Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Die Situation auf protestantischer Seite im Vorfeld des Reichstags 1594 wurde geprägt von der Zäsur des Jahres 1591, die ihrerseits zumindest vordergründig in der Lage zu sein schien, die vorausgehende Zäsur aus der Mitte der 1580er Jahre rückgängig zu machen oder zu relativieren: Die innen- und außenpolitische Entwicklung seit dem Reichstag 1582 und der Wechsel zu einer neuen Fürsten- und Rätegeneration, exemplarisch festzumachen am Tod Kurfürst Augusts von Sachsen 1586, bis dahin ein Zentralelement in der konfessionsübergreifenden friedenssichernden Kooperation mit Habsburg, Mainz und Bayern, hatten eine konfessionspolitische Verschärfung bedingt, die mit dem grundlegenden kursächsischen Politikwechsel unter Kurfürst Christian I. und dessen Anschluss an den „Obstruktionskurs“ der Kurpfalz unter Administrator Johann Casimir einherging. Ihre Verbindung führte zu dem von beiden Fürsten initiierten und von weiteren protestantischen Ständen getragenen Torgauer Bund (1591), der lediglich infolge des Todes Kurfürst Christians I. (5.10.1591) und Johann Casimirs (16. 1. 1592) nicht vollzogen wurde1. Für Kursachsen ist unstrittig, dass der frühe Tod Christians I. „eine abrupte und radikale Kurswende zur Folge hatte“, indem Herzog Friedrich Wilhelm von Sachsen-Weimar als Kuradministrator und Vormund Christians II. „das Ruder sofort und konsequent“ herumriss und im Inneren zur lutherischen Orthodoxie sowie auf Reichsebene zur Konfessionspolitik Kurfürst Augusts zurückkehrte. Mit der Anknüpfung Friedrich Wilhelms an die augusteische Vermittlungspolitik, auf die er sich beim Reichstag 1594 wiederholt explizit berief, waren einerseits eine Annäherung an den Kaiser, andererseits eine Distanzierung von der calvinistischen Kurpfalz und der sie unterstützenden ‚Aktionspartei’ sowie in der Folge – als sichtbarer Ausdruck der Zäsur von 1591 – eine Spaltung auf protestantischer Seite in zwei Lager mit den Antipoden Kursachsen und Kurpfalz verbunden2. Problematisch gestaltete sich die Position des Hauses Brandenburg, das bis 1586 weitgehend an der Seite Kursachsens gestanden hatte, aber aufgrund der unmittelbaren Verwicklung seiner Mitglieder in zentrale konfessionspolitische Konfliktfelder in den Mittelpunkt der protestantischen Forderungen und Beschwerdekataloge geriet: Die strittige Reichsstandschaft Markgraf Joachim Friedrichs als Administrator von Magdeburg und der Kampf um die Anerkennung von dessen Sohn Johann Georg als Administrator im Hochstift Straßburg nach der Doppelwahl 1592 rekurrierten auf die Freistellungsproblematik, den Geistlichen Vorbehalt und damit auf die strittige Interpretation des Religionsfriedens als Kernpunkt der konfessionspolitischen Debatte. Während Kurfürst Johann Georg von Brandenburg eher passiv lavierend agierte, schlossen sich Joachim Friedrich von Magdeburg und Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach politisch eindeutiger dem Kurs der Kurpfalz an, um die Ansprüche auf Magdeburg und Straßburg verwirklichen zu können, ohne jedoch die dogmatischen Unterschiede zur calvinistischen Gruppe um die Kurpfalz zu verwischen3.

Aufgrund der konfessionsinternen Spaltungstendenzen musste vor dem Reichstag 1594 zunächst die Herstellung einer möglichst einheitlichen Position und des geschlossenen Auftretens im Mittelpunkt stehen. Damit verbunden waren von Beginn an Absprachen über den Inhalt und den Einforderungsmodus der protestantischen Gravamina, die dem Kaiser anlässlich der Reichsversammlung vorgebracht werden sollten.

3.2.1 Konzipierung der Reichstagsstrategie: Gravamina und Frage eines Vorkonvents

Eine erste Initiative für die Sicherstellung der vielbeschworenen ‚guten vertraulichen correspondentz‘4 startete Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz bereits Anfang September 1592: Ausgehend von Nachrichten über Vorbereitungen für einen Reichstag am kaiserlichen Hof in Prag5 und im Zusammenhang mit den parallelen Bitten Rudolfs II. um Sondertürkenhilfen der Reichsstände6 regte er zunächst bei Landgraf Wilhelm von Hessen einer Verbesserung der innerkonfessionellen Kommunikation vor dem erwarteten Reichstag an7. Wenig später gingen jeweils gleichlautende Schreiben des Kurfürsten an einzelne Gruppierungen protestantischer Fürsten: In knapper Form an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg und Herzog Ludwig von Württemberg nur mit der Bitte um die Zusage ‚guter correspondentz‘; in erweiterter Form und bereits in diesem Stadium ergänzt um den Vorschlag, im Rahmen der vertraulichen Korrespondenz eine Rätetagung einzuberufen, um die protestantischen Gravamina für die Vorlage auf dem Reichstag zu sammeln, an Kurfürst Johann Georg von Brandenburg sowie an Pfalzgraf Johann von Zweibrücken, Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach, Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach und Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg8.

Die Reaktionen auf die Kurpfälzer Initiative fielen eher zurückhaltend aus. Lediglich Joachim Friedrich von Magdeburg befürwortete einen protestantischen Konvent und anschließend vorrangige Verhandlungen zu den Gravamina auf einem Reichstag noch vor den ihrerseits aber unabdingbaren Beratungen über eine Türkenhilfe in Anbetracht der Bedrohung des Reichs9. Kurfürst Johann Georg von Brandenburg dagegen verwehrte sich wiederholt gegen eine protestantische Tagung, die nur größeres Misstrauen des Kaisers und der katholischen Stände veranlassen würde, weil die Beschwerden ohnehin bekannt seien10 und deren Beratung während des Reichstags ausreiche11. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach antwortete ausweichend und stellte die Zusammenkunft in die Kompetenz der weltlichen Kurfürsten12. In der Korrespondenz mit Kursachsen13 und Pfalz-Neuburg kamen Gravamina und Konvent ohnedies nicht zur Sprache, nachdem Kurfürst Friedrich sie ihnen gegenüber anfänglich nicht thematisiert hatte, wenngleich er Pfalzgraf Philipp Ludwig später auf Versuche der katholischen Gegner hinwies, die protestantischen Stände auf Reichsversammlungen zu spalten, und deshalb eine engere Kooperation mittels einer Verständigung über die Gravamina noch vor dem Reichstag empfahl14.

Letztlich wurde diese Planung im Dezember 1592 nicht weiterverfolgt, weil von kaiserlicher Seite konkrete Schritte für das Ausschreiben eines Reichstags ausblieben. Erst als die Gesandten Rudolfs II. im Herbst 1593 die Kurfürsten um ihre Zustimmung zur inzwischen beschlossenen Einberufung baten15, gab neuerlich Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz16 den Impuls für die Zusammenstellung der protestantischen Gravamina auf einer Vortagung der weltlichen Kurfürsten und zumindest einiger weiterer Fürsten. Hauptansprechpartner waren Kursachsen und Kurbrandenburg17; die Landgrafen von Hessen und Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach sollten darüber hinaus Stellungnahmen zum Verfahren mit den Gravamina bereits im Hinblick auf ein Junktim mit der Türkensteuer abgeben18.

Die Antworten auf die Initiative stimmten vorderhand insofern überein, als sie trotz des angesprochenen Junktims die Notwendigkeit der Unterstützung des Kaisers mit einer Reichstürkenhilfe in Anbetracht der Gefahrenlage und der eigenen Bedrohung auch protestantischer Stände durchwegs anerkannten19. Was die Kurpfälzer Planung mit einem protestantischen Vorkonvent betraf, wiesen die kurfürstlichen Kollegen das Ansinnen allerdings zurück: Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen lehnte eine konfessionelle Partikulartagung grundsätzlich ab als Angriff auf die Autorität des Kaisers und die geistlichen Kurfürsten, als Ursache verstärkten Misstrauens und zunehmender ‚Trennung‘ im Reich sowie im Rückbezug auf frühere Einwände der geistlichen Kurfürsten als Verstoß gegen das Herkommen, den Kurverein und den Religions- und Profanfrieden20. Weniger apodiktisch verwehrte sich Johann Georg von Brandenburg dagegen, indem er wie 1592 die Beratung zu den Gravamina erst am Reichstagsort führen wollte, wo der zeitliche Spielraum ausreiche. Er hatte aber keine Einwände gegen die Erstkonzipierung der Beschwerden durch Kurpfalz21. Kurfürst Friedrich musste damit gegenüber Kursachsen das Scheitern des Konvents akzeptieren und es bei der Vereinbarung zumindest guter Korrespondenz belassen, er rechtfertigte später das Vorbringen von Gravamina neben den Verhandlungen zur Türkenhilfe im allgemeinen protestantischen Interesse aber nochmals22. Dagegen insistierte er bei Johann Georg von Brandenburg auf einer Zusammenkunft zumindest einiger protestantischer Stände vor dem Reichstag, um sich über die Gravamina und deren Einforderung mit der Verweigerung der Türkenhilfe zu vergleichen. Johann Georg lehnte dies weiterhin ab und billigte lediglich die vorzeitige Anreise der Gesandten nach Regensburg, um dort die Beschwerden noch vor der Eröffnung der Hauptverhandlungen zu formulieren23. Friedrich IV. konnte sich somit für das Scheitern des projektierten Konvents auf Kursachsen und –brandenburg berufen, die „weder einen religionstag noch sonsten eine zusammenkunfft der evangelischen stände vor dem reichstag rhatsam ermeßen wöllen“24.

Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach unterstützte die Kurpfälzer Strategie, den Reichstag gegen anderweitige Bestrebungen nicht auf die Türkenhilfe zu beschränken, sondern die Religionsbeschwerden möglichst vorrangig oder zumindest parallel einzubringen und so einer neuerlichen Vertagung vorzubeugen. Wenig später regte er im Zusammenhang mit dem Straßburger Konflikt ein strikteres Junktim von Gravamina und Steuerbewilligung an25, ergriff selbst die Initiative, was den Modus für die Einforderung der Beschwerden betrifft26, und besprach die Problematik bei einem persönlichen Treffen mit Joachim Friedrich von Magdeburg im Dezember 1593 auf der Plassenburg in Kulmbach, bei der ansonsten der Straßburger Bischofskonflikt und weitere Angelegenheiten des Hauses Brandenburg im Mittelpunkt standen27. Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekräftigte den Markgrafen in der Konzeption, man solle den Kaiser „inn solcher feindtsnoth nicht hülffloß laßen“, zugleich aber auf die Abhilfe der Gravamina bedacht sein, „damit das jenige ohne dieses nicht beschloßen unndt bewilligt“ werde. Allerdings sah er den dafür erforderlichen Zusammenhalt auf protestantischer Seite nicht gegeben, sondern befürchtete eher deren Spaltung auf dem Reichstag28. Die Besorgnis schien sich insofern zu bestätigen, als nicht nur Kursachsen, sondern auch die Landgrafen von Hessen in der internen und externen Korrespondenz eine sehr gemäßigte Position vertraten und zwar die Vorlage der Beschwerden befürworteten, jegliches Junktim mit der Türkenhilfe aber als nicht verantwortbar zurückwiesen29.

Im Folgenden ging es darum, die von Kurbrandenburg anstelle des abgelehnten Konvents angeregten Verhandlungen in Regensburg vor der Eröffnung des Reichstags anzuberaumen, zumal auch die Partikularversammlungen nur weniger protestantischer Stände in Speyer und Heilbronn30 die weiteren Beratungen über die Gravamina zunächst an die Zusammenkunft in Regensburg verschoben und es sodann trotz der Konzipierung eines Vorentwurfs in Heilbronn dabei beließen. Die Koordination übernahm erneut Kurpfalz mit der Orientierung zuerst am Reichstagsausschreiben für 17. 4. 1594 und der rechtzeitigen Anreise der Gesandten kurz vorher31. Konkreter terminierte der Partikulartag in Speyer die Rätekonsultation in Regensburg auf den 13. 4. 1594, während Kurpfalz wegen der aufgeschobenen Anreise des Kaisers die Vorberatungen letztlich für 26. 4. 1594 ansetzte32. Die Landgrafen von Hessen ersuchte Kurfürst Friedrich in diesem Zusammenhang wegen deren Zurückhaltung bei der Einforderung der Gravamina nochmals, ihren Gesandten nachdrücklich die Klärung der Beschwerden aufzutragen mit der Vorgabe, dass „uff den fall abschlags vor deren expedition man sich inn einige gesuchte contribution schließlich nicht einlaßen könte“33.

Neben der Kurpfälzer Initiative in der protestantischen Reichstagsvorbereitung ist das Engagement der Mitglieder des Hauses Brandenburg hervorzuheben, die aufgrund der eigenen Interessen in der Jülicher Vormundschaftsfrage, besonders aber in Magdeburg und Straßburg die Kooperation auf protestantischer Seite vorantrieben, zugleich mit dem Ziel, die Aufnahme ihrer Belange in die allgemeinen Beschwerden und den Rückhalt anderer Stände sicherzustellen. Dies gilt zum einen für die Einberufung des Heilbronner Tages unter maßgeblicher Mitwirkung Markgraf Georg Friedrichs von Brandenburg-Ansbach34 und zum anderen für die Bestrebungen Administrator Joachim Friedrichs von Magdeburg. Letzterer fasste als Surrogat für den nicht möglichen protestantischen Gesamtkonvent eine Aktion der Stände des Niedersächsischen Kreises ins Auge, die auf einem Kreistag ihre Reichstagskonzeption abstimmen, die vertrauliche Korrespondenz vereinbaren und sich über eine gemeinsame Reichstagsinstruktion verständigen sollten. Allerdings lehnte Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel als zweiter ausschreibender Fürst des Kreises das Ansinnen als „particular werck“ ab, das beim Kaiser und den katholischen Ständen „ein seltzsams ansehen und nachdenckens gewinnen wurde“35. Im März 1594 schickte Joachim Friedrich im Zusammenhang mit der Rechtfertigung des Kaisers wegen der Ladung nur des Magdeburger Domkapitels zum Reichstag und der gleichzeitigen Bitte um eine eilende Türkenhilfe des Niedersächsischen Kreises36 seinen Rat Balthasar von Schlieben zu Herzog Heinrich Julius nach Wolfenbüttel und regte neuerlich eine Zusammenkunft der niedersächsischen Kreisstände vor dem Reichstag an, um ihre Position namentlich bezüglich der Gravamina zu koordinieren. Daneben plädierte er für eine engere Kooperation der protestantischen Bischöfe oder Administratoren, also seiner Person für Magdeburg, Heinrich Julius’ für Halberstadt, Philipp Sigismunds von Braunschweig für Verden und Osnabrück, Johann Adolfs von Holstein für Bremen und Lübeck sowie Karls von Mecklenburg für Ratzeburg, um ihren Sessionsanspruch beim Reichstag gemeinsam zu verfechten37. Auf Kreisebene sprach Joachim Friedrich aufgrund des von Heinrich Julius abgelehnten Kreistags die einzelnen Stände schriftlich an: Er bedauerte das Unterbleiben der Kreisversammlung, mahnte deshalb die Sicherstellung „getreuer zusammenhalttung unnd communication“ in Kreis- und Religionsbelangen beim Reichstag auf diesem Weg an und bezog sich ansonsten auf die Einzelpunkte des Reichstagsausschreibens, indem er unter anderem den Beistand für das Haus Brandenburg in der Jülicher und Straßburger Angelegenheit beim Landfriedensartikel und die Beteiligung reformierter Hochstifte an der suspendierten Visitation des Reichskammergerichts ansprach. Die Vorlage protestantischer Gravamina galt ihm als gesichert, offen blieb deren Zusammenfassung zu allgemeinen Beschwerden, bei denen er die Position der reformierten Hochstifte vorrangig im Niedersächsischen Kreis hervorhob, die es gegen die katholischen ‚Praktiken‘ zu verteidigen gelte38.

Weitere Schritte Joachim Friedrichs gemeinsam mit Kurfürst Johann Georg betrafen dezidiert die eigenen Hausinteressen in Jülich und Straßburg, um deren Unterstützung im allgemeinen protestantischen Interesse sie mehrere Stände baten39. Joachim Friedrich allein wiederholte die Bitte nochmals und ergänzte sie um den Beistand für seine Reichstagsgesandten besonders in der Durchsetzung der eigenen Magdeburger Session40. Allerdings relativierte er die Verbindung dieser Belange und die Klärung der protestantischen Beschwerden generell mit der Steuerbewilligung für den Kaiser insofern, als er zugestand, dass „der ksl. Mt. bei jetzigen nöthen etwas beschehen muste, darmit sie nicht ghar stecken bliebenn oder zu solchen gefehrlichkeitten gelaßen wurdenn“, und empfahl deshalb, eine eilende Türkenhilfe zu beschließen und zu leisten, eine zusätzliche beharrliche Hilfe aber so lange zurückzuhalten, bis der Kaiser die Gravamina bereinigt hätte. Damit distanzierte sich Joachim Friedrich vom strikten Junktim des Heilbronner Abschieds41, der entsprechend zu modifizieren sei42. Ebenso warnte Kurfürst Johann Georg von Brandenburg hinsichtlich des Heilbronner Abschieds davor, wegen der Gravamina, deren Behebung nicht allein dem Kaiser obliege, beim Reichstag zu heftige Kontroversen auszulösen, damit „uns nicht der turcke daruber das urtheil spreche oder wir einander selbst mitt ewigem schadenn unnd verderb […] in die haar geratenn“. Vielmehr müsse ein Weg gefunden werden, der sicherstellt, „wan die contribution gewilligett, das gleichwoll die gravamina nicht ersitzen bleiben, sondernn einmahll nach notturft vorgenommen und vleiß angewendett werde, [wie] denenn zuehelffen, unnd das man inmittelst in guetem verstandtnuß unnd friedfertigkeit beisammen sitze. Dan auf diesem reichstage es sich schwerlich alles rein aufarbeiten lassen wirdt“43.

