Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Zustimmung der Landstände zur Änderung des Steuererhebungssystems und zur Erhebung eines Ungelds. An die Reichsstände.

Supplikation an die Reichsstände (der Mainzer Kanzlei übergeben am 25. 7.; von den Reichsständen nicht kopiert)1, unterzeichnet von den Gesandten der Hgg.; mit 2 Belegdokumenten2(Bestätigungen Ks. Karls V. 1556 und Kg. Ferdinands I. 1557): Die zügige Erlegung von Reichssteuern wurde in P. in der Vergangenheit erschwert, weil sie auf Häuser und Hufen ohne Rücksicht auf das jeweilige Vermögen der Einwohner veranschlagt wurde. Die Hgg. haben deshalb auf ihre Klagen hin ksl. Privilegien erhalten, wonach sie ihre Untertanen gemäß deren Vermögen besteuern und zudem für die Erhebung von Türkenhilfen ein Ungeld auf Getränke, Malz, Gerste und Bier ausbringen dürfen. Mit der damit verbundenen Derogationsklausel werden alle anderweitigen Gepflogenheiten bei Strafe aufgehoben. Haben diese Begnadung im Hgt. bisher noch nicht vollzogen, wollen dies aber für die aktuelle Türkenhilfe tun und mit Rat der Landstände das Ungeld anordnen sowie die gerechte Besteuerung der Untertanen veranlassen. Bitten um Beförderung beim Ks., dass er den Hgg. ein Pönalmandat an ihre Landstände erteilt, mit dem diesen bei Strafe auferlegt wird, das Ungeld und die neue Besteuerungsform zu akzeptieren.

Beratung im Supplikationsrat am 28. 7.3mit Beschluss der Resolution (dort gebilligt am 30. 7.4), die im RR am 1. 8.5als Dekret der Reichsstände (von diesen kopiert [als Resolution des Supplikationsrats] am 10. 8.) gebilligt wurde6: Verweisung der Supplikation an den Ks.

Anmerkungen

1
 HHStA Wien, MEA RTA 93, fol. 437–440’. Kop.
2
 Ebd., fol. 441–450’. Kopp.
3
HHStA Wien, MEA RTA 92, Fasz. ‚Protokoll‘, fol. 46.
4
Ebd., fol. 51 (in allgemeiner Form für mehrere Supplikationen). Bestätigt im Dorsv. des Mainzer Konz. für das Dekret.
5
 Kursachsen, fol. 446’ f. (Verlesung), 447’ (Billigung).
6
HHStA Wien, MEA RTA 93, fol. 451–452’. HStA Dresden, GA Loc. 10203/5, fol. 77–78’. HStA München, KÄA 3230, fol. 334 f. Kopp. als Resolution des Supplikationsrats. Referiert bei Häberlin XVIII, 275–277.