Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Im Anschluss an den Reichstag 1582 veranlasste das Auslaufen der dort für fünf Jahre bewilligten Türkensteuer erste Reichstagspläne des Kaisers im Sommer 1586, die nach deren Scheitern im Herbst 1587 zunächst nicht weiterverfolgt wurden. Um die Reichsversammlung in Anbetracht der vor allem konfessionspolitisch kritischen Situation im Reich weiter umgehen zu können, warb der kaiserliche Hof die seit 1592 dringend erforderlichen, sogenannten eilenden Türkenhilfen durch Gesandtschaften von einzelnen Reichsständen, danach von Reichskreisen als Darlehen oder freiwillige Leistungen ein. Erst als im Verlauf des Jahres 1593 die Entwicklung an der Grenze in Ungarn und der Ausbruch des „Langen Türkenkriegs“ eine geordnete langfristige Reichssteuer unumgänglich machten, konnte sich Rudolf II. zur Einberufung des Reichstags durchringen.
2.1 Das Reichstagsprojekt 1586/87
Mit Instruktion und Vollmacht vom 16. 8. 1586 (Prag) beauftragte Kaiser Rudolf II. Andreas Erstenberger, den Sekretär der Reichshofkanzlei, mit einer Gesandtschaft zu Kurfürst Wolfgang von Mainz1. Erstenberger hatte den Kurfürst auf die im Mai 1586 nur partiell zum Abschluss gebrachten Verhandlungen des Reichsdeputationstags in Worms, die durch ausländische Söldnerwerbungen veranlassten Unruhen im Reich, die unzureichende Erlegung der vom Reichstag 1582 bewilligten Türkenhilfe und besonders auf deren baldiges Auslaufen im Jahr 1587 zu verweisen. Diese Problemstellung veranlasse den Kaiser, auf eine „gemaine Reichs versamblung und hülff laistung zugedencken“. Der Kurfürst von Mainz, als Reichserzkanzler der primäre Ansprechpartner des Kaisers, sollte deshalb seine Stellungnahme zu folgenden Fragen abgeben: Ist die Einberufung der Kurfürsten persönlich erforderlich, um deren für das Ausschreiben des Reichstags erforderlichen Konsens zu erhalten, oder reicht eine Tagung der kurfürstlichen Räte aus? Soll der Kaiser das Reichstagsgesuch an die einzelnen Kurfürsten oder an das Kurkolleg insgesamt richten, und welche inhaltlichen Punkte sind dabei anzusprechen, um die Zustimmung zu befördern? Daneben bat Rudolf schon in diesem Stadium um Empfehlungen für Ort und Termin des Reichstags sowie zur Frage, wie er die anderen Kurfürsten zur persönlichen Teilnahme bewegen könne.
Obwohl Rudolf II. demzufolge die Notwendigkeit eines Reichstags postulierte und die Anfrage lediglich das Procedere der bereits relativ konkret geplanten Einberufung betraf, ging Kurfürst Wolfgang in seiner Antwort darauf nicht ein, sondern sprach sich grundsätzlich gegen einen derzeitigen Reichstag aus2: Er verwies darauf, was beim Reichstag 1582 mit der Absonderung des Städterats von der Steuerbewilligung des Kurfürsten- und Fürstenrats3 „vor inconvenientia unndt absurda vorgelauffen“, und erwartete auf einer künftigen Reichsversammlung ein ähnliches Verhalten auch höherer Stände sowie, daraus resultierend, „ein lauttere zerrüttung im Heiligen Reich“. Als weitere Argumente gegen einen Reichstag nannte der Kurfürst die Infragestellung des Mehrheitsprinzips durch Proteste eines Teils der Reichsstände beim Deputationstag 1586 in Worms4, die in gleicher Form beim Reichstag zu befürchten sei, das kolportierte Beharren auf der Einforderung der Freistellung durch protestantische Stände im Junktim mit der Türkensteuerbewilligung und die kritische Lage der Stände im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis, die nichts kontribuieren oder den Reichstag nicht besuchen würden. So lange diese Hinderungsgründe, die im Folgenden auch in der kaiserlichen Korrespondenz mit den Kurfürsten und anderen Ständen vielfach angesprochenen „inconvenientia“ und „obstacula“5, nicht geklärt waren, riet der Kurfürst dringend, „noch zur zeit mit ausschreibung eines Reichs tags einzuhalten unndt zu anderer, beßerer unndt bequemblicher gelegenhait […] einzustellen, dan einer noch höherer verbitterung unndt daraus ervolgenden zerrüttung under den ständen gewertig zusein, die zwar notwendig, wa obgerürte hendell dabey noch getrieben werden solten, ervolgen müste“. Auf die Replik Erstenbergers hin6, gerade die Beratung der von Wolfgang angesprochenen Probleme erfordere einen Reichstag, „jha das eben solches die rechten ursachen“ für dessen Veranstaltung seien, zeigte sich der Kurfürst entgegenkommender7, indem er zwar nochmals den aktuell kritischen Zustand im Reich ansprach – man sei nicht mehr „in der vertraulichen zusammensetzung wie vor zeitten“, sondern viele zielten darauf ab, den Religionsfrieden mit dem Geistlichen Vorbehalt zu zerstören, und er sehe nicht, wie ein Reichstag diese Spaltungen beheben könne –, aber dem Kaiser doch empfahl, vorab den Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg die Konsequenzen für das Reich zu verdeutlichen, würde zum einen wie 1586 in Worms das Mehrheitsprinzip infrage gestellt und zum anderen als Verstoß gegen den Religionsfrieden die Freistellung, die die katholischen Stände niemals zugestehen würden, eingefordert werden: „endtliche dissipation unndt innerlich in dem hertzen deß Reichs brennendt feuer“. Nur falls man Kursachsen und Kurbrandenburg im Vorfeld dafür gewinnen könnte, das hergebrachte Mehrheitsverfahren beim Reichstag ebenso wie die Geltung des Religionsfriedens zu respektieren, sei die Einberufung der Reichsversammlung ratsam, bei der neben der Türkenhilfe die 1582 und 1586 prorogierten Punkte beraten, die Religionsfrage aber unbedingt außen vor gelassen werden sollte.
Obwohl auf diese Stellungnahme hin ein Gutachten der kaiserlichen Geheimen Räte8 die Kurmainzer Bedenken zwar bestätigte, gleichzeitig aber in Anbetracht des Auslaufens der Türkensteuer im September 1587 einen Reichstag als unumgänglich erachtete, dafür die von Kurmainz angeregten Vorverhandlungen mit Kursachsen und Kurbrandenburg befürwortete und zusätzlich die Einbeziehung Erzherzog Ferdinands II. von Tirol und Herzog Wilhelms V. von Bayern in den Reichstagsplan anriet9, und obwohl auch der Kaiser sich trotz des Einwands, „wan es das grenitzwesen und turggische verehrungen immer erdulden konten, das bei jetzigem verwirtem wesen und zeitten wol mochte mit einem Reichs tag eingehalten und ettwas pesserung erwartet werden“, dem Geheimen Rat darin anschloss, die von Kurmainz angedeuteten ‚Verhinderungen‘ im Vorfeld abzuklären, weil man wegen der weiteren Finanzierung der Grenzsicherung in Ungarn „numehr auff ein Reichs tag verdacht sein muß“10, dauerte es bis ins Frühjahr 1587, ehe Rudolf II. das Projekt weiter verfolgte und, angeregt wohl von Gutachten Erstenbergers und des Geheimen Rates Jakob Kurz11, eine Gesandtschaft an die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg abordnete12.
Als Gesandte wurden mit Instruktion vom 7. 3. 1587 (Prag)13 Graf Albrecht von Fürstenberg und Jakob Kurz beauftragt. Ihre inhaltlich entsprechenden Werbungen, die sie zunächst am 22. 3. (12. 3.) 1587 bei Kurfürst Johann Georg von Brandenburg in Berlin14 und anschließend Anfang April bei Kurfürst Christian I. in Dresden15 vorbrachten, griffen die 1586 mit Kurfürst Wolfgang von Mainz ausgetauschten Argumente für die Notwendigkeit eines Reichstags auf, insbesondere das baldige Auslaufen der Türkenhilfe von 1582 noch im Jahr 1587 und ebenso des achtjährigen Friedens mit dem Sultan, aktuell zunehmende türkische Einfälle in Ungarn sowie die den Kaiser ohne weitere Reichssteuer überfordernde Sicherung der dortigen Grenze. Ergänzt wurde gemäß der Kurmainzer Empfehlung die Vorabklärung der wichtigsten, von protestantischer Seite erwarteten Verhandlungshindernisse: der Protest der Reichsstädte gegen den Reichsabschied 1582; 1586 die eigenmächtige Vorlage von ‚gefährlichen‘, den Reichsfrieden infrage stellenden Artikeln neben der Proposition des Kaisers durch einige Räte16 und der Protest gegen den Mehrheitsbeschluss des Deputationstags; zuletzt Verlautbarungen, man wolle auf einem Reichstag den Religionsfrieden und mit dem Glaubenswechsel des ehemaligen Kurfürsten Gebhard Truchsess von Köln die Freistellung nochmals zur Beratung bringen sowie ohne willfährige Erklärung keine anderweitigen Verhandlungen aufnehmen oder eine Türkenhilfe bewilligen. Da jedoch ein Reichstag unter dieser Prämisse keinen Erfolg bringen, sondern eher die Zerrüttung im Reich steigern werde, bat der Kaiser mit der Werbung beide Kurfürsten um deren Gutachten, auf welche Weise man diese Verhandlungshindernisse umgehen könne, wie es demnach bei „der ordnung, stylo und gebrauch, wie im Heiligen Reich herkhommen ist, gelassen, die frembde und privat sachen […] nit mit eingemischet noch das jenige, was zuvor ainmal statuirt und beschlossen, […] widerumb in disputation gezogen werde“.
Kurfürst Johann Georg von Brandenburg hatte gemäß seiner Antwort zur Werbung17 wenig Zuversicht, dass von einem Reichstag infolge der gegenwärtigen „distraction der gemüeter und eingerißenen mißtrauenn und widerwillenn under den stenden viel nutzbahrer und gueter verrichtung zue hoffen sey“, und riet dem Kaiser deshalb von der Einberufung ab. Er stützte sich dabei nicht nur auf die aktuelle politische und wirtschaftliche Lage im Reich mit den Auswirkungen des Kölner und des niederländischen Kriegs auf Stände und Untertanen sowie mit dem Niedergang von Wirtschaft und Handel, sondern bezog auch Klagen gegen die verstärkten gegenreformatorischen Maßnahmen auf katholischer Seite ein, wie sie später in den protestantischen Gravamina18 vorgebracht wurden: Vertreibung evangelischer Untertanen aus katholischen Gebieten unter Missachtung des Religionsfriedens, allgemeine Bestrebungen der katholischen Stände, ihre Macht auszuweiten; Versuche, den Einfluss des Papsttums im Reich zu vergrößern; Missbrauch der katholischen Mehrheit auf Reichsversammlungen unter anderem gegen Beschwerden der protestantischen Stände, indem allein die katholische Majorität zähle „und die stende der augspurgischen confeßion und ihre vota und bedenckenn hinfuro wenig geachtt werdenn“. Falls die katholischen Stände wie 1582 in allen Kurien die Mehrheit bilden und „alleinn regieren“, sei es für die CA-Stände „vergeblich, das sie mit schwerenn und großenn uncostenn die Reichs tage nuhmehr besuchen oder beschickenn sollenn“. Kurfürst Johann Georg gab damit nicht das erbetene Gutachten zur Ausklammerung der erwarteten Verhandlungsbehinderungen ab, sondern beharrte im Gegenteil ausdrücklich auf dem Recht, auf Reichsversammlungen Beschwerden vorzubringen, erwartete ohne deren Klärung mehr „gezencks inn rhätenn und anderer unordnung“ als 1582 und sprach sich deshalb gegen die Einberufung eines Reichstags aus.
Wesentlich allgemeiner fiel die Antwort Kurfürst Christians I. von Sachsen aus19: Er stellte klar, dass einige der vom Kaiser angesprochenen Verhandlungshindernisse ihrer Beschaffenheit nach nur auf einem Reichstag geklärt und demnach nicht von der Beratung ausgeklammert werden könnten, und drückte die Erwartung aus, der Kaiser werde „als die recht liebende hohe obrigkeit, zu gleichmeßigem schutz und handthabung eines jedern befugung und gerechtigkeit gnedigst [sich] zuerzeigen, gesinnet“ sein.
Die ernüchternden Antworten beider Kurfürsten veranlassten Rudolf II. zur nochmaligen Wendung an Wolfgang von Mainz sowie zusätzlich an Kurfürst Johann von Trier. In den Instruktionen für Andreas Erstenberger vom 15. 5. 1587 (Prag)20 bezog er sich auf die Stellungnahmen der Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg, in denen die Schuld am derzeitigen Übelstand im Reich den katholischen Ständen zugesprochen wurde, und bat um Gutachten zur Frage, ob er einen Reichstag einberufen sollte, selbst wenn die „difficultates“ zuvor nicht geklärt werden könnten. Dazu merkte er an, dass die Türkengefahr im Grunde keinen weiteren Aufschub der Reichsversammlung erlaube, die von Kursachsen und ‑brandenburg erwähnten Beschwerden ohnehin nur dort beraten werden könnten und auch anderweitige Punkte wie Störungen des Landfriedens namentlich durch Truppenwerbungen bisher Thema der Reichstage waren.
Johann von Trier beantwortete die von Erstenberger am 8. 6. 1587 vorgebrachte Werbung am 11. 6. (Wittlich)21. Er befürchtete aufgrund der Stellungnahme Kurbrandenburgs auf einem Reichstag weitere Angriffe auf das katholische Bekenntnis mit einer neuerlichen Religionsdebatte in Verbindung mit der Freistellungsforderung, bei der von katholischer Seite keine Zugeständnisse möglich seien, wolle man nicht den Untergang der eigenen Religion und des geistlichen Standes riskieren. Er riet deshalb von der Einberufung eines Reichstags ab und plädierte für die Veranstaltung eines Kurfürstentags mit persönlicher Teilnahme des Kaisers und der Kurfürsten, da man dort „vil vertreulicher“ sprechen, Kursachsen und Kurbrandenburg vielleicht von der „gefahr und unheill der gesuchten freistellung“ überzeugen, zu „mehrer sanfftmuettigkeitt, milterung unnd besserm vertrauen“ veranlassen und dahin bewegen könne, es beim Religionsfrieden ohne die Freistellung zu belassen. Außerdem könnte der Kurfürstentag die dringend erforderliche Nachfolgeregelung im Kaisertum mit der Wahl eines römischen Königs aufgreifen.
Auch Wolfgang von Mainz sah in seiner Antwort an Erstenberger vom 18. 6. 1587 (Mainz)22 keine Möglichkeit, die angesprochenen Probleme im Zusammenhang mit den protestantischen Gravamina weder vor noch auf einem Reichstag zu klären, ohne den Religionsfrieden infrage zu stellen. Er hatte jedoch die Hoffnung auf „ein bessere erclerung“ namentlich seitens des Kurfürsten von Kurbrandenburg, wenn man ihm die Erfordernisse der allgemeinen Wohlfahrt nochmals verdeutliche und die Reichsversammlung thematisch auf die Türkenabwehr konzentriere, und empfahl deshalb dem Kaiser, er möge beide Kurfürsten nochmals aufsuchen lassen, ihnen „die höchste gefahr deß gemeinen wesens für augen“ stellen und sie davon überzeugen, dass „obangeregte difficulteten under wegen gelassen und mann aintzig zu dem endt getrachtet, wie dem feindtlichen über- und einfall deß türckhischen übermechtigen gewaltts begegnett“ werden könne. Daneben hatte Kurfürst Wolfgang keine Einwände gegen die zusätzliche Einberufung eines Kurfürstentags auch im Hinblick auf die Wahl eines römischen Königs.
