Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

A) Einzelunterredungen

Position Württembergs im innerprotestantischen Streit um die Gravamina.

/697’/ (Morgens). Nachfrage des Kurpfälzer Gesandtenvon Dohna beim Württemberger VerordnetenGf. Konrad von Tübingen1: Verweist darauf, dass bei Kursachsen bezüglich der Einberufung des Religionskonvents nichts wolte zu erlangen sein, und fragt nach, ob die Württemberger Gesandten über keine ausreichende Instruktion Hg. Friedrichs verfügten oder ob dieser Zweifel am Heilbronner Abschied habe, weil sie sich nur auf Ratifikation des Hg. an den Religionsverhandlungen beteiligen wollten2. Antwort des Gf.: Hg. hat nicht erwartet, dass es den jetzt mit Kursachsen /697’/ fürlauffenden mißverstandt begeben[!] solt.Sie müssen deshalb zunächst Weisung anfordern, zweifeln aber nicht, dan waß euer f. Gn. zu Hailbron eingewilliget, solches alles würckhlich zuhalten gemaint sein werden3.

B) Beratungen der Stände des Heilbronner Abschieds

Textvorlage: Nachschrift zum Bericht der Württemberger Gesandten an Hg. Friedrich I. vom 12. 5. (2. 5.) 15944.

Fragliche Einberufung des Religionskonvents ohne Teilnahme Kursachsens.

/701/ (Vormittag, 6 Uhr). Unterredung der Gesandten jener Stände, die den Heilbronner Abschied unterzeichnet haben (Kurpfalz, Magdeburg, Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach, Württemberg, Baden-Durlach), einberufen von den Kurpfälzer Gesandten.

Kurpfalz proponiert: /701 f./ Haben gemäß der letzten Beschlussfassung5nochmals mit den kursächsischen Gesandten verhandelt, deren Zustimmung zur Einberufung des Religionskonvents aber nicht erreicht. Soll man ihnen den Aufschub um 2 Tage einräumen oder sofort /701’/ mit der haupt deliberation vortgehen?

Umfrage. Magdeburg, Brandenburg-Ansbach und Pfalz-Zweibrücken votieren, mit der sach lenger nit einzuhalten, sonder (weil periculum in mora) doch der gestalt vortzufahren sein, daß den churfürstlichen sächsischen angezeigt werden solt, man wölle sie kheines wegs ausschließen, sonder allein darzwischen praeparatorie einen anfang machen, inen auch alles communiciern.

Württemberg: Befürworten, den kursächsischen Gesandten ein so geringe dilation nit zuverwaigern, damit khein mehrere offension und trennung daher verursacht werden möchte. Solches auch umb sovil desto mehr, weil khein periculum in mora,/701’ f./ da der Ks. nicht vor Montag [16. 5.] ankommen wird und danach noch einige Tage bis zur RT-Eröffnung vergehen. Auch erfordern die Gravamina keine längere Beratung, zudem erwarten auch sie noch Weisung des Hg.

/702/ Baden-Durlach und Kurpfalz schließen sich gegen Württemberg dem 1. Votum an. /702 f./ Da aber zweifelhaft ist, ob Kurbrandenburg am Religionskonvent teilnimmt, falls Kursachsen nicht mitwirkt, fragen die Gesandten Magdeburgs und Brandenburg-Ansbachs sofort bei den Kurbrandenburgern nach. Anschließend teilen sie obigen Ständen mit, dass die Kurbrandenburger Gesandten zwar teilnehmen wollen, aber eine nochmalige Aufforderung an Kursachsen befürworten, /702’/ sich von disem werckh nit abzusöndern.Kurpfalz und Kurbrandenburg bringen dies anschließend den kursächsischen Gesandten vor6.

C) Verhandlungen der weltlichen Kff.

Textvorlage: Bericht der kursächsischen Gesandten an Kuradministrator Friedrich Wilhelm vom 14. 5. (4. 5.) 15947.

Aufforderung an die kursächsischen Gesandten, sich an Beratungen der protestantischen Stände bereits vor der Eröffnung des RT zu beteiligen. Ablehnung mangels Weisung des Kuradministrators.

/150/ Verhandlungen der weltlichen Kff. (nur Gesandte), indem die Gesandten von Kurpfalz und Kurbrandenburgadie kursächsischen Räte in deren Herberge wegen der Einberufung aller evangelischen Stände zur Beratung der Gravamina aufsuchen.