Außerhalb des Umfelds der Kurpfalz und des Hauses Brandenburg bemühte sich Herzog Friedrich I. von Württemberg nach dem Tag von Speyer um die Einbeziehung Pfalzgraf Philipp Ludwigs von Neuburg und des Hauses Sachsen in die engere innerkonfessionelle Kommunikation vor dem Reichstag, indem er den Pfalzgraf über den Beschluss der Tagung informierte, die weitere Beratung der Gravamina erst in Regensburg vorzunehmen, verbunden mit der Bitte um die Teilnahme und die Unterrichtung Kuradministrator Friedrich Wilhelms und weiterer Fürsten des Hauses Sachsen44. Philipp Ludwig reichte das Schreiben mit der Befürwortung von Vorberatungen in Regensburg an Friedrich Wilhelm von Sachsen weiter45 und sagte seine Teilnahme daran auch gegenüber Herzog Friedrich zu, er forderte jedoch eine glimpflichere Einforderung der Gravamina im Zusammenhang mit der Steuerbewilligung, als dies die Instruktion des Herzogs für den Speyerer Tag vorsah, damit der Kaiser „nit allzusehr offendirt und vor den kopf gestossen“ oder die Schuld für einen späteren osmanischen Erfolg allein den protestantischen Ständen wegen deren Steuerverweigerung zugemessen würde46. Im gleichen Sinn erklärte sich Friedrich Wilhelm von Sachsen: Auch er verwies auf die Aufgabe aller Reichsstände, den Kaiser in Anbetracht der osmanischen Bedrohung nicht nur Österreichs, sondern des Reichs zu unterstützen, und lehnte ein Junktim der Verhandlungsaufnahme zur Türkenhilfe mit den Gravamina deshalb strikt ab, war aber grundsätzlich bereit, sich an der Beratung der Beschwerden zu beteiligen, „sovil immer müglich sein wirdt“ und beschränkt auf Partikularbeschwerden von Personen, Ständen oder Kommunen, jedoch nicht an Grundsatzdebatten über die Freistellung und andere Punkte, die Anlass zur Infragestellung des Religionsfriedens geben könnten. Außerdem plädierte er für die Vorlage der Gravamina nicht als Supplikation der protestantischen Stände an den Kaiser, sondern für deren Beratung in den ordentlichen Kurien. Er bat Pfalzgraf Philipp Ludwig, ihm am Reichstag in der Moderation zu heftig vorgebrachter Forderungen beizustehen, nachdem bei einigen Ständen „die sachen fast ad extrema kommen“47.

Friedrich Wilhelm von Sachsen bezog aufgrund der gemeinsamen Vormundschaft in Dresden daneben Kurfürst Johann Georg von Brandenburg anhand des Württemberger Schreibens in die Vorplanungen zum Konnex Gravamina und Türkenhilfe ein48. Der Kurfürst vermied eine klare Positionierung in der Frage, wie diese „schwere sachenn“ zu handhaben sei, da die besonders „gravirten stennde, die es besser als wir dieser örtter in der stille fuelenn, sich so leicht nicht abeweisen lassenn noch zu ihren beschwerdenn geltt hinschiessenn“ werden, warb aber, ohne das Junktim anzusprechen, für eine entschiedenere Einforderung als in der Vergangenheit, um die katholischen Stände zur Mäßigung zu bringen49.

Als Resultat dieser Korrespondenzen seit Herbst 1593 ist festzuhalten: Es gelang den protestantischen Ständen lediglich, konfessionsinterne Beratungen in Regensburg vor der Eröffnung der Hauptverhandlungen für die Formulierung der Gravamina, die Abstimmung der eigenen Verhandlungsstrategie und die Sicherstellung der innerkonfessionellen Geschlossenheit zu vereinbaren, deren Erfolg aber nicht gewährleistet schien, zumal in der Kommunikation im weiteren Vorfeld die erheblichen Differenzen über Inhalt und Bedeutung der Beschwerden sowie über die für ihre Klärung anzuwendenden Druckmittel offen zutage traten. Mit den Einwänden wichtiger Stände wie Hessen, Pfalz-Neuburg und Kursachsen gegen ein Junktim mit der Steuerbewilligung zeichnete sich hier die spätere innerkonfessionelle Parteienbildung während des Reichstags bereits deutlich ab. Vorerst musste es deshalb beim Bemühen bleiben, zwischen den Gesandten der beiden Hauptprotagonisten Kurpfalz und Kursachsen, die ansonsten vor dem Reichstag kaum direkt zu den Gravamina kommunizierten, „vertrauliche communication undt correspondentz“ anzubahnen50, ohne inhaltliche Belange vorab klären zu können.

3.2.2 Die Tagungen in Speyer und Heilbronn (März 1594)

Nachdem ein protestantischer Gesamtkonvent oder eine Zusammenkunft der führenden Stände aufgrund der Einwände Kursachsens und Kurbrandenburgs nicht realisiert werden konnte, nutzte Herzog Friedrich I. von Württemberg einen bereits wegen anderweitiger Belange mit Hessen geplanten Tag in Speyer, um dort explizit als Ersatz für den Gesamtkonvent Vorverhandlungen von Räten zumindest einiger Stände zu initiieren: Er regte am 13. 2. 1594 bei den hessischen Landgrafen an, auf dem für 27. 2. vereinbarten Tag in Speyer zusammen mit weiteren benachbarten Ständen vertrauliche Absprachen zu führen mit dem Ziel, „das wir teutsche protestierende fürsten mit rechtem ernst zusammen haltten“, damit auf dem Reichstag „ettwas nutzlichs unnd fruchtbarlichs ußgericht werden“ könne51. In der Einladung an Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach, Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg, Pfalzgraf Johann von Zweibrücken und Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach mit der Bitte, ihre Räte einige Tage nach dem 27. 2. nach Speyer zu schicken52, um gemeinsam die protestantischen Gravamina zu erörtern, bezog sich Herzog Friedrich auf den aktuellen Erhalt des Reichstagsausschreibens, dessen kurzfristige Terminierung der Verhandlungseröffnung er als Versuch des Kaisers interpretierte, umfassendere Vorberatungen der protestantischen Stände über ihre Gravamina zu verhindern. Im Schreiben an Kurfürst Friedrich von der Pfalz verwies er ebenfalls auf die vermuteten Hintergründe des kurzfristigen Ausschreibens und mahnte, es sei Zeit, „die augen uff und mit gebürendem ernst zur sachen zuthun“; er lud ihn hier aber noch nicht nach Speyer ein53. Dennoch fanden sich dort auch Gesandte des Kurfürsten ein.

Die hessischen Landgrafen reagierten sehr reserviert auf die Württemberger Initiative: In der internen Korrespondenz kritisierte Landgraf Georg die Veranstaltung in Speyer, wo (als Sitz des Reichskammergerichts) die Geheimhaltung vor den zahlreichen Vertretern des Kaisers und anderer Reichsstände kaum gewährleistet sei, zumal die Partikularversammlung mit der Einladung mehrerer Stände „vast einem halben Reichs tagk gleich sehen“ würde. Daneben sah Georg nicht, wie man sich „bey jetzigem gefehrlichem standt der begerten turckenhulf halben sperren oder ufhalten wolte“, auch bestritt er grundsätzlich, dass von den Religionsgravamina „die jenigen, so der rechten wahren augspurgischen confession zugethan, betroffen, und dahero dieselben sich itzo desto mehr zusperren oder zubeschweren ursach haben solten“54. Auch Landgraf Ludwig hielt die Zusammenkunft nicht für hilfreich und bevorzugte schriftliche Absprachen55. Die Antworten an Herzog Friedrich von Württemberg bekräftigten diese Position: Landgraf Georg betonte, man könne wegen der Gravamina die Türkenhilfe angesichts der Bedrohung des Reichs nicht verweigern oder verzögern, „damit es uns nicht in gemein ergehe wie den fröschen beim Äsopo“. Landgraf Ludwig kritisierte die von der Tagung ausgelösten Spekulationen auf katholischer Seite sowie ihre kurzfristige Ansetzung, die keine Zeit für eine Übereinkunft der Landgrafen lasse, er wollte den Tag aber ebenso beschicken wie Landgraf Moritz, freilich ohne Instruktion und lediglich, um die anderen Gesandten auf Hintersichbringen anzuhören56.

Von den weiteren geladenen Fürsten sagten Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach und Pfalzgraf Johann von Zweibrücken die Abordnung von Räten zu57, dagegen schickten Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach gemäß einem Gutachten seiner Räte58 und Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg wegen der Kürze des Termins keine Vertreter59.

Mit dieser Ausgangssituation bestanden in Speyer a priori geringe Aussichten auf weiterführende Übereinkünfte, zumal die Württemberger Instruktion den Vorstellungen besonders der hessischen Landgrafen konträr entgegenstand: Lehnten Erstere eine Blockade der Türkenhilfe beim Reichstag wegen der Gravamina ab, so instruierte Herzog Friedrich von Württemberg seine Räte, die vor der Reichsversammlung zu formulierenden Beschwerden dem Kaiser gleich zu Beginn vorzubringen und im Junktim eine Steuerbewilligung vor deren Behebung zu verweigern60. Wohl auch aufgrund dessen sowie wegen der fehlenden hessischen Beschlusskompetenz führten die Verhandlungen von Gesandten der Kurpfalz, Hessens, Baden-Durlachs, Württembergs und Pfalz-Zweibrückens in Speyer am 2. 3. und 3. 3. 159461 im Abschied vom 3. 3. 1594 lediglich zum Ergebnis, die Formulierung der Gravamina62 einem weiteren Kreis von protestantischen Ständen in Regensburg ab 13. 4. (3. 4.) 1594 vor der Eröffnung des Reichstags zu übertragen63. Herzog Friedrich informierte abschließend Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach und Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg über den Verhandlungsverlauf und den Vertagungsbeschluss, verbunden mit der Bitte, auch andere Stände davon zu unterrichten, damit diese ihre Gesandten zum vereinbarten Termin nach Regensburg schickten64.

