Textvorlage: Nürnberg, fol. 123–124.
Koadjutorfehde in Livland: Anschluss des SR an den Bericht der Deputierten Pommerns: Abordnung einer Gesandtschaft zur Friedensvermittlung nach Livland.
/123/ (Nachmittag, 2 Uhr) Städterat. Da man erfährt, dass KR und FR zur Koadjutorfehde in Livland beraten, kommt man überein, gemäß letztem Beschluss für die Verweisung des Themas an den Supplikationsrat zu plädieren1
. Falls KR und FR aber bereits auf die Konfliktproblematik eingehen, beschließt SR, a–
dz dz jungst pomerisch bedenncken2 von inen gar nitt zuverpessern, sondern demselben sollt also nachge- /123’/ ganngen werden, unnd dz der effect und inhallt desselben, wan es dartzu komen, muntlich furgeschlagen werden sollt–a.
Eine in Erwägung gezogene Beratung des 2. HA (Türkenhilfe) wird verschoben, da Straßburg dazu noch über keine Weisung verfügt.
/123’ f./ Mainzer Kanzler teilt SR mit, dass der Beschluss von KR und FR zur Koadjutorfehde in Livland morgenb
referiert werden soll.