Kurpfalz und Kurbrandenburgbbringen vorc, sie seien wegen der Einberufung aller protestantischen Stände von anderen Ständen urgiret unnd angemanet wurden. Sonnderlich aber haben sie erinnert, das zu8 der ksl. Mt. ankonfft man vieleicht zu solcher berathschlagung /150’/ unnd unnterrede fueglich nicht wurde kommen können, weil man doselbst mit der proposition, ein jeder auch mit uberreichung seiner credentz unnd sonst zuthun haben, auch vieleicht darnach so geeilet werden wurde, das hierzu keine zeit uberigk sein möchte. Uber das auch solche zusammenkonfft zu keinem praeiudicio gemeint sey, sondern allein geredet werden solle, ob, wan unnd wie die gravamina der ksl. Mt. furtzubringen, ob es ante vel post propositionem geschehen solled.

Kursachsen: Wenden entschuldigend ein, dass sie sich vor einer Weisung oder der Ankunft Kuradministrator Friedrich Wilhelms, den sie unterrichtet haben, zur Einberufung der Zusammenkunft nicht wohl wurden ercleren können; mit dem anhange, das wir sonsten wohl wusten, das euer f. Gn.9 neben den anndern stenden sich hierinnen also zuerweisen gemeint, wie es zu gemeiner wohlfahrt dienlich unnd gut sein werdee.

Kurpfalz und Kurbrandenburgf: Betonen, das sie zwar vor ihre personen oder wegen ihrer herrn dise zusammenkonfft so hoch nicht treiben theten, es were aber an deme, das von andern stennden, denen zum theil ihre dißfalls habende bevhelich bewust weren, dermassen in sie gedrungen wurde, das zu abwenndungk allerhandt nachdennckens, so dieselben ihnen sonst hierunter /151/ macheten, sie solche zusammenkonfft lenger dann biß uf heute, sonnabents10 zu frue, nicht wurden verschieben oder einstellen können. Dann sonsten, do es könfftigk nach eines oder des andern willen nicht gehen noch derselbige, was er begeret,[nicht] erlanngen sollte, man ihnen wurde die schuldt geben unnd zumessen wollen, als ob sie die gelegenheit, solche dingk zu tractiren unnd zusuchen, verabseumet unnd unterlasseng,11.

D) Einzelunterredungen

Fragliche Einberufung der protestantischen Stände. Übergabe der protestantischen Gravamina an die Gesandten der Stadt Straßburg.

[1] Bekanntgabe der kursächsischenan die Gesandten Hessen-Marburgs, Riedesel und Klotz12: Beziehen sich auf die vorausgehenden Verhandlungen mit Kurbrandenburg und Kurpfalz um die Einberufung der protestantischen Stände. Sie haben dem alß ungewonnlich unnd das es einn seltzams ansehenn bei der ksl. Mt. habenn wurde,widerraten. Bitten dazu um Stellungnahme13.

[2] /702’/ (Nachmittag, 14 Uhr). Bekanntgabe der Kurpfälzer Gesandtenvon Dohna und Culmann an die Württemberger Verordnetenin deren Quartier14: Die kursächsischen Gesandten haben gebeten, die Eröffnung der Religionsverhandlungen Samstag [14. 5.] aufzuschieben. Kurpfalz und Kurbrandenburg haben dies auf Approbation der f. Gesandten in der Form bewilligt, dass die Sitzung am Samstag, 6 Uhr morgens, gewißlich solte fürgehn./702’ f./ Sie, die Württemberger Gesandten, wiederholen ihre Stellungnahme vom Vormittag, wonach Kursachsen der Aufschub einzuräumen ist, /703/ damit khein trennung verursacht werden möchte15./703’/ Sagen zu, auf approbationdes Hg. teilzunehmen16.