Noch bevor die Beratungen in Speyer begonnen hatten, vereinbarte Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach in Zusammenarbeit mit Kurfürst Friedrich von der Pfalz die Einberufung eines weiteren Partikulartages nach Heilbronn. Den primären Hintergrund und Anlass bildeten nicht die Reichstagsvorbereitungen, sondern die ebenfalls von Markgraf Georg Friedrich zunächst im Alleingang angestoßenen Verhandlungen mit König Heinrich IV. von Frankreich um dessen Intervention im Straßburger Bischofskonflikt zugunsten Administrator Johann Georgs von Brandenburg gegen das Angebot einer militärischen bzw. finanziellen Unterstützung des Königs im Krieg gegen Lothringen und Spanien als längerfristiges Bündnisprojekt. Das von Christoph von Waldenfels im Auftrag des Markgrafen im November und Dezember 1593 vorgelegte Angebot beantwortete Heinrich IV. mit der Beauftragung seines Gesandten Jacques Bongars, seit 1593 ständiger Vertreter bei den protestantischen Reichsständen65, der die Gegenforderungen des Königs bezüglich des Umfangs der militärischen Beihilfe aus dem Reich für sein Engagement in Straßburg überbrachte66. In diese Verhandlungen zur Beantwortung des Königs bezog Markgraf Georg Friedrich weitere protestantische Stände ein und berief diese in Kooperation mit Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz nach Heilbronn. Die dortigen Verhandlungen zu dieser Frage, die hier nicht dargestellt werden können, erbrachten als Ergebnis in der Antwort an Bongars vom 25. 3. (15. 3.) 1594 die Ablehnung eines engeren militärischen Bündnisses und das Angebot einer nur finanziellen Hilfe für den König sowie die Bitte um die Herbeiführung möglichst einer friedlichen Lösung in Straßburg67.

Ebenso wie diese Thematik können die in Heilbronn als zweiter Komplex geführten Beratungen um die Gründung eines Landrettungsvereins, begründet mit der Unzulänglichkeit der Reichskreishilfen im Zusammenhang mit dem Straßburger Bischofskonflikt sowie mit den Auswirkungen der Kriege in Frankreich und in den Niederlanden auf die Stände am Rhein, gerichtet aber gegen spanische und ligistische ‚Praktiken‘, hier nicht weiter ausgeführt werden. Es blieb ohnedies beim Entwurf eines Konzepts, das dem Abschied als Beilage angefügt wurde und die Grundlage für künftige Erörterungen der in Heilbronn anwesenden und weiterer Stände bilden sollte68.

Was die Sammlung der Gravamina und damit den direkten Bezug zum Reichstag betrifft, regte zuerst Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach nach einer Unterredung mit Gesandten Kurfürst Friedrichs von der Pfalz an, den Tag in Heilbronn wegen der Verhandlungen um das Bündnisangebot König Heinrichs IV. von Frankreich um Beratungen zu den protestantischen Beschwerden und deren Vorlage beim Reichstag zu erweitern69. Die Einberufung des Tages durch Kurfürst Friedrich von der Pfalz in Absprache mit dem Markgrafen sah eine persönliche Zusammenkunft der angesprochenen Fürsten am 20. 3. (10. 3.) 1594 wegen der französischen Verhandlungen sowie als vertrauliche Unterredung zu den „Reichs gravaminibus“ vor dem Reichstag vor, um „sich einer einhelligen meinung unnd treuer zusamsetzung“ zu vergleichen. Teilnehmen sollten neben ihren Personen die Regenten von Pfalz-Zweibrücken, Württemberg und Baden-Durlach70. Markgraf Georg Friedrich unterstützte die Einberufung mit weiteren Bitten um das persönliche Erscheinen in Heilbronn71 und konnte anschließend neben Kurfürst Friedrich die Zusagen der Adressaten entgegennehmen72. Neben den genannten Regenten befürwortete Joachim Friedrich von Magdeburg die Tagung nachdrücklich. Er wünschte einen möglichst großen Teilnehmerkreis, konnte aber weder selbst kommen noch einer seiner Räte entbehren und bat deshalb Markgraf Georg Friedrich, ihn durch einen seiner Räte, jedoch mit eigener Magdeburger Vollmacht und Instruktion73, vertreten zu lassen74. Auch Administrator Johann Georg und das protestantische Domkapitel von Straßburg schickten zwei Gesandte nach Heilbronn75, die jedoch an den direkten Verhandlungen nicht beteiligt wurden76.

An den Verhandlungen in Heilbronn zu den protestantischen Beschwerden vom 21. 3. bis 23. 3. 1594 wirkten Kurpfalz, Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach, Württemberg und Baden-Durlach sowie für Magdeburg ein Ansbacher Bevollmächtigter mit77, das Direktorium führte nach dem Verzicht Georg Friedrichs von Brandenburg-Ansbach, dem es als ältestem Fürsten angeboten worden war, Friedrich IV. von der Pfalz. Für die Konzipierung der Gravamina legte jeder der anwesenden Regenten eigene Aufstellungen vor, auf deren Grundlage zwei Zusammenfassungen als Beilagen zum Abschied formuliert wurden78.

Der nachfolgend beim Reichstag konfessionsintern sehr kontrovers diskutierte Heilbronner Abschied vom 26. 3. (16. 3.) 159479 konstatiert eingangs die seit dem Reichstag 1582 zunehmende Schädigung von Reichsständen infolge des niederländischen Kriegs am Rhein und des ‚lothringischen‘ Kriegs im Elsass. Darüber hinaus seien „den evangelischen augspurgischer confeßions verwandten zugleich neben diesem gemeinen unwesen unndt ubelstandt des vatterlandts mehrfaltige gravamina in religions- undt prophan sachen, an sperrung unndt verhinderung ihrer christlichen religions bekandtnuß augspurgischer confeßion, ungleicher administration der justitien undt was dem weiter anhengig, begegnet“. Sie wünschten zwar die rechtzeitige Behebung dieser Mängel und des Misstrauens im Reich, damit man dem Kaiser beim bevorstehenden Reichstag die Hilfe gegen die Türken „desto freywilliger unndt ungehindert“ leisten könnte. Nachdem aber „die trennung auß anstifftung des pabsts unndt anderer außländischer practiken so fern eingerißen“, dass die erforderliche Einigkeit nicht zu erhoffen ist, werden die Gravamina hiermit „praeparative“ zusammengestellt, um sie dem Kaiser zu Beginn des Reichstags vorzulegen. Sie werden zusammengefasst in den Beilagen A und B80. Die verabschiedenden Stände vereinbaren als Ausdruck der ‚guten Korrespondenz‘ und der vertraulichen Kooperation, dass sie beim Reichstag „fur einen mann stehen“, sich gegenseitig unterstützen und einander beistehen. Sie werden ihre Reichstagsgesandten bevollmächtigen, dort die Gravamina in Beilage A81 gemeinsam mit anderen CA-Ständen, gegebenenfalls nur mit einer Minderheit oder auch allein nur für sich dem Kaiser zu übergeben und sich nicht abweisen zu lassen, ebenso wie die Unterzeichnenden „nicht gemaint sein, vor erledigung deren puncten, die in facto et iure directo wider den religionfriden, gulden bulla, Reichs constitutiones, cammergerichts ordnung, auch ihrer ksl. Mt. capitulation unndt altem herkommen zuwider lauffen undt in recapitulatione vorbemelter verzeichnuß mitt A erholt, inn einige Reichs contribution zu willigen, sondern samptlich darbey zubestehen undt sich vonn einander durch keinerlei weiß unndt sachen itzo unndt furter trennen unndt abfhuren laßen wöllen, treulich sonder gefhärde“. Auf die in Beilage B angesprochenen Mängel sei beim Geschäftsgang in den Kurien des Reichstags zu achten. Im Abschied folgen die oben abgesprochenen Festlegungen zur Beantwortung des französischen Gesandten Bongars und für die Gründung des Landrettungsvereins. Er ist unterzeichnet von Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz, Pfalzgraf Johann von Pfalz-Zweibrücken, Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach und Herzog Friedrich von Württemberg jeweils persönlich; für Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach, der wohl bereits abgereist war, unterzeichnete Wilhelm Peblis, Statthalter zu Karlsburg, sowie für den abwesenden Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg der Ansbacher Rat Dr. Kaspar Brandner.

Weitere Verhandlungen um eine Erweiterung des Kreises der Stände, die den Abschied unterstützen sollten, und ebenso die Debatten um dessen Inhalt sowie um die grundsätzliche Legitimität der Heilbronner Veranstaltung wurden erst in Regensburg geführt82.

