Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Worms, 18. Dezember 1512

Druck: Siegl, Achterklärung, S. 138-145.

Reichskammerrichter Gf. Sigmund zum Haag und die Beisitzer des Reichskammergerichts haben den Auftrag erhalten, als ksl. Kommissare die der Beteiligung am Überfall auf eine Reihe von Reichsuntertanen nahe Forchheim verdächtigen, namentlich genannten Personen vorzuladen und ihnen den Purgationseid abzunehmen. Da diese zu dem anberaumten Rechtstag entweder nicht erschienen sind oder den Purgationseid verweigert haben, wird gegen sie zusammen mit Götz von Berlichingen die Acht und Aberacht verhängt. Die Einziehung ihrer Güter darf nur mit Zustimmung Bf. Georgs von Bamberg und des verordneten Reichshauptmanns (Gangolf von Geroldseck) erfolgen, damit sie zur Freilassung der Gefangenen, zur Wiedergutmachung für die Geschädigten und zur Erstattung von Kosten verwendet werden können.1

Anmerkungen

1
 Zur weitgehenden Wirkungslosigkeit der Beschlüsse des Kölner Reichstags gegen Götz von Berlichingen und andere Beteiligte am Geleitbruch bei Forchheim vgl. Heil, Friedensproblematik, S. 76.