[3] Unterredung der Kurpfälzer Gesandtenmit dem Verordneten der Wetterauer Gff., A. Christiani, im Kurpfälzer Quartier17: Unterrichten Christiani über die Weigerung Kursachsens, der Einberufung der protestantischen Stände zuzustimmen, sowie über die schwankende Haltung Kurbrandenburgs, und bitten ihn, er möge informell, gleichsamb vor mich selbst,bei Kurbrandenburg, Hessen und anderen Ständen in Erfahrung bringen, wo sie hinauß wolten, dann sie[Kurpfalz] nicht gern uff ein ungewißes ein convocation anstellen unnd dardurch ihrem gnedigsten herrnn in schimpff unnd spott setzen wolten.Christiani empfiehlt, Kurpfalz möge vorrangig die Absichten der am Heilbronner Tag beteiligten Stände erfragen, in der Erwartung, falls diese richtig würden zugehen, das ahn der ubrigen stennden gesandten khein mangel erscheinen würde.Will mit den von Kurpfalz genannten Ständen sprechen und rät, die Sitzung einzuberufen, selbst wann schon die sachsischen nicht vortt wollten.

[4] Anschließend entsprechende Nachfrage des Verordneten der Wetterauer Gff., A. Christiani, bei E. von Weyhe ( Hessen-Kassel) und S. Klotz ( Hessen-Marburg)18. Beide erklären, sie seien beauftragt, der consultation von den gravaminibus beyzuwhonen und dieselbige mitt ubergeben zuhelffen.

[5] Nachfrage des Verordneten der Wetterauer Gff., A. Christiani, im vertrauenbei Siegmund von der Marwitz [ Kurbrandenburg]19als seinem landtßman, ob Kurbrandenburg die Gravamina unterstützen werde, auch wenn Kursachsen sich absondere. Antwort von der Marwitz’ inn ebenmessigem vertrauen: Sind für beide Fälle instruiert, unnd da schon die sächsische[sich] dazu nicht verstehen würden, sie doch nichts desto weniger das ihr darbey thun wolten.

[6] /63/ Vorsprache der Verordneten der Stadt Straßburgbei den Kurpfälzer Gesandtenin deren Quartier20: /63 f./ Die Straßburger stellen sich vor und bitten um Unterstützung in ihren Anliegen sowie um vertrauliche Korrespondenz. Die Kurpfälzer Gesandten sagen dies zu und bitten die Straßburger, die zuvor der Stadt übermittelten Gravamina21anderen evangelischen Reichsstädten vorzulegen und eine Erklärung zu fordern, /63’/ ob sie bey solchen bestendig zuhalten gedächten.

Straßburg: Die Gravamina liegen ihnen noch nicht vor, sie erwarten aber deren baldige Zusendung mit einer entsprechenden Weisung des Rates. Wollen sich sodann instruktionsgemäß verhalten.

Kurpfalz: Die Stadt hat Kf. Friedrich bereits schriftlich zugesichert22, sich bezüglich der Gravamina von den Ständen des Heilbronner Abschieds nit abzusündern.Bieten eine Abschrift der Gravamina an, damit die Gesandten mit anderen Städten dazu beraten. /63’ f./ Die Straßburger erklären sich dazu bereit.