3.2.3 Problematische Kooperation lutherischer und calvinistischer Stände

In der protestantischen Korrespondenz im Vorfeld des Reichstags werden die dogmatischen und konfessionspolitischen Gegensätze zwischen lutherischen und calvinistischen Ständen nach Aktenlage nicht explizit angesprochen, gleichwohl spielte das Thema in der Reichstagsvorbereitung einzelner Stände83 und in deren Instruktionen84 eine bedeutende Rolle. Namentlich der streng lutherische Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg legte großen Wert darauf, besonders im Hinblick auf Intensität und Umfang der Kooperation mit calvinistischen Ständen in Regensburg. Daneben befassten sich Gutachten von Württemberger Theologen und politischen Räten für Herzog Friedrich I. mit dem Problem.

Abgesehen von diesen internen Vorarbeiten ist auf der Ebene der interständischen Kommunikation nur eine Vorabsprache eben zwischen beiden genannten Regenten dokumentiert. Nachdem Philipp Ludwig Herzog Friedrich aufgefordert hatte, auf dem Reichstag in der Zusammenarbeit mit calvinistischen Ständen sehr „caute“ vorzugehen, damit sich die CA-Stände damit nicht des „beneficii deß religion fridens unwürdig und unfehig macheten“85, und im Anschluss an eine anderweitige vertrauliche Bitte um eine Stellungnahme des Herzogs, ob und inwieweit man sich an Verhandlungen mit Calvinisten beteiligen solle86, suchten die Württemberger Reichstagsgesandten auf ihre Anreise nach Regensburg am 27. 4. 1594 den Pfalzgraf in Neuburg auf, um ihm die Position Herzog Friedrichs mündlich darzulegen87: Er habe ihnen aufgetragen, in Regensburg mit ihm, dem Pfalzgraf, und mit Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen „in religion sachen gutte, vertrauliche correspondentz zuhalten“, insbesondere im Hinblick auf die fragliche Kooperation mit Calvinisten. Herzog Friedrich beabsichtige, „inn religions sachen den calvinisten zue gemeinem praeiuditio gar nichts einzuraumen noch nachzugeben“, sondern nach dem Vorbild seiner Vorgänger im Herzogtum standhaft bei „reiner augspurgischer confession“ zu verharren und sich dabei Pfalz-Neuburg und Kursachsen anzuschließen. Falls diese sowie andere Stände der reinen CA befürworten, „das mann sich inn religion sachen mit den calvinisten nicht einzulassen, wir88 es auch euer f. Gn. theils darbei bewenden lassen und, wie auch etwan auff vorigen Reichs tägen geschehen, das directorium bei der Chur Sachsen zusuchen und alda auff ansagen zu berahtschlagung der gravaminum erscheinen solten“. Falls dagegen Pfalzgraf und Kuradministrator sowie weitere Stände „reiner augspurgischer confession darfür haltten würden, dz man sich inn bedenckhung gegenwürdiger gelegenheitt von den calvinisten nit wol abzuesöndern“, sei diesen unter Protest zu verdeutlichen, „dz man sich mit inen nit alß stennden augspurgischer confession, sonnder allein alß Reichß stenndt, welche sich vom babstumb abgesündertt, inn gemeine handlung einlassen wollte“. Auch sollen die protestantischen Beschwerden nicht namens der CA-Stände insgesamt, sondern für jeden Stand gesondert unterzeichnet, „darneben auch die gravamina religionis alß politische beschwerdten sovil müglich tractiert, daryber auch zue mehrer versicherung ein bedingliche protestation schrifft begriffen“ werden. Von den in Heilbronn vorgebrachten Religionsbeschwerden im engeren Sinn habe Herzog Friedrich sich distanziert, da er deren dortige Vorlage nicht erwartet hatte.

Zur Nachfrage Philipp Ludwigs, inwieweit der Herzog zwischen den Einzelgravamina (mit politischem oder religiös-konfessionellem Hintergrund) differenziere und ob er die Unterzeichnung als Gesamtzusammenstellung für alle ‚vom Papsttum abgetretenen Stände‘ befürworte, während Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen für ratsamer halte, dass jeder Stand „seine gravamina besonder clagen solte“, verwiesen die Württemberger Gesandten auf ihren Auftrag, sich diesbezüglich mit ihm, dem Pfalzgraf, dem Kuradministrator und anderen Ständen der ‚reinen CA‘ zu vergleichen. Sie deuteten aber an, dass der Herzog „gleichwohl etliche puncten, dem religion wesen anhengig, also geschaffen vermerckhen, da[ss] man sich mit den calvinisten als Reichs ständen bona conscientia einlaßen möchte“, etwa die Beschwerden gegen die katholische Besetzung des Richteramtes am Reichskammergericht oder von kaiserlichen Kommissionen in Religionsbelangen. Gegen die Erwartung der Gesandten erfolgte dazu keine weitere Unterredung, lediglich im privaten Gespräch äußerte der Pfalzgraf die Befürchtung, dass man mit der von Herzog Friedrich angedeuteten Unterzeichnung der Gravamina und dem zusätzlichen Protest „nicht gnugsam verwahrt sein möchte. Dabey auch sein f. Gn. anregung gethon, ob nit diß mittel an die handt zunemen, daß man die gravamina mit solchen clausulis in schrifften außführen khönde, daß die calvinisten dardurch verursacht würden, sich selber abzusündern“. Die weiteren Erörterungen wurden an die beiderseitigen Räte in Regensburg verwiesen.

Infolge dieser Vereinbarung, vor allem aber wegen des Unterbleibens anderweitiger umfassenderer Vorgespräche zum gemeinsamen Auftreten lutherischer und calvinistischer Stände konnte auch diese Frage vor der Reichsversammlung nicht geklärt werden. Die Problematik wurde folglich in Regensburg zuerst in den informellen Unterredungen auf protestantischer Seite vor der Verhandlungseröffnung thematisiert, sie blieb aber nachfolgend im Zusammenhang mit der Übergabe der Gravamina stets virulent89 und trug damit ganz wesentlich zur konfessionsinternen Separierung auf dem Reichstag bei.