Auf der Grundlage beider Antworten kam das Thema ‚Reichstag‘ wohl Mitte Juli 1587 im kaiserlichen Geheimen Rat zur Vorlage23, konkret nochmals das vielfach angesprochene Problem, wie die „furfallende obstakel und verhinderungen mochten vorkummen werden“. Der Geheime Rat erwog dafür vier Möglichkeiten, von denen er jedoch zwei a priori außen vor ließ: Die Fortführung der Verhandlungen um die Nachfolgeregelung mit der Wahl eines römischen Königs, für die er derzeit „kein gelegenheit“ sah, sowie die – von Trier angeratene – Einberufung der Kurfürsten persönlich, weil diese in Anbetracht der Lage an der türkischen Grenze zu viel Zeit erfordere und die Anreise der rheinischen Kurfürsten wegen des dortigen (Kölner) Kriegs höchst unwahrscheinlich sei. Für die als Drittes angesprochene, zuvor von Kurmainz empfohlene nochmalige Gesandtschaft an Kursachsen und Kurbrandenburg sah der Geheimer Rat wenig Erfolgschancen, so lange sie wie bisher auf der offiziellen Ebene mit dem Austausch schriftlicher Werbungen und Antworten unter Einbeziehung der kurfürstlichen Räte erfolge. Besser sei die Abordnung nur eines, beiden Kurfürsten persönlich bekannten Gesandten, um sie in jeweiligen Privataudienzen allein „in sonderm vertrauen“ anzusprechen, ihnen die Konsequenzen der beklagten Proteste und ‚Neuerungen‘ bei den Reichversammlungen 1582 und 1586 sowie die Gefahren der Debatten um den Religionsfrieden persönlich vor Augen zu führen und dazu zu bewegen, bei einem künftigen Reichstag darauf zu verzichten. Nachdrücklicher befürwortete der Geheime Rat als vierte Möglichkeit eine persönliche Zusammenkunft des Kaisers mit beiden Kurfürsten, da diese „allerlei vertreuligkait mit sich pringen und zue gutter verstendtnus hochdienlich sein“ werde, um sie so mit dem persönlichen Engagement des Kaisers davon zu überzeugen, schon im Vorfeld sicherzustellen, dass beim Reichstag weder der Religionsfrieden (mit der Freistellungsforderung) zur Disposition gestellt noch die anderweitig angesprochenen Problemfelder vorgebracht würden. „Es solte der muhe und arbait wol werth sein“, dass der Kaiser die persönliche Zusammenkunft auf sich nehme. Vor weiteren Schritten empfahl der Geheime Rat jedoch, zunächst die mit dem Schreiben Rudolfs II. vom 10. 7. 1587 angeforderten Gutachten abzuwarten.
Das angesprochene Schreiben vom 10. 7. 1587 (Prag) ging an die Erzherzöge Ernst24, Ferdinand II. und Karl II. sowie an Herzog Wilhelm V. von Bayern25. Es schildert nochmals die erwähnten Probleme bei den Reichsversammlungen 1582 und 1586, die kritische Lage im Reich und das angekündigte Beharren der protestantischen Stände auf der Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts im Junktim mit der Steuerbewilligung. Ohne die Abklärung dieser Punkte im Vorfeld des Reichstags befürchtete der Kaiser jetzt die Verweigerung des Konsenses der geistlichen Kurfürsten zu dessen Einberufung, die Teilnahmeverweigerung weiterer katholischer Stände sowie, sollte er dennoch zustande kommen, ein erfolgloses, noch größeren Unwillen im Reich evozierendes Ergebnis. Er legte die diesbezüglichen Antworten Kursachsens sowie Kurbrandenburgs bei und bat um Gutachten, wie er vor dem Hintergrund dieser Einwände zu einem erfolgreichen Reichstag kommen könne, der wegen des Auslaufens der Türkenhilfe und der Gefahr in Ungarn unabdingbar sei.
Erzherzog Karl brachte in seiner Antwort an Rudolf II. (Eisenerz/Steiermark, 31. 7. 1587)26 dessen Dilemma auf den Punkt, indem er konstatierte, dass der Kaiser wegen der Türkennot das Ausschreiben eines Reichstags „khaines wegs umbgehen khonnen, sollen noch mügen, entgegen dz derselb rebus sic stantibus weder zuhalten ratsamb noch, da er gehalten, was fruchtbarlichs darin außgericht werden möge, verhoffenlich seye“. Vielmehr würde ein Misserfolg sowohl die Protestanten im Reich wie auch die Türken stärken. Um dies zu verhindern, riet der Erzherzog dem Kaiser, er möge „iro selbst in aigner personn ain raiß per posta oder gutschi27“ nach Kursachsen und Kurbrandenburg auf sich nehmen, um beide Kurfürsten persönlich von der Notwendigkeit eines im kaiserlichen Sinne erfolgreichen Reichstags zu überzeugen und sie aufzufordern, mit dieser Intention auf die Vorlage von Gravamina zu verzichten, sondern sie „auf ain andere zeit und etwo auf ein sondern deputations tag einzustöllen“, und dies auch bei ihren Religionsverwandten zu unterbauen.
Ebenso empfahl Erzherzog Ernst dem Kaiser (Wien, 2. 8. 1587)28 die persönliche Zusammenkunft mit den Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg etwa in Bautzen, um dort vertraulich zu beraten, wie die protestantischen Beschwerden gemildert werden könnten, und sie dafür zu gewinnen, dass sie die Debatte um die Freistellung „auf ain ortt und beyseits stellen“. Alternativ befürwortete er für die vertrauliche Vorberatung bezüglich der Gravamina einen Kurfürstentag, an dem der Kaiser aber ebenfalls persönlich teilnehmen müsste.
Erzherzog Ferdinand schloss sich in seiner Antwort (Innsbruck, 7. 8. 1587)29 der Kurmainzer Argumentation gegen einen Reichstag an und riet dem Kaiser, statt dessen den Papst, König Philipp II. von Spanien sowie die italienischen Fürsten um Geldhilfen für die Türkenabwehr zu bitten und dabei das Drängen der Protestanten auf die Freistellung in Verbindung mit der Steuerbewilligung als Hindernis für einen Reichstag zu thematisieren. Falls ein Reichstag jedoch unausweichlich sei, sollte der Kaiser mit den geistlichen Kurfürsten die Klärung der angesprochenen Hindernisse beraten und die weltlichen Kurfürsten dazu veranlassen, bei ihren Religionsverwandten die Beschränkung der Reichstagsthematik auf die Türkenabwehr und den Verzicht auf Religionsverhandlungen durchzusetzen.
Die Stellungnahme Herzog Wilhelms V. von Bayern (München, 10. 9. 1587)30 entsprach in den Grundzügen den Empfehlungen der Erzherzöge Ernst und Ferdinand: Da die katholischen Stände keinesfalls die Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts oder den Verzicht auf die Ausweisung andersgläubiger Untertanen als Hauptforderungen der ‚Konfessionisten‘ zugestehen könnten, plädierte er für einen Kurfürstentag, den Rudolf persönlich besuchen müsste, um dort die weltlichen Kurfürsten, zumindest Sachsen und Brandenburg, dafür zu gewinnen, die Beratungen zur kaiserlichen Proposition beim projektierten Reichstag nicht zu behindern. Würde der Kurfürstenrat insgesamt dies übernehmen, sei der Anschluss des Fürstenrats aufgrund der katholischen Mehrheit zu erhoffen, selbst wenn dort die „obstacula“ zur Sprache kämen. Falls der Kurfürstentag erfolglos bliebe, empfahl er wie Erzherzog Ferdinand die Wendung des Kaisers an den Papst, den König von Spanien und italienische Fürsten sowie hier zusätzlich an die vornehmsten katholischen und friedliebende protestantische Fürsten im Reich mit der Bitte, wegen der derzeit nicht möglichen Einberufung eines Reichstags eine Türkenkontribution für den Grenzschutz vorzuschießen mit der Zusage, sie mit einer künftigen Reichssteuer zu verrechnen. Auf diese Weise könnte ein Reichstag „zu verhiettung merern übels unnd zerritlicheit, so sich dabey zubesorgen“, zumindest im künftigen Jahr umgangen werden.
Damit endet die Überlieferung für diese Phase der Reichstagsprojektierung 1586/87, in die im Übrigen Kurpfalz unter Kuradministrator Johann Casimir nicht einbezogen wurde. Eine zusammenfassende Übersicht aus dem Jahr 1588 bestätigt diesen Verhandlungsstand31.
Obwohl nachfolgend Erzherzog Ernst im Schreiben an den Kaiser vom 23. 2. 1589 (Wien)32 erneut eindringlich die hohen Kosten der Grenzsicherung darlegte, die aus den kaiserlichen Erblanden nicht länger getragen werden könnten, und ihn deshalb nochmals aufforderte, er wolle „demnach auf fürderliche haltung aines Reichs tags gnedigist bedacht sein“, blieben nach Aktenlage weitere Aktivitäten aus: Zwar liegen Instruktionen vom Dezember 1589 vor, mit denen der kaiserliche Geheime Rat Hans Christoph von Hornstein bei Kurmainz, Kurtrier und erstmals auch bei Kurfürst Ernst von Köln vorsprechen und bei Ersteren33 im Rückbezug auf die Gesandtschaften Erstenbergers 1586/87 rechtfertigen sollte, der Kaiser habe, da sich keine Gelegenheit für eine Zusammenkunft mit den Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg ergab, die Reichstagsfrage bisher aufschieben müssen. Da sich die Situation im Reich aber zwischenzeitlich nicht gebessert habe, sondern beide Kurfürsten mit ihrem Verhalten in aktuellen Konflikten wie in Aachen, Augsburg und Straßburg zu erkennen gäben, dass sie die beklagten ‚Neuerungen‘ ausdrücklich gutheißen, sich die Lage im benachbarten Ausland weiter verschärfe und der Kaiser die Türkenabwehr ohne Reichshilfe nicht länger aufrechterhalten könne, sollten Kurmainz und Kurtrier nochmals dazu Stellung nehmen, wie ohne Verzögerung ein Reichstag einberufen werden könne. Dagegen entsprach die an Kurfürst Ernst von Köln gerichtete Anfrage34 der eingangs referierten Instruktion an Kurmainz vom 16. 8. 1586. Da aber weder Antworten der geistlichen Kurfürsten noch anderweitige diesbezügliche Akten überliefert sind, ist davon auszugehen, dass die Gesandtschaft nicht durchgeführt und ebenso im folgenden Jahr auf weitere Schritte verzichtet wurde.
Dazu mag beigetragen haben, dass die Hoffnungen auf einen Reichstag ohne konfessionspolitische Belastungen in Anbetracht der im Juli 1590 am kaiserlichen Hof von den weltlichen Kurfürsten vorgebrachten Gravamina35 auch als Indiz der „protestantischen Parteienbildung“36 weiter gesunken waren, zumal sie darin ausdrücklich erklärten, sie würden ohne Behebung der Beschwerden auf einem Reichstag wenig Entgegenkommen zeigen. Von den seitens des Kaisers zu den Gravamina angefragten Gutachten katholischer Stände37 äußerten sich nur Erzherzog Ferdinand und Wilhelm von Bayern zum Umgang damit bei einem künftigen Reichstag. Beide empfahlen die Kooperation der katholischen Stände bereits vor der Reichsversammlung, um die Beschwerden zu beraten und eine Ablehnung sowie eigene Gegengravamina zu formulieren38.
Letztlich griff der Kaiser auf den vorherigen Vorschlag Herzog Wilhelms vom 10. 9. 1587 zurück und wandte sich wegen der Aufbringung der Gelder für die Türkenabwehr an einzelne Reichsstände und Reichskreise39.
Obwohl das Reichstagsprojekt 1586/87 damit gescheitert war, sind generalisierende Aussagen, wonach Rudolf II. der Einberufung eines Reichstags nach 1582 zwölf Jahre ausgewichen sei40, insofern zu relativieren, als er im Licht der dokumentierten Gesandtschaften und Korrespondenzen schon 1586, also acht Jahre zuvor, durchaus um die Versammlung der Reichsstände bemüht war, auch wenn diese Versuche infolge der sich zuspitzenden konfessionspolitischen Situation und ebenso der daraus von führenden katholischen Ständen abgeleiteten Konsequenzen für die eigene Konfession im Hinblick auf den erwarteten Fehlschlag eines Reichstags nicht erfolgreich waren41. Allerdings bedeutete der Umstand, dass es nach dem Auslaufen der Steuer von 1582 „wegen der sich verschärfenden konfessionellen Spannungen im Reich nicht gelang, einen neuen Reichstag auszuschreiben, eine Katastrophe“42.
Da das Reichstagsprojekt nicht zu realisieren war, griff Kaiser Rudolf II. die Empfehlung Herzog Wilhelms von Bayern aus dem Jahr 1587 auf und wandte sich mit der Bitte um Darlehen oder freiwillige Hilfsbeiträge an einzelne Reichsstände, nachdem die Gelder aus den eigenen Erblanden für die Deckung des Finanzbedarfs an der türkischen Grenze sowie für die Leistung des Türkentributs nach dem Auslaufen der Reichssteuer von 1582 bei Weitem nicht ausreichten, sondern das Defizit zunehmend anwuchs1. Der Kaiser war deshalb bereits vor dem Beginn des türkischen Hauptkriegs 1593 „extrem von den Reichshilfen abhängig“2, die in Anbetracht der Probleme einer Reichstagseinberufung vorerst mit Darlehen einzelner Stände aufgebracht werden sollten.
Neben Kreditaufnahmen bereits im Jahr 15883 richteten sich verstärkt seit Ende 1589 Gesuche unter anderem an den Erzbischof von Salzburg, der im Juli 1590 ein Darlehen von 20 000 fl. gewährte4. Ebenfalls 1590 liehen der Bischof von Bamberg dem Kaiser 10 000 fl. und der Kurfürst von Brandenburg 20 000 Taler, verzinst mit 6%5. Ging es dabei um Geldmittel meist für die Finanzierung des Türkentributs, so warb der Kaiser mit der Gesandtschaft seines Rates Dr. Bartholomäus Petz im Juli 1592 bei Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, dem Erzbischof von Salzburg, dem Herzog von Bayern und dem Bischof von Passau um eine eilende, auch mit Söldnern zu erbringende Hilfe6. Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg finanzierte daraufhin eine Truppe von 1000 Arkebusieren für fünf Monate, die im November 1592 unter dem Oberbefehl seines Bruders, Jakob Hannibal von Raitenau, an die kroatische Grenze zog7. Die Bitte um eine längere Finanzierung beschränkte Wolf Dietrich im Februar 1593 auf drei Monate, er legte Rudolf aber eindringlich die Veranstaltung eines Reichstags ans Herz, da mit den derzeitigen Partikularhilfen kein länger anhaltender Krieg geführt werden könne8. Erzherzog Ferdinand sagte in den Verhandlungen mit Petz zu, ein Regiment Fußknechte anzuwerben und für drei Monate zu besolden, Herzog Wilhelm V. von Bayern übernahm dies für 500 Reiter, jedoch unter Abzug der Kosten von einer künftigen Reichssteuer. Der Bischof von Passau bewilligte mit der gleichen Vorgabe 10 000 Taler9. Bereits im Februar 1592 hatte der Kaiser über Burkhard von Berlichingen Herzog Ludwig von Württemberg um ein Darlehen von 30 000 fl. als Vorschuss auf die nächste Reichstürkenhilfe gebeten, dabei allerdings mit 15 000 fl. nur die Hälfte erhalten10.
