Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage für den Vormittag: Österreich, fol. 96–98. Textvorlage für den Nachmittag: Augsburg, unfol.

2. HA (Landfriede und Niederlande): Regelung der Direktion über die Reichshilfe von drei Römermonaten. Ablehnung der namentlichen Nennung der an der Friedensvermittlung mitwirkenden Reichsstände im RAb. 1. HA (Türkenhilfe): Übereinkunft mit KR zur Erklärung des Ks. wegen der Revision der Söldnerbestallung. Billigung der Zusätze im RAb zur RPO. Billigung der Subskription des RAb. Gratifikationen.

/96/ Fürstenrata. Österreich proponiert: Die directionüber die für den Niederrheinisch-Westfälischen Kreis bewilligte Defensionshilfe von drei Römermonaten ist dem Kurrheinischen, Oberrheinischen, Niederrheinisch-Westfälischen und Niedersächsischen Kreis aufgetragen worden1. bDa Letzterer dies nicht übernehmen will–b,2, ist zu beraten, wer an dessen Stelle verordnet wird.

Umfrage, die wie alwegender Reichserbmarschall durchführt3.

Salzburg: Man solle zwo personenc ihr Mt. furschlagen, darauß ainer zu dem commißario zuerkiesennd.

Bayern: Ut Saltzburg.

Österreich: Neben den zwayen kraisen, so sich nit entschuldigt4, noch zwo personen ihr Mt. furschlagen in effectum.

Pfalz-Lautern: eMan solle es bey den 4 kraysen bleiben laßen, wie es von alter herkommen–e.

Burgund: Est indifferens.

Pfalz-Simmern: Sein furst werde sich a maioribus nit sunderen. Man soll dz directorium den kraisen nachmalß haimbstellen.

/96 f./ Im Folgenden votieren Besançon, Pfalz-Neuburg, Bamberg, Würzburg, Eichstätt, Speyerf,5, Brandenburg-Ansbach [!] wie Salzburgg. Der Deutschmeister schließt sich der Mehrheit an. Für Anschluss an KR votieren Sachsen-Weimar und Sachsen-Coburg [Johann Casimir und Johann Ernst]. Pfalz-Veldenz: /96/ Abesth.Worms: /96’/ Nescioi.Votum Braunschweig-Grubenhagen: Man soll die nidersechsischen nit außchlißen[!]. Last es bey den 4 kraisen verbleiben6.

/96’/ Beschluss, resümiert von Österreich: Es befinde sich auß dem mehrern wie Saltzburg und Osterreychj. Doch soll man sich mit den churfurstenn vergleiche[n].

/96’–97’/ Kurfürstenrat und Fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 558’–562’. Differenzierter zur eingangs referierten Beschlussfassung des KR:] /96’ f./ 1) Direktion über die Reichshilfe für den Niederrheinisch-Westfälischen Kreis, die zwei der benannten Kreise nicht übernehmen wollen: /97/ Im fahl sich die 2 kraiß darzu nit wöllen brauchen laßen, solle man an derselbigen statt herr graff Simon von der Lipp7 alß ihr röm. ksl. Mt. commißarienn verordnen, welcher neben den kraißen, wie und wohin die bewilligte 3 monatliche hulff verwendt werde, auffsehen haben solle.2) Revision der Söldnerbestallung: Es soll bei der 1570 verabschiedeten Ordnung verbleiben, denn sunsten wurde man an itzo zu unzeiten die obersten und befehlichsleut unlustig unnd abwendig machenk.

/97’/ Fürstenrat. Österreich proponiert: /98/ Noch ausstehende Billigung der Passage im RAb zur Frage der geschenkten Handwerke sowie zum Färben mit irregulären Farben8im Zusammenhang mit der RPO, welche die Verordneten des FR im Redaktionsausschuss für den RAb noch nicht angenommen haben, da beide Punkte im FR nicht proponiert worden waren. Verlesung des Konz. für die Aufnahme in den RAb. Beschluss: Billigung.

(Nachmittag) Fürstenrat. Verlesung des Konz. für die Subskription des RAbl. Unnd ist daß concept sehr in bößer ordnung gewessen, also dz den abwesenden stenden und gesandten leichtlich dardurch hat mögen praejudiciert werdenm [!]. Keine Proteste gegen das Hst. Augsburg und ebenso kein Augsburger Protest, da der Abt von St. Ulrich in Augsburg in der Subskription nicht erwähnt wird9. Gleichwoll in stille sollches ein saltzburgischer rhatt geandet. Darauf ime die österreichische anzaigt, der augspurgisch gesandt hab sovil beybracht, daß man gedachten abbt nit hinein setzen solle. Ist allso alles dabei gelassen worden.Pfalz-Neuburg protestiert gegen die Aufnahme des Abts von Kaisheim10und der Frhh. von Grafeneckn. Hierauf ist der abschidt der maintzischen cantzley zu ingrossieren ahnbevolchen worden.

