Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Absprachen und Verhandlungen wegen der baldigen Eröffnung der Religionsverhandlungen. Session des Straßburger Administrators.

Einzelunterredungen

[1] (Vormittag, 6 Uhr). Unterredung der hessischen GesandtenRiedesel (Hessen-Marburg) und von Weyhe (Hessen-Kassel) mit den kursächsischen Rätenin deren Quartier1. Die hessischen Gesandten beantworten die kursächsische Nachfrage vom Vortag2nach der derzeitigen Teilnahme an Religionsberatungen: Möchten sich zwar gerne hierin mit Kursachsen conformiren unnd unns der convocation endthaltten, doch haben sich der Kf. von der Pfalz, der Hg. von Württemberg und andere schon zuvor mit den Lgff. verglichen, in Regensburg vor der Ankunft des Ks. eine vertrauliche underredung zu halten.Bitten Kursachsen, sich so zu verhalten, damit in dießem untter den evangelischen keinne trennung gespurtt wurde.

Kursachsen (A. Bock): Der Kuradministrator will sich weder absondern noch die Erledigung der Gravamina verhindern, er verwehrt sich aber gegen die Einberufung der evangelischen Stände vor der ksl. Proposition 1) weil dies nicht gepreuchlich; 2) weill es der ksl. Mt. wunderlich unndt verdechtig alß einn species conspiratonis oder confoederationis vorkommen wurde;3) als Verstoß gegen den Kurverein3. Daneben macht man aus privatis viell gravamina unnd woltt das dem kaißer abtzwingenn, alß die freistellung, da es doch in ir Mt. macht nicht stunde, dießelbenn eintzureumenn4. […] Darumb wehre sannfft zugehenn, darmitt nichtt das ganntze Imperium evertirt wurde.

[2] (Vormittag, 8 Uhr; hessisches Quartier)5: Die Gesandten Braunschweig- Lüneburgs(Hg. Ernst), Hans Hartmann von Erffa und Kaspar Nitze, stellen sich bei den hessischen Verordnetenvor und vereinbaren vertrauliche Korrespondenz.

[3] (Nachmittag, 15 Uhr; Württemberger Quartier)6: Die hessischen Gesandtenstellen sich bei den Württemberger Verordnetenvor und vereinbaren vertrauliche Korrespondenz.

[4] Bekanntgabe des Gesandten der Wetterauer Gff., A. Christiani, an Kurpfalz7: Referiert die Antworten Kurbrandenburgs und Hessens vom Vortag8zur Einberufung des Religionskonvents. Beschluss: Kurpfalz will den Gesandten aller evangelischen Stände ansagen, ob inen gelegen unnd gefellig, am kommenden Tag um 6 Uhr in ihrer Herberge zusammenzukommen, um von allerhandt sachen, daran den evangelischen stennden gelegen, in communication zutretten.

[5] /360–361/ Bekanntgabe von Kurpfalzan Pfalz-Neuburg9: Ein Kurpfälzer Verordneter lädt die Pfalz-Neuburger Gesandten für morgen, 14. 5. (4. 5.), 6 Uhr, in den Religionskonvent. Gemäß einer unmittelbar zuvor überbrachten mündlichen Weisung Pfgf. Philipp Ludwigs fragt J. Zöschlin bei Kurpfalz nach, /361/ was es aigentlich für gravamina seyen10.Kurpfalz rechtfertigt die Einberufung mit dem alten Herkommen und weil es fast bei allen Reichs tägenso gehalten worden sei, dass die evangelischen Stände ihre Beschwerden zusammengetragen und um deren Abstellung gebeten haben. Was aber yetzt für gravamina fürkommen werden, das wüssten sie noch nicht, sonnder seye der vorhabende conventus dahin angesehen, das yeder gravirter stannd seine beschwerden fürbring. Wann nun solches geschehen, so vergleiche mann sich allßdan, welche unnder derselben gravaminibus unnd welcher gestallt, /361’/ vor oder nach der ksl. proposition, dieselben der ksl. Mt. fürgetragen werden sollen.

[6] /361’–362’/ Die Pfalz-Neuburgerteilen dies anschließend den kursächsischen Gesandten mit11und bitten sie, ihnen die diesbezügliche Weisung Kuradministrator Friedrich Wilhelms zu eröffnen. Die kursächsischen Räte antworten, das sie /362/ sich nicht wol werden absondern könden12,weil sie angewiesen sind, das sie sich vonn dem gemeinen beschluß nicht enteussern sollen.Behalten sich vor, dass sie mit der Teilnahme am Religionskonvent Kursachsen nichts begeben und sich inn nichtes verbindtliches oder auch weitter einlassen wollten, dann churfürst Augustus anno 66 gethon13.

