden Erörterungen des Hofkriegsrats und Geizkoflers sowie Erzherzog Matthias’ wurden schließlich in einer „dispositio“ für die Proposition berücksichtigt, die am Hof in Prag wohl unter der Federführung von Reichssekretär Hannewald entstand35. Die dortigen Ausführungen entsprechen, was die Türkenhilfe betrifft, abgesehen von wenigen Aspekten inhaltlich bereits weitgehend der Proposition, teils stimmen sie wörtlich damit überein, lediglich die Abfolge der Argumentationsschritte wurde nochmals verändert. Deshalb wird die „dispositio“ hier nur in den Punkten dokumentiert, die entweder für die Türkenhilfe signifikant von der Proposition abwichen oder die die folgenden Hauptartikel betrafen und deshalb in den bisherigen Gutachten nicht zur Sprache gekommen waren. Für Erstere folgte die „dispositio“ den Argumenten der Gutachten für die Steuerforderung und ebenso deren Empfehlung, den Reichsständen in der Petitio keinen bevorzugten Steuermodus vorzugeben, während die Proposition sodann im Gegensatz dazu die Matrikelsteuer ablehnte und den Gemeinen Pfennig explizit präferierte36. Die bevorzugte Beratung der Türkenhilfe wurde zwar angesprochen, jedoch ohne die in der Proposition thematisierte Prorogation der anderen Hauptartikel an einen Reichsdeputationstag37. Gegenüber den vorherigen Gutachten ergänzte die „dispositio“ die Revision der Söldnerbestallung38, hingegen wurde die in den Gutachten und auch hier enthaltene Einrichtung eines Ritterordens in Ungarn in der Proposition nicht erwähnt. In der „dispositio“ nachträglich gestrichen und nicht in die Proposition übernommen wurde die Bitte des Kaisers, ihm das Ausschreiben eines weiteren Reichstags „absolute“ anheimzustellen39. Im Kommentar zu den Formulierungen für die Türkenhilfsforderung wurde der Verzicht auf die Vorgabe einer Steuerform begründet und im Anschluss an Geizkofler empfohlen, dass für den Kaiser und das Haus Österreich Deputierte am Fürstenrat teilnähmen, „die dises wercks erfahren unnd mechtig. Unnd wenn desselben orts die direction guet wer, so sey mit dem churfurstenrath besser zu hanndlen“40.
Im Hinblick auf die weiteren im Reichstagsausschreiben angesprochenen Punkte stellte das Schlussgutachten grundsätzlich zur Disposition, ob man den Reichstag gemäß der Stellungnahme des Hofkriegsrats dennoch allein auf die Türkenfrage beschränken und die anderen Artikel verschieben sollte. Falls sie in die Proposition aufgenommen würden, so müssten beim Landfriedensartikel die 1590 in Frankfurt vorgebrachten Beschwerden gegen beide Parteien im niederländischen Krieg41 erneut thematisiert werden, um das seitherige Engagement des Kaisers für die Friedensvermittlung gegen die Ablehnung seitens der Generalstaaten zu belegen und so Widerständen der betroffenen und weiterer Stände gegen die Türkensteuer vorzubauen. Beim Punkt Reichsjustiz ging die „dispositio“ ebenso wie nachfolgend die Proposition von weiterführenden Beratungen zur bisher unterbliebenen Publikation und Inkraftsetzung des Deputationsabschieds 1586 aufgrund der Einwände gegen einzelne Bestimmungen aus. In der Proposition nicht berücksichtigt wurde dagegen die Frage, ob der Kaiser sich gegen kürzlich angemaßte Appellationen an die Reichsstände gegen seine Mandate durch Parteien, die seiner Hoheit und Gerichtsbarkeit unterstanden, verwehren sollte42. Die wenigen Erörterungen zu den Punkten Reichsmünze und Reichsmatrikel beschränkten sich darauf, sie in der Proposition besonders aufgrund ihrer Bedeutung für die Zahlung und die Anlage der Türkensteuer anzusprechen. Insgesamt handelte das Schlussgutachten im Gegensatz zu den umfassenden Ausführungen zur Türkenhilfe die folgenden Artikel des Ausschreibens nur knapp ab, ohne genauere Empfehlungen abzugeben.