Auf eine Supplikation für die Diener des Reichserbmarschalls um eine Gratifikation hin11wird beschlossen, dass jeder Stand des FR 3 fl. erlegto.

Anmerkungen

a
 Fürstenrat] Hessen (unfol.) zum Sitzungszeitpunkt: Vormittag, 7 Uhr.
1
 Vgl. Antwort zum 2. HA [Nr. 255], fol. 108’ f. [Damit /109/ dan … zurichten seye.].
b
–b Da … will] Augsburg (unfol.) abweichend und zusätzlich: Es entschuldigen sich der Oberrheinische und der Niedersächsische Kreis damit, dass sie thaills in geringer ahnzal mehr vorhanden, thaills aber zu sollchem kheinen spetial gewaldt noch bevelch hetten. Würzburg B (fol. 194’) zusätzlich: Um in Anbetracht dessen die Anwendung der Reichshilfe nicht zu gefährden, hat sich der Westfälische Kreis an KR gewandt. [Nr. 297.]
2
 Vgl. zu den Verhandlungen der 4 benannten Kreise am 8. 8. und 10. 8. Anm. 4 bei Nr. 297 sowie die nachfolgende Schilderung in der Resolution der Reichsstände anhand des Berichts der Gesandten aus dem Kurrheinischen Kreis [Nr. 300, fol. 161’ f., 162’].
3
 Vgl. zahlreiche Umfragezettel des Reichserbmarschalls mit Auflistung der Stände und dahinter eingetragenen Strichen oder Kreisen, die wohl das Votum des Standes kennzeichnen (StA Nürnberg, Hft. Pappenheim REMA Akten 144, unfol.).
c
 zwo personen] Würzburg B (fol. 194’) differenzierter: auß dem westphalischen krayß zwo personen.
d
 zuerkiesenn] Würzburg B (fol. 194’) zusätzlich: der mit Zutun der 4 Kreise festlegen soll, wie dise hülff zum treulichsten und nutzlichsten khinde angelegtt und außgethailt werden.
4
 = der Kurrheinische und der Niederrheinisch-Westfälische Kreis (vgl. Anm. b).
e
–e Man … herkommen] Augsburg (unfol.) differenzierter als generelles Votum der Stände aus dem Oberrheinischen und Niedersächsischen Kreis: Das Direktorium soll bei den 4 Kreisen verbleiben, indem diese nach dem RT beraten, wie und waß gestallt sollche defension hilf anzustellen sein möchte.
f
 Speyer] Jülich-Berg (fol. 258a’) abweichend: Wehre das directorium bei denn vier kreißen zulassen. Vergleicht sich mit Simmeren. Idem pro Weißenburg.
5
 In der Textvorlage an dieser Stelle (fol. 96’) als Randvermerk: Corbay dz stifft ist an itzo auch gefragt worden.
g
 Salzburg] Jülich-Berg (fol. 258a’–261’) zusätzlich mit den Einzelvoten. Dabei votieren die protestantischen Stände wie oder entsprechend Pfalz-Lautern. Die katholischen Stände votieren wie Salzburg und/oder Österreich. Henneberg: Für Anschluss an KR. Sitten, Anhalt und Nomeny sind abwesend. Votum Jülich: /259’/ Die Gesandten aus den 4 Kreisen haben sich ad partem zemlich[!] wol erclert, aber bei der zusamenkunfft(vgl. Anm. 4 bei Nr. 297) der ein unnd der ander furgeworffenn, das die hilff allein eventualiter gemeint, item das sie diß puncts halben nicht bevelch. Wehre seltzam anzuhoren, dieweil in voriger erclerung(vgl. Nr. 255, fol. 108’) certus terminus statuirt, auch in principali ein schluß gemachtt.Die jetzigen Ausflüchte werden wie nach dem RT 1582 dazu führen, dass keinerlei Hilfe erfolgt. Die Reichsstände haben diese Verhandlungen den 4 Kreisen aufgetragen. Weill nun etliche nicht wollten, kontenn unnd musten /260/ die stenndt eine andere verordnung machen.Beharren darauf, die Anwendung noch beim RT zu klären, und befürworten, dass der beschwerter creiß woll einen oder zween vorzuschlagen.