Anmerkungen

1
 Textvorlage: Bericht der Württemberger Gesandten an Hg. Friedrich vom 12. 5. (2. 5.) 1594: HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 691–706’, hier 697’. Or.; präs. Stuttgart, 16. 5. (6. 5.).
2
 Vgl. das Württemberger Votum in Nr. 162, Abschnitt B.
3
 Die Württemberger Gesandten baten daraufhin im Bericht vom 12. 5. (wie Anm. 1, hier fol. 698–699’) um Weisung, wie sie sich verhalten sollten, falls die protestantischen Stände mit Ausnahme Kursachsens und Pfalz-Neuburgs die Gravamina in der Heilbronner Form mit dem Junktim zur Türkenhilfe übergeben wollten oder falls sich ein Teil Kurpfalz und der andere Kursachsen anschließen würde. Ihres Erachtens konnte der Hg. sich nicht absondern, wenn alle Stände mit Ausnahme Kursachsens dem Ks. die Gravamina übergäben, weil er sich im Heilbronner Abschied auf die Einforderung der politischen Beschwerden verpflichtet hatte und ihm auch /699/ mehr daran gelegen sein will, mit den benachpaurten chur- und fürsten sonderlich jetziger zeit in gutter vertrauligkheit zustehn.Bezüglich der gravamina religioniswolle man den Heilbronner Abschied dahin auslegen, als hätte der Hg. sich zu deren Vorlage verpflichtet, wenngleich das Protokoll die gegenteilige Erklärung beinhaltet. Deshalb baten sie um Weisung, ob sie, falls sich alle Stände /699’/ rainer augspurgischen confession oder auch der mehrer theil mit churfürstlicher Pfaltz und andern calvinisten in tractation einlaßen solten, […] vermög habender instruction bey der Chur Sachsen halten oder unß mit dem mehrern also vergleichen möchten, daß doch den calvinisten nichts eingeraumbt, sonder man sich wider sie […] notturfftig verwart hette.Die Weisung Hg. Friedrichs vom 9. 5. 1594 (29. 4.; Stuttgart) als Reaktion auf einen früheren Bericht erreichte die Gesandten am 13. 5.: Grundsätzlich verwies er auf die Instruktion. Da Kurpfalz aber /684/ hartt darauff tringenwerde, dass der Heilbronner Abschied mit gemainem zuthun werde vortgetruckt,und er befürchtete, dass damit /684’/ gemainen ständen augspurgischer rainer confession allerhandt verhinderungen und beschwerligkeitten dahero verursacht werden, […] zu dem unns auch in mehr weg ettwas bedenckhlich fallen will, wider denn allgemainen reichsbeschluß anno 66 unns mit den ständten calvinischer opinionen zu conjungieren[RAb 1566, § 5, gibt lediglich die Eindämmung von Irrlehren vor, die im Widerspruch zur katholischen Religion und zur CA standen (Lanzinner/Heil, RTA RV 1566, Nr. 467 S. 1514), die Zugehörigkeit der calvinistischen Kurpfalz zur CA wurde nicht thematisiert] und neben ihnen gleichsam für ein man zustehen, innsonderheit aber wir unns zu gemüht führen, da angeregte gravamina religionis in gemain fürgebracht und gehandlet werden sollen, das gemaine ständt augspurgischer confession dahero anders nichts zugewartten, dann das sie durch die papisten für partheyen angezogen werden und sie hienach im Reichs- oder chur-, fursten rhat ainichen contradicenten nicht haben würdten; hingegen wann solche gleichwol gemaine gravamina durch die stände absonderlich geclagt und sollicitiert werden, dannocht beßere hoffnung zu abhelffung oder milterung derselben bevor ist, /685/ […] demnach uß angeregten, auch andern bewegenden ursachen wir unns die vonn des herren administrators der Chur Sachsen, auch pfaltzgraf Philips Ludwigen Ll. fürgeschlagne mittel alß denn sichersten weg hierinnen auch gefallen laßen.Deshalb Vorgabe, falls unter den evangelischen Ständen die befürchtete Spaltung eintritt, das ihr uff solchen fall eüch zu denn rainen augspurgischen confessions verwanthen ständten halten, inn- /685’/ zwischen mit denn churfürstlichen pfaltzgrävischen rhäten behutsamblich handlen und eüch vonn ihnen nicht zuvil einnemen laßen sollen(HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 684–686’. Or.; präs. 13. 5. {3. 5.}). Vgl. auch Anm. 9 bei Nr. 177, Abschnitt B.
