A) Einzelunterredungen
Position Württembergs im innerprotestantischen Streit um die Gravamina.
/697’/ (Morgens). Nachfrage des
Kurpfälzer Gesandtenvon Dohna beim
Württemberger VerordnetenGf. Konrad von Tübingen1: Verweist darauf, dass bei Kursachsen bezüglich der Einberufung des Religionskonvents nichts wolte zu erlangen sein, und fragt nach, ob die Württemberger Gesandten über keine ausreichende Instruktion Hg. Friedrichs verfügten oder ob dieser Zweifel am Heilbronner Abschied habe, weil sie sich nur auf Ratifikation des Hg. an den Religionsverhandlungen beteiligen wollten2. Antwort des Gf.: Hg. hat nicht erwartet, dass es den jetzt mit Kursachsen /697’/ fürlauffenden mißverstandt begeben[!] solt.Sie müssen deshalb zunächst Weisung anfordern, zweifeln aber nicht, dan waß euer f. Gn. zu Hailbron eingewilliget, solches alles würckhlich zuhalten gemaint sein werden3.
B) Beratungen der Stände des Heilbronner Abschieds
Textvorlage: Nachschrift zum Bericht der Württemberger Gesandten an Hg. Friedrich I. vom 12. 5. (2. 5.) 15944.
Fragliche Einberufung des Religionskonvents ohne Teilnahme Kursachsens.
/701/ (Vormittag, 6 Uhr). Unterredung der Gesandten jener Stände, die den Heilbronner Abschied unterzeichnet haben (Kurpfalz, Magdeburg, Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach, Württemberg, Baden-Durlach), einberufen von den Kurpfälzer Gesandten.
Kurpfalz proponiert: /701 f./ Haben gemäß der letzten Beschlussfassung5nochmals mit den kursächsischen Gesandten verhandelt, deren Zustimmung zur Einberufung des Religionskonvents aber nicht erreicht. Soll man ihnen den Aufschub um 2 Tage einräumen oder sofort /701’/ mit der haupt deliberation vortgehen?
Umfrage. Magdeburg, Brandenburg-Ansbach und Pfalz-Zweibrücken votieren, mit der sach lenger nit einzuhalten, sonder (weil periculum in mora) doch der gestalt vortzufahren sein, daß den churfürstlichen sächsischen angezeigt werden solt, man wölle sie kheines wegs ausschließen, sonder allein darzwischen praeparatorie einen anfang machen, inen auch alles communiciern.
Württemberg: Befürworten, den kursächsischen Gesandten ein so geringe dilation nit zuverwaigern, damit khein mehrere offension und trennung daher verursacht werden möchte. Solches auch umb sovil desto mehr, weil khein periculum in mora,/701’ f./ da der Ks. nicht vor Montag [16. 5.] ankommen wird und danach noch einige Tage bis zur RT-Eröffnung vergehen. Auch erfordern die Gravamina keine längere Beratung, zudem erwarten auch sie noch Weisung des Hg.
/702/ Baden-Durlach und Kurpfalz schließen sich gegen Württemberg dem 1. Votum an. /702 f./ Da aber zweifelhaft ist, ob Kurbrandenburg am Religionskonvent teilnimmt, falls Kursachsen nicht mitwirkt, fragen die Gesandten Magdeburgs und Brandenburg-Ansbachs sofort bei den Kurbrandenburgern nach. Anschließend teilen sie obigen Ständen mit, dass die Kurbrandenburger Gesandten zwar teilnehmen wollen, aber eine nochmalige Aufforderung an Kursachsen befürworten, /702’/ sich von disem werckh nit abzusöndern.Kurpfalz und Kurbrandenburg bringen dies anschließend den kursächsischen Gesandten vor6.
C) Verhandlungen der weltlichen Kff.
Textvorlage: Bericht der kursächsischen Gesandten an Kuradministrator Friedrich Wilhelm vom 14. 5. (4. 5.) 15947.
Aufforderung an die kursächsischen Gesandten, sich an Beratungen der protestantischen Stände bereits vor der Eröffnung des RT zu beteiligen. Ablehnung mangels Weisung des Kuradministrators.
/150/ Verhandlungen der weltlichen Kff. (nur Gesandte), indem die Gesandten von Kurpfalz und Kurbrandenburgadie kursächsischen Räte in deren Herberge wegen der Einberufung aller evangelischen Stände zur Beratung der Gravamina aufsuchen.
Kurpfalz und Kurbrandenburgbbringen vorc, sie seien wegen der Einberufung aller protestantischen Stände von anderen Ständen urgiret unnd angemanet wurden. Sonnderlich aber haben sie erinnert, das zu8 der ksl. Mt. ankonfft man vieleicht zu solcher berathschlagung /150’/ unnd unnterrede fueglich nicht wurde kommen können, weil man doselbst mit der proposition, ein jeder auch mit uberreichung seiner credentz unnd sonst zuthun haben, auch vieleicht darnach so geeilet werden wurde, das hierzu keine zeit uberigk sein möchte. Uber das auch solche zusammenkonfft zu keinem praeiudicio gemeint sey, sondern allein geredet werden solle, ob, wan unnd wie die gravamina der ksl. Mt. furtzubringen, ob es ante vel post propositionem geschehen solled.
Kursachsen: Wenden entschuldigend ein, dass sie sich vor einer Weisung oder der Ankunft Kuradministrator Friedrich Wilhelms, den sie unterrichtet haben, zur Einberufung der Zusammenkunft nicht wohl wurden ercleren können; mit dem anhange, das wir sonsten wohl wusten, das euer f. Gn.9 neben den anndern stenden sich hierinnen also zuerweisen gemeint, wie es zu gemeiner wohlfahrt dienlich unnd gut sein werdee.
