Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Fragliche Einberufung der protestantischen Stände ohne Teilnahme Kursachsens. Session des Straßburger Administrators. Absprache Württembergs und Kursachsens zu den Gravamina.

Einzelunterredungen

[1] Vorsprache des Kurpfälzer VizekanzlersCulmann beim Kurbrandenburger KanzlerK. Barth1: Culmann fordert neuerlich eine Erklärung zum weiteren Vorgehen bezüglich der Gravamina. Barth: Verweist auf die Bitte Kursachsens um Aufschub. Man werde aber die sechsischen nicht wol ubereilen konnen.

[2] /14/ Vorsprache des Verordneten Administrator Johann Georgs von Straßburg[S. Berchtold] bei den Gesandten Sachsen-Weimars2: /14 f./ Obwohl Ks. den Administrator trotz dessen unzweifelhafter Reichsstandschaft nicht zum RT geladen hat, ist er, der Gesandte, abgeordnet worden, um die Session im FR einzunehmen. Begründet den Anspruch darauf3insbesondere damit, dass /15/ im ober reinischen kreiß seine f. Gn. als ein mitgliedt deßelben zur session zugelaßen worden. Dann wer im kreiß als ein stand deßelben recognoscirt, der wurde auch in gemeine[r] Reichs versamblung billich fur ain stand des Reichs gehalten./15 f./ Übergibt dazu ein Schreiben des Administrators4und bittet um Unterstützung beim Bemühen um die Session. /15’ f./ Antwort der Gesandten: Da das Schreiben an Hg. Friedrich Wilhelm gerichtet und dieser bereits auf der Anreise ist, wollen sie es nicht öffnen, sondern ihm vorlegen.

[3] Vorsprache des Verordneten Administrator Johann Georgs von Straßburg, S. Berchtold, bei den Gesandten der Stadt Nürnberg5: Übergibt ein Schreiben des Administrators6und bittet um Unterstützung beim Bemühen um die Session. Antwort der Gesandten: Falls die anderen evangelischen Städte, an die das Schreiben wohl auch gerichtet wird7, beschließen, das sie sich diser sachen anzunemen hetten (deren beystandt gleichwol etwas zu gering sein möchte), so würden wir uns von dem, was ins gemain für daß nutzlichst bedacht werden möcht, nicht leichtlich absündern können.

[4] /695/ Vertrauliche Vorsprache der Württemberger GesandtenEnzlin und Reinhardt bei den kursächsischen Räten8. Bekanntgabe, dass Hg. Friedrich I. sich beim Tag in Heilbronn in religion sachen nit eingelaßen, sonder ire erclärung biß auff dise zeit eingestelt, unß auch gnediglich bevolhen, mit der Chur Sachsen und Pfaltz-Neüburg gutte correspondentz zu halten. Daneben auch gebetten, uns dero ge- /695’/ danckhen zu unserer nachrichtung unverhalten zulaßen, auch die sach ires theils dahin helffen befürdern, damit ein gemeine, vertrauliche correspondentz getroffen und also die fürlauffende gravamina mit gemeinem zuthon, doch uff sein maß, geclagt und zu verhoffter abhelffung gebracht werden möchten.

Die kursächsischen Gesandten danken für die Mitteilung und bestätigen das Angebot, die vertrauliche Korrespondenz fortzuführen. Sie sind beauftragt, was ins gemein zu befürderung der waren religion und gemeinen nutzens dienstlich, fürzunemmen, auch in religion sachen der churfürstlichen Pfaltz khein directorium einzuraumen; aber in politischen sachen hette es der praeeminentz halben sein richtigkheit. Und were ir gnedigster herr dahin genaigt und urbüttig, sich der gemeinen gravaminum anzunemmen. Daß aber /696/ eben die zu Hailbron fürkhommene gravamina9 und zwar mit angehenckhter commination fürzubringen, were sehr bedenckhlich.Haben bisher die Einberufung der protestantischen Stände verweigert: 1) Weil solche zusamenkhunfften im Reich nit herkhommen, so auch wider die kayserliche capitulation und churfürstliche verbrüderung lauffen wolten10.2) Sie würden beim Ks. und den katholischen Ständen Misstrauen auslösen. 3) Da fast alle Gravamina bereits in der Vergangenheit erörtert und vorgebracht wurden, sind sie nach der RT-Eröffnung in ein oder zwei Tagen zu beraten, damit aber die jetzo besorgte offensa füglich zuverhüten.4) In den Heilbronner Gravamina will die freystellung hefftig getriben werden, so doch bißhero niemahls durchzubringen gewesen11. Und werde auch ein gahr seltzam /696’/ ansehen haben, daß man die ksl. Mt. deßfahls dahin adstringiern und nöttigen wölle, so in irer Mt. mächten nit were, et quidem neque de facto, neque de iure.5) Eben diese Gravamina wurden bereits in Erfurt [1583] von den Kff. beraten und sollten 1583 in Mühlhausen weiter erörtert werden12.6) Es ist höchst bedenklich, die in den Heilbronner Gravamina enthaltene Drohung, sich in puncto contributionis nit zuerclären, bey der ksl. Mt. anzubringen.Ansonsten hat Kuradministrator Friedrich Wilhelm keine Einwände gegen eine Beratung der im Reich fürgehenden gravaminum,doch kann er, was die Vorlage spezieller religions gravaminabetrifft, mit Kurpfalz sich nit einlaßen. /697/ Waß auch den religion friden anlangt, würde ir gnedigster herr nit gern einige ursach geben, daß solche[r] in etwas disputation möchte gezogen werden. Sovil aber die politica gravamina anlangdt und mere publica weren, als daß justici werckh, müntzwesen etc., dabey würde ir gnedigster herr neben andern churfürsten, fürsten und ständen, die notturfft fürzunemmen, khein bedenckhens haben. So aber nit mere publica gravamina, sonder also beschaffen, daß sie ein oder den andern Reichs standt principaliter, doch per consequentiam auch daß gemein Reichs wesen anlangten, dabey were (in maßen bißhero geschehen) dise vorsichtigkheit zubrauchen, daß man die beschwerdte ständt clagen laßen möchte, damit alsdan die evangelische chur- und fürsten inen mit iren votis desto mehr helffen khöndten13, so sich sonsten durch ir mitclagen zu partheyen machen würden.