h
 Abest] Würzburg B (fol. 195) abweichend: Votiert wie Pfalz-Lautern.
i
 Nescio] Jülich-Berg (fol. 258a’) anders: Es ist beim vorigen beschluß unnd der kreiß direction zulaßen.
6
 Weitere Voten zeichnet die Textvorlage nicht auf.
j
 Osterreych] Jülich-Berg (fol. 261’) zusätzlich: wonach der Kurrheinische und der Westfälische Kreis auff negstem creißtag sich einer oder zweier personen zuvergleichen, so irer Mt. vorzuschlagen.
7
Gf. Simon VI. zur Lippe (1554–1613), seit 1577 Zugeordneter, 1595 Oberst im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis (NDB XXIV, 423–425; Lit.). Gf. Simon war persönlich am RT anwesend (Falkmann, Graf, 115–123).
k
 machen] Pfalz-Neuburg C (fol. 250) differenzierter zur folgenden getrennten Beratung des FR in der nebenstuben: Österreich proponiert: /250 f./ Beim 2. HA, Aufsicht über die Reichshilfe, benennt KR im Gegensatz zu FR konkret den Gf. von der Lippe. Bezüglich der Söldnerbestallung will KR jetzt keine Soldhöhe festschreiben. Umfrage. Salzburg: Anschluss an KR. /250’ f./ Dem schließen sich alle Stände an mit Ausnahme von Pfalz-Lautern, ‑Simmern, ‑Zweibrücken, ‑Veldenz, Brandenburg-Ansbach, Braunschweig-[Wolfenbüttel], Braunschweig-Lüneburg, Württemberg, Baden-[Durlach], Hessen, Pommern und Wetterauer Gff., die bezüglich der Aufsicht über die Reichshilfe auf ihren vorherigen Voten im FR beharren.
8
 Vgl. die Sitzung des Redaktionsausschusses für den RAb am 13. 8. [Nr. 153].
l
 RAb] Wett. Gff. (unfol.) zusätzlich: Die Verlesung erfolgt, um Einwände gegen die Abfolge der Stände vorzubringen. Daneben sind diejenigen Stände festzulegen, die den RAb unterzeichnen und versiglen helffen.
m
 werden] Pfalz-Neuburg C (fol. 255’) zusätzlich: Es haben sich allerley contradictiones und mißverstendt darbey[Verlesung] zugetragen:Pfalz-Simmern protestiert gegen den Vorrang Pfalz-Lauterns und Bayerns; das Haus Pfalz insgesamt gegen jenen Bayerns. Sachsen-Weimar verweist auf seine Proteste gegen die Häuser Pfalz und Bayern. Pommern und Hessen protestieren gegen den Vorrang Jülichs, falls Jülich den Vorsitz vor Mecklenburg erhält. Hessen protestiert gegen den Vorrang Württembergs, dagegen lehnt dieses jede Alternierung mit Hessen und Baden ab. Hessen (unfol.): Pommern besteht auf der Setzung vor Hessen, dessen Gesandte weisen dies zurück. Beide Seiten übergeben Erklärungen, die ihre Forderung begründen [Erklärungen: HHStA Wien, MEA RTA 91, fol. 604–606’. Or. (Pommern); fol. 607–608’. Or. (Hessen). Da keine Einigung möglich ist, entscheidet das Los zugunsten Pommerns (Vermerk in Baden-Durlach, fol. 7).]
9
 Vgl. zu den Bestrebungen Abt Jakobs von St. Ulrich und Afra um Session sowie Aufnahme in den RAb mit den Augsburger Gegeneingaben und Protesten: Einleitung, Kap. 4.2.4.
10
 Protest vom 5. 8. (26. 7.) 1594: Einleitung, Kap. 4.2.4 mit Anm. 341.
n
 Grafeneck] Jülich-Berg (fol. 267) zusätzlich: Für die Besiegelung des RAb benennt FR: Salzburg, Bayern, den Abt von Weingarten und Gf. [Wilhelm] von Oettingen.
11
 Nr. 489.
o
 erlegt] Pfalz-Neuburg C (fol. 286’ f.) zusätzlich: Auf eine Supplikation des Mainzer Sekretärs Kraich um eine Gratifikation hin werden gemäß Votum Salzburg 50 fl. bewilligt, doch wird er damit an den Reichspfennigmeister [Würzburg B (fol. 196): Pfennigmeister des RKG] verwiesen.