/362’/ Daraufhin Beschluss der Pfalz-Neuburger Gesandten, an dieser Sitzung bei Kurpfalz nicht teilzunehmen, weil sie die religion in specie unnd die stennd augspurgischer confession betreffen werd, inn welchen sachen man ohne nachred unnd salva conscientia nicht mitt den calvinischen communicirn kan.

[7] /52/ Bekanntgabe der kursächsischenan die Gesandten Sachsen-Coburgs14: Kurpfalz und Kurbrandenburg haben um die Einberufung der evangelischen Stände angehalten, um bereits vor der ksl. Proposition des geistlichen vorbehalts und der freystellung halben zuberatschlagen und sich unter den protestirenden stenden derselben zuvergleichen.Sie haben dies unter anderem damit abgelehnt, es möchte dem Ks. und den katholischen Ständen allerley nachdencken machen, da solche und dergleichen conventicula gehalten; zugeschweigen, das hierdurch den protestirenden stenden im Reichs rath die vota disputirlich konten gemacht werden, do sie sich der sachen dermassen unterfingen und gleich part sein /52’/ wollen.Teilen dies mit, damit im Haus Sachsen im Hinblick auf die für morgen erwartete Einberufung der protestantischen Stände keine discrepanta votavorfallen. Falls die Einberufung erfolgt, sollte die dortige Proposition nur ad referendumangehört werden.

[8] /52’/ (Abend, nach 18 Uhr)15. Der Kurpfälzer Sekretärteilt den Gesandten Sachsen-Coburgsmit, dass für morgen, 6 Uhr, ein convent und zusammenkunfft der stende augspurgischer confession angestelletwerde, den alle evangelischen Stände mit Ausnahme Kursachsens billigen. /53/ Kurpfalz stellt frei, ob Hg. Johann Casimir persönlich oder seine Gesandten teilnehmen.

Anschließend diesbezügliche Nachfrage der Coburger Gesandtenbei A. Bock ( Kursachsen). Bock erklärt, Kursachsen werde nicht teilnehmen, denn der Ks. werde damit mercklichen offendiret, dan es zuvor nicht brauchlichen gewesen, dergleichen conventicula ante publicationem propositionis zuhalten./53 f./ Auch kann Kursachsen das Direktorium in Religionssachen Kurpfalz nicht zugestehen. Zudem Kritik am Verfahren, wenn jeder Stand seine Gravamina im Plenum vorbringt, denn /53’/ hierdurch machten ihnen die stende der augspurgischen confession eines jeden standts privat sachen ihnen eigen und gemein, und werden ihnen hierdurch kunfftig im chur- und fursten rath die vota disputirlich gemacht.Empfiehlt als Entschuldigung für das Fernbleiben Sachsen-Coburgs gegenüber Kurpfalz und Kurbrandenburg, der Hg. würde mit einer Teilnahme andere offendirnund damit das Hauptziel seines persönlichen RT-Besuchs, die Freilassung seines inhaftierten Vaters16, infrage stellen.

[9] Informelle Aufforderung der Kurpfälzerund Magdeburger Verordnetenan die Gesandten Kg. Christians IV. von Dänemark, für das Hgt. Holstein an der bald einzuberufenden Sitzung der evangelischen Stände teilzunehmen17. Der Hinweis der Gesandten auf die Sessionsproblematik für Holstein18wird damit entkräftet, dass es in solchem conventu umb die session nicht zuthun, deren auch derselbe ohne allen vorfangk undt praeiudicio sein würde.Zudem wird versichert, dass die konkurrierenden Gesandten der Königinwitwe nicht eingeladen werden. (Abend). Der Kurpfälzer Sekretär überbringt die offizielle Einladung für die Sitzung der evangelischen Stände am kommenden Tag, 6 Uhr, in der Kurpfälzer Herberge. Die dänisch-holsteinischen Gesandten sagen ihre Teilnahme zu19.