Das von Andreas Hannewald auf der Grundlage dieser Schlussvorlage formulierte Konzept für die Proposition lag dem kaiserlichen Geheimen Rat am 5. 5. 1594 vor. Wie Hannewald selbst protokollierte43, beschloss der Geheime Rat die Übergabe des Konzepts an Kurfürst Wolfgang von Mainz um dessen Stellungnahme, wobei dafür wohl die Billigung der Proposition im eigenen Gremium in dieser Sitzung vorauszusetzen ist. Schon zuvor hatte der Kaiser Johann Wolf Freymon als Amtsnachfolger des am 11. 3. 1594 mitten während der Vorarbeiten für den Reichstag verstorbenen Vizekanzlers Jakob Kurz nach Prag beordert, da „vil wichtige consultationes, die alle für angehendem reichstag erlödigt undt ins werck gerichtett werden müssen, in specie aber auch die beratschlagung und verpesserung des reichstags proposition“ keinen Aufschub duldeten44. Die Vorlage des Konzepts der Proposition beim Kurfürsten von Mainz übernahm gemäß dem Beschluss des Geheimen Rates vom 5. 5. Reichssekretär Hannewald selbst45. Er reiste zunächst nach Regensburg, wo er am 9. 5. mit dem Mainzer Kanzler Philipp Wolf von Rosenbach konferierte46, und zog anschließend weiter nach Nürnberg, um Kurfürst Wolfgang möglichst frühzeitig noch auf dessen Anreise zum Reichstag zu treffen. Der Kurfürst erklärte sich dort am 12. 5. bereit, die Proposition selbst zu lesen, von seinen Gesandten in Regensburg beraten zu lassen und eine Stellungnahme nach seiner Ankunft abzugeben47. Bei der folgenden Unterredung Hannewalds mit Wolfgang von Mainz über die Proposition in Regensburg am 16. 5. 1594 brachte der Kurfürst zur Türkenhilfe vier Anmerkungen vor48: 1) Die Hilfsbitte ist in der Proposition explizit auf den Gemeinen Pfennig gerichtet, der im Reich jedoch nur ein Mal, 1542, bewilligt und seither trotz wiederholter Debatten wie 1576 abgelehnt worden sei. Da die Proposition aber ausführe, warum die Matrikelsteuer für den jetzigen Krieg nicht geeignet ist und den Gemeinen Pfennig „nit praescise, sondern alternative desselben oder eines andern gleichmessigen […] mittels gedenckhe“, möge der Kaiser es dabei belassen und die Beratung abwarten. 2) Die in der Proposition bei den Antizipationen und deren Erlass enthaltene hohe Summe von „zehenmahl hundert tausent gulden“ werden die Reichsstände kaum bewilligen, weil mit dem Gemeinen Pfennig ohnehin „die größte unnd höchste Reichs anlag“ gefordert wird. Der Kurfürst riet deshalb, für die antizipierten Gelder keine konkrete Summe zu nennen. 3) Im Zusammenhang mit dem Hilfsgesuch an die Hansestädte wünschte Kurfürst Wolfgang eine geringfügig andere Formulierung, damit sich die Stadt Erfurt in ihren Exemtionsbestrebungen vom Erzstift nicht darauf berufen konnte. 4) Schließlich sprach er sich dagegen aus, die Einrichtung eines Ritterordens zu thematisieren, weil zum einen der Widerstand des Deutschen Ordens wie bei den letzten Reichsversammlungen sicher sei und im Zusammenhang damit seitens der protestantischen Stände viele „seltzame vota“ gegen die Geistlichkeit vorgebracht werden könnten.
Da der Kurfürst abgesehen von diesen Anmerkungen keine schwerwiegenderen Einwände vorbrachte, wurde die Proposition anschließend als Resultat der langwierigen Beratungsphase erst in Regensburg abschließend formuliert. Folgt man dem Tagebuch des steiermärkischen Sekretärs Speidl, erfolgte die Ausfertigung zusammen mit den Beilagen in der Reichshofkanzlei vom 21. 5. bis 23. 5. 159449.
Weitere Vorbereitungsmaßnahmen auf kaiserlicher Seite außerhalb der thematischen Vorarbeiten betrafen wie 1582 die Klärung der Gesamtrepräsentanz des Hauses Österreich auf dem Reichstag vor dem Hintergrund der Erbteilung von 1564 in drei Ländergruppen. Obwohl deshalb grundsätzlich ein Anspruch auf drei Stimmen im Fürstenrat bestand, hatte man seither stets die einheitliche Repräsentation mit nur einer Session bevorzugt, um die österreichischen Interessen möglichst geschlossen vertreten zu können. Allerdings zog man für die Gesamtvertretung immer Gesandte aller drei Linien heran und behielt sich den Anspruch auf drei Voten jeweils ausdrücklich unter Protest vor50.
Für den Reichstag 1594 beschloss der kaiserliche Geheime Rat Anfang Februar51 diesbezüglich zur Frage, ob die Beschickung für Österreich „coniunctim vel divisim“ erfolgen solle, es erneut „bey altheerkommener samentlichen abordnung“ zu belassen und die Erzherzöge Ferdinand (für die oberösterreichische Ländergruppe mit Tirol und Vorderösterreich) und Maximilian (als Regent der innerösterreichischen Ländergruppe mit Steiermark, Kärnten und Krain für den unmündigen Erzherzog Ferdinand) aufzufordern, sich über die gemeinsame Bevollmächtigung der Gesandten zu vergleichen. Als Verordnete für den Kaiser (als Erzherzog in Österreich ob und unter der Enns) schlug der Geheime Rat Graf Eitel Friedrich von Hohenzollern und Johann Achilles Illsung vor, der zudem als österreichischer Referent im Fürstenrat wirken sollte. Außerdem wollte man Erzherzog Ferdinand bitten, Dr. Gallus Hager „als einen alten reichstäger“ als Gesandten zu benennen.
