Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Augsburg, 29. April 1510

Druck: Lünig, Reichs-Archiv 14, S. 39.

Die Gff. Wolfgang und Joachim von Oettingen haben nach Angaben Nördlingens mehrfach zugesagt, sie würden für den Fall, daß Nördlingen vom Ks. die Erlaubnis zur Austreibung der Juden erlangt, in ihrer Gft. ebenfalls keine Juden mehr zulassen. Obwohl Nördlingen diese Befugnis tatsächlich bekommen hat,1 sollen die Gff. dennoch neue Juden zugelassen und ihnen Wohnrecht eingeräumt haben, insbesondere nahe Nördlingen. Trotz mehrfacher Bitte der Stadt haben sie diese Genehmigung nicht zurückgenommen. Daraufhin hat Nördlingen ihn (den Ks.) um Hilfe angerufen. Da besagte Austreibung aus der ursach beschehen, daß die statt und gemein zu Nördlingen des verderbens, darein sy lange jar her durch die juden gefühert worden sein, vertragen bleib, gebietet er den Gff., dafür zu sorgen, daß alle in der Gft. Oettingen im Umkreis von zwei Meilen um Nördlingen ansässigen Juden bis zum 29. September 1510 ( St. Michelstag nechstkünftig) wegziehen. Außerdem sollen keine weiteren Juden mehr in der Gft. aufgenommen werden. An die betroffenen Juden ergeht ein entsprechendes Gebot.2

Anmerkungen

1
 Mandat Kg. Maximilians vom 27. Oktober 1506. Inhaltsangabe: L. Müller, Aus fünf Jahrhunderten, S. 76f.
2
 In einem gleichfalls in Augsburg am 29. April 1510 ausgestellten Mandat befahl der Ks. allen in der Gft. Oettingen in einem Umkreis von zwei Meilen um Nördlingen ansässigen Juden unter Androhung seiner Ungnade und einer Strafe von 20 Goldmark, die Gft. bis zum 29. September 1510 (Michaelis) mit ihrer gesamten Habe zu verlassen. Druck: Lünig, Reichs-Archiv 14, S. 39f.; Beyschlag, Geschichte, S. 41f (mit falschem Datum 20. April 1510). Einzelheiten zur Erlangung dieses Mandats durch Nördlingen bei L. Müller, Aus fünf Jahrhunderten, S. 78-80; Seitz, Nördlingen, S. 987f.