Die neuerlich verschärfte Situation in Ungarn im Verlauf des Jahres 1592 mit dem folgenreichen Verlust der Festung Bihać und weiterer Grenzhäuser11 veranlasste die kaiserliche Hofkammer im Juni, angesichts der Finanznot auf den Zusammentritt des Reichstags zu drängen12. Dennoch entschied sich die im August 1592 einberufene Prager Hauptgrenzberatung unter der Leitung Erzherzog Ernsts als Akutmaßnahme nochmals für die sofortige Einwerbung von ‚eilenden‘ Beihilfen der einzelnen Reichsstände, während sie für die längerfristige Kriegsfinanzierung parallel einen möglichst bald auszuschreibenden Reichstag einplante13: Die Denkschrift14 als Ergebnis diesen Beratungen differenziert zwischen außerordentlichen eilenden Hilfen für die Rekuperation der zuletzt an die Türken verlorenen Festungen notfalls mit militärischer Gewalt und beharrlichen Hilfen für die längere Fortsetzung des Kriegs. Für erstere sah sie neben den Beiträgen der kaiserlichen Erblande und Innerösterreichs die unverzügliche Abordnung von Gesandtschaften an so gut wie alle Reichsstände und daneben an den Papst sowie weitere auswärtige Potentaten vor, um deren Beistand einzufordern. Die von dieser eilenden zu unterscheidende beharrliche Hilfe konnte gemäß der Denkschrift nur ein Reichstag beschließen, dessen Bewilligung die ohnehin wegen der außerordentlichen Hilfe abgeordneten Gesandten bei den Kurfürsten möglichst noch für den Zeitraum vor dem Frühjahr 1593 erbitten sollten. Der Kaiser übernahm im Folgenden allerdings nur den ersten Teil der Empfehlungen für die Einwerbung der eilenden Hilfen, während er den Reichstagsantrag in diesem Stadium nicht aufgriff.
Die Vollmachten für die kaiserlichen Gesandten datieren vom 27.–30. 8. 159215. Die Ergebnisse ihrer Missionen, die von Herbst 1592 bis ins Frühjahr 1593 dauerten, können hier nur zusammengefasst werden16: Bartholomäus Petz erhandelte in Nürnberg 20 000 fl. und 150 Zentner Pulver17, beim Bischof und Domkapitel zu Bamberg bis zu 8000 fl., beim Bischof von Würzburg 12 000 fl.18 und bei Kurfürst Wolfgang von Mainz 15 000 fl., während Kurfürst Ernst von Köln wegen der Kriegsbelastungen und Schulden nichts beitragen konnte19 und Kurfürst Friedrich von der Pfalz lediglich 12 000 fl. aus den ohnehin fälligen Steuerrückständen von 1582 erlegen wollte20. Die Verhandlungen zu der von Petz bei Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach vorgebrachten Werbung21 führte sodann der Bamberger Rat Achaz Hüls. Er musste im November 1592 die Ablehnung der kaiserlichen Bitte durch den Markgrafen akzeptieren, der das Anliegen Rudolfs II. ansonsten bereits in diesem Stadium ähnlich wie der Kurfürst von der Pfalz mit konfessionspolitischen Aspekten im Hinblick auf die protestantischen Gravamina verband22. Die Vorsprache Petz’ bei der Stadt Frankfurt löste mit der folgenden Anfrage des dortigen Rates bei anderen Reichsstädten eine umfängliche Korrespondenz aus23, auf die hin Frankfurt zunächst 3000 fl. und sodann 5000 fl. zugestand, eine höhere Leistung trotz der Intervention Zacharias Geizkoflers aber ablehnte24. Die Stadt Speyer verweigerte in Verhandlungen mit Reichsfiskal Johann Vest als kaiserlichem Verordneten im Herbst 1592 einen Beitrag25, während die Stadt Köln 10 000 fl. bewilligte26. Von den weiteren Reichsstädten leisteten Augsburg 30 000 fl. und Ulm 18 000 fl., Regensburg beschränkte sich auf 4000 fl. Die Städte im schwäbischen Raum, die überwiegend Geizkofler ansprach, zahlten je nach Größe und Vermögen zwischen 1000 fl. und 6000 fl.27
Zacharias Geizkofler verhandelte im Herbst 1592 zudem mit weiteren Reichsständen im süddeutschen Raum28 und anhand einer späteren Instruktion des Kaisers29 auch mit Ständen im Rheinland, namentlich Pfalzgraf Reichard von Simmern, der Ballei Koblenz, Graf Johann von Nassau-Dillenburg, weiteren Wetterauer und anderweitigen Grafen sowie Städten um die Gewährung einer außerordentlichen Unterstützung. Dabei warben er und Johann Achilles Illsung beim Bischof von Augsburg 10 000 fl. ein30, das Hochstift Regensburg zahlte 3000 fl.31, der Bischof von Konstanz 4480 fl. und jener von Basel 3180 fl.32 Pfalzgraf Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg bewilligte 10 Römermonate, dagegen erteilte Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach Geizkofler eine ausweichende Antwort33. Das schwäbische Prälatenkollegium, an das sich im kaiserlichen Auftrag Gallus Hager wandte34, beschloss im Kollegialtagsrezess vom 28. 9. 1592 einen Beitrag von acht Römermonaten35, die schwäbischen Grafen einigten sich auf 16 Römermonate36. Den Auftrag bei Herzog Ludwig von Württemberg führte wie im Februar 1592 Burkhard von Berlichingen aus. Im Gegensatz zu den sonstigen Geldforderungen bat Rudolf II. hier um einen Truppenbeitrag von 1000 Reitern37, den der Herzog jedoch ablehnte und stattdessen 25 000 fl. anbot, die mit der künftigen Reichssteuer verrechnet werden sollten. In den Verhandlungen bis Juni 1593 konnte der Herzog wohl mit dem Argument zum Verzicht auf diese Klausel bewegt werden, die anderen Stände würden das Geld als freiwillige Hilfe ohne Verrechnung erlegen38.
In das Herzogtum Jülich-Kleve wurde keine Gesandtschaft abgeordnet, sondern die Anfrage oblag den dort im Vormundschaftskonflikt als kaiserliche Kommissare tätigen Ludwig von Hoyos und Dr. Johann Wolf Freymon, wobei es in diesem Fall wegen der eigenen finanziell bedrängten Situation infolge des niederländischen Kriegs eher um die Einforderung alter Steuerrückstände ging39.
Die Mission nach Braunschweig, Hessen, Anhalt und zu weiteren Ständen in dieser Region wurde Freiherr Christoph von Schleinitz übertragen. Er erhielt von der Stadt Mühlhausen 4000 fl. als Darlehen auf die nächste Reichssteuer40, ebenso wollten die drei Landgrafen von Hessen ihre gemeinsam gezahlten 15 000 fl. mit einer künftigen Türkensteuer verrechnen41. Herzog Ernst II. von Braunschweig"–Lüneburg in Celle sagte gemeinsam mit seinem Bruder Christian 5000 fl. zu42, das Halberstädter Domkapitel 10 000 fl., und zwar als ‚mitleidliche Hilfe‘ ohne Abzug von der Reichssteuer, den Bischof Heinrich Julius zuvor vorausgesetzt hatte43. Heinrich Julius als Herzog von Braunschweig"–Wolfenbüttel leistete 20 000 fl.44
Als wegweisend sollte sich die Gesandtschaft des Ladislaus Popel d. Ä. von Lobkowitz und des Reichspfennigmeisters Christoph von Loß d. Ä. nach Kursachsen und Kurbrandenburg sowie nach Magdeburg erweisen45. Beide sprachen zunächst in Torgau bei Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen vor46, der auf ihre Werbung um eine außerordentliche eilende Hilfe hin zusagte, die Bitte den Ständen des Obersächsischen Kreises vorzubringen, diese dafür mit Vorwissen des Kurfürsten von Brandenburg für 19. 10. (9. 10.) 1592 anlässlich des ohnehin anstehenden Probationstags nach Leipzig einzuberufen und das Anliegen des Kaisers dort zu befördern47. Da nachfolgend auch Johann Georg von Brandenburg in seiner Antwort an Lobkowitz und Loß zwar auf den Konflikt im Hochstift Straßburg und dessen Kosten anspielte, aber dennoch keine Einwände gegen die weitere Beratung auf Kreisebene vorbrachte und dort die Hilfszusage ebenfalls unterstützen wollte48, konzipierte Kuradministrator Friedrich Wilhelm das Ausschreiben an die Kreisstände explizit wegen der kaiserlichen Bitte49. Befördert von einem Schreiben Rudolfs II. an die beim Probationstag versammelten obersächsischen Kreisstände50 führten die Beratungen in Leipzig51 zum Beschluss im separaten Abschied zur eilenden Türkenhilfe vom 24. 10. (14. 10.) 1592: Auf das Gesuch des Kaisers hin bewilligte der Kreis 100 000 Reichstaler und legte deren Verteilung auf die Kreisstände fest, die betonten, dass sie sich mit dieser Zusage von den anderen Reichsständen „nicht abzusonndernn oder einige neue einfuhrung zu machen gemeinet wehren, sonndernn das sie es darvor halttenn, das solche unndt dergleichen suchen uf eine algemeine Reichs versamblung gehöre[n]“. Daneben erwarteten sie, dass der Kaiser die anderen Reichsstände zu einer entsprechenden Leistung anhand der Reichsmatrikel aufforderte. Weitere Bedingungen: 1) Falls ein künftiger Reichstag eine Türkensteuer beschließt, soll „eines jedern rata, die er jetzo geleistet“, davon abgezogen werden. 2) Verwendung der jetzigen Hilfe nicht für die Begleichung alter Soldrückstände in Ungarn oder für die kaiserliche Hofkammer, sondern ausschließlich für die Besoldung der im Anzug befindlichen Söldner oder zur aktuellen Rückeroberung verlorener Festungen. 3) Erlegung der Hilfe mit den im Obersächsischen Kreis gangbaren Münzen. 4) Aufsicht über die Verwendung der Hilfe durch eine mit Vorwissen der Kreisstände verpflichtete Person52. Bezüglich der genannten Bedingungen konnte der Kaiser mit eigenen Einwänden und einer neuerlichen Gesandtschaft von Reichspfennigmeister Loß im Dezember 1592 Kuradministrator Friedrich Wilhelm und Kurfürst Johann Georg dazu bewegen, die drei letztgenannten aufzugeben53. Da hingegen beide namens des Kreises auf der Verrechnung mit der nächsten Reichssteuer beharrten, bat sie der Kaiser wegen der präjudizierenden Wirkung des Vorbehalts sowohl für Stände, die ihren Beitrag bereits unkonditioniert geleistet hatten, als auch für jene, die noch ersucht werden sollten, möglichst noch vor, spätestens aber auf einem künftigen Reichstag darauf zu verzichten54. Ansonsten wurde die Partikularhilfe von den Kreisständen seit Ende November eingezogen und der zweckgerichteten Verwendung in Ungarn zugeführt55.
Die beispielgebende Wirkung des von Kursachsen angestoßenen Verfahrens mit der Einbeziehung eines gesamten Kreises bewies sich wenig später noch im Zusammenhang mit der Gesandtschaft Lobkowitz und Loß, als sie ihre Werbung Anfang Oktober 1592 Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg vorbrachten und dieser daraufhin ebenfalls die Einberufung der Stände des Niedersächsischen Kreises zusagte56. Da aber Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel im November 1592 das Ausschreiben eines Kreistags wegen der außerordentlichen Türkenhilfe wiederholt ablehnte57, wollte Joachim Friedrich die Erlegung von ebenfalls 100 000 Talern Kreishilfe explizit unter Berufung auf die Leistung des Obersächsischen Kreises zunächst ohne Veranstaltung eines Kreistags mit Gesuchen an die einzelnen Kreisstände zuwege bringen58. Nachdem dies offensichtlich abgelehnt wurde, kam das kaiserliche Gesuch erst beim niedersächsischen Kreistag im April 1593 in Lüneburg als eines von mehreren Themen zur Vorlage59. Im Kreisabschied vom 17. 4. (7. 4.) 1593 hielten die niedersächsischen Kreisstände fest60, dass dem Kaiser mit einer Hilfe der Reichsstände insgesamt mehr gedient wäre, doch bewilligten sie in Anbetracht der akuten Notlage nach dem Beispiel des Obersächsischen Kreises ebenfalls 100 000 Taler und veranschlagten diese Summe mit 13 Römermonaten je Kreisstand. Dies ergab einen Betrag von 113 984 fl., der Rest sollte aus der Kreiskasse ergänzt werden. Betont wurde der ausdrückliche Vorbehalt, dass mit dieser Partikularhilfe des Kreises das althergebrachte Verfahren bei Hilfsbewilligungen nicht präjudiziert werden und der Beschluss von derlei Hilfen aufgrund der Bedeutung der Problematik künftig allein einem Reichstag obliegen sollte61. Einige Kreisstände billigten die Zusage nur mit der Bedingung, ihre dem Kaiser bereits singulär geleisteten Zahlungen mit der neuen Hilfe zu verrechnen. Zudem sollte der Kaiser die (protestantischen) Gravamina62 klären und die Visitation des Reichskammergerichts wieder in Gang bringen63. In der Antwort an den kaiserlichen Gesandten Loß64 verwiesen die Kreisstände auf ihren am Obersächsischen Kreis orientierten Beschluss nach Ausweis des Kreisabschieds.
Damit war die Werbeaktion 1592/93 um freiwillige Partikularhilfen der Reichsstände abgeschlossen. Sie erbrachte eine Gesamtsumme von 614 000 fl., wovon bis Frühjahr 1593 ca. 371 671 fl. erlegt wurden65. Von dieser Sonderhilfe blieben nach dem Abzug der anstehenden Soldzahlungen jedoch nur mehr 93 000 fl. übrig, was die kaiserliche Hofkammer im Frühjahr 1593 gegenüber dem Geheimen Rat erneut dazu veranlasste, auf einen Reichstag und eine allgemeine Reichssteuer zu drängen66. Als entscheidendes Resultat der kaiserlichen Werbungen 1592/93 bleibt neben dem finanziellen Ertrag festzuhalten: Die Hilfsgesuche richteten sich, ausgehend von der erwähnten Prager Denkschrift, an die einzelnen Reichsstände, die Reichskreise spielten in dieser Konzeption keine Rolle67, sondern erst die Initiative Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen68 löste die Transformation auf die höhere Ebene der Reichskreise aus und gab sie noch 1592/93, insbesondere aber für die Zukunft beispielgebend vor. Der kaiserliche Hof wandte sich künftig verstärkt an die Reichskreise als Organe der Reichsverfassung, zumal dieser Weg gegenüber den Gesandtschaften an die einzelnen Reichsstände die Substituierung des Reichstags organisatorisch wesentlich vereinfachte und zudem höhere Erträge erwarten ließ. Kuradministrator Friedrich Wilhelm hatte somit im Zusammenwirken mit Kurfürst Johann Georg von Brandenburg dem Kaiser mit der eigeninitiativen Einberufung des obersächsischen Kreistags und der dortigen Bewilligung einer Kreispartikularhilfe einen „unschätzbaren Dienst erwiesen“69 und damit „ein Präjudiz geschaffen. Das Beispiel von Leipzig würde im Reich Schule machen“70: Im Bestreben, den Reichstag wegen der dortigen konfessionspolitischen Konflikte zumindest partiell zu substituieren, wurden nach 1593 die Reichskreise für die Gewinnung von Türkenhilfen gezielt aktiviert und damit trotz der reichsrechtlichen Einwände gegen diese neue Funktionszuschreibung politisch aufgewertet71.