Anmerkungen

1
 Vgl. zusammenfassend Lanzinner, Zeitalter, 172–175, Zitat 173.
2
 Vgl. Gotthard, Zäsur, 275–278, Zitat 275. Zur Wende vgl. auch Nicklas, Christian I., 132 f.; Bruning, Reichspolitik, 90–92; Bruning, Religionsfrieden, 204–209; Ziegler, Trauen, 253–266.
3
 Für Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach vgl. Seyboth, Markgraf, 669–674.
4
 Zur Eingrenzung des Begriffs der „guten correspondentz“ und der diesbezüglichen kommunikativen Praxis vgl. Ziegler, Trauen, 127–146.
5
 Bericht des Kurpfälzer Gesandten Johann Christoph Reiner an Kf. Friedrich IV. (Prag, 4. 8. {25. 7.} 1592): HStA München, K. blau 113/2a, fol. 1–5’ (Or.).
6
 Vgl. Einleitung, Kap. 2.2.
7
 Kf. Friedrich IV. an Lgf. Wilhelm IV. von Hessen (Hanau, 30. 8. {20. 8.} 1592): HStA München, K. blau 113/2a, fol. 10–11’ (Konz.). Grundlage: Gutachten der kfl. Räte (Heidelberg, 29. 8. {19. 8.} 1592): Ebd., fol. 8, 9’ (Or.). Knapp bei Loebl, Reichshilfe, 5, Anm. 1.
8
 Schreiben Kf. Friedrichs IV. (Heidelberg, 10. 9. {31. 8.} 1592): HStA München, K. blau 113/2a, fol. 28–34 (Konzz. an die genannten Adressatengruppen). GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 11 Nr. 7400, fol. 1–4’ (Or. an Kurbrandenburg). StA Nürnberg, ARTA 54, Prod. 9 (Or. an Brandenburg-Ansbach). Gegenüber Lgf. Moritz von Hessen verband Kf. Friedrich in einem späteren Schreiben die Verständigung über die Gravamina im Vorfeld des RT bereits mit der Forderung, ohne deren Abhilfe keine Türkenhilfe zu beschließen (Heidelberg, 16. 10. {6. 10.} 1592: StA Marburg, 4e Nr. 1394, unfol. Or.).
9
 Joachim Friedrich von Magdeburg an Kf. Friedrich IV. (Colbitz, 28. 9. {18. 9.} 1592): HStA München, K. blau 113/2a, fol. 99–100’ (Or.). Ähnlich an Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Colbitz, 29. 9. {19. 9.} 1592): StA Nürnberg, ARTA 54, Prod. 18 (Or.).
10
 Bezugnahme auf die von den weltlichen Kff. 1590 in Prag übergebenen Beschwerden. Nachweis: Anm. 21 bei Nr. 161, Abschnitt B.
11
 Kf. Johann Georg an Kf. Friedrich IV. (Küstrin, 28. 9. {18. 9.} 1592) und weitere wechselseitige Korrespondenz bis 4. 11. (25. 10.) 1592: HStA München, K. blau 113/2a, fol. 125–131, 145–146’.
12
 Mgf. Georg Friedrich an Kf. Friedrich IV. (Kloster Heidenheim, 17. 9. {7. 9.} 1592): Ebd., fol. 51–52’ (Or.).
13
 Schreiben im Zeitraum 28. 10. (18. 10.) bis 1. 12. (21. 11.) 1592: Ebd., fol. 141–144, 152–155’.
14
 Korrespondenz Kf. Friedrichs mit Pfgf. Philipp Ludwig im Zeitraum 23. 9. (13. 9.) bis 10. 12. (30. 11.) 1592: Ebd., fol. 132–136, 147–151. Obige Anregung im letzten Schreiben vom 10. 12. (30. 11.) 1592.
15
 Vgl. Einleitung, Kap. 2.3.
16
 Der Nachweis der Kurpfälzer Aktivitäten vor dem RT seit 1593 ist überwiegend nur anhand der jeweiligen Gegenüberlieferung möglich, weil ein Großteil der Kurpfälzer Korrespondenz für die Phase seit 1593 nicht aufgefunden werden konnte.
17
 Kf. Friedrich IV. an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen und Kf. Johann Georg von Brandenburg (Heidelberg, 27. 10. {17. 10.} 1593): HStA Dresden, GA Loc. 10202/3, fol. 32–34’. GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 138–139, 168 f. (Orr.).
18
 Kf. Friedrich IV. (Heidelberg, 31. 10. {21. 10.} 1593) an die Lgff. von Hessen (StA Marburg, 4e Nr. 1394, unfol. Or.) und Mgf. Georg Friedrich (StA Nürnberg, ARTA 57, fol. 3–5’. Or.).
19
 Vgl. mit Auszügen aus den Korrespondenzen: Schulze, Reich, 135 f.
20
 Antwort an Kf. Friedrich IV. (Torgau, 14. 11. {4. 11.} 1593): HStA Dresden, GA Loc. 10202/3, fol. 59–61’ (Konz. Hd. A. Bock). StA Nürnberg, ARTA 56, Prod. 38 (Kop.).
21
 Antwort an Kf. Friedrich IV. (Grimnitz, 18. 11. {8. 11.} 1593): Ebd., Prod. 37 (Kop.). GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 164–167’ (Konz.).
22
 Kf. Friedrich IV. an Kuradministrator Friedrich Wilhelm (Heidelberg, 2. 12. {22. 11.} 1593 und 3. 2. {24. 1.} 1594): HStA Dresden, GA Loc. 10202/3, fol. 75 f., 79a’; fol. 143–146’ (Orr.).
23
 Kf. Friedrich IV. an Kf. Johann Georg (Heidelberg, 17. 12. {7. 12.} 1593): GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 170–172’ (Or.). Antwort Kf. Johann Georgs (Cölln/Spree, 1. 1. 1594 {22. 12. 1593}): Ebd., fol. 177–178’ (Konz.).
24
 Kf. Friedrich IV. an Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Heidelberg, 6. 12. {26. 11.} 1593): StA Nürnberg, ARTA 56, Prod. 58 (Or.).
25
 Mgf. Georg Friedrich an Kf. Friedrich IV. (Ansbach, 13. 11. {3. 11.} und 20. 11. {10. 11.} 1593): StA Nürnberg, ARTA 57, fol. 14–18’; ARTA 56, Prod. 20 (Konzz.).
26
 Mgf. Georg Friedrich an Kf. von Brandenburg, Kuradministrator von Sachsen und Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg (Ansbach, 29. 11. {19. 11.} 1593): StA Nürnberg, ARTA 57, fol. 21, 21’ (Konz.).
27
 Korrespondenzen zur Zusammenkunft: StA Nürnberg, ARTA 56, Prod. 15–30 passim, Prod. 40, 47. Protokoll der Unterredung am 11. 12. (1. 12.) 1593 und Stellungnahme Mgf. Georg Friedrichs vom 16. 12. (6. 12.) 1593: Prod. 51.
28
 Kf. Friedrich IV. an Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Heidelberg, 13. 12. {3. 12.} 1593): StA Nürnberg, ARTA 57, fol. 23–27’, Zitat 23’ (Or.).
29
 Lgff. Moritz, Ludwig und Georg an Kf. Friedrich IV. (Battenberg, 27. 11. {17. 11.} 1593): StA Marburg, 4e Nr. 1394, unfol. (Kop.). Lgf. Ludwig an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen (Marburg, 3. 1. 1594 {24. 12. 1593}: HStA Dresden, GA Loc. 10202/3, fol. 108–112a’. Or.) als Antwort auf dessen Schreiben (Torgau, 21. 12. {11. 12.} 1593) mit der Mahnung zum gemäßigten Vorgehen, nachdem „mhan in vilen sachen fast gar ad extrema kommen wil“, woraus „eine merckliche zerrittung, wo nicht entlicher untergang unsers gemeinen vaterlandes, und das dadurch dem turcken mher ursach gegeben werden möchte, seine furhabende tyrannei under die christenheit ferner zu continuiren“, erfolgen werde (StA Marburg, 4e Nr. 1398, unfol. Or.). Lgf. Moritz an Lgf. Ludwig (Kassel, 14. 1. {4. 1.} 1594): Ebd., unfol. (Or.).
30
 Vgl. Kap. 3.2.2.
31
 Kf. Friedrich IV. an Kf. Johann Georg von Brandenburg (o. O., 5. 3. {23. 2.} 1594): GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 180 f., 184 f. (Or.).
32
 Kf. Friedrich IV. an Kf. Johann Georg von Brandenburg (Heidelberg, 30. 3. {20. 3.} 1594: Ebd., fol. 186–188’. Or.) sowie (Heidelberg, 1. 4. {22. 3.} 1594) an (soweit nachweisbar): Brandenburg-Ansbach (StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 62. Or.); Lgf. Moritz von Hessen (StA Marburg, 4e Nr. 1394, unfol. Or.); Mgf. Ernst Friedrich von Baden-Durlach (GLA Karlsruhe, Abt. 50 Fasz. 174, unfol. Or.); Hg. Friedrich I. von Württemberg (HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 196–197’. Or.).
33
 Kf. Friedrich IV. (Heidelberg, 11. 4. {1. 4.} 1594) an Lgf. Ludwig (StA Marburg, 4e Nr. 1398, unfol. Or.) und Lgf. Moritz (ebd., 4e Nr. 1394, unfol. Or.). Lgf. Moritz widersprach dem Junktim neuerlich unter Verweis auf die nicht zu verzögernde Hilfe für den Ks. aufgrund der Bedrohung des Reichs deutlich (Antwort vom 21. 4. {11. 4.} 1594: Vgl. Anm. 3 bei Nr. 164), ebenso Lgf. Ludwig: Er lehnte die in Heilbronn beschlossene Bindung der Steuerbewilligung an die Klärung aller Gravamina wegen der daraus resultierenden, unabsehbaren Gefahr sowie wegen ihrer Wirkungslosigkeit ab, da man die Steuerbewilligung durch die Mehrheit des RT ohnehin nicht verhindern könne, und plädierte für eine parallele Beratung von Gravamina und Türkenhilfe, ohne den Ks. mit dem Junktim „gleichsam zupfenden“ oder eine Zerrüttung des Religionsfriedens zu riskieren (an Kf. Friedrich IV.; Marburg, 23. 4. {13. 4.} 1594: HStA München, K. schwarz 16700, fol. 70–72’. StA Marburg, 4e Nr. 1398, unfol. Kopp.).
34
 Vgl. Kap. 3.2.2.
35
 Joachim Friedrich von Magdeburg an Hg. Heinrich Julius (Halle, 21. 1. {11. 1.} 1594): NLA Hannover, Cal. Br. 21 Nr. 2545, fol. 44–47’ (Or.). Antwort des Hg. (Wolfenbüttel, 27. 1. {17. 1.} 1594): Ebd., fol. 48–49’, Zitat 48’ (Konz.).
36
 Vgl. Einleitung, Kap 2.2 mit Anm. 158; Kap. 3.5 mit Anm. 451–453.
37