Kurpfalz und Kurbrandenburgf: Betonen, das sie zwar vor ihre personen oder wegen ihrer herrn dise zusammenkonfft so hoch nicht treiben theten, es were aber an deme, das von andern stennden, denen zum theil ihre dißfalls habende bevhelich bewust weren, dermassen in sie gedrungen wurde, das zu abwenndungk allerhandt nachdennckens, so dieselben ihnen sonst hierunter /151/ macheten, sie solche zusammenkonfft lenger dann biß uf heute, sonnabents10 zu frue, nicht wurden verschieben oder einstellen können. Dann sonsten, do es könfftigk nach eines oder des andern willen nicht gehen noch derselbige, was er begeret,[nicht] erlanngen sollte, man ihnen wurde die schuldt geben unnd zumessen wollen, als ob sie die gelegenheit, solche dingk zu tractiren unnd zusuchen, verabseumet unnd unterlasseng,11.
D) Einzelunterredungen
Fragliche Einberufung der protestantischen Stände. Übergabe der protestantischen Gravamina an die Gesandten der Stadt Straßburg.
[1] Bekanntgabe der
kursächsischenan die
Gesandten Hessen-Marburgs, Riedesel und Klotz12: Beziehen sich auf die vorausgehenden Verhandlungen mit Kurbrandenburg und Kurpfalz um die Einberufung der protestantischen Stände. Sie haben dem alß ungewonnlich unnd das es einn seltzams ansehenn bei der ksl. Mt. habenn wurde,widerraten. Bitten dazu um Stellungnahme13.
[2] /702’/ (Nachmittag, 14 Uhr). Bekanntgabe der
Kurpfälzer Gesandtenvon Dohna und Culmann an die
Württemberger Verordnetenin deren Quartier14: Die kursächsischen Gesandten haben gebeten, die Eröffnung der Religionsverhandlungen Samstag [14. 5.] aufzuschieben. Kurpfalz und Kurbrandenburg haben dies auf Approbation der f. Gesandten in der Form bewilligt, dass die Sitzung am Samstag, 6 Uhr morgens, gewißlich solte fürgehn./702’ f./ Sie, die Württemberger Gesandten, wiederholen ihre Stellungnahme vom Vormittag, wonach Kursachsen der Aufschub einzuräumen ist, /703/ damit khein trennung verursacht werden möchte15./703’/ Sagen zu, auf approbationdes Hg. teilzunehmen16.
[3] Unterredung der
Kurpfälzer Gesandtenmit dem
Verordneten der Wetterauer Gff., A. Christiani, im Kurpfälzer Quartier17: Unterrichten Christiani über die Weigerung Kursachsens, der Einberufung der protestantischen Stände zuzustimmen, sowie über die schwankende Haltung Kurbrandenburgs, und bitten ihn, er möge informell, gleichsamb vor mich selbst,bei Kurbrandenburg, Hessen und anderen Ständen in Erfahrung bringen, wo sie hinauß wolten, dann sie[Kurpfalz] nicht gern uff ein ungewißes ein convocation anstellen unnd dardurch ihrem gnedigsten herrnn in schimpff unnd spott setzen wolten.Christiani empfiehlt, Kurpfalz möge vorrangig die Absichten der am Heilbronner Tag beteiligten Stände erfragen, in der Erwartung, falls diese richtig würden zugehen, das ahn der ubrigen stennden gesandten khein mangel erscheinen würde.Will mit den von Kurpfalz genannten Ständen sprechen und rät, die Sitzung einzuberufen, selbst wann schon die sachsischen nicht vortt wollten.
[4] Anschließend entsprechende Nachfrage des
Verordneten der Wetterauer Gff., A. Christiani, bei E. von Weyhe (
Hessen-Kassel) und S. Klotz (
Hessen-Marburg)18. Beide erklären, sie seien beauftragt, der consultation von den gravaminibus beyzuwhonen und dieselbige mitt ubergeben zuhelffen.
[5] Nachfrage des
Verordneten der Wetterauer Gff., A. Christiani, im vertrauenbei Siegmund von der Marwitz [
Kurbrandenburg]19als seinem landtßman, ob Kurbrandenburg die Gravamina unterstützen werde, auch wenn Kursachsen sich absondere. Antwort von der Marwitz’ inn ebenmessigem vertrauen: Sind für beide Fälle instruiert, unnd da schon die sächsische[sich] dazu nicht verstehen würden, sie doch nichts desto weniger das ihr darbey thun wolten.
[6] /63/ Vorsprache der Verordneten der
Stadt Straßburgbei den
Kurpfälzer Gesandtenin deren Quartier20: /63 f./ Die Straßburger stellen sich vor und bitten um Unterstützung in ihren Anliegen sowie um vertrauliche Korrespondenz. Die Kurpfälzer Gesandten sagen dies zu und bitten die Straßburger, die zuvor der Stadt übermittelten Gravamina21anderen evangelischen Reichsstädten vorzulegen und eine Erklärung zu fordern, /63’/ ob sie bey solchen bestendig zuhalten gedächten.
Straßburg: Die Gravamina liegen ihnen noch nicht vor, sie erwarten aber deren baldige Zusendung mit einer entsprechenden Weisung des Rates. Wollen sich sodann instruktionsgemäß verhalten.
Kurpfalz: Die Stadt hat Kf. Friedrich bereits schriftlich zugesichert22, sich bezüglich der Gravamina von den Ständen des Heilbronner Abschieds nit abzusündern.Bieten eine Abschrift der Gravamina an, damit die Gesandten mit anderen Städten dazu beraten. /63’ f./ Die Straßburger erklären sich dazu bereit.