Die Aktivierung der Reichskreise bestätigte sich bereits wenig später: Obwohl der Kaiser und dessen Geheimer Rat am 25. 8. 1593 nunmehr die Einberufung des Reichstags beschlossen72, wurden parallel die Bemühungen um Partikularbeiträge der Kreise fortgesetzt im Bestreben, die vom Obersächsischen Kreis erwiesene Hilfsbereitschaft auf „der Ebene aller Kreise zu nutzen“73. Auslösende Elemente waren die im August 1593 erfolgte Kriegserklärung des Sultans, der Ausbruch des offenen Hauptkriegs74 und damit der akute Geldbedarf des Kaisers, der keinen Aufschub bis zum Zusammentritt des Reichstags und der Erlegung der dort zu verabschiedenden Reichssteuer duldete. Die Finanzierung des Kriegs sollte deshalb bis dahin mit weiteren Gelddarlehen, Antizipationen auf die künftige Reichssteuer und rascher zu erbringenden Hilfen der Reichskreise überbrückt werden.
Bei den Kurfürsten erfolgten die entsprechenden Gesuche gleichzeitig mit den ersten Reichstagswerbungen im Herbst 1593. So erhielten die Gesandten Christoph von Schleinitz und Dr. Michael Eham mit Schreiben vom 25. 9. 1593 (Prag)75 den Auftrag, bei Kursachsen und Kurbrandenburg parallel zur Bitte um den Konsens für die Reichstagseinberufung auf die sofortige Unterstützung im Türkenkrieg durch die Abstellung von je 1000 Reitern zu drängen. Wenig später ergänzte der Kaiser als Nachtrag vom 1. 10. 1593 (Prag) hier und für die Werbungen bei allen Kurfürsten die Anordnung, deren Zustimmung für die Antizipation von Geldern bei den Reichslegstätten als Abschlag auf die vom nächsten Reichstag zu beschließende Steuer zu erbitten, um damit die unmittelbar anstehenden Kriegskosten zu decken. Der Kaiser versicherte, damit die Freiwilligkeit der Steuerbewilligung durch die Reichsstände keinesfalls zu präjudizieren oder damit „einiche schuldigkeitt, obligation, ordinarium oder nottwendigkeit bewilligender contribution zuertzwingen“76. Kurfürst Johann Georg von Brandenburg kritisierte in der Antwort an die kaiserlichen Gesandten77 die erbetene Partikularhilfe grundsätzlich, da sie ohne „gemeine gnugsame deliberation“ erfolge und damit „dem heübtwergk wenigk gedienet sein; beschicht auch dardurch ein solche sonderung zwischen den stenden, das edtliche wenige daß tragen müssen, waß alle praestiren soltenn“. Die Antizipation ließ er offen, bemängelte aber, das Verfahren sei „ein fast ungewhonliches und im Reich also nicht herkommen“. Dagegen hatte Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen unter Berufung auf die in der kaiserlichen Werbung veranschaulichte, akute Bedrohung auch des Reichs durch den türkischen Ansturm in Ungarn die Stände des Obersächsischen Kreises zu einer entsprechenden Instruierung ihrer Gesandten zum bereits ausgeschriebenen Probationstag in Leipzig aufgefordert, um dort über den vom Kaiser erbetenen eilenden Reiterdienst zu beraten78. Der Kuradministrator brachte die Problematik damit wie 1592 erneut auf die Kreisebene und überzeugte parallel durch eine eigene Gesandtschaft Johann Georg von Brandenburg wegen dessen grundsätzlicher Einwände gegen Partikularhilfen sowie deren Gewährung im Hinblick auf die kritisierten spanischen und päpstlichen Machenschaften im Reich von der Unabdingbarkeit der sofortigen Unterstützung des Kaisers79. Da die Kurbrandenburger Instruktion für den Probationstag bereits die Vorgabe enthielt, neben den 1592 beschlossenen 100 000 Talern neuerlich und noch vor dem Reichstag eine Hilfe zu bewilligen80, konnten die obersächsischen Kreisstände beim Leipziger Probationstag im Sonderabschied vom 23. 10. (13. 10.) 1593 zur kaiserlichen Forderung von 2000 Reitern eine erneute Partikularunterstützung von 100 000 Talern zusagen, mit der 1200 Reiter als Geld- oder direkte Truppenhilfe für drei Monate unter der Direktion Kursachsens und Kurbrandenburgs besoldet werden sollten. Allerdings setzte man die Verrechnung mit der künftigen Reichssteuer voraus81. Kursachsen und Kurbrandenburg einigten sich entsprechend dem Wunsch des Kaisers82 auf die Stellung der 1200 Reiter direkt durch den Kreis, beriefen wegen der diesbezüglichen Modalitäten zu Organisation und Anordnung sowie Anwerbung und Bestallung der Reiter eine Rätetagung für 23. 11. (13. 11.) 1593 nach Jüterbog ein83 und regelten anschließend die Aufbringung der Hilfe sowie Musterung und Abordnung des Kreiskontingents nach Ungarn im Mai 1594, die dortige Besoldung und weitere Einzelheiten84. Während des Reichstags in Regensburg billigten die obersächsischen Kreisstände den kaiserlichen Antrag, die Bestallung nach dem Ablauf der drei Monate namens des Kreises um einen weiteren Monat zu verlängern, da Rudolf II. für die Finanzierung selbst aufkommen wollte85. Die Forderung nach einer nochmaligen Verlängerung um zwei Monate auf Kosten des Kreises, die mit der neuen Reichssteuer verrechnet werden sollten, wurde abgelehnt86.
Die oben zitierte Zusatzanordnung des Kaisers vom 1. 10. 1593 an seine Gesandten um die Zustimmung beider Kurfürsten zur Aufnahme von Antizipationen bei den Legstätten auf die künftige Reichssteuer87 ging in gleicher Form auch an die rheinischen Kurfürsten88. Hier wurde der Werbeauftrag neben der Reichstagsbewilligung um eine dritte Anfrage ergänzt, die Rudolf II. nur dem rheinischen Kollegium mit seinem Schreiben vom 13. 10. 1593 zukommen ließ89: Er verwies auf die kritische Entwicklung in Ungarn mit dem Verlust der Festungen Sisak und Veszprém90, der drohenden Einnahme Kanizsas sowie der Gefahr eines türkischen Zugs bis vor Wien und bat um eine Stellungnahme, ob für diesen Fall „vielleicht die craißhülffen (welche nach laut des Heiligen Reichs abschiedt neben handthabung und volziehung des innerlichen fridens auf solche notfäll, auch zu widerstandt dem türcken angestelt worden) aufgemahnet“ oder die „nechst anstossenden“ Reichsstände „zu fürderlicher beraitschafft und rüßtung dessen, so ehist, als imme sein kan, erindert“ werden sollten, um die Zeit bis zur Hilfsbewilligung des Reichstags zu überbrücken. Der Kaiser zielte also auch hier auf die Aktivierung der Reichskreise ab.
Was zunächst die Antizipationen bei den Legstätten auf die künftige Reichssteuer und deren Absicherung durch die Kurfürsten betrifft, waren sich die Mitglieder des rheinischen Kollegiums darin einig, ohne Absprache mit den anderen Kurfürsten ihre Zustimmung nicht erteilen zu können, „weil solch vorhaben im Reich unerhört und ungepreuchlich“91. Kurfürst Johann von Trier erachtete darüber hinaus den Konsens der Kurfürsten allein nicht für ausreichend, da es sich um „ein gemein werck aller stände“ handle92. Die fragliche Aufmahnung der Reichskreise im höchsten Notfall beurteilte Wolfgang von Mainz skeptisch, weil jeder wisse, „wie beschwerlich und langsam es mit den craißhulffen zuegehe“, und empfahl deshalb die Heranziehung benachbarter Reichsstände93. Auch Johann von Trier berief sich auf die langsame Aufmahnung der Kreistruppen sowie die geringe Erfahrung von deren Soldaten und befürchtete außerdem, die Kreise würden sich kaum dazu bewegen lassen, weil ihnen die Exekutionsordnung diese Aufgabe nicht zuschreibe94. Ernst von Köln dagegen sah den Kaiser in Anbetracht der Gefahr berechtigt, gemäß der Reichskonstitution die eilende Hilfe der Reichskreise aufzumahnen, und wollte die Bestrebungen unterstützen, er erwartete aber, dass „etliche“ die Reichsgesetze anders auslegen würden95. Zu Letzteren gehörte Kurfürst Friedrich von der Pfalz, der die Beistandspflicht der Kreise gemäß Exekutionsordnung hier nicht gegeben sah und wie Trier auf den langsamen Zuzug der Kreistruppen sowie deren ungeübte Soldaten verwies96.
Für die Beratung einer gemeinsamen Stellungnahme zur Frage der Antizipationen und zudem im Hinblick auf die Aufmahnung der Kreishilfe berief Wolfgang von Mainz eine Rätetagung der rheinischen Kurfürsten für 5. 12. 1593 nach Bingen ein97. Dort sollten die Kurpfälzer Räte gemäß einem internen Gutachten98 dafür plädieren, die Bitte des Kaisers um die Aufnahme von Antizipationen auf die neue Reichssteuer abzulehnen, selbst wenn die geistlichen Kurfürsten sie befürworteten, weil bekannt sei, dass „die pfaffen nur zu vil kaiserisch seien und vielleicht besser, wo man mit diesem gelt hinauß wölle, als andere evangelische stendt wissen mögen“. Die Räte kritisierten die vermutete Finanzierung des Zugs Erzherzog Ernsts in die Niederlande zum Antritt der Generalstatthalterschaft mit den erbetenen Antizipationen und als Bestätigung der bekannten missbräuchlichen Verwendung der Türkensteuern in der Vergangenheit die Unterstützung der spanischen Truppen im niederländischen Krieg mit aktuell aufgebrachten Hilfsgeldern und Darlehen. Bezüglich der Kreishilfen stellte das Gutachten fest, die Türken seien keine Feinde des Reichs, sondern nur Österreichs, auch gehöre Ungarn dem Reich nicht an, es bestehe also grundsätzlich keine Hilfsverpflichtung. Die erbetene Kreishilfe in dieser Form sei nicht nur eine Neuerung, sondern sie könne zudem dazu dienen, besonders die CA-Stände finanziell und militärisch auszulaugen, damit sie Spanien desto leichter zum Raub fallen.
In Bingen99 wurde im Abschied vom 7. 12. 1593100 das inhaltlich entsprechende Schreiben der kurfürstlichen Gesandten an den Kaiser ebenfalls vom 7. 12. (Bingen)101 beschlossen: Zur Frage der von den Kurfürsten gestützten Antizipationen wollte man keine Stellungnahme abgeben, da sie die Reichsstände insgesamt betreffe, und riet, der Kaiser möge in Notfällen die notwendigen Mittel „an gelegenen ortten, da solchen sachen rath zu finden ist“, aufbringen. Mit der Aufmahnung der Kreishilfen sei dem Kaiser im eilenden Notfall nicht gedient, nachdem diese kaum bedrängten Reichsständen, denen sie „furnehmlich zu guet verordnet“, helfen könnten. Deshalb lehnte man sie ab und empfahl dem Kaiser, sich an einzelne Reichsstände zu wenden und diese zur Bereitschaft zu ermahnen.
Dennoch beschloss der kaiserliche Geheime Rat wenig später am 2. 1. 1594 anlässlich der Vorlage dieser Stellungnahme, trotzdem neuerlich die Kreisebene für die Einwerbung außerordentlicher Türkenhilfen noch vor dem Reichstag anzusprechen102. Konkreter legte er am 14. 1. 1594 fest, unter Berufung auf die Bewilligung der 1200 Reiter durch den Obersächsischen Kreis den Bayerischen, Oberrheinischen, Niederrheinisch-Westfälischen, Schwäbischen, Fränkischen und Niedersächsischen Kreis zu entsprechenden Leistungen aufzufordern – in Franken und Niedersachsen jeweils 2000 Reiter, bei den anderen genannten Kreisen ein oder zwei Regimenter Fußknechte103. Die hier vereinbarten Instruktionen für die kaiserlichen Gesandtschaften vom 1. 2. 1594 (Prag) richteten sich an die ausschreibenden Fürsten der Kreise. Sie erbaten eine Überbrückungsfinanzierung der Grenzsicherung bis zur erwarteten Steuerbewilligung des bereits einberufenen Reichstags, auch um den derzeitigen strategischen Vorteil in Ungarn nutzen zu können, und verwiesen dazu auf die Kreishilfen, deren Einsatz reichsgesetzlich überdies für die Türkenabwehr vorgesehen sei104. Die Instruktionen stützten sich explizit auf die Vorbildfunktion des Obersächsischen Kreises mit der Stellung von 1200 Reitern und forderten entsprechende Beiträge gemäß dem Beschluss im Geheimen Rat, also 2000 Reiter bzw. 4000 Fußknechte105. Laut einem Vermerk ging die Aufforderung an den Schwäbischen, Oberrheinischen, Niederrheinisch-Westfälischen, Niedersächsischen und Fränkischen Kreis.
Der Bayerische Kreis wird nicht mehr erwähnt, auch sind keinerlei Kreisakten aus diesem Zeitraum überliefert. Hier korrespondierte der Kaiser mit einzelnen Ständen, nachweislich mit Wilhelm V. von Bayern, der im Herbst 1593 die baldige Einberufung des Reichstags anriet und ansonsten Geldvorschüsse leistete106.
Von den erwähnten Reichskreisen tagte als erster der Fränkische, dessen Zusammentritt Johann Eustachius von Westernach, Statthalter des Deutschmeisters in Mergentheim, als kaiserlicher Gesandter bei Bischof Neithard von Bamberg und Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach als ausschreibenden Fürsten veranlasste107, um dort über eine eilende Türkenhilfe des Kreises von 2000 Reitern für sechs Monate zu befinden108. Der Kreistag in Nürnberg Ende März 1594 hielt dazu im Abschied vom 1. 4. 1594 fest, er könne weder die geforderten 2000 noch wie der wesentlich potentere Obersächsische Kreis 1200 Reiter finanzieren, sondern lediglich 1000 für einen Zeitraum von drei Monaten, deren Kosten mit der künftigen Reichssteuer verrechnet werden sollten109. Mit dem Abschied wurden erste Maßnahmen für die Verteilung des Anschlags und der 1000 Reiter auf die Kreisstände beschlossen110. Die nachfolgende Beratung über Einzelheiten der Bestallung der Reiter und der Besetzung der Kriegsämter oblag einem Kreisausschusskonvent in Nürnberg vom 18.–21. 4. 1594111. Die dort nicht zu bereinigenden Differenzen um die Benennung eines Oberstleutnants durch Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach als Kreisoberst112 und der fraglichen Unterstellung des Kontingents unter den Oberbefehl Erzherzog Maximilians kamen nochmals am Rande des Reichstags zur Sprache, wo sie Ende Mai und Mitte Juni einberufene Kreisversammlungen ebenfalls nicht klären konnten113, wenngleich die Kreismehrheit ohne Teilnahme Brandenburg-Ansbachs Erzherzog Maximilian bat, den Oberbefehl zu übernehmen, der Musterung beizuwohnen und die weiteren Maßnahmen für den Zug nach Ungarn einzuleiten114.