 Werbung des Gesandten von Schlieben vor den Räten Hg. Heinrich Julius’ in Wolfenbüttel am 25. 3. (15. 3.) 1594: NLA Wolfenbüttel, 1 Alt 1 A Fb. 1 Nr. 41/1, fol. 61–62’ (Rap.). Die Antwort des Hg. liegt nicht vor. Vgl. Häberlin XVIII, 71–76.
38
 Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg (Halle, 9. 4. {30. 3.} 1594) an (soweit nachweisbar): Hg. Wolfgang von Braunschweig"–Grubenhagen (NLA Hannover, Cal. Br. 24 Nr. 3540, unfol. Or.), Hg. Ulrich von Mecklenburg (LHA Schwerin, RTA I GstR 31a, fol. 125 f., 130–134’. Or.), Ebf. Johann Adolf von Bremen (NLA Stade, Rep. 5b Nr. 16, fol. 343–346’. Kop.), Städte Lübeck (StadtA Lübeck, ASA RTA XIV, fol. 12–15’. Or.), Mühlhausen (StadtA Mühlhausen, 10/E 6 Nr. 11, unfol. Or.) und Goslar (StadtA Goslar, Alte Akten Best. B, unverz. Teil, Reichssachen 1594, unfol. Or.).
39
 Kf. Johann Georg und Administrator Joachim Friedrich (o. O., 19. 3. {9. 3.} 1594) an: Lgf. Moritz von Hessen (StA Marburg, 4f Preußen Nr. 106, unfol. Kop.), Hg. Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel (NLA Wolfenbüttel, 1 Alt 1 A Fb. 1 Nr. 41/1, fol. 177–178. Kop.), Hg. Ulrich von Mecklenburg (LHA Schwerin, RTA I GstR 31a, fol. 50–51’. Or.), Ebf. Johann Adolf von Bremen (NLA Stade, Rep. 5b Nr. 16, fol. 341–342’. Kop.). Gemäß Vermerk auf der Kop. in GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 395–396’, ging das Schreiben daneben an Hg. Johann Friedrich von Pommern und F. Johann Georg von Anhalt. Weitere Kop. mit Datum 19. 3. (9. 3.) 1594, hier gerichtet an Brandenburg-Ansbach, Kurpfalz, Württemberg und Baden-Durlach: Ebd., fol. 397–398’ (Kop., Ausfertigung nicht gesichert). Inhaltlich identisches Schreiben an Lgf. Ludwig von Hessen (o. O., 18. 4. {8. 4.} 1594): StA Marburg, 4f Preußen Nr. 95, unfol. (Or.).
40
 Joachim Friedrich von Magdeburg (Halle, 16. 4. {6. 4.} 1594) an (soweit nachweisbar): Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen (HStA Dresden, GA Loc. 10202/5, fol. 120–120a’. Or.), Lgf. Moritz von Hessen (StA Marburg, 4e Nr. 1394, unfol. Or.), Lgf. Ludwig von Hessen (ebd., 4f Straßburg Nr. 58, unfol. Or.), die RT-Gesandten Kg. Christians IV. von Dänemark (RA Kopenhagen, TKUA RD A II, RDA 4, Prod. 2. Or.).
41
 Vgl. Kap. 3.2.2 mit Anm. 232.
42
 Joachim Friedrich von Magdeburg an Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Halle, 14. 4. {4. 4.} 1594): StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 68 (Or.).
43
 Kf. Johann Georg an Mgf. Georg Friedrich (Cölln/Spree, 24. 4. {14. 4.} 1594): Ebd., Prod. 77 (Or.).
44
 Hg. Friedrich von Württemberg an Pfgf. Philipp Ludwig (Stuttgart, 18. 3. {8. 3.} 1594): HStA München, K. blau 274/12, fol. 18–20’ (Or. Referat: Kossol, Reichspolitik, 40 f.). Dem Schreiben lag die Württemberger Instruktion für den Speyerer Tag (vgl. Anm. 213) bei. Im Folgenden informierte der Hg. den Pfgf. auch über den Terminaufschub für die Vorberatungen in Regensburg auf 26. 4. 1594 (HStA München, K. blau 274/12, fol. 45 f., 52’, fol. 113 f. (Orr.).
45
 Pfgf. Philipp Ludwig an Kuradministrator Friedrich Wilhelm (Neuburg, 30. 3. {20. 3.} 1594): HStA Dresden, GA Loc. 10203/4, fol. 16–17’ (Or.).
46
 Pfgf. Philipp Ludwig an Hg. Friedrich von Württemberg (Neuburg, 30. 3. {20. 3.} 1594): HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 365–369’, Zitat 366 (Or.). Zur Beratung des Schreibens in Neuburg vgl. Einleitung, Kap 3.3 mit Anm. 268.
47
 Kuradministrator Friedrich Wilhelm an Pfgf. Philipp Ludwig (Torgau, 13. 4. {3. 4.} 1594): HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 596–601’, Zitate 597, 599’ (Kop.). HStA München, K. blau 274/12, fol. 91–94’ (Or.).
48
 Kuradministrator Friedrich Wilhelm an Kf. Johann Georg (Torgau, 13. 4. {3. 4.} 1594): GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Tt, fol. 557, 576’ (Or.).
49
 Antwort an Friedrich Wilhelm von Sachsen (Cölln/Spree, 17. 4. {7. 4.} 1594): HStA Dresden, GA Loc. 10203/4, fol. 38–39’, Zitat 38 (Or.).
50
 Kf. Friedrich IV. von der Pfalz an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen (Heidelberg, 21. 4. {11. 4.} 1594): HStA Dresden, GA Loc. 10202/5, fol. 72–72a’, Zitat 72’ (Or.).
51
 Hg. Friedrich I. von Württemberg (Stuttgart, 13. 2. {3. 2.} 1594) an Lgf. Ludwig von Hessen (StA Marburg, 4e Nr. 1398, unfol. Or.), Lgf. Georg (ebd., unfol. Kop.) und Lgf. Moritz (ebd., 4e Nr. 1394, unfol. Or.).
52
 Hg. Friedrich I. (Stuttgart, 13. 2. {3. 2.} 1594) an: Mgf. Georg Friedrich (StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 50. Or.), Pfgf. Philipp Ludwig (HStA München, K. blau 274/12, fol. 12–14’. Or. Referat: Kossol, Reichspolitik, 39 f.), Pfgf. Johann (HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 35–36’. Konz.), Mgf. Ernst Friedrich (GLA Karlsruhe, Abt. 50 Fasz. 174, unfol. Or.).
53
 Hg. Friedrich I. an Kf. Friedrich IV. (Stuttgart, 14. 2. {4. 2.; im Konz. 3. 2.} 1594): HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 34 f. (Konz.). Antwort des Kf. (Heidelberg, 18. 2. {8. 2.}1594) auf das Schreiben vom 14. 2. (4. 2.): Ebd., fol. 41–43’ (Or.).
54
 Lgf. Georg an Lgf. Ludwig (Darmstadt, 17. 2. {7. 2.} 1594): StA Marburg, 4e Nr. 1398, unfol. (Or.).
55
 Lgf. Ludwig an die Lgff. Moritz und Georg (Marburg, 19. 2. {9. 2.} 1594): Ebd., 4e Nr. 1398, unfol. (Kop.); ebd., 4e Nr. 1394, unfol. (Or. an Lgf. Moritz).
56
 Antworten der Lgff. an Hg. Friedrich von Württemberg: Lgf. Georg (Darmstadt, 17. 2. {7. 2.} 1594): HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 45–47’, Zitat 45’ (Or.; zit. bei Schulze, Reich, 136, als Beleg für die Anerkennung der osmanischen Bedrohung des Reichs auch auf protestantischer Seite); Lgf. Moritz (Kassel, 20. 2. {10. 2.} 1594): Ebd., fol. 66–68’ (Or.); Lgf. Ludwig (Marburg, 22. 2. {12. 2.} 1594): Ebd., fol. 97–99’ (Or.).
57
 Mgf. Ernst Friedrich (Karlsburg, 16. 2. {6. 2.} 1594) und Pfgf. Johann (Zweibrücken, 19. 2. {9. 2.} 1594) an Hg. Friedrich I. von Württemberg: HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 37–38’, fol. 59–60’ (Orr.).
58
 Ansbach, 17. 2. (7. 2.) 1594: StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 52 (Or.). Das Antwortschreiben an Hg. Friedrich liegt nicht vor.
59
 Pfgf. Philipp Ludwig an Hg. Friedrich I. von Württemberg (Neuburg, 19. 2. {9. 2.} 1594): HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 63–64’ (Or.).
60
 Instruktion (Stuttgart, 26. 2. {16. 2.} 1594): HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 69–78’ (Kop.); ebd., fol. 80–90’ (Konz.). Auszug aus der Instruktion, von Hg. Friedrich nach dem Tag von Speyer an weitere protestantische Stände geschickt: HStA Dresden, GA Loc. 10203/4, fol. 23–28. StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 53. HStA München, K. blau 274/12, fol. 21–28’ (Kopp.). Referat: Sattler, Geschichte V, 170; Häberlin XVIII, 2 f.; Kossol, Reichspolitik, 41.
61
 Württemberger Protokoll für 2. 3. (20. 2.) und 3. 3. (21. 2.) 1594: HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 105–115’ (Rap.).
62
 Zu dem in Speyer wohl von Kurpfalz vorgelegten Konzept für Gravamina vgl. Anm. 8 bei Nr. 387.
63
 Abschied (Speyer, 3. 3. {21. 2.} 1594): HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 126–127’ (Konz.). Knappe Zusammenfassung des Tages (teils nicht korrekt): Sattler, Geschichte V, 170 f.; Häberlin XVIII, 2 f.; Ritter, Gründung, 61.
64
 Hg. Friedrich I. (Stuttgart, 18. 3. {8. 3.} 1594) an Mgf. Georg Friedrich (StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 52. Or.) und Pfgf. Philipp Ludwig (HStA München, K. blau 274/12, fol. 18–20’. Or.). Entsprechende Information der Stadt Ulm (Stuttgart, 18. 3. {8. 3.} 1594) mit der Bitte, die weiteren Reichsstädte im Schwäbischen Kreis zu unterrichten (StadtA Ulm, A 28, Prod. 249. Or.).
65
 Vgl. zur Gesandtschaftstätigkeit Bongars’ im biografischen Zusammenhang; Beiderbeck, Feindbilder, 297–300; Beiderbeck, Wahrnehmung, 502 f. mit Anm. 17; Kohlndorfer-Fries, Diplomatie, 17–85, bes. 48–80.
66