Anmerkungen

1
 Textvorlage: Kurbrandenburg, fol. 37.
2
 Textvorlage: Sachsen-Weimar, fol. 14–16.
3
 Vgl. die ausführliche Darlegung in der Eingabe Berchtolds an die protestantischen Stände [Nr. 354].
4
 = Schreiben Administrator Johann Georgs vom 18. 4. (8. 4.) 1594 an zahlreiche protestantische Stände. Nachweis hier: HStA Dresden, GA Loc. 10203/4, fol. 335–336’. Or. an Hg. Friedrich Wilhelm von Sachsen und an dessen Bruder, Hg. Johann, oder deren Gesandte. Auch die Übergabe des entsprechenden Schreibens an Hg. Johann Ernst von Sachsen-Coburg erfolgte am 11. 5.: HStA Weimar, C 165, fol. 4–5’. Or. an den Hg. bzw. dessen Gesandte; präs. Regensburg, 11. 5. (1. 5.).
5
 Textvorlage: Bericht der Nürnberger Gesandten an Bürgermeister und Rat vom 12. 5. (2. 5.) 1594: StA Nürnberg, NRTA 108, Prod. 2. Or.; präs. 14. 5. (4. 5.).
6
 = Schreiben Administrator Johann Georgs vom 18. 4. (8. 4.) 1594 an zahlreiche protestantische Stände. Nachweis hier: Ebd., unfol. (Beilage zu Prod. 2). Or. an Stadt Nürnberg bzw. deren Gesandte; präs. Regensburg, 11. 5. (1. 5.).
7
 Die Übergabe des entsprechenden Schreibens an die Frankfurter Gesandten war bereits am 4. 5. (24. 4.) erfolgt: ISG Frankfurt, RTA 86, fol. 17 f., 21’. Or. an Stadt Frankfurt bzw. deren Gesandte; präs. 4. 5. (24. 4.). Schreiben an die Stadt Straßburg (ohne Vorlagevermerk): AVCU Strasbourg, AA 843, fol. 8–9’. Das entsprechende Schreiben an die Wetterauer Gff. wurde deren Gesandten erst am 12. 5. übergeben: HStA Wiesbaden, Abt. 171 R 652, unfol. Kop. an die Wetterauer Gff. bzw. deren Gesandte; präs. Regensburg, 12. 5. (2. 5.); StA Marburg, 81 Nr. A/71/12, unfol. Kop.
8
 Textvorlage: Bericht der Württemberger Gesandten an Hg. Friedrich vom 12. 5. (2. 5.) 1594: HStA Stuttgart, A 262 Bd. 70, fol. 691–706’, hier 695–697. Or.; präs. Stuttgart, 16. 5. (6. 5.).
9
 Nr. 387, Nachweis „Fassung Heilbronn“.
10
 Wahlkapitulation Kg. Rudolfs II. vom 1. 11. 1575 (Burgdorf, Wahlkapitulationen, 76–70; Neerfeld, RTA RV 1575, Nr. 35 S. 278–286). Kurverein vom 18. 3. 1558 (Leeb, RTA RV 1558/59, Nr.47 S. 454–465).
11
 Dazu Randvermerk eines Rates in Stuttgart auf dem Bericht: Die gelegenheit ist aber jetzunder vorhanden.
12
 Im Zusammenhang mit dem Kölner Krieg anstelle eines von Kurpfalz angestrebten protestantischen Gesamtkonvents von Kursachsen und -brandenburg auf Gesandte der weltlichen Kff. limitierter Tag in Erfurt im März 1583 (Gotthard, Macht, 298–300; Haag, Dynastie, 1543 f., 1555–1557). Zum abgesagten Tag von Mühlhausen 1583 vgl. Anm. 4 bei Nr. 161, Abschnitt B.
13
 Gemeint: Vorlage und Beratung von Einzelbeschwerden betroffener Reichsstände in den Kurien des RT.