4
 HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 691–706’, hier 701–702’. Or.; präs. Stuttgart, 16. 5. (6. 5.).
5
 Vgl. Nr. 162, Abschnitt B.
6
 Vgl. folgenden Abschnitt C.
7
 HStA Dresden, GA Loc. 10202/5, fol. 150–156’, hier 150–151. Or.
a
 Kurbrandenburg] Kurbrandenburg (fol. 37) differenzierter: für Kurbrandenburg sind Siegmund von der Marwitz und Dr. Barth anwesend.
b
 Kurpfalz und Kurbrandenburg] Kurbrandenburg (fol. 37’) differenzierter: Vortrag durch Kurpfalz, gerichtet an Kursachsen.
c
 vor] Kurbrandenburg (fol. 37’) zusätzlich vor dem Folgenden: In der Sitzung am vergangenen Samstag [Nr. 161, Abschnitt B] haben die kursächsischen Gesandten erklärt, sie könnten sich ohne Weisung Kuradministrator Friedrich Wilhelms zur Beratung der Gravamina bereits vor der ksl. Proposition nicht äußern. Anschließend haben sie zugesagt, die Weisung werde ihnen innerhalb von 2 Tagen vorliegen.
8
 = nach.
d
 solle] Kurbrandenburg (fol. 38) zusätzlich: Erbitten eine Erklärung der kursächsischen Gesandten, ob sie zwischenzeitlich über eine entsprechende Weisung verfügen, um den dringend notwendigen Fortgang der Verhandlungen nicht aufzuhalten. Sollte dies nicht der Fall sein, können sie passiv an den Verhandlungen teilnehmen und sich später dazu erklären.
9
 = Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen als Empfänger des Berichts.
e
 werde] Kurbrandenburg (fol. 38’) zusätzlich: Da sich die Ankunft des Ks. verzögert, wird auch der Kuradministrator erst später anreisen. Versichern, daß sie daß wergk nicht auffhaltten wollen. Sonsten aber ist allerhand bedencken, dise sachen also ahnzufahen fuhr[!] der proposition. Derer hatt man zuvorn zu erwartten gepfleget./38’ f./ Bitten, die geringe Verzögerung zu entschuldigen.
f
 Kurpfalz und Kurbrandenburg] Kurbrandenburg (fol. 39) anders: Replik durch Kurpfalz.
10
 = Samstag, 14. 5. (4. 5.), als Datum des Berichts (Textvorlage).
g
 unterlassen] Kurbrandenburg (fol. 39) zusätzlich: Zusammenkünfte der evangelischen Stände sind keine Neuerung, ebenso nicht das Vorbringen von Gravamina. Daß wehre neu, wan ihre ksl. Mt. daß fuhr eine neuerunge /39’/ und beschwehr auffnehmen und ahnsehen woltten.Die jetzt geplante Plenarberatung beabsichtigt nicht, die Gravamina noch vor der ksl. Proposition vorzubringen, sondern daß man nuhr die sachen ahnfahe, wie, wan und durch wen eß ahnzubringen. Und zweiffeln sie nicht, ihr f. Gn.[Kuradministrator Friedrich Wilhelm] werden ihnen daß nicht misfallen lassen, dan sie sich von deme, darzu sie geneiget, nicht sondern werden.Schlagen nochmals vor, dass Gesandte Kursachsens passiv an der Versammlung teilnehmen und alleine vornehmen, waß fuhrlieffe. Da aber daß auch nicht sein köntte, soltte[ihnen] alle[s] daß, waß fuhrlieffe und votiret wurde, referiret werden; nuhr daß man hierinnen keine sonderunge vorursachette.Betonen, dass die Einberufung auf Wunsch anderer Stände hin erfolgt, und woltten sie hoffen, wan ihnen also aller vorlauff communiciret und referiret wurde, ihr f. Gn. wurden /40/ auff derer glugklichen ahnkunfft auch acquesciren und zufriden sein.Kursachsen: Die Gesandten haben hierauff weitter nichts fuhrbracht, sondern alleine zeitt, sich zubedencken, gebethen. Wurden aber ohne bevehl ihn[!] diesen sachen nichts thun konnen.
11
 Gemäß Bericht der Kurbrandenburger Gesandten vom 12. 5. (2. 5.) baten die kursächsischen Vertreter um einen Aufschub zumindest bis kommenden Tag. Erstere befürchteten aber, dass Kursachsen auch anschließend auf der secessiobeharren würde. Sie baten deshalb um Weisung, falls Sachsen /18/ und vieleicht auch etliche andere mehr unserer religion in diesem puncto gravaminum von uns treten, ob die ksl. Mt. und die geistlichen churfursten wir mit Pfaltz und den ubrigen alleine nach besage unserer instruction aller unterthenigst und gebuhrlich ahnzusprechen hetten. Dann wir uns nicht wenig zubefahren haben, wo Sachssen auf seiner meinung beruhet, dz wir in den argwohn kommen möchten, wir theten uns mit Pfaltz zu nahe zusammen(GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Xx, fol. 9–18, hier 17–18. Or.; präs. Cölln/Spree, 21. 5. {11. 5.}).