Im Niedersächsischen Kreis brachte der kaiserliche Gesandte Christoph von Schleinitz seine Werbung gemäß der zitierten Instruktion vom 1. 2. 1594 bei den kreisausschreibenden Fürsten mit der Bitte um die Abstellung von 2000 Reitern als eilende Kreishilfe zunächst Joachim Friedrich von Magdeburg vor115. Der Administrator referierte mögliche Einwände der Kreisstände gegen eine weitere Partikularhilfe aufgrund der ohnehin zu erwartenden Reichssteuer des Reichstags, sagte aber zu, die Anfrage mit Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel als mitausschreibendem Fürsten zu beraten116. Er beauftragte eine Gesandtschaft zum Herzog, bei der die Türkenhilfe gegenüber den im Mittelpunkt stehenden konfessionspolitischen Absprachen aber nur am Rand erwähnt wurde117. Auch Herzog Heinrich Julius beantwortete Christoph von Schleinitz am 30. 3. 1594 nur ausweichend118, indem er die erbetene Kreishilfe an die Entscheidung des Niedersächsischen Kreises insgesamt verwies, dessen Versammlung aber in Anbetracht des bevorstehenden Reichstags nicht mehr möglich schien. Der Kreistag wurde im Jahr 1594 nicht einberufen.
Erfolgreicher war der Kaiser bei den ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Kreises, wo wohl in Vertretung des zunächst instruierten Reichspfennigmeisters Geizkofler119 Dietrich von Horben zu Ringenberg vorsprach und auftragsgemäß – wie die anderen Gesandtschaften auch hier unter Berufung auf den Obersächsischen Kreis mit der Bewilligung einer Kreishilfe, die, als reichsrechtliche Rechtfertigung, „von allters nach lautt deß Hl. Reichs abschid auch wider den türckhen gemaindt unnd angesehen“ – um das Ausschreiben eines Kreistags und die Verabschiedung einer eilenden Hilfe von zumindest 4000 Fußknechten mit Geschütz und Munition oder einer entsprechenden Geldsumme bat120. Herzog Friedrich I. von Württemberg sagte auf die Werbung Horbens hin zu121, gemeinsam mit Kardinalbischof Andreas von Konstanz einen Kreistag für 8. 5. (28. 4.) 1594 nach Regensburg einzuberufen, da dort die Kreisstände ohnehin anlässlich des Reichstags anwesend seien122. Bei den dortigen Verhandlungen123 konnte Zacharias Geizkofler eine beträchtliche Erhöhung der zunächst angebotenen Hilfe erreichen: Wie der Kreisabschied vom 17. 5./27. 5. 1594 ausdrückt124, entschieden sich die Kreisstände für eine finanzielle Unterstützung, da die Kreistruppenhilfe in der gebotenen Eile nicht aufgemahnt werden könne, und sahen dafür vier Römermonate, entsprechend 54 752 fl., vor. Nach der Intervention Geizkoflers steigerte der Kreis seinen Beitrag auf sechs Römermonate und zusätzliche 20 000 fl. für den Ankauf von 1000 Zentnern Pulver. Zudem verzichtete er auf die Klausel, die Kosten von der künftigen Reichssteuer abzuziehen, falls dies auch die anderen Kreise tun würden. Gemäß dem Bericht Geizkoflers an den Kaiser machten die sechs Römermonate 82 128 fl. aus, die Gesamtbewilligung mit den Ausgaben für das Pulver betrug 102 128 fl.125 Rudolf II. nahm die Hilfe dankend an126.
Im Oberrheinischen Kreis schrieben Bischof Georg von Worms und Pfalzgraf Reichard von Simmern wegen des kaiserlichen Hilfsantrags ebenfalls um die Abordnung von 4000 Fußknechten oder einen entsprechenden Finanzbeitrag einen Kreistag für 22. 5. (12. 5.) nach Worms aus127. Schon vor dessen Zusammentritt wurden seitens der protestantischen Kreisstände kritische Stimmen laut, mit den Partikularhilfen der Kreise verliere man das Druckmittel, eine damit weniger dringliche Steuerbewilligung beim Reichstag an die Klärung der eigenen Gravamina zu binden128. Davon abgesehen war in dem durch den Straßburger Kapitelstreit seit 1592 kaum handlungsfähigen Kreis129 aufgrund der konfessionspolitischen Problematik wenig Entgegenkommen zu erwarten, obwohl bei diesem Kreistag ein Verordneter des protestantischen Straßburger Administrators Johann Georg unter Protest zur Session zugelassen wurde, während sein Kontrahent als Bischof von Straßburg, Kardinal Karl von Lothringen, die Kreisversammlung nicht beschickte130. Der Kreisabschied vom 15. 5./25. 5. 1594 referiert die Werbung des hier als kaiserlicher Kommissar tätigen Burkhard von Berlichingen mit der Bitte um die angesprochene außerordentliche Kreishilfe, argumentativ verstärkt mit dem Hinweis auf die bereits erfolgten Leistungen des Obersächsischen, Fränkischen und Schwäbischen Kreises. Demgegenüber verwiesen die Kreisstände auf die zu erwartende Steuer des Reichstags und beharrten trotz des Angebots Berlichingens, die Kreishilfe von der künftigen Reichssteuer abzuziehen, gegen eine Minderheit, die bis zu drei Römermonate bewilligen wollte, auf dem Mehrheitsbeschluss, keine verbindliche Zusage machen zu können, weil ihre Instruktionen besagten, dass solche „contributions puncten einmahl zue dem reichstag gehörig“131.
Noch vor der Verrichtung im Oberrheinischen Kreis hatte Burkhard von Berlichingen den kurrheinischen Kreistag in Bacharach besucht, den Kurmainz für 15. 5. 1594 ausgeschrieben hatte132. Wie beim Schwäbischen und Oberrheinischen Kreis ließ der Kaiser um eine eilende Kreishilfe in Form von 4000 Fußknechten mit Geschütz und Munition oder eine entsprechende Geldsumme werben133. Ein Erfolg war allerdings insofern nicht zu erwarten, als Kurfürst Friedrich von der Pfalz in der Instruktion die strikte Ablehnung vorgab. Würde die Bitte dennoch mehrheitlich gebilligt, sollte der Gesandte die Zurückweisung bekräftigen, „per expressum protestiren, auffstehen, wider darvon ziehen unndt fernern handtlung nicht beywohnen“134. In den Verhandlungen135 verwiesen die kurfürstlichen Räte die Bitte ohne eigene Stellungnahme zunächst grundsätzlich an den bald beginnenden Reichstag und dortige Konsultationen der (abgesehen von Kurpfalz) persönlich anwesenden Kurfürsten mit dem Kaiser. Erst auf die Replik Berlichingens hin, in der er unter anderem mit der negativen Vorbildwirkung eines kurfürstlichen Kreises für andere Kreise argumentierte, erfolgte mit einem mehrheitlich gefassten Beschluss die recht vage Zusage der Gesandten, dass die Kurfürsten „daß irig uf diß kayserlich suchen […] gern dabey laisten“ und sich persönlich erklären würden. Der Kurpfälzer Delegierte widersprach dem unter Protest136.
Auf die zu Jahresbeginn 1594 geplante Einbeziehung des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises in diese Werbeaktion wurde wohl aufgrund der bekannten Notlage der dortigen Stände wegen der Auswirkungen des niederländischen Kriegs verzichtet. Vielmehr beschloss der Kreis im März 1594, sich seinerseits an den Reichstag um eine Reichshilfe und die Befreiung von Reichssteuern zu wenden137.
Die kaiserlichen Hilfsanfragen seit Herbst 1593 richteten sich neben den Reichskreisen zudem an Einzelstände und ständische Korporationen. So sprach bei den fränkischen Grafen der Bamberger Rat Achaz Hüls um eine eilende Türkenhilfe von 20 Römermonaten vor. Die Grafen verständigten sich im September 1593 auf die sofortige Zahlung von zehn Römermonaten und wollten die andere Hälfte erlegen, falls innerhalb eines halben Jahres kein Reichstag stattfände. Da der Kaiser auf der sofortigen Erlegung der gesamten Summe beharrte, willigten die Grafen im Januar 1594 ein, wenn auch mit der Bedingung, ihre Leistung mit der künftigen Reichssteuer zu verrechnen, falls andere Stände dies verlangten138.
Die von den kaiserlichen Kommissaren Graf Georg von Erbach und Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler ebenfalls um 20 Römermonate ersuchten Wetterauer Grafen lehnten im Abschied des Frankfurter Grafentags vom 29. 9. (19. 9.) 1593 derlei Partikularhilfen grundsätzlich mit dem Argument ab, dass damit „ja entlich die Reichs- und andere gemeine versamblungs täge gar möchten ufgehoben und keine sachen darauff mher vorgenommen und tractirt werden“. Daneben verwiesen sie auf die Beschwerden der evangelischen Grafen mit dem Ausschluss von den Hochstiften an den Beispielen Köln und Straßburg sowie auf die Benachteiligung des Grafenstandes insgesamt etwa bei der Präsentation der Beisitzer am Reichskammergericht, der Stellung von Zu- und Nachgeordneten in den Reichskreisen und mit dem Ausschluss des Wetterauer Kollegiums vom Reichsdeputationstag, sie billigten aber dennoch mit 10 Römermonaten die Hälfte der kaiserlichen Forderung139.
Das schwäbische Prälatenkollegium bewilligte beim Kollegialtag am 8. 8. 1594 eine eilende Hilfe von 20 Römermonaten140. Bereits am 10. 12. 1593 hatte das Generalkapitel des Deutschen Ordens in Mergentheim als Beitrag zur Verteidigung der kroatischen und windischen Grenze unter der Führung von Deutschmeister Erzherzog Maximilian die Abstellung und Besoldung von 150 Reitern und 100 Schützen zu Fuß für zwei Jahre als außerordentliche Hilfe beschlossen, wofür eine Gesamtsumme von 63 600 fl. veranschlagt wurde, die von einer künftigen Reichssteuer abgezogen werden sollte141.
Die sonstigen Wendungen des Kaisers an Reichsstände und Städte um Gelddarlehen in diesem Zeitraum können hier nur exemplarisch142 in wenigen Stichpunkten dokumentiert werden: Kredit Herzog Friedrichs von Württemberg von zunächst 60 000 fl., letztlich 100 000 fl. als Antizipation auf die Reichssteuer143; Darlehen der Stadt Nürnberg von 50 000 fl. mit 5% Zinsen144; Verhandlungen des Kaisers und Geizkoflers mit der Stadt Augsburg ebenfalls um ein Darlehen von 50 000 fl. im Sommer 1594145 sowie Belege für mehrere kleinere Kredite aus dem Jahr 1593146. Die Stadt Straßburg hatte Ende 1593 ein Darlehen von 10 000 fl. bewilligt147 und lehnte im Juni 1594 die Bitte um einen weiteren Kredit als eilende Hilfe ab, sondern wollte nur 300 Zentner Pulver gegen Bezahlung liefern148. Das weitaus größte Darlehen in der „exorbitanten Höhe von 300 000 fl.“ gewährten in den Verhandlungen mit Reichspfennigmeister Geizkofler die Gebrüder Marx, Hans und Jakob Fugger im Januar 1594. Der Betrag überstieg die eilenden Hilfen von einzelnen Reichskreisen also bei Weitem, es wurde allerdings mit 6% verzinst und sollte innerhalb von drei bis vier Jahren mit den Einnahmen aus der erwarteten Reichssteuer 1594 getilgt werden149.
Der Gesamtertrag der außerordentlichen Hilfen von Reichskreisen und Reichsständen sowie der zusätzlich aufgenommenen Darlehen bei Privatpersonen ist nur schwer abzuschätzen. Reichspfennigmeister Geizkofler bezifferte beim Reichstag allein die von ihm aufgebrachten Antizipationen auf die künftige Reichshilfe auf ca. 1 200 000 fl.150 Seine Hauptabrechnung für die Jahre 1592–1594 nennt Einnahmen bei Reichsständen, Reichskreisen, der Reichsritterschaft, österreichischen Ländern und italienischen Fürsten als freiwillige Hilfen von insgesamt 553 784 fl.151 Hier fehlen allerdings Hilfen und Kredite der beiden sächsischen Kreise und der dortigen Stände. Dazu kommen Geld- und Sachleistungen für das vom Kaiser parallel erbetene Kriegsmaterial wie Munition, Schießpulver, Rüstungen, Musketen etc.152 sowie personelle Unterstützung mit der Abstellung von Kriegsräten und Befehlshabern153 für den Dienst im Türkenkrieg seit Herbst 1593.
Die im letzten Kapitel angesprochene Denkschrift der Prager Hauptgrenzberatung1 vom August 1592 hatte neben den in diesem Stadium als Überbrückungsinstrument empfohlenen Partikularhilfen von Kreisen und Ständen nicht weniger dringend für die Einberufung des Reichstags plädiert, um mit der dort zu beschließenden Reichshilfe eine längerfristige Kriegsführung zu finanzieren, und dem Kaiser geraten, den Konsens der Kurfürsten für das Ausschreiben zu einem Termin möglichst noch vor dem Frühjahr 1593 sofort durch die ohnehin für die Einwerbung der Partikularhilfen abgeordneten Gesandtschaften zu erbitten.
Daneben verstärkte in diesem Zeitraum auch die kaiserliche Hofkammer aufgrund der zunehmenden osmanischen Erfolge seit Sommer 1592 ihre „Mahn- und Warnfunktion“ für den Kaiser und dessen Geheimen Rat2. In einem am 2. 6. 1592 vorgelegten Gutachten brachte sie zum Ausdruck, dass „dem wesen ainmall durch kain andere mitl ausser grund nicht geholffen noch rath geschafft werden könte, dann durch furderliche haltung aines Reichs tags und erlangung ainer ersprießlichen neuen Reichs hulff“3. In einem weiteren Gutachten vom 30. 6. 15924 stellte die Hofkammer die rückständige Besoldung des Grenzpersonals und die Sicherstellung der künftigen Finanzierung in den Mittelpunkt, wolle man nicht den Verlust ganzer Grenzabschnitte riskieren. Erneut sah sie dafür keine andere Möglichkeit als die sofortige Einberufung des Reichstags, um zu einer Lösung der Finanzkrise zu kommen5.
Ganz ähnlich formulierte ein undatiertes Gutachten des kaiserlichen Geheimen Rates, gestützt auf Aussagen Erzherzog Ernsts, des Hofkriegsrats und der Hofkammer, das „ainige mittel, disem vor augen stehenden pruch unnd verlust der gränitz“ zu begegnen, sei „die fürderliche anstellung ainer gemainen Reichs versamblung unnd erhandlung ainer ergeblichen Reichs steur“. Der Geheime Rat plädierte zudem wegen des kritischen internen Zustands im Reich, festgemacht am mangelnden Gehorsam von Ständen, deren Verbindungen zu auswärtigen Potentaten und dem Verlauf des Reichsdeputationstags 1590, für die Einberufung, um der Gefahr zu entgehen, dass Reichsstände eigeninitiativ „selbst auf ain reichstag tringen unnd sich wol selbst one zuthuen unnd einwilligung euer ksl. Mt. zusamen schreiben, zu höchster euer ksl. Mt. kaiserlichen authoritet […] vercleinerung“6.
