Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Zahlung ausständiger Renten durch die Stände in Brabant. An die Reichsstände und an die Reichsstädte.

Supplikation an die Reichsstände (der Mainzer Kanzlei übergeben am 1. 6.; von den Reichsständen nicht kopiert)1, unterzeichnet von P.; mit 3 Belegdokumenten2(Supplikation 1582, Korrespondenz zum Prozess in Brüssel, Supplikation an Ehg. Ernst): Trotz der zu seiner Supplikation 1582 erkannten Promotoriale3wegen ausständiger Rentenzahlungen der Brabanter Stände blieben seine Bitten in Brüssel in den letzten 12 Jahren, ihm zumindest einen Teil der seit 18½ Jahren rückständigen, sich inzwischen auf 9250 Karolusgulden belaufenden Schulden zu bezahlen, ohne Erfolg. Die Brabanter Stände beriefen sich darauf, Generalstatthalter Alexander Farnese habe ihnen die Einkünfte, mit denen sie dergleichen Renten bezahlen, entzogen. Ehg. Ernst als neuer Generalstatthalter ordnete auf seine Supplikation hin zwar an, den Prozess P.s gegen die Brabanter Stände zum Abschluss zu bringen, da dies sowie die Exekution der Urteile aber noch lange dauern wird, bittet er um Promotoriale an Ehg. Ernst, den Brabanter Ständen deren Einkünfte zur Bezahlung der Renten zukommen zu lassen und ihnen zu befehlen, die Schulden damit oder mit anderen Mitteln zu begleichen. Unterbleibt dies, möge der Ehg. ihm, P., ein Dekret erteilen, mit dem er gemäß der Rentenverschreibung die Exekution gegen alle Personen sowie deren Hab und Gut in Brabant vornehmen kann. Bittet zudem um Promotoriale im gleichen Sinn an die Stände in Brabant sowie an Kanzler und Räte in Brüssel.

Beratung im Supplikationsrat am 6. 7.4mit Beschluss der Resolution (dort gebilligt am 11. 7.5), die im RR am 22. 7. verlesen wurde6. Billigung durch FR und SR; KR: weitere Beratung. Nochmalige Verlesung im KR am 29. 7.7und Billigung als Dekret der Reichsstände (kopiert [als Resolution des Supplikationsrats] am 26. 7.)8: Bewilligung eines Promotoriale nur an Ehg. Ernst lediglich in allgemeiner Form wie 1582.

Schreiben der Reichsstände an Ehg. Ernst als Generalstatthalter (Regensburg, 30. 7. 1594)9: Schicken die Supplikation P.s wegen der ausständigen Renten und ersuchen den Ehg. um Anordnung bei den Brabanter Ständen sowie bei Kanzler und Räten in Brüssel, P. zu dessen Recht kommen zu lassen.

Vorlage einer entsprechenden Supplikation P.s nur an die Reichsstädte im SR am 23. 6.10Verlesung und Beschluss im SR am 27. 6.11: Zuerkennung der Promotoriale an Ehg. Ernst und an die Stände in Brabant in allgemeiner Form. Billigung der Konzz. für die Promotoriale im SR am 6. 7.12

Schreiben der Reichsstädte (Regensburg, 24. 7. 1594) an a) Kanzler und Räte in Brüssel, b) Ehg. Ernst und c) die Stände in Brabant13: Schicken die Supplikation P.s speziell an die Reichsstädte sowie ihr Promotoriale vom RT 158214und bitten um Erledigung der Schuldsache.

Anmerkungen

1
 HHStA Wien, MEA RTA 93, fol. 568–570’. Or.
2
 Ebd., fol. 571–578’. Kopp.
3
 Vgl. Leeb, RTA RV 1582, Nr. 424 S. 1376.
4
HHStA Wien, MEA RTA 92, Fasz. ‚Protokoll‘, fol. 21 f.
5
Ebd., fol. 30 (in allgemeiner Form für mehrere Supplikationen). Bestätigt im Dorsv. des Mainzer Konz. für das Dekret.
6
 Kurmainz, unfol.; Kursachsen, fol. 314’ (Verlesung), 316’ f. (Beschluss).
7
 Kurpfalz, fol. 208’ f., 210’.
8
 HHStA Wien, MEA RTA 93, fol. 579, 579’. Konz. HStA Dresden, GA Loc. 10203/5, fol. 98, 99’. HStA München, KÄA 3230, fol. 235. Kopp. als Resolution des Supplikationsrats. Referiert bei Häberlin XVIII, 678 f.
9
 HHStA Wien, MEA RTA 93, fol. 580–581. Konz.
10
 Ulm, fol. 46. Vermerk in Nürnberg, fol. 75’: Die Supplikation wurde nicht zur Abschrift gegeben.
11
 Ulm, fol. 49.
12
 Ulm, fol. 54. Vermerk in Nürnberg (fol. 89’): Die Promotoriale wurden nicht zur Abschrift gegeben.
13
 LA Magdeburg, Rep. A 50 II Nr. 79 Fasz. 6, fol. 33–34’ (a), 36–38’ (b), 39–40’ (c). Kopp.
14
 Vgl. Leeb, RTA RV 1582, Nr. 424 S. 1376 mit Anm. 4.