Auf das entsprechende Schreiben Rudolfs II. an Erzherzog Ferdinand vom 13. 2. 1594 hin erstellte die oberösterreichische Regierung in Innsbruck ein Gutachten52, in dem sie neben dieser Frage auf die persönliche Teilnahme des Erzherzogs am Reichstag53, dessen Instruktion für den Gesandten Hager54 und auf die Problematik des Österreichischen Kreises einging. Ferdinand II. übernahm in seiner Antwort an den Kaiser vom 31. 3. 159455 die Empfehlungen des Gutachtens und beließ es demgemäß bei der Gesamtvertretung für das Haus Österreich mit einer gemeinsamen Vollmacht und der Führung eines gemeinsamen Votums im Fürstenrat. Wie 1576 und 1582 beharrte er aber darauf, mit Gallus Hager einen eigenen Gesandten abzuordnen, der allerdings in die gemeinsame Vollmacht aufgenommen werden und demnach keine eigene Session beanspruchen, sondern vorrangig zu den spezifischen Belangen Oberösterreichs berichten sollte, da beim Reichstag Themen zur Sprache kämen, die die Lande des Erzherzogs im Speziellen betreffen, wie etwa Münzprobleme oder der Streit mit benachbarten Ständen um die österreichischen Gerichtsexemtionen. Ferdinand als der älteste Erzherzog verzichtete auf das Recht, die gemeinsame Session für Österreich im Fürstenrat zu vertreten, um hierin dem Kaiser nicht vorzugreifen, und beließ es ansonsten bei der Abgabe eines gemeinsamen Votums, jedoch mit Vorbehalt der drei zustehenden Sessionen unter Protest56 sowie mit der Option, mit einer etwaigen Wiederholung des Votums ebenfalls drei Stimmen abzugeben, falls andere Häuser wie Pfalz oder Hessen auf mehreren Sessionen bestehen würden, um damit einer protestantischen Majorisierung bei Verhandlungen zur Freistellung oder anderen Religionspunkten entgegenzuwirken.
Die Reaktion Erzherzog Ernsts als Regent Innerösterreichs zur Anfrage des Kaisers konnte nicht aufgefunden werden, doch dokumentiert die Subskription im Reichsabschied die Gesamtvertretung der drei Linien mit den jeweiligen Räten57: Den Kaiser als Erzherzog von Österreich vertraten Graf Wilhelm von Oettingen, Johann Achilles Illsung und Hans Ludwig von Ulm, für Erzherzog Ferdinand von Tirol waren Gallus Hager und Balthasar Laymann anwesend, für Innerösterreich der Deutschordenskomtur Johann Kobenzl von Prossegg.
Als wichtigsten Rat seiner eigenen Vertretung sah Rudolf II. Johann Achilles Illsung vor, der für das Haus Österreich am Fürstenrat teilnehmen und das Referieren und Korreferieren übernehmen sollte. Da Illsung wiederholt bat, ihm Letzteres aus gesundheitlichen Gründen zu erlassen58, befahl Erzherzog Ferdinand auf das Gesuch des Kaisers hin seinem Rat Gallus Hager, als österreichischer Referent zu wirken59. Allerdings scheint sich der Gesundheitszustand Illsungs bis zum Beginn des Reichstags gebessert zu haben, weil nach Ausweis der Protokolle im Fürstenrat zumeist er für Österreich referierte und das Direktorium führte60, während Hager nur vereinzelt als Referent auftrat, dafür aber die meisten Korreferate des Fürsten- mit dem Kurfürstenrat übernahm.
Als weiteren Punkt der internen österreichischen Reichstagsvorbereitung sprachen das erwähnte Gutachten der Räte Erzherzog Ferdinands vom 2. 3. 1594 und entsprechend dessen Schreiben an den Kaiser vom 31. 3. 159461 die Organisation des Österreichischen Kreises an, die trotz der Initiative des Erzherzogs anlässlich des Reichstags 158262, begründet mit der gerechteren Verteilung der Kreislasten auf die Linien auch durch die Etablierung einer Kreisverfassung63, bisher nicht weiter verfolgt worden war. Deshalb regte er jetzt neuerlich Beratungen der österreichischen Gesandten während des Reichstags zur Frage an, „wo der osterreichische craiß, auch wer desselben obrister und seine zuegeordnete seyen und wie es mitt der hilff, auch sonst allem andernn im zuetragendem notfall gehalten werden solle etc.“64 Die Gesandten des Erzherzogs erhielten für diese Beratungen eine eigene Instruktion65 und brachten die Problematik dem Kaiser in Regensburg auch vor, konnten aber keine weiterführenden Verhandlungen durchsetzen, da Rudolf sich in einer Bestätigung ihrer Initiative vom 22. 8. 1594 auf den Tod Johanns von Kobenzl als Vertreter Innerösterreichs66 sowie auf die vielfachen Reichstagsbelange berief, die eine Erörterung jetzt nicht zuließen, sondern einen weiteren Aufschub bedingten67. Die Frage blieb damit wie 1582 offen.