12
 Textvorlage: Hessen, unfol.
13
 Vgl. die Antwort in Nr. 167, Absatz 1.
14
 Textvorlage: Nachschrift zum Bericht der Württemberger Gesandten an Hg. Friedrich vom 12. 5. (wie Abschnitt A, Anm. 1), hier fol. 702’ f.
15
 Anschließend unterrichteten die Württemberger Gesandten die Pfalz-Neuburger Räte über diese Planung, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Da Pfgf. Philipp Ludwig sich in der Nähe Regensburgs aufhielt, wollten die Neuburger Gesandten dessen Entschluss den Württembergern bald wissen lassen (wie Anm. 3, hier fol. 703).
16
 Begründung in der Nachschrift zum Bericht an Hg. Friedrich vom 12. 5. (wie Anm. 3, hier fol. 703 f.): Hatten die Wahl, entweder teilzunehmen oder sich mit nur 1 oder 2 Ständen abzusondern. Ihre Instruktion gibt nicht nur die Orientierung an Kursachsen und Pfalz-Neuburg, sondern auch an Kurbrandenburg, Brandenburg-Ansbach, Hessen und weiteren Ständen vor, die alle an der Sitzung teilnehmen. Es werden nicht nur Religionsgravamina, sondern allgemein die Beschwerden im Reich beraten. Sie erwarten, dass auch Pfgf. Philipp Ludwig von Neuburg /703’/ sich mit den calvinisten uff ein gnugsame erclärung und protestation einzulaßen genaigt.
17
 Textvorlage: Wett. Gff., unfol.
18
 Textvorlage: Wett. Gff., unfol.
19
 Textvorlage: Wett. Gff., unfol. A. Christiani verwies im Bericht an Gf. Johann VI. von Nassau-Dillenburg vom 12. 5. (2. 5.) 1594 auf seine vielfachen Bemühungen bei Gesandten anderer evangelischer Stände um die Einberufung des Religionskonvents noch vor der Ankunft des Ks., doch sei dies bisher an Kursachsen und Kurbrandenburg gescheitert. Die Kurbrandenburger Gesandten seien zwar zur Übergabe der Gravamina bereit, lehnten es aber ab, die Türkenhilfe zu verweigern, falls der Ks. die Beschwerden nicht klärt. Christiani bedauerte diese Differenzen gleich zu Beginn der Verhandlungen und sah nicht, wie man so viell köpff wohl werdt unter einen hut bringen können, sondern ein jeder fast uff seinen gedancken bestehet undt dem andern nicht woll weichen oder folgen, noch viell weniger bey der ksl. Mt. den undanck verdienen helffen.Er vermutete zudem Differenzen unter den Gesandten der weltlichen Kff. um das Direktorium bei den Religionsverhandlungen, obwohl dies eindeutig Kurpfalz zustehe (HStA Wiesbaden, Abt. 171 R 597, unfol. Or.).
20
 Textvorlage: Bericht der Straßburger Gesandten an Meister und Rat vom 12. 5. (2. 5.) 1594: AVCU Strasbourg, AA 846, fol. 63–65’, hier 63–64. Or.
21
 Nr. 387, Nachweis „Fassung Heilbronn“.
22
 Kf. Friedrich IV. hatte dem Straßburger Rat nach dem Tag von Heilbronn vertraulich unter anderem die dort formulierten Gravamina zugestellt und ihn vom Beschluss unterrichtet, sie dem Ks. zu Beginn des RT zu übergeben sowie ohne deren Klärung die Verhandlungen zur Türkenhilfe zu verweigern. Er forderte die Stadt auf, an der Übergabe mitzuwirken und ihre Gesandten für die Beratung der Gravamina bis 26. 4. (16. 4.) nach Regensburg zu beordern (Memoriale für Michael Loefenius vom 4. 4. {25. 3.} 1594 als Gesandter nach Straßburg: HStA München, K. blau 112/5 II, unfol. Or. Vollmacht des Kf. für Loefenius; Heidelberg, 4. 4. {25. 3.} 1594: AVCU Strasbourg, AA 1992, fol. 8, 9’. Or.). Die Antwort des Straßburger Rates liegt nicht vor, doch sagte er gegenüber Loefenius die Unterstützung der Gravamina zu (Straßburger Ratsbeschluss vom 18. 4. {8. 4.} 1594: Ebd., 1 R 73, fol. 144’–145’, sowie Aussage Kf. Friedrichs im Schreiben an Mgf. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach; Heidelberg, 25. 4. {15. 4.} 1594: StA Nürnberg, ARTA 58, Prod. 163. Or.).