Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Konflikt in Aachen: Geteilte Resolution des KR zur strittigen Exekution des ksl. Endurteils. Resolution des Ks. zur Direktion über die Reichshilfe beim 2. HA (Landfriede und Niederlande), zur Handwerksordnung und zum Betrug bei der Seidenfärberei.
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Der Mainzer Rat Lic. Faust verliest das Konz. für die Resolution des KR1zum Konflikt in Aachen.
Umfrage. Trier, /
Pfalz: Einwand, do gemeldet wirdet, das Aach zu einem oder dem andern theile sich schlagen möchten: Seindt sie2 deßen nicht bedacht, und wehre von inen3 alleine die erinnerung geschehen, das es vieleicht ex nimia pressura dahin gerathen und dem Reich nachteilig sein möchtea. Do fernerer vorhöre gedacht wirdet, adde: „an gebürenden enden“.
Sachsen: Ihre erinnerung sey alleine gemeinem wesen zum besten und zu vormeidunge unheils geschehen. Soltte nun die execution des ksl. decrets erfolgen, so wurde die burgerschafft in propriis visceribus untergehen und einander selber freßen. Weil dann kein wegk ist, das one der burgerschafft unheil das decret zuvolnstrecken, so soltte die ksl. Mt. wegen anstellung der vorhör erinnert werden. Den modum belangende: Stehe bei /
Brandenburg: In puncto controversiae soltte man das concept weitter extendiren und von dem zustandt der stadtb ksl. Mt. fernern bericht thuen. Chur Saxens erinnerung sey eine nodturfft.
Mainz: Haben das Konz. entsprechend den Beratungen formuliert, und werde die ksl. Mt. der stadt zustandt bei den ubergebenen schrifften befinden. Do man[aber] nun einig, das uff die underschiedene anregungen das concept weitter zu extendiren, soll es geschehen.
2. Umfrage. /
Köln: Wie in 1. Umfrage. c–Und weil die beilagen mit uberschicktt werden, halten sie das concept der beratschlagung gemes–c.
Pfalz: Dem ersten, der catholischen, bedencken gebe man keine mas. Das andere bedencken, deßen sie4 sich vorglichen, belangende, bitten sie nochmalß, das ihre meinung dem concept eingerucktt werde.Billigen die Ergänzung Sachsens. Und weil dem letzern bedencken keine petition angehencktt, soltte solchs dahin /
Sachsen: Bitte an den Ks., das jenige, was erinnert worden, nicht dahin gemeint zuvorstehen, irer Mt. ziel oder maß zusetzen, sonndern allein das unheil vormieden werde, sinthemal /
Brandenburg: /565 f./ Zum Konflikt mit Burgund und Jülich wie Sachsen. Lassen das Bedenken der katholischen Seite auf sich beruhen, doch sollte der Inhalt der dort angesprochenen Beilagen in der Resolution erläutert werden. Das Bedenken der weltlichen Kff. ist um die Petitio zu ergänzen, denn /
Mainz: Haben die Einwände vernommen. Den welttlichen könne man keine maß geben. Und wiewol aus vorigen deliberationen nichts anders, als das concept mit sich bringet, ermeßen worden, jedoch und do die petitio ettwas ausfurlicher /
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Umfrage. Beschluss: Billigung. Lediglich die Brandenburger Gesandten wiederholen, dass sie in specie keinen befelich.Sie gehen aber davon aus, der Kf. werde aller gebur sich ertzeigen.