Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
Freistellung von der Türkenhilfe. Anspruch auf vorrangige Session. An Ks. und Reichsstände.
Supplikation an Ks. und Reichsstände (Regensburg, 11. 8. 1594; der Mainzer Kanzlei übergeben am 12. 8.; von den Reichsständen nicht kopiert)1, unterzeichnet von den Gesandten Bernardinus Parpalea und Clemens Vivaldus, H. zu Mombarcaro: Hg. wird am persönlichen Besuch des RT gehindert durch den Krieg [gegen die Stadt Genf und gegen Frankreich] in S., bei dem der Feind viele Landstriche eingenommen hat. Da dies die Gegenwehr mit ganzer Heereskraft erfordert, ist der Hg. eher auf Unterstützung angewiesen, als dass er zur Türkenhilfe beitragen könnte. Er hofft, dass Ks. und Reichsstände sein Fernbleiben entschuldigen und ihn von der Türkenhilfe entbinden. Wegen des Kriegs und der weiten Anreise sind sie, die Gesandten, erst verspätet angekommen. Wollen noch am FR teilnehmen und beanspruchen dafür die Session für den Hg., wie sie Hg. Karl III. beim RT in Regensburg 1541 als F. und Verwandter des Hauses Sachsen innehatte. Stellen klar, dass ihre verspätete Ankunft Session und Präeminenz in keiner Weise beeinträchtigt. Ratifizieren die bisherigen Resolutionen zur Türkenhilfe, während sie etwaigen Beschlüssen, die die katholische Religion benachteiligen, ausdrücklich widersprechen. Bitten um Aufnahme dieser Erklärung in das Reichsprotokoll.
FR am 12. 8.2: Österreich (Illsung) bringt für die vor dem Sitzungszimmer wartenden Gesandten S.s, die nicht Deutsch sprechen, vor: Wollen am FR teilnehmen und beanspruchen für den Hg. die Session, die dessen Ahnherr beim RT 1541 persönlich innehatte3. Ein Braunschweiger Gesandter lehnt dies für alle Hgg. von Braunschweig ab und protestiert gegen die Zuerkennung dieser Session. S. soll den Anspruch darlegen und Braunschweig, das mit den Häusern Sachsen und Bayern näher verwandt ist als S., dazu angehört werden. Ebenso widersprechen Jülich, Württemberg, Hessen, Baden und andere der Forderung. Illsung namens der Gesandten S.s: Protestieren für diesen Fall, dass die Ablehnung den Sessionsanspruch des Hg. nicht präjudizieren kann.
Erklärung der Gesandten Savoyens (Regensburg, 12. 8. 1594)4, ohne Unterzeichnung: Da den Gesandten S.s. die von ihnen beanspruchte Session im FR zwischen den Hgg. von Sachsen von anderen Verordneten nicht zugestanden wird, sie aber keine andere Session akzeptieren, haben sie dagegen protestiert, wie das heutige FR-Protokoll ausweist. Erklären, dass sie auf keinen der Aufträge des Hg. verzichten, auch wenn sie diese mündlich nicht zum Ausdruck bringen können, verweisen dazu auf ihre Supplikation an die Mainzer Kanzlei in deutscher Sprache und bitten um deren Aufnahme in die Akten des RT.