Nicht nur die Hofbehörden befürworteten nachdrücklich das Ausschreiben des Reichstags, auch die Erzherzöge Ferdinand II. und Ernst erwarteten in Gesprächen mit dem päpstlichen Nuntius Cesare Speciano auf dessen Anreise zum Kaiserhof nach Prag im Juni 1592 die Einberufung spätestens im Jahr 15937. Die folgenden Berichte Specianos aus Prag bis Jahresende 1592 bestätigen das Engagement Erzherzog Ernsts und der engsten kaiserlichen Räte für das Ausschreiben, das Vizekanzler Kurz seit Anfang November 1592 gesichert in Aussicht stellte8. Letztlich hing dies von der Entscheidung des Kaisers ab, der sich trotz dieser Aussagen 1592 nicht zum Reichstag bewegen ließ, sondern sich weiterhin auf Partikularhilfen und Darlehen einzelner Stände sowie der Reichskreise beschränkte und den Beistand auswärtiger Potentaten anforderte9. Anfang Januar 1593 berichtete Johann Anton Barvitius aus Prag an Herzog Wilhelm von Bayern: „De Imperii comitiis nihil statutum adhuc“, obwohl die Rückkehr des kaiserlichen Orators aus Ungarn mit neuen Nachrichten zur dortigen Notlage dazu Anlass gäbe10. Wenig später wurden geplante Beratungen zur Einberufung erneut auf Veranlassung des Kaisers hin aufgeschoben11, nach mehreren Aussagen, um die Beilegung des Straßburger Kapitelstreits abzuwarten, wenngleich der Reichstag „era più necessaria che il pane“12. Nuntius Speciano machte für die anhaltende Verzögerung die Entscheidungsschwäche Rudolfs II. verantwortlich, der gegenüber sich die Einsicht der kaiserlichen Räte in die Unabdingbarkeit des Reichstags noch nicht durchsetzen konnte13. Am 6. 3. 1593 stellte Johann von Kobenzl fest: „Della dieta imperiale altissimum silentium, cum summa fundi nostri calamitate“14.
Obwohl sodann im Juni 1593 Erzherzog Matthias unter Berufung auf die Behandlung des kaiserlichen Orators in Konstantinopel15, die aktuelle Forderung des doppelten Türkentributs und die vergebliche Hoffnung auf einen beständigen Frieden konstatierte, es sei „eusserist vonnötten, das numehr ohne verliehrung ainicher zeit und vergebner stundt“ Mittel und Wege zur Gegenwehr eingeleitet würden, um die christlichen Lande vor dem osmanischen Zugriff zu retten, „dartzue aber nun insonderhait ahn unverlengter halttung aines Reichs tags, weill ohn allen zweifel alle andere außlendische potentaten auf denselben sehen unnd sich hienach […] mit irer hülff auch wurckhlich wurden finden lassen, am maisten gelegen, unnd dannen hero ain erkhleckhliche turggenhulf nit auf ain kurtze, sonder ain behärrigen unnd zum wenigisten dreyjarigen krieg zum wege unnd vorrath zurichten“16, war es letztlich wohl erst die Erklärung des offenen Kriegs durch den Sultan im August 1593, die Rudolf II. veranlasste, die Einberufung nicht weiter zu verzögern:
In der Sitzung des Geheimen Rates am 25. 8. 1593 proponierte er, in Anbetracht „des übelstandts im Reich undt auff dehn [!] ungerischen gränizen“ einen Reichstag auszuschreiben17, und stellte die Modalitäten bezüglich Ort und Termin sowie der Beschickung der Kurfürsten um deren Konsens zur Beratung. Die Geheimen Räte thematisierten die grundsätzliche Notwendigkeit des Reichstags nicht mehr, sondern regten für die Terminfindung mit der Präferenz für einen möglichst baldigen Beginn die Einbeziehung der Kurfürsten an, empfahlen Regensburg „wegen der erblandt undt ungrischen gränizen et propter alia“ als vorzuschlagenden Veranstaltungsort18 und befürworteten Bemühungen um die persönliche Teilnahme der Kurfürsten sowie der bedeutenderen Reichsfürsten an der Reichsversammlung.
Obwohl der Reichstagsbeschluss zunächst streng geheim blieb, wurde er noch vor der Fortsetzung der Erörterungen im Geheimen Rat nach Rom übermittelt19. Der Geheime Rat beschloss am 6. 9. 1593 erneut in Anwesenheit des Kaisers, die Gesandtschaften an die Kurfürsten möglichst zügig abzuordnen und ihnen dabei den 6. Januar 1594 als Eröffnungstermin vorzuschlagen. Daneben wurden die Gesandten nominiert und die Grundzüge für deren Instruktion skizziert, die sich ausschließlich auf die Türkenthematik fokussieren sollte, „omissis internis gravaminibus“20, also ohne Erwähnung der Beschwerden und der anderweitigen, vorwiegend konfessionspolitischen Faktoren, die 1586/87 der Einberufung des Reichstags im Weg gestanden hatten. Am 17. 9. 1594 folgte die endgültige und gegenüber der Sitzung am 14. 9. leicht modifizierte Festlegung der Gesandtschaften an die Kurfürsten21.
Die Instruktionen für die Gesandten (Prag, 17. 9. 1593)22 stimmen inhaltlich überein, sieht man von individuell formulierten, einleitenden Bezugnahmen auf frühere Stellungnahmen des jeweiligen Adressaten zu vorausgehenden Anfragen des Kaisers im Rahmen des Reichstagsprojekts 1586/87 ab, die nochmals kurz aufgegriffen wurden, indem Rudolf die lange Verzögerung des Reichstagsplans über einige Jahre hin mit den damaligen Empfehlungen der Kurfürsten und den seither anhaltenden Unruhen im Reich, für die auch die Beschwerden protestantischer Stände knapp angesprochen wurden, rechtfertigte23. Ansonsten schildert die Instruktion entsprechend dem Beschluss des Geheimen Rates vom 6. 9. 1593 detailliert die aktuelle Entwicklung in Ungarn und Kroatien: Die osmanischen Erfolge, den Plan des Sultans für einen Hauptkrieg mit bereits ersten Rüstungen, die inzwischen erfolgte Kriegserklärung und die damit verbundenen osmanischen Truppenaufmahnungen, die Inhaftierung des kaiserlichen Orators in Konstantinopel, die bisherigen Gegenmaßnahmen des Kaisers mit eigenen Mitteln sowie mit Unterstützung des Papstes, italienischer Fürsten und mit den eilenden außerordentlichen Hilfen von Reichsständen24. Da der Sultan den Hauptkrieg so lange fortführen werde, bis ihm der Vorstoß durch Österreich in das Zentrum des Reichs gelingt, und sich der Kaiser allein dem nicht länger entgegenstellen kann, sehe er sich gezwungen, den Reichstag einzuberufen. Die Gesandten wurden beauftragt, mit der Instruktion den jeweiligen Kurfürsten um den Konsens für das Ausschreiben sowie um eine Empfehlung für Ort und Zeit zu bitten. Der Kaiser stellte als Termin den 6. 1. 1594 zur Debatte, weil einerseits das osmanische Vorrücken keinen längeren Aufschub dulde und andererseits wegen der angestrebten persönlichen Teilnahme der Kurfürsten der Zusammentritt noch vor Jahresende wohl nicht möglich sei. Als Versammlungsort schlug Rudolf Regensburg vor, weil dort die Lebensmittelversorgung der vielen Teilnehmer gesichert schien und die relative Nähe zur ungarischen Grenze gegeben war. Als Drittes ließ er die Kurfürsten bitten, als „heupter und seulen“ des Reichs persönlich zum Reichstag zu kommen, so wie er selbst seine eigene Mitwirkung zusagte. Insbesondere zum letzten Punkt sollten die Gesandten gegen die Versicherung des Kaisers, die Kurfürsten nicht lange beim Reichstag aufzuhalten, eine kategorische, am besten schriftliche Antwort anstreben.
Als Erstes erfolgte die Reichstagswerbung bei Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, wo die Reichshofräte Christoph von Schleinitz und Dr. Michael Eham mit der zitierten kaiserlichen Instruktion vom 17. 9. 159325 bereits am 30. 9. 1593 vorsprachen. In seiner Antwort26 betonte Friedrich Wilhelm zwar die anhaltend kritische und verworrene Situation im Reich, wo man mehr auf fremde Potentaten als auf das Wohl des Vaterlands achte, „ohne alle noth unnd erhebliche ursachen schedtliche trennungen unnd mißtrauen“ errege, Privatsachen dem publicum bonum vorziehe und damit einen erfolgreichen Verlauf des Reichstags „schwer unnd fast unmüglich“ mache. Dennoch erkannte er an, „das die nott unnd gefahr vorhandenn“, und erwartete, dass der Kaiser und wohlwollende Stände die genannten „impedimenta“ abwenden würden. Er bewilligte deshalb, die Zustimmung der anderen Kurfürsten vorausgesetzt, das Ausschreiben des Reichstags mit dem vom Kaiser vorgeschlagenen Ort und Termin. Die persönliche Mitwirkung ließ er noch offen. Im privaten Gespräch mit den Gesandten versicherte Friedrich Wilhelm zudem, sowohl das Zustandekommen des Reichstags wie auch die dortige Verabschiedung einer Reichssteuer nach Kräften zu befördern gegen Bestrebungen anderer, „die zu diser zeit privat sachen von der session, vom strasburgischen und achischen wesen etc. allerlei würden moviren wollen“. Würde namentlich Kurfürst Friedrich von der Pfalz „singularis sein wollen“, so werde es beim Reichstag „an irer kfl. Gn. person allein auch nicht gelegen sein“27.
Ähnlich wie der Kuradministrator nannte Kurfürst Johann Georg von Brandenburg in seiner Antwort28 zu der am 10. 10. 1593 vorgetragenen Werbung der Gesandten Schleinitz und Eham29 eingangs Argumente, die wie bei den diesbezüglichen Verhandlungen 1587 gegen einen Reichstag sprachen: Die anhaltenden Unruhen im Reich, Übergriffe von Söldnern im Zusammenhang mit dem niederländischen Krieg, die Bedrängung von Ständen an der Grenze zu Frankreich und Lothringen, Verstöße gegen den Religionsfrieden durch katholische Stände, der Augsburger Kalenderstreit30 und das kaiserliche Urteil gegen den Aachener Rat31. Dennoch bewilligte er aufgrund der vom Kaiser geschilderten Türkennot vorbehaltlich der Zustimmung der anderen Kurfürsten für seine Person das Ausschreiben des Reichstags mit dem genannten Ort und Termin. Er verband damit den Appell an Rudolf II., den Abschluss eines neuen Friedens mit dem Sultan anzustreben und benachbarte Staaten zur Mitwirkung an der Türkenabwehr zu bewegen. Insbesondere möge er König Philipp von Spanien veranlassen, seine Kräfte nicht gegen die Niederlande, sondern gegen den ‚türkischen Erbfeind’ einzusetzen. Zur persönlichen Teilnahme am Reichstag wollte sich Johann Georg erst später vor dessen Zusammentritt erklären32.
Christoph von Schleinitz kehrte nach der Mission in Berlin nochmals nach Dresden zurück33, wo Kuradministrator Friedrich Wilhelm ihn im Gespräch am 29. 10. 1593 dringend aufforderte, beim Kaiser nicht nur eine kolportierte Verschiebung oder gar Absage des Reichstags wegen eines angeblich angestrebten Friedensschlusses mit dem Sultan zu unterbauen34, sondern vielmehr die Bereitschaft Kurfürst Johann Georgs „zu beförderung eines ersprieslichen reichstages und villeucht zu personlicher erscheinung“ wahrzunehmen, um mit der Hilfe des Reichstags jetzt die Gegenwehr so nachhaltig anzustellen, „als wen der feind albereit vor Wien, Prag, Dresden, Perlin etc. (da Gott gnedig vor behuet) sein läger geschlagen hette und vor unsern augen were“. Einen Friedensschluss würde der Sultan nur zu seinem Vorteil nutzen, indem er damit „seine verfluchte mahometische abgötterey zu schmelerung der christenheut teglich jhe mehr und mehr propagirt“. In diesem Zusammenhang erklärte der Kuradministrator wohl eher beiläufig und unbedacht, er werde persönlich am Reichstag teilnehmen35. Schleinitz kam zur Überzeugung, dass in Sachsen und Brandenburg jeder „zu wiederstandt dieses feindes gantz geneigt, freidig und willig ist. Und do es mit einem rechtem ernst zu einer beharlichen defension angestelt wirdt, will ich zu Gott hoffen, es werde ihrer ksl. Mt. an krefften und vermögen nicht mangeln“.
Verlief die Gesandtschaft von Schleinitz’ und Michael Ehams36 in der Hauptsache somit positiv, so waren die parallel stattfindenden Werbungen bei den rheinischen Kurfürsten nicht weniger erfolgreich: Die von den Gesandten Graf Wilhelm von Oettingen und Reichshofrat Dr. Johann Zinner entsprechend ihrer Instruktion am 7. 10. 1593 bei Kurfürst Wolfgang von Mainz in Aschaffenburg vorgebrachte Werbung37 beantwortete dieser38 zwar wie Kursachsen und Kurbrandenburg mit dem einleitenden Hinweis auf die von ihm bereits 1586/87 angesprochenen „obstacula und verhindernußen“, die möglichst noch vor der Reichsversammlung ausgeräumt werden sollten, er billigte das Ausschreiben für seine Person aufgrund der vom Kaiser geschilderten Gefahrenlage aber dennoch, ohne damit den anderen Kurfürsten vorzugreifen und unter der Voraussetzung, dass diese den Reichstag ebenfalls befürworteten. Ebenso akzeptierte er den Termin 6. 1. 1594 und den Veranstaltungsort Regensburg, weil sich der Kaiser wegen des Türkenkriegs nicht zu weit von den Erblanden entfernen könne, wenngleich dies gegen das alte Herkommen verstoße, wonach „altzeit, da ain gemaine Reichs versamlung in den oberlanden gehaltten, die negst daruf volgendt in dem untern bezirckh dem Rheinstrom genehert“. Seine persönliche Teilnahme stellte er ohne gesicherte Erklärung lediglich in Aussicht.
Weniger konkret formulierte Kurfürst Ernst von Köln seine Antwort39 zur ebenfalls von Wilhelm von Oettingen und Reichshofrat Zinner überbrachten Werbung: Er wollte unter Verweis auf das Herkommen den Reichstag nur in Absprache mit den anderen Kurfürsten bewilligen, hatte aber aufgrund der geschilderten Umstände keine Zweifel an deren Zustimmung und versprach, diese selbst zu unterstützen. Die persönliche Teilnahme konnte er wegen der anhaltenden Belastungen infolge der Übergriffe beider Parteien im niederländischen Krieg auf das Erzstift Köln sowie die Hochstifte Lüttich und Münster nicht zusichern, sondern nur vage in Aussicht stellen, falls sich die Situation bis zum Reichstag bessern würde.
Ganz ähnlich erklärte sich Kurfürst Johann von Trier zur Werbung der beiden Gesandten40: Er hatte seinerseits keinerlei Einwände gegen die Einberufung der Reichsstände, weil aber gemäß dem Herkommen der Konsens nur mit einer „collegial resolution aller churfursten“ erfolgen konnte, hatte er Bedenken, sich „abgesondertt dero mittchurfursten zuercleren“, wollte sich jedoch deren Zusage, von der er ausging, anschließen. Den persönlichen Reichstagsbesuch musste er aufgrund der aktuellen Übergriffe spanischer Söldner auf das Erzstift und der daraus resultierenden Gefahren absagen.