[10] (Abend, zwischen 7 und 8 Uhr, Pfalz-Neuburger Quartier)20: Der Württemberger GesandteReinhardt fragt nach, ob Pfalz-Neuburgam kommenden Tag am evangelischen Konvent bei Kurpfalz teilnehmen wird. Antwort: Haben die Einladung Pfgf. Philipp Ludwig mitgeteilt und erwarten dessen Weisung. Zuvor und /349/ eh unns einiger special befelch deßwegen zukomme, gedechten wir, unns inn ainige consultation nicht einzulassen.Daneben Beschluss der Pfalz-Neuburger Räte, Kursachsen die zweifelnde Haltung Württembergs wegen der Teilnahme noch vor dem Zusammentritt des Religionskonvents mitzuteilen.

[11] Vorsprache des Verordneten Administrator Johann Georgs von Straßburg, S. Berchtold, bei den Pommern-Stettiner Gesandten21. Übergibt ein Schreiben Administrator Johann Georgs an den Hg. bzw. dessen Gesandte22.

Anmerkungen

1
 Textvorlage: Hessen, unfol.
2
 Nr. 166, Abschnitt D, Absatz 1.
3
 Vgl. Anm. 10 bei Nr. 165.
4
 Dazu als Randvermerk in der Textvorlage: Wie hatt er dan den relligion frieden willigen können?“
5
 Textvorlage: Hessen, unfol.
6
 Textvorlage: Hessen, unfol.
7
 Textvorlage: Wett. Gff., unfol.
8
 Nr. 166, Abschnitt D, Absatz 3–5.
9
 Textvorlage: Pfalz-Neuburg E, fol. 360–361’; vgl. Kossol, Reichspolitik, 54 f.
10
 Gemäß Bericht der Kurpfälzer Gesandten an den Kf. vom 16. 5. (6. 5.) 1594 fragten die Pfalz-Neuburger Räte primär nach, wer in solchen sachen das directorium füren würde - als wan ihnen das herkhommen verborgen -, und dan angehengt, das sie es zuvorderst an iren herren gelangen lassen müßen(HStA München, K. blau 112/5 II, unfol. Or.; präs. Heidelberg, 23. 5. {13. 5.}).
11
 Textvorlage: Pfalz-Neuburg E, fol. 361’–362’.
12
 Vgl. dagegen Absatz 7, 8.
13
 Vgl. Anm. 10 bei Nr. 211.Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg schickte daraufhin seinen Gesandten zusammen mit der Weisung vom 14. 5. (4. 5.; Kloster Pielenhofen: HStA München, K. blau 275/1, fol. 1 f., 12’. Or.; präs. 14. 5. {4. 5.}) als Verhaltensvorgabe das Protokoll einer internen Beratung in Pielenhofen: Da Kursachsen sich auf die Verhandlungen beim RT 1566 bezieht, sollen die Gesandten bei den kursächsischen Räten in Erinnerung rufen, was 1566 wegen Kurpfalz vorfiel und dabei ansprechen, dass dem Pfgf. etwas beschwerlich zu sein bedunckhe, in puncto religionis mit leutthen widerwertiger religion zuetractiren undt denselben dz directorium zulassen wegen darauß volgenden merckhlichen scandali etc.Sollen dies auch bei Württemberg, Mecklenburg, Ulm und anderen vorbringen (ebd., fol. 2. Rap.).
14
 Textvorlage: Sachsen-Coburg A, fol. 52 f.
15
 Textvorlage:Sachsen-Coburg A, fol. 52’–53’.
16
 Vgl. die Supplikation [Nr. 492]. Entsprechend vorgebrachte Entschuldigung am 14. 5.: Nr. 168, Abschnitt A, Absatz 5.
17
 Textvorlage: Holstein, unfol.
18
 Vgl. die entsprechende Supplikation [Nr. 446].
19
 Die Gesandten beteiligten sich nachfolgend nach Aussage der Protokolle bis 1. 6. am Religionskonvent [Nr. 182, Abschnitt A], danach nicht mehr, weyll die commission zwischen der königin gesandten unndt unns noch nichtt geendigtt, wir auch noch keine session haben(Holstein, unfol.).
20
 Textvorlage: Pfalz-Neuburg E, fol. 349–352, hier 349 f.
21
 Textvorlage: Bericht der Pommern-Stettiner Gesandten an Hg. Johann Friedrich vom 13. 5. (3. 5.) 1594: AP Stettin, AKS I/203, pag. 335–342, 346, hier 339. Or.
22
 = Schreiben vom 18. 4. (8. 4.) 1594 an zahlreiche protestantische Stände mit der Bitte um Unterstützung der Sessionsbestrebungen beim RT. Nachweis hier: AP Stettin, AKS I/201, pag. 707–709. Or. an Hg. Johann Friedrich bzw. dessen Gesandte.