 Vgl. Waldenfels, Sendung; Waldenfels, Freiherrn V, 160–163; Ritter, Gründung, 70–74; Seyboth, Markgraf, 674; Beiderbeck, Religionskrieg, 118 f., 235–239; Kohlndorfer-Fries, Diplomatie, 57–59.
67
 Kohlndorfer-Fries, Diplomatie, 60; Beiderbeck, Religionskrieg, 186, 240; Beiderbeck, Wahrnehmung, 504. Die Antwort an Bongars wurde dem Heilbronner Abschied vom 26. 3. (16. 3.) 1594 als Beilage C angefügt. Der Abschied selbst (vgl. Anm. 232) ging im 2. Punkt darauf ein mit der Regelung der Finanzhilfe für Kg. Heinrich IV. und deren Aufteilung auf die unterzeichnenden protestantischen Stände. Antwort vom 25. 3. (15. 3.) 1594 an Bongars: HStA Stuttgart, A 132 Bü. 20, Prod. 27; StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 131 (Kopp.). Gute Zusammenfassung der Verhandlungen im Informationsschreiben Mgf. Georg Friedrichs von Brandenburg-Ansbach an Kf. Johann Georg von Brandenburg und Joachim Friedrich von Magdeburg über die Heilbronner Verhandlungen (Ansbach, 2. 4. {23. 3.} 1594): StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 146 (Konzeptkop.). Akten (Auswahl anhand der guten Ansbacher Überlieferung): StA Nürnberg, ARTA 56, Prod. 1–80 (Gesandtschaft Waldenfels 1593); ARTA 57, Prod. 18, 19, 24–37 passim; ARTA 58, Prod. 2–167 passim (Verhandlungen 1594 einschließlich Heilbronn). Daneben: HStA Stuttgart, A 132 Bü. 20, unfol. passim.
68
 „Notel“ als Entwurf eines Landrettungsvereins in 36 Einzelpunkten: StA Marburg, 4e Nr. 2566, unfol. StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 122 (Kopp.); „Notel“ mit Korrekturen und weiteren Korrespondenzen (u. a. wegen Aufnahme der Stadt Straßburg): Ebd., Prod. 123a, 124, 127, 128. AVCU Strasbourg, AA 1992, fol. 10–41. Korrespondenzen nach dem Heilbronner Tag zum dortigen Entwurf und dessen Begutachtung: HStA München, K. blau 114/2 I Fasz. 1, fol. 3–19’; Fasz. 2, fol. 1–48’ passim. StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 146, 157, 159, 163–167. Heilbronner Regelungen auch enthalten im dortigen Abschied, Punkt 3 (Anm. 232). Vgl. Ritter, Gründung, 74–77; Ritter, Geschichte II, 119. Zur fraglichen Beurteilung der geplanten protestantischen „Landrettung“ als Vorläufer der Auhausener Protestantischen Union von 1608: Zwierlein, Dicorso, 784 f.
69
 Mgf. Georg Friedrich an Hg. Friedrich I. von Württemberg (Bayreuth, 22. 2. {12. 2.} 1594): StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 63 (Konz.); an Joachim Friedrich von Magdeburg (Bayreuth, 28. 2. {18. 2.} 1594): Ebd., Prod. 74 (Konz.). Parallel zum Ausschreiben durch Kurpfalz mit der Bitte um persönliche Teilnahme: Mgf. an Pfgf. Johann von Zweibrücken und Mgf. Ernst Friedrich von Baden-Durlach (Bayreuth, 4. 3. {22. 2.} 1594): Ebd., Prod. 75 (Konz.).
70
 Kf. Friedrich IV. an Mgf. Georg Friedrich (Heidelberg, 5. 3. {23. 2.} 1594): StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 42 f. (Or.). Entsprechendes Schreiben des Kf. an Pfgf. Johann von Zweibrücken und Mgf. Ernst Friedrich von Baden-Durlach (Heidelberg, 5. 3. {23. 2.} 1594): Ebd., Prod. 39 (Kop.). Vgl. Beiderbeck, Religionskrieg, 239 f.; Ritter, Gründung, 61. Die eigenen Kurpfälzer Akten konnten wie die übrige Korrespondenz im Vorfeld des RT nicht aufgefunden werden.
71
 Mgf. Georg Friedrich an Pfgf. Johann von Zweibrücken, Mgf. Ernst Friedrich von Baden-Durlach und Hg. Friedrich von Württemberg (Baiersdorf, 10. 3. {28. 2.} 1594): StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 45 (Konz.).
72
 Korrespondenzen im Zeitraum 7. 3. (25. 2.) bis 15. 3. (5. 3.) 1594: StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 97–104, 110.
73
 Die Instruktion Administrator Joachim Friedrichs für Heilbronn (Halle, 6. 3. {24. 2.} 1594) stellte die Sicherung der ‚vertraulichen Korrespondenz‘ vor und beim RT mit der Einbeziehung zahlreicher weiterer Stände von Heilbronn aus ins Zentrum: Gesandtschaften oder Schreiben an Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg, die Lgff. von Hessen; an ihn selbst und an den Hg. Braunschweig"–Wolfenbüttel zur weiteren Beratung der Heilbronner Beschlüsse im Niedersächsischen sowie an Kursachsen und Kurbrandenburg im Obersächsischen Kreis, daneben auch Einbeziehung der Gff. und Reichsstädte in die konfessionsinterne Korrespondenz. Ansonsten ging die Instruktion auf Einzelheiten der Gravamina ein und forderte deren Klärung mit einem bedingten Junktim: Wegen der akuten Türkengefahr Bewilligung eines kleinen Teils der ksl. Hilfsforderung, jedoch Bindung der Zusage einer größeren Unterstützung an die Klärung der Beschwerden (StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 54. Or. mit aufgedr. Siegel).
74
 Joachim Friedrich von Magdeburg an Mgf. Georg Friedrich (Halle, 5. 3. {23. 2.} 1594): StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 85 f. (Or.).
75
 Administrator und Kapitel an Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Straßburg, 17. 3. {7. 3.} 1594): Ebd., Prod. 109 (Or.; präs. Heilbronn, 22. 3. {12. 3.}).
76
 In der Werbung in Heilbronn baten die Straßburger Gesandten neben dem Vorbringen zum weiteren Verfahren im Bistumsstreit um den Beschluss, beim RT die Türkensteuer so lange zu verweigern, bis den protestantischen Gravamina „zu grundt abgeholffen“ (Aufzeichnung der Werbung am 21. 3. {11. 3.} 1594): HStA Stuttgart, A 132 Bü. 20, unfol. StA Nürnberg, ARTA 57, Prod. 55 (Kopp.).
77
 Vgl. das Württemberger Protokoll, das sich auf die Verhandlungen zu den Gravamina beschränkt und an dieser Stelle keine Beratungen zum Landrettungsverein sowie zum Bündnis mit Frankreich aufzeichnet: HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 497–515, 520’ (Rap. Dorsv.: „Prothocollum, die religion- und justici puncten betreffendt, so bei künfftigem reichstag zu proponieren.“).
78
 Zusammenfassung der Beratungen anhand des Informationsschreibens Mgf. Georg Friedrichs von Brandenburg-Ansbach an Kurbrandenburg und Magdeburg vom 2. 4. (23. 3.) 1594 (wie Anm. 220). Gute Zusammenfassung der Verhandlungen auch in einem Memoriale Kf. Friedrichs von der Pfalz für ein Vorbringen beim Rat der Stadt Straßburg vom 4. 4. (25. 3.) 1594: HStA München, K. blau 112/5 II, unfol. (Or.).
79
 Abschied zu Heilbronn, 26. 3. (16. 3.) 1594: StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 119 (Or. mit eigenhd. Unterzeichnungen und 6 aufgedr. Siegeln; danach obige Zitate). GStA PK Berlin, VII. HA, Mark als Reichsstand, Nr. 209(Or.). HStA München, Kurpfalz Urkunden 681 (Or.). HStA München, K. schwarz 16700, fol. 11–15’ (Kop.). HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 555–557’ (Kop., nur Auszug). Druck (Auswahl): Lundorp, Acta publica III, 509–511; Lünig, Reichs-Archiv, Pars specialis, 1. Abschnitt, 257–260; Du Mont, Corps V/1, 505–507. Referat: Häberlin XVIII, 5–12; Struve, Historie, 371–373. Vgl. dazu und zum Heilbronner Tag insgesamt: Aretin, Geschichte I, 431–433: Menzel, Geschichte V, 282–284; Droysen, Geschichte, 386 f.; Ritter, Geschichte II, 117–119; Schulze, Reich, 142 f.; Wolgast, Reformationszeit, 254; Kossol, Reichspolitik, 45 f. (Absenz Pfgf. Philipp Ludwigs).
80
 Vgl. Nr. 386, 387.
81
 = die eigentlichen Religions- und Justizbeschwerden im Gegensatz zu den Klagen bezüglich des RT-Verfahrens (Beilage B).
82
 Vgl. die Gespräche und Verhandlungen in Abschnitt F.
83
 Vgl. neben den Instruktionen die internen RT-Vorbereitungen (Einleitung, Kap. 3.3).
84
 Vgl. Einleitung, Kap. 3.4, bei Punkt 9.
85
 Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg an Hg. Friedrich I. von Württemberg (Neuburg, 30. 3. {20. 3.} 1594): HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 365–369’, hier 367 (Or.).
86
 Die Anfrage konnte nicht aufgefunden werden; sie wird im Bericht der Württemberger Gesandten (Anm. 240) angesprochen.
87
 Bericht der Württemberger Gesandten an Hg. Friedrich zu den Gesprächen in Neuburg (Ingolstadt, 28. 4. {18. 4.} 1594): HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 587–595’, Zitate 594’, 595 f., 592, 593’, 590, 591 [Ablagefehler] (Or.).
88
 = die Württemberger Gesandten.
89
 Vgl. die Dokumentation in Abschnitt F.