Die Reichstagswerbung in der Kurpfalz verrichteten Freiherr Seyfried von Promnitz und Reichshofrat Eberhard Wambold von Umstatt41. Kurfürst Friedrich IV. bezog sich in seiner Antwort42 zunächst auf die in der Werbung angesprochenen protestantischen Gravamina und ging deshalb von deren Beratung beim Reichstag aus, für dessen Bewilligung er aber wie Köln und Trier keine Erklärung angeben konnte, da diese den „alten undt anndern kfl. verfassungen nach“ durch das Kurkolleg „collegialiter“ zu erfolgen habe, er stellte jedoch ebenfalls seinen Anschluss an die Genehmigung in Aussicht und äußerte keine Einwände gegen Ort und Termin. Seine Teilnahme konnte er noch nicht versichern, da nicht absehbar war, wie sich die Situation am Rhein, wo derzeit lothringische Truppen an der Grenze in der Nähe der Kurpfalz agierten, bis zum Beginn des Reichstags entwickeln würde.
In der folgenden Korrespondenz der Kurfürsten mit dem wechselseitigen Austausch der Werbungen und Antworten stand eben die Frage der Kollegialbewilligung im Mittelpunkt. Zunächst rechtfertigte sich Wolfgang von Mainz gegenüber den rheinischen Mitkurfürsten, er habe trotz des ihm bekannten „herkhommens, wie es mit ausschreibung aines gemainen reichstags […] pillig gehaltten werden solle“, den kaiserlichen Antrag nur „fur dißmal als in ainem onversehenem nottfall“ allein und ohne Rücksprache mit ihnen gebilligt43. Friedrich von der Pfalz kritisierte daraufhin, die Zusage hätte „umb der consequentz willen zum wenigsten collegialiter fürgenommen“ werden sollen, ließ es aber in der Hoffnung, dies werde ohne Präjudiz bleiben, zunächst bei der konditionierten Mainzer Bewilligung bewenden44. Wenig später bat er den Mainzer Kurfürsten jedoch45, für den Kollegialkonsens zumindest einen rheinischen Kurfürstentag einzuberufen und dessen Ergebnis mit Sachsen und Brandenburg abzustimmen, um den Kaiser sodann namens aller Kurfürsten zu beantworten. Bei Kursachsen und ‑brandenburg fragte er um Stellungnahme nach, ob der Konsens „collegialiter oder abgesonndert“ erfolgen sollte46. Letztere stellten klar, dass sie aufgrund der vom Kaiser geschilderten Notlage den Reichstag jeweils bereits separat bewilligt hatten, ohne damit die Entscheidung der anderen Kurfürsten präjudizieren zu wollen47. Schon zuvor hatte Johann Georg von Brandenburg Wolfgang von Mainz über seinen Alleingang anstelle einer „collegial resolution aller churfursten“ informiert und sich ebenfalls mit der akuten Gefahrenlage gerechtfertigt48. Kurfürst Wolfgang vertröstete Friedrich von der Pfalz wegen des rheinischen Kurfürstentags zunächst auf die noch ausstehenden Stellungnahmen Kurtriers und Kurkölns49. Nachdem deren Antworten vorlagen, Johann von Trier auf seiner vorbehaltlichen Beantwortung der kaiserlichen Gesandtschaft mit einer späteren Kollegialerklärung insistierte und ähnlich wie Friedrich von der Pfalz die Mainzer Separatbewilligung kritisierte50, proponierte Kurmainz das Thema auf der Rätetagung der rheinischen Kurfürsten in Bingen am 5. 12. 1593, die vornehmlich wegen der beantragten kurfürstlichen Unterstützung kaiserlicher Antizipationen bei den Reichslegstätten auf die künftige Reichssteuer und der fraglichen Aufmahnung der Kreishilfen für den Türkenkrieg zusammentrat51. Dort sollten die Kurmainzer Räte das Verhalten des Kurfürsten neuerlich rechtfertigen und sich einer nochmaligen gemeinsamen Reichstagsbilligung durch das rheinische Kollegium trotz der bereits erfolgten Separaterklärungen nicht entgegenstellen52. Bei den Beratungen in Bingen wurden im Hinblick auf den Reichstag die bisherigen Zusagen insofern modifiziert, als man, angeregt vom Votum Triers, den vom Kaiser vorgeschlagenen Termin 6. 1. 1594 als zu kurzfristig ablehnte53. Im Abschied vom 7. 12. 159354 und im entsprechenden Schreiben an den Kaiser55 hielten die kurfürstlichen Räte fest: So wie der kurfürstliche Konsens „samptlich unndt collegialiter“ zu erfolgen hat, wäre bereits das Reichstagsgesuch des Kaisers im Gegensatz zum praktizierten Verfahren „an die samptliche churfursten in gemain“ zu richten gewesen. Demnach erfolgt trotz der bereits erteilten Einzelzusagen nochmals die gemeinsame Bewilligung des Reichstags durch das rheinische Kollegium mit der Billigung Regensburgs als Veranstaltungsort, ohne damit der Entscheidung Kursachsens und ‑brandenburgs vorzugreifen. Da das vom Kaiser vorgeschlagene Eröffnungsdatum sehr kurzfristig angesetzt ist, bittet man, den Termin „etwas geraumer“ festzulegen. Bezüglich der persönlichen Teilnahme verwiesen die Räte auf die jeweiligen Argumente in den Antworten der Kurfürsten, bekräftigten aber für das rheinische Kollegium insgesamt, ihre Herren könnten nicht nach Regensburg kommen, falls die Gefahren für die Erzstifte bis zum Beginn der Reichsversammlung nicht bereinigt würden, zumal sich die Einlagerungen der niederländischen Kriegsparteien in den Erzstiften Köln und Trier weiter verstärkten. Sie baten den Kaiser, das Fernbleiben der Kurfürsten zu entschuldigen, sollte sich die Situation bis zum Reichstag nicht bessern.
Das Schreiben der kurrheinischen Räte aus Bingen lag dem kaiserlichen Geheimen Rat am 2. 1. 1594 vor56. Der Reichstag war damit spätestens jetzt durch den kurfürstlichen Konsens ohne erkennbare Widerstände gebilligt, wobei der seitens des Kaisers als alleiniges Motiv ins Feld geführte Türkenkrieg für die Einberufung auch nach Aussage der kurfürstlichen Stellungnahmen den entscheidenden Faktor für deren Entgegenkommen darstellte57. Der vom rheinischen Kollegium beanstandete frühe Termin spielte in der Beschlussfassung des Geheimen Rates insofern keine Rolle, als das bereits konzipierte Ausschreiben mit dem 6. 3. bzw. 17. 4. 1594 ohnehin eine spätere Eröffnung vorsah58. Wichtiger war in Anbetracht der im Bingener Abschied ausgedrückten, fast kollektiven Teilnahmeverweigerung des rheinischen Kollegiums der Beschluss des Geheimen Rates, die Kurfürsten in weiteren Werbungen nochmals eindringlich zum persönlichen Reichstagsbesuch aufzufordern59.
Das Ausschreiben des Reichstags (Prag, 10. Januar 1594)1, das den Reichsständen in der Regel in gedruckter Form zuging, ist im Vergleich mit den Einberufungen vorheriger Reichstage2 relativ umfangreich. Dies ist zurückzuführen auf die detaillierte Schilderung des Türkenkriegs in Ungarn und des daraus abgeleiteten gesamteuropäischen Bedrohungsszenarios als dem wesentlichen Motiv für das Ausschreiben der Reichsversammlung:
Unmittelbar nach der jeweils adaptierten Anredeformel3 verwies der Kaiser auf den im Reich bekannten Umstand, dass Sultan Murad III. trotz des 1591 verlängerten Friedensvertrags und der darin vereinbarten Leistung der Ehrengeschenke einen Kriegszug vorbereitet habe sowie unversehens in Ungarn und angrenzende Länder eingefallen sei. Die weiteren Ausführungen entsprechen im Wesentlichen in kürzerer Form der umfassenderen Darlegung in der Proposition4: Einnahme von Orten und Grenzfestungen durch den Pascha von Bosnien in Kroatien und der Windischen Mark; weitere Friedensbemühungen des Kaisers durch seinen Orator in Konstantinopel mit der Bereitschaft, zusätzliche Ehrengeschenke zu überbringen; dennoch Erklärung des ‚haubt Krieg“ gegen das Königreich Ungarn durch den Sultan und Inhaftierung des kaiserlichen Orators; Einfall von Großwesir Sinan Pascha 1593 in Ungarn mit der Eroberung von Sisak, Veszprém und Palota; Vorbereitung eines noch größeren Feldzugs für das künftige Frühjahr [1594] mit einem Aufgebot „diß vnd jhenseit Constantinopel aus Asia vnd Europa […] sambt ainer gwaltigen menge der vnmenschlichen Tartern5“ und dem Plan, nach der Eroberung Restungarns und der Unterjochung der österreichischen Lande mit der Einnahme der Hauptstadt Wien, die Sinan Pascha „nit vnbillichen das Thor zum Teutschlandt nent“, […] alsbaldt mit höeres krafft ins hertz Teutscher Nation zutringen vnd seines bluetgierigen verhoffens die Christenhait in vndergang zurichten“. Zwar hat er, der Kaiser, zur Abwendung der Gefahr seinem kaiserlichen Amt entsprechend die Besatzungen an der Grenze verstärkt und in Eile ein größeres Heer unter Einsatz seiner Kammergüter und der „erschöpffung“ seiner Königreiche und Erblande ausgerüstet, das mit der Hilfe Gottes zuerst den Pascha von Bosnien, dann den Pascha von Ofen bei Stuhlweißenburg besiegte und am 27. 11. 1593 die Festung Fülek sowie benachbarte Grenzhäuser zurückeroberte. Da jedoch trotz dieser Maßnahmen sowie der bereits geleisteten eilenden Hilfen ausländischer Fürsten und von Reichsständen der osmanische Vormarsch nicht aufgehalten werden konnte, sondern vielmehr im Frühjahr der Hauptfeldzug des Sultans vor der Tür steht, den er, der Kaiser, allein mit seinen Erblanden nicht abwehren kann, hat er diese Obliegenheit der gesamten Christenheit und des Reichs als Reichsoberhaupt den Kurfürsten vorgebracht und sie um ihre Zustimmung zur Einberufung eines Reichstags gebeten, „sintemal, disem alle des heiligen Reichs Stendt vnd Glider belangendem vnd empor schwebendem vnhail durch gemaine berathschlagung vnd starcke, ainmütige zusamensetzung zustewren vnd entgegen zu trachten, zum höchsten von nötten“. Dazu kommen andere wichtige Punkte wie [2] die Handhabung des Landfriedens und besonders die Abstellung der Missstände bei Truppenwerbungen und ‑zügen, [3] die Beförderung der Reichsjustiz und des Prozessverfahrens, [4] Maßnahmen zur Beachtung und zum Vollzug der Reichsmünzordnung, [5] die Rektifizierung der Reichsmatrikel mit Moderationen [6] „vnd was dergleichen gemainen notwendigkaiten verners anhengig sein möchte […], welche der Stendt samentliche beratschlagung eruorderten“. Nachdem die Kurfürsten daraufhin die Einberufung des Reichstags bewilligt und die Festlegung von Ort und Termin ihm, dem Kaiser, überlassen haben, wird der Reichstag hiermit in Anbetracht der keinen längeren Aufschub duldenden Gefahr ausgeschrieben für Sonntag Quasimodogeniti, den 17. 4. s. n. / 7. 4. s. v. 1594 nach Regensburg. Er, der Kaiser, wird persönlich am Reichstag teilnehmen. Im Ausschreiben an die Reichsfürsten folgen sodann Ermahnung und Befehl unter Berufung auf die Verpflichtung des Adressaten auf Kaiser und Reich, den Reichstag ohne Rücksicht auf anderweitige Verrichtungen persönlich zu besuchen oder, sollte dies aus gesundheitlichen Gründen oder höherer Gewalt nicht möglich sein, mit umfassend bevollmächtigten Gesandten ohne Hintersichbringen zu beschicken und dort vornehmlich über die Abwehr und „abtreibung mehrgemelts Türckischen gewaltsamen verderben vnd einbrechens als dem ersten vnd vordersten Articul“ und danach über die anderen genannten Punkte zu beraten. Abschließend ermahnte der Kaiser die Stände, dem nachzukommen und pünktlich zu erscheinen, damit verspätete Ankünfte oder unzureichende Vollmachten der Gesandten keine Verzögerungen verursachen, wegen der erforderlichen höchsten Eile die Beratungen schleunig geführt und zügig abgeschlossen werden können. Die Beschlüsse des Reichstags sind auch von abwesenden Reichsständen verbindlich zu vollziehen. Das Ausschreiben war unterzeichnet von Kaiser Rudolf II., Sekretär Andreas Hannewald und Vizekanzler Jakob Kurz.
Eine inhaltlich weitgehend entsprechende und ebenfalls bereits als Druck ausgefertigte Fassung mit dem Datum Prag, 5. 12. 1593, im kaiserlichen Geheimen Rat verlesen am 6. 12. 15936, setzte den Reichstag abweichend von obiger Fassung bereits für 6. 3. s. n. / 24. 2. s. v. 1594 an7. Dieses Ausschreiben wurde als Konzeptkopie8 umformuliert zur späteren Version vom 10. 1. 1594, wobei als inhaltliche Änderungen lediglich die Passage zur Eroberung Füleks am 27. 11. 1593 nachgetragen, die Ankündigung des erwarteten türkischen Hauptzugs für das Frühjahr 1594 konkretisiert und der Beratungspunkt Reichsjustiz ergänzt wurden. Eine weitere Hinzufügung für Beratungen über Handel und Wirtschaft im Reich in Anbetracht deren Niedergangs, veranlasst durch die Handelssperren und -behinderungen ‚ausländischer Potentaten‘, wurde nachträglich wieder gestrichen und nicht in die Ausfertigung übernommen. Wesentliche Gründe für den Aufschub des Reichstags vom 6. 3. auf 17. 4. 1594 waren zum einen Einwände der Kurfürsten gegen den Termin9 und zum anderen dringende Verrichtungen des kaiserlichen Hofes10. Nach anderen Aussagen standen Geldprobleme des Kaisers hinter dem Aufschub11.
Abgesehen von dieser Vorfassung konnten keine weiteren Konzepte des Ausschreibens mit Modifizierungen für einzelne Ständegruppen aufgefunden werden. Die Ausfertigungen für diese weichen insofern ab, als sie für Grafen, Herren12 und Reichsstädte13 in der Anredeformel den jeweiligen Adressaten adaptiert wurden und anstelle der persönlichen Mitwirkung die Aufforderung zur Abordnung von bevollmächtigten Gesandten enthielten. Die Ausschreiben an Vormundschaften waren den entsprechenden Umständen angepasst14.
Neben dem Druck des Ausschreibens als Standardform erhielten ausgewählte Stände handschriftliche Fassungen15. 1594 waren dies16 neben den Kurfürsten der Erzbischof von Salzburg, die Kardinalbischöfe von Konstanz und Trient, Erzherzog Maximilian als Deutschmeister, Herzog Wilhelm V. von Bayern, Herzog Johann Wilhelm von Jülich17, die Herzöge von Lothringen und Savoyen, das Magdeburger Domkapitel18 sowie König Philipp II. von Spanien als Herzog von Burgund und König Christian IV. von Dänemark als Herzog von Holstein19. Die handschriftliche Fassung entsprach inhaltlich dem Druck, sieht man davon ab, dass an Bayern (und wohl auch die anderen handschriftlich geladenen Fürsten) die Aufforderung zur Reichstagsteilnahme nicht als Befehl, sondern als Bitte erging. Gemäß Vermerk auf der Konzeptkopie ging ein weiteres Ausschreiben in dieser Form an Königinwitwe Sophie von Dänemark als Vormund ihrer unmündigen Söhne [Ulrich und Johann] ebenfalls für das Herzogtum Holstein20. Dem Ausschreiben an Herzog Wilhelm von Bayern war ein Postscriptum beigegeben, das in leicht modifizierter Form der dem Ausschreiben an die Kurfürsten angefügten Aufforderung zur persönlichen Anreise nach Regensburg entspricht.
Das erwähnte Ausschreiben an die Kurfürsten unterscheidet sich insofern von der gedruckten Version an die übrigen Reichsstände, als es eingangs auf die Werbung des Kaisers mit der Bitte um ihren Konsens für die Einberufung wegen des Türkenkriegs Bezug nimmt21 und auf die breite Schilderung des dabei ohnehin thematisierten Verhaltens des Sultans verzichtet, sondern gleich auf den für das Frühjahr erwarteten türkischen Hauptangriff sowie die daraus resultierende Gefährdung des Reichs zu sprechen kommt, sodann analog dem Druck die weiteren vier Hauptartikel des Reichstags sowie die Generalklausel zu anderweitigen Themen anfügt, Ort und Termin nennt und den Kurfürsten ebenfalls wie im Druck die Teilnahme befiehlt22. Dem Ausschreiben war ein Postscriptum gleichen Datums angefügt, in dem der Kaiser auf seine vorherige Absicht verwies, den Reichstag zeitiger zu Beginn des Jahres 1594 zu versammeln, daran aber zum einen durch „allerlai ehehaffte obligen“ gehindert worden sei. Zum anderen habe er den Berichten seiner Kommissare sowie dem Schreiben der kurfürstlichen Räte aus Bingen vom 7. 12. 1593 entnommen, dass die rheinischen Kurfürsten einen späteren Termin wünschen23. Er komme dem mit dem Ausschreiben erst für April nach und erwarte deshalb umso mehr die persönliche Teilnahme der Kurfürsten. Um Letzteres zu unterstreichen, richtete der Kaiser begleitend zum Ausschreiben ebenfalls am 10. 1. 1594 (Prag) eine weitere schriftliche Mahnung an alle Kurfürsten mit Ausnahme Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen, in der er unter Berufung auf die Ausführungen in der Werbung seiner Gesandten zur Türkengefahr, der man unverzüglich entschlossen und mit vereinten Kräften entgegenzutreten habe, das beigefügte Ausschreiben ebenso nochmals rechtfertigte wie die Unabdingbarkeit, ihn, den Kurfürsten, „zum höchsten immer möglich zuermahnen“, alle Hinderungsgründe der augenscheinlichen Gefahr für das Vaterland und die Christenheit unterzuordnen und persönlich zum Reichstag zu kommen, um dort die Beratungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Er, der Kurfürst, könne in Anbetracht des Türkenkriegs nicht in Abrede stellen, dass zur Verteidigung der Christenheit „der churfursten selbst persönliche gegenwärt itzundt mehr dan jhemals von nötten seye“. Eine weitere Verzögerung der Zusage würde die Mitkurfürsten veranlassen, ihr Kommen ebenfalls in Zweifel zu stellen24. An Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen richtete der Kaiser die Bitte, der bereits vorliegenden Zusage nachzukommen sowie die anderen Kurfürsten und weitere Fürsten dazu aufzufordern25.
Das Ausschreiben an die reformierten Hochstifte ging abgesehen von den mediatisierten und dynastisierten Stiften26, für die nicht benannte Bischöfe geladen wurden, 1594 erstmals grundsätzlich nicht an die protestantischen Administratoren, sondern an die Domkapitel: Hatte dies 1582 nur das Erzstift Magdeburg betroffen27, so beschloss der kaiserliche Geheime Rat im Vorfeld des Reichstags 159428 trotz der in Prag vorgebrachten Einwände29, diesmal für alle reformierten Hochstifte ausschließlich die Kapitel einzuladen und das Ausschreiben mit dem Zusatz zu versehen, „solches, wo nöttig, an gepurende ortt zuegelanngen“. Für die Ausschreiben an die Domkapitel wurde ein eigenes Konzept formuliert30, das inhaltlich zunächst dem Druck entspricht, dann aber anstelle der Aufforderung zur persönlichen Reichstagsteilnahme die Abordnung umfassend bevollmächtigter Gesandtschaften anmahnt, im Folgenden abweichend etwa bei der Verbindlichkeit des Reichsabschieds für abwesende Stände nicht den Titel des Bischofs bzw. Administrators oder das Personalpronomen, sondern den Namen des Hochstifts nennt und am Schluss den erwähnten Zusatz enthält: „Und werdet solches, wo nöttig, verrer an gepurendt ort zugelangen wissen“. Gemäß einem Vermerk auf der Konzeptkopie ging das Ausschreiben in dieser Form an die Domkapitel von Magdeburg, Bremen, Lübeck, Halberstadt, Verden, Osnabrück und Ratzeburg sowie wegen der dortigen Wahlproblematik31 auch an das katholische Verdun. Die Ausfertigung erfolgte üblicherweise als Druck, nur das Magdeburger Kapitel erhielt laut dem Eintrag in der Liste mit allen Empfängern des Ausschreibens32, die ansonsten auch die Adressierung an die genannten Domkapitel anstelle der Administratoren vermerkt, zudem ein handschriftliches Exemplar33. Der kaiserliche Hof versuchte, damit das Problem der Zulassung protestantischer Administratoren zum Reichstag umgehen zu können, ohne eine grundsätzliche Entscheidung zugunsten der katholischen oder der protestantischen Seite treffen zu müssen. Hinter diesem 1594 erstmals praktizierten Verfahren, das schon vor dem Beginn des Reichstags größere Aufmerksamkeit erregte34, stand zwar nicht das kolportierte Versprechen des Kaisers an den Papst, ohne vorherige Konfirmation keinem Protestanten die Regalien zu verleihen35, doch bedeutete es eine erhebliche Verschärfung gegenüber der vorherigen Praxis: Das Ausschreibeverfahren brachte „die reichsrechtlichen Defizite der Administratoren zum Ausdruck, die nunmehr trotz des zumindest teilweise vorhandenen Lehnsindults für die Teilnahme am Reichstag nicht mehr qualifiziert erschienen“36. Am kaiserlichen Hof wurde dieser Schritt von Reichssekretärs Andreas Hannewald damit begründet, „dz die angegebne haupter derselben stifft kaines von der bäpstlichen Hlt. confirmirt noch auch doher von der ksl. Mt. belehnett worden. Und weil eben der ursach halb ein gleicher proceß mitt dem primat undt erzstifft Magdeburg gehaltten wird, so kan den ringern und wenigern kain neues gemacht werden“37.
In der oben erwähnten Sitzung des kaiserlichen Geheimen Rates38 wurde neben der Regelung für die protestantischen Administratoren zudem beschlossen, für das Hochstift Straßburg wegen des Konflikts zwischen Kardinal Karl von Lothringen und Markgraf Johann Georg von Brandenburg um den Bischofssitz sowie des Streits des konfessionell gespaltenen Domkapitels keine der beiden Parteien zum Reichstag zu laden. Das Ausschreiben an das Hochstift unterblieb 1594 also gänzlich, gegen anderslautende Gerüchte39 wurde weder einer der beiden Prätendenten noch das Domkapitel nach Regensburg beschrieben. Dies bestätigt überdies die Liste aller Empfänger des Ausschreibens mit dem Vermerk für das Hochstift Straßburg: „nemo“40.
Gemäß dieser Liste erhielten neben Straßburg ferner kein Ausschreiben: Die Stadt Aachen, die „dißmahl wegen ires ungehorsambs nit beschriben“ wurde; Wolf Wilhelm von Maxlrain, Freiherr von Hohenwaldeck, ebenfalls „wegen seines ungehorsambs“41; die Grafschaft Lupfen, da Konrad von Pappenheim wegen der eigenmächtigen Einnahme der lupfischen Reichslehen42 in Haft saß; die Grafen von Honstein „seindt außgestorben unnd dißmahls niemandt geschriben worden“43.
Das Reichstagsausschreiben ging nach den Angaben in genannter Liste strikt auf der Grundlage der Reichsmatrikel an alle de iure reichsunmittelbaren Reichsstände, selbst wenn diese eximiert, mediatisiert und dynastisiert44, für das Reich verloren45 oder, wie Vermerke in der Liste zeigen, nicht zu lokalisieren46 waren. Insbesondere die Einladung von Ständen, die auf territorialer Ebene als Landstände betrachtet wurden, führte beim Reichstag zu Einwänden und Protesten gegen diese Praxis und die damit verbundene Zuerkennung der bestrittenen Reichsstandschaft47. Bereits zuvor wurde bei der Vorlage des Ausschreibens an den nicht benannten („N.“) Abt des Klosters Maulbronn48, dessen Übergabe gemeinsam mit jenem für Württemberg in Stuttgart erfolgte, die Empfangsbestätigung für den Boten nach Rücksprache mit Vizekanzler Hieronymus Gerhardt nur „unvergrifflich“ formuliert49, um ein Präjudiz zu umgehen. Der protestantische Abt Johann von Königsbronn schickte das ihm am 14. 2. (4. 2.) zugestellte Ausschreiben am 15. 2. (5. 2.) 1594 an Friedrich I. von Württemberg mit der Begründung, er erkenne nur ihn als Landesherren an50. Die Kurbrandenburger Kanzlei verweigerte bei der Übergabe der drei Ausschreiben an die Bischöfe „N.“ von Lebus, Havelberg und Brandenburg eine Empfangsbestätigung. Kanzler Barth vermerkte51: „Unser landtstiffter werden auf den reichstag erfordertt. Ist der bote simpliciter abgewiesen, das es keine antwortt bedurffte, ime auch kein recepisse geben“. Herzog Johann Friedrich von Pommern monierte, dass ein Ausschreiben an „N.“, Bischof von Cammin ging, und empfahl, auf der Exemtion des Hochstifts durch die Herzöge zu beharren52. Herzog Wilhelm von Bayern schickte das Ausschreiben für „N.“, Abt zu Rott53, das er zur Weitergabe an diesen erhalten hatte, an den Kaiser mit der Klarstellung zurück, das Kloster sei ein bayerischer Landstand, der Abt besuche keine Reichstage und leiste keine Reichssteuern. Der Herzog vermutete eine Verwechslung in der kaiserlichen Kanzlei mit der Abtei Rot in Schwaben54. Die Stadt Göttingen erteilte dem Überbringer des Ausschreibens eine Empfangsbestätigung, schickte es aber in beglaubigter Abschrift an Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel. Dessen Räte verwiesen die Stadt auf ihre Landsässigkeit und forderten das Original des Ausschreibens ein. Göttingen bestätigte, die Stadt beabsichtige keine Änderung ihres Status, bat um die Entschuldigung ihrer Absenz beim Reichstag und schickte das Ausschreiben im Original mit dem Rezepisse55. Auch die Stadt Düren übergab eine beglaubigte Abschrift des an sie gerichteten Ausschreibens an Herzog Johann Wilhelm von Jülich mit der Bitte, sie beim Reichstag zu entschuldigen56.
Das Ausschreiben für die zwischen Braunschweig"–Wolfenbüttel und Graf Karl Günther von Schwarzburg strittige Abtei Walkenried ging an keinen der beiden Prätendenten, sondern war adressiert an Abt Georg [Kreite], der allerdings schon 1578 verstorben war57.
Gemäß der erwähnten Liste mit allen Adressaten58 wurden 1594 insgesamt 375 Ausschreiben angefertigt und im Reich verteilt. Eine Aufstellung der kaiserlichen Kanzlei59, die mit Schreiben des Kaisers vom 7. 2. 1594 (Prag) Kurfürst Wolfgang von Mainz geschickt wurde, nennt summarisch 373 Ausschreiben. Im Begleitschreiben rechtfertigte der Kaiser die unterbliebene Abgleichung der Ständeliste mit den Unterlagen der Mainzer Registratur mit dem Zeitdruck für die Versendung im Hinblick auf den Eröffnungstermin des Reichstags, bat aber um etwaige Korrekturen60. Nach Aussage dieser Liste beim Schreiben vom 7. 2. waren die Ausschreiben für die Stände in den Kreisen Kurrhein, Burgund und Oberrhein an Reichsfiskal Johann Vest, für den Fränkischen, Schwäbischen und Bayerischen Kreis an Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler sowie für den Ober- und Niedersächsischen Kreis an Reichspfennigmeister Christoph von Loß verschickt worden, die jeweils die weitere Verteilung zu organisieren hatten. Das entsprechende Schreiben des Kaisers an die drei Genannten war bereits am 12. 1. 1594 (Prag) mit dem Auftrag ergangen, die Ausschreiben den Reichsständen „zum allerfürderlichsten“ zu überbringen61.
Die Weitervergabe an die Stände in den rheinischen Kreisen übernahmen die Reichskammergerichtsboten Hans Hopp und Friedrich von Aach. Letzterer legte einen Bericht zur Verteilung der ihm übergebenen 46 Ausschreiben vor62, die im Zeitraum vom 14. 2. (4. 2.) bis 5. 6. (26. 5.) 1594 erfolgte und demnach lange bis nach dem projektierten Eröffnungstermin des Reichstags (17. 4.) andauerte. Dem Bericht lagen die Empfangsbestätigungen der jeweiligen Reichsstände bei63. Ein chronologisch angelegter Bericht des Boten Hans Hopp64 zur Verteilung der Ausschreiben mit Schwerpunkt im Oberrheinischen Kreis und im Elsass beginnt mit 16. 2. (6. 2.) in der Stadt Weißenburg und endet am 28. 3. (18. 3.) mit der Vorlage in Turin beim Herzog von Savoyen. Geizkofler unterrichtete den Kaiser am 15. 4. 1594 (Prag [!]) anhand der Empfangsbestätigungen der Reichsstände über die Überbringung durch seine verordneten Boten65. Christoph von Loß berichtete dem Kaiser am 6. 4. 1594 (Dresden)66, er habe die ihm zugestellten 63 Ausschreiben für die beiden sächsischen Kreise von fünf Boten verteilen lassen, die mit den beigelegten Empfangszetteln67 inzwischen wieder zurückgekehrt waren. Hingegen war der Bote nach Livland und Kurland mit den ihm, Loß, erst später übergebenen Ausschreiben noch unterwegs. Die sechs Ausschreiben für die dort verorteten Reichsstände68 hatte Loß erst am 27. 2. erhalten. Der von ihm beauftragte Bote teilte nach seiner Rückkehr mit, der „generalis episcopus“ zu Riga69 habe allein das an den Erzbischof von Riga adressierte Ausschreiben behalten und ansonsten eingewandt, dass die Bischöfe von Reval, Dorpat, Ösel und Kurland „gar vorgangen, undt derer orte keine bischoffe mehr residiren“. Er wollte diese Ausschreiben ebenso wenig annehmen wie jenes an den [nicht mehr existenten] Landmeister des Deutschen Ordens in Livland. Loß gab sie dem Kaiser zurück70.